Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungspflichtige Personenhandelsgesellschaften (i. S. d. § 264a Abs. 1)

Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auch bestimmte PersG sind nach HGB offenlegungspflichtig. § 264a Abs. 1 bestimmt eine Anwendung des Vierten Unterabschnitts – und damit zugleich des § 325 – auch auf solche OHG und KG, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist und bei denen sich – im Fall eines mehrstufigen Gesellschaftsverhältnisses – in de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ausschluss der Pauschalbewertung bei verdeckter Gewinnausschüttung

Rz. 36 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine vertraglich nicht geregelte private Kfz-Nutzung durch > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kann in Höhe der Vorteilsgewährung > Arbeitslohn oder eine vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266: Einzelfallbetrachtung; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Nutzt der Ge...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.2.2 Steuern in persönlicher Hinsicht

Rz. 31 Auf der zweiten Stufe der Abbildung von Steuern im Jahresabschluss ist zu prüfen, wer die Steuern schuldet bzw. für sie haftet. Nach der h. M. sind im Jahresabschluss des Unternehmens nur diejenigen Steuern abzubilden, welche das Unternehmen in persönlicher Hinsicht als Zahlungspflichtiger schuldet bzw. für welche es haftet. Hiernach sind im Jahresabschluss nur diejen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zuständigkeit für die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Verantwortlich für die Aufstellung des JA und Lageberichts sind nach § 264 Abs. 1 Satz 1 die "gesetzlichen Vertreter" der KapG. Gesetzliche Vertreter sind bei einer AG bzw. (dualistisch strukturierten) SE der Vorstand (vgl. § 78 AktG), bei einer KGaA die persönlich haftenden Gesellschafter (vgl. § 278 Abs. 2 AktG und §§ 161 Abs. 2, 125, 170) u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 22 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und der Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff. sowie § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwerb). Das gilt auch für Anteile an PersG, die handelsrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verkürzung der Bilanzgliederung

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 327 Nr. 1 erlaubt mittelgroßen UN allein für die Offenlegung und nicht für die Aufstellung eine Verkürzung der Bilanzgliederung dahingehend, dass die Mehrzahl der in § 266 Abs. 2f. mit arabischen Ziffern bezeichneten Posten nicht gezeigt werden muss. Diese Offenlegungserleichterung wird gesetzestechnisch dadurch erreicht, dass mittels Verwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erleichterungen bezüglich des Offenlegungszeitpunkts

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für kleine und Kleinst-UN bestehen hinsichtlich der Offenlegungsfrist keine Erleichterungen. Sie haben die diesbezüglichen Regelungen des § 325 zu beachten (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 7f., sowie ausführlich HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.). Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. Aufstellung des JA bestehen jedoch für kleine und Kleinst-UN zeitlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung der Erleichterungen

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Satz 1 des § 326 verdeutlicht, dass die Erleichterungen im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt werden ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Damit wird klargestellt, dass abgesehen von den genannten Erleichterungen § 325 Abs. 1 sowie die §§ 325 Abs. 2a–6, 328 und 329 auch auf kleine UN Anwendung finden. Dahe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diejenigen PIE i. S.d § 316a Satz 2, die keinen AR oder Verwaltungsrat besitzen, der § 100 Abs. 5 AktG unterworfen ist, müssen gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 einen eigenständigen, vom AR unabhängigen Prüfungsausschuss nach § 324 Abs. 2 einrichten (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 324 HGB, Rn. 30; überdies HdR-E, HGB § 324, Rn. 38a), der sich mit den ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anzuwendende handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 122 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2a Satz 1 bis 4 bestimmt explizit, welche konkreten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB auf den befreienden IFRS-EA anzuwenden sind. § 325 Abs. 2a Satz 5 schließt die Anwendung der übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs aus. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Verantwortung für die Durchführung der Offenlegung liegt nach § 325 Abs. 1 Satz 1 bei den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der offenlegungspflichtigen KapG. Die Offenlegungspflicht trifft somit bei der AG bzw. (bei dualistischem Leitungssystem) SE den Vorstand (vgl. § 78 Abs. 1 AktG), bei der KGaA die persönlich haftenden Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 25 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 sind grds. folgende Unterlagen der das UN-Registers führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das UN-Register zu übermitteln:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 87 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines UN in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Aufgrund der zahlreichen wirtschaftlichen Verflechtungen von UN, wie sie in der Praxis die Regel sind, kann das eigentliche Interesse des UN durch den Willen anderer Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung(en)

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 285 Nr. 34 muss im Anhang der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung angegeben werden (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 881ff.). Sofern im JA nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten ist, muss der Beschluss über die Ergebnisverwendung nach seinem Vorliegen offengelegt werden ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Weitere Voraussetzungen

Rn. 129 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit § 325 Abs. 2b knüpft der Gesetzgeber die freiwillige Offenlegung eines IFRS-EA an deutlich definierte formale Voraussetzungen: der BV oder Vermerk über dessen Versagung bezüglich des IFRS-EA ist im UN-Register offenzulegen (Nr. 1), der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses und ggf. der Beschluss über seine Verwendung unter Angabe de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgaben des Prüfungsausschusses

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG kann der AR einen Prüfungsausschuss bestellen, der die ihm durch den AR übertragenen Aufgaben zeitnäher und effizienter erledigen soll, als dies im AR-Plenum möglich ist. Es ist auch denkbar, dass der AR dem Prüfungsausschuss nur bestimmte Teilbereiche überträgt. Die übrigen Aufgaben hat er dann selbst wahrzunehm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geltungsbereich des § 264 Abs. 3

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 gilt unmittelbar für alle KapG, sofern diese nicht gemäß § 264d kap.-marktorientiert sind. Eine kap.-marktorientierte KapG darf die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 nicht in Anspruch nehmen, denn diese muss als Inlandsemittent gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 WpHG i. V. m. Abs. 2 WpHG einen Jahresfinanzbericht veröffentlichen, der den g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem berichtspflichtigen MU (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 137ff.) trifft die Offenlegungspflicht gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 10ff.). Hinsichtlich eines befreienden übergeordneten KA eines ausländischen MU sind die gesetzlichen Vertreter des zu befrei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB erlaubt kleinen KapG sowie kleinen PersG i. S. d. § 264a bereits i. R.d. Aufstellung des JA bedeutende Informationsreduktionen (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 20). § 326 übernahm die Regelungen des Art. 47 Abs. 2 der 4. EG-R (derweil: Art. 31 Abs. 1 der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013)) in deutsches Recht und enthä...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2 Ertragsteuern in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

Rz. 124 Wie im HGB-Abschluss setzen sich die Ertragsteuern aus den tatsächlichen Ertragsteuern und den latenten Ertragsteuern zusammen. IAS 12 behandelt die Abbildung von Ertragsteuern, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf den latenten Ertragsteuern liegt. Ebenso wie im HGB-Abschluss sind unter den Ertragsteuern nur die ertragsabhängigen Steuern des Unternehmens auszuweisen. P...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestätigungsvermerk bei Unternehmen, die dem PublG unterliegen

Rn. 67 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Prüfung des JA, des IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a bzw. des KA (nach HGB oder IFRS) von UN, die dem PublG unterliegen, gilt § 322 sinngemäß (vgl. §§ 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 bzw. 14 Abs. 1 PublG). Bei solchen UN handelt es sich z. B. um UN in der Rechtsform einer PersG (wenn sie nicht ohnehin nach § 264a und § 335b die für KapG geltenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Eigenkapitalspiegel

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 DRS 22 wurde am 23.02.2016 durch das BMJV bekannt gemacht und regelt die Darstellung der Entwicklung des Konzern-EK. Die letzten Änderungen wurden durch das BMJV am 04.12.2017 bekannt gemacht. Der Standard schreibt in DRS 22.13 vor, dass die Entwicklung des EK des MU gesondert von der des EK anderer Gesellschafter abzubilden ist. Anlage 1 des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungszeitpunkt bei nachträglicher Änderung von Unterlagen

Rn. 88 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird eine offenzulegende Unterlage nach Abschluss der AP oder während bzw. nach der Vorlage an die Gesellschafter geändert, ist die geänderte Fassung offenzulegen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 37ff.). Auch für diese Offenlegung gelten die in HdR-E, HGB § 325, Rn. 83, beschriebenen Fristen. Rn. 89 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zur Offenlegung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Täterkreis

Rn. 26 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei allen Tatbeständen des § 334 handelt es sich um sog. echte Sonderdelikte, d.h., mindestens einer der Tatbeteiligten muss besondere persönliche Merkmale i.S.d. §§ 14 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 1 OWiG aufweisen. Das besondere persönliche Merkmal liegt bei § 334 Abs. 1 darin, dass hier – bis auf § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, wonach auch die ständige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und des GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorsta...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestellung des Abschlussprüfers

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 318 Abs. 1 wird der AP von den Gesellschaftern gewählt (vgl. zum internationalen Vergleich Boecker (2010), S. 109f.). Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 2 AktG obliegt es dem Prüfungsausschuss, den AP zu empfehlen. Der AR hat sich beim Vorschlag zur Wahl des AP auf diese Empfehlung zu stützen. Dies schließt nicht aus,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erleichterung für bestimmte Kapitalgesellschaften

Rn. 61 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) wurde die damalige Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 (a. F.) aufgehoben, nach der GmbH – unabhängig von ihrer Größe – keine Angaben zur Ergebnisverwendung machen mussten (hierzu zählten sowohl Ergebnisverwendungsvorschläge wie auch -beschlüs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Nutzungsverbot

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine dem ArbN ausdrücklich verbotene Privatnutzung führt nicht zu > Einnahmen des ArbN "für eine Beschäftigung" iSv § 19 EStG (BFH 229, 228 = BStBl 2010 II, 848), sondern zu einer Schädigung des ArbG mit ggf arbeitsrechtlichen Folgen (> Arbeitslohn Rz 126). Arbeitslohn kann aber gegeben sein, wenn der ArbG auf den Ersatz des Schadens verzicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Offenlegungspflichtige Kapitalgesellschaften

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach dem Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 sind allein KapG zur Offenlegung (vgl. zum Verfahren der Offenlegung HdR-E, HGB § 325, Rn. 13ff.) verpflichtet. Gleichzeitig wird – im Gegensatz zur AP – grds. keine größenabhängige Befreiung ausgesprochen, weshalb alle AG, KGaA, SE und GmbH unabhängig davon, ob sie nach § 267 als klein, mittelgroß ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragslage

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Begriff "Ertragslage" lehnt sich an die umgangssprachliche Bedeutung des Ertrags als Gewinn bzw. Erfolg eines UN an (vgl. Kommission Rechnungswesen im VHB, DBW 1980, S. 589 (594); Coenenberg/Schönbrodt, in: HWRev (1992), Sp. 476f.). Der Begriff "Ertragslage" bezieht sich somit nicht nur auf die in dem UN erwirtschafteten Erträge, sondern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aufgrund der Platzierung im Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB gilt § 328 unmittelbar nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie über den Globalverweis des § 264a auch für solche PersG (OHG und KG), an denen keine natürliche Person direkt oder indirekt als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist (sog. KapG & Co. bzw. haftung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. § 334 Abs. 2a

Rn. 22 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 2a adressiert ordnungswidriges Verhalten bei Verletzung prüfungsbezogener Pflichten von Mitgliedern eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses einer KapG. Die jeweils einzuhaltenden Pflichten sind in den Nr. 1–3 näher bezeichnet. Bußgeldbewehrt sind namentlich Verstöße in Bezug auf die Überwachung der Unabhän...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rn. 5 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Es soll die Offenlegung sämtlicher Unterlagen gemäß § 325 bewirkt werden, die über die Lage der betreffenden KapG eine Aussage zu treffen vermögen, insbesondere des JA, des Lageberichts, des KA und des Konzernlageberichts (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 335, Rn. 9ff.). § 325 Abs. 1 Satz 2 sieht dafür (als Veröffentlichungsweg) vor, betreffen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Historischer Rückblick und Kritik

Rn. 102 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem BiRiLiG hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 1ff.) – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-R (derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanz-R) – wie folgt – in nationales Recht umgesetzt w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 324

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 324 selbst enthält keine direkten inhaltlichen Hinweise bezüglich Rechtsfolgen einer Verletzung der Vorschriften des § 324 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 (2. Halbsatz) i. V. m. § 100 Abs. 5 AktG bzw. einer Nichterfüllung der geforderten Aufgaben (vgl. § 324 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 107 Abs. 3 Satz 2f. AktG). Kommt betreffende Gesellschaft der...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 29 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[1] In der Literatur haben sich trotz einzelner Systematisierungsansätze bislang keine eigenständigen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Steuern herausgebildet, vielmehr sind die einzelnen GoB für die Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung mehr od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 82 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl., Wiesbaden, S. 981–993. Baetge/Fischer/Paskert (1989), Lagebericht, Stuttgart. Baetge/Hüls/Uthoff (1995), Früherkennung der Unternehmenskrise – Neuronale Netze als Hilfsmittel für Kreditprüfer, in:...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Weitere qualitative Merkmale

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Auffassungen über den Umfang der "weiteren qualitativen Voraussetzungen" gehen allerdings weit auseinander. Nach Biener/Berneke ((1986), S. 185) genügt es, wenn das "beteiligte Unternehmen bei Aufträgen berücksichtigt wird, oder wenn ihm nicht unmittelbar Konkurrenz gemacht wird", was offensichtlich Lieferbeziehungen oder eine gewisse Bra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nahe stehende Unternehmen und Personen

Rn. 146 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Terminus "Nahe stehende UN und Personen" (im Englischen: "related parties") sowie die flankierenden Berichtspflichten bezüglich existierender Geschäftsbeziehungen zu bzw. mit diesen UN und Personen ("related parties transactions") entstammen der angelsächsischen Bilanzierungswelt. Analog zum handelsrechtlichen Konzept der "verbundenen UN...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über Inhalt und Geltungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 gilt als einleitende Vorschrift des Zweiten Abschnitts (vgl. §§ 264–335c) des Dritten Buchs des HGB grds. nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie bestimmte PersG, nicht dagegen für alle Kaufleute. § 264 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, einen JA, der aus Bilanz, GuV und Anhang besteht, sowie einen Lageb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Parallele Anwendung unterschiedlicher Verbundkonzeptionen

Rn. 90 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Änderung des HGB durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hatte der Gesetzgeber neben den Vorschriften der §§ 15ff. AktG erstmals eine weitere Begriffsbestimmung "verbundener UN" in § 271 Abs. 2 etabliert, die sich auch in der aktuellen Fassung in Gestalt des sog. Gesetzes zur Umsetzung de...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.3 Ausweis bei Kapitalgesellschaften & Co

Rz. 56 Für Kapitalgesellschaften & Co ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB bzw. des § 266 HGB grundsätzlich verbindlich. Ausgenommen der nicht unter § 267a Abs. 3 HGB fallenden Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften & Co[1]) i. S. d. § 267a Abs. 1 HGB, welche nicht den beizulegenden Zeitwert als Bewertungsmaßstab verwenden, müssen die übrige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Befreiende Offenlegung

Rn. 114 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2b spricht von einer "befreienden Wirkung" der Offenlegung eines IFRS-EA. Da § 325 Abs. 2b Nr. 3 indes als zentrale Voraussetzung der Befreiung die Hinterlegung des handelsrechtlichen JA (mitsamt BV bzw. Vermerks über dessen Versagung) fordert, kann i. d. S. nur von einer begrenzt befreienden Wirkung die Rede sein (vgl. Beck Bil-K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Faktische Beherrschungsmöglichkeit

Rn. 122 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vergleichbar zu dem in der internationalen Bilanzierungspraxis vorherrschenden Verständnis sind auch die in § 290 Abs. 2 typisierend aufgeführten (Positiv-)Indikatoren keineswegs als abschließend zu begreifen; vielmehr ist § 290 Abs. 1 als eine Art Generalnorm zu verstehen, unter die auch über Abs. 2 hinausgehende – rein faktische – Beherrsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Offenlegung bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Da bisher die Prüfung des BAnz-Betreibers nicht die Nichtigkeit des eingereichten JA umfasste, ist davon auszugehen, dass dies auch nicht in den Verantwortungsbereich der das UN-Register führenden Stelle fällt (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 16). Daraus folgt, dass auch offensichtlich nichtige JA von der das UN-Register führenden Stelle als Überm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. § 334 Abs. 2

Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 2 adressiert in Satz 1 den Tatbestand, dass ein BV nach § 322 Abs. 1 durch einen AP erteilt wurde, obwohl nach § 319 Abs. 2 oder 3, jeweils i. V. m. Abs. 5, oder nach § 319b Abs. 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch i. V. m. Abs. 2, er oder nach § 319 Abs. 4 Satz 1 oder 2, jeweils i. V. m. Abs. 5, oder nach § 319b Abs. 1 Satz 1 oder 2, je...mehr