Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Liquidation nach der gesetzlichen Rechtslage

Rz. 959 Die Liquidation der KG richtet sich nach den §§ 161 Abs. 2, 143 ff. HGB. Nach dem Gesetz sind sämtliche Gesellschafter Liquidatoren, auch solche, die vor der Auflösung keine Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht hatten, also auch die Kommanditisten (§§ 161 Abs. 2, 144 Abs. 1 HGB).[1305] Doch kann sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch einen ad hoc ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Arbeitslosenhilfe (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, §§ 190ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (§§ 190ff SGB III aF) wurden im Zuge der sog "Hartz-IV-Gesetzgebung"ab 01.01.2005 durch Art 2 Nr 2, Art 3 Nr 15, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Auf die Darstellung der damaligen Rechtslage wird aus Aktualitätsgr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Keine Rückumwandlung der GmbH in eine UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 566 Die "Umwandlung" einer GmbH in eine UG (haftungsbeschränkt) ist unzulässig.[1937] Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Gesetzgeber die UG (haftungsbeschränkt) als Einstiegsvariante und nicht als Ausstiegsvariante konstruiert hat (bereits daraus folgt das Verbot des "Downgrading").[1938] Neben diesem gesetzgeberischen Motiv ist auch das Gesetz an anderer Stelle v...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Bedeutung

Rz. 64 Mit der Einführung des § 648a BGB a.F. (jetzt § 650f BGB) durch das Bauhandwerkersicherungsgesetz vom 27.4.1993[62] sollte die nur unzulänglich durch § 648 BGB a.F. (jetzt § 650e BGB) gewährleistete Absicherung des zur Vorleistung verpflichteten Unternehmers verbessert werden. Aufgrund der oft mangelnden Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer sowie ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Begriff des Nutzers (Abs. 1)

Rz. 2 Der hier gegebene und in § 4 Abs. 4 Nr. 2–4 verwendete Nutzerbegriff ist nicht der des § 9 SachenRBerG; dort kennzeichnet er alle aus dem Gesetz Berechtigten, hier kennzeichnet er – enger – alle aus dem Recht zum Besitz des Art. 233 § 2a EGBGB Berechtigten. Rz. 3 Die Definition geht zurück auf frühere Interpretationsempfehlungen der BMJ zu Art. 233 § 2b EGBGB.[1] Sie en...mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / D. Gestaltungsempfehlung

Rz. 6 Verkaufen nichteheliche Partner eine gemeinsame Immobilie, so sollten sie den Kaufpreis so auf die Lebensgefährten verteilen, wie es ihrem Berechtigungsverhältnis an der Immobilie im Innenverhältnis entspricht. Nicht notwendig maßgeblich dürfte das grundbuchlich verlautbarte Berechtigungsverhältnis sein: zwischen den Beteiligten könnte nach den Grundsätzen der BGH-Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cde) Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 43 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1/3 steuerfrei, sondern idR mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr 1 EStG zu versteuern. S dazu ausführlich BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Tz 190ff.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde mit dem ERVGB[1] mit Vorschriften für die Anlegung und Führung von elektronischen Akten angepasst und verdrängte die bis dahin dort geregelte Verwendung alter Vordrucke, die jetzt in § 105 GBV geregelt ist. Die Bestimmungen des § 138 GBO und des § 98 GBV lassen den Medientransfer von elektronischen Dokumenten in Papierdokumente und andere Dateiformate zu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Verzinsungsfolgen bei einem späten Erst-Antrag

Rz. 289 Der weite zeitliche Rahmen einer erstmalige Antragstellung i.S.v. § 34a Abs. 1 EStG hat Auswirkungen auf die Verzinsung i.S.d. § 233a AO. Relevant ist dies, wenn sich – wie bei Antragsstellung zu erwarten – zugunsten des Steuerpflichtigen ein Unterschiedsbetrag zwischen erstmaliger Steuerfestsetzung (ohne § 34a EStG) und späterer Steuerfestsetzung (unter Berücksichti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Der Rechtspfleger

