Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 7 Die Meldung durch eine hinweisgebende Person

Nach § 7 Abs. 1 HinSchG haben Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden die Wahlmöglichkeit, ob sie sich an eine interne Meldestelle (§ 12 HinSchG) oder eine externe Meldestelle (§§ 19 bis 24 HinSchG) wenden. Das Gesetz regelt in § 7 Abs. 1 Satz 2 HinSchG lediglich, dass sie in den geeigneten Fällen interne Meldewege nutzen sollen. Eine vertragl...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Antragsberechtigung

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Art. 25 EGBGB

Rz. 35 Durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht wurde auch Art. 25 EGBGB neu gefasst. Dieser lautet nunmehr: Art. 25 EGBGB Rechtsnachfolge von Todes wegen Soweit die Rechtsnachfolge von Todes wegen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 fällt, gelten die Vorschriften des Kapitels III dieser Verordnung entsprechend. Die Gesetzesbegründung führt hie...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Hinweis: Haftungsgefahr

Rz. 59 Werden die Nachlassverbindlichkeiten vor der Teilung des Nachlasses nicht erfüllt, so sieht das Gesetz dafür eine strenge Sanktion vor: Gemäß § 2062 Hs. 2 BGB kann nach Vornahme der Erbteilung keine Nachlassverwaltung mehr beantragt werden. Das bedeutet: Für einen zulänglichen Nachlass können die Miterben keine Haftungsbeschränkung mehr herbeiführen. Und das bedeutet ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / VI. Schuldner der Vergütung

Rz. 298 Die Vergütung belastet den Nachlass und muss somit von den Erben als Gesamtschuldnern getragen werden.[558] Grundsätzlich kann auch hier der Erblasser sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis eine Festlegung treffen.[559] Insbesondere in den Fällen der Erbteilsvollstreckung ist eine solche Regelung ratsam, wenn die Vergütung nicht die Erben in ihrer Gesamtheit tr...mehr

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AGS 07/2023, Eckert, Steuerberatervergütungsverordnung mit Rechtsanwaltsgebührenrecht

Bearbeitet von Lothar Boelsen, Horst-Reiner Enders, Thorsten Lotz, Manfred Tremmel, Annerose Warttinger, Heinrich Winkler, Walter Ludwig Eckert und Hans-Georg Böttcher. 7. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 768 S., 129,00 EUR Die StBVV ist für den Anwalt in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen gilt über § 35 RVG die StBVV auch für ihn. Im Besteuerungsverfahr...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / g) Wirkungslosigkeit des Auseinandersetzungsverbots bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 81 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird das Auseinandersetzungsverbot wirkungslos, §§ 2044 Abs. 1 S. 2, 749 Abs. 2 BGB; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre nichtig, § 749 Abs. 3 BGB. Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, ist ein strenger Maßstab anzulegen.[70] Unzumutbar ist die Fortsetzung der Gemeinschaft nicht schon bei Uneinigkeit oder gegenseitigen ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Wirkungen des Ausschlussbeschlusses

Rz. 338 Nach beendetem Aufgebotsverfahren kennt der Erbe die angemeldeten und die dinglich gesicherten Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Jetzt ist er in der Lage, sich zu entscheiden, ob er eine Haftungsbeschränkungsmaßnahme herbeiführen muss oder nicht. Rz. 339 Hat ein Gläubiger seine Forderung nicht angemeldet, so hat ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 4. Die vierfache verfahrensrechtliche Sicherung der Rechte des wahren Erben

Rz. 199 Dem Gesetz ist die Sicherung der Rechte des wahren Erben ein großes Anliegen. Auf vier verschiedenen verfahrensrechtlichen Wegen kann das Erbrecht gesichert werden:mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Arten der Testamentsvollstreckung und Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Rz. 4 Je nach dem vom Erblasser bestimmten Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers unterscheidet man verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung. Soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist dabei grundsätzlich befugt, s...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Konstituierungsgebühr

Rz. 277 Es handelt sich um eine Art Grund- oder Kerngebühr zur Abgeltung der Arbeit des Testamentsvollstreckers zu Beginn seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Ermittlung und Inbesitznahme des Nachlasses (§ 2205 BGB), der Aufstellung und Mitteilung des Nachlassverzeichnisses (§ 2215 BGB) und der Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten.[520] Eine Konstituierungsgebühr ka...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung für Belegvorlagepflicht

Rz. 215 Grundsätzlich besteht kein Recht, die Vorlage von Belegen oder sonstigen Unterlagen zu verlangen. Allerdings sind, wenn eine Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben geschuldet ist, nach § 259 BGB im Rahmen des Üblichen Belege vorzulegen. In all den Fällen, in denen aus Auftragsrecht eine Herausgabepflicht des Beauftragten an den Auftraggeber nach § 667 BGB besteht...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / c) Sonderstatut

Rz. 11 Noch komplizierter war die Angelegenheit, wenn sich Nachlassgegenstände in einem anderen Staat befinden und sie nach dem Recht dieses Staates besonderen Vorschriften unterliegen, Art. 3a Abs. 2 EGBGB a.F. Art. 3a EGBGB a.F. Sachnormverweisung; Einzelstatut ... (2) Soweit Verweisungen im Dritten und Vierten Abschnitt das Vermögen einer Person dem Recht eines Staates unte...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Allgemeines

Rz. 123 Es ist fast die Regel, dass der Erblasser zu seinen Lebzeiten zahlreiche Zuwendungen und Vermögensübertragungen an seine Abkömmlinge oder seinen Ehegatten vornimmt. Auch unter Gesichtspunkten der Schenkung- und Erbschaftsteuerersparnis hat die lebzeitige Übertragung (vorweggenommene Erbfolge) Bedeutung. Die Adressaten dieser Zuwendungen können sein: die Abkömmlinge (...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / h) Unteilbare Gegenstände

Rz. 105 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Schutz des Nacherben durch Nacherbenvermerk

Rz. 357 Damit Dritte nicht gutgläubig vom Vorerben auf der Grundlage von Grundstücksverfügungen erwerben können, zu denen der Vorerbe im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 ff. BGB nicht berechtigt ist, sieht das Gesetz die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch vor, sobald der Vorerbe als Rechtsnachfolger des Erblassers im Grundbuch eingetragen wi...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Erkenntnisverfahren: Aufnahme eines Vorbehalts in das Urteil gegen den Erben (§ 305 ZPO)

Rz. 351 Solange der Erbe noch beschränkbar haftet (§ 2016 Abs. 1 BGB), gestattet ihm das Gesetz während der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft und während eines Aufgebotsverfahrens, die Erfüllung von Nachlassforderungen gänzlich zu verweigern, so dass er weder den Nachlass noch sein Eigenvermögen anzugreifen braucht. Im Prozess hindert das zwar nicht seine Ver...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses

Rz. 24 Gleich dreimal verpflichtet das Gesetz die Erben zur Mitwirkung bei der Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[22] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur – notfalls klageweise geltend zu machenden – Mitwirkung verpfl...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 18. Rückforderung einer Schenkung (als Nachlassverbindlichkeit) wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 148 Der u.a. für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat in zwei Urteilen vom 25.4.2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen.[155] Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreite...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Hinzutreten weiterer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 313 Einen qualifizierten Irrtum im Motiv wegen Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigten behandelt § 2079 BGB. Das Gesetz geht davon aus, der Erblasser rechne bei der Testamentserrichtung nicht mit dem Vorhandensein weiterer Pflichtteilsberechtigter beim Erbfall als den ihm im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bekannten.[393] Wenn er sich darin irrt (spätere Geburt, E...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Erblasserschulden und Erbfallschulden

Rz. 285 Unabhängigkeit von der das Innenverhältnis betreffenden Rechtsfolge haftet der abgeschichtete Miterbe im Außenverhältnis auch weiterhin für die bereits entstandenen Erblasser- und Erbfallschulden, weil die Nachlassgläubiger keinen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Erbengemeinschaft haben. Und wenn schon bei der förmlichen Erbteilsübertragung das Gesetz ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / X. Verjährung

Rz. 118 Die Ansprüche aus § 2287 BGB verjähren innerhalb von drei Jahren seit dem Anfall der Erbschaft, § 2287 Abs. 2 BGB. Der Zeitpunkt der Schenkung ist für den Beginn der Verjährungsfrist ohne Bedeutung. OLG Köln, Urt. v. 16.7.1999:[199] Zitat "Die Vorschrift des § 2287 BGB, wonach der Vertragserbe von dem Beschenkten eine ihn beeinträchtigende Schenkung herausverlangen kann...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Entstehung des Forderungsrechts

Rz. 71 Der Vermächtnisanspruch entsteht grundsätzlich mit dem Erbfall (§ 2176 BGB), allerdings auflösend bedingt durch die Ausschlagung des Vermächtnisses (§ 2180 BGB).[66] Das Gesetz nennt es den Anfall des Vermächtnisses. Damit entsteht das Forderungsrecht, d.h. der Vermächtnisnehmer wird Gläubiger des Vermächtnisanspruchs ohne eigenes Zutun – entsprechend dem Vonselbsterw...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gleichartigkeit der Teile

Rz. 95 Das Gesetz verlangt nicht Gleichheit der entstehenden Teile, sondern Gleichartigkeit. Für deren Beurteilung kommt es auf die Verkehrsanschauung an. Gleichartigkeit bedeutet auch nicht Gleichwertigkeit, denn Bewertungsschwierigkeiten und -streitigkeiten sollen mittels der körperlichen Aufteilung – ohne Herstellung eines Bezugs zu einem Wertmaßstab – gerade vermieden we...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Erbengemeinschaft

Rz. 123 Die Erbengemeinschaft ist nach dem Gesetz keine Dauergemeinschaft, sondern nur zur Abwicklung und Aufteilung der Hinterlassenschaft des Erblassers geschaffen. Die Miterbengemeinschaft ist zur Auflösung bestimmt. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung beantragen, wenn diese nicht vom Erblasser oder durch Vereinbarung der Miterben ausgeschlossen ist (§ 204...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / cc) Subjektives Tatbestandsmerkmal

Rz. 37 Der Tatbestand des § 1365 BGB wird durch die Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der Literatur um ein ungeschriebenes subjektives Tatbestandsmerkmal ergänzt. Die Norm ist nur dann anzuwenden, wenn der Erwerber positive Kenntnis davon hat, dass es sich bei dem Vertragsgegenstand um das gesamte Vermögen des Vertragspartners handelt, oder zumindest die Umstände...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / I. Ableitung von der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 166 Die internationale Zuständigkeit leitete sich für Sterbefälle bis 16.8.2015 von der örtlichen Zuständigkeit ab.[203] § 105 FamFG Andere Verfahren [204] In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist. Aus § 105 FamFG ergibt sich der Grundsatz, dass die internationale Zuständigkeit aus der ör...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VIII. Keine Abwehrrechte der Eigengläubiger

Rz. 357 Die Eigengläubiger sind nicht berechtigt, den Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zu verhindern und so das Eigenvermögen des Erben für sich zu reservieren. Das Gesetz überlässt allein dem Erben die Entscheidung, ob er den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Vermögen dulden will oder nicht. Die Eigengläubiger können den Erben an der Beglei...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Unsicherheit über vorrangige Rechtsverhältnisse

Rz. 66 Für verschiedene Fälle, die in der Praxis selten sind, ordnet das Gesetz in § 2043 BGB den Aufschub der Auseinandersetzung an: wenn die Erbteile wegen noch unbestimmt sind. Rz. 67 Tod des n...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Eintragungsfähigkeit der Rechtshängigkeit

Rz. 189 Die Eintragung eines solchen Vermerks, der auf die eingetretene Rechtshängigkeit hinweist, ist im Gesetz nicht vorgesehen, seine Zulässigkeit jedoch inzwischen allgemein anerkannt.[184] Der BGH verlangt allerdings als Eintragungsgrundlage eine einstweilige Verfügung (siehe Rdn 189 ff.).[185]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 14. Beschwerdemöglichkeit

Rz. 618 Gegen den abweisenden oder verwerfenden Beschluss ist die sofortige Beschwerde gegeben, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.[762] Der dem Antrag stattgebende Beschluss ist nicht anfechtbar, § 490 Abs. 2 S. 2 ZPO. Ist gegen die (teilweise) Ablehnung eines Beweissicherungsantrages Beschwerde eingelegt, hängt die Frage, ob ein Nichtabhilfebeschluss zu begründen ist oder nicht, von den...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3 Leistungen an Hinterbliebene

Hinterbliebene (insb. Witwen/Witwer, Waisen) haben Anspruch auf Sterbegeld, Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung, Hinterbliebenenrenten und ggf. Beihilfen, wenn der Tod der versicherten Person infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist.[1] Diese Vorschriften über Hinterbliebenenleistungen an Witwen und Witwer gelten auch für Hinterbliebenenle...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Muster: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft)

Rz. 212 Muster 3.7: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft) Muster 3.7: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft) Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, setze meine Ehefrau _________________________, geb. am _________________________, zu meiner alleinigen Erbin meines gesamten Vermögens ein. Die Alleinerbin ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 3. Teilungsanordnungen

Rz. 40 Der Erblasser kann vom Gesetz abweichende Teilungsanordnungen treffen (§ 2048 BGB). Mit der Teilungsanordnung ist kein unmittelbarer Rechtsübergang verbunden; vielmehr bedarf es des dinglichen Vollzugs durch die Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses. Da die Teilungsanordnung nur schuldrechtlich wirkt, ist der betreffende Nachlassgegenstand, auf den ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 9. Sicherungspflegschaft und Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 15 Es ist grds. nicht Aufgabe des (Sicherungs-)Nachlasspflegers, Ansprüche der Nachlassgläubiger, damit auch eines Vermächtnisnehmers, zu erfüllen.[9] Dem Nachlasspfleger kann es, selbst wenn dies nicht seine Aufgabe ist, im Interesse der Erben zur Sicherung des Nachlasses zwar im Einzelfall ausnahmsweise gestattet sein, auch ein Vermächtnis zu erfüllen, z.B. bei klarlie...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Zweck

Rz. 122 Um die Nachteile der Zerschlagung von Wirtschaftseinheiten in der Erbteilung zu vermeiden, kann der Erblasser vom Gesetz abweichende Teilungsanordnungen treffen, § 2048 BGB (siehe die Folgen von Erbteilungen bei Bauernhöfen über Jahrhunderte in Württemberg).[99] Rz. 123 Der Erblasser kann auch anordnen, dass die Teilung nach dem billigen Ermessen eines Dritten – evtl....mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 100 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine ganze oder teilweise Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist, §§ 2290, 2291 Abs. 4, 2276 BGB.[125] Unter Ehegatten/Lebenspartnern genügt die Form des gemeinsch...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Allgemeines

Rz. 298 Nicht jeder Nachlass lohnt den finanziellen Aufwand einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verzichtet deshalb das Gesetz in den Fällen, in denen keine die Kosten deckende Masse vorhanden ist, auf eine Gütersonderung und lässt dem Erben den Vorteil der beschränkten Haftung trotzdem – auch wenn keines der...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Allgemeines

Rz. 184 Die einzelnen Auskunftsansprüche unterscheiden sich nach Inhalt und Zweck. Der einfache Auskunftsanspruch ist auf die Mitteilung von Tatsachen aufgrund einer vorausgegangenen Anfrage gerichtet. Da die Anspruchsgrundlagen jeweils einen konkreten Lebenssachverhalt kennzeichnen, lässt sich eine generelle Aussage über den spezifischen Inhalt des einfachen Auskunftsanspru...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

Rz. 327 Die Rechtsbeschwerde ist in den §§ 70–75 FamFG geregelt.[208] Die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten ist statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat, § 70 Abs. 1 FamFG. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Rechtsgrundlage

Rz. 319 Die Höfeordnung in der Fassung v. 26.7.1976[295] gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gem. Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. In Baden-Württemberg gilt...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Keine Bindung für die Erben

Rz. 78 Die reine Anordnung des Erblassers nach § 2044 BGB wirkt nur schuldrechtlich. Für die Verfügungsbefugnis der Miterben über die Nachlassgegenstände bedeutet dies, dass ihre Verfügungsmacht nach § 2040 BGB nach außen nicht beschränkt ist, weil dem Gesetz ein dinglich wirkendes rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot nach § 137 BGB fremd ist. Rz. 79 Die Erben können sich ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ordnungswidrigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz

Schrifttum: App, Probleme der Erzwingung von Unterlassungspflichten durch die Finanzbehörden, z.B. nach dem Steuerberatungsgesetz, DStR 1991, 262; Bundessteuerberaterkammer, Stellungnahme zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.6.1980 zur Hilfeleistung bei der Verbuchung der täglichen Geschäftsvorfälle, DStR 1980, 696; Hain, Veränderungen durch das Achte Gesetz zur...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Zeit- und Ortsangabe

Rz. 143 Insofern begnügt sich das Gesetz mit einer Sollvorschrift in § 2247 Abs. 2 BGB. Ihre Angabe ist aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen. Außerdem können Zweifel über die Wirksamkeit entstehen, wenn die Zeitangabe fehlt, weil bei Vorhandensein mehrerer Testamente fraglich sein kann, welches das letzte ist und bei einander widersprechendem Inhalt gelten soll. Die ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Anwendung auf die eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 104 Neben anderen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt verweist § 16 Abs. 2 S. 2 LPartG auch auf § 1586b BGB, wonach der nachpartnerschaftliche Unterhalt als Verbindlichkeit auf die Erben des Unterhaltsschuldners übergeht. Das zuvor zum nachehelichen Unterhalt Gesagte gilt also auch für den nachpartnerschaftlichen Unterhalt. Gleichgeschlechtliche Paare können sei...mehr

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Reisekosten / 25.1 Vorbemerkung

Seit dem Jahr 2014 sind die gesetzlichen Regelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013[1] in Kraft getreten, das das bisherige Verwaltungsrecht ablöst. Im Schreiben des BMF vom 30.9.2013[2] wird die Reform des Reisekostenrechts umfassend erläutert. Na...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / E. Nachweis des Amtes

Rz. 34 Nach § 2202 Abs. 1 BGB beginnt das Amt des Testamentsvollstreckers mit der Annahme. Mit dem Beginn des Amtes besteht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Testamentsvollstreckers.[85] Der Erbe kann über die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände nicht verfügen, § 2211 BGB. Damit besteht jedoch noch keine Kenntniserlangung des ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 2. Abschichtung durch Erbteilsübertragung

Rz. 280 Das Ausscheiden des "weichenden" Miterben kann dadurch geschehen, dass er seinen Anteil den verbleibenden Erben nach § 2033 BGB überträgt (zur Berichtigung des Grundbuchs nach Erbteilsübertragung siehe § 10 Rdn 256 ff.). Auf diese Weise wächst sein Erbteil den anderen Miterben analog §§ 1935, 2094 BGB an.[268] Die Erbengemeinschaft umfasst damit nur noch die verbleib...mehr