Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Kosten der Ermittlungen

Rn 15 Die Kosten der Ermittlungen des Gerichts stellen Gerichtskosten gem. § 54 Nr. 1 dar, die dementsprechend als Kosten des Insolvenzverfahrens vor allen weiteren Verbindlichkeiten zu berichtigen sind und deren Deckung für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährleistet sein muss. Die eigentlichen Ermittlungen sind indes nicht abhängig von der Einzahlung eines entsprec...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / III. Überlegungen des Rechtsanwalts

Zahlt Rechtsanwalt B die von der Justizkasse angeforderte Aktenversendungspauschale, so kann er von dem Beklagten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB Ersatz der ihm insoweit entstandenen Aufwendungen verlangen. Dabei kann sich der Beklagte nicht auf die Auswirkungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe berufen, da diese nur für die von dem Beklagten selbst gesc...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenschuldner

Gem. § 28 Abs. 2 GKG schuldet die Aktenversendungspauschale nur derjenige, der die Versendung der Akte beantragt hat. Dies ist allein Rechtsanwalt B, auch wenn die Aktenübersendung im Interesse des Mandanten zwecks Einholung der Informationen erfolgt ist.[4] Folglich gilt für die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG KV nicht die (einstweilige) Befreiung des Beklagten ...mehr

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AGS 04/2021, Fälligkeit; Un... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Viele Gerichtskostenschuldner beanstanden in ihren Erinnerungen und Beschwerden betreffend den Gerichtskostenansatz alles, was man überhaupt beanstanden kann. Die meisten Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz sind in der Praxis unbegründet. Nicht selten wird die Form der übersandten Kostenrechnung gerügt. Deshalb ist es wichtig,...mehr

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ZErb 04/2021, Zur Kosteners... / 1 Tatbestand

I. Mit Beschl. v. 7.11.2017 hat das Nachlassgericht entschieden, dass der von den Beteiligten zu 1 bis 3 gestellte Erbscheinsantrag "kostenpflichtig" zurückgewiesen werde. Ausführungen zu der Kostenentscheidung finden sich in den Gründen des Beschlusses nicht. Die gegen den Beschluss des Nachlassgerichts gerichtete Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 hat der Senat mit Besch...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / III. Gegenstandwert nur Wert der Kosten

Allerdings ist die Terminsgebühr nicht aus dem vollen Streitwert des Verfahrens angefallen, sondern lediglich aus dem Kostenwert. Durch die Klagerücknahme war die Hauptsache nicht mehr rechtshängig. Die Terminsgebühr konnte daher nicht mehr aus der Hauptsache anfallen. Im Termin ist lediglich ein Kostenantrag gestellt worden, sodass damit für den Anwalt die Kosten gem. § 23 ...mehr

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zfs 04/2021, Kein Regress d... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung des Bekl. hat Erfolg." A)1. Vorliegen einer Pflichtverletzung Das LG differenziert im Ausgangspunkt zutreffend zwischen einer Klage ohne (jegliche) Erfolgsaussicht und einer Klage mit (äußerst) geringer Erfolgsaussicht. Aus seiner Sicht ist es insoweit konsequent zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bekl. – nachdem er nicht über die fehlende Erfolgsaussicht bele...mehr

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Werbungskosten bei Einkünft... / 3 Nachträgliche Werbungskosten

Grundsatz Ein Werbungskostenabzug kommt nicht in Betracht, wenn die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine beabsichtigte Veräußerung oder Selbstnutzung veranlasst sind und so die durch die Vermietungstätigkeit begründete Veranlassung überlagert wird.[1] BFH lehnt Werbungskostenabzug ab Deshalb sind Aufwendungen (z. B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil...mehr

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AGS 03/2021, Erinnerung mit dem Ziel der Rückerstattung gezahlter Gerichtskosten

§§ 66 Abs. 1, 5 Abs. 2 S. 3, 22 Abs. 1 S. 1 GKG; Nr. 1242 GKG KV Leitsatz Die Zahlung der mit der Erinnerung angefochtenen gerichtlichen Gebühr steht der Zulässigkeit der Erinnerung nicht entgegen. Diese kann auch mit dem Ziel der Rückerstattung der gezahlten Gebühr eingelegt werden. Im Erinnerungsverfahren gegen den Gerichtskostenansatz findet eine Überprüfung der gerichtliche...mehr

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AGS 03/2021, Erinnerung mit... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. 1. Zulässigkeit der Erinnerung trotz Zahlung Zutreffend weist der BGH darauf hin, dass die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz auch dann zulässig ist, wenn der Kostenschuldner die angefochtenen Gerichtskosten bereits gezahlt hat. Dabei hat der BGH nicht problematisiert, ob der Kläger die Zahlung zur Abwendung von Vollstreckungsma...mehr

