Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 7 Folgen verspäteter Zahlung

Werden Vorauszahlungen verspätet gezahlt, entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge.[1] Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung auf dem Konto des Finanzamts oder (bezüglich der Gewerbesteuer) der Gemeinde eingeht. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf 50 EUR abgerundeten Vorauszahlungsrate. Das entspricht einer Zinsbelastung von 12 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2020 / 5.7 Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer (Zeilen 21–25)

Die Angaben in Zeilen 21–25 werden benötigt, um die dem jeweiligen Gesellschafter zustehende Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln. Der auf die jeweiligen Mitunternehmer entfallende anteilige Gewerbesteuermessbetrag ist grundsätzlich nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels zu ermitteln (Zeile 21). Unberücksichtigt bleiben Vorabgewinnanteile, gewinnuna...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 10.1 Zeile 20

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Die Beträge sind nicht auf die Einkunftsarten aufzuteilen, sondern in dieser Zeile in einer Summe bei der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unterliegt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[19] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke zwar ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihres Anteils an der Gese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Steuerliche Vorschriften

Rn. 9 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für die unter § 263 zu subsumierenden UN (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) sind für Zwecke der Besteuerung die Vorschriften der AO maßgebend (vgl. § 1 AO). Insbesondere unterliegen die entsprechenden Betriebe der Körperschaft- (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KStG) sowie Gewerbesteuer (vgl. § 2 Abs. 1 GewStDV). Für die Träger von Eigenbetrieben gilt es...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 7 Berechnungsschema

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 70)

An die Stelle der in Zeile 69 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines Grundstüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeile 69)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2020 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist als fester Bestandteil der Finanzierung kommunaler Haushalte aus unserem Besteuerungssystem nicht mehr wegzudenken. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2020 zu beachten sind. Zu beachtende gesetzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.9 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 58)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 74–79)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 96–112)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 73)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt. Die Geschäftsleitung im Ausland (den Niederlanden) ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. Das DBA – Niederlande rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Bauste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung übernimmt eine abweichende Rechtsauffassung des BFH. Betroffen ist der Gewinnbegriff und die Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Gewinnbegriff i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG Der BFH hatte mit Urteil v. 3.12.2019 (X R 6/18, vgl. Kommentierung) über den Gewinnbegriff i.S.d. § 4 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostenvergleichsrechnung El... / 4 Steuervorteile

Im Zusammenhang mit einem Firmenfahrzeug, profitieren Unternehmen neben dem Umweltbonus von weiteren Steuervorteilen: Bei der Gewerbesteuer werden Zinsen, aber Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Fahrzeuge dem Gewerbeertrag hinzugerechnet und wirken so unter Umständen steuererhöhend. Für bestimmte Elektrofahrzeuge ist geplant die Hinzurechnung dieser Aufwendungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 23 [Autor/Stand] § 31 BewG ist Bestandteil des allgemeinen Teils des ersten Abschnitts der besonderen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes. Gemäß § 17 Abs. 1 BewG sind die besonderen Bewertungsvorschriften – und damit auch § 31 BewG – nach Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. Rz. 24 [Autor/Stand] Eine Bewertung ausländischen Sachvermögens ist nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsbehelfe

Rz. 72 [Autor/Stand] Gegen den Zerlegungsbescheid können sowohl der Steuerpflichtige als auch die betroffenen Gemeinden Einspruch einlegen.[2] Befugt, Einspruch einzulegen, ist aber nur derjenige, der geltend macht, durch den Zerlegungsbescheid beschwert zu sein (§ 350 AO). Der Steuerpflichtige ist beschwert, wenn die von ihm begehrte Änderung dazu führt, dass ein Zerlegungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] § 17 BewG geht auf § 20 Abs. 1 RBewG 1931 zurück. Er wurde unter Änderung und Erweiterung als § 18 in das BewG 1934 übernommen. Die Fassung des § 17 BewG 1965 wich sachlich in zwei Punkten von der des § 18 BewG 1934 ab. Einmal ist in Absatz 2 die Grunderwerbsteuer nicht mehr aufgenommen worden.[2] Zum anderen musste durch die Einreihung des durch das BewÄ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 22 gehört zum zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Steuer zum Gegenstand hat. Das Besteuerungsverfahren wird nur in bestimmten Fällen durch die Zerlegung des Steuermessbetrags ergänzt. Die Zerlegung soll in unmittelbarem Anschluss an die Festsetzung des Steuermessbetrags vorgenommen werden. Der gemeindliche Hebesatz (§ 25 GrS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.6 Betriebsverpachtung

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, bezieht nach § 16 Abs. 3b EStG weiterhin gewerbliche, jedoch nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte, wenn er weder im Zeitpunkt der Verpachtung noch später ausdrücklich die Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG gegenüber dem Finanzamt erklärt. Der Gewerbebetrieb gilt dann bis zur Abgabe ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.4 Erblasser war Freiberufler

War der Erblasser als Angehöriger eines freien Berufs selbstständig nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig, erzielt die Erbengemeinschaft nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG, wenn keine berufsfremde Person an der Erbengemeinschaft beteiligt ist. Berufsfremd ist, wer nicht die gleiche freiberufliche Qualifikation wie der Erblasser besitzt. Ist mindestens ein Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.3 Nachlassteilung mit Abfindung

Wird bei einer Erbauseinandersetzung der aus einem oder mehreren Betrieben bestehende Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht und zahlt er für dieses "Mehr" dem oder den anderen Miterben eine Abfindung, liegt beim Miterben, der die Abfindung bezahlt, ein Anschaffungsgeschäft und beim Miterben, der die Abfindung erhält, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.1 Unternehmensseite (Darlehensnehmer)

Bei der steuerlichen Behandlung eines nachrangigen Darlehens ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber der handelsbilanziellen Behandlung. Die Zinszahlungen sind in steuerlicher Hinsicht Aufwand und somit voll abzugsfähig. Steuerrechtlich müssen unverzinsliche Darlehen aber gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit 5,5 % jährlich abgezinst werden. Hinweis Gewerbesteuerliche Hinzurechn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.2 Leasing

Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen einsetzbar, wobei vorrangig in jedem Fall der Anlagevermögensbereich ist. Gegenüber anderen Finanzierungsformen sind in erster Linie folgende Vorteile zu nennen: Kaufpreiszahlung[1] entfällt; die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des Le...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz- und GuV-Analyse übe... / 2.2 Kosten und Ergebnisse

In diesem Bereich der Tabelle werden die Kosten Ihres Unternehmens aufgelistet und abschnittsweise die Ergebnisse in Form eines Saldos zwischen Erlösen und Kosten angezeigt. Der Material-/Wareneinsatz wird hervorgehoben, da er innerhalb der Kennzahlen eine wichtige Bezugsgröße zum Gesamtertrag darstellen kann. Auch hier besteht wieder die Möglichkeit, zwischen Produktion/Han...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur we... / Gilt die weitgehende Abschaffung des Soli auch für die Körperschaftsteuer?

Auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften (also insbesondere GmbHs und AGs) wird der Solidaritätszuschlag weiterhin wie bisher erhoben. Dabei ist zu beachten, dass der Körperschaftsteuersatz nur 15 Prozent beträgt; auf die Gewerbesteuer wird kein Solidaritätszuschlag erhoben. Im Vergleich zur Einkommensteuer, bei der mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter

Leitsatz 1. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass Miet- oder Pachtaufwendungen, die ohne das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG nach § 255 Abs. 2 und 2a HGB Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter wären, die bereits im Jahr der Herstellung aus dem Anlagevermögen ausscheiden, nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG hinzugerechnet werden, obwohl eine Hinzu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuern

Tz. 20 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken sind dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zuzuordnen. Für derartige Veranstaltungen wird empfohlen, eine getrennte Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) zu erstellen. Wurde in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur dieser ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einordnung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Durch Aufhebung der gesetzlichen Vorschrift des § 68 Nr. 7 Buchst. b AO a. F. sind gesellige Veranstaltungen seit dem Veranlagungszeitraum 1990 nicht mehr dem Zweckbetrieb "Geselligkeit" zuzuordnen. Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Einnahmen aus vereinsinternen Veranstaltungen oder Veranstaltungen, die öffentlich durchgeführt werden und der We...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 "Gesellige Veranstaltungen" sind eine steuerlich unschädliche Betätigung, wenn sie im Vergleich zur übrigen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind (s. § 58 Nr. 7 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 58 Nr. 8 AO TZ 10, Anhang 2). Solche Veranstaltungen können z. B. Weihnachtsfeiern, Vereinsausflüge, Sommerfeste, Karnevalsveranst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 24 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in den §§ 4 Nr. 23 und 4 Nr. 25 UStG – mit der Begünstigung des Jugendherbergswesens ebenfalls Leistungen im Bereich der Jugendhilfe und Jugendbetreuung. Persönlich begünstigt sind im Wesentlichen das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherberg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tarifgestaltung

Rz. 34 [Autor/Stand] Rechtsstaatlich erhobene Steuern setzen Tarife voraus, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, die Steuerschuld vorab zu ermitteln und sich beizeiten darauf einzurichten.[2] Allgemein wird der Steuertarif T(X) als funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage (X) und dem Steuerbetrag T bezeichnet.[3] Er gibt das Maß der steuerlichen Belastung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Einheitswerts (§ 19 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl (ab 1.1.2025)

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl ab dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land- u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuermessbetrag in Erbbaurechtsfällen (§ 13 Abs. 3 GrStG)

Rz. 69 [Autor/Stand] Im bis zum 31.12.2024 geltenden Recht ist der Erbbauberechtigte nach § 10 Abs. 2 GrStG Steuerschuldner sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die des belasteten Grundstücks. Daher bestimmt § 13 Abs. 3 GrStG, dass der Berechnung des Steuermessbetrags die Summe der beiden Einheitswerte zugrunde zu legen ist, die nach § 92 BewG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr