Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 2.3 Spenden in das Stiftungskapital

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Körperschaften sind von dieser Regelung ausgeschlossen) können beantragen, zusätzlich zu der allgemeinen Kürzung aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Zuwendungen eine Kürzung um die geleisteten Spenden vorzunehmen, die im Erhebungszeitraum in den Vermögensstock von Stiftungen des öffentlichen Rechts oder von nach § 5 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Steuererklärungspflicht kraft Gesetzes (§ 149 Abs. 1 AO)

Rz. 28 Nach § 149 Abs. 1 S. 1 AO bestimmen die Steuergesetze, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und wann die Steuererklärung abzugeben ist. Die Vorschrift hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG nur eine bestehende Rechtslage beschreibt. Gesetz i. d. S. ist jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung.[1] Verwaltungsanweisu...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 4.2 Genossenschaftsanteile im Betriebsvermögen

Rz. 24 Die Pflichtbeteiligung der Geschäftsanteile an Genossenschaften stellt bei denjenigen Mitgliedern grundsätzlich Betriebsvermögen dar, die im Rahmen ihres Gewerbebetriebs mit der Genossenschaft in regelmäßiger Geschäftsbeziehung stehen.[1] Freiwillige Anteile, die von dem Genossen über die Pflichtbeteiligung hinaus gezeichnet wurden, können nach einer Entscheidung des ...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 3.2 Körperschaftsteuerliche Besonderheiten

Rz. 20 Die Genossenschaft unterliegt wie Kapitalgesellschaften gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG der Körperschaftsteuer. Auf branchenspezifische Besonderheiten (§ 5 Nr. 10 KStG) [1] und § 5 Nr. 14 KStG [2] wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Durch das Institut der genossenschaftlichen Rückvergütung wird die Genossenschaft aufgrund ihrer rechtsformspezifischen Besonderheiten auch...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 3.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 21 Da Genossenschaften kraft Rechtsform einen Gewerbebetrieb unterhalten und auch nicht gewerbesteuerbefreit sind, unterliegen sie gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG auch der Gewerbesteuer. Ausgangspunkt zur Ermittlung des gewerbesteuerlichen Messbetrags bildet der körperschaftsteuerliche Gewinn. Bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ergeben sich keine rechtsformbedin...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 2 Statt Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand?

Ggf. könnte man darüber nachdenken, dass die Nachrüstung der Parkflächen mit E-Ladestationen zu einer über die ursprüngliche Nutzung hinausgehende erweiterte Nutzung der Parkflächen führt und damit eine sog. Standardhebung erfolgt. In diesem Fall stellen die Aufwendungen für die E-Ladestationen nachträgliche Anschaffungskosten der Parkfläche dar. Aus einer Parkmöglichkeit wi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Beginn der Gewerbesteuerpflicht einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft Die Gewerbesteuerpflicht (GewSt-Pflicht) einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft (im Streitfall: eine Gesellschaft mit dem Zweck der Bebauung eines Grundstücks mit einem Hotel) beginnt bereits dann, wenn ihre mehrheitlich beteiligte Kommanditistin die Veräußerung ihrer Anteile an der Gesellschaft...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) GewSt-Pflicht bei Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils

Der Gewinn aus der Veräußerung eines anteilig mit einer atypischen Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils unterliegt nur insoweit der GewSt, als er auf den mit der Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteil entfällt. FG Münster v. 15.9.2022 – 1 K 2751/20 G, EFG 2023, 69, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 26/22mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 20 Buchst. b, Buchst. d und Buchst. e GewStG

Ein von einer Hebamme geleitetes Geburtshaus in der Rechtsform einer GmbH kann sich nicht auf die Befreiung von der GewSt nach § 3 Nr. 20 Buchst. b, Buchst. d und Buchst. e GewStG berufen. FG München v. 21.11.2022 – 7 K 423/21, EFG 2023, 415, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 1/23mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Beginn der Gewerbesteuerpflicht einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft

Die Gewerbesteuerpflicht (GewSt-Pflicht) einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft (im Streitfall: eine Gesellschaft mit dem Zweck der Bebauung eines Grundstücks mit einem Hotel) beginnt bereits dann, wenn ihre mehrheitlich beteiligte Kommanditistin die Veräußerung ihrer Anteile an der Gesellschaft plant, weil dies – wirtschaftlich betrachtet – der Veräußerung des einzigen ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Keine GewSt-liche Hinzurechnung bei Anmietung von Werbeflächen

Angemietete Werbeflächen stellen kein fiktives Anlagevermögen i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. d, e GewStG dar, wenn durch eine Nichtnutzung von Werbeflächen die gewerbliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen nicht maßgeblich beeinflusst wird. Entsprechend scheidet eine Zuordnung zum Anlagevermögen aus, wenn der Steuerpflichtige die angemieteten oder gepachteten WG nicht ständig für de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Erweiterte Kürzung bei Innehaben unverzinslicher Forderungen nach der Veräußerung des letzten Grundstücks

Die für eine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG bzw. für die dort verlangte zeitliche Ausschließlichkeit schädliche nachlaufende Tätigkeit liegt nur in für die Einkünfteerzielung relevanten Tätigkeiten. Veräußert daher ein grundbesitzverwaltendes Unternehmen sein letztes Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums, sind das bloße Innehaben unverzinslicher For...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) GewSt-liche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils beim Mitunternehmer

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gehört auch dann nicht zum Gewerbeertrag eines Mitunternehmers (im Streitfall: einer Kapitalgesellschaft), wenn für die Mitunternehmerschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung die Voraussetzungen für eine sachliche GewSt-Pflicht nach § 2 Abs. 1 GewStG nicht vorlagen. FG Bremen v. 15.9.2022 – 1 K 20/20 (6), EFG 2023, 422, R...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) durch Organtöchter

Organtöchter können die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) bei einer Vermietung im Organkreis beanspruchen, wenn die mietende Organtochter an Mieter außerhalb des Organkreises (weiter-)vermietet. Das FG Düsseldorf hält es für sachgerecht, wenn im Hinblick auf die erweiterte Kürzung die Außenbeziehung des Organkreises als Ganzes in den Blick genommen wird, dabei die d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) GewSt-liches Schachtelprivileg des § 9 Nr. 2a GewStG bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch

Das GewSt-liche Schachtelprivileg des § 9 Nr. 2a GewStG kann nach Auffassung des FG Düsseldorf auch bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch erfüllt sein, da die Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers anzurechnen sind. Die Anrechnung ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus der über § 23 Abs. 1 UmwStG entsprechend anwendbaren Regelung des § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.2 Merkmale

Rz. 4 Zweck der Steuererklärung ist es, der Finanzbehörde die zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens erforderlichen Informationen zu verschaffen (Rz. 1). In den Steuererklärungen werden hierzu Angaben über Besteuerungsgrundlagen abgefordert (Rz. 9), die zur Festsetzung des Steueranspruchs benötigt werden. Besteuerungsgrundlagen sind gemäß der Legaldefinition des § 199 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.6 Belastungsvergleich

Rz. 4 Belastungsvergleich bei Thesaurierung (bis Vz 2007) in EUR:mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Europarecht

Rz. 13 Die GewSt ist eine direkte Steuer (Steuerschuldner = Träger der Steuer). Mangels Harmonisierung in diesem Bereich sind die Mitgliedstaaten in der Ausgestaltung der direkten Steuern grundsätzlich frei.[1] Allerdings müssen die Mitgliedstaaten die von den europäischen Grundfreiheiten (Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EG, Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 49 EG, Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2.1 Verfassungsrechtliche Verankerung

