Fachbeiträge & Kommentare zu Geschenk

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / c) Schenkung gegen Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente

Rz. 76 Wie gerade dargestellt, kommt ein dem Erblasser vorbehaltener Nießbrauch nicht als Wertminderung der Schenkung in Ansatz, wenn bei der Anwendung des Niederstwertprinzips der Wert eines Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist. Das OLG Schleswig[123] vertrat in einer Entscheidung vom 25.11.2008 die Auffassung, dass die Ermittlung des Grundstückswerts zum Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Albert, Neue Pauschalierungsmöglichkeiten bei Sachzuwendungen für die Lohn- und ESt durch das JStG 2007, FR 2006, 913; Niermann, Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007, DB 2006, 2307; van Dülmen, Der neue § 37b EStG: Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, DStR 2007, 9; Preising/Kiesel, Pauschalbesteuerung von nützlichen Aufwendungen? – Zum Verhältnis von § 37b ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / C. Beeinträchtigung des Vertragserben (§§ 2287 f. BGB)

Rz. 16 Hat der Erblasser seine Lebensgefährtin beschenkt und dabei die Absicht verfolgt, einen erbvertraglich oder durch gemeinschaftliches Testament bindend eingesetzten Erben oder Vermächtnisnehmer zu beeinträchtigen, so sind die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte zwar schuldrechtlich und dinglich wirksam (§ 2286 BGB).[57] Ein beeinträchtigter Vertragserbe kann jedoch im E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfa) Begriff und Höhe der Aufwandsentschädigung

Rn. 450 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Es muss sich um BA oder WK handeln Bei dem Begriff "Aufwand" muss (verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr 12 S 2 EStG, s BFH BStBl II 1993, 50; 2007, 308) es sich um (steuerlich abziehbare, s Rn 450a) BA oder WK handeln (BFH BStBl II 1973, 401; 1976, 419; 1983, 75; 1993, 50; 1995, 17; 2007, 308; BFH vom 15.11.2007, VI R 91/04, BFH/NV 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranstaltungen und Incentives

Rn. 42 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungen an ArbN oder Dritte können ua im Rahmen von (Betriebs-)Veranstaltungen erfolgen. Die Veranstaltungskosten sind dann den einzelnen Teilnehmern zuzuordnen, und insoweit dies nicht individuell möglich ist, im Rahmen einer Gesamtaufteilung. Hier sind die Aufwendungen für den äußeren Rahmen analog zu der lohnsteuerlichen Regelung zu d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Beeinträchtigungsabsicht

Rz. 19 Die für den Anspruch des Vertragserben bzw. Vermächtnisnehmers konstitutive Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers setzt nach der Rechtsprechung des BGH die Feststellung voraus, dass der Erblasser seine Verfügungsfreiheit (§ 2286 BGB) missbraucht hat.[68] Die Missbrauchsprüfung erfolgt aufgrund einer umfassenden Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6 Weitere Bemessungsgrundlagen des Umsatzsteuerrechts

Das Entgelt ist die generelle und damit wichtigste Bemessungsgrundlage des Umsatzsteuerrechts. Daneben existieren für besondere Geschäftsvorfälle aber auch noch andere Bemessungsgrundlagen. Bei Mehrzweckgutscheinen gilt Folgendes: Für ab dem 1.1.2019 ausgestellte (Geschenk-)Gutscheine gelten neue EU-weite Regelungen betreffend sog. "Einzweck- und Mehrzweckgutscheine", welche i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 3. Schenkungswiderruf wegen groben Undanks (§ 530 Abs. 1 BGB)

Rz. 12 Die bloße Trennung genügt nach der Rechtsprechung nicht als Widerrufsgrund wegen groben Undanks gemäß § 530 Abs. 1 BGB.[44] Der Schenker müsse damit rechnen, dass sich die Lebensgemeinschaft auflöst. Ihm kann daher nur durch ein vertragliches Rückforderungsrecht geholfen werden. Rz. 13 Die für einen Schenkungswiderruf wegen groben Undanks erforderliche schwere Verfehlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.5 Gelegenheitsgeschenke

