Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugend- und Auszubildendenv... / 4 Jugend- und Auszubildendenversammlung

Die zur Jugend- und Auszubildendenvertretung Wahlberechtigten des Betriebs sollen die Möglichkeit haben, die sie betreffenden Angelegenheiten unter sich zu erörtern. Daher kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung vor oder nach jeder Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine nichtöffentliche betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4 Wahlverfahren

Die Wahl zur JAV erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen gemäß § 39 WO BetrVG. Vorschlagsberechtigt sind diejenigen, die im Betrieb zur JAV auch wahlberechtigt sind sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Die Einzelheiten sind in § 63 Abs. 2 i. V. m. § 14 BetrVG geregelt. Auch für das Wahlverfahren selbst gelten die Regelungen des § 14 BetrVG in Verbindung mit den entsp...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 3.4.4 Prüfung der Wahlvorschläge

Der Wahlvorstand hat die eingehenden Wahlvorschläge zu prüfen. Die Wahlvorschläge sind Grundlage der Wahl. Vorschlagsberechtigt sind nur die Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs sowie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, nicht aber die sonstigen Arbeitnehmer. Nach den gesetzlichen Regelungen soll jede Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber aufweis...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Einberufung der Versammlung

Rz. 7 Die Einberufung der Versammlung setzt einen entsprechenden Beschluss der JAV voraus, der mit einfacher Mehrheit in einer beschlussfähigen Sitzung der JAV zu fassen ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Versammlung durchgeführt werden soll oder nicht, liegt grundsätzlich im Ermessen der JAV. Ein Antragsrecht des Betriebsrats oder der Gewerkschaften auf Durchführung ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmeberechtigung

Rz. 10 Die Sitzungen der KJAV sind nicht öffentlich. Neben den Mitgliedern der KJAV sind teilnahmeberechtigt der Vorsitzende des KBR oder ein vom KBR beauftragtes Mitglied, der Konzernarbeitgeber, wenn die Sitzung auf seinen Antrag hin stattfindet oder er eingeladen wird, sowie Gewerkschaften, die in der KJAV vertreten sind.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmeberechtigung

Rz. 9 Die Sitzungen der GesJAV sind nicht öffentlich. Neben den Mitgliedern der GesJAV sind teilnahmeberechtigt der Vorsitzende des GesBR oder ein vom GesBR beauftragtes Mitglied, der Arbeitgeber und Gewerkschaften, die in der GesJAV vertreten sind.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.5 Teilnahmerecht

Rz. 17 Gem. §§ 71 i. V. m. 46, 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG sind sowohl der Arbeitgeber als auch der Vorsitzende des BR bzw. ein vom BR hiermit beauftragtes Mitglied, die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und der Arbeitgebervereinigung, der der Arbeitgeber angehört, berechtigt, an der JA-Versammlung teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen. Sie sind vom Vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendbare Vorschriften im Einzelnen

Rz. 11 Folgende Vorschriften betreffend den BR sind auf die GesJAV nach dem Katalog des § 73 Abs. 2 entsprechend anzuwenden: § 25 Abs. 1 BetrVG: Nachrücken von Ersatzmitgliedern § 26 BetrVG: Wahl des Vorsitzenden u. seiner Stellvertreter, Vertretungsbefugnis § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Bildung von Ausschüssen § 30 BetrVG: Sitzungen der GesJAV § 31 BetrVG: Teilnahmerecht der Gewerk...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendbare Vorschriften im Einzelnen

Rz. 12 Folgende Vorschriften betreffend den BR sind auf die KJAV nach dem Katalog des § 73 b Abs. 2 entsprechend anzuwenden: § 25 Abs. 1 BetrVG: Nachrücken von Ersatzmitgliedern § 26 BetrVG: Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter, Vertretungsbefugnis § 28 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: Bildung von Ausschüssen § 30 BetrVG: Sitzungen der GesJAV § 31 BetrVG: Teilnahmerecht der Gewer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Teilnahmerecht eines Beauftragten einer Gewerkschaft

3.4.1 Allgemeines Rz. 59 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 60 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 59 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 60 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten ist.[1] Nach h. M. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.2 Ladung

Rz. 61 Nimmt ein Gewerkschaftsvertreter an den Sitzungen teil, hat der Vorsitzende der JAV der betreffenden Gewerkschaft Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der jeweiligen Sitzung rechtzeitig mitzuteilen. Die Teilnahmerechte des Beauftragten einer Gewerkschaft bleiben von § 129 BetrVG grundsätzlich unberührt, allerdings muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 12 Vorschlagsberechtigt sind nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, mithin diejenigen, die gem. § 61 BetrVG wahlberechtigt zur JAV sind.[1] Rz. 13 Darüber hinaus sind auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG berechtigt, einen Wahlvorschlag einzureichen. Dieser m...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.2 Zusammensetzung

