Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / I. Problemstellung

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von zehn Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / a) Altgesellschafter

Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Altgesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wermehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / II. Grundvoraussetzungen

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / X. Nichtanwendung der Grundsätze der BFH – Entscheidung II R 17/10

Die Rechtsgrundsätze der Entscheidung des BFH v. 24.4.2013 – II R 17/10, ErbStB 2013, 241 [E. Böing] sind in allen Fällen, bei denen der Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG vor dem 6.11.2015 verwirklicht wurde, anzuwenden (gleich lautende Erlasse der Obersten Finanzbehörden der Länder v. 16.9.2015, BStBl. I 2015, 822). Nach der vorgenannten BFH-Entscheidung liegt eine unmittel...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / III. Gesellschafterwechsel

Ein steuerbarer Gesellschafterwechsel i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG liegt vor, wenn es sich um einen Gesellschafterwechsel handelt, der durch einen Neugesellschafter ausgelöst wird, und sich dadurch das Verhältnis der Altgesellschafter zu den Neugesellschaftern zu Lasten der Altgesellschafter verändert. Eine unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / b) Neugesellschafter

Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Neugesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer mit dem Erwerb der Gesellschafterstellung in die Mitberechtigung am Grundstück der Personengesellschaftmehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / VII. Bemessungsgrundlage

Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG ist die Bemessungsgrundlage in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG der Grundbesitzwert i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG. Die Bemessungsgrundlage ist nicht auf die Anteile der eintretenden Gesellschafter und der Altgesellschafter an der grundbesitzenden Personengesellschaft aufzuteilen. Auch bei einer Übertragun...mehr

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Inländische Einkünfte – ABC... / 2.2 Einzeltatbestände

Von den Tatbeständen des § 49 Abs. 1 EStG sind im Bereich der KSt unter Berücksichtigung der isolierenden Betrachtungsweise die folgenden relevant: Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb im Inland liegt[1]; gewerbliche Einkünfte, wenn im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO oder ein ständiger Vertreter i. S. d. § 13 AO vorhanden ist.[2] Abzustellen ist auf die inl....mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Allgemeines

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ist Ausfluss richterlicher Rechtsfortbildung des RFH und blickt dabei auf eine fast 100 Jahre bestehende Rspr.-Tradition zurück. Umso überraschender erscheint es, dass es trotz der erheblichen Bedeutung in der Praxis weiterhin an einer ausdrücklichen gesetzlichen Kodifikation bzw. Legaldefinition mangelt und die Betriebsaufspaltung ...mehr

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Grunderwerbsteuer bei Verän... / 2. Ermittlung des Vomhundertsatzes

Zur Ermittlung des Vomhundertsatzes i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG ist auf das Verhältnis der Beteiligung der Neugesellschafter zu der fortbestehenden Beteiligung von Altgesellschaftern nach dem Gesellschafterwechsel abzustellen. Maßgebend ist hierfür der Anteil des einzelnen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen nach dem Gesellschafterwechsel. Für die Höhe des Anteils kommt es...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.5 Hinzurechnungsbetrag

Hinzugerechnet werden nur die passiven Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG. Soweit nach dieser Norm aktive Einkünfte vorliegen, erfolgt keine Hinzurechnung. Erfolgt eine Hinzurechnung der Einkünfte der Zwischengesellschaft, werden die hinzuzurechnenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht ermittelt.[1] Im Ausland gezahlte Steuern sind grundsätzlich abzuziehen[2], auf Antrag kö...mehr

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Sitzverlegung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Verlegt eine Körperschaft ihren Sitz und/oder den Ort ihrer Geschäftsleitung aus Deutschland in das Ausland ("Sitzverlegung"), kann dadurch die unbeschränkte Stpfl. der Körperschaft in Deutschland enden. Nach deutschem Steuerrecht ergeben sich aus der bloßen Verlegung des Sitzes keine unmittelbaren steuerlichen Folgen. Abzustellen ist gem. § 12 KStG darauf, ob sich das Beste...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / 3. Die Betriebsaufspaltung im Regime der erbschaftsteuerlichen Verschonungen

Aus erbschaftsteuerlicher Sicht ist die ertragsteuerliche Verbindung zwischen Betriebs- und Besitzunternehmen durchaus wünschenswert. Im Rahmen der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen i.S.d. §§ 13a, 13b ErbStG wird – vereinfacht dargestellt – grundsätzlich zwischen begünstigtem ("gutem") Vermögen und schädlichem ("schlechtem") Verwaltungsvermögen unterschieden. Das b...mehr