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zfs 03/2021, Aussetzung des... / 2 Aus den Gründen:

"… Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde – als solche ist die “Erinnerung' auszulegen – hat in der Sache Erfolg; die Unterscheidung zwischen der Festsetzung von Gerichtskosten einerseits und der von Rechtsanwaltskosten andererseits wurde nicht hinreichend beachtet." 1. Richtig ist, dass im Kostenfestsetzungsverfahren grds. eine Bindung des Recht...mehr

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AGS 03/2021, Beschwerdewert... / II. Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet gegen den Beschluss, durch den der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert festgesetzt worden ist, die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Nach § 68 Abs. 1 S. 2 GKG ist die Beschwerde auch dann statthaft, wenn das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat,...mehr

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AGS 03/2021, Erinnerung mit... / II. Zulässigkeit der Erinnerung

Die Erinnerung des Klägers war nach Auffassung des BGH zulässig und statthaft (§ 66 Abs. 1 GKG). Dem stehe nicht entgegen, dass der Kläger die angesetzte Gerichtsgebühr gezahlt habe. Die Erinnerung sei nämlich unbefristet und auch nicht von einer unterbliebenen Zahlung der Gerichtskosten abhängig. Folglich könne sie auch mit dem Ziel einer Rückerstattung eingelegt werden, wa...mehr

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AGS 03/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 97) mit häufig gestellten Fragen zur Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren. Hansens (S. 102) behandelt die Frage, wann im Kostenfestsetzungsverfahren eine Nachfestsetzung möglich ist. In einem weiteren Beitrag (S. 104) befasst er sich mit den Folgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung. Das OLG Celle (S. 109) ...mehr

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AGS 03/2021, RVG-Textausgabe mit Tabellen

39. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag. 120 S., 15,00 EUR Die bewährte RVG-Textausgabe ist nunmehr bereits in 39. Auflage erschienen. Sie berücksichtigt alle Änderungen durch das KostRÄG 2021. Neben dem aktuellen Gesetzestext enthält das Werk auch weitere praxisrelevante Tabellen wie der Wahl- und PKH-/VKH-Anwaltsgebühren, der Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen sowie der G...mehr

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AGS 03/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Jennifer Witte, Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Die Änderungen zum 1.1.2021 im Überblick, BRAK-Mitt. 2021, 2 In ihrem Beitrag gibt die als Referentin bei der BRAK u.a. für den Bereich der Anwaltsvergütung zuständige Autorin einen kurzen Überblick über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuerungen. Zunächst weist Witte darauf hin, dass sich die Gebühren des...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Zu Recht hat das Nachlassgericht den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. 1. Die gemäß § 58 FamFG statthafte Beschwerde der Beteiligten 1) ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Nachlassgericht eingegangen, § 63 FamFG. Zudem is...mehr

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FF 03/2021, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 16.12.2020 – XII ZB 410/20 a) Der in einer Betreuungssache zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt kann gemäß § 1835 Abs. 3 BGB eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zu...mehr

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zfs 03/2021, Aussetzung des... / 3 Anmerkung:

In der Sache ist die Entscheidung des OLG München richtig. Das OLG hätte jedoch den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin nicht in vollem Umfang aufheben dürfen. I. Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO hat der damit befasste Rechtspfleger lediglich zu prüfen, ob die geltend gemachten...mehr

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AGS 03/2021, Beschwerdewert... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt ist zuzustimmen. Hat das Erstgericht – hier das VG Halle (Saale) – die Beschwerde gegen seine Entscheidung nicht gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassen, muss der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR übersteigen, also mindestens 200,01 EUR betragen. Zu Recht weist das OVG Sachsen-Anhalt darauf hin, dass es...mehr

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / II. Anspruch auf Vergütung gegen die Landeskasse

1. Gesetzliche Regelung In Verfahren vor Gerichten eines Landes erhält der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt gem. § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung aus der Landeskasse. Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Vorliege...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat bereits deswegen in der Sache Erfolg, da – ungeachtet der zwischen den Beteiligten strittigen Frage, ob ein Pflichtteilverlangen der Beteiligten zu 1 und 2 gegeben ist – der von den Beteiligten zu 1 und 2 erstrebte Erbschein (Miterbinnen von jeweils ½) nicht die materielle Erbfolge abbildet. 1. Der Senat teilt nicht die Auffassung des Nachlassg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Finanzierungskosten

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Aufwendungen für die Finanzierung eines Darlehens (Kosten der Beschaffung, Bereitstellung und Nutzung von Kreditmitteln – Schuldzinsen –, Vermittlungsprovisionen, Gebühren, Notar- und Gerichtskosten, Abschlussgebühren, Beratungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Damnum – Disagio –, Kontogebühren) sind grds als BA abzugsfähig. Sie gehören grds nic...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Änderungen halbherzig

