Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.1 Unternehmensseite (Darlehensnehmer)

Bei der steuerlichen Behandlung eines nachrangigen Darlehens ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber der handelsbilanziellen Behandlung. Die Zinszahlungen sind in steuerlicher Hinsicht Aufwand und somit voll abzugsfähig. Steuerrechtlich müssen unverzinsliche Darlehen aber gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit 5,5 % jährlich abgezinst werden. Hinweis Gewerbesteuerliche Hinzurechn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.2 Leasing

Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen einsetzbar, wobei vorrangig in jedem Fall der Anlagevermögensbereich ist. Gegenüber anderen Finanzierungsformen sind in erster Linie folgende Vorteile zu nennen: Kaufpreiszahlung[1] entfällt; die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des Le...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz- und GuV-Analyse übe... / 2.2 Kosten und Ergebnisse

In diesem Bereich der Tabelle werden die Kosten Ihres Unternehmens aufgelistet und abschnittsweise die Ergebnisse in Form eines Saldos zwischen Erlösen und Kosten angezeigt. Der Material-/Wareneinsatz wird hervorgehoben, da er innerhalb der Kennzahlen eine wichtige Bezugsgröße zum Gesamtertrag darstellen kann. Auch hier besteht wieder die Möglichkeit, zwischen Produktion/Han...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter

Leitsatz 1. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass Miet- oder Pachtaufwendungen, die ohne das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG nach § 255 Abs. 2 und 2a HGB Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter wären, die bereits im Jahr der Herstellung aus dem Anlagevermögen ausscheiden, nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG hinzugerechnet werden, obwohl eine Hinzu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuern

Tz. 20 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken sind dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zuzuordnen. Für derartige Veranstaltungen wird empfohlen, eine getrennte Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) zu erstellen. Wurde in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur dieser ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einordnung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Durch Aufhebung der gesetzlichen Vorschrift des § 68 Nr. 7 Buchst. b AO a. F. sind gesellige Veranstaltungen seit dem Veranlagungszeitraum 1990 nicht mehr dem Zweckbetrieb "Geselligkeit" zuzuordnen. Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Einnahmen aus vereinsinternen Veranstaltungen oder Veranstaltungen, die öffentlich durchgeführt werden und der We...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 "Gesellige Veranstaltungen" sind eine steuerlich unschädliche Betätigung, wenn sie im Vergleich zur übrigen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind (s. § 58 Nr. 7 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 58 Nr. 8 AO TZ 10, Anhang 2). Solche Veranstaltungen können z. B. Weihnachtsfeiern, Vereinsausflüge, Sommerfeste, Karnevalsveranst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 24 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in den §§ 4 Nr. 23 und 4 Nr. 25 UStG – mit der Begünstigung des Jugendherbergswesens ebenfalls Leistungen im Bereich der Jugendhilfe und Jugendbetreuung. Persönlich begünstigt sind im Wesentlichen das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherberg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tarifgestaltung

Rz. 34 [Autor/Stand] Rechtsstaatlich erhobene Steuern setzen Tarife voraus, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, die Steuerschuld vorab zu ermitteln und sich beizeiten darauf einzurichten.[2] Allgemein wird der Steuertarif T(X) als funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage (X) und dem Steuerbetrag T bezeichnet.[3] Er gibt das Maß der steuerlichen Belastung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Einheitswerts (§ 19 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl (ab 1.1.2025)

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl ab dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land- u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuermessbetrag in Erbbaurechtsfällen (§ 13 Abs. 3 GrStG)

Rz. 69 [Autor/Stand] Im bis zum 31.12.2024 geltenden Recht ist der Erbbauberechtigte nach § 10 Abs. 2 GrStG Steuerschuldner sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die des belasteten Grundstücks. Daher bestimmt § 13 Abs. 3 GrStG, dass der Berechnung des Steuermessbetrags die Summe der beiden Einheitswerte zugrunde zu legen ist, die nach § 92 BewG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Dur...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG auch in Einbringungsfällen ohne Missbrauchsabsicht

Leitsatz § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG gilt unabhängig von einer Missbrauchsabsicht, betrifft aber nur die Einkommen- und Körperschaftsteuer, nicht aber die Gewerbesteuer. Sachverhalt Ein Einzelkaufmann brachte sein gewinnerzielendes Einzelunternehmen im Wege der Ausgliederung zur Neugründung in eine GmbH - die Klägerin - ein. Die GmbH wurde am 21.8.2017 ins Handelsregister einget...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Abfärbewirkung

Kommentar In einem gleich lautenden Erlass haben die Finanzverwaltungen der Bundesländer die allgemeine Anwendung einer Entscheidung des BFH zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG abgelehnt. Dieser Nichtanwendungserlass betrifft die Frage, ob nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG umqualifizierte Beteiligungseinkünfte einer gewerblich geprägten Gesellschaft der Gewerbesteuer unterliege...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Begriff der erzieherischen Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist – über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus – auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen gerichtet. Keine erzieherische Tätigkeit liegt demgegenüber vor, wenn eine im Rahmen ambulanter Eingliederungshilfe gewährte Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Gewerbesteueranrechnung

Rz. 989 [Gewerbesteueranrechnung → Zeile 16 ff.] § 35 EStG gewährt für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, eine Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung ist betriebsbezogen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Überblick über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 976 Die Einstufung in diese Einkunftsart hat insbesondere Auswirkung auf die Buchführungspflicht und die Gewerbesteuer. Gewerbesteuerpflichtig sind ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass diese einerseits durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer doppelt belastet sind, andererseits aber durch die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer teilweise wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 994 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 995mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1016 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1017 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 256 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer – Einführung / D. Bedeutung für die Gemeindefinanzierung

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 1 GrStG bleibt es den Gemeinden überlassen, ob und in welcher Höhe sie eine Grundsteuer erheben (§ 1 GrStG Rz. 4). Das Heberecht dient einer angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden und gewährleistet einen weiten Spielraum zur Ausgestaltung (s. § 1 GrStG Rz. 5).[2] Im Unterschied zur Gewerbesteuer verbleibt das gesamte Aufkommen der Grundsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 [Autor/Stand] § 2 GrStG nimmt eine zentrale Stellung im Grundsteuergesetz ein und übt eine Doppelfunktion aus, indem einerseits der Steuergegenstand bestimmt und andererseits gesetzestechnisch wie in § 13 GrStG die Anbindung an das BewG erfolgt.[2] Aufgrund der bewertungsrechtlichen Abgrenzung des Steuergegenstandes gibt es zahlreiche Bezüge zu Normen des Bewertungsge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Landeszuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 35 [Autor/Stand] In einem Land, in dem keine Gemeinden bestehen, steht das Aufkommen unmittelbar dem Land zu. § 1 Abs. 2 wiederholt die Regelung des Art. 106 Abs. 6 Satz 3 GG. Dieser Ausnahmefall trifft auf zwei Länder zu. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es keine Gemeinden, sondern Stadtbezirke. Das Grundsteueraufkommen steht dem Land Berlin und dem Land Frei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Legaldefinition des öffentlichen Dienstes oder Gebrauchs (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 601 [Autor/Stand] Unter dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG verwendeten Tatbestandmerkmal öffentlicher Dienst oder Gebrauch ist entsprechend § 3 Abs. 2 GrStG sowohl die hoheitliche Tätigkeit als auch der bestimmungsgemäße Gebrauch durch die Allgemeinheit zu verstehen. Mit dem Sammelbegriff öffentlicher Dienst oder Gebrauch soll die aufwendige Unterscheidung entfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Rz. 45 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes wurde die uneingeschränkte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer in Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG explizit verankert. Nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG wird den Ländern die Befugnis zur abweichenden Gesetzgebung über die Grundsteuer eingeräumt.[2] Diese Regelungskompetenz ist um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Stand] § 1 GrStG weist vielfältige Bezüge zu anderen Normen des Grundsteuergesetzes auf. Während § 1 GrStG die Gemeinde als Steuergläubiger konkretisiert, bezeichnet § 10 GrStG den Steuerschuldner als denjenigen, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. §§ 13, 14 und 15 GrStG stehen in unmittelbarem Zusammenhang, da mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer – Einführung / A. Systematische Einordnung und Rechtfertigung der Grundsteuer

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Grundsteuer zählt zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung. Ihre Ursprünge können bis in die Antike zurückverfolgt werden.[2] Damals entstand der Grundgedanke, Abgaben an den Ertrag des Grund und Bodens zu knüpfen. Im Mittelalter gab es weitere Abgaben (Naturalien oder Geld), die allein an den Besitz von Grund und Boden anknüpften. Gemeint war ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 3)

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 3 Abs. 3 GrStG ist ein öffentlicher Dienst oder Gebrauch i.S.d. § 3 Abs. 2 GrStG nicht anzunehmen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG sind BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich alle Einrichtungen, die e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirmesveranstaltungen

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine führen traditionsgemäß einmal im Jahr sog. "Kirmesveranstaltungen" (= Volksfeste) durch, um mit den daraus erzielten Überschüssen ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Da die Veranstaltung einer Kirmes keiner steuerbegünstigten Tätigkeit und insbesondere keinem Zweckbetrieb n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge auf die inländische Gewerbesteuer

Leitsatz Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden, sofern das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen deren Anrechnung auf inländische Steuern vom Einkommen vorsieht. Sachverhalt Klägerin ist eine GmbH, deren Geschäftszweck die Kapitalanlage ist. Die GmbH ist an zwei kanadischen Kapitalgesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 3 Gewerbesteuer

Wird die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken innerhalb eines gewerblichen Betriebs ausgeübt, unterliegen die daraus erzielten Einkünfte der Gewerbesteuer; sie sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags des betreffenden Betriebs zu erfassen. Allein die Nutzung von Wirtschaftsgütern einer natürlichen Person durch Vermietung und Verpachtung stellt i. d. R. eine bloße Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.11 Veräußerungs­geschäfte

Da nur die Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Einkommensteuer unterliegen, ist der Erlös aus der Veräußerung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nicht einkommensteuerpflichtig. Beim Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört der Veräußerungserlös zu den sonstigen Einkün...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Freibetrag bei unterjähriger Begründung einer GmbH & atypisch Still

Leitsatz 1. Nimmt eine GmbH im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter auf, so ist der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 € in dem an die GmbH als Geschäftsherrn zu adressierenden, die GmbH & atypisch Still betreffenden Gewerbesteuermessbescheid zu berücksichtigen. 2. Der GmbH selbst steht der Frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Mietvertrag zwischen fremden Dritten macht das Finanzamt im Regelfall keine Probleme. Mietverträge zwischen Ehegatten erregen dagegen – ebenso wie andere steuersparende Gestaltungen – häufig den Argwohn des Finanzamts. Mietverträge unter nahen Angehörigen unterliegen einer verschärften Beobachtung durch die Finanzbehörden, hegen diese doch den Verdacht eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 4.1 Selbstständige Betätigung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb kann nur beziehen, wer selbstständig tätig ist.[1] Dadurch unterscheiden sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine natürliche Person wird selbstständig tätig, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr tätig ist, d. h. wenn sie das Erfolgsrisiko der eigenen Betätigung (Unternehmerrisiko) tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1 Ertragsteuern (Einkommen-, Gewerbesteuer)

1.1 Eintritt eines Gesellschafters Rz. 645 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2 Ergänzungsbilanz bei Gesellschaftereintritt

1.2.1 Entstehungsgründe Rz. 648 Allgemein ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung besonderer Ergänzungsbilanzen vor allem dann gegeben sind, wenn ein Gesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt und hierbei Aufwendungen hat, die mit seinem nominellen Kapitalkonto nicht übereinstimmen. Den Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 653 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigten Steuersatz (§§ 16, 34 EStG).[2] Zudem wird (einmalig) ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Höhe von 45.0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.1 Eintritt eines Gesellschafters

Rz. 645 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretenden Gesellschafter vergrößerte GmbH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.4 Umstrukturierungen im Vorfeld der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 658 Bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen ist die besondere Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 3 EStG [1] eingeschränkt, denn die Tarifbegünstigung wird nicht gewährt, wenn die Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils vorliegt oder Sonderbetriebsvermögen zurückbehalten wird; in beiden Sachverhalten entstehen laufende Gewinne, die auch der Gewerbesteu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.10 Verlustverwertungsbeschränkung nach § 15a EStG bei Gesellschafterwechsel

Rz. 667 § 15a EStG knüpft an die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres (Bilanzstichtag) der Verlustentstehung an (sog. Stichtagsprinzip). Aus den vorstehenden Grundsätzen folgt nicht nur, dass in den Fällen des Wechsels der Rechtsstellung des bisherigen Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters § 15a EStG im Hinblick auf den dem Gesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2.2 Technik

Rz. 650 In den vorstehend aufgeführten Fällen ist das Kapitalkonto des eintretenden Gesellschafters verschieden, je nachdem, ob man es handelsrechtlich (vom Standpunkt der bereits vorhandenen Gesellschafter aus) oder steuerrechtlich (vom Standpunkt des eintretenden Gesellschafters aus) betrachtet. Diese Verschiedenheit könnte dazu führen, dass man zwei verschiedene Bilanzen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.5 Zurechnung von Verlusten bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 659 Nach dem Grundsatzurteil des BFH vom 19.11.1964[1] kann zwar Kommanditisten ein nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf sie entfallender Verlust dann und in dem Umfang nicht mehr steuerlich zugerechnet werden, in dem diese Verlustzurechnung zu einem negativen Kapitalkonto der Kommanditisten führen würde und feststeht, dass diese Verluste nicht mehr durch Gewinne, eve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.8 Unentgeltlicher Übergang des Kommanditanteils

Rz. 663 Der unentgeltliche Übergang des (ganzen) Kommanditanteils einschließlich des Sonderbetriebsvermögens II (Anteil an der Komplementär-GmbH) stellt eine unentgeltliche Anteilsübertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG dar, d. h. Buchwertfortführung. Wird jedoch der Komplementär-Anteil zurückbehalten, ist entscheidend, ob die GmbH-Anteile "wesentliche Grundlage" des Mitunterneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.7 Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung

Rz. 662 Wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft ausscheidet und diese gleichzeitig von den verbleibenden Mitunternehmern fortgeführt wird, liegt kein Fall der (steuerneutralen) Realteilung vor, denn nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung hierfür die Beendigung der bisherigen Mitunternehmerschaft. Vielmehr handelt es sich um die Aufgabe ...mehr