Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einführung

Rn. 1560 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Im Gesetz findet sich keine Begriffsbestimmung für die BE (BFH BFH/NV 2015, 486). Der Begriff BE wird nur an einigen Stellen erwähnt (zB § 4 Abs 3 S 1, § 9b Abs 2 EStG). Im Gegensatz zB zum Begriff Einkünfte im ESt-Recht, der im Gesetz mit unterschiedlichen Inhalten belegt ist, wird der Begriff BE im ESt-Recht von der Rspr einheitlich verw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Schrifttum: Aue, Mündliche Selbstanzeige beim Zoll, PStR 2010, 53; Bader, § 266a Abs. 1 und 2 StGB: Verjährung im Beitragsstrafrecht, PStR 2011, 239; Bernhard, Neue Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten im Umsatzsteuerrecht, NWB 2004, 2433; Berwanger, Private Putzhilfen und Schwarzarbeit, BB-Special 2/2004, 10; Bode, Lässt sich Steuerkriminalität wirksam bekämpfen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Regelung ist erstmals für nach dem 31.12.2002 geleistete Aufwendungen anzuwenden. Die diesen zugrunde liegenden Leistungen dürfen also erst im VZ 2003 erbracht worden sein. Die Abzugsmöglichkeit für Handwerkerleistungen und Pflege- und Betreuungskosten ist erstmalig für Leistungen im VZ 2006 gegeben, § 52 Abs 50b EStG aF. Aufgrund der Ände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umgehung, I 2.

Rn 6 Auch das Umgehungsverbot des I 2 gehört zum ständigen Repertoire des Verbraucherschutzes. Dabei versteht man unter einer Gesetzesumgehung ein Verhalten, das zwar nicht gegen den Wortlaut des Gesetzes verstößt, wohl aber gegen seinen Sinn. Das Umgehungsverbot ist also unnötig für Verhaltensweisen, die schon durch Auslegung unter das Gesetz gebracht werden können. Da die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintritt des Vermieters.

Rn 6 Nach § 565 I 1 tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten nach dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein (LG Berlin ZMR 15, 25), und zwar auch wenn die Untervermietung an den Geschäftsführer des Hauptmieters erfolgte (Hambg ZMR 23, 974). Str ist, ob es zu einer vollständigen Vertragsübernahme oder aber zu ei...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Internationales Erbrecht

Rz. 422 Für die Erbfolge gilt gem. Art. 30 des Gesetzes zur Lösung von Gesetzeskollisionen mit den Vorschriften anderer Staaten für bestimmte Verhältnisse (IPRG)[456] das Recht des Staates, dessen Staatsangehöriger der Erblasser im Zeitpunkt des Todes gewesen ist. Für die Testierfähigkeit gilt das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser im Zeitpunkt der E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gesellschaftsvermögen (früher: Gesamthandsvermögen)

a) Begriff des Gesellschaftsvermögens i.S.d. Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021 Rz. 1183 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Konzeption des BGB und des HGB kam der Personengesellschaft, insb. deren Grundform: der GbR, keine Rechtsfähigkeit zu. Demzufolge konnte die Personengesellschaft nicht Träger eigenen Vermögens sein. Das in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 47 soll sicherstellen, dass die mWv 1.12.20 geänderten Bestimmungen idR auch in den Gemeinschaften gelten, in denen Wohnungseigentum vor dem 1.12.20 begründet worden ist (BRDrs 168/20, 95). Der Gesetzgeber sah diese Vorschrift als notwendig an, da viele Gemeinschaftsordnungen den Wortlaut des bei ihrer Errichtung geltenden Gesetzes wiederholen (BRDrs 168/20, 95). Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Zweck, Bedeutung und Rechtsnatur

Rz. 1130 [Autor/Stand] Zweck des Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist, dem Täter die Früchte des deliktischen Tuns zu entziehen. Die Einziehung von Taterträgen (vormals: Verfall) zielt darauf ab, das durch eine rechtswidrige Tat Erlangte, bei Tätern und Teilnehmern sowie unter den Voraussetzungen des § 73b StGB bei anderen einzuziehen. Deliktisch erlangte Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Schrifttum: Beck’sches Handbuch der Genossenschaft, München 2009; Beuthien/Dierkes/Wehrheim, Die Genossenschaft, 2008; Haberger, Die Familiengenossenschaft: (K)ein Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, ZEV 2023, 69; Helios/Strieder, Genossenschaftsrecht – Wiederbelebung einer guten Idee, DB 2005, 2794; Kowanda, Genossenschaften und deren Anteile im Ertragsteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 12 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei dem hohen wirtschaftspolitischen Gehalt der Rechtsnorm verwundern ständige Änderungen des Gesetzesinhalts im Zeitverlauf nicht. Dabei wurde allerdings der unter s Rn 1 dargestellte grundlegende Charakter der Vorschrift nie angetastet. Eine einschneidende Änderung erfuhr der § 6b EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 01.01.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Weitere gesetzliche Maßnahmen gegen Steuerumgehung und Steuervermeidung

