Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Einvernehmliche Verringerung der Arbeitszeit – Konsensverfahren

Rz. 28 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit im Rahmen der Vertragsfreiheit einvernehmlich eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Das stellt eine (auf die Dauer der Elternzeit befristete) arbeitsvertragliche Änderungsvereinbarung dar. Dabei sind sie rechtlich an keine Vorgaben gebunden. Die Zeitgrenze des § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 von mindestens 15 Stunden pro Woche ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 1.1.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten und hat bezüglich des Anspruchs auf Elternzeit (vormals Erziehungs"urlaub") das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst, ohne allerdings wesentliche Änderung mit sich zu bringen. Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren wurden, trat zum 1.1.2015 eine erhebliche Änderung in Kraft. Mit ihm wir...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Geltendmachung der Elternzeit (§ 16 Abs. 1 und 2)

Rz. 2 Elternzeit tritt nicht automatisch ein. Es ist auch nicht Aufgabe des Arbeitgebers, diese dem Arbeitnehmer von sich aus anzubieten. Vielmehr muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung, die Elternzeit in Anspruch nehmen zu wollen, erfolgt mittels Abgabe einer Willenserklärung. Daher gelten die allgemeinen Vorsch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.1 Festlegung für 2 Jahre

Rz. 7 Der Arbeitnehmer muss angeben, ab welchem genauen Zeitpunkt er die Elternzeit begehrt. Lediglich der Vater, der ab dem Zeitpunkt der Entbindung Elternzeit wünscht, darf im Hinblick auf die einzuhaltende 7-wöchige Frist den voraussichtlichen Entbindungstermin, den er aber konkret benennen muss, angeben. Kommt das Kind früher, so kann ein Fall des § 16 Abs. 1 Satz 3 vorl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Dauer der Elternzeit (§ 15 Abs. 2)

Rz. 17 Überblick: Jeder Elternteil hat Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Das ergibt sich allerdings nur mittelbar aus dem Gesetz, da die Eltern Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes haben. Der Anspruch besteht zunächst bis zum 3. Lebensjahr. Bis zu 24 Monate können auch in der Zeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Der Anspruch kann auf bis zu 3 ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Geburt eines weiteren Kindes

Rz. 25 Gesetzlich geregelt ist der Fall der Geburt eines weiteren Kindes (§ 16 Abs. 3 Satz 2). Nach der Geburt eines weiteren Kindes ist die Zustimmung des Arbeitgebers zur vorzeitigen Beendigung nicht erforderlich und die Elternzeit endet in diesem Fall aufgrund der Erklärung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung nicht form- und fristgerecht oder...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Zeitliche Lage der Elternzeit

Rz. 21 Eine wesentliche Änderung durch das Gesetz v. 18.12.2014 ist die Möglichkeit der Eltern, von den 3 Jahren der Elternzeit einen Anteil von bis zu 24 Monaten in der Zeit vom 4. bis zum 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Lediglich die Verteilung durch die Eltern ist in...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

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Zwei-Konten-Modell / Zusammenfassung

Begriff Das Zwei-Konten-Modell erlaubt es dem Betriebsinhaber, mithilfe (mindestens) zweier betrieblicher Konten seine Betriebseinnahmen (ganz oder teilweise) ohne steuerliche Nachteile zu entnehmen und gleichzeitig die betrieblichen Aufwendungen (ganz oder teilweise) mit Krediten zu finanzieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen ...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / Zusammenfassung

Überblick Langzeitkonten bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit längerer Freistellungen (z. B. Sabbatical oder vorgezogener Ruhestandseintritt), während das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis erhalten bleibt. Dieser Beitrag gibt nach einem thematischen Überblick (übergreifende) Gestaltungsempfehlungen für Langzeitkonten und stellt die rechtlichen Rahmenbedin...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1.4 Führung von Wertguthaben als Entgeltguthaben und "negative Rendite in Zeit"

Mit der im Zuge der Flexi-II-Gesetzgebung (2009) getroffenen Entscheidung, angesparte Wertguthaben als Entgeltguthaben zu führen (lediglich Regelungen vor Inkrafttreten des Flexi-II-Gesetzes sind privilegiert und können weiter als Arbeitszeitguthaben geführt werden) und der dadurch eintretenden Entkoppelung des angesparten Entgelts von der individuellen Lohnentwicklung des A...mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Gesetze, Verordnungen und allgemeine Informationen, u. a. auch den Newsletter, finden sich auf der Homepage der Zoll- und Steuerbehörde: www.skat@skat.dk . Für jeden Verkauf, für die die MwSt-Vorschriften gelten, ungeachtet dessen, ob der Käufer eine Firma oder eine Privatperson ist, ist eine (schriftliche oder elektronische) Standardrechnung, eine vereinfachte Rechnung oder e...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ist zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) neu gefasst worden (Art. 1 Nr. 9a, Art. 17). Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkrafttre...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus dem Recht der Arbeitsförderung, die nach (bis 30.6.2023: § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 auch in die Eingliederungsvereinbarung) § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 auch in den Kooperationsplan (ab 1.7.2023) zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsbe...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 mit der Überschrift "Vereinbarung von Richtgrößen" eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist die Vorschrift ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 19 Abs. 2 des sog. Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) eingefügt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich gab es mehrere Änderungen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) wurde Abs. 2 Satz 1 mit Wirkung zum 1...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Geregelt sind die Vergabe von Krankenversichertennummern an Versicherte und deren Ausgestaltung. Rz. 1a Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Moderni...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) hat die Vorschrift vollkommen neu gestaltet und den Tarifspielraum der gesetzlichen Krankenkassen erweitert. Abs. 1 bis 5, 8 und 9 sind am 1.4.2007, die Abs. 6 und 7 am 1.1.2009 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur ...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft getreten. Sie wurde zum 1.7.2008 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) v. 26.3.2007 (BGBl. I ...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) (BGBl. I S. 1133) ...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in der ursprünglichen Fassung mit Wirkung zum 1.11.1993 in Kraft getreten. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde Abs. 5 Satz 3 mit Wirkung zum 1.6.1997 dahingehend erweitert, dass eine entsprechende Anwendung der Regelungen über die Grundsätze der Einschränkung der Arbeitnehmerhaftu...mehr

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Jansen, SGB VI Einführung

Einführung zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – Das SGB VI, das am 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) verkündet wurde und am 1.1.1992 in Kraft getreten ist, ist als das Kernstück der Rentenreform 1992 anzusehen. Es schaffte eine Vereinheitlichung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung, denn es fasst das materielle Rentenversicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311) zum 1.1.1999 eingeführt worden. Satz 2 ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisier...mehr

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Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit Art. 19 Abs. 2 des sog. Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) eingefügte Vorschrift ist am 24.12.1988 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich gab es mehrere geringfügige Änderungen. Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) wurde Abs. 2 gestrichen. Redaktionell angepasst wurde die Vorschrift mi...mehr

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Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wurde Abs. 2 neu gefasst und Abs. 2a eingefügt. Das Inkrafttreten dieser Änderung wurde durch das Korrekturgesetz v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) auf den 1.1.2001 verschoben. Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG v. 18.12.1999 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine Änderung erfolgte durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005: Abs. 3 wurde um Satz 4 ergänzt. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der F...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 100 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) ist Abs. 3 geändert worden. Eine rein redaktionelle Änderung erfolgte in Abs. 3 Satz 2 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirk...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. In Satz 1 wurde durch Art. 8 Nr. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 30.7.2006 (BGBl. I S. 1706) mit Wirkung zum 1.8.2006 die lebens...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wird Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und v...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmarkt mit Leistungen an Arbeitgeber und Träger....mehr

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Jung, AsylbLG § 5b Sonstige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die bisher innerhalb des AsylbLG keine Vorläufernorm hat, wurde mit dem Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 1.1.2017 eingeführt, während andere Teile des o. g. Gesetzes bereits zum 6.8.2016 in Kraft getreten sind. Durch Art. 5 Nr. 6 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (sog. Geordnete-Rückkehr-G...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.2 Ausbildungsvermittlung

Rz. 34a Das rechtskreisübergreifende Integrationskonzept (4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit, schon ohne Erweiterungsstufe) wendet die Bundesagentur für Arbeit auf alle Kunden an, für die sie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zur Integration in Ausbildung oder in Arbeit erbringt. Dabei ist es unerheblich, welchem Rechtskreis der Kunde angehört. Den Fachkräften ...mehr

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Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12. 1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist Satz 2 zum 1.7.2001 geändert worde...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.2 Stellung der Frau

Rz. 74 § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III stellt ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber als Referenzgesetz eine Ergänzung zu § 1 Abs. 1 Satz 4 dar. Durch die Inbezugnahme des § 1 Abs. 1 Satz 4 in § 16 ist letztlich zumindest auch der Geist des § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III handlungsleitend für die Jobcenter. Danach ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip der Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.8.3 Höhe der Prämienzahlung (Satz 4, 5)

Rz. 18 Die Prämienzahlung an Mitglieder ist begrenzt (Satz 4). Die Prämienzahlung an Versicherte darf für einen Tarif bis zu 20 % (maximal 600,00 EUR) und für mehrere Tarife 30 % (maximal 900,00 EUR) der im Kalenderjahr vom Mitglied getragenen Beiträge betragen. Es werden nur die vom Mitglied (selbst) getragenen Beiträge berücksichtigt. Die vom Arbeitgeber oder Dritten getragen...mehr

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Jansen, SGB VI § 104 Minder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) sah die Streichung der Worte "Berufsunfähige oder Erwerbs unfähige" zum 1.1.2000 vor. Durch das Korrekturgesetz v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) ist der Termin um ein Jahr verschoben worde...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.4 Vergabemaßnahmen (Abs. 3a)

Rz. 97b Abs. 3a wird mit Wirkung zum 1.1.2025 aufgehoben. Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Übertragung der Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung beruflicher Weiterbildung von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit. Die Beschaffung von Maßnahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung unter Anwendung des Vergaberechts hat damit keine praktisch...mehr

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Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundlagen für das gemeinsame Meldeverfahren in der Sozialversicherung sind §§ 28a bis 28c SGB IV, die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) v. 10.2.1998 (BGBl. I S. 343) i. d. F. der Bekanntmachung v. 23.1.2006 (BGBl. I S. 152), zuletzt geändert durch Art. 28 des Gesetzes v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759), sowie die zu § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB ...mehr

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Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) zum 1.1.1993 eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) sind die Sätze 1 und 2 des Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert worden. Mit dem Gesetz zur Verbesserung d...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 sowie in Abs. 5 Satz 1 geändert. Aufgrund des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) ist in Abs. 3 die Nr. 2 geändert wo...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Der UPD kommt mit der Information und Beratung von Patienten eine zentrale Bedeutung im Gesundheitssystem (BT-Drs. 20/5334 S. 1 f.) zu. Auf Grundlage des § 65b werden vom GKV-Spitzenverband seit 2001 Einrichtungen gefördert, die Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei mit dem Ziel informieren und beraten, die Pa...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.2 Pflichtinhalt der Satzung

Rz. 5 Zum Pflichtinhalt gehören auch Bestimmungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtsführung, Aufgaben und Befugnisse der Organe, mithin die Bestimmung der Gesamtzahl der Mitglieder ebenso wie die Wahlordnung, die Vorschriften z. B. über die Einberufung der Organe, ihre Beschlussfähigkeit, das Stimmenverhältnis, den Vorsitz, die Errichtung von Geschäftsstellen und die Entsc...mehr

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Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.3 Rechtsstellung der Ausschussmitglieder

Rz. 8 Zur Rechtsstellung der Mitglieder des Ausschusses schweigt das Gesetz. Da sie die Arbeit im Ausschuss nicht vollberuflich ausüben, kann ihre Aufgabe nur ein Ehrenamt sein. Die Satzungen der KV sehen deswegen die Zahlung einer Entschädigung vor. Es ist möglich, aber auch sinnvoll, dass sich der Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt. Die Übertragung der Sitzungsleitung hä...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.2.3 Übernahmeanspruch nach Abs. 1 und Rechtsfolgen nach Abs. 3

Rz. 33 Abs. 1 setzt für die Übernahme von Beiträgen zunächst voraus, dass Alg bezogen wird. Der Bezug anderer Leistungen nach dem SGB III begründet keinen Übernahmeanspruch, insbesondere nicht das Übergangsgeld (vgl. aber § 173 und auch § 258 SGB V). Das in relevanten Vorschriften des SGB V noch aufgeführte Unterhaltsgeld ist als Leistung zum Lebensunterhalt nicht mehr Gegen...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Drittes Kapitel, Zweiter Abschnitt, §§ 44 bis 47)

Rz. 51 Vermittlungsunterstützende Leistungen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bilden die vermittlungsunterstützenden Leistungen ab. Ist es für eine berufliche Eingliederung notwendig, können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen...mehr