Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Beitragserstattung nach § 75 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 6)

Rn. 174 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf Antrag werden nach § 75 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Beiträge erstattet an Nr 1: Versicherte, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können Nr 2: Witwen, Witwern und Waisen, wenn wegen der Nichterfüllung der Wartezeit von 5 Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ist nach dem Gesetz ein Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbrief unbrauchbar zu machen, so wird, nachdem die bei dem Recht bewirkte Grundbucheintragung auf dem Brief vermerkt ist, der Vermerk über die erste Eintragung des Rechts durchstrichen und der Brief mit Einschnitten versehen. (2) Ist verfügt worden, daß der Brief unbrauchbar zu machen ist, und ist in den G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 74–76a GBV enthalten die Regelungen für das Eintragungsverfahren beim maschinell geführten Grundbuch und wurden im Wesentlichen durch das RegVBG [1] als Abschnitt XIII eingefügt und in den §§ 74, 76, 76a GBV mit dem DaBaGG geändert. § 74 GBV selbst enthält Ausführungsvorschriften zu §§ 129, 130 GBO, die von den Regelungen über die Vornahme von Eintragungen im Pap...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Änderung des Gesellschaftsvertrages und (sonstige) Grundlagenentscheidungen

Rz. 262 Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen grds. der Zustimmung aller Gesellschafter. Gleiches gilt für (sonstige) Grundlagenentscheidungen wie etwa die Aufnahme neuer Gesellschafter oder das Ausscheiden alter Gesellschafter, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Erhöhung von Beiträgen, die Anpassung des Gesellschaftszwecks oder auch die Auflösung der Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Form der Stimmabgabe

Rz. 274 Besondere Formvorschriften für die Stimmabgabe gibt es im Gesetz weder für die innerhalb noch für die außerhalb von Gesellschafterversammlungen gefassten Beschlüsse.[476] Werden sie innerhalb von Gesellschafterversammlungen gefasst, wird regelmäßig eine mündliche Stimmabgabe erfolgen, bei außerhalb von förmlichen Gesellschafterversammlungen gefassten Beschlüssen komm...mehr

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Vorbemerkungen / I. Einführung eines einheitlichen Grundbuchsystems im Jahre 1936

Rz. 4 Die GBV ist am 1.4.1936 in Kraft getreten (§ 94 S. 1 GBV; in der Neufassung der GBV vom 10.1.1995, BGBl. I S. 115, nicht mehr abgedruckt). Da aber die Umstellung auf das neue Grundbuchsystem notwendigerweise eine gewisse Zeit in Anspruch nahm, war es erforderlich, auf bestimmten Gebieten und in bestimmtem Umfang dem Landesrecht noch für eine Übergangszeit Geltung zu la...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.4 Arbeitsvertragliche Regelung

Rz. 9 Das Gesetz sieht vor, dass für die Erfassung der Überstunden in einem Zeitkonto eine "schriftliche Vereinbarung" erforderlich ist. Eine derartige Vereinbarung liegt sowohl bei einer arbeitsvertraglichen Regelung als auch bei einer Regelung in einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung oder in einem normativ oder in Folge schriftlicher Inbezugnahme geltenden Tarifvertrag vor.[1...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / D. (Un-)Möglichkeit einer Verbandsklage im Arbeitsrecht

Rz. 180 Nach allgemeinen Regeln kann derjenige, der nach §§ 307–309 BGB unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, auf Unterlassung bzw. auf Widerruf der Empfehlung in Anspruch genommen werden (§ 1 UKlaG). Im Bereich des Arbeitsrechts besteht diese Möglichkeit nicht, da § 15 UKlaG ausdrücklich regelt, dass dieses...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Zugelassener Nutzerkreis

Rz. 4 § 133 Abs. 2 S. 2 und Abs. 4 GBO i.V.m. § 82 Abs. 1 S. 1 GBV lassen erkennen, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber bei der Konzeption des Abrufverfahrens zwei verschiedene Nutzerkreise im Auge hatte: Rz. 5 Die uneingeschränkt Abrufberechtigten (zur Begriffsbildung siehe § 133 GBO Rdn 5) decken sich mit denjenigen Personen oder Stellen, bei denen nach § 43 GBV eine Darl...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 2. Bestimmtheitserfordernis