Rz. 1247 [Autor/Stand] Sowohl auf europäischer als auf nationaler Ebene ist eine Fülle von Regelungen geschaffen worden bzw. im Entstehen,[2] die der Steuervermeidung und -umgehung entgegenwirken sollen. Dazu gehören: Die Anti-Tax Avoidance Richtlinie (mit mehreren nachfolgenden Änderungen)[3] macht Mindestvorgaben für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Maßnahmen gegen un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Schrifttum: Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwendungen gegen das Schuldversprechen selbst.

Rn 13 Einwendungen sind aus den allg Vorschriften (zB §§ 104 ff, 119 ff, 125, 133, 134, 157, 242) möglich. Die Nichtigkeit kann sich auch aus § 138 ergeben (BGH NJW 87, 2014, 2015, Kobl NJW-RR 03, 1559, 1560 und Köln NJW-RR 95, 1197 f: Überforderung des Schuldners; Ddorf VersR 01, 590, 591: Zwangslage durch Anerkenntnis einer Auszubildenden bzgl Diebstahls; Köln NJW-RR 98, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 16 Das deutsche intertemporale Schuldrecht folgt dem allgemeinen Grundsatz, dass neue Vorschriften nur auf solche Rechtsverhältnisse anzuwenden sind, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung entstanden sind (Staud/Löwisch [2003] Art 229 § 5 Rz 1). Dieser Grundsatz hat bereits 1896 und späterhin in vielen weiteren Vorschriften seinen Niederschlag gefunden (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 109. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, BGBl I 1999, 402

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat am 04.04.1999 in zweiter/dritter Lesung den Entwurf des Gesetzes (BT-Drucks 14/23) in der Fassung der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses vom 01.03.1999 (BT-Drucks 14/442) verabschiedet. Nach Zustimmung des Bundesrates am 19.03.1999 ist nunmehr auch der Hauptteil des Gesetzentwurfes in Kraft getreten, nachdem erste Maß...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 1561 [Autor/Stand] Eine TKÜ ist gem. § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a–c StPO i.d.F. des Gesetzes vom 30.6.2021 mit Wirkung zum 1.7.2021[2] nunmehr generell zulässig in Fällen bandenmäßiger Begehung ohne Beschränkung auf einzelne Steuerarten unter den Voraussetzungen des § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a StPO n.F. i.V.m. den Regelbeispielen des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO – gro...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / bb) Rechtslage nach dem Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz

Rz. 8 Aufgrund des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes ergab sich folgende zeitliche Abstufung: [5]mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Auf nach dem 31.9.1996 und vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 260 Mit Wirkung vom 1.10.1996 an wurden in den Niederlanden die Kollisionsnormen des bislang noch nicht in Kraft getretenen Haager Erbrechtsübereinkommens vom 1.8.1989 (HErbÜ)[318] durch das Gesetz über das Kollisionsrecht der Erbfolge in Kraft gesetzt.[319] Ab dem 1.1.2012 war das internationale Privatrecht in den Niederlanden im neuen Buch 10 des Burgerlijk Wetboek (B....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 9 GrStG enthält die Regelungen zum Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer sowie zur Entstehung der Steuer. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] § 9 GrStG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] nicht g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übertragung der Forderung (Abs 1 S 1).

Rn 1 In Ausprägung des Akzessorietätsprinzips bestimmt I, dass das Pfandrecht ohne besondere Abrede der durch Rechtsgeschäft (§ 398), kraft Gesetzes (§ 412) oder Gerichtsbeschlusses (§ 835 II ZPO) übertragenen Forderung folgt, es sei denn, der Übergang des Pfandrechts wird nach II rechtsgeschäftlich ausgeschlossen. Mit Übergang des Pfandrechts erwirbt der neue Gläubiger eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1674a BGB – Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind.

Gesetzestext 1Die elterliche Sorge der Eltern für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. 2Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass ein Elternteil ihm gegenüber die für den Geburtseintrag des Kindes erforderlichen Angaben gemacht hat. Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zum Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufenthaltswechsel (Abs 3, 4).

Rn 3 Im Interesse der Kontinuität besteht die gesetzliche, rechtsgeschäftliche oder durch Gerichtsentscheidung begründete elterliche Verantwortung nach dem Recht des Staates des gewöhnl Aufenthalts des Kindes nach dem Wechsel des gewöhnl Aufenthalts in einen anderen Staat fort (III). Dies gilt auch bei Kindesentführung (Karlsr FamRZ 18, 920 m Anm Rake) sowie auch dann, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nachdem das BVerfG (FamRZ 14, 449) das Anfechtungsrecht der zuständigen Behörde in § 1600 I Nr 5 aF für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde mit dem ›Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht‹ ein seit dem 29.7.17 geltendes gesetzliches Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft eingeführt (Abs 1). In einem zweistufigen, präventiv ausgerichtete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweck.

Rn 2 Nach der Konzeption des Gesetzes dient der EV dem Schutz des Kaufpreisanspruchs des Verkäufers (Sicherungszweck). Zwar kann der aus ihm resultierende dingliche Herausgabeanspruch nur bei Rückabwicklung des Kaufvertrags und damit erst geltend gemacht werden, wenn der Kaufpreisanspruch nicht mehr besteht; hierdurch wird aber auf den Käufer der entscheidende Druck zur Zahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gesamtrechtsnachfolge.

Rn 14 Die Gesamtrechtsnachfolge tritt kraft Gesetzes durch einen einheitlichen Rechtsakt hinsichtlich des gesamten Nachlasses ein. Im Zweifel ist von einer Vererblichkeit der Vermögenswerte auszugehen, was durch Auslegung der die Erbfolge regelnden Vorschriften zu ermitteln ist (BGHZ 70, 227). Eine Vererblichkeit ist nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um ein höchstpersönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsquellen.

Rn 1 Die Art 43–46 wurden durch das Gesetz zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen vom 21.5.99 (BGBl I 1026) als Sechster Abschnitt in das EGBGB eingefügt. Es handelt sich um autonomes deutsches Recht. Zur Gesetzgebungsgeschichte Kreuzer RabelsZ 01, 383 ff. Der Gesetzgeber beließ es im Wesentlichen bei einer Positivierung der s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 559a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 3 I 3–7 MHG (s.a. vor § 557 Rn 1). Um unbillige Vorteile des Vermieters zu verhindern, ordnet § 559a I an, dass bestimmte Gelder nicht zu den aufgewendeten Kosten iSv § 559 gehören. Durch die Rechtsgrundverweisung in § 558 V hat die Bestimmung auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Die Entwicklung des EStG bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges

Rn. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Das erste Reichseinkommensteuergesetz vom 29.03.1920, RGBl I 20, 359, hat große praktische Bedeutung nie erlangt, einmal wegen des darin festgelegten Schanzschen Einkommensbegriffs (Reinvermögenszugangstheorie), sodann aber wegen der zunehmenden Geldentwertung zu Beginn der zwanziger Jahre, die auch eine Revision der estlichen Vorschriften erf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVII. Steueroasen-Abwehrgesetz

Schrifttum: Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Bärsch/Engelen, Neue Pflichten zur Dokumentation von Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz v. 25.6.2021, ISR 2022, 33; Benz/Böhmer, Das Steueroasen-Abwehrgesetz, DB 2021, 1630; Bliort/Kley, Ein "G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gesetzesverstoß.

Rn 14 Für einen Verstoß gegen das gesetzliche Verbot genügt im Allg, wenn der objektive Tatbestand des Gesetzes erfüllt ist (BGHZ 37, 366; 53, 158; 116, 276). § 134 selbst erfordert kein Verschulden (Bork AT Rz 1110), weshalb es weder auf die Kenntnis der Verbotswidrigkeit noch eine fahrlässige Unkenntnis ankommt (AnwK/Looschelders Rz 51). Knüpft das Verbotsgesetz neben dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Begründetheit einer Beschl-Ersetzungsklage (Notwendigkeit).

Rn 31 Das Gericht gibt einer zulässigen Beschl-Ersetzungsklage statt, wenn der vom Kläger begehrte Beschl im Sinne des Gesetzes ›notwendig‹ ist (LG München I NZM 23, 164 [BGH 24.03.2022 - V ZB 60/21]). Ein Beschl ist notwendig, wenn der Kläger einen Anspruch auf ihn hat (BRDrs 168/20, 92) und die WEigtümer noch nicht beschlossen haben (BGH NJW-RR 23, 226 Rz 21). Für den Besc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1717 BGB – Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.

Gesetzestext 1Die Beistandschaft tritt nur ein, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat; sie endet, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland begründet. 2Dies gilt für die Beistandschaft vor der Geburt des Kindes entsprechend. Rn 1 Als Sonderregelung im Verhältnis zu Art 24 EGBGB wird eine Beistandschaft nur wirksam, wenn das minderjährige Ki...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Norminhalt von I.

Rn 2 Durch die Begründung von Eigenbesitz (§ 872) wird das Eigentum kraft Gesetzes erworben. Diese Inbesitznahme wird vom Gesetz als Aneignung bezeichnet. Rechte Dritter bleiben unberührt (vgl aber § 945). Der Erwerber des Eigentums kann sich bei der Begründung der unmittelbaren Sachherrschaft eines Werkzeugs (Besitzdiener oder Besitzmittler) bedienen. Die Aneignung hat kein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 24. Steueränderungsgesetz 1973 vom 26.06.1973, BStBl I 73, 545

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1973 brachte eine Einschränkung der Anwendung des § 7 Abs 5 (degressive AfA für Gebäude), die Streichung des Schuldzinsenabzugs als Sonderausgabe (nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und die Streichung der 24 000 DM-Grenze bei Anwendung des § 34a (Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn). Weitere Änderungen ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 370 Für die Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, gilt das schwedische Gesetz betreffend internationale Rechtsverhältnisse in Nachlasssachen vom 5.3.1937.[407] Gem. Kap. 1 § 1 des Gesetzes unterlag die Erbfolge dem Heimatrecht des Erblassers.[408] Dies gilt ausdrücklich auch für Unterhaltsansprüche gesetzlicher Erben gegen den Nachlass. Damit folgte Schweden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Einziehung von Taterträgen (§§ 73–73e StGB)

Schrifttum: Bach, Das erlangte Etwas i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB bei einer Steuerhinterziehung, NZWiSt 2019, 62; Bittmann, Vom Annex zur Säule: Vermögensabschöpfung als 3. Spur des Strafrechts, NZWiSt 2016, 131; Greeve, Das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, ZWH 2017, 277; Köhler, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NStZ 2017, 497; Köllner/Müc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, LPartG Vorbemerkung vor LPartG

Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.17 (BGBl I 2787), das am 1.10.17 in Kraft getreten ist, ist auch gleichgeschlechtlichen Partnern durch eine entsprechende Änderung des § 1353 BGB die Möglichkeit der Eheschließung eröffnet worden. Art 20a LPartG gibt den bisherigen Lebenspartnern überdies die Möglichkeit, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausgleichsanspruch des Erben bei Mietvorauszahlungen (§ 563b II).

Rn 8 Da die mietvertragsgebundenen Erblasserschulden letztlich den Erben treffen und andererseits durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses dessen Identität gewahrt bleibt, ist es konsequent, bei Mietvorauszahlungen (auch Mieterdarlehen und Baukostenzuschüsse) des Verstorbenen, die den Eintretenden im Außenverhältnis zum Vermieter entlasten, eine Herausgabe dieser ›erspart...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 331 Für die Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, ist in Polen zu differenzieren, da am 16.5.2011 in Polen ein neues Gesetz zum IPR in Kraft getreten ist.[384] Gem. Art. 64 § 2 des polnischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht 2011 (IPRG) gilt in Nachlasssachen (wie schon zuvor nach Art. 34 des Vorgängergesetzes aus dem Jahre 1964) das Heimatrecht d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Eine Neufassung der Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.9.13 (BGBl I, 3642) erfolgt. § 126b ist im Zuge der Umsetzungsgesetzgebung an die Terminologie der Verbraucherrechterichtlinie angepasst worden. Eine inhaltliche Änderung war damit nicht beabsichtigt (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. EStG- und KStG-Änderungsgesetze vom 05.10.1956 (BStBl I 56, 433) und 19.12.1956 (BStBl I 57, 4)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Duch diese Gesetze wurde das geltende EStRecht erneut, teilweise von vornherein befristet geändert. Die hauptsächlichsten Änderungen betrafen die Erhöhung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 312 DM auf 564 DM ab 1957, Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge für den Steuerpflichtigen selbst und seine Ehefrau von je 800 DM auf je ...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / I. Einleitung

Rz. 2 Zuwendungen des Erblassers an seine Abkömmlinge sind zur Ausgleichung zu bringen, wenn die Zuwendung kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig ist (§ 2050 Abs. 1 und 2 BGB) oder der Erblasser bei der Zuwendung des Vorempfangs die Ausgleichungspflicht angeordnet hat (§ 2050 Abs. 3 BGB). Die Frage, wie sich solche Zuwendungen auf den Pflichtteil der Abkömmlinge auswirken, re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerlicher Pflichtenkreis

Rz. 1587 [Autor/Stand] In- und ausländische Kapitalgesellschaften sind selbständige Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG), d.h. es ist stets zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu trennen. Das Trennungsprinzip [2] gilt auch für international verbundene Kapitalgesellschaften, insbesondere für international operierende Konzerne[3]...mehr