Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.3 Frist der Einladung

Die Einladung hat mit einer Frist von mindestens 1 Woche zu erfolgen. D.h. die Ladung muss den Gesellschaftern eine Woche vor dem Versammlungstermin zugegangen sein. In vielen Fällen wird diese sehr kurze gesetzliche Frist durch den Gesellschaftsvertrag verlängert. Praxis-Tipp Frist auf jeden Fall wahren Ein Gesellschafter, der eine Beschlussfassung blockieren will, wird regelm...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2 Regeln für die korrekte Einladung

2.1 Inhalte der Einladung Diese Angaben sind Pflicht: Adressat: Jeder Gesellschafter muss eine Einladung erhalten. Sie ist an die letzte der Gesellschaft bekannte Adresse des jeweiligen Gesellschafters zu richten (auch Auslands- und/oder Geschäftsadressen sind zulässig, soweit der Zugang gewährleistet ist). Absender: Der Absender muss erkennbar sein (Firma und Name der einlade...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.2 Form der Einladung

Von Gesetzes wegen hat die Einberufung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Dabei ist nicht vorgeschrieben, ob das Einwurf- oder das Übergabeeinschreiben zu wählen ist. Da Sie im Zweifelsfall den Zugang der Ladung nachweisen müssen, empfehlen wir auf jeden Fall das Übergabeeinschreiben, nicht aber das Einwurfeinschreiben. Der Gesellschaftsvertrag kann hie...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.1 Inhalte der Einladung

Diese Angaben sind Pflicht: Adressat: Jeder Gesellschafter muss eine Einladung erhalten. Sie ist an die letzte der Gesellschaft bekannte Adresse des jeweiligen Gesellschafters zu richten (auch Auslands- und/oder Geschäftsadressen sind zulässig, soweit der Zugang gewährleistet ist). Absender: Der Absender muss erkennbar sein (Firma und Name der einladenden Person i. d. R. des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Kündigungsfristen

Rz. 48 Die gesetzlichen Kündigungsfristen in § 622 BGB gelten auch für leitende Angestellte i. S. v. § 14 Abs. 2 KSchG. Nach Auffassung des BAG [1] gelten für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers die Fristen des § 621 BGB . § 622 BGB ist nach dem BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Wegen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 8.1 Vorabausschüttung vor dem Bilanzstichtag

Das Jahresergebnis ist im Rahmen der Abschlusserstellung um die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr beschlossenen und gezahlte Vorabausschüttung zu mindern und als "Bilanzgewinn" im Eigenkapital zu bilanzieren. Die GmbH muss ihre Bilanz im Falle einer bereits vor dem Bilanzstichtag erfolgten Vorabausschüttung zwingend unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung au...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 4 Grundlage für die Entscheidung über die Ergebnisverwendung ist der festgestellte Jahresabschluss

Notwendige Voraussetzung für die Entscheidung über die Ergebnisverwendung ist regelmäßig ein rechtswirksam und damit bindend für die Gesellschaft und Gesellschafter festgestellter Jahresabschluss (Ausnahme Vorabausschüttung). Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Der Feststellungsbeschluss muss den ganzen Jahresabschluss, also die Bilanz, die...mehr

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Jahresabschluss, Ergebnisve... / 6 Im Ergebnisverwendungsbeschluss wird der Umfang der Gewinnverteilung festgelegt

Der Umfang der Ergebnisverwendung wird im Ergebnisverwendungsbeschluss festgesetzt. Eine sonstige Ergebnisverwendung kann kraft Satzung vorgesehen sein, auch in der Weise, dass die Gesellschafterversammlung zu einer näheren Bestimmung im Gewinnverwendungsbeschluss ermächtigt wird. In Betracht kommt beispielsweise eine Verwendung für karitative Zwecke, zur Förderung von Kunst ...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbericht und zur Beschlussfassung

Rz. 46 § 230 Abs. 1 UmwG schreibt den Geschäftsführern formwechselnder Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung vor, allen Gesellschaftern den Formwechsel als Gegenstand der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung vorab (spätestens zusammen mit der Einberufung) anzukündigen und einen Bericht – sowie nach § 231 UmwG zusätzlich mit der Einberufung ein ...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.3 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 49 Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Partnerschaftsgesellschaft bedarf es dabei gemäß § 233 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss. Nach § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG ist bei einem Formwechsel in eine KG dagegen lediglich ein ¾-Mehrheitsentscheid (der...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.3.1 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbericht und zur Beschlussfassung

