Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommanditgesellschaft / 1.3.2 Welche Rechte bestehen für Gesellschafter einer KG?

Gewinnanteil Bis 2023 galt: Das Gesetz gibt die Gewinnverteilung vor: Zunächst erhält jeder Gesellschafter 4 % auf seinen Kapitalanteil, der Rest wird nach Köpfen verteilt.[1] Da diese gesetzliche Grundregel nicht immer den Interessen der Gesellschafter entsprach, war hierzu regelmäßig eine abweichende Vereinbarung zu empfehlen. Vor allem, wenn nicht alle Gesellschafter eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / Zusammenfassung

Begriff Von den Vorschriften des Sozialgesetzbuches abweichende privatrechtliche Vereinbarungen sind nichtig, soweit sie sich nachteilig für den Sozialleistungsberechtigten auswirken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Verbot nachteiliger Vereinbarungen ist in § 32 SGB I geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzkasse / Zusammenfassung

Begriff Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Begriff "Ersatzkasse" ist historisch gewachsen. Nach Gründung der Sozialversicherung durch Bismarck wurden die Beschäftigten einer Pflichtkasse zugewiesen. Es bestand später die Möglichkeit, als "Ersatz" zu dieser Pflichtzuweisung eine freiwillig org...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bietet den Rentenantragstellern und Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung den erforderlichen Krankenversicherungsschutz. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Die KVdR gilt für Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zebragesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Nicht nur der Begriff klingt zunächst exotisch. Auch die zutreffende steuerliche Behandlung einer sog. Zebragesellschaft gehört zu den nicht alltäglichen Aufgaben. So verwundert es nicht, dass viele Gesellschaften, die unter diesen Typus fallen, in der Praxis als solche nicht erkannt bzw. die zu treffenden Feststellungen in formeller Hinsicht unzulänglich umgesetzt w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Selbs... / 1 Krankenversicherung

Von der Versicherungspflicht sind nur die selbstständigen Landwirte nach "näherer Bestimmung" des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sowie die selbstständigen Künstler und die selbstständigen Publizisten nach Maßgabe des Künstlersozialversicherungsgesetzes erfasst. Selbstständige, die keinen anderweitigen Anspruch auf eine Absicherung im K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter mobilem Arbeiten im Ausland versteht man eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens, außerhalb des Sitzstaates des Arbeitgebers. Durch die Nutzung von mobilen Endgeräten wird den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen (etwa auf Reisen, im Zug, im Hotel oder in einem Ca...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommanditgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Der Zweck einer Kommanditgesellschaft (KG) ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet. Die KG ist damit eine Personenhandelsgesellschaft. Prägend für die KG ist die zweigeteilte Haftung der Gesellschafter: Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist hingegen nur in beschränktem Umfang. In rechtlicher Hinsicht ist eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungszweige wird auf unterschiedliche Weise sichergestellt. Gemeinsam ist allen die Finanzierung im Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen dieses Jahres, ggf. durch Entnahme aus einer Rücklage gedeckt werden. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden durch Beiträge de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die stille Gesellschaft kann in der Praxis zu interessanten Gestaltungen genutzt werden, sowohl im Bereich der Finanzierung als auch im steuerrechtlichen Bereich. Als Rechtsform ist die stille Gesellschaft der Gruppe der Personengesellschaften zuzuordnen. Ihre Besonderheit besteht in der Stellung eines Gesellschafters – dem Stillen. Der stille Gesellschafter beteilig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 5.1 Fehlende Prozessführungsbefugnis

Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 bestand – anders als bei Passivprozessen – bei Aktivprozessen keine gesetzliche Vertretungsmacht des Verwalters zur Prozessführung. Der Verwalter konnte demgemäß nicht kraft Gesetzes Ansprüche der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungiert der Verwalter seit Inkrafttreten des WEMoG als gesetzlicher Vertrete...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Selbs... / 2 Rentenversicherung

Zu den versicherungspflichtigen Selbstständigen gehören unter den Voraussetzungen des § 2 Satz 1 Nrn. 1-9 SGB VI [1]: selbstständige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; selbstständige Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / Zusammenfassung

Begriff Steuerrechtlich ist die Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Personengesellschaft in aller Regel eine Mitunternehmerschaft. Die Gesellschafter der OHG sind demzufolge Mitunternehmer und erzielen gemeinschaftliche gewerbliche Einkünfte. Daraus folgt, dass bei der steuerlichen Gewinnermittlung einige Besonderheiten zu beachten sind. Dazu gehört insbesondere, dass Sonde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Selbs... / 4 Unfallversicherung

Folgende selbstständig Tätige werden pflichtversichert: Hausgewerbetreibende [1] und Zwischenmeister[2] nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII; landwirtschaftliche Unternehmer und Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften wie ein Unternehmer selbstständig tätig sind[3]; Küstenschiffer und Küstenfischer als Unterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 14 § 25a UStG ist im UStG im 6. Abschnitt bei den "Besonderen Besteuerungsformen" angesiedelt, was schon äußerlich zeigt, dass sich die Differenzbesteuerung vom Regelfall der Besteuerung von Umsätzen nach dem UStG unterscheidet. Diese Abweichung ist systematisch in Abs. 3 des § 25a UStG zu orten, denn dort ist, anders als bei der allgemeinen Regelung in § 10 UStG und ähn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters (WEMoG) / 7 Versicherungsschutz

§ 15 Abs. 1 MaBV schreibt Versicherungsschutz für Verwalter in Form einer Berufshaftpflichtversicherung seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Einführung von Berufungszulassungsregelungen für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter am 1.8.2018 zwingend vor. Der Nachweis entsprechenden Versicherungsschutzes ist Voraussetzung für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis, der Wohnimmob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.7 Anpassung des § 1 AStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATAD-UmsG)

Rz. 15 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATADUmsG), das am 25. Juni 2021 veröffentlicht wurde[1], wurde die Definition der Nahestehenden in Absatz 2 präzisiert und erweitert. Die Änderungen durch das ATADUmsG sind gemäß § 21 Abs. 1 AStG für den Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2022 anzuwenden. Hinweis Für die Anwendung des § 4k Abs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG)

Rz. 2 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wer nach §§ 1 bis 4, 229, 229a und 230 SGB VI der Versicherungspflicht unterliegt. Hierzu gehört der in der Anlage 1 Abschnitt A aufgeführte Personenkreis. Allein die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung ohne Vorliegt1en einer V...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / B. Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG)

Hierzu gehören insbesondere versicherungspflichtige Landwirte, versicherungspflichtige Ehegatten/Lebenspartner von Landwirten, versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, ehemalige Landwirte, die nach Übergangsrecht weiterhin unabhängig von einer Tätigkeit als Landwirt oder mitarbeitender Familienangehöriger versicherungspflichtig sind.mehr

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zfs 09/2024, zfs Aktuell / 1.1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Am 22.8.2024 ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Das Gesetz ändert das StVG, die FeV und die BKatV. In § 24a StVG ist neben der 0,5-Promille-Grenze nun auch der Tetrahydrocannabiol-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum geregelt. § 24c StVG regelt nun das Alkohol- und Cannabisve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.6 Verhältnis zu anderen Gesetzen

1.6.1 Verhältnis zum StAbwG Rz. 56 Mit dem StAbwG vom 25.6.2021[1] wurde in § 9 StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Staat ansässig sind, eingeführt. Dabei ordnet § 9 S. 1 StAbwG explizit die Nichtanwendung von § 9 AStG für Zwecke der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung an.[2] Rz. 57–60 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6 Verhältnisse zu anderen Gesetzen

1.6.1 Verhältnis zum StAbwG Rz. 171 Mit dem StAbwG vom 25.6.2021[1] wurde in § 9 StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Staat ansässig sind, eingeführt. § 9 S. 1 StAbwG setzt voraus, dass „unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gem. § 7 AStG beteiligt sind. § 9 S....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Anwendungsregelung zu § 8 Abs 1 KStG idF des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (§ 34 Abs 3c KStG)

Tz. 16 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Regelung des § 8 Abs 1 S 4 KStG idF des Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Ges ist nach der rückwirkenden Anwendungsregelung des § 34 Abs 3c KStG idF des Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Ges auch für VZ vor 2021 anzuwenden. § 8 Abs 1 S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 8 Wichtige (Gesetzes-)Materialien und Verwaltungsanweisungen

Rz. 86 Die nachfolgenden (Gesetzes-)Materialien und Verwaltungsanweisungen können für die Anwendung und Auslegung der Preisanpassungsklausel des § 1a AStG sachdienlich sein: Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 27.3.2007[1] Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer v. 17.3.2021[2] FVe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 22 AStG Neufassung des Gesetzes

Ermächtigung des BMF zur Bekanntmachung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt Rz. 1 § 22 AStG wurde durch das JStG 2008[1] neu gefasst. Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung, der zufolge das BMF "den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen" kann. Eine solche Bekanntmachung erleichtert die Rechtsanwendung des AStG, indem dem...mehr

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AGS 09/2024, Cannabisgesetz... / a) Erlasswirkung kraft Gesetzes

Für vor dem 1.4.2024 verhängte rechtskräftige Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz, die nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind, ist ein Straferlass vorgesehen. Durch Art. 13 CanG wurde Art. 316p EGStGB eingefügt, wonach insoweit die generelle Amnestie-Regelung in Art. 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Anwendungsregelung zu § 8d KStG (§ 34 Abs 6a KStG idF des Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Kö)

Tz. 47 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 34 Abs 6a KStG idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö regelt die erstmalige Anwendung des neu eingeführten § 8d KStG. Die Vorschrift des § 8d KStG idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö eröffnet einer Kö die Möglichkeit, Verluste unabhängig von einem sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Erstmalige Anwendung des § 5 Abs 1 Nr 1 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 2a KStG)

Tz. 6 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die geänderte Fassung der St-Befreiungsvorschrift des § 5 Abs 1 Nr 1 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 2a KStG erstmals ab dem VZ 2019 anzuwenden. Die Änderung der St-Befreiungsvorschrift ist Folge der Aufhebung der Branntweinmonopolverwaltung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.15 Erstmalige Anwendung des § 10 Nr 3 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6c KStG)

Tz. 50 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6c KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 10 Nr 3 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals auf nach dem 31.12.2018 festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.18 Erstmalige Anwendung des § 15 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6f KStG)

Tz. 55 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 34 Abs 6f KStG idF des ATADUmsG (eingefügt als Abs 6c des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften und durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu Abs 6e geworden ist) ist § 15 KStG id...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.25 Erstmalige Anwendung des § 25 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 8c KStG)

Tz. 90 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 34 Abs 8c KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 25 Abs 2 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals für den VZ 2025 anzuwenden. § 25 Abs 2 KStG nF verweist ab dem VZ 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.22.1 Anwendungsregelungen zu § 21 KStG (§ 34 Abs 8 S 1 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften)

Tz. 73 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften wurde der bisherige Abs 8 idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö zu Abs 8 S 1. § 34 Abs 8 S 1 KStG enthält eine befristete Ges-Änderung des § 21 Abs 2 S 2 Nr 1 KStG. Nach der urspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.4 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die geänderte Fassung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 5 S 4 KStG erstmals für den VZ 2018 anzuwenden. Nach § 8b Abs 4 S 8 KStG werden für die Berechnung der Beteilungsquote iRd Beurteilung, ob ein unter die StBefreiung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14 Erstmalige Anwendung des § 9 Abs 1 S 8 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6b KStG)

Tz. 49 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 9 Abs 1 S 8 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 6b KStG erstmals auf Mitgliedsbeiträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 gezahlt werden. Ausschlaggebend ist uE der Abfluss der Mitgliedsbeiträge bei der leistenden Kö. Bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.22.2 Erstmalige Anwendung des § 21 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 8 S 2 KStG)

Tz. 74 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 34 Abs 8 S 2 KStG idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist die neu gefasste Vorschrift des § 21 KStG zu BRE (hierzu s § 21 KStG Tz 1) grds ab dem VZ 2019 anzuwenden. Sollte es bei einem VU im VZ 2018 zur Überschreitung des Höchstbetrags der RfB na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.19 Erstmalige Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6g KStG)

Tz. 57 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6g KStG idF des ATADUmsG, der als Abs 6f durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften eingefügt worden ist, ist § 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.24 Erstmalige Anwendung des § 24 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 8b KStG)

Tz. 88 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 34 Abs 8b KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 24 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals für den VZ 2019 anzuwenden. Durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.23 Anwendungsregelungen zu § 21a KStG (§ 34 Abs 8a KStG idF des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen)

Tz. 79 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 34 Abs 8a KStG idF des Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen regelt die erstmalige Anwendung des geänderten § 21a Abs 1 KStG ab dem VZ 2016. Die Regelung über die erstmalige Anwendung hinsichtlich der durch das Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen geänderten Vorschriften d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 17 Wichtige (Gesetzes-)Materialien und Verwaltungsanweisungen im Verrechnungspreiskontext

Rz. 468 Nachfolgend werden wesentliche Verordnungen und Verwaltungsanweisungen im Verrechnungspreiskontext aufgelistet: Verordnungen: - Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung vom 13.10.2014 (BGBl I 2014, 1603), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 12.7.2017 (BGBl I 2917, 2360). - Funktionsverlagerungsverordnung vom 12.8.2008 (BGBl I 2008, 1680), geändert durc...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Rückwirkende Anwendung der Vorschriften des § 8 Abs 8 S 6, § 8 Abs 9 S 9, § 8c Abs 2, § 8d Abs 1 S 9, § 15 S 1 Nr 1 S 2 und 3 und § 15 S 1 Nr 1a KStG idF des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (§ 34 Abs 3d KStG)

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 34 Abs 3d KStG idF des Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Ges (der durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften als Abs 3b eingefügt und durch das Ges zur stlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zu Abs 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.1 Erstmalige Anwendung des § 14 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6e S 1 bis 4 KStG)

Tz. 51 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6e S 1 KStG idF des ATADUmsG (eingefügt als Abs 6b S 1 idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften und durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu Abs 6d S 1 geworden ist) i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1 Erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 S 1 bis 8, Abs 1a KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6 KStG)

Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften regelt die erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1 KStG nachdem die Regelung in § 8c Abs 1 S 1 KStG zum quotalen Verlustuntergang aufgehoben wurde. Weiter wird durch die S 3 und 4 des § 34 Abs 6...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 54 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil C: Außerordentliche un... / 53 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Bestimmtheitsgrundsatz [Rdn 795]

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Teil C: Außerordentliche un... / 51 Verfassungsbeschwerde, Auslegung der StPO im Lichte des GG [Rdn 766]

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Teil A: Rechtsmittel / 104 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Allgemeines [Rdn 1508]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der umfangreiche Regelungsgehalt des § 6 Abs 1 EStG ist erstmals durch das EStG 1934 in die Rechtswelt überführt worden und hat seitdem die üblichen Änderungen und Ergänzungen erfahren. Erwähnenswert ist bzgl dieser Änderungen die Verschaffung der "Abschreibungsfähigkeit" für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG iVm § 7 Abs...mehr