Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Öffentlich-rechtliche Lasten

Rz. 3 Öffentlich-rechtliche Lasten sind z.B. Erschließungsbeiträge oder Straßenanliegerbeiträge, auch wenn für sie Ratenzahlung vorgesehen ist. Ferner gehören dazu kraft ausdrücklicher Regelung in § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer[8] sowie – im Hinblick auf die Bemessung nach dem Wert der Sache und nicht der Nutzungen – die nach den §§ 16, 17 EStG auf die Veräußerung vo...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VIII. Steuern

Rz. 30 Bei einer unangemessen hohen Vergütung kann es wegen des Vermächtnischarakters zu einer Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer kommen. Die Vergütung unterliegt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 EStG der im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübten Testamentsvollstreckung. Grundsätzlich unterliegt die Testamentsvollstreckervergütung gem. §§ 1, 2 Abs. ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 7 Berechnungsschema

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 70)

An die Stelle der in Zeile 69 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines Grundstüc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeile 69)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2019 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.9 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 58)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist als fester Bestandteil der Finanzierung kommunaler Haushalte aus unserem Besteuerungssystem nicht mehr wegzudenken. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2019 zu beachten sind. Gegenüber dem Erhebungsz...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 74–79)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung(Zeilen 96–109)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen

Leitsatz 1. Die Gemeinden sind nicht dazu ermächtigt, gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des Finanzamts anzuordnen (Anschluss an BVerwG-Urteil vom 27.01.1995 – 8 C 30/92, BVerwGE 97, 357). 2. Das Finanzamt räumt im Rahmen seiner Anordnung der Außenprüfung nach §§ 193ff. AO i.V.m. § 21 Abs. 3 FVG der Gemeinde ihr Rec...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten: Räumung eines Baustellenlagers und Rücktransport des Materials

Leitsatz Ungeachtet einer bestehenden Außenverpflichtung (hier: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) ist ein Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) dann ausgeschlossen, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig "überlagert" wird. Normenkette § 5 Abs. 1 Satz 1 E...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.7 Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer (Zeilen 21–25)

Die Angaben in Zeilen 21–25 werden benötigt, um die dem jeweiligen Gesellschafter zustehende Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln. Der auf die jeweiligen Mitunternehmer entfallende anteilige Gewerbesteuermessbetrag ist grundsätzlich nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels zu ermitteln (Zeile 21). Unberücksichtigt bleiben Vorabgewinnanteile, gewinnuna...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 1.2 Ziel der Änderung des GG

Durch die Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes unzweifelhaft abgesichert werden. Dazu erhält der Bund mit der Grundgesetzänderung – ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG vorliegen müssen – uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer. Gesetzestechnisch erfolgt dies dur...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sind verfassungsgemäß

Leitsatz § 8b Abs. 4 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C‐284/09 vom 21.03.2013 (BGBl I 2013, 561, BStBl I 2013, 344) sowie § 9 Nr. 2a GewStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) sind mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Normenkette § 8b Abs. 4 KStG, § 9 Nr. 2a GewStG, Art. 3 Abs. 1 G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verteilung des Gewerbesteuermessbetrags und der zu zahlenden Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf den persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel

Leitsatz Im Streitfall will der Kläger eine andere Aufteilung als die Aufteilung nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel für einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA, weil er der Meinung ist, eine Aufteilung nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel sei sinnwidrig, da gerade bei einer KGaA die Gewinnbeteiligung der persönlich haftenden Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Tatsächlich nur eine Gebühr bei mehreren Einspruchsverfahren?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass mehrere Einsprüche gleichzeitig einzulegen sind. Nicht nur, weil ein Steuerbescheid aus mehreren Verwaltungsakten besteht, sondern weil es vielfach Fälle gibt, in denen unter demselben Datum mehrere Steuerbescheide für den Mandanten ergehen. Ein Beispiel dafür sind Änderungsbescheide nach Abschluss einer Betriebsprüfung. An dieser Stel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gebührenerhebung bei mehreren Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Leitsatz 1. Für jeden Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 1 AO 2006 kann eine Gebühr nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO 2011 erhoben werden. 2. Eine Antragsschrift kann mehrere Anträge enthalten. 3. Soll die verbindliche Auskunft Bindungswirkung für mehrere existente oder noch nicht existente Steuerpflichtige entfalten, sind jedenfalls so viele Antr...mehr

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BMF äußert sich zur Einkünftequalifikation bei Heil(hilfs)berufen

Kommentar Gewerbebetrieb oder freier Beruf? Das BMF äußert sich in einem neuen Schreiben zur Bestimmung der zutreffenden steuerlichen Einkunftsart bei Heil- oder Heilhilfsberufen und ordnet konkrete Berufsgruppen als Freiberufler ein. Einkünfte durch die Ausübung von Heil- und Heilhilfsberufen Ob eine Tätigkeit in einem Heil- oder Heilhilfsberuf zu Einkünften aus freiberuflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Umfassendes oder beschränktes Mandat

Rz. 16 Der Rechtsanwalt wird wohl selten ein generell unbeschränktes Mandat in dem Sinne erhalten, dass er den Mandanten in jeglicher Hinsicht rechtlich beraten soll. Das kommt bei Unternehmen vor, die einen Rechtsanwalt zur Beratung in sämtlichen anfallenden Rechtsangelegenheiten beauftragen, häufig gegen pauschalierte Vergütung. Ansonsten wird ein Mandant i.d.R. zu einem A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 322 Der Steuerberater hat in den Grenzen des Mandats die übernommenen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in diesem Rahmen i.d.R. eine Minimierung der Steuerlast des Mandanten im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten[1228] anzustreben. Dazu kann v.a. die Buchführung oder die Schaffung eines Systems der Buchführung zur Durchführung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finance-Prozessmodell: Leit... / 3.7 Steuern

Ziele Ziel des Prozesses Steuern ist es, den steuerlichen Erfolg der Unternehmenstätigkeit zu ermitteln und abzugrenzen, den steuerlichen Compliance-Regelungen gerecht zu werden sowie festgelegte, steueroptimierende Strategien anzuwenden. Inhalte Der Hauptprozess beinhaltet den Ansatz und die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter aus der steuerrechtlichen Perspektive sowie ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug "finaler" Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Sind Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i.V.m. Art. 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die es einer gebietsansässigen Gesellschaft verwehren, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2 Gewerbesteuer

Rz. 1932 Jeder (sog. stehende) Gewerbebetrieb unterliegt, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, § 1 GewStDV). Da nach § 2 Abs. 2 GewStG die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt, ist die GmbH bereits allein aufgrund ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb anzusehen, ohne dass gewerbliche ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen

Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meist den Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer widerspieg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.1 Veräußerungs- und Aufgabegewinne

Rz. 1950 Eine der wichtigsten Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für Kapitalgesellschaften besteht darin, dass alle Gewinne/Verluste der Kapitalgesellschaft, also auch auf der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben und Teilbetrieben beruhende Gewinne/Verluste, der Gewerbesteuer unterliegen. Da die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften nach § 2 Abs. 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.2.2 Rechtsfolgen

Rz. 1943 Für Zwecke der Gewerbesteuer folgt aus dem Vorliegen einer Organschaft, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers anzusehen ist (§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG). Die persönliche Gewerbesteuerpflicht der Organgesellschaft endet aber nicht während des Bestehens der Organschaft, sondern ist für deren Dauer dem Organträger zuzurechnen. Trotz der Betriebss...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2 Besondere Ermittlungsvorschriften

2.3.2.1 Veräußerungs- und Aufgabegewinne Rz. 1950 Eine der wichtigsten Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für Kapitalgesellschaften besteht darin, dass alle Gewinne/Verluste der Kapitalgesellschaft, also auch auf der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben und Teilbetrieben beruhende Gewinne/Verluste, der Gewerbesteuer unterliegen. Da die Tätigkeiten von Kap...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.14 Tarif

Rz. 1929 Der tarifliche Körperschaftsteuersatz auf das zu versteuernde Einkommen wurde durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000 ab dem Veranlagungszeitraum 2001 von damals 40 % auf 25 % gesenkt. Rz. 1930 Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2008 der bisherige Körperschaftsteuertarif von 25 % auf nunmehr 15 % abgesenkt...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.5 Verlustabzug

Rz. 1957 Der gewerbesteuerliche Verlustabzug ist eigenständig in § 10a GewStG geregelt. Ausgangswert ist ein gesondert festzustellender Fehlbetrag, der sich nach Anwendung der Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8, 9 GewStG ergibt und der den maßgebenden Gewerbeertrag i. S. v. § 10 GewStG kürzt. Aufgrund der vorzunehmenden Korrekturen wird der gewerbesteuerliche Verlus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.2 Dividenden

Rz. 1953 Für die gewerbesteuerliche Behandlung von Dividenden sind seit der Änderung des Körperschaftsteuersystems sowohl Hinzurechnungs- als auch Kürzungsvorschriften (§ 8 Nr. 5 bzw. § 9 Nr. 2a, 7, 8 GewStG) zu beachten. Die dahinter stehenden Zielsetzungen sind gegenläufig: Zum einen soll das Gewerbesteueraufkommen durch die neuen Steuerbefreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 40 E...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3 Ermittlung des Gewerbeertrags

2.3.1 Grundlagen und sich anschließende Verfahrensfragen Rz. 1945 Maßgebend für die Bemessung der Gewerbesteuer ist – seit Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 1998 – ausschließlich der Gewerbeertrag der GmbH (§ 6 GewStG). Dieser ermittelt sich nach § 7 Satz 1 GewStG auf der Grundlage des für Körperschaftsteuerzwecke ermittelten Gewinns, der um gewerbesteuerspezifische – meis...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.2.1 Organschaftsvoraussetzungen

Rz. 1941 Eine GmbH, die sowohl ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) als auch ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland hat (sog. doppelter Inlandsbezug), kann als gewerbesteuerrechtliche Organgesellschaft, aber auch als gewerbesteuerrechtlicher Organträger fungieren (so der Wortlaut des§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG). Auf Grund europarechtlicher Bedenken verzichtet jedoch...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1702 Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH mit ihrem zu versteuernden Einkommen der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Sie ist als juristische Person eigenständiges Steuerrechtssubjekt. Bei der Besteuerung der GmbH werden nur die Besteuerungsmerkmale berücksichtigt, die durch die GmbH – nicht durch die Anteilseigner – verwirklicht worden sind. Die Gesellsc...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.4 Teilwertabschreibungen

Rz. 1956 Als "Gegenregelung" zum gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 2a, §§ 7 und 8 GewStG) ist die Hinzurechnung von steuerwirksamen Teilwertabschreibungen nach § 8 Nr. 10 GewStG zu verstehen. Damit soll verhindert werden, dass sich Gewinnminderungen (insb. Teilwertabschreibungen), die als Folge von Gewinnausschüttungen eintreten, auf den Gewerbeertrag auswirken,...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.1 Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Rz. 1935 Die Gewerbesteuerpflicht der GmbH beginnt spätestens mit ihrer Eintragung in das Handelsregister, da die GmbH zu diesem Zeitpunkt wirksam entstanden ist und einer Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform somit nichts mehr entgegensteht. Unabhängig von Art und Umfang der Tätigkeit der GmbH ("stets und in vollem Umfang") ist die GmbH ab diesem Zeitpunkt gewerbesteuerpfli...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.3.2.3 Spenden

Rz. 1955 Spenden erfahren bei der Ermittlung des Gewerbeertrages eine "Doppelbehandlung". Zunächst enthält § 8 Nr. 9 GewStG eine Hinzurechnung aller Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke, soweit diese bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Gewinns der GmbH nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG gewinnmindernd abgezogen wurden. Sodann wird ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 2.2 Gewerbesteuerrechtliche Organschaft

Rz. 1939 Wie das Körperschaftsteuerrecht, kennt auch das Gewerbesteuerrecht die Sonderform der Besteuerung zweier rechtlich unabhängiger, aber in besonderer Beziehung zueinander stehender Gesellschaften durch Begründung einer (gewerbe-) steuerrechtlichen Organschaft. Das GewStG enthält zwar keine eigenen Vorschriften zu den Voraussetzungen bzw. zu der Definition der gewerbes...mehr

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VI Das Kapital / 1.3 Insbesondere Cash Pooling

Rz. 1151 Innerhalb von Konzernen verfügen oft einige Gesellschaften über momentan nicht benötigte Liquidität, während andere (z. B. für Investitionen) Liquiditätsbedarf haben. Es ist naheliegend, dies konzernintern durch ein Cash Pooling-System zum Ausgleich zu bringen: Die überschüssige Liquidität aller beteiligten Konzerngesellschaften wird täglich an einen Cash Pool-Leade...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.2 Funktions- und Wirkungsweise des Teileinkünfteverfahrens

Rz. 1749 Mit dem Steuersenkungsgesetz[1] wurde das seit 1977 gültige körperschaftsteuerliche (Voll-) Anrechnungsverfahren mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren (eigentlich: Halbeinnahmen- und -ausgabenverfahren) ersetzt. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Ersetzung des Halbeinkünfteverfahrens durch ein Teileinkünfteverfahren ab dem Ve...mehr