Wie kann man dieses KostRÄG 2021 betreffend die Teile 4 und 5 VV bewerten? Nun, m.E. passt am besten: Es röhrt ein Elefant und er gebiert eine Maus. Oder: Es handelt sich um sehr halbherzige Änderungen/Anpassungen des RVG, die m.E. deutlich die Handschrift der Bundesländer erkennen lassen, die Angst um ihre klammen Staatskassen haben, wofür auch der Versuch spricht, das Inkr...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend hat das Nachlassgericht den erteilten Erbschein des Amtsgerichts München vom 16.7.1970 als unrichtig eingezogen. 1. Die Einlegung der Beschwerde erfolgte mit dem Antrag, dem Beschwerdeführer einen neuen dem Erbschein vom 16.7.1970 gleichlautenden Erbschein zu erteilen. Nachdem der Erbschein vom 16.7.1970 a...mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 2.2 Kostenvergleichsrechnung

Eine Kostenvergleichsrechnung empfiehlt, von 2 oder mehr sich ausschließenden alternativen Investitionsprojekten das Projekt mit den geringsten Kosten zu wählen. Das heißt, die Vorteilhaftigkeit von Investitionen wird durch die Gegenüberstellung der relevanten Kosten der einzelnen möglichen Maßnahmen beurteilt. Dabei empfiehlt es sich, nur Investitionen der gleichen Art gege...mehr

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§ 5 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)

A. Überblick Rz. 1 Auch im FamGKG sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Auch hier liegt das Erhöhungsvolumen bei ca. 10 %. Rz. 2 Die Erhöhung betrifft auch hier zum einen die Beträge der Gebührentabelle des § 28 Abs. 1 FamGKG. So ist auch hier der Eingangsbetrag von 35,00 EUR auf 38,00 EUR heraufgesetzt worden. Auch sind die nachfolgenden Erhöhungsbeträge angehoben worden...mehr

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§ 5 Gesetz über Gerichtskos... / C. § 44 FamGKG

I. Die neue Textfassung Rz. 11 § 44 Verbund (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchste...mehr

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§ 5 Gesetz über Gerichtskos... / B. § 45 FamGKG

I. Die neue Textfassung Rz. 7 § 45 Bestimmte Kindschaftssachen (1) In einer Kindschaftssache, die 1. die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge, 2. das Umgangsrecht einschließlich der Umgangspflegschaft, 3. das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder 4. die Kindesherausgabe betrifft, beträgt der Verfah...mehr

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen)

Zu Absatz 1 … Zu Nummer 3 (§ 45 FamGKG) Durch das 2. KostRMoG sind zahlreiche Auffang- und Regelwerte in den Justizkostengesetzen angehoben worden. Nicht angepasst wurde der Regelverfahrenswert für die in § 45 Absatz 1 FamGKG genannten Kindschaftssachen. Daher besteht in diesem Bereich Nachholbedarf. Es wird vorgeschlagen, diesen Wert um ein Drittel auf 4 000 Euro zu erhöhen.mehr

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§ 5 Gesetz über Gerichtskos... / II. Die inhaltliche Änderung

Rz. 8 Der Regelwert in Kindschaftssachen (§ 45 Abs. 1 FamGKG) ist von 3.000,00 EUR auf 4.000,00 EUR angehoben worden. Der Forderung des DAV, den Wert entsprechend dem Auffangwert in § 42 Abs. 3 FamGKG auf 5.000,00 EUR anzuheben, ist der Gesetzgeber leider nicht nachgekommen. Ein Aufschlag von einem Drittel erschien ihm ausreichend. Rz. 9 Im Übrigen bleibt es dabei, dass eine ...mehr

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§ 5 Gesetz über Gerichtskos... / I. Die neue Textfassung

Rz. 7 § 45 Bestimmte Kindschaftssachen (1) In einer Kindschaftssache, die 1. die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge, 2. das Umgangsrecht einschließlich der Umgangspflegschaft, 3. das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder 4. die Kindesherausgabe betrifft, beträgt der Verfahrenswert 4 000 EUR . (2) ...mehr

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§ 5 Gesetz über Gerichtskos... / A. Überblick

Rz. 1 Auch im FamGKG sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Auch hier liegt das Erhöhungsvolumen bei ca. 10 %. Rz. 2 Die Erhöhung betrifft auch hier zum einen die Beträge der Gebührentabelle des § 28 Abs. 1 FamGKG. So ist auch hier der Eingangsbetrag von 35,00 EUR auf 38,00 EUR heraufgesetzt worden. Auch sind die nachfolgenden Erhöhungsbeträge angehoben worden. Die Gebühr...mehr

