Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 11 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Immaterielle VG sind – außer selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV (vgl. § 248 Abs. 2 Satz 2) – bilanzierungsfähig. Während entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter zwingend zu aktivieren sind, besteht für selbst geschaffene immaterielle Gegenstände des AV ein Aktivie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umschreibung der Ergebnisverwendung

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 KapG sind rechtlich selbständige juristische Personen, bei denen die Kap.-Geber losgelöst vom eigentlichen unternehmerischen Geschehen ihre Mitwirkungsrechte grds. nur über die Gesellschafterversammlungen wahrnehmen (können). Die geschäftlichen Aktivitäten werden von Organen wahrgenommen, die nicht mit den Kap.-Gebern identisch sein müssen (Fr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 22 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und der Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff. sowie § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwerb). Das gilt auch für Anteile an PersG, die handelsrech...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorratsaktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 918 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 160 Abs. 1 Nr. 1 AktG sind im Anhang auch Angaben zu machen über den "Bestand und den Zugang an Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen als Gründe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / V. Fazit

Die Geschäftsführung ist gesellschaftsrechtlich (u.a. § 43 Abs. 1 GmbHG) wie auch insolvenzrechtlich (§ 1 StaRUG) zur Krisenfrüherkennung verpflichtet. Soweit sie diesen Pflichten nachkommt und die finanzielle Situation der Kapitalgesellschaft keine Krise erkennen lässt – daher insbesondere keine drohende Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 18 InsO vorliegt – kann eine Gewinnausschütt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher, Lehrbücher, Kommentare, Formularbücher:

Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht, WEG-Reform, 2020 Armbrüster/Preuß, BeurkG mit NotAktVV und DONot, Kommentar, 9. Aufl. 2022 Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Aufl. 2023 Bärmann, WEG, 20. Aufl. 2020 Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, 3. Aufl. 2021 David/Dombek/Friedrichsen, Gesellschaftsrecht, 2009 Eckhardt/Her...mehr

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§ 5 Nachtragsliquidation we... / A. Allgemeines zur Nachtragsliquidation

Rz. 1 In der notariellen Praxis kommt es vor, dass sich erst im Zuge der Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages herausstellt, dass eine GmbH, zu deren Gunsten ein Grundpfandrecht oder eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen steht, bereits im Handelsregister gelöscht ist. Wenn sich nach Eintragung des Erlöschens der Gläubiger-GmbH noch herausstellt, dass die Liquid...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / A. Begriff/Arten

Rz. 1 Es gibt zwei Arten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, §§ 705 ff BGB, und zwar:mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / B. Form

Rz. 9 Das BGB bestimmt noch keine besondere Form, wie der Abschluss des Gesellschaftsvertrags der rechtsfähigen GbR zu erfolgen hat. Folglich kann der Gesellschaftsvertrag konkludent durch schlüssige Handlungen von Gründungsgesellschaftern zustande kommen. Rz. 10 Soll bereits zur Gründung ein GbR-Gesellschafter verpflichtet werden, den Gesellschaftszweck zu fördern durch Über...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Recht der Handelsgesellschaften und Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Abs. 2 c bzw. Nr. 3.2.5 ARB 2012

Rz. 199 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist gem. § 3 Abs. 2 c ARB vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Rz. 200 Handelsgesellschaften sind: OHG, KG, GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (weil einer juristischen Person sehr nahekommend),[213] nicht jedoch stille Ge...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 168 Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwälte in Einzelkanzlei beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall. Bei anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften kommt es hinsichtlich der Ermittlung der Mindestversicherungssumme auf deren Haftungsverfassung an. Für Berufsausübungsgesellschaften, die keinen rechtsformbedingten Ausschluss der Haftung und keine Beschränkung der H...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen

Während sich die örtliche Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Anwachsungen, Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Liquidationen nach § 17 Abs. 2 GrEStG richtet (vgl. unter 3.1)[2], sind die nachfolgenden Finanzämter für die gesonderte Feststellung[3] örtlich zuständig, wenn ein außerhalb des Bezirks dieser Finanzämt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / b) Veräußerung oder Entnahme

Schädlich ist die Veräußerung oder Entnahme der o.g. Wirtschaftsgüter. Neben der vollständigen oder teilweisen Veräußerung ist auch die Einbringung in Zusammenhang mit einem Betrieb (§§ 20, 24, 25 UmwStG) sowie nach § 6 Abs. 5 EStG schädlich.[55] Dabei kommt es aus Sicht der Finanzverwaltung auch nicht darauf an, ob die Buchwerte, die gemeinen Werte oder Zwischenwerte anzuset...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2 Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften

Gesellschafter von Personengesellschaften sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, denn bei ihnen fehlt es an der Eingliederung in das Unternehmen, da sie sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten, als auch ein hinreichendes Mitunternehmerrisiko tragen. Praxis-Tipp Anwaltliche und steuerliche Beratung aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts einholen Alle Gesellschafter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.3 Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 141 Auch die Übertragung einer Beteiligung auf eine Kapitalgesellschaft, an der der Übertragende beteiligt ist, ist eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG, wenn die Übertragung gegen ein wie unter unabhängigen Dritten ausgehandeltes Entgelt erfolgt. Dann liegt eine (entgeltliche) Veräußerung vor, die nach den allgemeinen Regeln der Besteuerung nach § 17 EStG unterliegt. Erfo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 6 Ausdehnung auf umwandlungsgeborene Anteile

Rz. 368 § 17 Abs. 6 EStG enthält eine Folgeänderung für die Einbringung von Anteilen im Fall des Anteilstauschs nach § 21 UmwStG bzw. für den Fall, dass zu dem nach § 20 UmwStG eingebrachten Betrieb Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehörten. § 17 Abs. 6 EStG behandelt nur die durch einen Anteilstausch erworbenen Anteile. Jedoch enthält das UmwStG für andere umwandlungsgeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.2 Ähnliche Beteiligungen

Rz. 39 § 17 Abs. 1 S. 3 EStG erfasst nicht nur die jeweils gesellschaftstypischen Mitgliedschaftsrechte, sondern auch "ähnliche Beteiligungen". Sprachlich bezieht sich dieser Ausdruck nicht auf die unmittelbar davor stehenden "Genussscheine", sondern auf alle in S. 3 aufgezählten Anteilsrechte. "Ähnliche Beteiligungen" sind also den Aktien, GmbH-Anteilen und Genussscheinen ä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.1 Gesellschaftstypische Anteile

Rz. 35 Erfasst wird von § 17 EStG die Veräußerung von "Anteilen". Der Begriff der "Anteile" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch § 17 Abs. 1 S. 3 EStG näher erläutert wird. Diese Erläuterung ist jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern muss sich ihrerseits mit den Begriffen "ähnliche Beteiligungen" und "Anwartschaften" wiederum auf unbestimmte Rechtsbegriffe s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.2 Ersatztatbestand der verdeckten Einlage

Rz. 146 Umstritten war die Behandlung derjenigen Fälle, in denen die Beteiligung unentgeltlich oder zum Teil unentgeltlich auf eine Kapitalgesellschaft übertragen wird, an der der Übertragende oder eine ihm nahe stehende Person beteiligt ist, ohne dass hierfür Gesellschaftsrechte gewährt werden,[1] Der BFH[2] hatte entschieden, dass auf verdeckte Einlagen § 17 EStG nicht anwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.3 Veräußerung umwandlungsgeborener Anteile

Rz. 19 Für Umwandlungen nach dem 12.12.2006 stellt sich die Rechtslage wie folgt dar. Werden ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht, kann dieser Vorgang nach § 20 UmwStG steuerneutral erfolgen (Einbringung zum Buchwert). Um die spätere Besteuerung der stillen Reserven sicherzustellen, werden jedoch n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.3 Beteiligungshöhe bei "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften

Rz. 73 Umstritten ist, ob die "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften bei der Berechnung der Beteiligungshöhe nach § 17 EStG einzubeziehen sind. Der Gesetzestext ist nicht eindeutig. Unzweifelhaft ist nach Abs. 1 S. 3, dass die "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften "Anteile" i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG bilden und ihre Veräußerung, ist die erforderliche Beteiligungsh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.6 Wesentliche Beteiligungen innerhalb der letzten fünf Jahre

Rz. 90 Die Beteiligung braucht in der von § 17 EStG vorausgesetzten Höhe nicht im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile zu bestehen. § 17 EStG ist schon dann anwendbar, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung die Grenze des § 17 Abs. 1 EStG überschritten hat. "Veräußerung" in diesem Sinne ist die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch...mehr

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Verkauf von GmbH-Anteilen u... / Entscheidung

Die Revision führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Das FG hat das ErbStG unzutreffend ausgelegt, da es davon ausgegangen ist, dass die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft "denklogisch" mit dem Wert des teilweise unentgeltlich auf die Gesellschaft übertragenen Geschäftsanteils korrespondiert. Das ErbStG ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2.2 Ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten/verdeckte Einlage

Rz. 46 Zu einer Realisierung kommt es auch, wenn die steuerverstrickten Gegenstände verdeckt in eine Kapitalgesellschaft eingelegt werden. Von einer verdeckten Einlage spricht man, wenn der Gesellschafter einen einlagefähigen Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf die Kapitalgesellschaft überträgt und keine angemessene Gegenleistung in Gesellschaftsrechten...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2.1 Gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten / offene Einlage