Rz. 29 Zum Mitglied des Wahlvorstands können sowohl jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer als auch sonstige Arbeitnehmer des Betriebes bestellt werden.[1] Allerdings muss mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands das passive Wahlrecht zum Betriebsrat besitzen (vgl. § 38 Satz 2 WO). Auch potenzielle Wahlbewerber und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können Mitglied des W...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.3 Korrekturen nach Einspruch

Rz. 52 Gegen die Richtigkeit der Wählerliste kann gem. §§ 38 i. V. m. 4 Abs. 1 WO BetrVG 2001 vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch eingelegt werden. Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer aufgeführt sind oder wahlberechtigte Arbeitnehmer fehlen. Sie ist ferner unrichtig, wenn Arbeitn...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 62 Im Hinblick auf Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der JAV gilt § 33 Abs. 1 und 2 BetrVG entsprechend. Nur die Mitglieder der JAV sind stimmberechtigt, nicht das teilnehmende BR-Mitglied oder der teilnehmende Vertreter einer Gewerkschaft. Das gilt auch für Sitzungen, die als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Aussetzung

Rz. 9 Wurde ein ordnungs- und fristgemäßer Aussetzungsantrag gestellt, ist der entsprechende Beschluss auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass der Beschluss für die angegebene Dauer nicht durchzuführen ist; der Beschluss wird also lediglich suspendiert, nicht aufgehoben. Rz. 10 Die Aussetzung hat für die Dauer von einer Woche, gerechnet ab der BR-Sitzung, in der der Beschlus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Inhalt

Rz. 48 Der Inhalt des Wahlausschreibens ist gesetzlich im Katalog des § 3 Abs. 2 WO BetrVG 2001 vorgegeben, der über § 38 WO BetrVG 2001 auch auf die Wahl der JAV Anwendung findet. Danach muss das Wahlausschreiben folgende Angaben enthalten: Datum des Erlasses Dieses Datum muss übereinstimmen mit dem Tag, an dem das Wahlausschreiben ausgehängt oder in elektronischer Form bekan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.2 Auflösung der JAV

Rz. 5 Die JAV kann wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten auf Antrag vom Arbeitsgericht aufgelöst werden. Erforderlich ist, dass die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG, Beschluss v. 22.6.1993, 1 ABR 62/92 [1]). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine grobe Pflichtverle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.1 Durch Ausschluss

Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die grobe Pflichtverletzung muss ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 58 Gem. § 61 Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 3 BetrVG sind vorschlagsberechtigt nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausübung beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Darüber hinaus sind die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften vorschlagsberechtigt.[2]mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9 Niedersachsen

§ 82 NPersVG auch für Dienstvereinbarungen und Vereinbarungen mit Spitzenorganisationen der Gewerkschaftenmehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Anfechtungsberechtigung

Rz. 110 Neben dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind nur jugendliche und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer des Betriebs anfechtungsberechtigt. Dies folgt aus § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, der nur auf Wahlberechtigte abstellt. Die Einschränkungen der Anfechtbarkeit, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in § 19 BetrVG n. F....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2.4 Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten

Rz. 81 Gem. §§ 39 Abs. 2 i. V. m. 17 WO BetrVG 2001 hat der Wahlvorstand die als Mitglieder der JAV Gewählten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zugang der Benachrichtigung gegenüber dem Wahlvorstand, dass er die Wahl ablehne, gilt die Wahl als angenommen. Lehnt der Gewählte die Wahl fristgem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.3 Bestellung durch das Arbeitsgericht

Rz. 23 Gem. § 63 Abs. 3 BetrVG kann die Bestellung des Wahlvorstands auch durch das Arbeitsgericht erfolgen, wenn der Betriebsrat untätig bleibt. Voraussetzung ist auch hier, dass der Wahlvorstand 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch nicht bestellt ist. Im Fall vorzeitiger Neuwahlen gilt, dass die Bestellung des Wahlvorstands dann nicht rechtzeitig durch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.2 Wahlausschreiben