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§ 5 Gesetz über Gerichtskos... / II. Die inhaltliche Änderung

Rz. 12 Im gleichen Zuge wie die Anhebung des Regelwerts in Kindschaftssachen ist die zu § 45 FamGKG korrespondierende Wertgrenze in § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG angeglichen worden. Im Scheidungsverbundverfahren bleibt es zwar dabei, dass sich der Wert einer Kindschaftssache mit 20 % der Ehesache berechnet. Der Höchstwert ist jetzt allerdings ebenfalls auf 4.000,00 EUR angehoben w...mehr

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§ 5 Gesetz über Gerichtskos... / I. Die neue Textfassung

Rz. 11 § 44 Verbund (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 4 000 EUR...mehr

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / 2. Der Einwand der Schlechtvertretung

Häufig wird von dem Antragsgegner, im Regelfall also von dem Mandanten, im Vergütungsfestsetzungsverfahren vorgebracht, der den Antrag stellende Rechtsanwalt habe ihn im vorangegangenen gerichtlichen Verfahren schlecht vertreten. Dahinter steht das – meist stillschweigende – Vorbringen, dem Antragsgegner sei durch die Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrages ein Schaden ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 87 § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert 1. nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen; soll ein bestimm...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 96 Die abschließende Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 GKG, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese Festsetzung kann in einem separaten Beschluss oder im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung erfolgen. In der Praxis findet sie sich meist am Ende der Entsc...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 246 Beauftragt ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bzw. mit der weiteren Wahrnehmung der versicherungsrechtlichen Interessen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, so erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine eigene Geschäftsgebühr. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigene Angelegenheit und daher, soweit der ...mehr

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§ 8 Anhang / Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) (BT-Drucks 19/24740 v. 25.11.2020)

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Erstellung eines Aktenauszuges

Rz. 86 Für die Beurteilung eines Unfallgeschehens kann u.a. die amtliche Ermittlungsakte von Nutzen sein. Sie enthält – jedenfalls soweit nicht nur ein sog. "Tagebucheintrag" erstellt wurde – neben der polizeilichen Unfallaufnahme oftmals detaillierte Skizzen und Fotos, die bei der Aufklärung des genauen Unfallverlaufes helfen. Der Anwalt kann als Bevollmächtigter eines Unfa...mehr

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zfs 01/2021, zfs Aktuell / Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Am 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) v. 21.12.2020 in Kraft getreten (BGBl I S. 3229). Durch das Gesetz werden die zuletzt zum 1.1.2013 angehob...mehr

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§ 7 Muster / H. Antrag nach § 11 RVG

Rz. 11 Muster 6.11: Antrag nach § 11 RVG Muster 6.11: Antrag nach § 11 RVG An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Vergütungsfestsetzungsantrag In der Rechtsanwaltsvergütungssache des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Antragstellers, gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Antragsgegner, wird beantragt,mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 33 Nach § 9 RVG kann der Anwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Für Ansprüche außerhalb des RVG (z.B. angeforderte Gerichtskosten, Zustellungskosten etc.) kann ein Vorschuss nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 675, 669 BGB) verlangt werden. Rz. 34 Der Anspruch a...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 479 Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam mit der Gesellschaf...mehr

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AGS 01/2021, Keine erstattu... / I. Sachverhalt

Der beklagte Versicherer hatte den Schaden aus einem Verkehrsunfall nicht vollständig reguliert. Daraufhin hat die Klägerin die Restforderung eingeklagt. Nach Zustellung der Klage wandte sich der beklagte Haftpflichtversicherer schriftlich an den Prozessbevollmächtigten der Klägerin und kündigte die Zahlung der Klageforderung an. Gleichzeitig bat er darum, dass die Klägerin ...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Sache nach ist die Entscheidung des OLG München richtig. Das OLG hätte jedoch den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin nicht in vollem Umfang aufheben dürfen. 1. Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO hat der damit befasste Rechtspfleger lediglich zu prüfen, ob die geltend gemacht...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Anspruchsumfang

Rz. 124 Der Verkehrsrechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Insasse aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge (§ 21 Abs. 1 ARB 2010, 2.1.1 ARB 2012 bzw. 2.2.1 Muster-ARB 2019). Mitversichert sind auch die berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen dieser auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge. Darüber hinaus is...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / e) Einigungsgebühr

Rz. 145 Die Gebühr für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach § 5 Abs. 3b ARB 2010 (bzw. unter 3.3 ARB 2012/2019 genannte Leistung...mehr

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ZErb 01/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.), Kostentabelle für Notare, 3...mehr