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Treaty-Shopping – ABC IntStR / 2.2 § 50d Abs. 3 EStG

§ 50d Abs. 3 EStG soll verhindern, dass eine ausl. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zwischen den ausl. Stpfl. und die inl. Einkunftsquelle geschaltet wird, um Steuervorteile zu erlangen, die bei einer direkten Erzielung der Einkünfte nicht möglich wären. Die Vorschrift bestimmt daher, dass der ausl. Stpfl. eine nach DBA (oder durch entsprechende Verweise...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 4 Beratungshinweise

Da die Benennung des Zahlungsempfängers nur auf Aufforderung des FA zu erfolgen hat, kann der Stpfl. den Abzug von Ausgaben (zunächst bis zum Benennungsverlangen) auch dann geltend machen, wenn die Benennung des Empfängers nicht möglich ist. Insoweit liegt keine Steuerhinterziehung vor.[1] Zudem sollten möglichst umfangreiche Daten und Informationen über den Vertragspartner u...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

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Trusts – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ein Trust ist ein Rechtsgebilde nach ausl. (häufig anglo-amerikanischem Zivilrecht). Im Rahmen eines Trust wird regelmäßig Vermögen für einen Begünstigten (der mit der Person, die den Trust aufsetzt, identisch sein kann aber nicht muss) nach bestimmten Bedingungen verwaltet oder verwendet. Ein Trust ähnelt damit einem Treuhandverhältnis.[1] Ebenso wie bei einem Treuhandverhä...mehr

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Fusionsrichtlinie – ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine grenzüberschreitende Umwandlung liegt nach der Definition der FRL vor, wenn die beteiligten Gesellschaften in 2 oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU ansässig sind[1] oder der Sitz einer SE von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlegt wird.[2] Die Richtlinie ist auf Fusionen, Spaltungen, Einbringungen und den Anteilstausch anwendbar. Diese Übertragungsvorgänge ähnel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / md) Aufnahme eines weiteren Gesellschafters

Rn. 87 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Absicht von GbR-Gesellschaftern, einen weiteren Gesellschafter aufzunehmen, rechtfertigt es idR nicht, den Anteil jedes Gesellschafters aufzuteilen in einen, den er veräußern, und einen restlichen, den er weiter behalten will mit der Folge, dass die Überschusserzielungsabsicht nur für den Letzten zu bejahen wäre (BFH BStBl II 1999, 718 m...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Nutzer (Abs. 5)

„(5) Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse, 1. der die grenzüberschreitende Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt wird, 2. die bereit ist, die grenzüberschreitende Steuergestaltung umzusetzen, oder 3. die den ersten Schritt zur Umsetzung der grenzüberschreit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufwendungen des Sponsors als nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung oder verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 12 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sind die Sponsoringaufwendungen weder als Betriebsausgabe noch als Zuwendung einzuordnen, so stellen sie nichtabziehbare Kosten der privaten Lebensführung dar. Wenn eine Kapitalgesellschaft einem Verein Sponsorengelder zuwendet, können diese als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln sein, wenn der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6 Gesellschafterdarlehen (§ 264 Abs. 3)

Rn 15 Eine weitere Beschränkung sieht § 264 Abs. 3 vor, indem durch den Verweis auf die Geltung des § 39 Abs. 1 Nr. 5 die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder solchen wirtschaftlich entsprechenden Darlehen aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift herausgenommen werden. Der Nachrang der Darlehen nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 soll nicht dadurch beseitigt werd...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 131 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 An die Kriterien der persönlichen Zurechnung knüpfen die Überlegungen an, die durch Verlagerung von Einkünften oder Übertragung von Einkunftsquellen Steuerersparnisse innerhalb eines Familienverbandes herbeiführen wollen. Einkünfte verlagert oder Einkunftsquellen überträgt nur der, dem es gelingt, den Einkünfteerzielungstatbestand auf den E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Doppelte Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 83 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei PersGes muss die Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen auf der Ebene der Gesellschaft (GrS BFH BStBl II 1984, 751/62; BFH BFH/NV 1999, 717; 1999, 1336; BStBl II 2000, 676; BFH IX B 46/08, BStBl II 2010, 815; BFH IX R 50/10, BStBl II 2011, 704; FG Ha DStRE 2002, 928 rkr; FG Ha DStRE 2004, 686 rkr; FG Ha 2 K 247/08, DStRE 2010, 1300 rkr; BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 159 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Einkünfte sind bei LuF, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn" (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG), dh, die Einkünfte aus diesen Einkunftsarten werden im Wege der Gewinnermittlung erfasst. Entgegen der Verweisung sind dabei nicht nur §§ 4–7k EStG (zum Verweis s Rn 155) anzuwenden, sondern auch die §§ 2a, 3, 3c, 9b, 11, 12, 13–18, 24 EStG....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkünfte aus KapVerm