Rz. 94 Besondere Bedeutung kommt im vereinfachten Verfahren dem Erlass des Wahlausschreibens zu. Mit ihm gilt die Wahl der JAV als eingeleitet. Aufgrund der Verkürzung der Fristen gem. § 63 Abs. 4 ist der Zeitdruck im vereinfachten Verfahren viel höher als im regulären Verfahren. Das Wahlausschreiben ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 Abs 1 S 1 KStG erklärt die §§ 14–16 KStG für entspr anwendbar, wenn eine andere als die in § 14 S 1 KStG bezeichnete Kap-Ges (SE, AG, KGaA) mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen iSd ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.4 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Rz. 6 Unverändert werden die Vorschlagslisten für die mit dem Sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vertrauten Personen von den für die Durchführung des SGB XIV oder des Rechts von Menschen mit Behinderungen oder des Rechts der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständigen Behörden aufgestellt. Auch die Stellen, denen n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter in den Senaten für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung sind erweitert worden um die in § 14 Abs. 1 genannten Organisationen und Behörden. Dabei wird durch den Verweis auf § 14 Abs. 1 gleichzeitig das Vorschlagsrecht auch auf die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen erweitert (BT-Dr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.2 Kreis der Vorschlagslisten für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 3 Zu den vorschlagsberechtigten Organisationen i. S. v. § 14 Abs. 1 gehören hinsichtlich des Kreises der Vertreter der Versicherten neben den Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit berufs- oder sozialpolitischer Zwecksetzung aufgrund der Gesetzesänderung zum 2.1.2002 auch die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen der Leistungsempfäng...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutscher Gewerkschaftsbund

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Gewerkschaft, > Berufsorganisationen, > Streikunterstützungen.mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.2 Rechtfertigungsgründe

Rz. 376 Ein an sich vertragspflichtwidriges Verhalten ist nur vorwerfbar, wenn es rechtswidrig ist. Ein Verhalten ist dann gerechtfertigt, d. h. es stellt sich nicht als objektiv pflichtwidriges Verhalten dar, wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt. Rz. 377 Rechtfertigungsgründe sind u. a. die Anlässe, die dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.1 Allgemeines

Rz. 908 Die Vorschrift ermöglicht es den Tarifvertrags- bzw. Betriebspartnern, in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festzulegen, wie die bei der Sozialauswahl zu berücksichtigenden Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind. Diese ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.1 Allgemeines

Rz. 943 § 1 Abs. 5 KSchG ist § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO nachempfunden, aber nicht identisch mit dieser insolvenzrechtlichen Sonderregelung. Die Vorschrift modifiziert die Anforderungen an die Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen bei Betriebsänderungen; § 1 Abs. 5 KSchG ist damit eine Sondervorschrift sowohl hinsichtlich des betriebsbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.3 Verschulden

Rz. 385 Das objektive Verhalten muss nicht nur rechtswidrig, sondern auch verschuldet sein. Schuldloses Verhalten rechtfertigt i. d. R. eine verhaltensbedingte Kündigung nicht.[1] Rz. 386 Der mögliche Verschuldensmaßstab ergibt sich aus § 276 BGB. Hiernach kommen sowohl Fahrlässigkeit als auch Vorsatz in Betracht. Rz. 387 Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Er...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 643 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 3.2 Selbstverpflichtungserklärung (Alternative 2)

Ist das Unternehmen nicht tarifgebunden bzw. betriebsratslos oder kommt aus sonstigen Gründen keine Kollektivvereinbarung zustande, kann das Unternehmen sich auch selbst zur Arbeitsplatzsicherung verpflichten. Hierfür erforderlich ist eine Erklärung des Unternehmens, sich bis mindestens zum 30.4.2025 zu verpflichten, eine Belegschaft zu erhalten, die mindestens 90 % der am 1....mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 3.1 Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung (Alternative 1)

Das Gesetz sieht als erste Alternative den Abschluss eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung vor, in dem/der die Parteien eine Regelung zur Beschäftigungssicherung für die Dauer bis mindestens zum 30.4.2025 "getroffen haben". Wie die inhaltliche Ausgestaltung solcher Vereinbarungen zur Arbeitsplatzsicherung konkret aussehen muss, sagt das Gesetz nicht. Sie ist den...mehr

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Energiekrise: Arbeitsplatze... / 5 Nachweis erhaltener Arbeitsplätze durch Abschlussbericht

Bei Abgabe einer Selbstverpflichtung muss im Nachhinein belegt werden, dass die Beschäftigungspflicht tatsächlich erfüllt wurde. Der Nachweis muss durch einen Prüfer i. S. d. § 2 Nr. 14 EWPBG bzw. § 2 Nr. 18 StromPBG testiert sein. Im Fall eines Arbeitsplatzabbaus sind die Gründe dafür darzulegen. Dies ist bei Abschluss einer tarifvertraglichen oder betriebsparteilichen Vere...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 9 Umgang mit Gehaltsforderungen

