Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund

Rz. 107 Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Die Stadt _________________________, vertreten durch den (Ober-)bürgermeister, nachfolgend als "Stadt" bezeichnet, und _________________________ (Name, Adresse, vertreten durch _________________________) nachfolgend ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Vertragsstruktur und Parteien

Rz. 39 Auch wenn die Praxis mannigfaltige Gestaltungen kennt, kann man doch bei vielen Joint Venture-Verträgen eine ähnliche – hier als "Rahmenvertrag" beschriebene – Grundstruktur erkennen:[42]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / Literaturtipps

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§ 8 Internationaler Handels... / b) Bezug zu einem Vertragsstaat

Rz. 27 Darüber hinaus muss der Sachverhalt einen beachtlichen Bezug zu einem Vertragsstaat des UN-Kaufrechts aufweisen. Hierzu unterscheidet Art. 1 Abs. 1 CISG zwei Varianten:mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

Rz. 35 Neben der Vollstreckung einer Geldforderung in bewegliche Sachen besteht die Möglichkeit der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Das ist in §§ 828 ff. ZPO geregelt. Dabei soll hier nur die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen des Schuldners interessieren. Rz. 36 Funktionell zuständig für die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung ...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 2.2.3 Gerichtsstand

Vor dem Hintergrund der grenzüberschreitenden Tätigkeit der Arbeitnehmer kann die Frage relevant sein, welches Gericht für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zuständig ist. Dies richtet sich innerhalb der Europäischen Union nach den Regelungen der Gerichtsstands- und Vollstreckungsvereinbarung.[1] Der Arbeitgeber muss vor dem Gericht des Mitgliedstaats klagen, in dessen...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Insolvenzgericht

Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht für den Bezirk eines Landgerichts zuständig. Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt.[1] Hier ist insbesondere der Eröffnungsantrag zu stellen. Dies kann auch d...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Gerichtsstand der Teilungsklage

Rz. 290 Gerichtsstand für eine Teilungsklage ist neben dem allg. Gerichtsstand des Beklagten der besondere Gerichtsstand gem. § 27 ZPO. Hiernach kann die Teilungsklage vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zurzeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand (§ 13 ZPO) gehabt hat. Hatte der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes keinen allg. Gerichtsstand im Inla...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Gerichtliche Geltendmachung des Vermächtnisanspruchs

Rz. 138 Ist der Erbe nicht bereit, den Vermächtnisanspruch außergerichtlich zu erfüllen und der Bedachte gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, gilt nach § 27 ZPO das Gericht, bei dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes den allg. Gerichtstand hatte, als besonderer Gerichtsstand der Erbschaft.[279] Es handelt sich dabei nicht um einen ausschließlichen Geric...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / II. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 8 Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand, § 315 InsO, hatte. § 315 InsO ist gegenüber § 3 InsO lex specialis. Es tritt eine Konzentration ein: Dasjenige Amtsgericht ist Insolvenzgericht für einen ganzen Landgerichtsbezirk, wo der Sitz des betreffenden Landgerichts ist, § 2 InsO. ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Klagearten im Allgemeinen

Rz. 317 Bei ausreichender Kenntnis von Art und Zusammensetzung des Nachlasses kann der Pflichtteilsberechtigte sofort Zahlungsklage erheben. Alternativ hat er die Möglichkeit, mit Hilfe der Auskunfts- oder der Stufenklage vorzugehen, um sich zunächst die noch benötigten Informationen zu beschaffen. Dabei ist es möglich, in einzelnen, jeweils gesonderten Schritten vorzugehen ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Güterrechtliche Lösung und Prozessrecht

Rz. 34 Wird der kleine Pflichtteil sowie der konkrete Zugewinnausgleichsanspruchs geltend gemacht, ist für die Geltendmachung des Zugewinnausgleichsanspruch das FamG zuständig, § 111 Nr. 9 FamFG (§ 23b Abs. 1 Nr. 9 GVG). Der Pflichtteilsanspruch ist vor dem besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, § 27 Abs. 1 ZPO, oder dem allg. Gerichtsstand anzumelden. Wird zunächst nur der...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / III. Zuständiges Gericht

Rz. 46 Der Antrag muss beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, das heißt bei dem Amtsgericht, bei dem der Erblasser seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, und bei dem ein Insolvenzgericht angesiedelt ist, §§ 2, 315 InsO.[106] Für internationale Fälle sind die EuInsVO und die EGInsO zu beachten.[107] Hinweis Nicht jedes Amtsgericht hat eine Insolvenzabteilung. Nic...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Formvorschriften

Rz. 48 Die Vereinbarung über die Vergütung unterliegt nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG der Textform. Formbedürftig ist nur die Vereinbarung, also der Text, in dem die Parteien ihre Vergütung vertraglich fixieren.[124] Diese Vereinbarung muss von beiden Parteien auf derselben Urkunde unterzeichnet werden, es sei denn, dass mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, die die ...mehr

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen...mehr

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AGS 12/2023, Keine Kostenen... / III. Bedeutung für die Praxis

Vor Inkrafttreten des 2. KostRMoG wurde das Verfahren zur Bestimmung des Gerichtsstands als eine gesonderte Angelegenheit mit einer gesonderten Vergütung angesehen, wenn es nicht zur Bestimmung eines Gerichts kam (BGH NJW-RR 1987, 757). Es wurde die Auffassung vertreten, dass ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nur dann Teil des Hauptsacheverfahrens wird, wenn sich das Ve...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / h) Exkurs: Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art. 5 EuErbVO

Rz. 28 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sogenannten Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die ...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / I. Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 14 Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bestimmt sich nach § 1962 BGB i.V.m. §§ 13, 343, 344, 356 FamFG. Es ist das Nachlassgericht und nicht das Betreuungsgericht sachlich für die Anordnung der Nachlasspflegschaft zuständig. Örtlich ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Generell richtige...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Klagen des Versicherten oder Versicherungsnehmers

Rz. 1 Die Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Gerichte differenzieren zwischen Klagen gegen den Versicherer (B4-5.1 AVB D&O) und Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Die Bestimmungen in B4-5.1 AVB D&O entsprechen § 17 ZPO bzw. § 215 VVG. Zu § 215 VVG, wo es heißt, dass für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung, auch das Gericht örtli...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Klagen des Versicherers

Rz. 4 Bei Klagen des Versicherers gegen den Versicherten ist fraglich, ob § 215 Abs. 1 Satz 2 VVG, der einen ausschließlichen Gerichtstand des Versicherungsnehmers an dessen Wohnort (= Sitz der Gesellschaft) festlegt, analog auf den Versicherten anwendbar ist. Für die D&O-Versicherung dürfte diese Frage von nur geringer Bedeutung sein, da Klagen gegen den Versicherten, kaum ...mehr

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 1.1 Novelle des Verbandsklagerechts

Am 12.10.2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 272 v. 12.10.2023). ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.5 Beratungshilfe

Rz. 65 Durch das Beratungshilfegesetz (BerHG) ist die Hilfe für die Rechtsberatung und die Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen in sozialgerichtlichen Angelegenheiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens, insbesondere im Widerspruchsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss v. 11.5.2009, 1 BvR 1517/08), geregelt (§ 2 Abs. 2 BerHG). Beratungshilfe wird nach § 1 Abs. 1 BerHG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schäden einer baulichen Ver... / 4 Die Entscheidung

Das BayObLG bestimmt das AG Augsburg als das gemeinsam sachlich zuständige Gericht. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ermögliche aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Prozessökonomie die einheitliche Prozessführung gegen Streitgenossen ohne gemeinschaftlichen Gerichtsstand vor einem Gericht auch in sachlicher Hinsicht. Dass für einen oder mehrere Streitgenossen eine ausschließliche Zus...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Unterhaltspflicht beider Eltern, § 232 Abs. 3 Nr. 2 FamFG

Rz. 18 Die Vorschrift begründet einen Wahlgerichtsstand der Streitgenossenschaft. Gegenstand des Verfahrens muss die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kinde sein. Dadurch wird Kindern die Wahl ermöglicht, gegen beide Elternteile vor einem Gericht einen Unterhaltsantrag zu stellen, bei dem entweder der eine oder andere Elternteil einen Gerichtsstand hat. Die Erleicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zentral zuständige LG (Wirtschaftsstrafkammern) gem. § 74c Abs. 3 GVG und Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle – Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 2009, 25; Römer, "Bochum gegen Liechtenstein" oder: Zur örtlichen Zuständigkeit der Wirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sonderzuständigkeit im Jugendgerichtsverfahren

Rz. 59 [Autor/Stand] Für Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender gelten gegenüber der Konzentrationsvorschrift des § 391 AO die speziellen Regelungen der §§ 39–42 und 108 JGG, welche die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Jugendrichters, des Jugendschöffengerichts und der Jugendkammer bei Verfehlungen Jugendlicher regeln. In diesen Fällen greift die ausschließlic...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Zuständigkeit

Rz. 251 Sowohl bei Anträgen nach § 238 FamFG für Unterhaltsentscheidungen als auch bei Anträgen nach § 239 FamFG für gerichtliche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden müssen die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen eines Abänderungsantrags vorliegen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 232 FamFG. Nach § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ist das Gericht der Ehesache ausschl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine örtliche Zuständigkeitsregelungen

Rz. 30 [Autor/Stand] Bevor die örtliche Zuständigkeit des sachlich i.S.d. Rz. 16 ff. zuständigen AG gem. der in § 391 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltenen Sonderregelung festgestellt wird, muss zunächst ermittelt werden, welches AG nach den allgemeinen örtlichen Zuständigkeitsregelungen der §§ 7 ff. StPO zuständig wäre. Soweit das hiernach ermittelte AG dasjenige ist, in dessen Bezi...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Kindesunterhalt, § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

Rz. 11 Für Verfahren, die die gesetzliche Unterhaltspflicht eines Elternteils oder beider Elternteile gegenüber einem minderjährigen Kind betreffen, ist das Gericht ausschließlich zuständig, bei dem das Kind oder der Elternteil, der auf Seiten des Kindes zu handeln befugt ist, seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hierdurch wird zugunsten der minderjährigen Kinder bewirkt, d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ausschluss bei Kraftfahrzeugsteuerstraftaten (§ 391 Abs. 4 Halbs. 2 Alt. 2 AO)

Rz. 90 [Autor/Stand] Gemäß § 391 Abs. 4 Halbs. 2 Alt. 2 AO sind des weiteren Kraftfahrzeugsteuerstraftaten von der Zuständigkeitskonzentration nach den Abs. 1–3 ausgenommen. Solche Straftaten kommen zwar oft vor, sind jedoch rechtlich weniger schwierig gelagert als andere Steuerstraftaten. Aus diesem Grund ist eine Konzentration nicht geboten. Sie wäre sogar nachteilig, da Kr...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Verfahrensbesonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 135 Kindesunterhaltssachen sind von einigen Besonderheiten geprägt. Bereits behandelt wurde das Zuständigkeitsprivileg nach § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG. Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes bzw. eines nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellten Kindes gegenüber den Eltern wird ausschließlich bei dem Gericht eingefordert, bei dem das Kind seinen allgemeinen Ge...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Aufenthalt des Antragsgegners

Rz. 16 § 232 Abs. 3 S. 1 FamFG verweist für den Fall, dass eine Zuständigkeit nach Abs. 1 nicht gegeben ist, auf die Vorschriften der ZPO zur örtlichen Zuständigkeit (vgl. §§ 12 ff. ZPO). Aus Gründen der Vereinheitlichung tritt in den Vorschriften über den allgemeinen Gerichtsstand der gewöhnliche Aufenthalt an die Stelle des Wohnsitzes. Damit ist das (isolierte) Unterhaltsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungsgericht (§ 162 StPO)

Rz. 40 [Autor/Stand] Soweit gerichtliche Entscheidungen in Rede stehen, die während des laufenden Ermittlungsverfahrens (s. § 385 Rz. 32, 112 ff.) ergehen, verbleibt es – abgesehen von zwei Ausnahmen (s. Rz. 22–24) – bei den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 391 Abs. 1 Satz 2 AO ("Im vorbereitenden Verfahren gilt dies ..."), lässt ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Vorrang der Zuständigkeit, § 232 Abs. 2 FamFG

Rz. 15 § 232 Abs. 2 FamFG ordnet den Vorrang der in Abs. 1 vorgesehenen ausschließlichen Zuständigkeit gegenüber anderen ausschließlichen Gerichtsständen an. Die Kollision mehrerer ausschließlicher Gerichtsstände kann in Unterhaltssachen insbesondere im Fall des Vollstreckungsgegenantrags auftreten.[18]mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Zweck, Bedeutung, Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 389 AO entspricht inhaltlich – unter Angleichung des Wortlauts "Finanzbehörde" statt "Finanzamt" [2] (zum Begriff s. § 386 Rz. 31) – der Vorläuferbestimmung des § 424 RAO 1967 [3]. Dieser wiederum geht zurück auf § 428 Abs. 3 i.d.F. der RAO 1931 sowie § 393 Abs. 3 RAO 1919 [4]. Rz. 2 [Autor/Stand] Durch § 389 AO wird die nach § 388 AO gegebene örtliche Zust...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Abänderungsantrag oder Vollstreckungsabwehrantrag

Rz. 236 Das Verhältnis des Abänderungsantrags nach § 238 FamFG zum Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO ist problematisch. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig zu vollziehen,[295] jedoch aus praktischen Gründen geboten. Da beide Verfahren mit unterschiedlichen Mitteln unterschiedliche Ziele verfolgen, schließen sich der Abänderungsantrag und der Vollstreckungsabwehr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Erweiterung auf Nichtsteuerstraftaten (§ 391 Abs. 4 Halbs. 1 AO)