Rz. 54 Die Vorschriften der §§ 230 und 231 UmwG betreffend die formwechselbeschließende Gesellschafter- oder Hauptversammlung sowie die Vorlage des Berichts und des Abfindungsangebots gemäß § 207 UmwG [1] sind über den Verweis in § 238 UmwG auch auf den Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform anzuwenden. Insofern wird auf die Rz. 46–47 verwiesen. Rz. 55 Bei ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 69 Bei einem Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft bedarf es gemäß § 252 Abs. 1 UmwG grundsätzlich der einstimmigen Zustimmung zum Beschluss, sofern die Satzung der Genossenschaft eine Nachschussleistungspflicht vorsieht. Für den Fall, dass keine Nachschussleistungspflicht in der Genossenschaftssatzung festgeschrieben ist, sieht § 252 Abs. 2 Satz 1 UmwG dagegen...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 7 Praxisbeispiel zur Körperschaftsteuererklärung

Die o. g. Ausführungen zum Erstellen der Körperschaftsteuererklärung werden nachfolgend anhand eines Beispielfalls mit Eintrag in den jeweiligen Formularen aufgezeigt. Verkürzte Steuerbilanz der GmbH zum 31.12.2023:mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Stimmrecht

Jeder Gesellschafter hat ein Stimmrecht, wenn Beschlüsse durch alle Gesellschafter gefasst werden, z. B. auf einer Gesellschafterversammlung (§ 709 Abs. 3 BGB). Beschlüsse durch alle Gesellschafter sind notwendig, wenn eine Entscheidung nicht durch die geschäftsführenden Gesellschafter getroffen werden kann, sondern von allen Gesellschaftern gemeinsam getroffen werden muss.[...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3 Allgemeine Regeln

Für die Bestimmung und die Geltendmachung der Rechte und Pflichten der GbR-Gesellschafter gibt es einige allgemeine Regeln. Im Recht der GbR gilt der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung. Dieser Grundsatz besagt, dass eine Differenzierung zwischen den Gesellschaftern ohne sachlichen Grund grundsätzlich verboten ist. Allerdings ist dieser Grundsatz dispositiv, sodass im Ges...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Geschäftsführung und Vertretung

Eine Gesellschaft, ob rechtsfähig oder nicht, kann als juristische Konstruktion nicht selber, sondern nur durch natürliche Personen handeln. Bei der GbR handeln die Gesellschafter als natürliche Personen für die GbR durch Beschlussfassungen aller Gesellschafter formlos oder auf einer förmlichen Gesellschafterversammlung, durch Maßnahmen der Geschäftsführung und durch die Ver...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten bei beherrschenden Gesellschaftern

Rz. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei beherrschenden Gesellschaftern (> Rz 41) können Leistungen der Gesellschaft vGA sein, wenn sie ohne eine von vornherein abgeschlossene, eindeutige Vereinbarung erbracht werden (BFH 178, 321 = BStBl 1996 II, 246 mwN; BFH/NV 2009, 2005: verfassungsrechtlich unbedenklich; R 8.5 Abs 2 Satz 1 KStR). Denn eine Leistung der Gesellschaft an den ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Der Geschäftsführer als Arbeitnehmer oder Unternehmer

Rz. 4 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für das Steuerrecht ist der Geschäftsführer (Gf) einer KapGes wie der GmbH, der zugleich ihr Gesellschafter ist, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse idR > Arbeitnehmer iSd § 19 EStG (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262 mwN). Der BFH stellt im Wesentlichen darauf ab, dass sich aus der rechtlichen Stellung des Gf als Organ (> Rz 1) dessen Einglie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Wettbewerbsverbot

Rz. 90 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der GesGf unterliegt – auch ohne besondere Vereinbarung – grundsätzlich einem > Wettbewerbsverbot. Die bezahlte Karenz (vgl § 60, §§ 74ff HGB) gilt zwar grundsätzlich nicht für Organe juristischer Personen; soweit jedoch dem angestellten Gf die übliche Entschädigung gezahlt wird, werden die für > Arbeitnehmer geltenden Regeln angewendet (vgl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Form und Inhalt

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sowohl der beherrschende (> Rz 41) als auch der nicht beherrschende Gesellschafter können die Tätigkeit des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausüben oder die KapGes aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses nach Außen vertreten (> Rz 7 f). Maßgebend ist das Gesamtbild der vertraglichen Verhältnisse und ihre tatsächliche Durchführung (> Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Tantiemen

Rz. 52 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine erfolgsabhängige Tantieme neben dem festen Gehalt eines GesGf ist üblich. Einem GesGf darf aber zur Vermeidung einer vGA (> Rz 14 ff) als Tantieme nur zugesagt werden, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auch bei einem Gf, der nicht Gesellschafter ist, der Höhe nach für angemessen und üblich hält; eine vGA ist anzune...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Der Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kapitalgesellschaften (KapGes) deutschen Rechts sind die Aktiengesellschaft (AG), die > Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH (§ 5a GmbHG; siehe auch > Limited Rz 4; zudem insgesamt § 1 Abs 1 Nr 1 KStG; ergänzend > Rz 1/1 ff). Ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Steuerliche Folgen für den Geschäftsführer