Vorangestellt: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige oder sonstige Gehaltserhöhungen, solange die Vergütung des Mitarbeiters über dem Mindestlohnniveau liegt. Ansprüche auf eine Erhöhung des Gehalts können sich lediglich aus vertraglichen Vereinbarungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, aber auch aus betrieblicher Übung und Gesamtzusagen ergeben. Sehen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.5 Sonderfall: Betriebsratsloser Betrieb

Vorrang der Bestellung durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – der Konzernbetriebsrat hat in betriebsratslosen Betrieben einen Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands (§ 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz. BetrVG). Die Ursache, weshalb kein Betriebsrat existiert, ist unerheblich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Einreichung der Wahlvorschläge

Die Wahl des Betriebsrats erfolgt zwingend auf der Grundlage von Wahlvorschlägen (§ 14 Abs. 3 BetrVG). Die Wahlordnung bezeichnet die Wahlvorschläge im regulären Wahlverfahren als "Vorschlagslisten" (s.h. § 6 WO BetrVG). Kreis der Vorschlagsberechtigten Vorschlagsberechtigt sind alle aktiv wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs. Das bedeutet, dass auch die Mitglieder des a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.4 Prüfung und Beanstandung der Vorschlagslisten

Der Wahlvorstand hat die Vorschlagsliste nach ihrem Eingang unverzüglich darauf zu prüfen, ob sie den vorgeschriebenen Erfordernissen entspricht (§ 7 Abs. 2 Satz 2 WO BetrVG). Diese Prüfung sollte möglichst binnen einer Frist von zwei Arbeitstagen vorgenommen werden. Die Frist darf jedoch überschritten werden, wenn die Verzögerung nicht verschuldet ist, etwa weil der Wahlvor...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3.1 Die Vorbereitung der vereinfachten 2-stufigen Wahl

Einladung zur ersten Wahlversammlung Die Betriebsratswahl wird im 2-stufigen vereinfachten Wahlverfahren durch eine Einladung zur (ersten) Wahlversammlung in Gang gesetzt. Einladen können (mindestens) 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (§ 17a, § 16 Abs. 3 BetrVG, § 28 Abs. 1 Satz 1 WO BetrVG). Im Betrieb vertreten ist eine ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2.1 Die Vorbereitung der vereinfachten einstufigen Wahl

Der Zeitpunkt der Wahl ist wie im regulären Wahlverfahren zu ermitteln. Die Bestellung des Wahlvorstands Die Betriebsratswahl beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstands. Die Berufung oder Wahl in den Wahlvorstand muss für ihre Wirksamkeit vom Arbeitnehmer angenommen werden. Formvorschriften bestehen dafür nicht, eine schriftliche Erklärung empfiehlt sich dennoch. Das Amt ende...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.4 Bestellung durch Arbeitsgericht oder durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat

Arbeitsgerichtliche Bestellung Hat der Betriebsrat spätestens 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand eingesetzt, bestellt ihn auf Antrag von mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft das Arbeitsgericht mit den gleichen Konsequenzen wie bei einer Bestellung durch den Betriebsrat selbst (§ 16 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.3 Zusammensetzung des Wahlvorstands

Anzahl der Wahlvorstandsmitglieder Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus 3 aktiv Wahlberechtigten, unabhängig von der Größe des Betriebs. Der Betriebsrat (oder der Gesamtbetriebsrat, die Betriebsversammlung oder das Arbeitsgericht) bestellt einen von ihnen zum Vorsitzenden. Der Betriebsrat (oder der Gesamtbetriebsrat, die Betriebsversammlung oder das Arbeitsgericht) kann...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Allgemeines

Für Betriebe in der Größe von in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern sieht § 14a BetrVG ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren zwingend vor. Wer auch immer die Wahl einleitet (bestehender Betriebsrat, Gesamt-, Konzernbetriebsrat, Arbeitnehmer, Gewerkschaft oder Arbeitsgericht), sollte wegen der schon von Anfang an bestehenden Unterschiede zum regulären Wa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Wahlschutz

§ 20 Abs. 1 und 2 BetrVG verbieten die Behinderung und Beeinflussung von Betriebsratswahlen. Die Verbote richten sich gegen jedermann, also sowohl gegen Arbeitgeber als auch gegen Arbeitnehmer und die Gewerkschaften; auch konkurrierenden Arbeitnehmer sind die entsprechenden Handlungen verboten. Eine unzulässige Wahlbehinderung liegt vor, wenn durch ein rechtswidriges Verhalte...mehr