Nicht von der Schenkungsteuer erfasst werden übliche Gelegenheitsgeschenke. Diese sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Wendet daher ein Ehegatte dem anderen Ehegatten einen Vermögensgegenstand zu, der als übliches Gelegenheitsgeschenk anzusehen ist, so ist dies dementsprechend ohne steuerliche Auswirkung. Dies hat den Vorteil, dass der persönliche Freibetrag in Hö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.1 Mittelbare Änderungen des Umsatzsteuerrechts

Im Ertragsteuerrecht sollen sich diverse Veränderungen ergeben. Geplant ist die Anhebung von Wertgrenzen für bestimmte ertragsteuerrechtliche Ausnahmen. Diese werden eine mittelbare Auswirkung für die Umsatzsteuer haben. In § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG soll die Grenze für Geschenke von geringem Wert von derzeit 35 EUR auf 50 EUR angehoben werden. Hinweis Auswirkungen au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft sind verschiedene Entscheidungen ergangen. Zur Frage der Eingliederung einer Personengesellschaft in einen einheitlichen Organkreis hat der BFH[1] jetzt entsprechend den Vorgaben des EuGH[2] entschiede...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerübernahme

Begriff Als Steuerübernahme bezeichnet man einen Vorgang in der Entgeltabrechnung, bei dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Nettolohnzahlung oder einen geldwerten Vorteil netto gewähren möchte. Dabei wird der Bruttobetrag so kalkuliert, dass der beabsichtigte Nettowert auf der Entgeltabrechnung ausgewiesen ist (Nettolohn-Hochrechnung). Die Steuerübernahme ist ein geldwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geburtsbeihilfe

Begriff Die Geburtsbeihilfe ist eine Sonderleistung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Geburt oder Adoption eines Kindes des Arbeitnehmers oder seines Lebenspartners. Sie ist in voller Höhe als steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu behandeln. Die Geburtsbeihilfe kann in Form von Barlohn oder in Form von Sachgeschenken zur Geburt erfol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bestechungsgeld

Begriff Bestechungsgelder (Schmiergeld) sind Aufwendungen, mit denen anderen Vorteile gewährt und im Gegenzug Vorteile erwartet werden. Bestechungsgelder sind vom Betriebsausgabenabzug ausgenommen, sofern der Zahlung eine rechtswidrige Handlung zugrunde liegt. Ist der Empfänger von Bestechungsgeld ein Arbeitnehmer, handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Eintrittskarten

Begriff Übergibt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Eintrittskarte, ist zu unterscheiden, ob die Veranstaltung den privaten oder beruflichen Bereich des Arbeitnehmers betrifft. Wird die Veranstaltung im überwiegend betrieblichen Interesse besucht (z. B. Messen), stellt der Eintrittspreis weder lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn noch sozialversicherungspflichtiges Entgel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 2 Pauschal versteuerte Sachzuwendung

Vom Zuwendenden nach § 37b EStG pauschal versteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten stellen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, soweit diese Arbeitnehmer nicht Arbeitnehmer eines mit dem Zuwendenden verbundenen Unternehmens sind. Der in § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV allgemein geforderte zeitliche Zusammenhang zwischen dem Zufluss der Zuwendung und dem Zeitpu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 2.2.3 Incentivereisen von Dritten

Die Vorteilszuwendung stellt ebenfalls steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer die Incentivereise nicht von seinem Arbeitgeber erhält, sondern – wie bei Verkaufswettbewerben – von einem Dritten, dessen Produkte er für seine Firma verkauft. Lohnsteuerabzug ist hiervon nur vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Vorteilsgewährung durch den Dritten betragsmäßig k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 4 Rabatt und Preisnachlass durch Dritte

Zu den beitragspflichtigen Zahlungen von Dritten zählen auch hier insbesondere Rabatte und Preisnachlässe, die der Arbeitnehmer von einem Dritten erhält. Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen zählen ebenso dazu. Für die Beurteilung der Beitragspflicht kommt es nicht darauf an, ob die Einnahme als Geschenk deklariert wird. Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 2.3 Freiwillige Übernahme der Lohnsteuer durch den Dritten

