Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 13.4 Fazit: Unterschiedliche Kanäle sind zu empfehlen

Es gibt also Gemeinsamkeiten zwischen den Kanälen, die die beiden Gesetz erfordern – aber auch einige Unterschiede. Die wohl wichtigsten Unterschiede sind der Kreis der geschützten Personen und die Sachverhalte, deren Meldung das Gesetz schützt. Letztlich muss jedes Unternehmen selbst entscheiden, ob es aufgrund der Unterschiede eine getrennte Behandlung der beiden Kanäle fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 9.1 Anforderungen an Personen, die die Beschwerde bearbeiten

Die Personen, die die eingehenden Beschwerden bearbeiten, müssen Gewähr für unparteiisches Handeln bieten[1]. Das LkSG führt dazu näher aus, dass die Mitarbeiter, die die Beschwerden bearbeiten, unabhängig sein müssen und an Weisungen nicht gebunden sein dürfen. Darüber hinaus sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eigene Mitarbeiter oder externe Stelle Grundsätzlich könn...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.1 Privilegierte Arbeitgeber

Bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches privilegiert das Gesetz tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber. Der Begriff der tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 4 und 5 EntgTranspG. Tarifgebundene Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die einen Entgelttarifvertrag oder Entgeltrahmentarifvertrag aufgrund § 3 Abs. 1 TVG anwenden. Ihre Bindu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 5 Zeitpunkt der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

Die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem das LkSG auf das Unternehmen anwendbar ist. Wichtig Beschwerdeverfahren muss direkt vorliegen Unternehmen, für die das Gesetz ab dem 1.1.2024 gilt, müssen also ab dem 1.1. ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen. Das ist praktisch bedeutsam, weil das Beschwerdeverfahren im Rahmen der erst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 11 Ausschluss von Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge

Neben der Verhängung von Bußgeldern sieht das LkSG den Ausschluss von Vergabeverfahren vor.[1] Das betrifft die Vergabe von Verträgen über Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge durch öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber.[2] Im Vergaberecht wird zwischen dem Oberschwellenbereich und dem Unterschwellenbereich unterschieden. Ab bestimmten Schwellenwerten richt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 2 Begriff "Mobiles Arbeiten"

Eine Definition von "mobiler Arbeit" enthält das Gesetz nicht; auch in anderen Gesetzen ist diese Form der Arbeitsleistung bisher nicht definiert. Der umgangssprachliche Begriff des "Homeoffice" wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet und führt deshalb nicht weiter. Das mobile Arbeiten im Sinne der Nr. 14 muss gerade nicht von zu Hause aus erfolgen, sondern kann auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / Zusammenfassung

Begriff Die Zinsschranke ist in § 4h EStG geregelt und wurde ursprünglich mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eingeführt. § 4h EStG ist als Gewinnermittlungsvorschrift konzipiert, wobei der Abzug sämtlicher Zinsaufwendungen betroffen ist, unabhängig von der Rechtsform des Zinsschuldners, der Klassifizierung der zugrunde liegenden Verbindlichkeit als lang- oder kurzfr...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.4 Verletzung der Pflicht zur Auskunftserteilung

Für den nicht tarifgebundenen/tarifanwendenden Arbeitgeber regelt § 15 Abs. 5 EntgTranspG eine Sanktion für den Fall, dass er seine Auskunftspflicht nicht erfüllt. Er trägt dann im Streitfall die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot im Sinne dieses Gesetzes vorliegt. Das gilt auch, wenn der Betriebsrat/Personalrat eines solchen Arbeitgebers a...mehr

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Betriebsrat / 18 Änderungen beim Wahlverfahren

§ 14 BetrVG, der die Wahlgrundsätze für die Betriebsratswahl regelt, wurde durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) wesentlich verändert. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes am 28.7.2001 unterschied das Betriebsverfassungsgesetz zwischen Arbeitern und Angestellten. Betriebsratswahlen fanden grundsätzlich – wenn nicht d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG hat der Betriebsrat seit dem 14.6.2021 (eingeführt durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz) ein Mitbestimmungsrecht bei der "Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird". Dabei ist die Mitbestimmung auf die Ausgestaltung von mobiler Arbeit beschränkt und betrifft nicht deren ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 4 Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens in der gesamten Lieferkette

Unternehmen müssen das Beschwerdeverfahren entlang der gesamten Lieferkette anbieten. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen § 8 LkSG und § 9 LkSG: § 8 LkSG sieht vor, dass Unternehmen das Beschwerdeverfahren im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern zur Verfügung stellen müssen. Unmittelbare Zulieferer sind direkte Vertragspartner des Unternehmens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.3 Mindest- und Sollzeit

Rz. 33 § 7 Abs. 2 konkretisiert die Zeit, die zum Stillen gewährt werden muss. Danach ist stillenden Frauen mindestens eine Stunde täglich – zusammenhängend oder zweimal 30 Minuten – freizugeben. Diese Zeiten sieht das Gesetz jedenfalls bei einer Vollzeittätigkeit und einem Kind, das voll gestillt wird, als mindestens erforderliche Stillzeit an. Sofern während dieser Stillpa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.2 Kanal/Medium

Das Gesetz enthält keine Vorgaben dazu, über welchen Kanal oder welches Medium Unternehmen das Beschwerdeverfahren anbieten müssen. In Betracht kommen bspw. internetgestützte Verfahren oder telefonische Hotlines.[1] Die Wahl des Kanals richtet sich vor allem nach den Anforderungen an die Zugänglichkeit.[2]mehr

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Betriebsrat / 13.2 Hinzuziehung von sachkundigen Beratern

Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Eine Sachverständigentätigkeit i. S. d. Gesetzes liegt vor, wenn dem Betriebsrat in einer konkreten, aktuellen Frage die erforderliche Hilfestel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 3.1 Begriff

Das wichtigste betriebsverfassungsrechtliche Organ auf der Arbeitnehmerseite ist der Betriebsrat. Er wird von den volljährigen Arbeitnehmern des Betriebs – ausgenommen die leitenden Angestellten (vgl. § 5 Abs. 3 BetrVG) – gewählt. Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung (Repräsentant)[1] der Arbeitnehmer des Betriebs innerhalb der Betriebsverfassung, hat aber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 3.3.2 (Öffentliche) Förderung von Infrastruktur-Projekten

Im Zuge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes neu hinzugekommen ist die Vorschrift des § 4h Abs. 6 EStG, welche die Förderung von langfristigen öffentlichen Infrastrukturprojekten zum Ziel hat. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll auch hier eine Angleichung an die entsprechende Bestimmung der ATAD erfolgen.[1] Tatbestandsseitig wird insbesondere gefordert, dass die Proje...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.5 Keine Anonymität erforderlich: lediglich vertrauliche Behandlung der Beschwerden

Unternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine Möglichkeit anzubieten, Beschwerden anonym einzureichen.[1] Das LkSG fordert, dass Beschwerden vertraulich behandelt werden. Das bedeutet, dass die Identität des Beschwerdeführers nicht nach außen dringen darf;[2] die Identität darf nur Personen zur Kenntnis gelangen, die sie zur Bearbeitung der Beschwerde kennen müssen. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 2.1 Freigrenze

Betragen die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen ("Schuldzinsenüberhang") eines Betriebs weniger als 3 Mio. EUR (Freigrenze), greift die Zinsschranke gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht.[1] Die offensichtliche Intention des Gesetzgebers bestand darin sicherzustellen, dass kleine und mittlere Betriebe nicht von der Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Zin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 11.4 Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters

Der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm (dem Betriebsrat!) gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt (§ 26 Abs. 3 BetrVG). Der Vorsitzende kann also nur im...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.3 Frist für die Erteilung der Auskunft

Eine Frist für die Auskunftserteilung benennt das Gesetz nur für nicht tarifgebundene/tarifanwendende Arbeitgeber. Sie haben nach § 15 Abs. 3 EntgTranspG die Verpflichtung, die nach § 10 EntgTranspG verlangten Auskünfte – deren Vollständigkeit vorausgesetzt – innerhalb von 3 Monaten nach Zugang in Textform zu erteilen. Ist der nicht tarifgebundene/tarifanwendende Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.1 Allgemeines

Das Beschwerdeverfahren muss für potenziell Beteiligte zugänglich sein[1]. Das Gesetz definiert den Begriff "zugänglich" nicht. Um ihn auszulegen, kann auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückgegriffen werden.[2] Prinzip 31 b) der UN-Leitprinzipien definiert zugänglich sein als: "Sie sind allen Stakeholdergruppen, für die sie vorgesehen sind, bekann...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.5 Zustimmungsrechte

Praxis-Beispiel Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung, § 99 BetrVG. Tatsächlich geht es hier nicht um positive Zustimmung, sondern um die Verweigerung der Zustimmung aus bestimmten, im Gesetz aufgeführten Gründen, sog. negatives Konsensprinzip. Dieses negative Konsensprinzip besagt, dass der Betriebsrat lediglich unter abschließend aufgeführten Voraussetzun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 3.2 Begünstigungsverbot: ehrenamtliche Tätigkeit

§ 37 BetrVG konkretisiert den in § 78 Satz 2 BetrVG enthaltenen allgemeinen Grundsatz, dass Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen. Sie wird durch § 38 BetrVG ergänzt, der die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern regelt. Der ehrenamtliche Charakter und die Unentgeltlichkeit der Amtsführung sollen die innere Unabhäng...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 6 Anforderung an Entgeltsysteme

§ 4 Abs. 4 EntgTranspG stellt darüber hinaus Anforderungen an Entgeltsysteme auf. Verwendet der Arbeitgeber für das Entgelt, das den Beschäftigten zusteht, ein Entgeltsystem, müssen dieses Entgeltsystem als Ganzes und auch die einzelnen Entgeltbestandteile so ausgestaltet sein, dass eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen ist. Dazu muss es insbesondere 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 12 Prüfung der Effektivität bzw. Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens

Unternehmen sind verpflichtet, die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahren zu prüfen.[1] Das Gesetz spezifiziert nicht, wie diese Überprüfung zu erfolgen hat. Mögliche Maßnahmen sind die Eingabe von "Testbeschwerden" sowie die Prüfung des Verfahrens nach eingegangenen Beschwerden. In Betracht kommen auch Befragungen von Beschwerdeführern, etwa hinsichtlich erlittener Nachteile.[...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 11.1 Betriebsratssitzungen

Der Betriebsrat kann durch Beschluss (Geschäftsordnung § 36 BetrVG) festlegen, dass die Betriebsratssitzungen in einem bestimmten Rhythmus turnusmäßig abgehalten werden. In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Ladung der Mitglieder, wohl aber der u. U. gem. § 25 BetrVG heranzuziehenden Ersatzmitglieder und anderer Personen, die zu der Betriebsratssitzung eingeladen werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 14 Einleitung von Maßnahme

Wie ausgeführt, ist es eines der Ziele des Beschwerdeverfahrens, Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu verschaffen. Entsprechend dieser Zielsetzung verpflichtet das Gesetz Unternehmen zu Maßnahmen, wenn sie über das Beschwerdeverfahren Kenntnisse über Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards bzw. das unmittelbare Bevorstehen solcher Verletzungen erhalten. Stell das Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 13 Exkurs: Beschwerdeverfahren nach dem LkSG und Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2.7.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mindestens 50 Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigen, eine Meldestelle einzurichten, über die Personen auf bestimmte Missstände hinweisen können, ohne Repressalien ausgesetzt zu werden. Diese Pflicht gilt für Unternehmen, die regelmäßig mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 13.2 Vorschriften hinsichtlich der Verfahren

Eine weitere Gemeinsamkeit der beiden Gesetze ist, dass es bestimmte Vorschriften zum Verfahren gibt. Das HinSchG enthält hier detailliertere Regelungen als das LkSG. § 17 HinSchG enthält Regelungen zur Bestätigung des Eingangs der Meldung zur Prüfung der Plausibilität und zum Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen. Obwohl das LkSG weniger detailliert ist, empfehlen sich ents...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 13.1 Schutz für Beschwerdeführer bzw. Hinweisgeber

Eine Gemeinsamkeit der beiden Gesetze ist, dass beide vorsehen, dass Personen Hinweise geben können und gegen Benachteiligung aufgrund der Hinweise geschützt sind. Dieser Schutz ist im HinSchG detailliert geregelt und ausdifferenzierter als im LkSG. Das HinSchG sieht einen Anspruch auf Schadensersatz für Personen vor, die aufgrund einer Meldung Nachteile erlitten haben. Darü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Obliegenheit und/oder Verpflichtung?

Rz. 3 § 15 Abs. 1 Satz 1 begründet keine gesetzlich zwingende und sanktionierte Pflicht der Arbeitnehmerin zur Offenbarung der Schwangerschaft, sondern lediglich eine entsprechende Obliegenheit. Die Formulierung als Sollvorschrift zeigt, dass es der Frau nur nachdrücklich empfohlen wird, im eigenen Interesse dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu offenbaren, sobald sie selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 3 Entstehen/Begründung

In aller Regel liegt der Begründung einer Grunddienstbarkeit eine rechtsgeschäftliche Bestellung zugrunde. Sie wird nach § 873 BGB durch dinglichen Vertrag bestellt, dessen Grundlage in aller Regel eine vertraglich vereinbarte schuldrechtliche Bestellungsverpflichtung darstellt. Ein häufiger, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums äußerst praxisrelevanter Fall, ist di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 15.2 Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit?

Nach dem neu gefassten § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb beantragen. Die beantragten Maßnahmen müssen Bezug zum Betrieb haben. Erzwingen kann der Betriebsrat bestimmte Maßnahmen allerdings nicht. Bei Einstellungen und Versetzungen kann sich ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 5 Die Frau kann nicht einfach der Arbeit fernbleiben, um die Untersuchung durchführen zu lassen, sondern muss sich vorab beim Arbeitgeber abmelden und dabei auf den Freistellungsgrund des § 7 Abs. 1 Bezug nehmen. Hieraus folgt, dass sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft bzw. über ihre Vermutung einer Schwangerschaft informieren muss. Die Information soll so frühze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Durchsetzung des Freistellungsanspruchs

Rz. 43 Mit dem Anspruch auf die zum Stillen "erforderliche" Zeit trifft das Gesetz eine allgemeine Regelung, die im Einzelfall entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten aufseiten von Mutter, Kind und Arbeitgeber konkretisiert werden muss. Die stillende Frau und der Arbeitgeber sind gehalten, die allgemeine Regelung unter wechselseitiger Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) geme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 7 Untergang des EBITDA- und Zinsvortrags

Beim EBITDA- und Zinsvortrag handelt es sich um eine betriebsbezogene und nicht um eine personenbezogene Größe. Damit entspricht der EBITDA- bzw. der Zinsvortrag eher dem gewerbesteuerlichen als dem einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag. Bei Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften sind damit nicht die Mitunternehmer Träger des E...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 2 Gesetzeszweck und Einordnung in die bestehende Rechtsordnung

Nach der Begründung des Regierungsentwurfs beträgt in Deutschland die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, immer noch rund 21 %. Allerdings sind diese Entgeltunterschiede keineswegs in erster Linie auf das Geschlecht zurückzuführen. Durch das Gesetz soll nach § 1 EntgTranspG das Gebot des gleichen Entg...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.4 Rechtsfolgen der erteilten Auskunft

Welchen Nutzen die erteilte Auskunft für den Arbeitnehmer hat, verrät das Gesetz nicht. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG soll sie der Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes dienen. Hier ist zu unterscheiden, worüber die Auskunft erteilt worden ist. Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die Bedeutung der Auskunft jedoch ganz erheblich aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 1.1 EBITDA bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften ermittelt sich der maßgebliche Gewinn somit wie folgt:[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 4.5 Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Durch das am 18.6.2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde § 79a BetrVG eingefügt. Die Regelung war notwendig geworden durch die europäische Datenschutzgrundverordnung. Sie ließ Zweifel aufkommen an der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsprechung, wonach der Betriebsrat lediglich ein nicht eigenverantwortlicher Teil der vom Arbeitgeber gebilde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.1 Interner oder externer Mechanismus