Rz. 44 Wird ein Wirtschaftsgut gegen die Gewährung von Anteilen in eine Kapitalgesellschaft übertragen, ist diese offene Einlage ein tauschähnlicher Vorgang. Es kommt zu einer Realisation der stillen Reserven in dem eingelegten Wirtschaftsgut, § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG. Rz. 45 Auch bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist die Einlage unter dem Teilwert möglich (§§ 20 ff. U...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.5.2 Ergebnisverwendung bei der stillen Gesellschaft

Rz. 50 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert gemäß § 231 Abs. 1 HGB i. V. m. § 231 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden.[2] Das Handelsgesetzbuch beinhaltet allerdings...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.5.1 Wesen der stillen Gesellschaft

Rz. 48 Die stille Gesellschaft [1] stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der nicht rechtsfähigen Gesellschaft (bürgerlichen Rechts) dar, welche in § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB kodifiziert ist.[2] Es ist dabei zwischen der stillen Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der stillen Gesellschaft des Handelsrechts zu unterscheiden. Bei ersterer beteiligt sich der stille Gesellscha...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 11 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)[1] dient der Förderung der Erreichung eines von ihren Gesellschaftern gemeinsam verfolgten Zwecks.[2] Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, in dem der gemeinsame Zweck sowie die Art und Weise der Förderung dieses Zwecks festgelegt wird, wird die GbR errichtet.[3] Der Gesellschaftsvertrag bedarf dabei i. d. R. keiner b...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern (§ 6 Abs. 5 EStG)

Rz. 521 § 6 Abs. 5 EStG behandelt die Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern. Details zu dieser Vorschrift ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2011.[1] Überführung bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger das Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt, sei es von einem Betrieb in einen anderen, sei es vom Betriebsvermög...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 43 Bei der Kapitalgesellschaft ist zwischen der offenen Einlage mit Gewährung von Gesellschaftsrechten und der verdeckten Einlage ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten zu unterscheiden. 3.2.2.1 Gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten / offene Einlage Rz. 44 Wird ein Wirtschaftsgut gegen die Gewährung von Anteilen in eine Kapitalgesellschaft übertragen, ist diese offene ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der in den Fällen der Verschmelzung und Spaltung.[1] Nach § 192 Abs. 2 UmwG a. F. war beim Formwechsel ein Vermögensstatus, der den „wirklichen Wert“ der Gegenstände und Verbindlichkeiten auswies, erforderlich. Diese Regelung wurde aber im Jahr 2007 abgeschafft, weil der Vermögensstatus nicht den not...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.1 Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Rz. 518 Zum Beispiel ist M.A. alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG, deren Komplementärin die A GmbH ist. M.A. ändert seine Beteiligungsverhältnisse wie folgt: 10 % seiner Kommanditbeteiligung veräußert er an seine Frau F.A. Die verbleibenden 90 % Kommanditanteile bringt er gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu gegründete M.A. GmbH ein; dabei wurde nur ei...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 4 Ergänzungsbilanzen bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

Rz. 37 Durch das Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz[1] wurden die Bewertungsregelungen zur Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen in das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft modifiziert. Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG [2] sind die eingelegten Wirtschaftsgüter zwingend mit dem Buchwert anzusetzen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber in § 6 ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3.2.1 Wahlrechtsausübung mithilfe der Ergänzungsbilanz

Rz. 30 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft[1] gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach § 24 UmwStG ist als ein tauschähnlicher Veräußerungsvorgang zu sehen; Folge ist eine Veräußerung aus Sicht des einbringenden Gesellschafters und ein Anschaffungsgeschäft aus Sicht der aufnehmenden Personengesellschaft.[2...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 15 Weiterführende Literatur

Daragen, DStR 2000, 573 ff.; Fleischer/Goette, Münchener Kommentar zum GmbHG, Band 3, 3. Aufl. 2018; Gummert/Weipert, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2, 5. Aufl. 2019; Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 11, 8. Aufl. 2020; Stürner/Eidenmüller/Schoppmeyer, Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Band 1 und Band ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2.2.1 Vergleichsverfahren

Rz. 248 Wird der beizulegende Zeitwert durch ein Vergleichsverfahren ermittelt, stehen grds. zwei Alternativen zur Auswahl.[1] Der beizulegende Zeitwert kann entweder aus den Marktwerten der einzelnen Bestandteile des Bewertungsobjekts oder aus den Marktwerten eines gleichartigen Bewertungsobjekts abgeleitet werden. Rz. 249 Einzelne Bestandteile eines zu bewertenden Finanzder...mehr