Grundsätzlich ist nur der inländische Arbeitgeber berechtigt und zugleich verpflichtet, vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und die Summe der für sämtliche Arbeitnehmer einzubehaltenden oder zu übernehmenden Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Die Pflicht zum Lohnsteuerabzug geht jedoch unmittelb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentivereisen in der Entg... / 1 Standardfall: Incentivereise hat Entlohnungscharakter

Werden anlässlich von Verkaufswettbewerben Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Schwierig ist die Beurteilung, wenn Incentivereisen an Fachseminare geknüpft sind. Auch hier ist regelmäßig von Arbeitslohn auszugehen[2], es sei denn, das Fortbildungsprogramm überwiegt so stark, dass touristische Elemente bei der Reise von unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1 Anhebung der Grenze für Geschenke (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG-E)

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dürfen in der bisherigen Fassung des Gesetzes Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, den Gewinn nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR übersteigen. Dieser Betrag von 35 EUR soll künftig auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VIII. Bewertung des Geschenks

1. Bewertungszeitpunkt Rz. 267 Die Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei der Berechnung des Nachlasswerts zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[787] Im Regelfall ist also der Verkehrswert maßgeblich (§ 2311 BGB), bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 BGB, dessen Vorauss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VII. Inhalt des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 264 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben richtet sich stets auf Geldzahlung. Im Gegensatz hierzu geht der Anspruch gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB nicht von vornherein auf Zahlung, sondern auf "Herausgabe des Geschenkes zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung". Die Bestimmun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Rückabwicklungsvorbehalte in Schenkungsverträgen

Rz. 93 Gerade im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge dienen Schenkungen dazu, Vermögensmassen möglichst schon Jahre vor dem Tod des künftigen Übergebers auf seine Nachfolger zu übertragen. Dies bringt es für den Schenker jedoch häufig mit sich, dass er jeden Einfluss auf das Geschenk verliert und keine Möglichkeit mehr hat, auf unvorhergesehene zukünftige Ereignisse zu rea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Die Schenkung unter Auflage als mögliche Rückforderungsregelung

Rz. 95 Will sich der Schenker die Möglichkeit einer angemessenen Reaktion offenhalten, ist rechtstechnisch zunächst die in § 525 BGB geregelte Schenkung unter Auflage denkbar: Diese gibt dem Schenker bei Nichtvollzug der Auflage die freie Wahlmöglichkeit, ob er das Geschenk zurückverlangen möchte (§ 527 Abs. 1 BGB), vermeidet also die Schwächen der oben dargestellten Lösunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Weiterleitungsklausel und auflösend bedingte Schenkung als ungünstige Gestaltungselemente

Rz. 94 Auch wenn es im Einzelfall nicht im Interesse des Schenkers sein mag, das Geschenk zurückzuerhalten, bspw. wenn es ihm um eine Nachfolgeregelung für sein Familienunternehmen geht, aus dem er sich gerade zurückziehen wollte, ist eine Weiterleitungsklausel an einen Dritten oft nicht zu empfehlen. Schon gegen die grundsätzliche Zulässigkeit einer derartigen Weiterleitung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / d) Vollmachten

Rz. 100 Es empfiehlt sich, gleich durch welches Institut die Möglichkeit zur Rückabwicklung geregelt wird, dem Schenker eine Vollmacht zu erteilen, die ihn in die Lage versetzt, alle zur Rückgängigmachung erforderlichen Schritte ggf. selbst einzuleiten und durchzuführen. Muster 17.1: Vollmachtsklausel für den Fall der Rückforderung des Geschenks durch den Schenker Muster 17.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Schenkung unter Auflage

Rz. 93 Bei Schenkungen unter Auflage war in der Vergangenheit steuerlich zu differenzieren zwischen der Vereinbarung so genannter Leistungsauflagen und dem Vorbehalt von Nutzungs- bzw. Duldungsauflagen. Von Leistungsauflagen spricht man immer dann, wenn dem Beschenkten im Rahmen des Zuwendungsvertrages eine Leistung auferlegt wird, die Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Sonderfall: Bewertung von Lebensversicherungen

a) Grundsätze des BGH Rz. 275 Der BGH hat mit Urteil vom 28.4.2010[815] unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Frage der Bewertung kapitalbildender Lebensversicherungen bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung entschieden. Entscheidend ist demnach der Wert, "den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung in der letzten – juristischen – Sekunde seines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IX. Anrechnung von Eigengeschenken

