Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Kurzüberblick über steuerliche Grundsatzfragen

Rz. 571 Die UG (haftungsbeschränkt) wird als Kapitalgesellschaft in gleicher Weise wie die GmbH besteuert. Problembereiche ergeben sich insb. bei der Gestaltung der Geschäftsführergehälter/Tantiemen, wenn auf diese Weise vermieden werden soll, dass Gewinne entstehen. Hier sind die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung zu berücksichtigen. In der Mehrzahl der Fälle statt...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 4. Informations- und Kontrollrechte

Rz. 140 Von besonderer Bedeutung sind die in § 233 HGB i.V.m § 166 HGB geregelten Informations- und Kontrollrechte. Der stille Gesellschafter ist danach berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht in die Bücher und Papiere zu prüfen ( § 233 HGB i.V.m. § 166 Abs. 1 Satz 1 HGB ). Darüber hinaus kann er Auskun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Grundlagen

Rz. 352 Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst zum einen Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gehören, als auch zum Sonderbetriebsvermögen, welches einem Mitunternehmer steuerlich zuzurechnen ist und dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft dient. Im Gegensatz zum Handelsrecht...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Verfügungsbefugnis des Treuhänders

Rz. 435 Dem Treuhänder steht als Gesellschafter das Recht zu, im eigenen Namen über den Gesellschaftsanteil zu verfügen und diesen insb. zu übertragen, zu belasten oder durch Ausscheiden aus der Gesellschaft aufzugeben.[545] Diese Verfügungsbefugnis wird durch den Treuhandvertrag lediglich schuldrechtlich beschränkt, sodass von einer überschießenden Rechtsmacht des Treuhände...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Rz. 1834 An sonstigen Finanzierungsinstrumenten steht der AG zur Generierung von Eigenkapital nur noch die Vereinbarung von Nebenleistungspflichten (§ 55 AktG) zur Verfügung. Diese kommen namentlich bei der Kapitalerhöhung durch Vereinbarung eines statutarischen bzw. schuldrechtlichen Agios in Betracht. Nachschüsse sind im Aktienrecht unzulässig.[4668] Rz. 1835 Ein Zwischenmo...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Firma der Komplementär-GmbH

Rz. 189 Sie ist Personen-, Sach- oder Fantasiefirma. Möglich ist auch (kombiniert) eine gemischte Firma. Als Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG ist es ihr auch erlaubt, ihre Firma als Sachfirma aus dem Gegenstand der KG herzuleiten, sofern in dem Gesellschaftsvertrag der GmbH als Gegenstand des Unternehmens die Führung der Geschäfte der KG bezeichnet und ausdrücklich fest...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Rz. 442 Innerhalb des durch die Ermächtigung gesetzten Rahmens obliegt die Durchführung der Kapitalerhöhung der Geschäftsführung in eigener Verantwortung. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die Geschäftsführer nach pflichtgemäßem Ermessen über Zeitpunkt und Umfang der der Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Es handelt sich insoweit um eine Geschäftsführungsmaßnahme, wesha...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Heilung durch Eintragung im Handelsregister

Rz. 1916 Eine Heilung kommt zunächst dann in Betracht, wenn die Fehlerhaftigkeit auf einer Nichtbeurkundung des entsprechenden Beschlusses der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung beruht. In diesem Fall führt allein die Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses im Handelsregister sofort zur Heilung des Formverstoßes nach § 242 Abs. 1 AktG. Daneben kommt eine Heilung durch ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Vorratsgründung bzw. Mantelverwendung oder Mantelkauf

Rz. 731 Vorratsgesellschaften [2316] begegnen einem im Rechtsleben im Wesentlichen im GmbH-Gesellschaftsrecht. Im Aktienrecht stellt sich die Rechtslage jedoch vergleichbar dar.[2317] Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft, die bislang nicht unternehmerisch tätig war (Eintragung neu bestellter Vorstandsmitglieder und die Eintragung der Änderung d...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Besteuerung der Betriebsgesellschaft

Rz. 199 Die Betriebsgesellschaft, in der Praxis regelmäßig eine GmbH & Co. KG, ist regelmäßig nach § 15 Abs. 2 EStG originär gewerblich tätig und beherrscht zudem die Besitzkapitalgesellschaft. Rz. 200 Anteile an der Besitzkapitalgesellschaft, die sich nicht im Gesamthandsvermögen befinden, sind in der Regel im Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Betriebspers...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Sacheinlagen im Gesellschaftsrecht

Rz. 507 Die Einbringung erfolgt zumeist gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der aufnehmenden Personen- oder Kapitalgesellschaft. Dann müssen im Rahmen einer Einbringung neue Anteile für den einbringenden Gesellschafter geschaffen werden. Dies geschieht entweder im Rahmen einer Sachgründung der Gesellschaft oder aber im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung. Sachgründung ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 80 Unter Kapitalerhöhung im engeren Sinne versteht man die Finanzierung eines Unternehmens durch die Eigentümer im Wege der Erhöhung des Eigenkapitals (Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung). Es handelt sich um eine Eigenfinanzierung in Gestalt der Außenfinanzierung. Die Kapitalerhöhung kann – ebenso wie die Gründung – durch die Erbringung von Bar- oder Sacheinlagen dur...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Beteiligungsverhältnisse einer GmbH

Rz. 34 Der in der Registerpraxis wichtigste Fall dieser Publizitätsart ist die Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse an einer GmbH. So sieht § 40 Abs. 1 und 2 GmbHG vor, dass die Geschäftsführer bzw. der an der Bestandsveränderung mitwirkende Notar verpflichtet sind, zum Handelsregister eine jeweils aktualisierte Gesellschafterliste einzureichen, aus welcher sich Name, Vo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1152 § 122 HGB sieht nunmehr das Prinzip der Vollausschüttung vor, sofern die Gesellschafter keinen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss fassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen gewinnunabhängigem Entnahmerecht und dem Recht auf Gewinnausschüttung wurde durch das MoPeG aufgehoben.[1531] Dies sollten die Gesellschafter im Auge behalten, sofern sie keine Vollaussch...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Gründung der Betriebsaufspaltung zur Vorbereitung der Nachfolge

Rz. 165 Die Betriebsaufspaltung ist ein gutes Instrument zur Nachfolgeplanung, da die übergebende Generation sich durch die Pachtzinsen Einkünfte vorbehält, die Mehrheit in der Betriebs-GmbH behalten kann und die nachfolgende Generation als Nur-Betriebs-Gesellschafter an der Führung und am Gewinn des operativen Unternehmens an die endgültige Unternehmensnachfolge herangeführ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zulässige Vertretungsmodelle

Rz. 529 Der Gesellschaftsvertrag kann andere Vertretungsmodelle vorsehen, die vom Leitbild der Einzelvertretung abweichen. Dabei sind die Gesellschafter nicht frei in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, sondern an die Vorgaben in § 124 HGB gebunden. Im Hinblick auf § 15 HGB muss die (geänderte) Vertretungsregelung in das Handelsregister eingetragen werden (vgl. § 106 ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH

Rz. 112 Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Prüfungsumfang des Registergerichts bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Seitens der Gerichte wird hierbei die materielle Prüfung unabhängig davon wahrgenommen, ob – wie z.B. bei Änderungen in der Geschäftsführung – die Eintragung deklaratorische Wirkung hat oder – wie etwa bei Satzungsänderungen – kon...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Erfasste Gesellschaftsformen

Rz. 356 Die in der InsO verorteten Regelungen erfassen alle Gesellschaften, die keine natürliche Person als Vollhafter haben (haftungsbeschränkte Gesellschaften) als Darlehensnehmer, über deren Vermögen im Inland ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das gilt auch für in Deutschland eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen von ausländischen haftungsbeschränkten Gesells...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Grundsatz

Rz. 127 Anteile an Kapitalgesellschaften sind vererblich. Diese Vererblichkeit ist zwingend und kann nicht durch Satzungsbestimmungen eingeschränkt werden. Der Anteil an einer GmbH fällt, solange er nicht geteilt wird (durch Beschluss der Gesellschafter, § 46 Nr. 4 GmbHG, oder – vorzugswürdig – aufgrund einer Satzungsregelung) der Erbengemeinschaft an. Vor der Teilung können...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 4. Umsatzsteuer

Rz. 130 Umsatzsteuerlich ist i.R.d. Begründung eines Joint Ventures danach zu unterscheiden, ob Einzelwirtschaftsgüter oder betriebliche Gesamtheiten eingebracht werden. In Abhängigkeit vom Einbringungsgegenstand kann es sich um umsatzsteuerbare oder nicht umsatzsteuerbare Vorgänge handeln. Im Fall der Umsatzsteuerbarkeit können ggf. Umsatzsteuerbefreiungen einschlägig sein....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gründe für die Auflösung der OHG (§§ 138 ff. HGB)

Rz. 585 Die Gründe, die zu einer Auflösung der OHG führen können, sind in § 138 Abs. 1 und Abs. 2 HGB gesetzlich geregelt. Nach § 131 Abs. 1 HGB wird die OHG durch aufgelöst. Weitere Auflösungsgründe,...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Besonderheiten bei Übertragung des Gesellschaftsanteils eines Komplementärs

Rz. 928 Der Erwerber haftet wie ein sonst eintretender persönlich haftender Gesellschafter auch für alle vor dem Beteiligungserwerb begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten (§§ 161 Abs. 2, 129 HGB). Erwerber und Veräußerer haften also ggü. Dritten nach für (solche bisherigen) Gesellschaftsverbindlichkeiten. Einen Freistellungsanspruch hat der Veräußerer nur dann gegen den ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Entziehung der Vertretungsmacht

Rz. 533 In der Praxis wird fast immer die Entziehung der Vertretungsmacht mit der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis verbunden werden. So korrespondieren auch die beiden einschlägigen Vorschriften der §§ 116 und 124 Abs. 5 HGB bereits durch ihren Wortlaut. Auch für die Entziehung der Vertretungsmacht bedarf es eines wichtigen Grundes und der Berücksichtigung der Verhäl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Entstehung der GbR

Rz. 127 Das Entstehen einer jeden GbR (d.h. sowohl einer rechtsfähigen Gesellschaft als auch einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft) setzt voraus, dass sich mindestens zwei als Gesellschafter geeignete Rechtssubjekte darüber einigen, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und zu fördern.[218] Für die GbR reicht dies nach § 705 Abs. 1 BGB n.F. als Entstehungsvoraussetzung aus. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Erbringung der Einlage durch Hin- und Herzahlen

Rz. 60 Das Grundmodell des sog. Hin- und Herzahlens besteht darin, dass der zur Bareinlage Verpflichtete eine Einlage erbringt und ihm diese als Darlehen nach mehr oder weniger kurzer Zeit wieder zurückgewährt wird. Diese Vorgehensweise findet sich nicht nur i.R.d. Kapitalaufbringung, sondern ist auch bei Kapitalerhöhungsvorgängen zu beobachten. Als Gegenleistung für die Bar...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO

Rz. 363 Unabhängig von der Frage, ob § 142 InsO im Rahmen der Anfechtung nach § 135 InsO überhaupt anwendbar ist – der BGH hat in einem Fall der Bestellung einer Sicherheit aus dem Gesellschaftsvermögen für ein Gesellschafterdarlehen entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO für die Anfechtung der Bestellung einer Sicherheit für ein Gesellschafterdarlehen nic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Erbschaftsteuerliche Bewertung

Rz. 805 Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften werden jeweils zum gemeinen Wert bewertet (§ 11 BewG, § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 5 ErbStG i.V.m. 109 Abs. 2 bzw. Abs. 1 BewG). Rz. 806 Einbezogen in die Bewertung wird bei Personengesellschaften auch das Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG), wie etwa die von einem Gesellschafter der KG zur Nutzung überlassene...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Errichtung einer GmbH

Rz. 184 Die Errichtung der Gesellschaft ist unter Aufnahme der gem. § 8 Abs. 2 und Abs. 3 GmbHG erforderlichen Versicherungserklärungen zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Sofern die Stammeinlagen nicht vollständig einbezahlt sind, müssen in der Anmeldung zahlenmäßig exakt die Beträge angegeben werden, die auf die jeweils übernommenen Geschäftsanteile einbezahl...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 4. Sachlicher Umfang der Haftung

a) Haftung für Betriebssteuern Rz. 278 Die Haftung umfasst nur Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, bei denen sich die Steuerpflicht zwingend auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebssteuern). Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Zu den Betriebssteuern gehören insb.: USt, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbe...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 5. Haftung wegen Vermögensvermischung

Rz. 53 In gleicher Weise ist auch bei der Haftung wegen Vermögensvermischung eine deliktische Qualifikation denkbar.[91] Der deliktische Eingriff würde dann aber darin liegen, dass der Gesellschafter durch die Vermengung von Eigen- und Gesellschaftskapital das Kapital der Gesellschaft rechtswidrig vermindert hat. Hier wäre also die Gesellschaft primär Geschädigte. Die Folge ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Verpfändung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 547 Soweit der Gesellschafteranteil übertragbar ist, ist er auch pfändbar (vgl. § 1274 Abs. 2 BGB). Die Verpfändung richtet sich nach den §§ 1273 Abs. 2, 1274 BGB. Sie setzt die Zustimmung aller Gesellschafter oder die Zulassung im Gesellschaftsvertrag voraus. Der Gesellschafter, dessen Anteil verpfändet wurde, verbleibt in seiner Gesellschafterstellung. § 1276 BGB schüt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Beteiligte des Anspruchsverhältnisses

Rz. 412 Schuldner der Ansprüche des Ausscheidenden ist nach § 728 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. die Gesellschaft. Dies entsprach nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch den BGH der h.M.[656] und wurde durch das MoPeG ausdrücklich bestätigt. Die Gesellschafter haften danach akzessorisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch soweit sie aus dem Ausscheidens...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Stimmbindungsvereinbarungen

Rz. 420 Stimmbindungsvereinbarungen sind bei Treuhandverhältnissen praktisch unentbehrlich und werden deshalb allgemein als zulässig anerkannt.[517] Etwas anderes gilt nur für uneingeschränkte Stimmbindungen, die bei Anteilen an Personengesellschaften oder vinkulierten Geschäftsanteilen rechtswidrig und unwirksam sind, soweit nicht die Gesellschafter zugestimmt haben. Stimmb...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Berechnungsgrundlage: Handels- oder Steuerbilanz

Rz. 127 In der Praxis werden als Berechnungsgrundlage meist der Handelsbilanzgewinn oder der Steuerbilanzgewinn des Geschäftsinhabers herangezogen. Rz. 128 Beim Handelsbilanzgewinn ist zu beachten, dass Zweck der Handelsbilanz nicht unbedingt eine realistische Darstellung des Unternehmenswertes ist, sondern nach heutigem HGB die Darstellung von dessen wirtschaftlicher Untergr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Name der Gesellschaft

Rz. 184 Obwohl das BGB bislang keine Regelung zur Führung eines Namens durch die GbR enthielt, ist es unstreitig, dass die Gesellschaft unter einem vom Namen der Gesellschafter selbst unabhängigen Namen auftreten kann. Zwar ging der historische Gesetzgeber erkennbar davon aus, dass die Gesellschaft unter den Namen sämtlicher Gesellschafter im Rechtsverkehr auftritt,[344] gle...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Pflicht zum Hinweis auf die Rechtsform?

Rz. 188 Teilweise wurde davon ausgegangen, dass auch die GbR entsprechend den Bestimmungen des § 19 HGB verpflichtet sei, einen auf ihre Rechtsform hinweisenden Zusatz im Namen zu führen. Es handele sich dabei um ein allgemeines gesellschaftsrechtliches Prinzip, das auch bei der GbR einzuhalten sei.[353] Auf der einen Seite spricht für diese Überlegung natürlich, dass die Gb...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Gehaltsreduzierung

Rz. 515 Die Festlegung einer angemessenen Vergütung für den Geschäftsführer der GmbH ist zivil-/gesellschafts- und steuerrechtlich (vGa beim Gesellschafter-Geschäftsführer) ein Dauerthema.[1002] Die Gesamtvergütung des Geschäftsführers hat in angemessenem Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft zu stehen und darf die üblic...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Anrechnung

Rz. 75 Gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 GmbHG wird der Wert des eingebrachten Vermögensgegenstandes auf die verbleibende Geldeinlagepflicht angerechnet. Die Anrechnung erfolgt kraft Gesetzes und bedarf hierfür weder einer Willenserklärung des Inferenten noch der Zustimmung der anderen Gesellschafter.[292] Die verdeckte Sacheinlage kann aufgrund der Anrechnung (zumindest teilweise) be...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Vorübergehender Ausschluss der Anfechtung von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen

Rz. 392 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SanInsKG [760] gilt die bis zum 30.9.2023 erfolgte Rückgewähr eines neuen Gesellschafterdarlehens, das im Zeitraum der pandemiebedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (zu diesem s.u. bei Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers) gewährt worden war, als nicht gläubigerbenachteiligend. Dies gilt nach der ausdrücklichen gesetzlic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Auskunftsrechte

Rz. 886 Das Kontrollrecht des Kommanditisten besteht in erster Linie in einem Einsichtsrecht. Ein allgemeines individuelles Auskunftsrecht (jenseits der Fälle des § 166 Abs. 1 Satz 2 HGB) steht dem Kommanditisten nach der gesetzlichen Konzeption nicht zu. Jedoch besteht ein solches allgemeines Auskunftsrecht als "Kollektivrecht" der Gesellschaft gegen die geschäftsführenden ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Besonderheiten bei der Prüfung der Vorbesitzzeit

Rz. 400 Bei einer Veräußerung von begünstigtem Anlagevermögen aus dem Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft muss die Vorbesitzzeit von jedem Gesellschafter individuell erfüllt sein. Erfüllt ein Gesellschafter die Vorbesitzzeit in seiner Person nicht, entfällt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von § 6b EStG anteilig in Höhe des auf ihn entfallenden Bruchteils i.S.v. §...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerwirkungen

Rz. 457 Umstritten war lange Zeit die Behandlung von vGAs im Schenkungsteuerrecht. Mit Urt. v. 30.1.2013 hat der BFH entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis Kapitalgesellschaft zum Gesellschafter oder durch die Gesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person nicht zu einer freigiebigen Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 ErbStG führen kann.[810] D...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1121 Die GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§§ 124 ff. HGB). Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 170 Abs. 1 HGB).[1493] Durch die Formulierung "als solcher" wird durch das MoPeG klargestellt, dass sich das Vertretungsverbot des Kommanditisten auf die organschaftliche Vertretung der Gesel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 84 Die der OHG vergleichbare interessentskab (I.S.) wird durch jeden Gesellschafter vertreten, es sei denn aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt sich etwas anderes.[318] Bei der kommanditselskab (K.S.) gilt dies nur für die persönlich haftenden Gesellschafter; die Kommanditisten sind von der Vertretung ausgeschlossen.[319] Die dänische Variante der GmbH, anpartsselskab (A....mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Rechtsfolge

Rz. 396 Die Rechtsfolge der Neuregelung ist, dass die von ihr erfassten Rückführungen der Gesellschafterdarlehen und der wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen (s.o.) nicht anfechtbar sind, weil die Rückführungen als nicht gläubigerbenachteiligend i.S.d. § 129 InsO gelten und es somit an einer notwendigen Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung fehlt. Außerdem sind bei ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Rz. 270 Ist im Gesellschaftsvertrag keine Regelung getroffen, steht das Einberufungsrecht grds. jedem Gesellschafter zu.[472] Es empfiehlt sich allerdings, auch dazu Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, wobei insb. die Konzentration auf die geschäftsführenden Gesellschafter kombiniert mit einem Einberufungsanspruch einer qualifizierten Minderheit oftmals sinnvoll ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Interessenlage

Rz. 31 Namentlich in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften ist häufig vorgesehen, dass jeder Gesellschafter dem geschäftsführenden Gesellschafter (regelmäßig eine GmbH) eine Vollmacht für die bei der Gesellschaftsgründung erforderliche Handelsregisteranmeldung und auch für alle künftigen Handelsregisteranmeldungen in notarieller Form (§ 12 Abs. 2 Satz 1 HGB) ert...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / d) Beteiligung auf Zeit

Rz. 244 Private Equity-Gesellschaften tragen im Umfang ihrer Beteiligung am Gesellschaftskapital das vollständige unternehmerische Risiko. Im Fall einer Insolvenz werden sie, wie sämtliche anderen Gesellschafter, regelmäßig erst nachrangig hinter den Fremdkapitalgebern befriedigt. Entsprechend ihres Risikos wollen Private Equity-Investoren an der Unternehmensentwicklung teil...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Mögliche Mängel von Gesellschafterbeschlüssen

Rz. 738 Der Beschluss der Gesellschafter einer KG kann inhaltliche Mängel aufweisen (z.B. Verstöße gegen gesellschaftsvertragliche Bestimmungen, Sittenwidrigkeit) oder verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sein. Verfahrensfehler können u.U. geheilt werden, z.B. wenn ein nicht oder nicht ordnungsgemäß geladener Gesellschafter erscheint.[1047] Von Beschlussmängeln sind Stimma...mehr