Rz. 82 [Autor/Stand] Wie einleitend bemerkt (s. Rz. 1), ergeben sich aus § 391 Abs. 4 AO Erweiterungen und Einschränkungen der örtlichen Zuständigkeit der AG in Steuerstrafverfahren. Rz. 83 [Autor/Stand] Ohne die Regelung des § 391 Abs. 4 Halbs. 1 AO stellte sich das Problem, ob die spezialgesetzliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit auch dann zu beachten wäre, wenn ein b...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Temporärer Wahlgerichtsstand bei Anhängigkeit des Kindesunterhalts

Rz. 17 Die Geltendmachung von Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) sowie eines Anspruchs, der eine durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betrifft (§§ 1361 Abs. 1, 1569 ff. BGB), oder wegen eines Anspruchs nach § 1615l BGB kann verschiedene Gerichtsstände zur Folge haben. Solange ein Verfahren zum Unterhalt für ein minderjähriges Kind in erster Instanz anhängig i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. AG im landgerichtsbelegenen Bezirk (§ 391 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 33 [Autor/Stand] § 391 Abs. 1 AO trifft eine von den vorstehend geschilderten allgemeinen Gerichtsständen der §§ 7 ff. StPO abweichende Zuständigkeitsregelung für Steuerstrafsachen. Zwar ist in § 391 Abs. 1 AO im Unterschied zum früheren Recht (s. Rz. 1) nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen auf das Steuerstrafverfahren, dies ergibt sich aber ohne weiteres aus dem Stand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wohnsitz (§ 388 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 58 [Autor/Stand] Gemäß § 388 Abs. 1 Nr. 3 AO wird eine weitere örtliche Zuständigkeit für diejenige FinB begründet, in deren Bezirk der Betroffene bei der Einleitung des Strafverfahrens gem. § 397 AO seinen Wohnsitz hat. Die Vorschrift ist dem § 8 StPO nachgebildet, der bzgl. der Frage des Gerichtsstandes und über die Verweisung in § 143 GVG die Zuständigkeit der Strafve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtsstandsvereinbarungen im digitalen Geschäftsverkehr

Zusammenfassung Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unterbreiten Unternehmen ihre Angebote immer häufiger in digitaler Form, sodass viele Verträge elektronisch geschlossen werden. Doch was bedeutet das für die wirksame Vereinbarung von Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Im internationalen Rechtsverkehr sind Vereinbarungen über den Gerichtssta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.5 Rechtsweg

Rz. 19a Der Anspruch auf Regress nach Abs. 1 beinhaltet einen bürgerlich-rechtlichen Anspruch eigener Art auf Ersatz mittelbaren Schadens (BGH, Urteil v. 24.6.1969, VI ZR 36/68; Hauck/Kranig, SGB VII, § 110 Rz. 26). Der anspruchstellende Sozialversicherungsträger hat nicht die Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsaktes. Er muss den Anspruch vor dem zuständigen Gericht der or...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft weitestgehend automatisiert. Hinweise finden sich auf https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick.html. Das gerichtliche Mahnverfahren[1] kann durchgeführt werden: durch das eigene Unternehmen Große Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen führen das gerichtliche Mahnverfahren i. d. R. selbst durch. Bei Betrieben ohne eine eigene Re...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsraummiete / 4.3 Was bei sogenannten Mischmietverhältnissen gilt

In der Praxis kommen sog. Mischmietverhältnisse recht häufig vor. So wird beispielsweise ein einziger Vertrag über Wohnraum geschlossen, das Mietobjekt aber zusätzlich zu Gewerbezwecken genutzt. Zu denken ist etwa an einen Gaststättenpächter, der nach Abschluss eines Vertrags auch die im selben Haus wie die Gaststätte gelegene Wohnung nutzt. Dabei handelt es sich aber nicht u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand des Arbeitnehmers bestimmt sich nach seinem Wohnsitz, § 13 ZPO. Für die Ermittlung des Wohnsitzes sind die § 7 – § 11 BGB anzuwenden. Wohnsitz ist gem. § 7 BGB der Ort als kleinste politische Einheit, in dem die Wohnung liegt. Hat ein Beklagter mehrere Wohnsitze, kommen genauso viele Gerichtsstände in Betracht. Der Kläger hat dann gem. § 35 ZPO e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.6 Gerichtsstand der Mitgliedschaft

Am Gerichtsstand der Korporationen können Klagen von diesen gegen Mitglieder oder von Mitgliedern gegeneinander erhoben werden (§ 22 ZPO). Dieser besondere Gerichtsstand wird restriktiv gehandhabt und umfasst alle Parteien, die unter § 17 ZPO fallen. Praxis-Beispiel Klagen der Gewerkschaft auf Ausschluss eines Mitgliedsmehr