Rz. 40 Nach Art. 14 CISG ist weiter erforderlich, dass das Angebot inhaltlich genügend bestimmt ist. Demnach ist eine Einigung über die essentialia negotii Voraussetzung. Das Gesetz verlangt zum einen als Mindestinhalt des Angebots, dass Ware und Menge bestimmt oder zumindest bestimmbar sind. Allerdings können darüber hinaus im Einzelfall auch weitere Regelungen, etwa über L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1890 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG befreit Trinkgelder, die dem ArbN von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch darauf gezahlt werden, von der ESt. Dabei ist die Befreiung ab VZ 2002 betragsmäßig unbegrenzt (Gesetz zur Steuerfreistellung von ArbN-Trinkgeldern vom 08.08.2002, BGBl I 2002, 3111). Damit soll die steuerliche Belastung im Niedriglohnsektor ges...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / b) Gefährdung der Lebensexistenz des Kindes?

Von anderer Seite wird dagegen der Vorwurf erhoben, die Düsseldorfer Tabelle gefährde die Lebensexistenz des Kindes, weil die dort ausgewiesenen Bedarfssätze weit hinter dem tatsächlichen Mindesterziehungs- bzw. Mindestausbildungsbedarf zurückblieben.[25] Auch dieser Vorwurf geht fehl, weil die Unterhaltshöhe nicht durch die Düsseldorfer Tabelle, sondern vom Gesetz bestimmt w...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VI. Innenverhältnis: Rechte und Pflichten von Treugeber und Treuhänder

Rz. 441 Das Innenverhältnis zwischen Treuhänder und Treugeber wird durch den Treuhandvertrag geregelt, der nicht nur die schuldrechtlichen Elemente von Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 662, 675 BGB) enthält, sondern darüber hinaus auch gewisse organisatorische gesellschaftsähnliche Elemente. Da das Gesetz keine treuhandspezifischen Regelungen enthält, sollte der Tr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die materiellen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Familiengerichts (§ 64 Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unterbleibt eine Berechtigtenbestimmung oder wird diese widerrufen, ohne dass eine neue Bestimmung für die Zukunft getroffen wird, so trifft das Familiengericht die Berechtigtenbestimmung. Insoweit gilt seit dem 01.09.2009 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Zum...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Erwerbsvorgänge

Rz. 24 § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG setzt keinen Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung voraus, sondern ordnet ohne Anknüpfung an bestimmte Erwerbsvorgänge für alle Erwerbsvorgänge nach dem ErbStG die Gewährung der Verschonung an, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ungeachtet dessen geht die Verwaltung in R E 13b.1 Abs. 4 und R E 13b.2 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 201...mehr

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Vorbemerkungen / III. Außerordentliche Beschwerde; Anhörungsrüge

Rz. 12 Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit scheidet spätestens seit der Entscheidung des BVerfG vom 30.4.2003[13] auch dann aus, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist.[14] Denn ein außerordentliches Rechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Liquidator

Rz. 23 Beim Liquidator ist zu beachten, dass er nach dem Gesetz nur Vertretungsmacht für seinen Geschäftskreis hat (§§ 149, 161 HGB, 37 Abs. 2, 70, 71 Abs. 2 GmbHG, 268 Abs. 1 und 2, 269 AktG, 27 Abs. 2, 88, 89 GenG und 49 BGB). Damit ein von dem Liquidator einer Personengesellschaft vorgenommenes einzelnes Geschäft ein nach § 149 HGB zulässiges Abwicklungsgeschäft ist, muss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Übersicht über die Regelung der Fahrtkosten in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a EStG

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / XI. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 12 NachwG – Fortbildung

Rz. 24 Neu eingeführt wurde wiederum die Pflicht, den Arbeitnehmer über einen etwaigen Anspruch auf "vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung" zu informieren (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 12 NachwG). Es ist derzeit noch recht unklar, was dies im Detail bedeutet. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass sich ein Anspruch auf Fortbildung aus Individual,- Kollektivvertrag oder au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Wiederkaufsrecht für das Siedlungsunternehmen (§ 20 RSG)

