Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Abwägungsregeln.

Rn 10 Auf der Grundlage des unter a) Gesagten haben sich folgende (s Stoffels Rz 484 ff) Abwägungsregeln herausgebildet (unangemessen +, nicht –): Summierungseffekt/›Klauselinfektion‹ von nachteiligen Klauseln iVm benachteiligender Wirkung einer noch hinnehmbaren Klausel (+BGH NJW 07, 997 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03]; 03, 2234 [BGH 14.05.2003 - VIII ZR 308/02]) oder Indivi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Erbenbesitz (§ 857).

Rn 11 Besonders bedeutsam ist die besitzrechtliche Stellung des Erben nach § 857. Denn diese vom Gesetz eingeräumte Besitzstellung des Erben führt dazu, dass auch jede freiwillige Weggabe des Besitzes an einem Erbschaftsgegenstand durch eine dritte Person für den wirklichen Erben ein Abhandenkommen darstellt. Damit ist selbst vor Kenntnis des Eintritts der Erbschaft und der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besitz des Unternehmers.

Rn 5 Das Gesetz knüpft die Entstehung des Pfandrechts an den Besitz des Unternehmers, der ebenfalls nach allg Vorschriften (§§ 854 ff) zu beurteilen ist. Mittelbarer Besitz (§ 868) – bspw des Hauptunternehmers an der dem Subunternehmer zur Bearbeitung überlassenen Sache – reicht aus (BRHP/Voit § 647 Rz 6; Grüneberg/Retzlaff § 647 Rz 3). Führt der Unternehmer die Werkleistung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einredeeinschränkungen.

Rn 19 Nach Abs 2 kann der Gegner Einreden aus der Person der Partei nicht erheben. Als Einreden kommen alle Einwendungen des Gegners ggü dem Anwalt in Betracht, mit denen er aus den Rechtsbeziehungen ggü der Partei das Erlöschen des Kostenerstattungsanspruchs herleitet (Kobl RPfleger 83, 310; Zö/Schultzky Rz 14). Der Begriff der Einreden ist demnach nicht auf den zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Abgelehnte Terminsverlegung.

Rn 15 Rechtsfolgen einer nicht erfolgten, aber gebotenen Verlegung: Keine Säumnis der nicht erschienenen Partei, zu deren Gunsten hätte verlegt werden müssen. Ein gleichwohl erlassenes Versäumnisurteil wäre nicht in gesetzlicher Weise ergangen und kann deshalb nicht die Kostenfolge des § 344 auslösen. Falls in dem zu Unrecht nicht verlegten Termin ein streitiges Urt ergeht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beweisregeln, Beweiserleichterungen, Beweislastumkehr.

Rn 13 Lässt der Tatrichter gesetzliche Beweisregeln unbeachtet oder legt er der Beweiswürdigung umgekehrt eine abstrakte Beweisregel zugrunde, die das Gesetz nicht kennt, liegt eine revisionsrechtlich beachtliche Rechtsverletzung vor (BGH NJW 99, 486, 488; Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 10). Unbeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung unterliegt auch die Frage, ob der Tatri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsfristen.

Rn 8 Durch Nr 1 soll die Verwendergegenseite in ihrer Dispositionsfreiheit geschützt und die Effektivität der ihr nach dem Gesetz zustehenden Sekundäransprüche sichergestellt werden (BGH NJW 84, 2469 [BGH 28.06.1984 - VII ZR 276/83]). Leistungsfristen iSv Nr 1 sind alle Fristen, die nach dem Inhalt der AGB verstrichen sein müssen, ehe die Leistung – bzw wichtige Nebenleistun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Teilurteil enthält Kostenentscheidung.

Rn 10 Enthält das Teilurteil eine Kostenentscheidung, so ist die Kostenentscheidung des Teilurteils nach § 99 I grds nicht anfechtbar, es sei denn, das Gesetz lässt die isolierte Anfechtung zu. Beispiel: Gegen den Beklagten zu 1) ergeht ein Teilanerkenntnisurteil. Gleichzeitig wird ausgesprochen, dass die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) gem § 93 dem Kl auferlegt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rückfestsetzung.

Rn 9 Auf der Grundlage des bisherigen Kfb erstattete und nunmehr zurückzugewährende Kosten werden gem § 91 IV durch einen neuen Kfb festgesetzt (Ddorf JurBüro 10, 649; 98, 309, analog § 717 II, hM; aA München JurBüro 93, 677 m abl Anm Mümmler). § 91 IV gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Anhängigkeit oder Beendigung des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 79 [BGH 16.09.2004 - V ZB 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt.

Rn 4 Aufzunehmen ist die wirksame namentliche Ernennung des Betreffenden (KG NJW 64, 1905) zum Testamentsvollstrecker, der Name des Erblassers, nicht der der Erben (KG ZEV 03, 204, 205), sowie (nur) alle Abweichungen vom typischen Aufgabenbereich (zB Dauer-, Verwaltungs- oder reine Beaufsichtigungsvollstreckung nach § 2208 II; vgl BayObLG FamRZ 91, 612) einschl eines besonde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm ergänzt § 355; sie dient der Umsetzung von Art 7 FernabsFinDienstlRL und Art 14 III lit b VerbrKrRL 2008 und enthält eine abschließende Sonderregelung für die Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen. Die §§ 346 ff kommen nicht zur Anwendung; § 361 I sperrt weitergehende Ansprüche gegen den Verbraucher. Durch das WoImmoKrRL-UG (Vor §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 6 Die Vorschrift setzt das objektive Vorliegen der Leistung, die sog reale Leistungsbewirkung, voraus. Es reicht demgemäß aus, dass die Leistung einer bestimmten Forderung zugeordnet werden kann (BGH NJW 07, 3488: unmittelbare Leistung des Subunternehmers an Auftraggeber). Ein weiteres subjektives Merkmal muss nicht vorliegen. Insb bedarf es keiner vertraglichen Vereinbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, AGG § 32 AGG – Schlussbestimmung.

Gesetzestext Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen. Rn 1 Die in § 32 vorbehaltenen allg Bestimmungen sind insb solche des BGB, namentlich Schuldrecht und Deliktsrecht, aber auch KSchG, GewO, HGB, BetrVG, PersonalVG der Länder und des Bundes (BTDrs 16/1780, 53; § 15 Rn 20 ff). Bei unberechtigter Inanspruchnahme kommen Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besondere Gerichtsstände.

Rn 6 Hierunter fallen alle Gerichtsstände außer dem allg Gerichtsstand und den ausschl Gerichtsständen. Die besonderen Gerichtsstände, die das Gesetz kennt, knüpfen an bestimmte Verfahrensgegenstände an. Bsp: Allgemeine Versorgungsbedingungen für Wasser, Elektrizität, Gas und Fernwärme (jew § 34 AVBWasserV, AVBFernwärme; jew § 22 Strom/GasGVV); § 17 Verordnung über die Allge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 105 FamFG – Andere Verfahren.

Gesetzestext In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist. Rn 1 § 105 regelt die internationale Zuständigkeit in den nicht von vorrangigen internationalen Rechtsakten oder §§ 98–104 (beachte insb deren Verbundzuständigkeiten) erfassten streitigen u freiwilligen FamFG-Angelegenheiten. Für diese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszusammenhang.

Rn 1 Soweit eine Trennung noch nicht erfolgt ist, sind Erzeugnisse wesentliche Bestandteile der beweglichen oder unbeweglichen Hauptsache mit der Folge, dass nach § 93 diese Bestandteile nicht Gegenstand eigener Rechte sein können (Sonderrechtsunfähigkeit). Demgegenüber tritt die Sonderrechtsfähigkeit erst mit der Trennung ein. Durch diese werden Erzeugnisse und sonstige Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich (S 1).

Rn 4 Art 16 S 1 bestimmt das anwendbare Recht für die Inanspruchnahme im Gesamtschuldnerausgleich: Die Norm knüpft an das Vertragsstatut der getilgten Forderung an. Es bestimmt, ob und inwieweit sich der zahlende Hauptschuldner im Innenverhältnis seinerseits bei gesamtschuldnerisch haftenden Mitschuldnern erholen kann. Ist deutsches Recht Vertragsstatut, gilt § 426 I BGB. Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechtigter.

Rn 3 Neben dem im Gesetz ausdrücklich genannten Eigentümer steht das Selbsthilferecht auch den an dem betroffenen Grundstück dinglich Berechtigten zu, soweit sie aufgrund ihres Rechts eigentumsähnliche Ansprüche haben. Das sind der Nießbraucher (§ 1065), der Dienstbarkeitsberechtigte (§§ 1027, 1090 II) und der Erbbauberechtigte (§ 11 ErbbauRG). Rn 4 Obligatorisch Berechtigte ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Präsident.

Rn 3 Präsidenten (Präsidentinnen) sind durch die Landesgesetze zur Verwaltung und Dienstaufsicht berufen (vgl etwa §§ 16, 17 AGGVG BW; Art 19, 20 AGGVG Bay; §§ 20 ff AGGVG Nds). § 59 hingegen spricht ausschließlich ihre Tätigkeit im Richteramt an. Darüber hinaus weist das Gesetz den Präsidenten in §§ 21a ff eine eigene Rolle mit Rechten und Pflichten in der Selbstverwaltung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Auslandszustellung.

Rn 60 Gem Abs 1 S 3 ist zwischen Zustellung nach Unionsrecht und sonstigen Auslandszustellungen zu unterscheiden. Die frühere Regelung, nach der die Zustellung dadurch als bewirkt galt, dass die gerichtlichen Schriftstücke zu den Gerichtsakten genommen werden, wenn die im EU-Ausland ansässige Partei keinen Zustellungsbevollmächtigten im EU-Gerichtsstaat benannt hat, war nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtslage ab 1.1.24.

Rn 13 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.08.21 (BGBl I 3436) wird § 736 stark verändert. Die Änderung tritt mWz 1.1.24 in Kraft. Rn 14 Der bisherige Wortlaut von § 736 übertrug das Gesamthandsprinzip des materiellen Rechts in den Prozess. Das ist künftig entbehrlich, weil der Gesetzgeber nunmehr das Gesellschaftsvermögen ausschließlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 16 ProdHaftG – Übergangsvorschrift.

Gesetzestext Dieses Gesetz ist nicht auf Produkte anwendbar, die vor seinem Inkrafttreten in den Verkehr gebracht worden sind. Rn 1 Diese eine Rückwirkung des ProdHaftG verhindernde Vorschrift ist auf den Wegfall der Privilegierung landwirtschaftlicher Produkte zum 1.12.00 entsprechend anzuwenden (BTDrs 14/3371, 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Es muss sich um einen Beschl zur Verwaltung des gemE oder des Gemeinschaftsvermögens handeln (Verwaltungsbeschl). Eine Beschl-Kompetenz besteht nicht, sofern die entspr Verwaltungsmaßnahme oder -entscheidung bereits durch eine Vereinbarung oder ein Gesetz geregelt ist. Ist die Verwaltungsmaßnahme oder -entscheidung bislang nur Gegenstand eines anderen Beschl gewesen, st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entstehungsgeschichte, Regelungsgegenstand und -zweck.

Rn 1 Die Vorschrift wurde als § 357c durch das VRRL-UG, durch die die §§ 355 ff zum ganz überwiegenden Teil neu gefasst wurden (s dazu Vor §§ 355 Rn 2), neu geschaffen. Die Einfügung eines neuen § 357a durch das Gesetz v 10.8.21 (BGBl I 3483; s Vor §§ 312 Rn 4a) hat mWv 28.5.22 im Zuge der Umsetzung der sog ModernisierungsRL zu einer entsprechenden Verschiebung sowie zu reda...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unerlaubte Handlung.

Rn 3 Der Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 ist nicht auf die Tatbestände der §§ 823 ff BGB beschränkt, sondern hat eine umfassendere Bedeutung (BGH NJW 56, 911; BGHZ 189, 320; vgl auch BGH NJW 74, 410, 411; KGR 00, 181f). So erfasst er auch solche Handlungen, die durch ein gesetzliches Verbot als unerlaubt gekennzeichnet werden und deren zivilrechtliche Folgen im Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 I).

Rn 2 § 481 I 1 definiert Teilzeit-Wohnrechteverträge als Verträge zwischen Unternehmer (§ 14 Rn 6 ff) und Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff), bei denen der Verbraucher vom Unternehmer ein wiederkehrendes Nutzungsrecht an einem Wohngebäude zu Übernachtungszwecken erwirbt. Die Definition ist weit gefasst, um möglichst alle Varianten des Timesharings an einem Wohngebäude dem Gesetz zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Genehmigungsentscheidungen (Abs 3).

Rn 5 Abs 3 betrifft privatrechtliche Rechtsgeschäfte, die nur mit Genehmigung des Gerichts wirksam sind. Die Genehmigung des Gerichts ist also materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts. Solche Beschlüsse des Gerichts werden gem § 40 II erst mit Eintritt der formellen Rechtskraft wirksam, können also im Rechtsmittelverfahren noch überprüft werden. Mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hinweis auf Möglichkeiten der Beratung durch Beratungsstellen, S 2.

Rn 10 Nach S 2 soll das Gericht die Beteiligten auf die Möglichkeiten der außergerichtlichen Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe hinweisen, um ihnen eine eigenständige Konfliktregelung zu ermöglichen. Der Auftrag zur Konsensfindung wird also an die Eltern zurückgegeben. Vor der Anordnung einer Mediation nach S 3 wird auch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 15 § 559 IIIa ist durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 in das Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er will die Möglichkeit der Mieterhöhung nach Modernisierung nach oben hin absolut und für Mieter vorhersehbar begrenzen (BTDrs 19/4672, 31). Die Bestimmung einer grds absoluten Kappungsgrenze, die nicht an die Höhe der bisherigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Güterichter (Abs 5).

Rn 6 Durch das Gesetz zur Förderung der Mediation vom 21.7.12 wurde an die Stelle von Modellversuchen mit Richtermediation das Verfahren des Güterichters gesetzt. Dieser Güterichter ist also ein Instrument der konsensualen Streitbeilegung in Form der Schlichtung, nicht der Mediation im engeren Sinn. Das bedeutet, dass der Güterichter den Beteiligten Vergleichsvorschläge unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Norm soll den Gläubiger und den Gerichtsvollzieher mit hinreichenden Informationen für die Entscheidung über das (weitere) Vorgehen in der Vollstreckung versorgen. Sie setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus. Der Schuldner ist allein wegen seiner ausbleibenden Leistung zur entsprechenden Mitwirkung verpflichtet (BTDrs 16/10069, 25). Verweigert der Schu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Timesharing-Richtlinie.

Rn 2 Am 14.1.09 ersetzte die Timesharing-Richtlinie die Richtlinie 94/47/EG. Um Regelungslücken zu schließen, wurde va der Anwendungsbereich erweitert (s.a. Schubert NZM 07, 665). Erfasst werden jetzt auch die Vermarktung, der Verkauf und der Wiederverkauf von Teilnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie von Tauschverträgen. Zudem wurde der Begriff des Teilzeitn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Besondere Erscheinungsformen der Bürgschaft.

Rn 71 Das Gesetz sieht einige besondere Gestaltungen der Bürgschaft vor: Mitbürgschaft (§ 769), Selbstschuldnerische Bürgschaft (s § 773 I Nr 1), Bürgschaft auf Zeit (§ 777). Darüber hinaus hat die Praxis weitere Formen der Bürgschaft entwickelt, die sowohl juristische als auch branchenspezifische Besonderheiten aufweisen (s.a. Vor § 765 Rn 15 ff zu Besonderheiten aus Schnit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Enge Auslegung.

Rn 3 Als Ausnahmevorschrift ist § 506 grds eng auszulegen und das Prinzip der perpetuatio fori nur in den im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen zu durchbrechen (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 2; Zö/Herget Rz 2). Daher gilt § 506 nicht in den in §§ 302 IV 4, 600 II, 717 II und 1065 II 2 geregelten Fällen zwar den Streitwert erhöhender, die sachliche Zuständigkeit aber denno...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Stellungnahmefrist (S 2).

Rn 39 Zusammen mit dem Hinweis ist dem Berufungskläger die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist, die auf Antrag bei Vorliegen erheblicher Gründe verlängert werden kann (§ 224 II), zu geben. Bis zum Ablauf der Frist eingehender Tatsachenvortrag ist Grundlage der endgültigen Entscheidung des Berufungsgerichts und bestimmt damit auch den Umfang der Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1484 BGB – Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft.

Gesetzestext (1) Der überlebende Ehegatte kann die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ablehnen. (2) 1Auf die Ablehnung finden die für die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften der §§ 1943 bis 1947, 1950, 1952, 1954 bis 1957, 1959 entsprechende Anwendung. 2Bei einer Ablehnung durch den Betreuer des überlebenden Ehegatten ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Optionsbeteiligte (Abs 3).

Rn 6 Das Gericht kann vAw oder auf Antrag weitere Personen als Beteiligte hinzuziehen, wenn dies im FamFG oder einem anderen Gesetz vorgesehen ist (sog. ›Kann-Beteiligte‹ bzw. ›Optionsbeteiligte‹). Es handelt sich um solche Personen, deren materielles Recht durch den vermuteten Ausgang des Verfahrens zwar unmittelbar betroffen werden kann, von denen aber nicht zu erwarten is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO Fussung EGZPO

Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (EGZPO) Vom 30. Januar 1877 (RGBl. S. 244) in der vom BGBl III/FNA 310–2 veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art 5 und Art 6 G v 10.9.21 (BGBl I 4147) und Art 21 G zur Durchführung der VO (EU) Nr 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entscheidung durch Beschluss.

Rn 15 Ist die Beschwerde unbegründet, weil kein Verstoß gegen das Vorrang- und Beschleunigungsgebot festgestellt werden kann, wird sie durch einen zu begründenden Beschluss zurückgewiesen. Rn 16 Ist die Beschwerde demgegenüber begründet, gilt Abs 3 S 4: Das Beschwerdegericht hat die Feststellung zu treffen, dass die bisherige – unangemessen lange – Dauer des Verfahrens dem Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 29 und § 30 regeln das Beweisverfahren. Nach seinem pflichtgemäßen Ermessen kann der Richter den Strengbeweis (§ 30 I) oder den Freibeweis (§ 29) wählen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Richter das Beweisverfahren nach den strikten Regeln der ZPO gestaltet und sich dabei auf die im Gesetz genannten fünf Beweismittel beschränkt (Strengbeweis) oder ob er von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 § 139 verpflichtet das Gericht, durch Fragen und Hinweise an die Parteien auf eine sachgerechte Prozessführung durch diese hinzuwirken. Die materielle Prozessleitung durch das Gericht (zur Abgrenzung von der formellen Prozessleitung s § 136 Rn 1 f) soll ein faires und effizientes Verfahren sicherstellen, das möglichst optimale Rahmenbedingungen zur gerechten und angemes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 eingefügte Kapitel regelt das Recht der Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf die Mietsache. Es umfasst sechs Vorschriften: § 555a regelt die Duldung von Erhaltungsmaßnahmen. § 555b enthält die Legaldefinition von Modernisierungsmaßnahmen. § 555c enthält die Bestimmungen zur Ankündigung von Modern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schiedsvergleich oder Schiedsspruch.

Rn 2 Die Neuregelung des § 1053 löst ein berühmtes Problem der früheren Rechtslage vor 1998. Damals enthielt das Gesetz in § 1044a aF den sog Schiedsvergleich, der einem gerichtlichen Vergleich im Wesentlichen gleichgestellt war und deshalb ein Vollstreckungstitel sein konnte. Dies schuf verschiedene Probleme, insb war die Vollstreckbarkeit in der internationalen Schiedsgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es die entscheidungserheblichen Tatsachen durch eine förmliche Beweisaufnahme entsprechend der Zivilprozessordnung feststellt. (2) Eine förmliche Beweisaufnahme hat stattzufinden, wenn es in diesem Gesetz vorgesehen ist. (3) Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Abnahme stellt eine wichtige zeitliche Zäsur für die Rechtsbeziehungen zwischen den Werkvertragsparteien dar. Sie Markiert den Übergang vom Erfüllungsstadium zu den Mängelrechten (§ 634) mit weit reichenden Auswirkungen auf die Vertragsabwicklung (zu den Rechtswirkungen der Abnahme: Rn 6). Ihre große praktische Relevanz zeigt sich va bei umfangreichen Bauvorhaben un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Wissensvertretung.

Rn 24 Wissensvertreter sind Personen, deren Wissen sich der Geschäftsherr insb in den Fällen der §§ 142 II, 442, 640 II, 819, 892 I 1, 932, 990 zurechnen lassen muss. Das Gesetz schreibt die Wissenszurechnung in den §§ 166 I; 2 III, 20, 70 VVG ausdrücklich vor. Diese enge Regelung wird den Bedürfnissen einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaft nicht gerecht. Rspr und Lehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Duldungspflicht des Nachbarn.

Rn 18 Hat der Überbauende hinsichtlich der Grenzüberschreitung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt (Rn 13 f) und fehlt es an einem Widerspruch des Nachbarn gegen die Überbauung (Rn 15 f), ist dieser zur Duldung des Überbaus verpflichtet. Er verliert seinen Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 I; darin liegt eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Eigentumsbeschränku...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 In § 1820 werden verschiedene Regelungen zu Vorsorgevollmachten in einer Vorschrift zusammengefasst. I entspricht mit kleineren Modifikationen § 1901c 2 aF, in II werden alle Maßnahmen zusammengefasst, für die bereits im bisherigen Recht nach §§ 1904 V 2, 1906 V 1, 1906 a V 1 aF zwingned die Schriftform und die konkrete Bezeichnung der Maßnahme vorgesehen war. In III–V ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, AGG § 30 AGG – Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Zur Förderung des Dialogs mit gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, die sich den Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zum Ziel gesetzt haben, wird der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Beirat beigeordnet. Der Beirat berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die zweijährige Frist (S 1), in der die Ansprüche iSv § 651i III (§ 651i Rn 16) verjähren, beginnt an dem Tag, an dem die Reise enden sollte (S 2). Der letzte Tag wird nicht mitgerechnet (§ 187 I). Entspr § 634a III die Frist nicht, wenn der Veranstalter arglistig war; insoweit sind dann §§ 195, 199 anwendbar. Im Gegensatz zum bisherigen § 651g I sieht das Gesetz keine ...mehr