Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2.1 Entstehungsgründe

Rz. 648 Allgemein ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung besonderer Ergänzungsbilanzen vor allem dann gegeben sind, wenn ein Gesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt und hierbei Aufwendungen hat, die mit seinem nominellen Kapitalkonto nicht übereinstimmen. Den Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung eines eintretenden Gesellsch...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2.3 Entwicklung

Rz. 651 Die Ergänzungsbilanz ist nicht für den Zeitpunkt des Eintretens eines Gesellschafters, sondern, soweit die Werte noch nicht abgeschrieben sind, auch in den folgenden Jahren zu führen. Dabei ist bei jeder Bilanzaufstellung zu prüfen, inwieweit die in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Mehrwerte oder Minderwerte noch vorhanden sind. Nimmt man in dem Fall, dass für einen...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6 Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Rz. 660 Scheidet ein Kommanditist aus, ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigt (§ 16 Abs. 2 EStG). Der Buchwert wird bestimmt durch die Differenz zwischen Aktiva und Passiva, soweit diese auf den Mitunternehmeranteil entfallen; dieser Buchwert entspricht dem Kapitalkon...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.9 Verlustabzug nach § 10a GewStG und im Rahmen des § 10d EStG durch übrige (erbende) Gesellschafter

Rz. 664 Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der maßgebende Gewerbeertrag um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrages für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für vorangegangene Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Nach der ständigen höchstricht...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.1 Bestimmung des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung

Rz. 55 Eine Dotierung der anderen Gewinnrücklagen darf nur in Höhe des Eigenkapitalanteils der Wertaufholung erfolgen. Der Eigenkapitalanteil einer Wertaufholung ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Umfang der Zuschreibung und der Ertragsteuerbelastung, die durch diese Wertaufholung ausgelöst wird; eine geringere Zuführung ist jedoch zulässig.[1] Als Steuerbelastung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Steuergegenstand der Gewerbesteuer bei mehreren Betätigungen derselben natürlichen Person

Leitsatz 1. Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerrechtlich entweder um einen einheitlichen Betrieb (Steuergegenstand) oder aber um mehrere selbständige Betriebe – und damit um mehrere Steuergegenstände – handeln. 2. Für die Unterscheidung zwischen einem einheitlichen Betrieb und mehreren selbständigen Betrieben kommt der Gl...mehr

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Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Zusammenfassung Gemeinnützige Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sind möglich und können mit dem Rechtsformzusatz "gUG" firmieren. Der BGH klärte diese bislang umstrittene Rechtsfrage. Hintergrund: Eintragung gemeinnütziger Unternehmergesellschaft als "gUG"? Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) begehrte ihre Eintragung in das Handelsregis...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Da ein betreffender nicht abzugsfähiger Teil nicht bei der Gewinnermittlung berücksichtigt wird, kommt es nicht zur Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierheime

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Tierheime sind Einrichtungen, die i. d. R. herrenlose Haustiere, wie Hunde und Katzen, aufnehmen, versorgen und versuchen, die Tiere an neue Halter abzugeben. Tierheime werden entweder von der öffentlichen Hand oder in privater Trägerschaft betrieben. Wird ein Tierheim von einem Verein betrieben, kann dieser wegen der mit dem Betrieb eines Tierheims...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / a) Aufbau und Gliederung des Bewertungsgesetzes 1965

Rz. 64 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz 1965 lehnte sich in Aufbau und Gliederung an das Bewertungsgesetz 1934 an. Es war in drei Teile untergliedert. Der Erste Teil enthielt die "Allgemeinen Bewertungsvorschriften" (§§ 1 bis 16 BewG). Dieser galt grundsätzlich "für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesgesetz geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Allgemeines

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Ziel, einheitliche Steuerwerte für alle Wirtschaftsgüter, insb. beim Grundbesitz, zu schaffen, wurde durch das im Rahmen der Steuerreform 1934 neu gefasste Bewertungsgesetz vom 16.10.1934 [2] erreicht. Bei dieser Neufassung wurde auch den Belangen der Realsteuern, insb. der Grundsteuer, Rechnung getragen. Durch das Bewertungsgesetz 1934 wurden nicht n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Für diese Steuern enthielt das BewÄndG 1965 keine der Grundsteuer entsprechende Vorschrift. Nach § 121a BewG i.d.F. des Vermögensteuerreformgesetzes 1974[2] waren während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes die Grundstücke (§ 70 BewG 1965) und die Betriebsgrundstücke i.S. des § 99 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 428 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG v. 26.11.2019[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 429 [Autor/Stand] Im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / I. Rechtszustand bis 1925

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Problem der Bewertung von Wirtschaftsgütern für Steuerzwecke trat in seiner Gesamtbedeutung erst auf, nachdem seit der Steuerreform durch Miquel (1893) die damaligen Steuergläubiger – Reich, Länder und Gemeinden – dazu übergingen, auch das Vermögen zur Besteuerung heranzuziehen. Es dauerte allerdings noch längere Zeit, bis die Bedeutung und die Schwie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / b) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einheitswerte auf den 1.1.1964

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Zeitpunkt des steuerlichen Wirksamwerdens der neuen Einheitswerte hing eng mit ihrer Höhe und ihren Auswirkungen auf die einheitswertabhängigen Steuern zusammen. Deshalb war es verständlich, dass der Gesetzgeber zunächst das Ergebnis der Neubewertung abwarten und sich erst dann mit der Anwendung der neuen Einheitswerte für die Besteuerung befassen wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring / 3.2 Spendenabzug

Spenden können bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, aber auch bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden[1] Bei Spenden sind jedoch u. a. die Einschränkungen des § 10b EStG, vor allem Höchstbeträge, zu berücksichtigen. Zuwendungen eines Sponsors sind als Spenden nach§ 10b EStG anzusehen, soweit sie um der Sache selbst Willen und ohne die Erwartung eines besondere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbausgleichszahlung / 2.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Erhalten Miterben bei der Auseinandersetzung Wirtschaftsgüter, für die sie Ausgleichszahlungen erbringen, weil der Wert der zugeteilten Wirtschaftsgüter die Erbquote überschreitet, werden der einkommensteuerrechtlichen Beurteilung 2 rechtlich völlig getrennte Geschäfte zu Grunde gelegt: Ein unentgeltlicher Erwerb in Höhe der Erbquote (Fortführung der bisherigen Buchwerte) un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung vom 17.12.1970 – keine Regelung – Rz. 3 2. Erster RefE vom 23.12.1970 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 1971 beginnen. (2) Für d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Absatz 7 (in der seit dem StMBG geltenden Fassung)

„(7) [1] § 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4 Satz 1, § 14 Abs. 4 Satz 5 und § 20 Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 6 in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 2310) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. mit Ausnahme des § 20 Abs. 2 und 3 für die Gewerbesteuer, für die der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XIX. Absatz 19 (in der ab 2011 anwendbaren Fassung)

„(19) § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuern für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IX. Absatz 9 (in der seit dem StMBG geltenden Fassung)

„(9) [1] § 8 Abs. 1 Nr. 7 und § 10 Abs. 3 Satz 6 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 13. September 1993 (BGBl. I S. 1569) erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischenges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XVII. Absatz 17 (in der seit dem JStG 2009 geltenden Fassung)

„(17) 1 § 7 Abs. 6 Satz 2, § 8 Abs. 2 und 3, §§ 9, 10 Abs. 2 Satz 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 und § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 24 des Gesetzes vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Absatz 4 (in der seit dem StÄndG 1992 vom 25.2.1992 geltenden Fassung)

„(4) [1] § 13 Abs. 2 Nr. 2 ist erstmals anzuwenden 1. für die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 1984, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 1984. [2] § 1 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Satz 2 in der Fassung des Artikels 17 des Gesetzes vom 25. Februar 1992 (BGBl. I S. 297) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körpersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XII. Absatz 12 (in der seit dem EURLUmsG geltenden Fassung)

„(12) § 10 Abs. 3 in der am 1. Januar 2004 geltenden Fassung, § 7 Abs. 7 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind oder in einer Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XIV. Absatz 14 (in der seit dem SEStEG geltenden Fassung)

„(14) § 8 Abs. 1 Nr. 10 und § 10 Abs. 3 Satz 4 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen oder in einer Betriebsstätte angefallen sind, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XXI. Absatz 21 (in der ab 2013 anwendbaren Fassung)

„(21) 1 § 2 Absatz 5 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden. 2 Auf Antrag ist § 2 Absatz 5 Satz 1 und 3 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) bereits für Veranlagungszeiträume vor 2013 anzuwenden, bereits ergangene Steuerfestsetzungen sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absatz 1 (in der seit dem JStG 1997 geltenden Fassung)

„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, wie folgt anzuwenden: 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972; 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972; 3. (weggefallen) 4. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / X. Absatz 10 (in der seit dem StEuglG geltenden Fassung)

„(10) [1] § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 sind in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) erstmals für den Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden. [2] § 7 Abs. 6 Satz 2, § 9 und § 10 Abs. 6 Satz 1 sind in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) erstmals anzuwenden 1. für die E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XI. Absatz 11 (in der seit dem StVergAbG geltenden Fassung)

„(11) [1] § 1 Abs. 4 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 660) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2003 anzuwenden. 2 § 7 Abs. 6 und 6a, § 8 Abs. 1 Nr. 9, §§ 10, 11, 14, 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 660), § 7 Abs. 7, § 8 Abs. 1 Nr. 4 und § 14 Abs. 1 in der Fassung des Artikels 5 d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XV. Absatz 15 (in der seit dem JStG 2009 geltenden Fassung)

„(15) § 7 Abs. 8, § 8 Abs. 1 Nr. 9, 11 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2007 (BGBl. I S. 914) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum sowie 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rockkonzerte

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wird von einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung ein Rockkonzert organisiert, kann es sich dabei um einen steuerbefreiten Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 7 AO (kulturelle Veranstaltung, Anhang 1b) handeln. Voraussetzung für die Annahme eines Zweckbetriebs ist, dass die Körperschaft auch einen entsprechenden steuerbegünstigten Satzungszweck...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsgaststätte

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei Vereinsgaststätten ist zunächst zu unterscheiden, ob der Verein diese selbst betreibt oder verpachtet. Betreibt der Verein die Gaststätte selbst, wird hierdurch ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet. Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer 35 000 EUR, unterliegen die dem steuerlichen Geschäftsbetrieb zu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Entgeltliche Abgabe

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Eine andere Entscheidung ist dann zu treffen, wenn die Vereinszeitschrift an die Mitglieder gegen Entgelt abgegeben wird. Ertragsteuerlich sind diese Einnahmen dem Zweckbetrieb zuzuordnen. Da dieser von den Ertragsteuern steuerbefreit ist, fällt weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an. Umsatzsteuerlich ist das Entgelt steuerbar und steuerpf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Waldfeste

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Veranstaltet eine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft (Verein), die auf den Gebieten der Heimatpflege und Heimatkunde (Erhaltung der Gebirgstracht, des Volksgesangs und des Volkstanzes sowie alter Sitten und Gebräuche) tätig wird und außerdem die Allgemeinheit fördert, so genannte Waldfeste und übernimmt sie dabei u. a. die Bewirtung (Abga...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flugtage

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Flugsportvereine (Segelsport- und Motorfliegervereine) veranstalten jährlich Flugtage, zu denen die Bevölkerung ebenfalls eingeladen wird. Die während eines Flugtages und eines mehrtägigen Hallenfestes in eigener Regie betriebene Restauration (Verkauf von Speisen und Getränken) ist ein steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 10 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft

Erteilt eine Personengesellschaft dem als Geschäftsführer tätigen Gesellschafter eine Pensionszusage, dürfen die Zuführungen den Gesamtgewinn der Personengesellschaft nicht mindern.[1] In der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft ist eine Pensionsrückstellung wie bei der Zusage an einen fremden Arbeitnehmer zu bilden. Zugleich hat der pensionsberechtigte Gesellschafter seine Pe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Werbung als Vermögensverwaltung

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Zu der Frage, wie die Einkünfte steuerlich zu behandeln sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) aus der Übertragung von Werberechten erzielt, ist nach dem AEAO zu § 67a AO TZ 9 (Anhang 2) folgende Rechtsauffassung zu vertreten: Tz. 5 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die entgeltliche Übertragung des Rec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Zufluss von Tantiemen bei ­verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Leitsatz Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 11 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die Gebührentatbestände

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 2.4 Erblasser war freiberuflich tätig

Beim Tod eines freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen wird dessen Betrieb nicht "zwangsweise" aufgegeben, sondern geht als freiberuflicher Betrieb auf die Erben über. Das freiberufliche Betriebsvermögen des Erblassers wird zu freiberuflichem Betriebsvermögen des Erben oder der Miterben, wenn alle Miterben die für die Praxisfortführung erforderliche freiberufliche Qualifikat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 3.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Im Normalfall ist eine Erbauseinandersetzung durch reine Realteilung, bei der das Vermögen der Erbengemeinschaft auf die einzelnen Miterben nach dem Verhältnis der Erbteile ver­teilt wird, nicht möglich. Es kommt dann zu Ausgleichszahlungen des bei der Auseinandersetzung begünstigten Miterben an diejenigen Miterben, die weniger erhalten haben, als ihrem Erbanteil entspricht....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.5 Auswirkung auf latente Steuern

Rz. 55 Handelsrechtliche Bewertungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen unterscheiden sich deutlich von denen im Steuerrecht. Solche Bewertungsunterschiede tragen zu unterschiedlichen Rückstellungsverläufen in der Handels- und Steuerbilanz bei, mit der Folge der Bildung von Steuerlatenzen (§ 274 HGB). Rz. 56 vorläufig frei Rz. 57 Im Hinblick auf die bAV ergeben sich aktive...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Haftungsinanspruchnahme geschieht nach vorheriger Anhörung der betroffenen Organgesellschaft[1] durch Haftungsbescheid.[2] Dieser ist zu begründen.[3] Die Haftung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn zur Zeit des Erlasses des Haftungsbescheids das Organschaftsverhältnis nicht mehr besteht, zur Zeit der Entstehung des Steueranspruchs aber bestanden hat.[4] D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.2 Ermessensausübung

Rz. 21 Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft kann dann ermessensfehlerhaft sein, wenn die Steuern eindeutig aus anderen Bereichen des Organkreises stammen (vom Organträger, seinen Gesellschaftern, anderen Organgesellschaften) und die Organgesellschaft keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Gestaltung (z. B. Vermögensübertragungen auf sie, Steuervorteile) gezogen hat. Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemeinschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 3 Satz 2 BewG ist somit die Aufteilung die Regel und das Unterbleiben der Aufteilung die Ausnahme. Für die Entscheidung darüber, ob der Einzelfall der Regel unterfällt oder die Ausnahme darstellt, wird auf die einzelnen Gesetze über die einheitswertabhängigen Steuern verwiesen. Ist nach diesen die Gemeinschaft selbständig steuerpf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Aufteilung des Gesamtwerts mit angemessener Entschädigung des Erbbauberechtigten für das Gebäude (Abs. 3 Sätze 1 u. 2)

Rz. 50 [Autor/Stand] Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Feststellungszeitpunkt weniger als 50 Jahre, ist der Gesamtwert entsprechend der restlichen Dauer des Erbbaurechts nach Maßgabe des § 92 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BewG auf den Erbbauberechtigten und den Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteten) aufzuteilen. Hierbei entfallen a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gegenstand der Bewertung

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG ist Gegenstand der Bewertung die wirtschaftliche Einheit. Sie wird bisweilen auch untechnisch als Bewertungseinheit bezeichnet. Das BewG gibt keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit. Es geht aber davon aus, dass sich die Bewertung an der Zusammengehörigkeit von Wirtschaftsgütern auszurichten hat, die sich durch d...mehr