Geringwertiges Wirtschaftsgut
Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (auch Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG) ist ein Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR netto liegen. Auf unserer Themenseite erhalten Sie alle Informationen, wann der sofortige Betriebsausgabenabzug für Geringwertige Wirtschaftsgüter möglich ist und welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie nutzen können.
Was ist ein Geringwertiges Wirtschaftsgut: Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen
Weitere Voraussetzungen für die Charakterisierung als Geringwertiges Wirtschaftsgut sind, dass das Gut selbstständig nutzbar ist, zum Anlagevermögen gehört und in einem gesonderten Verzeichnis aufgezeichnet wird. Geringwertigen Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Tablets oder Büroausstattung von niedrigem Wert.
Abschreibung GWG: Sofortabschreibung, Sammelposten oder Aktivierung
Für Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1000 EUR gibt es ein Wahlrecht. Diese Möglichkeiten für den steuerlichen Abzug eines Geringwertigen Wirtschaftsguts bestehen:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Einlagewert | Regelung ab 2018 |
< 250 EUR | sofort abziehbar, ohne Verzeichnis |
> 250 EUR ≤ 800 EUR | sofort abziehbar mit Verzeichnis oder Sammelposten ohne Verzeichnis |
> 250 EUR, ≤ 1.000 EUR | Sammelposten optional, ohne Verzeichnis |
> 1000 EUR | aktivieren |