Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt: Geltung des einheitlichen Vertragsstatuts (Synopse).

Rn 13 Das Vertragsstatut bestimmt über die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen: Hauptpflichten, Nebenpflichten, Obliegenheiten. Es regelt, wer, was, wann, wie viel und wo leisten muss (MüKoIPR/Spellenberg Art 12 Rz 184; Staud/Magnus Art 12 Rz 33 ff: Gesamtheit der vertraglichen Pflichten; Soergel/v Hoffmann Art 32 EGBGB Rz 14: Rechte und Pflichten aus dem Schuldver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz der objektiven Auslegung.

Rn 11 Der vom Verwender mit AGB verfolgte Zweck erfordert einen von den allg, für sonstige, einzelfallbezogene Vertragsbedingungen geltenden Auslegungsprinzipien (§ 133 Rn 31 ff, § 157 Rn 1 ff) abw, aber letztlich doch in ihnen verankerten, objektiven Auslegungsansatz. Wegen ihrer Rationalisierungs- und Typisierungsfunktion muss sich das Auslegungsergebnis als allg Lösung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kein Bindungswille.

Rn 43 Die Bindung geht nur so weit, wie das verweisende Gericht binden wollte und soweit es die Zuständigkeit erkennbar geprüft hat (BGH NJW 64, 1416). Der Bindungswille ergibt sich aus dem objektiven Inhalt des Verweisungsbeschl (BGHZ 63, 214). Dies ist nicht im Rahmen der Zulässigkeit der Vorlage zu prüfen, sondern bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts zu beachten (S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1077 ZPO – Ausgehende Ersuchen.

Gesetzestext (1) 1Für die Entgegennahme und Übermittlung von Anträgen natürlicher Personen auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (Übermittlungsstelle). 2Die Landesregierungen können die Aufgaben der Übermittlungsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke me...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckungshemmnisse im Recht des ersuchten Staates (Abs 2).

Rn 2 Abs 2 gilt nur für die Vollstreckung, nicht für die Anerkennung (vgl auch Erwägungsgrund 30). Für erstere wird klargestellt, dass neben den Vorgaben aus Art 45 auch im autonom-nationalen Prozessrecht Gründe für die Verweigerung bzw Aussetzung der Vollstreckung vorgesehen werden können. Bereits aus dem Äquivalenzgrundsatz (Abs 1 S 2) ist dabei abzuleiten, dass keine Hemm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Willensübereinstimmung.

Rn 11 Art 25 regelt zwar dem Wortlaut nach nur die Form von Gerichtsstandsvereinbarungen. Nach seinem Zweck (Rn 5) regelt die Vorschrift aber indirekt zugleich Mindestanforderungen an die Bemerkbarkeit des Konsenses. Insofern legt die Vorschrift ein europäisch-autonomes Konzept von Gerichtsstandsvereinbarungen zugrunde (EuGH C-543/10 Rz 21), das insbesondere eine reale Wille...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift des § 122 regelt anstelle des bis zum 31.8.09 geltenden § 606 ZPO die örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte in Ehesachen. Die sachliche Zuständigkeit des AG in Ehesachen folgt aus § 23a I 1 GVG iVm § 111 Nr 1; die funktionale Zuständigkeit des FamG folgt aus § 23b I GVG. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Ehesachen fo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Eingeschränkter Anwendungsbereich.

Rn 1 Der Grundsatz, dass ausländische Titel im Inland nicht ipso iure vollstreckbar sind, sondern ihnen die Vollstreckbarkeit im Inland gesondert zuerkannt werden muss (sog Exequatur-Verfahren), war für die grenzüberschreitende Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland lange Zeit charakteristisch. Mit der Neufassung der Verordnung des Europäischen Par...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unbewegliche Sachen (Nr 1).

Rn 3 Dieser Tatbestand beruht seinem Zweck nach teils auf der Beweis- und Vollstreckungsnähe dieses Gerichtsstands. Bei der Immobilienmiete und -pacht soll die richtige Anwendung des örtlich maßgebenden Rechts gesichert sein (EuGH Slg 77, 2383 Rz 10; Slg 90, I-27 Rz 10), ohne dass es auf die Erreichung dieser Zwecke im Einzelfall ankommt. Ausschlaggebend ist, dass die Klage ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts zum Gegenstand haben.

Rn 3 § 27 ZPO schafft einen – nicht ausschließlichen – Wahlgerichtsstand für die in § 27 I abschließend aufgeführten Streitigkeiten (Bremen Beschl v 8.9.21 – 5 AR 3/21, Rz 6 – juris mwN). Der Hauptanwendungsfall dieses Merkmals sind positive oder negative Feststellungsklagen zwischen Erbprätendenten zur Klärung der Erbfolge, also der Frage, wer kraft gesetzlichen Erbrechts o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vertrag.

Rn 2 Die Klage muss sich auf einen Vertrag stützen. Das Merkmal Vertrag ist autonom auszulegen und erfasst alle dem maßgebenden Rechtsverhältnis nach freiwillig eingegangenen Verpflichtungen. In diesem Rahmen wird das Merkmal recht weit ausgelegt (vgl. Pfeiffer LMK 19, 421945). Es kommt nicht auf die jew infrage stehende Pflicht, sondern auf das Rechtsverhältnis als Ganzes a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermittlung.

Rn 29 Was Urteilsgegenstand und damit von der materiellen Rechtskraft erfasst ist, ergibt sich vorrangig aus der Urteilsformel. Sofern der Tenor nicht ausreicht, um den Entscheidungsgegenstand konkret zu bezeichnen, müssen auch Tatbestand und Entscheidungsgründe zur Abgrenzung und Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft ergänzend herangezogen werden (BGH NJW 83, 2032 [BGH 17....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundlagen der Prüfung.

Rn 10 Die örtliche Zuständigkeit als Prozessvoraussetzung muss spätestens zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen (s § 56 Rn 2). Eine nach Rechtshängigkeit eingetretene Änderung des Gerichtsstandes ist nach § 261 III Nr 2 unschädlich (BGHZ 188, 373; s § 261 Rn 17; zur Möglichkeit abweichender nachträglicher Parteivereinbarung s § 38). Die Prüfung der örtlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 7.1.1 Örtliche Zuständigkeit

Im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit regelt die Bestimmung des § 29a ZPO einen ausschließlichen Gerichtsstand für Mietstreitigkeiten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Wohnraum-, ein Gewerberaummietverhältnis oder ein Pachtverhältnis handelt. Ist ein ausschließlicher Gerichtsstand geregelt, können die Klageparteien keinen hiervon abweichenden Gerichtsstand ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgschaft (Miete) / 2.4.1 Wahlrecht des Vermieters

Der Vermieter kann wegen seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis grundsätzlich entweder den Mieter oder den Bürgen in Anspruch nehmen. Der Vermieter ist weder verpflichtet, den Bürgen über die Höhe der Rückstände des Mieters zu informieren noch ist er im Fall eines Mietrückstands gehalten, das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs zu kündigen. Er muss aber natürlich dem Bür...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.4 Gerichtsstand

Die gerichtliche Zuständigkeit für Arbeitsverhältnisse mit Auslandsberührungen richtet sich nach der EuGVVO.[1] Nach Art. 20 bis 22 EuGVVO ist der Arbeitnehmer zwingend am Gericht seines Wohnsitzes im jeweiligen Hoheitsgebiet zu verklagen. Der Arbeitnehmer wiederum kann Klage wahlweise am (Wohn-)Sitz des Arbeitgebers, an dem für seine Tätigkeit gewöhnlichen Arbeitsort oder, fal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Basisdaten zum Schuldner

Rz. 146 Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Daneben ist anzugeben, ob wegen einer Forderungspfändung bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot besteht. Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren Schuldnern insgesamt mehrfach wied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsantrags

Rz. 143 Wie schon das Formular- nach der ZVFV 2012 wird lediglich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht vorgegeben, d.h. die Angaben zur sachlichen Zuständigkeit. Die Konkretisierung in der örtlichen Zuständigkeit ist dagegen vom Antragsteller vorzunehmen. Der Antrag ist nach § 828 Abs. 2 ZPO an das Vollstreckungsgericht zu richten, bei dem der Schuldner im Inland seinen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Örtliche und sachliche Zuständigkeit (Abs. 1)

Rz. 34 Richtet sich die Klage gegen eine gerichtliche Entscheidung, ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs, also das Gericht des Verfahrens, in dem der nämliche Vollstreckungstitel geschaffen wurde, sachlich und örtlich ausschließlich zuständig (§§ 767 Abs. 1, 802 ZPO). Eine Änderung durch die Einführung des FamFG hat insoweit nicht stattgefunden. Das gilt auch dann, w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zum Aufbau des Buches

Das Buch ist in Hauptstichwörter untergliedert, z.B. Abbiegen, Abstand, Fußgänger, Parken, also in gängige Suchbegriffe, die den einschlägigen Fall schnell auffinden lassen. Im Anschluss daran finden sich weitere Stichwörter, die sich auf den konkret dargestellten Fall beziehen, z.B. Autobahn/Richtgeschwindigkeit/Ausscheren/Überholen. Da ein mehrfacher Abdruck desselben Fall...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsstrafe / 2.2 Form und Akzessorietät

Das Strafversprechen muss die gleiche Form einhalten wie der Hauptvertrag. Geht es z. B. um eine Vertragsstrafe in einem Arbeitsvertrag, der keiner besonderen Form bedarf, würde eine mündliche Vereinbarung reichen. Wird die Vertragsstrafe im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags vereinbart, bedarf sie wie der Kaufvertrag der notariellen Form. Das Strafversprechen ist akzessori...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Klageerhebung / C. Gerichtsstand

Rz. 13 Fahrer, Halter und Pflichtversicherer können gemeinsam am Gerichtsstand des Unfallortes direkt verklagt werden (§ 32 ZPO, § 20 StVG, § 115 VVG). Es besteht nur einfache Streitgenossenschaft, sodass auch jeweils eine gesonderte Klage gegen den Fahrer, Halter und Pflichtversicherer möglich ist. Es kommen somit fünf Gerichtsstände in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 VVG 2008/AKB 2015 / E. Gerichtsstand (§ 215 VVG)

Rz. 39 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Rz. 40 § 215 VVG spricht vom "Versicherungsnehmer" und nicht vom "Verbraucher", sodass diese Gerichtsstandregelung auch für juristische Personen gilt.[48] Rz. 41 Die Überlegu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unfälle im Ausland / B.4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie

Rz. 2 Der Bundestag hat mit Wirkung zum 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (4. KH-Richtlinie) der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinie soll zu einer Erleichterung der Abwicklung von Unfallschäden im Ausland beitragen[2] und im Interesse des Verbraucherschutzes Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland minimieren.[3] R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.2 Mahnantrag

Rz. 3 Das Mahnverfahren wird durch den Antrag eines Unternehmens der privaten Pflegeversicherung eingeleitet (§§ 690, 702 ZPO). Der Antrag ist auf die Geltendmachung von Beitragsansprüchen aus der privaten Pflegeversicherung mit Nebenforderungen zu beschränken. Aus prozessrechtlichen Gründen verbietet § 182a Abs. 1 Satz 2 die Verbindungen von Beitragsansprüchen aus privater ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 33–39 FGO bestimmen den Zugang zur Finanzgerichtsbarkeit [1] und des zuständigen Gerichts innerhalb der Finanzgerichtsbarkeit.[2] Hierdurch wird im Rahmen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG.[3] der Anspruch auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewährleistet.[4] Denn der gesetzliche Richter ist das durch Gesetz nach abstrakten Krit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtsbarkeit im WE-Verfa... / 3 Die wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

§ 43 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht hat, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG regelt also keine ausschließliche Zuständigkeit. Für Klagen Dritter gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gilt § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG direkt, was auch für Mahnverfahren gilt, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2023, zfs Aktuell / 2.1 Eckpunkte für die Stärkung der Justiz in Wirtschaftsstreitigkeiten

Das BMJ hat am 16.1.2023 ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung von Commercial Courts veröffentlicht. Den Ländern soll es ermöglicht werden, bei ausgewählten Oberlandesgerichten Wirtschaftssenate einzurichten, die erstinstanzlich zuständig sein sollen, wenn sich die Parteien auf diesen Gerichtsstand verständigen. Die Sen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / b) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Mit einer einstweiligen Verfügung nach § 935 ZPO steht für den wirklichen Erben zumindest eine Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung, mittels der er die vorläufige Rückgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht erreichen kann.[60] Der Erbscheinserbe verliert mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung die Möglichkeit, sich mittels des Erbscheins im Rechtsverkehr als Erbe zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2023, Was passiert,... / II. Die Lösung zum Verfahren

Widerspruch – Klagebegründung – Widerspruchsrücknahme Kommt es im gerichtlichen Mahnverfahren zu einem Widerspruch oder einem Einspruch, ist für das Verfahrensrecht zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Grenzüberschreitende faktische Unternehmensverbindungen

Rn. 76 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Rechtsverhältnisse eines herrschenden UN zu abhängigen Gesellschaften richten sich nach dem Recht der abhängigen Gesellschaft ("allseitige Kollisionsnorm"; vgl. KK-AktG (2004), Vorbemerkungen zu § 291, Rn. 184; BeckOGK-AktG (2022), § 291, Rn. 49; Einsele, ZGR 1996, S. 40; Grossfeld (1995), S. 97f.). Eine deutsche abhängige Gesellschaft ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 2. Erbenfeststellungsprozess

Für die Erhebung der Erbenfeststellungsklage gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln (§§ 12, 13 ZPO).[19] Darüber hinaus besteht hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit ein besonderer Gerichtsstand der Erbschaft. Örtlich zuständig ist das Gericht, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat (§ 27 Abs. 1 ZPO). Hierbei handelt es s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kraftloserklärung der ... / II. Antrag

Rz. 4 Das Verfahren zur öffentlichen Bekanntmachung der Kraftloserklärung ist durch einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht einzuleiten. Zuständig ist gem. § 176 Abs. 2 BGB sowohl das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Vollmachtgeber seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§§ 13 ff. ZPO), als auch das Amtsgericht, welches für die Rückgabe der Urkunde (§ 175 BGB), abgesehen vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 20.12.2011 – XI ZB 13/11

Rz. 33 a) Klagt eine Partei im eigenen Gerichtsstand, so sind die Reisekosten ihres Rechtsanwalts, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht erforderlich. Es sind deshalb nur diejenigen Reisekosten zu erstatten, die aus dem Auseinanderfallen vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.1 Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 WEG n. F.)

1.1.1 Grundsätze § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG n. F. ordnet an, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentüme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.1.1 Grundsätze

§ 43 Abs. 1 Satz 1 WEG n. F. ordnet an, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht hat, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Nach der zivilprozessualen Vorschrift des § 17 ZPO richtet sich der allgemeine Gerichtsstand juristischer Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften nach dem Ort der Verwaltung. Nun könnte man ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.1.2.2 Klagen gegen die Wohnungseigentümer

Der Anwendungsbereich des § 43 Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. bezüglich Klagen Dritter gegen die Wohnungseigentümer, wird nur noch den Fall der unmittelbaren Teilhaftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten außenstehender dritter Gläubiger gemäß § 9a Abs. 4 Satz 1 WEG n. F. umfassen. In diesem Fall ist der Gerichtsstand des § 43 Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. aber nach wie vor auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1 Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts wird nach wie vor in § 43 WEG n. F. geregelt sein. Wesentliche Abweichungen gegenüber der derzeit noch geltenden Rechtslage ergeben sich nicht. Allerdings regelt § 43 Abs. 1 WEG n. F. im Gegensatz zu § 43 Abs. 2 WEG n. F. keinen ausschließlichen Gerichtsstand mehr, der nach derzeitiger Rechtslage noch für die Verfahren des § 43...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.1.2.1 Klagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Als mögliche Kläger gegen die Gemeinschaft kommen in erster Linie außenstehende Dritte in Betracht, die nicht Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft sind. So ist der Gerichtsstand des § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG n. F. maßgeblich für Klagen von Handwerkern, Versorgungsdienstleistern, Mietern von Gemeinschaftseigentum, Heizöllieferanten, Hausmeistern etc. Aber auch für Klagen v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 49 Gerichtsbarkeit im WE-Verfahren

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG von A - Z / 98 Rechtsanwaltsbeauftragung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.1.2 Anwendungsbereich

1.1.2.1 Klagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Als mögliche Kläger gegen die Gemeinschaft kommen in erster Linie außenstehende Dritte in Betracht, die nicht Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft sind. So ist der Gerichtsstand des § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG n. F. maßgeblich für Klagen von Handwerkern, Versorgungsdienstleistern, Mietern von Gemeinschaftseigentum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.1 Typologie des Verwaltervertrags

Nach bislang geltender Rechtslage sind Partner des Verwaltervertrags der Verwalter und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Nach herrschender Meinung handelt es sich beim Verwaltervertrag um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, nämlich der Wohnungseigentümer.[1] Der "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.2.2 Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich der Norm wird insoweit enger werden, als die Wohnungseigentümer künftig nur noch dann unmittelbare Individualansprüche gegen andere Wohnungseigentümer haben werden, wenn konkret ihr Sondereigentum von der Störung betroffen ist. Zumindest, was die Ansprüche wegen einer unzulässigen baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums betrifft, ist die Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Incoterms 2020: Best Practices – Was sind eigentlich Incoterms und wie verwendet man sie in internationalen Lieferverträgen?

Zusammenfassung Incoterms sind in internationalen Lieferverträgen nicht mehr wegzudenken. Seit 1. Januar 2020 gelten die Incoterms 2020, die aktuelle Version der von der ICC herausgegebenen internationalen Handelsklauseln. Welche Änderungen gibt es in den Incoterms 2020 gegenüber der Vorgängerversion, den Incoterms 2010? Und was sollte man bei der Verwendung von Incoterms be...mehr