Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitigkeiten aus Vertrag (Nr 1).

1. Vertrag. Rn 2 Die Klage muss sich auf einen Vertrag stützen. Das Merkmal Vertrag ist autonom auszulegen und erfasst alle dem maßgebenden Rechtsverhältnis nach freiwillig eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen wird das Merkmal recht weit ausgelegt (vgl. Pfeiffer LMK 19, 421945). Es kommt nicht auf die jew infrage stehende Pflicht, sondern auf das Rechtsverhältnis a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arrestgericht.

Rn 2 Sachlich und örtlich zuständig ist sowohl das Gericht der Hauptsache als auch das Amtsgericht, in dessen Bezirk der mit dem Arrest zu belegene Gegenstand oder die in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränkende Person sich befindet. Der Gläubiger kann zwischen beiden Gerichtsständen wählen (§ 35). Aus prozessökonomischen Gründen ist es aber im Regelfall sachdienlich, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundzüge.

Rn 2 Art 3 sieht sieben alternative Gerichtsstände vor, die in den sechs Spiegelstrichen von lit a) mit dem gewöhnlichen Aufenthalt der beteiligten Eheleute zusammenhängen und nur in einer Alternative (lit b) mit der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Beteiligten. Art 3 verdrängt in seinem Anwendungsbereich § 98 FamFG, regelt aber nur die internationale Zuständigkeit, nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines zum Zuständigkeitsrecht nach der VO.

Rn 1 Die Zuständigkeitsordnung der VO 1215/2012 verdrängt, soweit anwendbar, vollständig das Zuständigkeitsregime des nationalen Prozessrechts nach der ZPO und anderen nationalen Prozessrechten. Art 4 I (bis 2015: ex-Art 2 I) beruht auf dem allgemeinen Prinzip des actor sequitur forum rei. Zur Aufrechterhaltung dieses Grundsatzes ist eine ausdehnende Anwendung anderer (beson...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Willkür.

Rn 53 Willkür liegt vor, wenn die Verweisung nach objektiven Maßstäben sachlich unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen und der Rechtsfehler als extremer Verstoß gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften zu qualifizieren ist (BGH NZA-RR 15, 552 [BAG 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13]). Hierfür genügt nicht, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Trust (Nr 6).

Rn 17 Das Merkmal betrifft nur die gesetzlich vorgesehenen Trusts, nicht aber Fälle des sog ›implied‹ oder ›constructive‹ trust (Schlosser-Bericht AblEG C 59/106 v 5.3.79).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Anordnung des Arrests. Sie gewährt im Interesse wirksamen Rechtsschutzes dem Schuldner zwei Gerichtsstände zur freien Wahl. Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit (§ 802).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen in Musterfeststellungsverfahren nach Buch 6 ist das Gericht des allgemeinen Gerichtsstands des Beklagten ausschließlich zuständig, sofern sich dieser im Inland befindet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Konkurrierende Zuständigkeiten.

Rn 8 Wird eine Klage sowohl auf Normen des UKlaG als auch auf sonstige Vorschriften (zB UWG) gestützt, kann es zu einer Konkurrenz ausschließlicher Gerichtsstände kommen, insb zwischen § 6 UKlaG iVm einer Konzentrationsverordnung sowie § 14 UWG. Der Kl hat dann gem § 35 ZPO die Wahl (LG Bonn 24.10.11 – 1 O 430/10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Besonderheiten des Wechselprozesses.

Rn 1 Der Wechselprozess ist eine auf Vereinfachung und weitere Beschleunigung gerichtete Unterart des Urkundenprozesses. Er folgt daher den §§ 592 ff, soweit sich aus den § 603–605 nichts anderes ergibt. Die wichtigsten Besonderheiten sind die zusätzlichen Gerichtsstände des § 603 und die Verkürzung der Ladungsfristen gem § 604 II, III. Bezüglich der Wechselvorlegung und der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift verdrängt als ausschl Gerichtsstandsregelung allg wie besondere Gerichtsstände (s allg § 12 Rn 8). Im Einzelfall kann § 29a mit § 24 konkurrieren, so wenn die Herausgabe des Miet- oder Pachtobjekts (§§ 546, 581 BGB) auf den Mietvertrag und § 985 BGB gestützt wird, nicht dagegen, wenn die Herausgabe ausschl auf § 985 BGB gestützt wird, ohne dass zumindest ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt (nur) die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Unterhaltssachen iSv § 231. Aus der in § 113 I 1 enthaltenen Regelung folgt, dass für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nicht § 2 heranzuziehen ist. Die Vorschrift des § 232 geht den Vorschriften der ZPO zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts als Spezialregelung vor. Abs 1 regelt di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gleichbehandlung von Ausländern mit mitgliedstaatlichem Wohnsitz (Abs 2).

Rn 2 Die Gleichbehandlung mit Inländern betrifft Rechte mit einer an die inländische Klägerstaatsangehörigkeit anknüpfenden Zuständigkeitsregel (zB Art 14 franz CC). Diese kann auch von Ausländern in Anspruch genommen werden, ohne dass es auf die Staatsangehörigkeit ankommt. Der Ausländer muss seinen Wohnsitz im Forumstaat haben; ein Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kollision sich widersprechender AGB (›battle of forms‹).

Rn 40 Verweisen im unternehmerischen Rechtsverkehr beide Parteien auf ihre AGB, so gilt das ›Prinzip der Kongruenzgeltung‹. Sie werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie sich decken. Dies gilt auch dann, wenn beide AGB Abwehrklauseln enthalten (BGH NJW 91, 1606 [BGH 23.01.1991 - VIII ZR 122/90]; 85, 1840 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 160/83]). Die Abwehrklausel schließt au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines und Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht dem bis 2015 geltenden ex-Art 5. Sie regelt nicht-ausschließliche besondere Gerichtsstände. Mit Rücksicht auf den Schutzzweck des Art 4 scheidet eine ausdehnende Anwendung idR aus. Die Vorschriften gehen ins Leere, wenn sie auf Drittstaaten verweisen; es bleibt in diesen Fällen bei Art 4 (EuGH Slg 89, 341). Die auf den Streitgegenstand bezogene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 22 EuVTVO – Vereinbarungen mit Drittländern.

Gesetzestext Diese Verordnung lässt Vereinbarungen unberührt, durch die sich die Mitgliedstaaten vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr 44/2001 im Einklang mit Artikel 59 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen verpflichtet haben, Entscheidungen insb der Gerichte eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für Versorgungsausgleichssachen (§ 217). Es handelt sich um ausschließliche Gerichtsstände, sodass die Zuständigkeit eines anderen Gerichts weder durch Vereinbarung noch durch rügelose Einlassung begründet werden kann (Haußleiter/Eickelmann § 218 Rz 1). Die örtliche Zuständigkeit ist – erstinstanzlich (vgl § 65 IV) – vAw ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aufenthalt mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Nr 2).

Rn 14 Lebt nur ein Teil der gemeinschaftlichen Kinder bei einem Ehegatten, kann dies die örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründen, wenn der andere Teil der Kinder bei Dritten lebt, namentlich den Großeltern, sonstigen Verwandten oder Pflegepersonen. Bei dem anderen Ehegatten darf also kein gemeinschaftliches Kind leben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klagen.

Rn 12 Das Begehren muss seine Grundlage (auch) in einer unerlaubten Handlung (Rn 3) haben (s näher Rn 15). Unerheblich ist die Art des prozessualen Antrags (vgl BayObLG MDR 03, 1311 [BayObLG 12.06.2003 - 1 Z AR 26/03]; Zö/Schultzky Rz 18; Musielak/Voit/Heinrich Rz 14), so dass auch Unterlassungsklagen von § 32 erfasst werden (vgl nur BGHZ 217, 350 – Internetforum mwN; zur Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rügelose Einlassung.

Rn 3 Zuständigkeitsbegründend nach der Vorschrift wirkt nur die Einlassung zur Hauptsache ohne Rüge der Zuständigkeit (EuGH Slg 81, 1671; Slg 81, 2431; Slg 82, 1189). Bloße Säumnis genügt nicht (EuGH C464/18). Soweit die Gerichtsstände der VO auch die örtliche Zuständigkeit regeln, ist eine isolierte Rüge der internationalen Zuständigkeit ohne Rüge der örtlichen nicht möglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Absolutes Novum in einem Gemeinschaftsrechtsakt ist Art 15 (s dazu auch Klinkhammer FamRBint 06, 88). Diese Vorschrift ermöglicht es dem international zuständigen Gericht eines Mitgliedstaates, eine Sache betreffend die elterliche Verantwortung (oder einen bestimmten Teil davon) an ein Gericht eines anderen, international nicht zuständigen Mitgliedstaates zu verweisen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 34 regelt sowohl hinsichtlich der örtlichen als auch hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit einen Wahlgerichtsstand (BAG NJW 98, 1092, 1093 [BAG 28.10.1997 - 9 AZB 35/97]; Brandbg NJW 04, 780). In § 34 treffen demnach die Regelung der örtlichen und der – streitwertunabhängig bestimmten – sachlichen Zuständigkeit zusammen: Wählt der Kl ein anderes örtlich zuständige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wohnsitzlose Personen.

Rn 9 Mit der Aufgabe des Wohnsitzes muss nicht zwingend eine neue Wohnsitzbegründung verbunden sein. Soweit es an einer konkreten tatsächlichen Unterkunft iSe Wohnsitzbegründung oder am Domizilwillen fehlt, ist eine Person wohnsitzlos. Auch das G selbst geht ausdrücklich davon aus, dass Personen ohne Wohnsitz sein können (vgl § 16 ZPO). In solchen Fällen knüpft das G (im Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines und Zweck.

Rn 1 Die VO 1215/2012 regelt die internationale Zuständigkeit, Aspekte der Beachtung ausländischer Rechtshängigkeit sowie die gegenseitige Urteilsanerkennung unter den EU-Mitgliedstaaten iSd Abs 3. Sie hat die zuvor geltende VO 44/2001 abgelöst, die ihrerseits an die Stelle des ursprünglichen Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) getreten war. Im Verhältnis zu Dänemark gilt weite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gefährdungshaftung.

Rn 6 Sämtliche Ansprüche aus gesetzlicher Gefährdungshaftung des materiellen Rechts (Bsp: §§ 1 ff, 14 HaftpflG; §§ 7 ff StVG iVm § 115 VVG) werden vom weiten Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 erfasst (BGHZ 80, 1, 3; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 2; zur Gefährdungshaftung nach StVG vgl BGH NJW 83, 1755; zur Gefährdungshaftung nach AM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Massebezogene Passivprozesse.

Rn 4 Es werden alle Klagen gegen den Insolvenzverwalter erfasst, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (zur Insolvenzmasse s §§ 35 I, 36 InsO). Dazu gehören Klagen, mit denen Masseverbindlichkeiten geltend gemacht werden (vgl §§ 53 ff InsO), Aussonderungsklagen (vgl §§ 47 f InsO) und Absonderungsklagen (vgl §§ 49 ff, 165 ff InsO). Allgemein dürfte entsprechend dem Normzwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende gesetzliche Regelung.

Rn 12 Mangels ausdrücklicher Regeln zur internationalen Zuständigkeit in allen sonstigen Fällen ergibt sich diese aus einer entsprechenden Anwendung der innerstaatlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit aufs Ausland (BGHZ 44, 46, 47 = NJW 65, 1665 [BGH 14.06.1965 - GSZ 1/65]; 120, 334, 337 = NJW 93, 1073 [BGH 03.12.1992 - IX ZR 229/91]), denn wenn der Gesetzgeber ein besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entfall des Bezugs auf Art 72.

Rn 17 Anders als in der Vorläufervorschrift (Art 35 I aF) wird die Nachprüfbarkeit einer Missachtung von Art 72 (betrifft fortgeltende Abkommen, welche exorbitante Gerichtsstände ausschließen) durch das Erstgericht nicht mehr explizit offengehalten. Das wird mit Blick auf Erwägungsgründe 29 S 4 und 36 teils als Redaktionsversehen eingeordnet (vgl v Hein RIW 13, 97, 109).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kulturgüterherausgabe (Nr 4).

Rn 15 Diese zu komplex ausgestaltete Vorschrift nimmt die Definitionsmerkmale von Art 1 Nr 1 der Kulturgüterschutz-RL 93/7/EWG in Bezug. Diese verweist für ihren Anwendungsbereich auf nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften iSv ›Art 36 des Vertrags‹. Damit ist Art 36 des früheren EWG-Vertrags gemeint, der nunmehr in Art 36 AEUV zu finden ist. Danach ist maßgebend, ob d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 3 Brüssel IIb-VO – Allgemeine Zuständigkeit.

Gesetzestext Für Entscheidungen über die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wohnsitz- oder Aufenthaltsverlegung nach Vertragsschluss (§ 38 III Nr 2 Alt 1).

Rn 18 § 38 III Nr 2 ermöglicht es, durch Gerichtsstandsabrede Vorsorge für etwaige zukünftige Entwicklungen zu treffen, die die Gefahr des Entzuges eines inländischen Gerichtsstands oder einer Erschwerung der gerichtlichen Rechtsverfolgung mit sich bringen könnten. Eine solche Gefahr besteht offensichtlich, wenn die andere Partei nachträglich ihren Wohnsitz oder bei Nichtbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Gewöhnlicher Aufenthalt des Antragstellers (Nr 5).

Rn 17 Der fünfte Rang knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt des ASt an. Stellen beide Ehegatten einen Antrag, ist das zuerst angerufene Gericht zuständig (ausdr J/H/A/Markwardt § 122 Rz 11). Zur Zuständigkeit nach Nr 4, 5 in den Fällen der Antragstellung durch eine Verwaltungsbehörde oder eines Dritten (in den Fällen des § 1306) in einem Eheaufhebungsverfahren gem § 1316 I N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gericht.

Rn 21 In der Klageschrift ist das Gericht genau zu bezeichnen, bei dem die Klage erhoben werden soll. Anzugeben ist das Gericht als solches, weder der Spruchkörper noch die Spruchabteilung. Es genügt deshalb zB AG oder LG nebst Ortsangabe. Will der Kl vor der KfH verhandeln, ist diese in der Klageschrift anzugeben (§ 96 GVG). Es ist zu empfehlen in der Klageschrift anzugeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Abs 1 S 1 fingiert ein Geständnis (entspr § 288 I 1) des säumigen Bekl zu den vom Kl zur Anspruchsbegründung vorgetragenen Tatsachen. Dieser muss sein Vorbringen nicht glaubhaft machen; das Versäumnisurteil soll auch ergehen, wenn der Richter Zweifel an der Wahrheit hat (Mot zur CPO, 230 = Hahn/Mugdan, Materialien, 294). Mit dem durch die Zivilprozessnovelle 1974 (BGBl ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Wie in jedem anderen der ZPO unterworfenen Verfahren kommt auch in WEG-Streitigkeiten iSv § 43 II einstweiliger Rechtsschutz nach §§ 916 ff ZPO in Betracht (BGH NJW 14, 1447 [BGH 21.02.2014 - V ZR 164/13] Rz 19; 11, 3025 Rz 11). Antragsgegner/Beklagte können neben der GdW einzelne oder sämtliche WEigtümer oder der Verw sein. Örtlich zuständig ist das Gericht der Hauptsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorbereitende Maßnahmen der Justizorganisation.

Rn 2 Dem Gesetzgeber obliegen allerdings bspw die ›vorentscheidende‹ Zuweisung von Rechtsstreitigkeiten zu einem bestimmten Rechtsweg, die Festlegung sachlicher und örtlicher Zuständigkeiten (Gerichtsstände, dazu BVerfGE 27, 18 [BVerfG 16.07.1969 - 2 BvL 2/69]) sowie die ansonsten notwendigen Akte der Justiz- und Gerichtsorganisation (zB § 3 VwGO) wie etwa die Bestimmung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbehalt zugunsten des nationalen Rechts (Abs 1).

Rn 1 Soweit kein Beklagtenwohnsitz (Art 62f) in einem Mitgliedstaat besteht, greift nationales Recht ein. Die Vorschrift (bis 2015: ex-Art 4) ist bei einer Klage gegen einen Unionsbürger anwendbar, dessen Wohnsitz nicht aufzuklären ist (EuGH C-292/10). Es kann sich um autonomes nationales Recht handeln, aber auch um das EuGVÜ (bei Wohnsitz in Dänemark) oder das Lugano-Überei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorfrage: Aufrechnungsforderung.

Rn 7 Die Bestimmung in Art 17 setzt eine aufzurechnende Forderung (Aufrechnungsforderung) voraus. Der Bestand und die Aufrechenbarkeit der für eine Aufrechnung in Betracht kommenden Forderung ist als Vorfrage vorab zu klären. Über das auf diese Frage anwendbare Recht trifft Art 17 keine Aussage. Insoweit muss das Statut der aufzurechnenden Forderung entscheiden (unselbständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Aufenthalt eines minderjährigen Ehegatten (Nr 6).

Rn 18 Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.17 (BGBl I, 2429) wurde die Nr 6 eingefügt. Die besondere örtliche Zuständigkeit ist parallel zur internationalen Zuständigkeit nach § 98 II für den Fall begründet worden, dass ein ASt noch keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (BTDrs 18/12086, 26). In diesem Fall ist auf den ›schlichten‹ (vgl zB Zö/Lo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele.

Rn 21 Teilverweisungen (Stichwort: dépeçage) gibt es zB bei Rechtswahlklauseln, Währungsklauseln, Zinsregelungen, Verjährungsfragen, Regelungen über Haftungsfolgen, insb auch zum Erfüllungsort (dazu BGH IPRax 81, 93; zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses s BAG NZA 98, 813 [BAG 20.11.1997 - 2 AZR 631/96]). Rechtsfolgen von Vertragsstörungen können der teilweisen Rechtswahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 21 soll die Rechtsverfolgungsmöglichkeiten des Kl dadurch effektuieren, dass er gegen seinen Geschäftspartner dort vorgehen kann, wo dieser mit ihm von einer dafür vorgehaltenen eigenständigen Organisationseinheit aus Geschäfte gemacht hat (Hambg WuM 90, 394, 395). Dabei soll der Kl der Mühe enthoben werden, Ermittlungen zum Sitz bzw Wohnsitz des Bekl anstellen zu müs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ausländische Titel.

Rn 12 Soweit ein ausländischer Titel nach § 328 in Deutschland anzuerkennen ist, ist die Abänderungsklage zulässig. Allerdings können Abänderungsgründe nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren geltend gemacht werden (BGH NJW 90, 1420; KG NJW 91, 644; dazu Gottwald FamRZ 90, 1377). Da der ausländische Titel Wirkungen im Inland nur vermöge seiner Anerkennung entfaltet, bestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufenthalt mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern (Nr 1).

Rn 10 Vorrangig stellt die Vorschrift auf den gewöhnlichen Aufenthalt eines der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen Kindern ab. Der Grund für die Mitberücksichtigung des Aufenthalts der Kinder besteht darin, dass das Gericht der Ehesache gem §§ 152 I, 153 auch für Kindschaftssachen zuständig ist, die die gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten betreffen; es wurde deshalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / L. Vollstreckung mit Auslandsbezug.

Rn 21 Im Vollstreckungsverfahren wird Hoheitsgewalt ausgeübt. Vollstreckungsorgane sind also nur insoweit international zuständig, als die deutsche Hoheitsgewalt reicht. Sie ist auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt. Auf Vermögen kann daher im Wege der Zwangsvollstreckung nur dann zugegriffen werden, wenn es im Inland belegen ist (BGH NJW-RR 06, 198 [BGH 04.10.2005 - VII...mehr