Rz. 231 Gesetzlicher Inhalt (§ 20 Abs. 1 RSG): Ausgeschlossen ist das Recht bei Verkauf an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, an Ehegatten oder nahe Verwandte i.S. §§ 20, 4 Abs. 2 RSG. Vom Wiederkaufsrecht betroffener Grundbesitz ist nicht nur das hinzuerworbene Grundstück, sondern die ganze, durch den Neuerwerb gestaltete Siedlerstelle.[843] Die Zeitdauer muss verein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Protokoll über die Mitteilung

Rz. 1 Wie bereits aus dem Wortlaut des § 133a GBO hervorgeht, ist vom Notar kein Verzeichnis über die Grundbucheinsichten als solches zu führen, sondern nur unter engen Voraussetzungen (vgl. § 133a GBO Rdn 16) ein Protokoll über die Mitteilung des Grundbuches in diesen Ausnahmefällen. Die Anlage oder auch Vorlage eines Protokolls über vom Notar getätigte Einsichten als solch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nicht eintragungsfähige Vorkaufsrechte

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 20 Informationspflichten an die Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen der Prüfung bei den Arbeitgebern bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden verpflichtet. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen, den Behörden der Zollverwaltung, den in § 71 AufenthG genannten Behörden, den Finanzbeh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Anknüpfungspunkt

Rz. 3 Als Anknüpfungspunkt für die Geschäftsfähigkeit schreibt Art. 7 Abs. 1 S. 1 EGBGB nunmehr den gewöhnlichen Aufenthalt der Person vor. Damit rückt das Gesetz von der bisherigen Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit ab, die insbesondere bei Mehrstaatlern, Geflüchteten und Vertriebenen zu rechtlichen Problemen führen konnte. Der Gesetzgeber ist hiermit einem (auch interna...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Kapitalerhöhung bei der AG

Rz. 100 Zur Beschaffung neuen Eigenkapitals durch Zuführung von Geldmitteln unterscheidet das AktG drei Formen (s. § 10 Rdn 781 ff. und § 10 Rdn 1676 ff.). Daneben kann auch bei der AG eine ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 275 Vor der Erbschaftsteuerreform 2008 war es für erfolgreiche Familienunternehmen aus erbschaftsteuerlicher Sicht erheblich günstiger, das Unternehmen als Personengesellschaft zu betreiben (z.B. als Kommanditgesellschaft und ggf. auch mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär, um eine Haftungsabschirmung auch in der Personengesellschaft zu erreichen). Statt des Ver...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Einzelheiten zur Abtretung, insbesondere Bedingungen und Befristungen

Rz. 12 Bei der Briefhypothek wird die Forderung nach § 398 BGB abgetreten (Form: § 1154 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB), der die Hypothek als Nebenrecht folgt (§ 1153 Abs. 1 BGB). Briefgrund- und Rentenschulden werden hingegen durch Einigung nach § 873 Abs. 1 BGB übertragen, wobei nach §§ 1192 Abs. 1, 1200 Abs. 1 BGB die Formerfordernisse des § 1154 Abs. 1 S. 1 BGB (schriftliche Erkl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 123 Die österreichische OHG wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, es sind Abweichungen hiervon im Handelsregister (sog. "Firmenbuch") eingetragen, § 125 HGB.[441] Der Umfang der Vertretungsmacht kann Dritten gegenüber nicht beschränkt werden.[442] Rz. 124 Wie im deutschen Recht sind bei der KG nach österreichischem Recht die Kommanditisten von der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Keine Voreintragung des Erben

Rz. 14 Bei Übertragung oder Aufhebung eines Rechts ist die Voreintragung des Erben stets überflüssig. Da in diesen Fällen entweder das Recht oder der Berechtigte gleich wieder aus dem Grundbuch verschwinden würde, hält es das Gesetz für gerechtfertigt, den starren Eintragungszwang zu lockern, um dem Erben Kosten zu sparen. Diesem Gedanken wird insoweit auch der innere Zusamm...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / VI. Gesetzliche Ansprüche des Nachbarn

Rz. 65 Schließlich gibt das Gesetz dem betroffenen Nachbarn auch eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen an die Hand, mittels derer er im Schadensfall Aufwendungsersatz[35] (Geschäftsführung ohne Auftrag, bereicherungsrechtliche Ansprüche), deliktischen Schadensersatz[36] oder auch Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche[37] geltend machen kann. Für eine detaillierte Darstellu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 110 GBO regelt die Überprüfung des Feststellungsbeschlusses durch die Rechtsmittelinstanz. Dabei wird zwischen einem streitigen Feststellungsbeschluss, d.h. bei dem zugleich über einen Widerspruch entschieden wird, und einem unstreitigen Beschluss unterschieden. Im letzteren Fall verzichtet das Gesetz auf ein Rechtsmittel, weil kein Beteiligter gegen den Vorschlag fü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsgeschichte

Rz. 1 Die Bestimmung wurde durch das RegVBG vom 20.12.1993[1] eingefügt und durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren (ERVGBG) vom 11.8.2009[2] aktualisiert. Sie greift im Wesentlichen die Formulierung von § 8a HGB a.F. (jetzt § 8a Abs. 3) auf, der bereits durch das Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.198...mehr

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AGS 01/2024, Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen

Bearbeitet von RiBGH Dr. Christian Grüneberg. 83. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVIII, 3.288 S., 125,00 EUR Im Jahresrhythmus arbeitet der Grüneberg aus der immensen Ansammlung aktueller Rspr. und Lit. die wesentlichen Informationen heraus und gibt dazu klare und praxisrelevante Antworten. Die Grüneberg-Webseite (GrünHome: www.grueneberg.beck.de) bietet Raum f...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Begriffsbestimmung

Rz. 8 In der technischen Fachwelt hat sich hierfür der Begriff der digitalen Signatur herausgebildet. Juristen haben diese Überlegungen fortgesetzt und in der Diskussion über eine Eignung solcher Sicherungsmechanismen als Unterschriftsersatz dafür den Begriff der elektronischen Unterschrift geprägt. § 75 GBV greift dieses Verständnis auf. Die Signatur ist mit Inkrafttreten d...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Veröffentlichungs- und Angebotspflicht bei Kontrollerwerb

Rz. 361 Wer unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle an einer Zielgesellschaft erwirbt, muss dies spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen veröffentlichen (§ 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG). Innerhalb von 4 Wochen nach dieser Veröffentlichung ist der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln (§ 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG). Rz. 362 Die Veröffentlichungspflicht knüpft damit an den Begriff ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Hypothek

Rz. 228 Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht i.S.d. Sachenrechts und in den §§ 1113–1190 BGB geregelt. Ihre Bedeutung als Kreditsicherheit tritt in der Praxis zugunsten der Grundschuld immer weiter zurück.[172] Eine Hypothek kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden.[173] Der Inhaber der Hypothek ist ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / je) Übersicht über die Regelung der Übernachtungskosten in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a EStG

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Stimmrechtsausschluss

Rz. 733 Das Gesetz schließt lediglich das Stimmrecht des Gesellschafters einer OHG in den Fällen von § 118 Abs. 2 HGB (Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen Gesellschafter, der das Wettbewerbsverbot verletzt hat), § 116 Abs. 5 HGB und § 124 Abs. 5 HGB (Beschlussfassung betreffend die Entziehung der Geschäftsführungs- und/oder Vertretungsbefugnis) sowie § 134 HGB (Ausschl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Gesellschafter

Rz. 268 § 15a Abs. 3 InsO erstreckt die Insolvenzantragspflicht auch auf die Gesellschafter bzw. jedes Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft für den Fall, dass Führungslosigkeit der Gesellschaft vorliegt. Rz. 269 Führungslosigkeit der Gesellschaft liegt vor, wenn die Gesellschaft, etwa in den Fällen der sog. Firmenbestattung, keinen Geschäftsführer mehr hat. Sie ist nur...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 2 Die materiell-zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit ist für das Grundbuchamt ebenfalls bei der Prüfung der Wirksamkeit der Einigung im Rahmen des § 20 GBO sowie die der Eintragungsbewilligung gemäß § 19 GBO bedeutsam.[8] Nach dem inländischen Internationalen Privatrecht (IPR) unterfällt bei der Verfügung über Grundstücke mit Auslandsberührung die Frage nach der Geschäftsf...mehr

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AGS 01/2024, Bemessung der ... / II. Gebührenbestimmung durch den Rechtsanwalt

Gem. § 14 Abs. 1 RVG bestimme – so das LG Koblenz – der Rechtsanwalt – hier der Wahlverteidiger – bei den hier geltenden Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände. Die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung sei nur dann nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Ob das der Fall sei, unterliege im Kostenfestsetzungsverfahren und auch im ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Deutsch-französischer Güterstand der Wahlzugewinngemeinschaft

Rz. 109 § 1519 BGB i.V.m. dem Gesetz zu dem Abkommen vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahlzugewinngemeinschaft vom 15.3.2012[276] erlaubt deutsch-französischen Ehepaaren die Vereinbarung der Wahlzugewinngemeinschaft (WZG).[277] Art. 5 WZGA erlegt für die WZG dem Ehegatten-Eigentümer der Ehewohnung ein...mehr

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§ 3 Firmenrecht / e) Besondere Verstoßfolgen

Rz. 204 Neben den typisch firmenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen der Führung einer unzulässigen Firma ist hier noch die persönliche Haftung zu besorgen. Das Auftreten im Geschäftsverkehr unter einer Firma ohne den erforderlichen "GmbH & Co. KG"-Zusatz kann zur Rechtsscheinhaftung der Geschäftsführer oder der Gesellschafter führen, weil dem Gesetz zuwider d...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / aa) Erstreckung des Rechts auf das Grundstück gem. § 905 S. 1 BGB

Rz. 14 Es ist nachvollziehbar, dass gerade im Hinblick auf §§ 905, 909 BGB das Grundstück im nachbarrechtlichen Sinne als Raum zu betrachten ist, zu dem auch die Luftsäule über der Fläche sowie der Erdraum unterhalb der Oberfläche gehören. Hieraus kann aber unzweifelhaft nicht geschlossen werden, dass sich auch der Herrschaftsbereich des Eigentümers ebenso weit erstreckt, de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Form und Inhalt

Rz. 6 Zum Inhalt sowie der Form einer Löschungsankündigung enthält das Gesetz keine Vorgaben. Vielmehr ist das Grundbuchamt insoweit frei. Da es sich nicht um eine verfahrensbeendende Entscheidung handelt, wird die Auffassung vertreten, die Ankündigung könne auch im Wege einer Verfügung erfolgen. Angesichts der erheblichen Folgen der Versäumung der Einlegung eines Widerspruc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.1 Ordentliche Kündigung

Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist die Kündigungsfrist des Arbeitgebers zugrunde zu legen. Dies ist grundsätzlich die Frist – einschließlich des Endtermins (z. B. Monats- oder Quartalsende) – die sich aus dem Gesetz, dem Tarifvertrag bzw. dem Einzelarbeitsvertrag ergibt. Die für den Arbeitgeber maßgebliche Frist gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 1 Voraussetzungen

Nach § 11 Abs. 1 VermBG (Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer) hat der Arbeitgeber auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen. Eine staatliche Förderung besteht gemäß § 12 VermBG generell nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Art der Leistung und das Insti...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Möglichkeiten der Haftungsfreizeichnung

Rz. 84 Immer wieder versuchen Franchise-Geber, sich von jeglicher Haftung – auch für die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten – frei zu zeichnen. So finden sich in Prospekten oder Franchise-Broschüren oder auch Franchise-Verträgen nachfolgende Formulierungen. Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.3: Haftungsfreizeichnung Die mitgeteilte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Gebühren

Rz. 12 Für die erstmalige Einrichtung des Abrufverfahrens entsteht die Gebühr Nr. 1150 KV. Gebührenpflichtig ist nur die Teilnahme am eingeschränkten Abrufverfahren (vgl. § 82 Abs. 2 S. 1 GBV). Die Einrichtung für die Teilnahme am uneingeschränkten Abrufverfahren nach § 133 Abs. 2 GBO ist gebührenfrei.[8]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 6. Sechste gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 153 Die Richtlinie (82/891/EWG) vom 17.12.1982 (Spaltungsrichtlinie) enthält Vorschriften zum Schutz der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter für den Fall der Spaltung einer Gesellschaft. Diese Richtlinie, deren Regelungen nun in Art. 135–Art. 160 EU-GesR-RL zu finden sind, gilt ausschließlich für den Fall der Spaltung von AG. Anders als die (Dritte) Fusionsrichtl...mehr