Rz. 18 Die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben des Amtsgerichts in Grundbuchsachen sind im vollen Umfang dem Rechtspfleger übertragen (§ 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG).[54] Er erledigt somit alle Geschäfte, die vom Grundbuchamt nach den Verfahrensvorschriften mit Wirkung nach außen vorzunehmen sind und für die sich nicht aus § 12c GBO besondere Z...mehr

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 1.6 Besonderheit bei sonstigen Bezügen

Neben der Lohnsteuer hat der Arbeitgeber auch bei sonstigen Bezügen die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag einzubehalten. Bemessungsgrundlage ist, wie beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn, die Lohnsteuer. Ein wesentlicher Unterschied bei sonstigen Bezügen ist, dass die einzubehaltende Kirchensteuer stets mit 8 bzw. 9 % der auf den sonstigen Bezug entfallenden L...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Konzerninsolvenz

Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzrechts: eine Person,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift behandelt einmal angelegte, maschinell geführte Grundbuchblätter im Grundsatz wie Papiergrundbuchblätter nach den Abschnitten VI (§§ 28 ff. GBV) und VII (§§ 34 ff. GBV), wobei jedoch einige Besonderheiten des XIII. Abschnitts (§§ 61 ff. GBV) gelten. Der mit dem DaBaGG geänderte Abs. 1 S. 2 setzt die Änderung in der Bekanntgabepraxis um, wie bereits bei §...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Europäische Genossenschaft

Rz. 179 Die Europäische Genossenschaft (SCE – societas cooperativa europaea) hat aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 22.7.2003 über den Erlass der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-VO)[359] das Licht der Welt erblickt.[360] Begleitet wird diese Verordnung durch die Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genos...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VIII. Externe Prüfung

Rz. 221 Der Gesetzgeber verlangt, dass in bestimmten Fällen außen stehende sachverständige Dritte, namentlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Rechnungslegung überprüfen. Im Mittelpunkt steht die Jahresabschlussprüfung, bei der Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang und ggf. Lagebericht einer externen Prüfung zu unterziehen sind. Dabei ist die Einhaltung de...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. "Angemessene" Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten

Rz. 153 Wenn das Gesetz weiter anordnet, dass arbeitsrechtliche Besonderheiten "angemessen zu berücksichtigen" sind, so ist dieses Gebot durch ein dreistufiges Vorgehen[319] umzusetzen: In einem ersten Schritt ist die zu überprüfende Klausel anhand der allgemeinen Grundsätze der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen. Besonderheiten des Arbeitsrechts sind hierbei zunächst außer Betrach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die finanzielle Hilfe für Hinterbliebene (§ 4 AntiDHG)

Rn. 2459 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Stirbt eine unter s Rn 2454 beschriebene Frau oder eine Kontaktperson iSd s Rn 2455 an den Folgen einer im Todeszeitpunkt bestandskräftig anerkannten Hepatitis-C-Virusinfektion, erhalten (Staffelung mE verfassungsrechtlich unbedenklich):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundsatz von Einigung und Eintragung im WEG

Rz. 56 Zur Einräumung von Sondereigentum und zur im Gesetz nicht geregelten Änderung des sachenrechtlichen Inhalts des WE sind Einigung durch vertragliche Vereinbarung aller Miteigentümer in Auflassungsform (§ 4 Abs. 2 WEG)[224] und Grundbucheintragung erforderlich (§ 4 Abs. 1 WEG). Formmängel des Gründungsaktes werden durch den gutgläubigen Erwerb eines Dritten geheilt.[225...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Jahresabschluss und Verlustübernahmeverpflichtung

Rz. 27 Ein weiterer Querbezug zwischen Jahresabschluss und Gesellschaftsrecht besteht im Bereich des Konzernrechts. Bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages ist nach § 302 Abs. 1 AktG das herrschende Unternehmen verpflichtet, jeden während der Dauer der Vertragsdauer "sonst" bei der abhängigen Gesellschaft entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2 Das System des Mindestlohns nach dem Tarifautonomiestärkungsgesetz

Rz. 7 Durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11.8.2014 hat der Gesetzgeber das System des Mindestlohns in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Zunächst bleibt es vom Grundsatz her dabei, dass branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen – und nicht nur Mindestlöhne – weiterhin durch Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erreicht werden können und da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Gaul/Wisskirchen, Änderung des BundeserziehungsgeldG, BB 2000, 2466; Feddersen, Die Elternteilzeit, NWB 2009, 1427; Eilts, Änderungen beim Elterngeld, NWB F 27, 4745; Hörster, Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines ZollkodexAnpG – eigentlich ein "JStG 2015", NWB 41/2104, 3082; Paintner, Das Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer ste...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Befreiung von Schulden/Sicherheitsleistung

Rz. 878 Nach dem Gesetz sind die übrigen Gesellschafter verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von gemeinschaftlichen Schulden zu befreien oder hinsichtlich noch nicht fälliger Schulden Sicherheit zu leisten (§§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 728 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB). Diese Ansprüche werden i.d.R. im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Mehrheitsentscheidungen

Rz. 258 Die Frage nach besonderen Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen tritt folgerichtig v.a. in den Fällen auf, in denen unter den Gesellschaftern vereinbart wurde, über bestimmte Gegenstände gesellschaftlicher Angelegenheiten durch Beschluss einer bestimmten Mehrheit der Gesellschafter zu entscheiden. Diese Mehrheitsbeschlüsse sind es, die besonderer vertraglicher Rege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemein

Rz. 3 § 93b GBV knüpft an das Gesetz v. 17.3.1998 (BGBl I S. 502) an. Dort ist eine Wertausgleichspflicht des Grundstückseigentümers für die Durchführung von Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen durch öffentliche Mittel vorgesehen. Der Wertausgleich wird durch die zuständige Behörde festgesetzt; er ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, § 25 Abs. 6 BBodSchG.[1]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / (2) Pfandrecht

Rz. 147 Sämtliche Ansprüche des Kommissionärs sind durch ein gesetzliches Pfandrecht am Kommissionsgut gesichert (§ 397 HGB).[315] Dieses Pfandrecht sichert auch Forderungen aus früheren Kommissionsgeschäften.[316] Gem. § 366 Abs. 3 HGB kann das Pfandrecht gutgläubig an schuldnerfremden Sachen erworben werden. Sofern sich allerdings das Kommissionsgut noch im Eigentum des Ko...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Prognose

Rz. 288 Vgl. Die Ausführungen unter Rdn 180 ff. Der Ausgleich ist für den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages zu berechnen. Deshalb ist eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Geschäftsbeziehungen zwischen Hersteller und den vom VH geworbenen Kunden nach Vertragsbeendigung anzustellen, um zu ermitteln, ob die Beendigung zu erheblichen Vorteilen für den Hers...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Übertragung des Sondernutzungsrechts

Rz. 117 Die "isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts" auf den Eigentümer eines anderen WE-Rechts derselben WE-Gemeinschaft bedarf einer Vereinbarung zwischen dem bisher und dem neu benutzungsberechtigten Wohnungseigentümer, aber nach dem Gesetz keiner Zustimmung der anderen WEer oder des Verwalters, sofern ihre Wirksamkeit nicht nach § 12 WEG davon abhängig gemacht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Liegenschaftsrecht und seine Teilgebiete

Rz. 4 Materielles Grundstücksrecht, Grundbuchverfahrensrecht, öffentliches Bodenrecht mit dazugehörigem Verfahrensrecht und Immobiliarvollstreckungsrecht sind selbstständige Teilgebiete des Liegenschaftsrechts, die eine getrennte Kodifizierung erfahren und sich trotz ihrer engen Verflechtung eigenständig entwickelt haben. Sie unterscheiden sich nach Wesen, Voraussetzungen un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Für die Stellung als Beteiligte des Rangklarstellungsverfahrens ist in erster Linie maßgebend der Inhalt des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Eintragung des Einleitungsvermerks. Das Gesetz ist jedoch bestrebt, den wahren Berechtigten zum Verfahren hinzuziehen, sofern dieser nicht mit dem Buchberechtigten übereinstimmt. Diesem Zweck dienen die §§ 93 bis 95, 99 GBO, wobei § ...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 2.3 Verzicht auf die Einhaltung der Bindungswirkung bei Krankenkassenwechsel innerhalb der gleichen Kassenart

Eine weitere Sonderregelung lässt das Gesetz für den Fall zu, dass ein freiwilliges Mitglied zu einer anderen Krankenkasse innerhalb der gleichen Kassenart wechseln möchte (z. B. von BKK X zu BKK Y). Für diesen Fall können die Krankenkassen in ihren Satzungen vorsehen, dass die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten nicht angewendet werden soll.[1] Ob die einzelne Krankenkasse e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 1516 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40a EStG hängt zusammen mit der Einfügung des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG (ebenfalls durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital). Hintergrund ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften ("Venture Capital-Fonds" oder "Private Equity-Fonds") zu verbessern, und zwar für den erhöhten Anteil am ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / VI. Franchise-Verträge und Sozialversicherungsrecht

Rz. 205 Die Diskussion um die Scheinselbstständigkeit des Franchise-Nehmers hat zwar ihr Ende gefunden, nachdem durch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 31.12.2002[420] der Kriterienkatalog des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. ersatzlos aufgehoben wurde. Jedoch scheint die Rspr. mittlerweile die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Nr. 9 SGB VI auch auf ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Abweichende Bestimmungen

Rz. 5 Die notwendigen Sonderregelungen sind im Wesentlichen im siebten Abschnitt der GBO (§ 126–134a GBO) und im XIII. und XIV. Abschnitt der GBV zusammengefasst. Hinzu kommen §§ 92 Abs. 1 S. 2, 148 GBO mit dem Verweis auf die Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhandengekommener Grundbücher und Urkunden[4] in der jeweils geltenden Fassung, die auch für di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Prüfungspflicht des Grundbuchamts (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Abs. 1 S. 1 legt dem Grundbuchamt die Pflicht auf, vor der Umschreibung eines unübersichtlichen Grundbuchblatts (§ 28 S. 1 GBV) zu prüfen, ob die Rangverhältnisse unklar oder unübersichtlich sind (siehe § 90 GBO Rdn 3) und ihre Klarstellung nach den Umständen angezeigt erscheint. Wegen § 29 GBV gilt die Pflicht auch bei der Umschreibung nach § 28 S. 2 GBV. Obwohl das G...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1121 Die GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§§ 124 ff. HGB). Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 170 Abs. 1 HGB).[1493] Durch die Formulierung "als solcher" wird durch das MoPeG klargestellt, dass sich das Vertretungsverbot des Kommanditisten auf die organschaftliche Vertretung der Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Form

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Erlass der Grundsteuer wird nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GrStG nur auf Antrag gewährt. Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor. Es ist jedoch zu empfehlen, den Antrag schriftlich zu stellen, damit eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet ist.[2] Rz. 31 [Autor/Stand] Da Anträge nach §§ 33, 34 GrStG sich jeweils nur auf einen Erlasszei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Personengesellschaften

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Relative gesetzliche Verfügungsverbote

Rz. 92 Relative Verfügungsverbote, die auf Gesetz beruhen (§ 135 BGB) sind eintragungsfähig als Schutz gegen gutgläubigen Erwerb (§ 135 Abs. 2 BGB). Der Vermerk muss unmittelbar in das Grundbuch eingetragen werden, Bezugnahme genügt nicht.[229] Einzelfälle eintragungsfähiger Vermerke über gesetzliche Verfügungsverbote können sich noch aus landesrechtlichen Verfügungsbeschränk...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Rz. 270 Ist im Gesellschaftsvertrag keine Regelung getroffen, steht das Einberufungsrecht grds. jedem Gesellschafter zu.[472] Es empfiehlt sich allerdings, auch dazu Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, wobei insb. die Konzentration auf die geschäftsführenden Gesellschafter kombiniert mit einem Einberufungsanspruch einer qualifizierten Minderheit oftmals sinnvoll ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 148 Die Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie (77/91/EWG) vom 13.12.1976 (Kapitalrichtlinie),[286] bezweckt insb. die Angleichung der Vorschriften über das Mindestkapital, die Kapitalaufbringung und die Kapitalerhaltung. Die Richtlinie ist durch eine weitere Richtlinie vom 23.11.1992 um einen Art. 24a ergänzt worden.[287] Damit wurde das im "kontinentalen Rechtskreis...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV

Rz. 13 § 2 Abs. 3 SGB IV sieht vor, dass die Fälligkeitsregelungen der Abs. 1 und 2 nicht gelten, wenn Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV vorliegen. Damit nimmt das Gesetz Bezug auf die Regelungen der §§ 7b, 7c SGB IV. Durch Wertguthabenvereinbarungen kann mit dem Arbeitnehmer eine Freistellung vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat in der Folge einen Anspruch auf A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

Rz. 58 Im Beschwerdeverfahren sind von dem Beschwerdegericht stets die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen von Amts wegen zu prüfen. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit richtet sich nach §§ 72, 81 GBO. Form, Inhalt und Adressat der Beschwerde sind in §§ 73, 74 GBO geregelt. Für die Einlegung der Grundbuchbeschwerde sieht das Gesetz grundsätzlich keine Frist vor (Ausna...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Beschlussfassung in der Hauptversammlung einer AG

Rz. 67 Besonderheiten gelten für die Beschlussfassung in der Hauptversammlung einer AG; § 181 BGB ist nach herrschender Meinung unanwendbar.[152] Zur Begründung wird auf § 135 AktG verwiesen. Diese Vorschrift regelt die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung einer AG durch Kreditinstitute. Dabei geht das Gesetz ohne Weiteres davon aus, dass ein Kreditinstitut grds....mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Genussrechte

Rz. 339 Genussrechte sind im Gesetz nicht definiert. Sie werden allerdings in einer Reihe von Gesetzesnormen erwähnt, so insb. in § 221 Abs. 3 AktG, sowie in diversen Vorschriften des KWG, VAG, EStG und KStG. Sie sind grds. rechtsformneutral und ihrer Rechtsnatur nach ein Dauerschuldverhältnis sui generis.[268] Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ergeben sich weitreichende Ges...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VIII. Besonderheiten bei Verfügungen von Todes wegen

Rz. 40 Für Verfügungen von Todes wegen gelten die allgemeinen Vorschriften über die Beurkundung von Willenserklärungen, jedoch mit einigen Besonderheiten. Der Notar soll die Testamentsniederschrift in einen Umschlag nehmen und mit dem Prägesiegel verschließen. Das verschlossene Testament ist unverzüglich in amtliche Verwahrung zu bringen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 BeurkG).[41] Ein ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.6 Arbeitszeitausgleich

Rz. 11 Da der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2 Satz 1 gesetzlich verpflichtet ist, die auf dem Arbeitszeitkonto erfassten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer Erfassung in bezahlte Freizeitgewährung oder durch Bezahlung des Mindestlohns auszugleichen, führt dies zu Einschränkungen bei der bislang gehandhabten Praxis der Vereinbarung eines sogenann...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Anwendung transnationalen Rechts

Rz. 208 Da § 1051 Abs. 1 ZPO und die Kollisionsnormen der institutionellen Schiedsordnungen im Anschluss an Art. 28 UNCITRAL-Modell-Gesetz nicht mehr das Wort Rechtsordnung (law) verwenden, sondern die Bezeichnung Rechtsvorschriften bzw. Rechtsregeln (rules of law), wird allgemein auch die Anwendung transnationalen Rechts im Schiedsverfahren für zulässig gehalten. Beispiele ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 67–73 GBV enthalten die Regeln für die Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs und wurden im Wesentlichen mit dem RegVBG [1] eingefügt und in den §§ 68, 69, 70, 71a, 72 mit dem DaBaGG geändert. Zur Ermächtigungsgrundlage vgl. § 134 GBO (§ 134 GBO Rdn 3). Zur Anlegung der elektronischen Grundakte vgl. § 96 GBV.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 2 Eintragungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen bei der Ermittlung des Freibetrags eingetragen werden dürfen, ist im Gesetz geregelt.[1] Andere Ermäßigungsgründe sind nicht zulässig, sondern können erst nach Ablauf des Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Steuerlich abziehbare Aufwendungen werden auf Antrag des Arbeitnehmers vom Finanzamt ermittelt und an de...mehr