Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / B. Zuständigkeit

Rz. 7 Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 WEG hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Klagen Dritter (Nichtwohnungseigentümer) gegen die Gemeinschaft sind also – abhängig vom Streitwert – am örtlichen Amts- oder Landgericht zu erheben. Das gilt gem. § 43 Abs. 1 S. 2 WEG auch im Fall des § 9a Abs. 4...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 194 Die herauszugebenden Gegenstände und Unterlagen muss der Ex-Verwalter an seinem Geschäftssitz zur Abholung bereithalten. Es handelt sich um eine Holschuld der Gemeinschaft. Die nachfolgende Liste dient der Orientierung, welche Unterlagen der Verwalter normalerweise herauszugeben hat. Rz. 195 Checkliste Verwaltungsunterlagenmehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Zuständiges staatliches Gericht

Rz. 26 Klagen gegen den Testamentsvollstrecker wegen Pflichtverletzungen sind vor den Zivilgerichten auszutragen. Zuständig ist nach §§ 12, 13 ZPO das Zivilgericht, bei dem der Testamentsvollstrecker seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dieser wird üblicherweise durch den Wohnort bestimmt. Darüber hinaus kann der Kläger auch den besonderen Gerichtsstand der Erbschaft nach §...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / D. Nachlassinsolvenz

Rz. 91 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist geregelt in den §§ 315–331 InsO und verknüpft das Insolvenzrecht mit dem bürgerlich-rechtlichen Erbrecht. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO betont insoweit, dass es für das Sondervermögen des Nachlasses ein gesondertes Insolvenzverfahren gibt.[80] Damit werden zwei Zwecke verfolgt: Zum einen soll der Nachlass gemäß § 1 S. 1 InsO i.V.m. §§ 315–33...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Das Verfahren der Überweisung

Rz. 4 In der Regel ergeht auf Antrag des Gläubigers ein gemeinsamer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Gläubiger bestimmt die Durchsetzung der gepfändeten Forderung selbst. Fehlt ein Antrag, so darf das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RpflG, §§ 828, 764 ZPO) keine Auswahl darüber treffen, welche Form der Überweisung zu wählen ist. Es ist vielm...mehr

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FoVo 05/2022, Was passiert ... / II. Die Lösung

Die Zuständigkeit in der Forderungspfändung Die Frage nach der Zuständigkeit hat drei Aspekte. Es ist nach der sachlichen, der örtlichen und der funktionellen Zuständigkeit zu fragen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Verfahrensfragen

Schrifttum: Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Koops, Bessere Erkenntnis ist kein Verbrechen – Steuerstrafrecht wieder ohne Verbrechenstatbestand, DB 2007, 1; Meyer-Abich, Die Unzulässigkeit der Telefonüberwachung bei Vergehen gegen §§ 373, 374 vor dem Hintergrund der neueren BGH-Rechtsprechung ...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Zuständiges staatliches Gericht

Rz. 76 Klagen gegen den Testamentsvollstrecker wegen Pflichtverletzungen sind vor den Zivilgerichten auszutragen. Zuständig ist nach §§ 12, 13 ZPO das Zivilgericht, bei dem der Testamentsvollstrecker seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dieser wird üblicherweise durch den Wohnort bestimmt. Darüber hinaus kann der Kläger auch den besonderen Gerichtsstand der Erbschaft nach §...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Zwangslizenz

Rz. 149 Die alte Regelung des § 61 UrhG wurde aufgehoben (nunmehr verwaiste Werke) und unverändert als § 42a UrhG dem Unterabschnitt "Nutzungsrechte" des Abschnitts "Rechtsverkehr im Urheberrecht" zugeordnet. Grund für die neue Einordnung ist die Erkenntnis, dass die Einräumung der Zwangslizenz ausschließlich Teilfragen bezüglich dessen Ausübung regelt und es sich gerade nic...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 14. Rechtsweg

Rz. 519 § 104 UrhG stellt klar, dass für alle Streitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, der ordentliche Rechtsweg gegeben ist. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben, ist der ...mehr

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§ 5 Muster / H. Muster: Künstlervertrag

Rz. 8 Muster 5.8: Künstlervertrag Muster 5.8: Künstlervertrag Künstlervertrag zwischen Herrn/Frau _________________________– im Folgenden Künstler genannt – und _________________________ – im Folgenden Produzent/Firma genannt – § 1 Gegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist es, Schallaufnahmen von künstlerischen Darbietungen des Künstlers durch Herstellung und Vertrieb von Tonträger...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 15. Gerichte für Urheberrechtsstreitigkeiten und (fliegende) örtliche Zuständigkeit

Rz. 522 § 105 UrhG sieht in Urheberrechtsstreitigkeiten besondere Gerichte in der Weise vor, dass die Landesregierungen beziehungsweise Landesjustizverwaltungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zuständigkeit einem von diesen zuzuordnen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder durchweg Gebrauch gemacht. (Siehe dazu § 5 Rdn ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Aufbau des Urheberrechtsgesetzes

Rz. 12 Nachfolgend geht es um eine knappe, systematische Darstellung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ( Urheberrechtsgesetz – UrhG), [18] ohne einzelne Aspekte zu vertiefen. Das Urheberrechtsgesetz besteht aus fünf Teilen, wobei diese noch durch Abschnitte untergliedert sind. Der 1. Teil ist dem Urheberrecht selbst gewidmet, der 2. Teil befasst sich mi...mehr

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§ 5 Muster / G. Muster: Musikverlagsvertrag

Rz. 7 Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Musikverlagsvertrag zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachstehend "Urheber" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt – und dem _________________________-Verlag – nachstehend "Verlag" genannt – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Urheber ist der Komponist/Textdichter des Werkes "______________...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Räumlicher Geltungsbereich (Kollisionsrecht)

Rz. 608 Immaterialgüterrecht hält sich nicht an Ländergrenzen (Grundsatz der Ubiquität). Dennoch knüpft auch das Urheberrechtsgesetz an räumliche (territoriale) Tatbestände an (es gilt das Territorialitätsprinzip, das allerdings durch zahlreiche internationale Vereinbarungen erweitert wird und insoweit vom Universalitätsprinzip überlagert ist).[789] Rz. 609 Ausdruck des Terri...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Tarifstruktur, Tarifstreit und Schiedsstellenverfahren

Rz. 418 Die im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Tarife werden zunächst als angemessen angesehen,[571] können aber solange bestritten werden, wie der Veranstalter sie noch nicht akzeptiert hat. Rz. 419 Die Tarifreform der GEMA hat eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst, da die Veranstalter sich durch – aus deren Sicht – massive Gebührenerhöhungen in ihrer E...mehr

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§ 5 Muster / I. Muster: Bandübernahmevertrag

Rz. 9 Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Bandübernahmevertrag Zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend Inhaber – und _________________________ – nachfolgend Plattenfirma – wird unter Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen und Versprechen folgender Vertrag geschlossen: § 1 Masterbänder (Vertragsgegenstand) Der Vertrag bezieht sich au...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Werke der Musik

Rz. 77 Besondere Ausprägung dieser in § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG geschützten Werkkategorie ist die Verwendung von Tönen als Ausdruckmittel.[93] Dabei ist jede Art von Musik unabhängig davon schutzfähig, wie sie im Einzelnen fixiert wurde (früher in der Regel auf Noten, heute eher auf elektromagnetischen Bändern und sonstigen Datenträgern). Rz. 78 Vom Umfang her ist auch lediglich ...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / III. Gerichtszuständigkeit

Rz. 108 § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG bestimmt das Gericht der – anhängigen – Ehesache als ausschließlichen Gerichtsstand für Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreffen, sowie für Unterhaltssachen, die die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht betreffen.mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / I. Gerichtszuständigkeit, § 232 FamFG

Rz. 114 § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG bestimmt das Gericht der – anhängigen – Ehesache als ausschließlichen Gerichtsstand für Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten betreffen, sowie für Unterhaltssachen, die die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht betreffen. Bei Streitigkeiten über den Unterhalt volljähriger Kinder ist alle...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Verfahrensart

Rz. 168 Für beide Seiten kann eine Änderung der titulierten Unterhaltsverpflichtung nur mittels Abänderungsverfahren nach § 238 FamFG bei einem gerichtlichen Titel und gem. § 239 FamFG bei einem außergerichtlichen Titel erfolgen. Rz. 169 Die wesentliche Änderung der für die Unterhaltsbestimmung maßgeblichen tatsächlichen Umstände liegt bereits im Eintritt der Volljährigkeit u...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / M. Schutzanordnungen nach§ 1 GewSchG

Rz. 200 Gewaltschutzverfahren sind Antragsverfahren und gem. § 114 Abs. 4 Nr. 1 FamFG vom Anwaltszwang ausgenommen. Es handelt es sich um Familiensachen (§§ 111 Nr. 6, 210 FamFG), so dass unabhängig von der Art der persönlichen Beziehung der Beteiligten das FamG gem. den §§ 23a Abs. 1, 23b Abs. 1 GVG zuständig ist. Praxistipp:mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 802 Ausschließlichkeit der Gerichtsstände

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt für das gesamte Achte Buch der Zivilprozessordnung , dass die angeordneten Gerichtsstände ausschließliche Gerichtsstände sind. Sie findet Anwendung für das Vollstreckungsrecht wie für das Verfahren des Arrestes und der einstweiligen Verfügung. Sie umfasst die örtliche und die sachliche Zuständigkeit, soweit Letztere in der Norm angesprochen ist. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Absatz 3

Rz. 9 Für die Klagen nach den §§ 731, 767, 768 ZPO ist abweichend von § 797 Abs. 5 ZPO das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. Hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit ergeben sich keine Abweichungen zu der genannten Vorschrift. Hat sich der Vollstreckungsschuldner in der vollstreckbaren Urkunde zugleich auch wegen einer von ihm bestellte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 800a Vollstreckbare Urkunde bei Schiffshypothek

Die Bestimmung dehnt die Regeln der §§ 799, 800 ZPO auf Schiffe und Schiffsbauwerke, die mit einer Schiffshypothek belastet sind, aus. Bezüglich des Gerichtsstands trifft Abs. 2 eine dem § 800 Abs. 3 ZPO entsprechende Regelung. Nach § 99 Abs. 1 LuftfzRG gilt die Regelung auch für Luftfahrzeuge, die in der Luftfahrzeugrolle eingetragen sind (BeckOK/ZPO-Hoffmann, § 800a Rn. 1)...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Rechtsbehelfe

Rz. 32 Verweigert der Notar (oder der Urkundsbeamte des Jugendamts) die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung, steht dem Gläubiger nach § 54 BeurkG die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG zu. Der Notar, der nicht Beteiligter des Verfahrens ist, kann der Beschwerde abhelfen. Hilft er ihr nicht ab, legt er sie dem zuständigen Landgericht zur Entscheidung vor. Es entscheid...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung

Rz. 3 Zunächst muss eine der Parteien einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung stellen (Zöller/Geimer, § 796a Rn. 3a). Dieser kann sich auch auf bestimmte Teile der Vereinbarung beschränken (Zöller/Geimer, ZPO, § 796a Rn. 3a) und ist grundsätzlich nicht formbedürftig, außer es besteht Anwaltszwang. Das ist dann der Fall, wenn bei einer gerichtlichen Vollstreckbarerklärung das...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Zuständigkeiten – entsprechende Anwendung (Absätze 5 und 6)

Rz. 15 Für die Klagen auf Erteilung der Vollstreckungsklausel (§ 731 ZPO), die Klauselgegenklage (§ 768 ZPO) und die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO), deren Zulässigkeit und Begründetheit sich nach den allgemeinen Regeln richtet, ist das Gericht örtlich zuständig, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, ZfIR 2012, 251), und sonst das Gericht, be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Anwendbarkeit des § 797 Abs. 5 ZPO (Absatz 3)

Rz. 4 Klagen auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO sowie die Klage nach § 767 ZPO muss der Gläubiger bei dem Gericht erheben, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sonst beim Gerichtsstand nach § 23 ZPO. Dies gilt auch für Klagen nach § 768 ZPO. Auch für Vergleiche nach § 797a Abs. 1 ZPO gilt, wie für Vergleiche im Allgemeinen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe – Einwendungen (Absatz 3)

Rz. 7 Verweigert der Urkundsbeamte oder der Rechtspfleger die Erteilung der Klausel, kann der Gläubiger Beschwerde nach § 54 BeurkG (Urkundsbeamte) einlegen oder nach § 731 ZPO vorgehen. Bei Ablehnung durch den Urkundsbeamten (Abs. 1) ist mit befristeter Erinnerung zunächst das Gericht anzurufen (entspr. § 573 Abs. 1 ZPO). Eine Abhilfemöglichkeit des für die Klausel erteilen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Besonderheiten bei der Vollstreckungsabwehrklage (Absatz 4)

Rz. 12 Aktiv legitimiert ist der Schuldner, gegen den die Vollstreckungsklausel nach § 727 Abs. 1 ZPO, passiv legitimiert ist der Gläubiger, dem die Vollstreckungsklausel nach derselben Vorschrift erteilt worden ist (MünchKomm/ZPO-Wolfsteiner, § 797 Rn. 33). Die Vollstreckungsabwehrklage ist zulässig, wenn eine dem äußern Anschein nach vollstreckbare Urkunde vorliegt. Unter ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeit – Verfahren

Rz. 2 Zuständig ist das Prozessgericht, das im Falle der gerichtlichen Geltendmachung des zu vollstreckenden Anspruchs zuständig wäre. Damit wird – wie im früheren Recht – an die allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen angeknüpft. Nicht zuständig ist damit der Rechtspfleger nach § 20 Nr. 17 RPflG (BT-Drs. 13/5274 S. 30). Keine Rolle spielt damit, bei welchem Gericht der Vergl...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG folgt dem Gläubiger Die Erinnerung ist überwiegend zulässig und begründet. Die Erinnerung ist hinsichtlich des Antrags, den GV zur Zustellung anzuweisen, zulässig, im Übrigen unzulässig. Erinnerung als statthaftes Rechtsmittel Die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO ist statthaft. Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, im Zwangsvollstreckungsverfahren eine Zustellung im Par...mehr

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ZErb 03/2022, Wertermittlun... / 2 Anmerkung

Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB betreffend eines im Nachlass befindlichen Grundstücks kann in Hessen durch Vorlage einer durch Ortsgerichte vorgenommenen Schätzung erfüllt werden. Gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte der nicht Erbe ist, vom Erben verlangen, dass dieser ihm über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilt. Neben...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Zuständigkeit

Rz. 29 Zuständig für die Entscheidung ist das Vollstreckungsgericht (§ 764 ZPO) und im Falle des § 930 Abs. 1 Satz 3 ZPO das Arrestgericht (OLG Frankfurt/Main, Rpfleger 1980, 485). Die Zuständigkeit ist ausschließlich (§ 802 ZPO). Erlässt das Beschwerdegericht im Verfahren nach § 793 ZPO (auf Antrag und sofortige Beschwerde des Gläubigers hin und ohne die Anhörung des Schuld...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Zulässigkeit der Klage

Rz. 6 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage gelten die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen. Im Übrigen gilt: Zuständig ist das Prozessgericht der ersten Instanz (§ 768, § 767 Abs. 1 ZPO; vgl. hierzu § 767 ZPO Rn. 34 und 35). Liegt eine Familiensache vor, so ist dies das Familiengericht (OLG Düsseldorf, FamRZ 1978, 427). Die Klage ist unzulässig, wenn noch keine Klausel ...mehr

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Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen mit Auslandsbezug

Zusammenfassung Schließt eine deutsche Personengesellschaft eine Gerichtsstandsvereinbarung und ist an der Personengesellschaft mindestens ein persönlicher haftender Gesellschafter mit Sitz im Ausland beteiligt, so richtet sich die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 25 Brüssel-Ia-VO. Zum Sachverhalt Die in Deutschland ansässige Klägerin wurde von einer Gesell...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / E. Muster "Standarddatenschutzklauseln"

Rz. 77 Muster der Standarddatenschutzklauseln abgedruckt nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4.6.2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates: Muster 1: Muster Standarddatenschutzklauseln Muster "Standarddatenschutzklauseln" AB...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 8 Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um ein solches der Zwangsvollstreckung, sondern um ein beschränktes Erkenntnisverfahren (BGH, MDR 2008, 1231). Streitgegenstand ist die Vollstreckbarkeit der ausländischen Entscheidung im Inland. Mahnverfahren und Urkundenprozess scheiden bereits deshalb aus, weil die (Vollstreckungs-)Klage nicht auf Zahlung eines Geldbetrages, s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.8 Die prozessuale Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 15 Der Ersatzberechtigte (Vollstreckungsschuldner) hat die freie Wahl, ob er seinen Anspruch nach Abs. 2 durch eine selbständige Klage (vgl. Rn. 24), eine Widerklage oder durch einen Zwischenantrag (Inzidentantrag, vgl. Rn. 23) im schwebenden Prozess geltend macht (LG Lübeck, Rpfleger 1982, 439). Eine selbstständige Klage kann am Gerichtsstand der unerlaubten Handlung er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Der Bereicherungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 17 Durch diese Vorschrift wird das Vertrauen auf die Richtigkeit der Urteile der Oberlandesgerichte in vermögensrechtlichen Streitigkeiten privilegiert (BGHZ 69, 378). Dies gilt auch für die Urteile der Landesarbeitsgerichte (BAGE 54, 232). Bei Versäumnisurteilen wiederum gilt § 717 Abs. 2 ZPO, weil hier keine abschließende Prüfung stattfindet. Rz. 18 Nach § 717 Abs. 3 Sa...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / D. Erstattungsfähigkeit der Gebühren bei Anwaltswechsel

Rz. 26 Wird der Gegner im späteren Prozess zur Zahlung des im Mahnverfahren geltend gemachten Anspruches verurteilt, so hat er auch die dem Antragsteller entstandenen Kosten zu ersetzen. Hierzu gehören in einem gewissen Umfang auch die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu dem auswärtigen Gericht, an das die Sache nach dem Widerspruch abgegeben wurde. Dies gilt aber auc...mehr

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Aufgabenteil / 19. Gebühren des nicht prozessbevollmächtigten RA (→ § 7 Rdn 77 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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Z / Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5461]

Rdn 5462 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr