Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tatsachenbehauptungen (Nr 3).

Rn 6 Das Gesetz verlangt Angaben zur Begründung der Anträge in tatsächlicher Hinsicht. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Behauptungs- und Beweislast sowie der Wahrheitspflicht des § 138 kann jede Partei die Angabe von Tatsachenbehauptungen aber begrenzen. Im Hinblick auf die Prozessförderungspflicht des § 282 ist von Anfang an ein tatsächliches Vorbringen zu verlange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gegen alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gegen alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rechtskräftige Entscheidung, durch die eine For...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 558b ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 2 III, IV MHG (s.a. vor § 557 Rn 1). Durch § 558b I soll dem Mieter zur Vermeidung überflüssiger Prozesse die Möglichkeit gegeben werden, die Berechtigung eines Mieterhöhungsverlangens in Ruhe angemessen zu überprüfen (BGH NJW-RR 21, 1379 Rz 21; ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Grds ist auch die Annahme eines Volljährigen zulässig. Ob das anzunehmende Kind bereits die Volljährigkeit erlangt hat, wird nach seinem Heimatrecht, das gem Art 7 I 1 EGBGB zur Anwendung gelangt, bestimmt (Bremen OLGR 06, 510). Da in diesem Fall aufgrund der Volljährigkeit nicht mehr das Wohl des Kindes iSd Familienrechtes im Vordergrund stehen kann, tritt an die Stell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 Früchte, die bei ordnungsgemäßer Verwaltung anfallen, gebühren nach ihrer Substanz und ihrem Wert dem Vorerben. Dies ist im Gesetz nicht ausdrücklich angeordnet, ergibt sich aber aus § 2111. An Früchten, die aus nicht ordnungsgemäßer Verwaltung oder im Übermaß anfallen, erwirbt der Vorerbe zwar ebenfalls Eigentum (§ 953). Ihr Wert gebührt aber grds dem Nacherben. Rn 2 Ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachentscheidung (Abs 1).

Rn 3 Aufgabe der Berufungsinstanz ist es, die erstinstanzliche Entscheidung auf eventuelle Fehler zu überprüfen. Ergibt sich ein solcher Fehler, so ist er vom Berufungsgericht zu korrigieren. Daraus resultiert die grundsätzliche Verpflichtung zu einer eigenen Sachentscheidung. Dies gilt auch, wenn Entscheidungsreife nur mit erheblichem Aufwand herbeigeführt werden kann, insb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 Grds bleibt die Partei (wie der Zeuge) unvereidigt. Im Schrifttum wird empfohlen, von der Möglichkeit der Beeidigung im Vergleich zum Zeugenbeweis verstärkt Gebrauch zu machen, auch um den Unterschied zur bloßen Parteianhörung zu betonen (MüKoZPO/Schreiber Rz 1). Die Praxis reagiert eher zurückhaltend. Eine Beeidigung kann erfolgen, wenn das Ergebnis der unbeeidigten Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausnahmebestimmungen (Abs 3).

Rn 7 Bei nichtehelicher Geburt kann die Mutter nach § 1626a auch den Vater als Sorgeberechtigten bestimmen. Ist dies nicht erfolgt, bestimmt Nr 1, dass die Einwilligung in eine Adoption durch den Vater schon vor der Geburt des Kindes erteilt werden kann. Da noch kein Vater feststeht, gelten insoweit die Regelungen des I für die Vermutung der Vaterschaft entspr. Rn 8 Hat der n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 7 Es muss sich um einen Beschl zur Benutzung des gemE oder des SonderE handeln. Eine Beschl-Kompetenz besteht nicht, wenn die entspr Benutzung bereits abschließend durch eine Vereinbarung oder ein Gesetz geregelt ist. Ein Benutzungsbeschl, der eine nach einer Vereinbarung zulässige Benutzung einengen oder ändern wollte (›vereinbarungsändernder Beschl‹), wäre nichtig (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Landgut.

Rn 3 Landgut ist die wirtschaftliche Einheit, die zum selbstständigen und dauernden, auch nebenberuflichen Betrieb geeignet ist, sowie die dazugehörenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke, die Hofstelle einschl Wohn- und Wirtschaftsgebäude und das Zubehör iSd § 98 Nr 2 (BGH NJW 64, 1414 [BGH 04.05.1964 - III ZR 159/63]; München ZEV 09, 301 [OLG München 18.03.2009 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urkunden.

Rn 14 Beweisgeeignete Urkunden sind alle Schriftstücke iSd §§ 415 ff, also auch (Tele)Kopien. Elektronische Dokumente sind keine Urkunden, sondern Augenscheinsobjekte (§§ 371 I 2, 371a); ihr Ausdruck stellt aber eine Urkunde und damit ein zulässiges Beweismittel dar (München Prozessrecht aktiv 12, 87; Musielak/Voit/Voit § 592 Rz 12; St/J/Berger § 592 Rz 22). Das Gesetz verla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 14 ProdHaftG – Unabdingbarkeit.

Gesetzestext 1Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. 2Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Rn 1 § 14 normiert in Umsetzung von Art 12 ProdHaftRL die Unabdingbarkeit der Herstellerhaftung und dient damit der Effektivität der europäischen Rechtsangleichung und dem Verbraucherschutz. Erfasst werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 301 BGB – Wegfall der Verzinsung.

Gesetzestext Von einer verzinslichen Geldschuld hat der Schuldner während des Verzugs des Gläubigers Zinsen nicht zu entrichten. Rn 1 Der Schuldner einer verzinslichen Geldschuld wird während des Gläubigerverzugs von der Verpflichtung zur Entrichtung der Zinsen befreit. Dies ist nicht als Stundung zu verstehen, sondern als endgültige Befreiung (Grüneberg/Grüneberg § 301 Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift begrenzt für Scheidungsverbundbeschlüsse die Möglichkeit, bisher nicht angefochtene Familiensachen zum Gegenstand einer Rechtsmittelerweiterung oder einer Anschlussbeschwerde zu machen, in zeitlicher Hinsicht. Dadurch soll der Eintritt der vorzeitigen (Teil-)Rechtskraft einzelner Entscheidungen einer Verbundentscheidung, insb des Scheidungsausspruchs, una...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geburt des Kindes vor dem 1.9.86.

Rn 22 Bis zum 1.9.86 wurde zur Anknüpfung des Abstammungsstatuts unwandelbar auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt. Nach der mit dem Gesetz zur Neuregelung des internationalen Privatrechts vom 25.7.86 normierten Übergangsregelung in Art 220 I bleibt das alte Recht für vor dem 1.9.86 abgeschlossene Vorgänge weiterhin maßgeblich. Deshalb beurteilt sich die Abstammung vor dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Gewillkürte Schriftform.

Rn 17 a) Die Parteien können rechtsgeschäftlich die Einhaltung der Schriftform vereinbaren. Schriftform kann für den Mietvertrag selbst, aber auch für Änderungen vereinbart werden. Schriftform kann jedoch nicht vereinbart werden, wenn das Gesetz für Erklärungen des Mieters nur Textform vorsieht und Abweichungen hiervon zum Nachteil des Mieters für unwirksam erklärt sind (LG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 7 Die Kündigung nach § 314 beruht nicht auf einer Vereinbarung, sondern auf Gesetz. Sie stellt daher eine außerordentliche Kündigung dar, so dass sie eines Grundes bedarf, den I als ›wichtiger Grund‹ umschreibt: Dem kündigenden Teil muss die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit oder der Frist für eine ordentliche Kündigung ›unter Berücksichtigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 13 AVAG – Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde.

Gesetzestext (1) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss, der mit Gründen zu versehen ist und ohne mündliche Verhandlung ergehen kann. Der Beschwerdegegner ist vor der Entscheidung zu hören. (2) Solange eine mündliche Verhandlung nicht angeordnet ist, können zu Protokoll der Geschäftsstelle Anträge gestellt und Erklärungen abgegeben werden. Wird die mündliche Verhan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweislast.

Rn 5 Es ist zwischen subjektiver und objektiver Beweislast zu trennen. Die subjektive Beweislast ist die den Beteiligten obliegende echte Last, durch eigenes Tätigwerden den Beweis streitiger Tatsachenbehauptungen zu führen, um einen Prozessverlust zu vermeiden. Eine solche subjektive Beweislast kann es nur in einem Verfahren mit Verhandlungsmaxime geben. Im Rahmen der fG gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Aufgrund der sehr detaillierten Regelung werden die allgemeinen Regeln über Willensmängel für nicht anwendbar erklärt, soweit hier eine konkrete, auf das Adoptionsverfahren zugeschnittene Regelung erfolgt ist. Auch bei Feststehen eines Erklärungsmangels kann dieser nur dann zur Aufhebung führen, wenn der Antragsberechtigte innerhalb konkret bestimmter Fristen einen Antr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung und Zielsetzung

Tz. 1 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 befasst sich mit der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen, zu denen nicht nur aktienbasierte, sondern auch sonstige Vergütungen zählen, die abhängig von der Kurs- oder Wertentwicklung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens oder eines anderen Konzernunternehmens sind (zur Differenzierung zwischen aktienbasierten u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten bei Vergleich.

Rn 2 I entspricht § 98 ZPO (s § 98 ZPO Rn 1 ff). Er umfasst gerichtliche Vergleiche nach § 36u setzt damit voraus, dass die Beteiligten über den Verfahrensgegenstand verfügen können, s § 36 Rn 2. Eine für die Wirksamkeit des Vergleichs erforderliche gerichtliche Genehmigung (zB nach § 156 II) muss ebf vorliegen. I ist dispositiv, dh eine v den Beteiligten in dem Vergleich ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 3 stellt in I klar, dass das GewSchG bei Anwendung von Gewalt durch Erwachsene gegen in ihrem Haushalt lebende Kinder keine Anwendung findet. Die Norm ist zuletzt durch das Gesetz zur Reform es Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.21 (BGBl I 21, 887) zum 1.1.23 geändert und dem geänderten Vormundschaftsrecht angepasst worden. II regelt die Konkurrenzen dahinge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung der Draufgabe.

Rn 1 Die Draufgabe war früher in der Landwirtschaft und bei der Anheuerung von Seeleuten verbreitet; heute kommt sie kaum noch vor. Ihr Name erweckt den Eindruck, als bedeute sie eine zusätzliche Leistung. Dem Gesetz liegt aber eine andere Auffassung zu Grunde: Sie soll nur ein Zeichen für den Vertragsabschluss und kein Reugeld (§ 353) darstellen (§ 336); sie ist auf die Lei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn 2 § 542 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Der Vermieter hat unter den Voraussetzungen des § 556g II 1 (Rn 6 ff) gem § 556g I 3 zu viel gezahlte Miete nach §§ 812 ff herauszugeben (LG Berlin NZM 17, 332; AG Hamburg-St. Georg ZMR 17, 744; AG Hamburg-Altona ZMR 17, 649). Es handelt sich um eine Rechts grundverweisung (Hinz ZMR 14, 593, 599; aA Grüneberg/Weidenkaff Rz 4). Haben mehrere Personen eine Wohnung angemie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Berufung ist eines der in der ZPO vorgesehenen Rechtsmittel, mit denen eine Partei eine für sie nachteilige gerichtliche Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht überprüfen lassen kann. Die anderen Rechtsmittel sind die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544), die Revision (§§ 542 ff), die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) und die Rechtsbeschwerde (§§ 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unerheblichkeit der Ursache des Erziehungsversagens.

Rn 4 § 1666 I wurde durch das am 12.7.08 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindswohls vom 4.7.08 (BGBl I 1188) neu gefasst. Im Gegensatz zum früheren Recht muss nun die Ursache der Gefährdung des Kindeswohls nicht mehr festgestellt und einer bestimmten Fallgruppe zugeordnet werden. Entscheidend ist allein, ob und i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als Grundwertung für den Regelungskomplex der §§ 311–318 AktG bestimmt § 311 Abs. 1 AktG das an alle beherrschenden UN gerichtete Verbot der Veranlassung faktisch abhängiger Gesellschaften (AG, KGaA und SE) zu nachteiligen Handlungen. Die Durchsetzung des rechtspolitisch gesehen selbstverständlich anmutenden Verbots wird indes – und hier liegt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Öffentliche Lasten.

Rn 10 Nach heute fast einhelliger Ansicht machen laufende öffentlich-rechtliche Lasten, insb bei der Grundstücksschenkung an minderjährige Kinder, den Rechtserwerb nicht rechtlich nachteilig (aA Köhler AT § 10 Rz 16). Der BGH hat dieses Ergebnis früher durch eine getrennte Betrachtung der beiden Verträge erzielt. Das Schenkungsversprechen war für den Minderjährigen rechtlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unterhaltspflicht (Abs 4).

Rn 10 Die wirtschaftlich wohl stärkste Auswirkung hat die Einwilligung auf die Unterhaltspflicht. Das Gesetz stellt auf die Einwilligung als solche und die Aufnahme des Kindes in die Obhut des Annehmenden ab. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist der Annehmende vorrangig vor den Eltern und sonstigen grds unterhaltspflichtigen Verwandten zur Unterhaltsgewährung verpflichtet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Örtliche und funktionelle Zuständigkeit.

Rn 6 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, sofern nicht von der Verordnungsermächtigung nach Abs 3 Gebrauch gemacht wird, nach § 152 f. Gem § 3 Nr 2a RpflG sind alle Kindschaftssachen dem Rechtspfleger zugeordnet, der Richter hat nur in denjenigen Fällen zu entscheiden, die ihm durch Gesetz ausdrücklich vorbehalten sind. Der Gesetzgeber hat nunmehr den in § 14 RPflG gereg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgegenstand und -zweck.

Rn 1 Die Vorschrift wurde zusammen mit § 357e eingefügt durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren vom 28.4.17 (BGBl I 969), das am 1.1.18 in Kraft getreten ist. Sie enthält ergänzende Regelungen zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abschließende Regelung.

Rn 11 Die nicht zu berücksichtigenden Nebenforderungen sind im Gesetz abschließend aufgezählt; erweiternde Auslegung oder Analogie sind nicht zulässig, so dass der Zuwachs eines Grundstücks (§ 946 BGB), Lagergelder, Frachten, Vertragsstrafen und Finanzierungskosten wie auch Zölle und Steuern auf die Hauptforderung, namentlich die MWSt, beim Streitwert generell zusätzlich zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gegen ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren vgl § 46...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessuale Folgen.

Rn 6 Das Gesetz selbst sieht für einen Verstoß gegen die Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht zunächst keine Sanktionen vor. Ein erkennbar – weil zB durch Beweis ermittelt – falscher Tatsachenvortrag der Partei bleibt vom Gericht schlicht unberücksichtigt. Ebenfalls tritt die nach § 331 I folgende Geständniswirkung bei Säumnis des Beklagten nicht ein, wenn das Gericht den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 7 In allen Sorge- und Umgangsrechtssachen ist für den Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache kein Raum. Die Fürsorge ggü dem Minderjährigen hat stets Vorrang vor der Endgültigkeit einer einmal getroffenen Entscheidung. Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen sind daher der materiellen Rechtskraft nicht fähig (BGH NJW-RR 86, 1130; BGHZ 64, 19, 29; KG FamRZ 77, 65). S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang des Formerfordernisses.

Rn 2 II stellt klar, dass Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich auch dann, wenn sie nicht den Charakter eines Vergleiches haben, nach der in § 127a BGB bestimmten Form geschlossen werden können. Die Protokollierung muss nicht in einer Ehesache, sondern kann auch in einer Familienstreitsache erfolgen (BGH, FamRZ 14, 728). Ein schriftlich nach § 278 Abs 6 ZPO festgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Strengbeweis.

Rn 18 Der Strengbeweis ist die Beweiserhebung in dem vom Gesetz (§§ 355 ff) vorgesehenen Verfahren – dh unter Wahrung der Grundsätze der Unmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme – und ausschließlich mit den fünf in der ZPO genannten Beweismitteln Augenschein (§§ 371 ff), Zeuge (§§ 373 ff), Sachverständiger (§§ 402 ff), Urkunde (§§ 415 ff) und Parteivernehm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Informationen zur Qualifikation (Abs 5).

Rn 7 Abs 5 verpflichtet den Mediator zur Information der Parteien über seine Ausbildung, seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation und seinen generellen fachlichen Hintergrund. Mit dieser Verpflichtung wird eine Qualitätssicherung des Mediators angestrebt. Das Gesetz verlangt diese Information allerdings nur auf Verlangen der Parteien. Dies ist in doppelter Weise missvers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erfüllbarkeit der Hauptforderung.

Rn 18 Die Hauptforderung muss entstanden und erfüllbar sein. Erfüllbarkeit liegt vor, wenn der Schuldner leisten kann, so dass der Gläubiger die Annahme der Leistung nicht verweigern darf, ohne in Annahmeverzug zu geraten (BGHR 02, 925). Sie fällt nach § 271 I oft mit der Fälligkeit zusammen, kann jedoch früher eintreten (§ 271 II). Vollwirksamkeit und Fälligkeit der Hauptfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gerichtliche Mediation.

Rn 65 Im Wege von Modellversuchen wurde bis 1.8.13 in nahezu allen Bundesländern der Versuch gemacht, trotz Rechtshängigkeit des Verfahrens durch Einsatz von Richtermediatoren zu einer gütlichen Streitbeilegung zu gelangen. Problematisch war dabei, dass alle Modellversuche ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage stattfanden (Prütting ZZP 124, 163, 165). Auch über die or...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Protokollierung und schriftliche Übermittlung.

Rn 3 Grds erfolgen die Mitteilungen und Aufforderungen mündlich und werden zur Beweissicherung vollständig protokolliert (Schuschke/Walker/Walker § 763 Rz 3). Nur wenn die Mitteilung an die im Gesetz oder in der GVGA genannte Person nicht möglich ist, muss ihr nach dem Wortlaut eine Abschrift des Protokolls zugestellt oder postalisch übersandt werden. Das geschieht idR durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rangstufen.

Rn 42 Das Gesetz regelt die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigter in § 1609 wie folgt: Stufe 1 (§ 1609 Nr 1) Minderjährige unverheiratete Kinder, Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, § 1603 II 2 Stufe 2 (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zusammenhang der Teilentscheidungen.

Rn 7 Das Gesetz erfordert einen Zusammenhang zwischen der Teilentscheidung des OLG, die auf die Rechtsbeschwerde hin aufgehoben wird und der weiteren Teilentscheidung, die gem § 147 aufgehoben werden soll. Ausreichend ist ein tatsächlicher Zusammenhang; ein rechtlicher Zusammenhang ist nicht erforderlich (J/H/AMarkwardt § 147 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 147 Rz 6 mwN). Ein solcher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rückwirkung (§ 560 II 2).

Rn 13 Beruht die Erhöhungserklärung auf dem Umstand, dass sich Betriebskosten (§ 556 Rn 3) rückwirkend erhöht haben, zB die Grundsteuer, wirkt die Erhöhungserklärung nach § 560 II 2 auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Mo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 303.

Rn 4 Für den Anwendungsbereich des § 303 bleiben neben § 280 nur solche verfahrensrechtlichen Fragen, die weder unmittelbar die Zulässigkeit der Klage noch die Verfahrensfortführung (Rn 3) betreffen. Zu § 303 gehört daher neben dem Fall von Rn 3 aE der Streit über die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs (aber nur bei Bejahung der Zulässigkeit, sonst Verwerfung, zB § 341 I 2), f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 3 Zuständig für die Protokollierung ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, für Klagen und Widerklagen, Klageerwiderungen sowie Anträge und Erklärungen, die nach Schwierigkeit und Bedeutung den Klagen und Klageerwiderungen vergleichbar sind, der Rechtspfleger (§ 24 II Nr 2, 3 RpflG). Insoweit besteht auch eine Protokollierungspflicht, die sich allerdings nicht auf die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1476 BGB – Teilung des Überschusses.

Gesetzestext (1) Der Überschuss, der nach der Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten verbleibt, gebührt den Ehegatten zu gleichen Teilen. (2) 1Was einer der Ehegatten zum Gesamtgut zu ersetzen hat, muss er sich auf seinen Teil anrechnen lassen. 2Soweit er den Ersatz nicht auf diese Weise leistet, bleibt er dem anderen Ehegatten verpflichtet. Rn 1 Sind die Gesamtgutsverb...mehr