Rz. 280 Nach § 2327 BGB hat sich der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch die Geschenke, die er selbst vom Erblasser erhalten hat (Eigengeschenke), in vollem Umfang anrechnen zu lassen. Es gilt der enge Erblasserbegriff, sodass ausschließlich die unmittelbar vom Erblasser stammenden Geschenke in die Betrachtung einzubeziehen sind.[825] Die Gelden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / d) Fristen für die Geltendmachung des Rückabwicklungsrechts

Rz. 105 Das Gesetz sieht für die Rückforderung des Geschenks lediglich im Fall der Verarmung des Schenkers gemäß § 528 BGB eine Frist von zehn Jahren seit der Leistung des Geschenkes vor.[177] Denkbar ist, dass diese Frist analog auf andere Rückabwicklungsgründe anzuwenden ist. Auch in diesem Fall könnte diese dispositive Vorschrift[178] durch eine Ausübungsfrist im Schenkun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Einzelfälle

Rz. 223 Unter den Schenkungsbegriff des § 2325 BGB sind auch belohnende (sog. remuneratorische) Schenkungen zu subsumieren.[673] Nach § 1624 Abs. 1 BGB gilt auch die Übermaßausstattung (hinsichtlich des Übermaßes) als Schenkung.[674] Rz. 224 Zum Teil umstritten ist der Schenkungscharakter von Abfindungsleistungen, die im Gegenzug für einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht gelei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung

Rz. 82 Dieser Gestaltung ist sicherlich zuzugestehen, dass sie das Bestehen einer Erbengemeinschaft zwischen den nicht behinderten Kindern und dem behinderten Kind vermeidet und daher einer der wesentlichen Nachteile der Vor- und Nacherbenlösung, nämlich die gesamthänderische Bindung des Nachlasses und die Mitsprache eines ggf. familienfremden Testamentsvollstreckers, umgeht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Bewertungszeitpunkt

Rz. 267 Die Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei der Berechnung des Nachlasswerts zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[787] Im Regelfall ist also der Verkehrswert maßgeblich (§ 2311 BGB), bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 BGB, dessen Voraussetzungen aber nicht nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / I. Rückforderungsanspruch bei Verarmung, § 528 BGB

Rz. 38 Die Regelung über die Rückforderung wegen Verarmung gemäß §§ 528, 529 BGB setzt die Notbedarfseinrede gemäß § 519 BGB für die Zeit nach Vollziehung der Schenkung (diese wird – anders als bei § 2325 BGB – nicht durch den Vorbehalt des Nießbrauchs gefährdet)[35] fort, als Ausprägung der Geschäftsgrundlagenlehre (clausula rebus sic stantibus). Von Bedeutung ist das Rückf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Freigebigkeit

Rz. 82 Im Bereich des subjektiven Tatbestandes fordert das Gesetz, dass die Zuwendung "freigebig" sein muss. Der Begriff der Freigebigkeit geht dabei über das in § 516 Abs. 1 BGB Geforderte, nämlich die Einigung über die Unentgeltlichkeit insoweit hinaus, als freigebige Zuwendungen im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne auch ohne eine entsprechende zivilrechtliche Einigung (übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Grundsätze des BGH

Rz. 275 Der BGH hat mit Urteil vom 28.4.2010[815] unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Frage der Bewertung kapitalbildender Lebensversicherungen bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung entschieden. Entscheidend ist demnach der Wert, "den der Erblasser aus den Rechten seiner Lebensversicherung in der letzten – juristischen – Sekunde seines Lebens nach objektiv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / a) Parallelen zur Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 69 Die Interessenlage der Beteiligten und das Machtgefüge unter ihnen kann bei Erb- und Pflichtteilsverzichten denen bei Eheverträgen stark ähneln. Wachter bietet dafür gute Beispiele.[142] Denkbar ist, dass bei einer Eheschließung ein nach den Kriterien des BGH unwirksamer Ehevertrag geschlossen wird, der mit einem Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht verbunden oder von ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Grundsätzliches

Rz. 244 Nach § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB sind Schenkungen grundsätzlich nur dann ergänzungspflichtig, wenn zwischen der Leistung des Geschenks und dem Erbfall weniger als zehn Jahre vergangen sind. Es handelt sich hier – auch nach der Erbrechtsreform – um eine echte Ausschlussfrist,[726] die den Anspruch per se zunichtemacht. Daher ist sie im Fall der gerichtlichen Geltendmachung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Anrechnung einer fiktiven Steuer

Rz. 313 Von der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs zu erheben gewesen wäre (§ 14 Abs. 1 S. 2 ErbStG).[426] Angerechnet wird nicht unbedingt die Steuer, die auf den Vorerwerb gezahlt worden ist, sonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 1. Taktische Ausschlagung

Rz. 180 Häufig wird zur taktischen Ausschlagung angeraten, um die güterrechtliche Lösung einzuleiten. Zuvor gilt es jedoch, genau zu überprüfen, ob sich der Ehegatte etwaige Vorempfänge gem. § 1380 BGB anrechnen lassen muss. Auf die Zugewinnausgleichsforderung des Ehegatten werden nämlich diejenigen Zuwendungen angerechnet, die der Ehegatte während der Ehe vom anderen mit ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / II. Vorteile

Rz. 6 Die vorweggenommene Erbfolge ist ein sehr wichtiges und bedeutendes Gestaltungsinstrument in der Praxis. Die Vorteile gegenüber einer Vermögensübertragung im Todesfall liegen auf der Hand. Durch die genaue zeitliche Planbarkeit der Vermögensübertragung unter Lebenden lässt sich diese nicht nur zivil-, sondern auch steuerrechtlich besser gestalten als der Vermögensüberg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Folgerungen für den Fall der unwiderruflichen Bezugsrechtseinräumung bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Rz. 278 Das Urteil des BGH vom 28.4.2010 beschäftigt sich ausdrücklich nur mit der Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts für eine kapitalbildende Lebensversicherung. Aus der Argumentation des BGH lassen sich aber auch Rückschlüsse ziehen, wie andere Konstellationen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen zukünftig zu beurteilen sind: So wird man unterstellen können, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Dingliche Absicherung

Rz. 99 Da sowohl der Schenkungswiderruf als auch der Rücktritt lediglich schuldrechtliche Wirkung haben, müsste sich der Schenker im Fall der Insolvenz des Beschenkten, wenn er von einem vertraglichen Rückabwicklungsrecht Gebrauch macht, mit einer Quote zufriedengeben. Auch in sonstigen Fällen wäre er zudem für die Rückabwicklung von der Mitwirkung des Beschenkten abhängig. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IX. Pflicht zur Kenntnisverschaffung

Rz. 214 Der Auskunftsschuldner ist verpflichtet, den Anspruch des Berechtigten vollständig zu erfüllen und sich die benötigten Informationen – im Rahmen des Zumutbaren – zu verschaffen.[652] Von eigenen Auskunftsansprüchen gegenüber Dritten, z.B. gem. § 666 BGB, muss er auf jeden Fall Gebrauch machen und diese erforderlichenfalls auch (gerichtlich) durchsetzen.[653] Hinsicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Grundsätzlich zu empfehlende Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 96 Ohne Einschränkungen verbleiben somit zwei empfehlenswerte Gestaltungsmöglichkeiten: Ein vertragliches Rücktrittsrecht und der Widerrufsvorbehalt. Gemeinsam ist diesen Gestaltungsmitteln, dass die Rückforderung durch den Schenker die zunächst angefallene Schenkungsteuer regelmäßig[165] entfallen lässt.[166] a) Widerrufsvorbehalt Rz. 97 Der Widerruf der Schenkung löst ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Folgerungen für Risikolebensversicherungen

Rz. 279 Soweit es sich bei dem Versicherungsverhältnis um eine reine Risikolebensversicherung handelt, existiert kein Rückkaufswert. Leistungsansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft bestehen erst bei Eintritt des Versicherungsfalls, also beim Tod der versicherten Person. Nichtsdestotrotz ist die Bezugsrechtszuwendung auch bei einer reinen Risikoversicherung nicht z...mehr