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einnahmen, die dem GesGf in seiner Eigenschaft als > Arbeitnehmer zufließen, führen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die dem Abzug von LSt, SolZ und ggf KiSt unterliegen (§§ 38ff EStG). Zum Zeitpunkt des Steuerabzugs > Zufluss von Arbeitslohn. Als Besonderheit ist zu beachten, dass Bezüge eines beherrschenden GesGf (> ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Begriff "Genussrechte"

Tz. 102 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Eine ges Definition des Begriffs "Genussrechte" gibt es weder hr- noch st-rechtlich. Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis; s Friedländer (DStZ 1966, 242). Genussrechte werden lediglich in §§ 160, 221 und 347a AktG erwähnt, jedoch nicht definiert. Nach § 160 Abs 1 Nr 6 AktG sind in jedem Geschäftsbericht Angaben über Genussrechte zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 177 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sind die Ausschüttungen auf Genussrechte bereits nach allg Grundsätzen als vGA zu behandeln, geht die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2, 1. Alt KStG nach uE zutr Verw-Auff der Genussrechtsregelung in § 8 Abs 3 S 2, 1. Alt KStG vor; dazu s bereits Schr des BMF v 08.12.1986 (BB 1987, 667); ebenso s Neumann (in R/H/N, 2. Aufl, § 8 Rn 1250); s Renger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.3 Abgabe der "steuerlichen Schlussbilanz" als Fristende

Tz. 211b Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Antrag auf Minderbewertung wird dem zuständigen FA gegenüber (spätestens) abgegeben, wenn eine stliche Schluss-Bil iSd §§ 8 Abs 1 KStG, 5 Abs 1 S 1 EStG (idR zusammen mit der St-Erklärung) der Übernehmerin für das Wj, in das der stliche Übertragungsstichtag fällt, vorgelegt wird. Zeitgleich mit Einreichung der stlichen Schluss-Bil kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Zulässigkeit inkongruenter Gewinnausschüttungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 3 S 2 GmbHG kann eine GA auch abw vom Beteiligungsverhältnis (also inkongruent/disquotal/disproportional) erfolgen. Ein solcher abw Gewinnverteilungsmaßstab kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Stlich ist fraglich (und streitig), ob eine solche inkongruente GA anerkannt werden kann. Der BFH hat diese Frage selbst für ...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.5 Kapitalherabsetzung bei Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Herabsetzung des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bedarf der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mit Dreiviertelmehrheit,[1] der Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern,[2] der Befriedigung oder Sicherstellung der Forderungen derjenigen Gläubiger, die sich bei der Gesellschaft melden und der Kapitalherabsetzung nicht zustimm...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.4 Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital

Die Verminderung der Zins- und Tilgungszahlungen kann des Weiteren durch Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital d. h., durch einen so genannten Debt-Equity-Swap erreicht werden. Kredite können in Beteiligungskapital umgewandelt werden, indem Gläubiger (z. B. Lieferanten, Banken) zu (Mit-)Eigentümern des Sanierungsunternehmens werden. Auch Gesellschafter, die dem Krisenu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung; vGA

Leitsatz 1. Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist zugelassen, "wenn und soweit" die in § 6a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes angeführten Voraussetzungen erfüllt sind; dazu muss die schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten (Nr. 3). Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.1 Handelsrechtliche Wirksamkeit

Rz. 11 Nach § 17 Abs. 1 S. 1 KStG ist Voraussetzung für die Organschaft bei einer anderen Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft, dass sie sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen i. S. d. § 14 KStG, also an ein einziges gewerbliches Unternehmen, abzuführen. Damit setzt § 17 KStG, ebenso wie § 14 KStG, den Abschluss eines wirksamen Gewinna...mehr

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 5.3 Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 17 Bei einer Einheits-GmbH & Co. KG sind GmbH und KG wechselseitig aneinander beteiligt: Während die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin an der KG beteiligt ist,[1] ist die KG ihrerseits Alleingesellschafterin der GmbH, d. h., die KG hält alle Anteile ihrer eigenen Komplementär-GmbH. Die Zulässigkeit dieser Rechtskonstruktion ist heute unbestritten. Der Gesetzg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.2 Verlustübernahmeverpflichtung ab 27.2.2013

Rz. 30 Aufgrund der Vielzahl der Probleme, die die bis dahin unbestimmte Regelung des § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG verursacht hat, wurde die Vorschrift durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] neu gefasst.[2] Danach muss die Verlustübernahmeverpflichtung durch einen Verweis auf § 302 AktG in der jeweiligen Fassung vereinbart werden. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der gesamte § 302 Akt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.3 Dauerverlustgeschäfte bei Eigengesellschaften (Abs. 7 S. 1 Nr. 2)

Rz. 589 Nach Nr. 2 treten auch bei Kapitalgesellschaften, die von der öffentlichen Hand stimmrechtsmäßig beherrscht werden, die Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung nicht ein, wenn sie ein Dauerverlustgeschäft betreiben. Die inhaltliche Beschränkung auf sog. Eigengesellschaften soll eine wertungsmäßige Vergleichbarkeit zu Nr. 1 erzeugen. Rz. 590 Die Regelung betrifft nur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 79 Für die Ermittlung des Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten nach § 8 Abs. 1 KStG grundsätzlich die Vorschriften des EStG, insbesondere also § 2 EStG. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Gewinn gebildet, der nach § 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG durch Vermögensvergleich zu ermitteln ist, der nach den handelsr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.4 Sonstige offene Gewinnausschüttungen

Rz. 370 Während jede Gewinnausschüttung, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluss beruht, eine offene Gewinnausschüttung ist, muss nicht jede offene Gewinnausschüttung zwingend auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluss beruhen. Der Begriff der offenen Gewinnausschüttu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.2.2 Inkongruente (disproportionale) offene Gewinnausschüttung

Rz. 352 Nach § 29 Abs. 3 S. 1 GmbHG wird der nach § 29 Abs. 1 GmbHG auszuschüttende Gewinn nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt. Nach § 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG kann im Gesellschaftsvertrag ein anderer Maßstab der Verteilung festgesetzt werden. Eine solche Satzungsbestimmung über eine abweichende Gewinnverteilung stellt für sich allein betrachtet keinen Rechtsmissbr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.3 Rechtslage bis zur Neuregelung

Rz. 36 Nach der Übergangsregelung des § 34 Abs. 10b KStG i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.2013[1] müssen Ergebnisabführungsverträge, die nach bisherigem Recht wirksam vereinbart worden sind, nicht an das neue Recht angepasst werden. Nur Verträge, bei denen das nicht der Fall war, sind bis spätestens zum 31.12.2014 an das neue Recht anzupassen. Das bisherige Recht ist für Altve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.2 Zustandekommen und Änderung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 303 Der BGH[1] hat grundsätzlich zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrags Stellung genommen. Steuerlich bedeutet dies, dass der Ergebnisabführungsvertrag nur anerkannt werden kann, wenn er diesen Voraussetzungen entspricht.[2] Zusätzlich müssen die Voraussetzungen des § 14 KStG erfüllt sein, um einem zivilrechtlich wirksamen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.1 Mehrheit der Stimmrechte

Rz. 208 Finanzielle Eingliederung liegt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG vor, wenn der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Umfang beteiligt ist, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Die finanzielle Eingliederung soll gewährleisten, dass der Organträger in den im regelmäßigen Geschäftsverkehr auftretenden Fragen seinen Willen durchsetzen kann....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.3 Beginn und Ende der Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 332 Die steuerliche Anerkennung des Ergebnisabführungsvertrags erfordert, dass er handelsrechtlich wirksam geworden ist.[1] Ein handelsrechtlich unwirksamer, wenn auch tatsächlich durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag hat steuerrechtlich grds. keine Wirkung. Der Ergebnisabführungsvertrag muss spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft wirksam sein,...mehr

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Auskunftsbegehren zur Identität von Mitgesellschaftern zwecks Unterbreitung von Kaufangeboten

Zusammenfassung Ein Auskunftsersuchen des Gesellschafters, das auch dem Ziel dient, die Namen, Anschriften und Beteiligungshöhen der Mitgesellschafter dazu zu verwenden, diesen Kaufangebote für ihre Anteile zu unterbreiten, ist gesellschaftsrechtlich zulässig und datenschutzkonform. In dem nun höchstrichterlich entschiedenen Fall war die Klägerin Mitgesellschafterin an einer ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.4 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 675 Die Organschaft endet auch, wenn über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht steht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter der Organgesellschaft zu. Daher entfällt die finanzielle Eingliederung, da der Gesellschafter über seine Stimmrechte keinen Einfluss mehr auf die Organges...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.5 Gewinnabführungsverträge mit ausländischen Gesellschaften

Rz. 327a Organträger kann eine Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland, nur mit Sitz oder nur mit Geschäftsleitung im Inland oder ohne Sitz und Geschäftsleitung, aber mit einer Betriebsstätte im Inland sein. Organgesellschaft kann eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland oder mit Geschäftsleitung im Inland, aber Sitz in einem EU- oder EWR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.1 Begriff und Wesen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 290 Ein Gewinnabführungsvertrag ist nach § 291 Abs. 1 AktG ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine AG oder eine KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen, dessen Rechtsform nicht maßgeblich ist, abzuführen. Danach kann auch eine KGaA, trotz ihres "hybriden Charakters"[1], einen Gewinnabführungsvertrag abschließen und sich dazu verpflicht...mehr