Rn. 134 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Einkünfte aus KapVerm erzielt nach st Rspr des BFH (grundlegend GrS BFH BStBl II 1983, 272/74; ebenso BFH BStBl 1988, 521; 1990, 539, s § 20 Rn 57ff (Möllenbeck)) derjenige, der das KapVerm gegen Entgelt zur Nutzung überlässt. Das ist derjenige, der die rechtliche und tatsächliche Macht hat, es entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Mehrung des BV

Rn. 85 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BV der Gesellschaft einschließlich des Sonder-BV der Gesellschafter ist zu vermehren, und zwar – ebenfalls s Rn 73 – im Zeitraum zwischen Gründung und Beendigung des Betriebs (BFH BStBl II 1991, 564; 1999, 727; BFH/NV 1995, 866). Die Mehrung des BV umfasst auch stpfl (nicht aber: steuerfreie, s Rn 73, 75, 108) Gewinne aus der Veräußerung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Zusammenfassung verschiedener Einkunftserzielungstatbestände derselben Einkunftsart inklusive horizontaler Verlustausgleich

Rn. 147 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Auf der zweiten Stufe sind die Einkünfte der verschiedenen Einkunftserzielungstatbestände derselben Einkunftsart zu einem Betrag zusammenzufassen. Dabei sind positive und negative Ergebnisse derselben Einkunftsart miteinander zu verrechnen (= horizontaler Verlustausgleich – Gegensatz: vertikaler, dazu s Rn 148, 200ff). Beispiele: Der StPfl e...mehr

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ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spielgemeinschaften

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Werden Sportveranstaltungen von mehreren Vereinen durchgeführt, gründen diese Vereine in der Regel eine Spielgemeinschaft. Unter Spielgemeinschaften versteht man den Zusammenschluss von Abteilungen, Mannschaften oder Mannschaftsteilen mehrerer Vereine einer Sportart, ohne dass die beteiligten Vereine ihre rechtliche (und steuerliche) Selbständigkei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verbundene Unternehmen (Abs. 3)

„(3) [1] Ein verbundenes Unternehmen im Sinne der Absätze 1 und 2 ist eine Person, die mit einer anderen Person auf mindestens eine der folgenden Arten verbunden ist: 1. eine Person ist an der Geschäftsleitung einer anderen Person insofern beteiligt, als sie erheblichen Einfluss auf diese Person ausüben kann; 2. eine Person ist über eine Beteiligungsgesellschaft mit mehr als 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Werbungskosten

Rn. 187 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 WK sind die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter, die iR einer der Einkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG beim StPfl abfließen, und zwar zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dieser Einkunftsart (Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 1 EStG). Der BFH geht von dieser Zweckrichtung der Aufwendungen schon dann aus, wenn die Aufw...mehr

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ZErb 08/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Barzen Das neue Stiftungsrecht Synopsen der Gesetzestexte und Begr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Inländische und nicht inländische Einkünfte

Rn. 142 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 1 S 1 EStG unterscheidet zwischen inländischen und nicht inländischen Einkünften und zwischen beschränkter und unbeschränkter StPfl. Alle natürlichen Personen, gleich ob sie beschränkt oder unbeschränkt stpfl sind, unterliegen mit ihren inländischen Einkünften der StPfl. Dabei gelten aber für beschränkt StPfl als inländische Einkünf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Gem. § 620 Abs. 2 BGB wird ausschließlich die ordentliche Kündigung eines unbefristet eingegangenen Dienstverhältnisses erfasst. § 621 BGB ist daher nur dann anwendbar, wenn die Dauer des Dienstverhältnisses nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Beschaffenheit oder dem Zweck der Dienste ergibt.[1] Bei befristeten Dienstverhältnissen ist § 621 BGB daher ...mehr

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Unternehmensteuerung und Fo... / 4.2 Ein Erfahrungsbericht aus der Lebensmittelindustrie

[1] Wechseln wir nun zur Anwendung der KEPs-Methodik in die MChef-Welt. Im Kern unseres Geschäftsmodells steht der Abverkauf von frischen Lebensmitteln mit einer sehr kurzen Mindesthaltbarkeit in 4 Kundensegmenten – Transport, Hotellerie, Sport & Events und Privathaushalte. Werttreibend bei MChef ist die Koordination und Vorsteuerung der Nachfrageentwicklung mit der Verfügbar...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ausfall der Forderung eines GmbH-Gesellschafters gegenüber der GmbH als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Wird ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft aus nicht krisenbestimmten Bürgschaften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen und fällt er mit seinem Rückgriffsanspruch gegenüber der Gesellschaft endgültig aus, so ist insoweit ein Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, Abs. 4 EStG gegeben. Der Verlust ist realisiert...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Gemeinschaftliche Tierhaltung nach § 51a BewG bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Die Regelungen zur gemeinschaftlichen Tierhaltung in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG i.V.m. § 51a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a und d BewG setzen bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft nicht voraus, dass die Gesellschafter der landwirtschaftlich tätigen Obergesellschaft Grundstücke in die Obergesellschaft eingebracht oder ihr zur Nutzung überlassen haben. Aufgrund des ertr...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 3.2 Vorhandene Pläne jetzt realisieren

Wer bereits Investitionspläne entwickelt und für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen hat, sollte mit deren Umsetzung beginnen, solange die Kreditzinsen noch relativ niedrig sind. Es lohnt sich, die Voraussetzungen für Projekte wie den Aufbau neuer Märkte, die Erweiterung der Produktion oder den Bau eigener Gebäude zu schaffen, wenn das benötigte Fremdkapital noch preiswert i...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Bestimmung der Höhe der nachträglichen AK i.S.d. § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG

Mangels ausdrücklicher Regelung zur Bemessung der Höhe der nachträglichen AK i.S.d. § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG im Gesetzeswortlaut sind die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer KapG als nachträgliche AK i.R.d. § 17 EStG vor Geltung des MoMiG anzuwenden. Dementsprechend ist auch im Anwendungsberei...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Die Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Zum Ausgleichsanspruch von Eheleuten aus einer sog. Ehegatteninnengesellschaft kann es auch dann kommen, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben. Rz. 121 Nach der Rechtsprechung des BGH [99] besteht ein solcher Ausgleichsanspruch dann, wenn eine Beibehaltung der formalen Zuordnung zum Vermögen eines einzelnen Ehegatten angesichts der in der Ehe durch erheblic...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / b) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 93 Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sind unabhängig von der Rechtsform auszugleichen, § 2 Abs. 2 Ziff. 3 VersAusglG. Sie sind also auch bei Ausgestaltung als Kapital-Lebensversicherung im Versorgungsausgleich und nicht im Güterrecht auszugleichen. Die Anknüpfung an das Betriebsrentengesetz (BetrRVG) brin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Regelung der Erwerbstätigkeit, Mitarbeit im Betrieb

Rz. 164 Nach dem Grundverständnis der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB und der Freiheit der Eheleute, Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit nach § 1356 BGB frei zu regeln, ist es Sache der Ehepartner, die Frage der Lebensgestaltung und Rollenverteilung einverständlich zu regeln. So können sich Eheleute einigen auf die Führung einermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 98 Der Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. Rz. 99 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Drohverlustrü... / 4.2 Beschaffungsgeschäfte über nicht bilanzierungsfähige Leistungen

Schließt der Unternehmer Verträge mit Lieferanten zur Beschaffung von nicht bilanzierungsfähigen Leistungen ab, so sind in der überwiegenden Zahl der Fälle Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, sodass eine Drohverlustrückstellung ausscheidet. Es kann allerdings erforderlich sein, eine Drohverlustrückstellung in der Handelsbilanz zu bilden, wenn der wirtschaftliche Wert de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1 Eigenkapital des Gesellschafters einer Personengesellschaft

3.1.1 Sonderbetriebsvermögen I und II[1] Rz. 34 Zum notwendigen Betriebsvermögen, das der Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugrunde zu legen ist, gehört außer dem in der Steuerbilanz erfassten Gesellschaftsvermögen das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (Mitunternehmer). Nach de...mehr