Rz. 4 Die GewSt ist eine Gemeindesteuer. Sie hat als Einnahmequelle der Gemeinden ihre Grundlage in Art. 28 Abs. 2 GG. Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG sichert die Finanzhoheit der Gemeinden als Unterfall der Gemeindehoheit. Gewährleistet wird dabei nicht nur die tatsächliche Einnahmenerzielung durch Gemeindesteuern, sondern auch, dass durch diese Steuern Einnahmen erzielt werden, die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2.3 Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz

Rz. 10 Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die GewSt stützt sich auf Art. 105 Abs. 2 GG. Danach kann der Bund im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf Steuern (außer Zöllen und Finanzmonopolen) Gesetze erlassen, wenn ihm die Ertragskompetenz (ganz oder teilweise) zusteht oder gem. Art. 72 Abs. 2 GG ein Bundesgesetz zur Herstellung gleichwert...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Zur Entgegennahme von Erklärungen außerhalb des Verwaltungsverfahrens wie z. B. der An- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde unterrichtet dann gem. § 22 AO das zuständige Finanzamt. Erfolgt die Anmeldung fälschlicherweise beim Finanzamt, das insoweit unzuständig ist, leitet dieses die Meldung an die Gemeinde weiter.[1] In den St...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.1 Systematik

Rz. 1 § 3 GewStG regelt die Befreiung von der GewSt für bestimmte Einrichtungen, die einen Gewerbebetrieb unterhalten und damit eigentlich gewerbesteuerpflichtig wären. Die Norm regelt nicht, welche Betriebe als gewerblich zu qualifizieren sind und damit in den Anwendungsbereich der GewSt fallen. § 3 GewStG kommt erst in einem zweiten Schritt zur Anwendung, wenn die Anwendba...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.29 Global Legal Entity Identifier Stiftung (Nr. 31)

Rz. 76 Von der Gewerbesteuer befreit ist die Glogal Legal Entity Identifier Stiftung, soweit sie von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Die Steuerbefreiung für Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerzwecke sind also identisch. Bei der Global Legal Entity Identifier Stiftung handelt es sich um eine Organisation, die geschaffen wurde, um die Implementierung und die Verwendun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.2 Systematik

Rz. 1 § 5 GewStG regelt die Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 33 AO. Festgelegt wird die persönliche Steuerpflicht.[1] Davon zu unterscheiden ist die sachliche Steuerpflicht, die in § 2 GewStG geregelt ist. Die sachliche Steuerpflicht bestimmt, welche Betriebe der GewSt unterliegen und bestimmt damit das Gewerbesteuerobjekt. Die persönliche Steuerpflicht entscheidet darüber, ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3 Rechtsfolge

Rz. 5 § 2a GewStG fingiert, dass die Tätigkeit der ARGE nicht als gewerblich zu qualifizieren ist. Die Norm regelt allerdings keine Steuerbefreiung für die von der ARGE ausgeübte Tätigkeit. Die GewSt-Pflicht wird nur auf die Ebene der Gesellschafter der ARGE verlagert. Diese werden i. d. R. ohnehin der GewSt unterliegen, sodass nur der Umfang der GewSt-Pflicht erweitert wird...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.8 Betrieb gewerblicher Art, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 37 Unterhält eine Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Betrieb gewerblicher Art, ist dieser nicht Schuldner der GewSt. Die Steuerschuld trifft die hinter dem Betrieb gewerblicher Art stehende Rechtsperson und damit die jeweilige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Gleiche gilt, wenn eine juristische Person oder ein nichtrechtsfähiger Verein einen wirtschaftli...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.18 Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen (Nr. 20)

Rz. 57 Gem. § 3 Nr. 20 GewStG sind Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen, Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen und Einrichtungen zur ambulanten und stationären Rehabilitation von der GewSt befreit. Voraussetzung für die Steuerbefreiung dieser Einricht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (Nr. 6)

Rz. 31 Die Steuerbefreiung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften gem. § 3 Nr. 6 GewStG entspricht der fast wortgleichen Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Wie im KSt-Recht ist die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.[1] Allerdings ist – anders als im KStG – ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.13 Privatschulen (Nr. 13)

Rz. 46 Gem. § 3 Nr. 13 GewStG sind private Schulen und andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen von der GewSt befreit, soweit sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die vorherige Anknüpfung an die Umsatzsteuerfreiheit der erbrachten Leistungen ist aufgehoben worden. Das GewStG enthält nunmehr eigene Voraussetzungen, unter denen eine Steuerfreiheit vorliegt. Auch ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.30 Solaranlagen (Nr. 32)

Rz. 77 Gem. § 3 Nr. 32 GewStG sind von der Gewerbesteuer die Gewerbebetriebe befreit, deren Betrieb darin besteht, Strom aus Solaranlagen an oder auf Gebäuden zu erzeugen und zu vermarkten. Dabei ist die Steuerbefreiung auf kleine Anlagen, d. h. bis 10 KW beschränkt. Damit werden im Wesentlichen private Solaranlagen auf Hausdächern o. Ä. von der Gewerbesteuerpflicht ausgenom...mehr

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Verlustabzug / 3 Verlustabzug bei der Gewerbesteuer

3.1 Verlustvortrag, aber kein Verlustrücktrag Für die Ermittlung des Gewerbeverlusts ist im Entstehungsjahr von dem Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb auszugehen, der nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. des Körperschaftsteuerrechts zu ermitteln ist. Ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen[1] und Kürzungen[2] negativ, können Steuerpflichtige diesen Verlust in die fol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 3.1 Verlustvortrag, aber kein Verlustrücktrag

Für die Ermittlung des Gewerbeverlusts ist im Entstehungsjahr von dem Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb auszugehen, der nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. des Körperschaftsteuerrechts zu ermitteln ist. Ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen[1] und Kürzungen[2] negativ, können Steuerpflichtige diesen Verlust in die folgenden Jahre vortragen und mit ihren künftige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 3.3 Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

Laut § 7b GewStG sollen §§ 3a und 3c Abs. 4 EStG unter bestimmten Voraussetzungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags entsprechend angewendet werden.[1] Die nachträgliche Berücksichtigung der Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns ist nicht im Erlassverfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid, sondern allein im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten für eine Änderung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 3.2 Mindestbesteuerung

Die Beschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten durch Einführung einer jährlichen Höchstgrenze ist verfassungsgemäß. Das gilt auch, soweit es wegen der Begrenzung zu einem endgültig nicht mehr verrechenbaren Verlust kommt.[1] Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags kann ungeachtet der Mindestbesteuerung nach § 10a Sätze 1 und 2 GewStG nicht unbill...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG

Leitsatz 1. Das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung (§ 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG) ist auch in Einbringungsfällen anzuwenden, in denen eine steuergestalterische Missbrauchsabsicht nicht vorliegt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nicht begründet. 2. Die Regelung gilt auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. 3. § ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags im Organkreis Weitervermietungsmodell: Verpachten Organgesellschaften ihren Grundbesitz an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises, die ihrerseits nach außen auf dem Mietmarkt als Vermieterin dieser Grundstücke an fremde Dritte fungiert ("Weitervermietungsmodell"), ist den die Pachteinkünfte erzielenden Organgesellschaften...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags im Organkreis

Weitervermietungsmodell: Verpachten Organgesellschaften ihren Grundbesitz an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises, die ihrerseits nach außen auf dem Mietmarkt als Vermieterin dieser Grundstücke an fremde Dritte fungiert ("Weitervermietungsmodell"), ist den die Pachteinkünfte erzielenden Organgesellschaften die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewer...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gewinn einer GmbH aus der Veräußerung eines Kommanditanteils an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Streitig ist, ob auf der Ebene der GmbH der durch die Veräußerung eines Kommanditanteils einer als GmbH & Co. KG ausgestalteten Projektgesellschaft entstandene Gewinn der GewSt unterliegt. Das FG entschied: Keine GewSt auf Ebene der GmbH: Ist eine als Projektentwicklerin im Immobilienbereich tätige GmbH als Kommanditistin an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer G...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GewSt-Pflicht eines von einer Hebammen-GmbH betriebenen Geburtshauses

Betreibt eine GmbH, deren GF und alleinige Anteilseignerin eine ausgebildete Hebamme ist und bei der zwei freiberufliche Hebammen, eine angestellte Hebamme, eine Krankenschwester, eine Kinderkrankenschwester sowie angelernte Mitarbeiter, aber keine Ärzte angestellt sind, in eigenen Räumlichkeiten (u.a. mit Zimmern mit Übernachtungsmöglichkeiten auch für die Partner der Entbi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Hinzurechnung: Aufwendungen für die Anmietung von Werbeflächen sowie für Sponsoring von Fußballclubs

Aufwendungen für die Anmietung von Werbeflächen sowie Sponsoringaufwendungen für Fußballclubs unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG oder § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, da die angemieteten Werbeflächen nicht zum fiktiven Anlagevermögen des Unternehmens gehören (gegen FG Nds. v. 11.11.2021 – 10 K 29/20, nrkr., Az. des BFH: III R 5...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG

Ob ein Unternehmer den eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, ist bedeutungsgleich mit der einkommensteuerrechtlichen Frage, ob noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit und keine gewerblichen Einkünfte vorliegen. Die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel ist i.d.R. erst überschritten, wenn der Steuerpflichtige mehr als drei Objekte in einem Zeitraum von fünf Jahren ange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / III. Körperschaftsteuerrechtliche Grundlagen

Die in manchen Kanälen und sozialen Medien teilweise verbreitete Behauptung, dass mit Genossenschaften auf einfachste Art und Weise eine ertragsteuerliche Belastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vermieden werden kann und dass insoweit auch Luxusgegenstände den Gesellschaftern steuermindernd zugewendet werden können, hält einer genaueren – eigentlich schon oberfläc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Schwimm- und Heilbäder

Tz. 74 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundbesitz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, der für ein öffentliches Schwimmbad benutzt wird, ist wegen unmittelbarer Benutzung zu gemeinnützigen Zwecken nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit (FMS vom 01.02.1983, Bew-Kartei § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG Karte 1). Die für Schwimmbäder geltenden Befre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Grundsteuer (Anhang 12d) ist eine "Realsteuer" (§ 3 Abs. 2 AO; Anhang 1b), die von den Gemeinden erhoben wird. Da die Grundsteuer auf den Grundbesitz als Besteuerungsobjekt abstellt, handelt es sich auch um eine "Objektsteuer". Rechtsgrundlagen für die Festsetzung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz (GrStG) und das Bewertungsgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 3 Ertragsfähigkeit als Richtschnur (Abs. 2)

Rz. 11 Bei der Ermittlung des Ertragswerts des jeweiligen Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Rz. 9) ist gem. § 236 Abs. 2 S. 1 und 2 BewG von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Hierbei ist nicht auf den tatsächlich erzielten Reinertrag des jeweiligen Betriebes, sondern auf den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung gemeinhin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Gewerbesteuermessbescheid

Der vom Finanzamt erlassene Gewerbesteuermessbescheid bildet für die jeweilige Gemeinde einen Grundlagenbescheid. Der dort ermittelte Gewerbesteuermessbetrag ist mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde zu vervielfachen.[1] Soll die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbetrags erreicht werden, ist demnach nicht der Gewerbesteuermessbetrag, sondern der um den jeweiligen Hebesatz ...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Vortragsfähiger Gewerbeverlust

Der Streitwert ist in voller Höhe der steuerlichen Auswirkung anzusetzen, wenn feststeht, dass sich der streitige Betrag in voller Höhe bei der Gewerbesteuer auswirkt.[1] Entgegen dessen wählt der BFH einen pauschalierten Streitwert unabhängig vom Hebesatz mit 10 % des streitigen Verlusts.[2]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), s...mehr