Unternehmen können ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einrichten[1] oder sich an einem externen Beschwerdeverfahren beteiligen [2]. Beide Arten von Verfahren müssen den gleichen Anforderungen gerecht werden. Externes Beschwerdeverfahren meint zunächst die Beteiligung an Brancheninitiativen oder "Multi-Stakeholder-Initiativen".[3] Dabei schließen sich mehrere Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.1.2 Textform

Der Anspruch ist nach § 10 Abs. 2 EntgTranspG in Textform geltend zu machen. Erstmalig kann er ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden. Der Anspruch steht dem Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 2 EntgTranspG grundsätzlich nur alle 2 Jahre zu, bei der erstmaligen Wiederholung nach 3 Jahren, es sei denn, dass der Arbeitnehmer darlegen kann, dass sich di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alter(n)sgerechte Arbeitsge... / Zusammenfassung

Überblick Eine alter(n)sgerechte Gestaltung der Arbeit zielt darauf ab, die Anforderungen der Arbeit und die Fähigkeiten der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Unternehmen bietet ein solcher alter(n)sgerechter Gestaltungsansatz die Möglichkeit, Arbeitsschutz- und Unternehmensinteressen in Einklang zu bringen. Aufbauend auf Analyseergebnissen zur demografischen Situation i...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 7 Datenschutz

§ 8 Abs. 2 EntgTranspG regelt, dass die Nutzung der in einem Auskunftsverlangen erlangten Informationen auf die Geltendmachung von Rechten im Sinne dieses Gesetzes beschränkt ist. Die Veröffentlichung personenbezogener Gehaltsangaben und die Weitergabe an Dritte sind von dem Nutzungsrecht nicht umfasst. Die Weitergabe von Entgeltdaten, die der Beschäftigte oder die Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.2 Alter des Kindes

Rz. 18 Durch die Neufassung des Gesetzes wird die bisher streitig diskutierte Frage nach einer Höchstgrenze des Anspruchszeitraums positiv geregelt: Der Freistellungsanspruch besteht während der ersten 12 Monate nach der Entbindung.[1] Damit wird ein sinnvoller Ausgleich der Interessen von Mutter, Kind und Arbeitgeber gefunden.[2] Auch wenn nach den Empfehlungen der National...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 2 Hintergrund: Zugang zu Abhilfe ist in den UN-Leitprinzipien vorgesehen

Das Beschwerdeverfahren geht, wie alle Pflichten des LkSG, zurück auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.[1] Die UN-Leitprinzipien sind eine Reihe von Grundsätzen, die das Verhältnis zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen und den Menschenrechten betreffen. Sie gliedern sich in drei Säulen. Die dritte Säule trägt den Titel "Zugang zu Abhilf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 15 Praxisnahe Handreichung des BAFA zum Beschwerdeverfahren

Die Handreichung des BAFA zum Beschwerdeverfahren beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung. Beschwerdeverfahren organisieren, umsetzen und evaluieren: Handreichung Beschwerdeverfahren nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.1 Unterrichtungs- und Informationspflichten

Sie sind die schwächste Form der Beteiligung des Betriebsrats. Diese Rechte gewähren keine unmittelbare Mitwirkung bei der Betriebsgestaltung und Entscheidungsfindung. Sie stellen jedoch die Voraussetzung für eine Mitwirkung dar. Inhalt ist lediglich eine einseitige Verpflichtung des Arbeitgebers. Sie umfasst nicht das Recht des Betriebsrats zur Beratung mit dem Arbeitgeber....mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8 Der individuelle Auskunftsanspruch

Der 2. Abschnitt des Gesetzes gibt dem Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG hat der Arbeitnehmer zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes einen Auskunftsanspruch, der im Einzelnen in den §§ 11–16 EntgTranspG geregelt ist. Dieser Auskunftsanspruch hat 2 Zielrichtungen (§ 11 Abs. 1 ­EntgTranspG): Angabe zu den Kri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr