Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Jahres-LSt bei laufendem Arbeitslohn (§ 38a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Im Regelfall wird der laufende Arbeitslohn eines ArbN nicht für ein ganzes Jahr ausgezahlt, sondern in kürzeren Zeiträumen (idR monatlich). § 38a Abs 3 S 1 EStG sieht daher vor, dass die LSt bei laufendem Arbeitslohn jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahres-LSt erhoben wird, die sich bei Umrechnung des lau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / a) Skizzenhafte Darstellung der historischen Entwicklung

Rz. 183 [Autor/Stand] Um den Beanstandungen und Vorgaben des BVerfG Rechnung zu tragen, hatte das BMF – nach vorheriger Erstellung eines "Eckwertepapiers"[2] – am 2.6.2015 einen ersten Gesetzesentwurf (RefE-ErbStG) vorgelegt.[3] Dieser RefE-ErbStG war allerdings durch den von der Koalition am 8.7.2015 in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Regierungsentwurf zum ErbStG (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[11] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hätte das BG einen Direktanspruch der Kl. gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Fall 2 VVG nicht versagen dürfen. Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 S. 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der münd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Klarheit

Rn. 11 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung hat der AP mit der gebotenen Klarheit zu berichten (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 2). Durch die Formulierung des Abs. 1 Satz 2 in § 321 i. d. F. des sog. Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 (BGBl. I 1998, S. 786ff.) erfuhr der Grundsatz der Kla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkung

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab dem 1.1.1974 in das ErbStG eingefügt.[2] Der Gesetzgeber beendete die zuvor bestehende Rechtsunsicherheit darüber, ob die Bereicherung, die ein Ehegatte mit dem Eintritt der Gütergemeinschaft erlangt, nur dann der Schenkungsteuer unterliegt, wenn der Ehevertrag primär aus erbrechtlichen Motiven geschlossen wird.[3] Du...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der Vermerkpflicht

Rn. 3 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Angabepflicht von Haftungsverhältnissen nach § 251 dient in erster Linie der Selbstinformation des Kaufmanns über Risiken für die Vermögens- und Finanzlage seines UN. Da für Nicht-KapG, die nicht unter § 264a oder das PublG fallen, keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestanden, konnte es bei Entstehung des Gesetzes kein unmittelbarer ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Konzernfinanzierung

Rn. 52 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Von praktischer Relevanz ist die Frage, inwieweit Maßnahmen der Konzernfinanzierung einen nachteiligen Charakter i. S. d. § 311 AktG haben können. Dabei ist maßgeblich der i. R.d. Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) in § 57 Abs. 1 Satz 3 AktG eingefü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anteil an einem Grundstück als Bestandteil eines Grundstücks (Abs. 2)

Rz. 64 [Autor/Stand] Zur zweckmäßigeren und wirtschaftlicheren Nutzung des Grund und Bodens wurden bei der Anlage von Siedlungen vielfach Gemeinschaftseinrichtungen des Grundvermögens geschaffen, die im Miteigentum der (Allein-)Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (Eigentumswohnungen) stehen. Als solche Gemeinschaftseinrichtungen kommen vor allem Garagen, Stellplätze, Zuw...mehr

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AGS 06/2023, Rundfunkgebühr... / III. Besondere Belastungen

1. Allgemein Gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 4 ZPO sind vom Einkommen verschiedene Beträge abzusetzen. Dabei handelt es sich überwiegend z.B. um Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten, Freibeträge für Erwerbstätige, für die Partei und Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe. Neben die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe und Zuwendungen der Gütergemeinschaft

Rz. 255 [Autor/Stand] Infolge der Gütergemeinschaft fällt jeder zusätzliche Vermögenserwerb beider oder nur eines Ehegatten im Zweifel ins Gesamtgut (§ 1416 Abs. 1 Satz 2 BGB) und ist ihnen daher für steuerliche Zwecke nur hälftig zuzurechnen (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Faktisch verdoppeln sich dadurch ihre persönlichen Freibeträge. Beispiele: Steht der Ehegattenfreibetrag noch o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordung nach BGB und ErbStG

Rz. 273 [Autor/Stand] Zivilrechtlich kommt es infolge rechtswirksam, d.h. durch letztwillige Verfügung (§ 1937 BGB) oder Erbvertrag (§ 1941 BGB), angeordneter Nacherbfolge zu einer zeitlich gestaffelten Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser (§ 2100 BGB). Die mit dem Erbfall zunächst dem/n Vorerben anfallende Erbschaft (§§ 1922, 1942 Abs. 1 BGB) fällt mit Eintritt des Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Leistung ohne Gegenleistung

Rz. 60 [Autor/Stand] Leistungen werden entweder entgeltlich, unentgeltlich oder teilweise entgeltlich/unentgeltlich erbracht. Wer für seine Leistung eine (Gegen-)Leistung erhält, leistet gegen Entgelt, also entgeltlich. Wer seine Leistung ohne Gegenleistung erbringt, leistet ohne Entgelt, also unentgeltlich.[2] Es entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie, den gerade das ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Tz. 199 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung richtet sich gem. § 315c Abs. 1 HGB nach § 289c HGB. Während der Gesetzgeber für § 289c Abs. 1 und Abs. 2 HGB keinen Wesentlichkeitsvorbehalt vorsieht, ist § 289c Abs. 3 HGB nach § 315c Abs. 2 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass diejenigen Angaben zu machen sind, die für das Verständnis des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bebaute Grundstücke

a) Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohn- und Teileigentum Rz. 34 [Autor/Stand] Bei dieser Bauweise ist regelmäßig jedes einzelne Haus mit dem dazu gehörenden Grund und Boden eine selbständige wirtschaftliche Einheit. Jedes Wohnungseigentum und Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit und damit ein Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes.[2] b) Anbau für berufliche oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Zweck des Gesetzes

Rz. 4 § 1 erhebt verschiedene Ziele zum Zweck des Gesetzes. Neben diesen allgemeinen Zielen, die für das ganze Arbeitsgesetz gelten, sind auch die normspezifischen Schutzbereiche zu beachten. Die Aufzählung in § 1 ist nach der Gesetzesbegründung auch abschließend, sodass das Arbeitszeitgesetz keine weiteren, allgemeinen Ziele verfolgt als die Aufgezählten.[1] Der Schutz sozi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, ArbZG § 1 Zweck des Gesetzes

1 Bedeutung des Arbeitszeitgesetzes Rz. 1 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist öffentlich-rechtlicher Natur. Die Einhaltung der Vorschriften stellt damit eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers dar. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind weder aufgrund beidseitiger Vereinbarung abdingbar, noch kann der Arbeitnehmer auf sie einseitig verzichten. Damit handel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Arbeitsschutzrechtlicher Arbeitsbegriff

Rz. 13 Der in diesem Gesetz angewandte Begriff der Arbeitszeit bestimmt sich ausschließlich nach arbeitnehmerschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Seiner Natur nach ist er öffentlich-rechtlich. Nach § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Zuordnung bestimmter Zeiten zur Arbeitszeit i. S. d. Gesetzes ist daher anhand ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.3 Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitszeitbegriff

Rz. 16 Uneinigkeit besteht zunächst schon darüber, ob der Begriff der Arbeitszeit i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) überhaupt von dem des ArbZG abweicht. Gegen eine Deckungsgleichheit führt das BAG an, dass der Begriff der Arbeitszeit i. S. d. BetrVG nach dem Zweck der Mitbestimmung zu definieren ist. Die Beteiligung des Betriebsrats dient der Geltendmachung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer, § 1 Nr. 1 Alt. 1

Rz. 5 Das Arbeitszeitgesetz dient nach § 1 Nr. 1 Alt. 1 der Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer. Erreicht wird dies durch die zeitlichen Schranken der zulässigen Höchstarbeitszeit und der Anordnung von Ruhepausen und Mindestruhezeiten zwischen Arbeitseinsätzen des Arbeitnehmers. Diese Schranken beruhen auf dem arbeitsmedizinischen Erfah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3 Sonn- und Feiertagsruhe, § 1 Nr. 2

Rz. 7 Gemäß § 1 Nr. 2 ist die Festlegung der Sonn- und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer ebenfalls vom Schutzzweck erfasst. Der Wortlaut entspricht dem des Art. 139 WRV, der nach Art. 140 GG Bestandteil der Verfassung ist. Für die Frage, ob Feiertage staatlich anerkannt sind, ist auf die entsprechenden Lande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Flexibilisierung der Arbeitszeit, § 1 Nr. 1 Alt. 2

Rz. 6 Als weiteres Schutzziel ist in § 1 Nr. 1 die Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten genannt. Damit soll auf der einen Seite die Erhöhung der Betriebslaufzeiten und effizientere Ausnutzung der Betriebsmittel erreicht werden.[1] So soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gesichert bleiben.[2] Dies wird beispielsweise durch die Verlängerung des Ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4 Kollision der Ziele

Rz. 8 Unterschiedlich beurteilt wird das Verhältnis der genannten Zwecke zueinander. Teilweise wird der Reihenfolge der Aufführung in § 1 eine Rangfolge entnommen und damit dem Gesundheitsschutz der höchste Stellenwert zugesprochen[1], größtenteils wird aber von einer Gleichwertigkeit der Ziele untereinander ausgegangen.[2] Für letztere Ansicht spricht, dass eben keine Wertu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Abgrenzung arbeitsschutzrechtlicher, arbeitsvertraglicher und betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitszeitbegriff

Rz. 12 Der Begriff der Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht nicht einheitlich definiert, sondern weist jeweils – je nach Zusammenhang – unterschiedliche Merkmale auf. Das Arbeitszeitgesetz dient dem Arbeitnehmerschutz. Daher ist im Rahmen dieses Gesetzes der arbeitsschutzrechtliche Begriff der Arbeitszeit heranzuziehen. Dieser ist nicht immer deckungsgleich mit dem Begriff der Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Bedeutung des Arbeitszeitgesetzes

Rz. 1 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist öffentlich-rechtlicher Natur. Die Einhaltung der Vorschriften stellt damit eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers dar. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind weder aufgrund beidseitiger Vereinbarung abdingbar, noch kann der Arbeitnehmer auf sie einseitig verzichten. Damit handelt es sich um zwingendes Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Folgen bei Verstoß gegen Vorgaben aus ArbZG

Rz. 9 Der Arbeitgeber ist öffentlich-rechtlich verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert nach § 17 ArbZG. Daraus ergibt sich auch eine arbeitsvertragliche Pflicht und damit korrespondierend ein arbeitsvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Einhaltung der Schutzvorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Arbeitsvertraglicher Arbeitszeitbegriff

Rz. 14 Der arbeitsvertragsrechtliche Begriff der Arbeitszeit dagegen ist privatrechtlicher Natur. Er erfasst die Zeit, die nach dem zwischen den Parteien geltenden Arbeitsvertrag als Arbeitszeit eingestuft wird. Dies ist unabhängig von der Zuordnung zum Arbeitszeitbegriff im Arbeitnehmerschutzrecht zu beurteilen und kann daher abweichen. Relevant wird der arbeitsvertragsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften besteht die gesetzliche Verpflichtung, den von ihnen aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Bestätigungsvermerk (Testat) ist die Zusammenfassung des im Prüfungsbericht detailliert erläuterten und dargestellten Prüfungsergebnisses. Gesetze, Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 1 Handelsrechtliche Grundlagen

Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (große und mittelgroße) und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB (z. B. GmbH & Co. KG) müssen durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[1] Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht; dies gilt natürlich auch für die Kleinstkapitalgesellschaft. [2] Abschlussprüfer können Wirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 16 Weigert sich der Arbeitgeber, der vom Betriebsrat beantragten Maßnahme nachzukommen, kann dieser das Arbeitsgericht anrufen mit dem Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, die von ihm verlangte Maßnahme durchzuführen.[1] Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren. Der betroffene Arbeitnehmer ist am Verfahren beteiligt, d. h. er ist insbesondere nach § 83 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für den Antrag

Rz. 2 Die Kündigung oder Versetzung eines Arbeitnehmers kann in 2 Fällen verlangt werden. Der Arbeitnehmer muss sich gesetzwidrig verhalten haben. Gesetzwidrig ist ein Verhalten, das gegen eine Rechtsvorschrift verstößt. Nicht notwendig ist, dass sie auf einem formellen Gesetz beruht. In Betracht kommen insb. Vorschriften des StGB, das AGG und Arbeitsschutzvorschriften, aber a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Vom besonderen Schutz des § 103 BetrVG werden die Mitglieder des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats sowie die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlbewerber für diese Organe erfasst (§ 103 Abs. 1 BetrVG). Voraussetzung ist aber die Wählbarkeit der genannten Personen. Geschützt sind auch gewählte Betriebsra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerliste: Übersendung / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, es sei K! Diesem habe kein Anspruch auf Übersendung einer Eigentümerliste gegen B zugestanden. Es treffe zwar zu, dass B, zu vollziehen durch ihre Verwaltung, verpflichtet sei, eine Eigentümerliste aufzustellen und (aktualisiert) zu führen. Die Erfüllung dieser – ungeschriebenen – Verwaltungspflicht könne jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 1 WEG beanspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentlicher Nachbarschutz ... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich bestimme sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach den WEG-Vorschriften und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthalte, nach den BGB-Vorschriften. Dies habe zur Folge, dass das Sondereigentum nach dem WEG öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte innerhalb der Gemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 3 Erteilung des Bestätigungsvermerks

Das Erfordernis zur Schriftform gem. 322 Abs. 1 HGB stellt klar, dass der Bestätigungsvermerk nicht mündlich erteilt werden kann. Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus einem Gesetz etwas anderes ergibt. Soll die in § 322 Abs. 1 HGB gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.1 Versetzung von Ersatzmitgliedern

Rz. 22 Vom Gesetz selbst nicht geklärt ist die Frage, ob neben § 103 Abs. 3 BetrVG § 99 BetrVG weiterhin anwendbar bleibt. Richtigerweise ist eine Beteiligung des Betriebsrats des abgebenden Betriebs nach § 99 BetrVG nicht erforderlich. Die in § 99 Abs. 2 BetrVG angeführten Widerspruchsgründe kann der Betriebsrat auch bei seiner Entscheidung im Rahmen des § 103 BetrVG berück...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

Rz. 35 Ein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats besteht nicht. Dies gilt auch dann, wenn zu erwarten steht, dass der Arbeitgeber das Verfahren nach § 99 Abs. 1 Satz 1, § 100 Abs. 2 BetrVG vor der tatsächlichen Durchführung der Maßnahme nicht einhält. Das Gesetz nimmt, anders als bei § 87 Abs. 1 BetrVG und § 95 Abs. 1 BetrVG in Kauf, dass eine personelle Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Änderung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, mit dem lediglich K die Kosten für die Erneuerung der Dachflächenfenster in seiner Wohnung auferlegt worden seien, entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Denn die Wohnungseigentümer hätten ein weites Ermessen, inwieweit sie im Einzelfall oder generell von dem Umlageschlüssel des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG oder einem v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zwangsgeldverfahren

Rz. 8 Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist er auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht durch Verhängung eines Zwangsgeldes von höchstens 250 EUR für jeden Tag und jeden Fall der Zuwiderhandlung hierzu anzuhalten (§ 101 Satz 2 BetrVG). Die Anordnung von Zwangshaft ist ausgeschlossen (§ 8...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.7 Vorliegen dringender betrieblicher Gründe

Rz. 31 Eine betriebsübergreifende Versetzung ist nur möglich, wenn diese aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist (§ 103 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). In welchen Fällen diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Gesetz nicht geregelt. Da für die Versetzung "betriebliche" Gründe vorliegen müssen, scheidet eine Versetzung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen aus. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Ersatzmitglieder

Rz. 9 Für Ersatzmitglieder gilt § 103 BetrVG mit dem Nachrücken in das Gremium oder für die Zeit einer Vertretung aufgrund der objektiven Verhinderung (z. B. Urlaub, Krankheit) eines ordentlichen Mitglieds.[1] Dies ist der Beginn des ersten Arbeitstags, an dem das ordentliche Mitglied verhindert ist.[2] Auf die Dauer der Verhinderung kommt es nicht an, unerheblich ist, ob wä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verhalten des Arbeitgebers nach einem Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 18 Ist der Betriebsrat mit der vorläufigen Einstellung oder Versetzung nicht einverstanden, kann der Arbeitgeber die Maßnahme nur aufrechterhalten oder durchführen, wenn er innerhalb von 3 Tagen (Kalendertage!) nach Äußerung des Betriebsrats beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur (endgültigen) Maßnahme gem. § 99 Abs. 4 BetrVG und die Feststel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.1 Anwendung der Steuerschuldübernahme

Die Steuerschuldübernahme des Leistungsempfängers wird auch das "Reverse-Charge-Verfahren" genannt. Bei folgenden Leistungsbezügen muss der Unternehmer als Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer unter Umkehrung der Steuerschuld einbehalten und abführen:[1] Werklieferungen von im Ausland ansässigen Unternehmern sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern, Lie...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendungsgebiete und Unter... / Zusammenfassung

Überblick FFP-Maske, Medizinische Maske oder die Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff – seit der Corona-Pandemie kommen verschiedene Maskenarten zum Einsatz, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen. Generell gilt: Die richtigen Masken können Leben retten. Faktisch bieten unterschiedliche Maskentypen aber auch unterschiedlichen Schutz – in ihrer Anwendung gibt es da...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Pausenräume, Bereitschaftsr... / Zusammenfassung

Begriff Pausenräume gehören zum betrieblichen Alltag der meisten Betriebe. Sie sind in vielen Fällen unverzichtbar, aber rechtlich nicht immer ein Muss. Unter Bereitschaftsräumen werden Räume verstanden, in denen Beschäftigte Zeiten vor und nach Arbeitseinsätzen verbringen, z. B. bei Wachdiensten. Liegemöglichkeiten sind eigentlich für schwangere und stillende Mütter vorgese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / Zusammenfassung

Begriff Der Jahresabschluss schließt die Buchführung des Geschäftsjahres ab. Er weist das Geschäftsergebnis aus und zeigt die Zusammensetzung des Betriebsvermögens. Ohne Jahresabschluss ist eine Rechnungslegung über die abgelaufene Periode nicht möglich. Fehlt er oder ist er mit erheblichen Mängeln behaftet, ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Rechtswirkungen der gerichtlichen Entscheidung

Rz. 33 Unterliegt der Arbeitgeber mit beiden Anträgen oder nur mit dem Feststellungsantrag, endet kraft Gesetzes die vorläufige personelle Maßnahme mit Ablauf von 2 Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung (§ 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) und darf ab diesem Zeitpunkt nicht weiter aufrechterhalten werden (§ 100 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Eine Kündigungserklärung ist nicht erforderlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umkleideräume / Zusammenfassung

Begriff In Umkleideräumen haben die Beschäftigten die Möglichkeit, ihre persönliche Kleidung (Straßenkleidung) gegen die Arbeits- bzw. Schutzkleidung zu wechseln. Sie sind dann einzurichten, wenn das Tragen besonderer Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Entsprechend muss eine Umkleide geeignet...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Waschräume, Waschgelegenheiten / Zusammenfassung

Begriff Waschräume sind Räume mit Waschplätzen sowie ggf. Duschen und anderen Einrichtungen, die es den Beschäftigten ermöglichen, sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen. Außerhalb von Waschräumen sind in Arbeitsstätten Waschgelegenheiten vorgesehen. Darunter werden Einrichtungen mit fließendem Wasser und einem geschlossenen Wasserabflusssystem verstan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Überblick Datenschutz ist nicht nur ein aktuelles Thema, sondern häufig auch unübersichtlich. Oft ist unklar, was alles in den Bereich Datenschutz fällt und ob die eigene Tätigkeit davon betroffen ist. Hinzu kommt, dass der Schutz der Daten immer kompliziertere Anforderungen hat, die ein geplantes Projekt vor große Herausforderungen stellen können. Es ist daher von großer Be...mehr