Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

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Betriebsbedarf / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Betriebsbedarf ist ein allgemeiner Begriff, sodass ihm eine ...mehr

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Abschreibung, lineare / 3.8 Höhe der Abschreibung bei Ausscheiden eines Vermögensgegenstands

Scheidet ein Vermögensgegenstand aus dem Betriebsvermögen aus, ist die Abschreibung im Jahr des Ausscheidens nur anteilig (monatsgenau) zu buchen. Praxis-Beispiel Berechnung der Abschreibung bei vorzeitigem Verkauf einer Maschine Es gelten die Ausgangsdaten des vorherigen Beispiels. In Abweichung zum vorherigen Beispiel verkauft Herr Huber die Maschine am 30.6.02 vorzeitig zum ...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die verkaufsfertig zubereiteten Speisen sind jeweils ein einzelnes Element, das ohne Hinzutreten einer qualifizierten Dienstleistung mit 7 % der Umsatzsteuer unterliegt. Diese Um...mehr

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Entgeltliche Ablösung eines... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Gemäß §§ 1030 ff. BGB gilt als Nießbrauch ein beschränkt dingliches Rech...mehr

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Unentgeltliche Wertabgabe b... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Grundsätzlich ist die unentgeltliche Abgabe von Warenproben nicht steuerbar, sofern sie aus unternehmerischen Gründen, in...mehr

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Firmen-Pkw, Sonderausstattu... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Erwirbt der Unternehmer einen Firmenwagen, bucht er die Anschaffungskosten, zu denen auch die So...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG (Poolabschreibung) können Wirtschaftsgüter zwischen...mehr

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Abschreibung nach der Leistung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bewegliche Wirtschaftsgüter, die zu Beginn der Nutzung besonders stark genutzt werden, könn...mehr

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Jahresabschluss, Bestandsve... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Abschreibung, lineare / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die lineare Abschreibung ist...mehr

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Abschreibung, lineare / 2.2.2 Abschreibung über 1 Jahr gem. BMF-Schreiben v. 22.2.2022 (Option b)

Nach dem BMF-Schreiben v. 22.2.2022 kann für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer grundsätzlich ein Zeitraum von 1 Jahr unterstellt werden. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. realistischere) Nutzungsdauer zugrunde legen. Bei Anwendung der Regelung des BMF-Schreibens sind ...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.3 Formen der Bilanzpolitik

Rz. 19 Nachdem im ersten Schritt die Ziele der Bilanzpolitik abgegrenzt wurden, stellt sich die Frage, welche Formen der Bilanzpolitik zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden können. In Anlehnung an Heinhold können 3 größere Gruppen von bilanzpolitischen Instrumenten unterschieden werden:[1] Zeitliche Bilanzpolitik, die sich insbesondere auf die Wahl des Bilanzstichtags, d...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.1 Begriff der Bilanzpolitik

Rz. 1 Der Jahresabschluss eines Unternehmens ergibt sich nach Form und Inhalt keineswegs zwangsläufig und unabänderlich aus dem Rechnungswesen am Ende des Geschäftsjahres. Vielmehr zeigen sich bei seiner Vorbereitung und Erstellung hinsichtlich der zu erfassenden, auszuweisenden, zu bewertenden und zu erläuternden Vorgänge zahlreiche Handlungsalternativen. Notwendigerweise m...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.5.1 Art und Ausmaß der Erkennbarkeit bilanzpolitischer Mittel

Rz. 96 Bei der Erkennbarkeit lässt sich weiter differenzieren, ob der Einsatz der bilanzpolitischen Instrumente hinsichtlich des Betrags erkennbar (quantitative Erkennbarkeit) oder nur hinsichtlich seiner qualitativen Auswirkung in der Tendenz abzuschätzen ist (qualitative Erkennbarkeit):[1] (1) In der betragsmäßigen Auswirkung genau oder relativ genau erkennbare Maßnahmen: Be...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.1 Überblick

Rz. 24 Anknüpfend an die unter Rz. 19–21 dargestellten Formen der Bilanzpolitik lassen sich in Anlehnung an Heinhold die in Abbildung 2 dargestellten Instrumente unterscheiden.mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 4 Strategische Bilanzpolitik

Rz. 111 Von strategischer Bilanzpolitik spricht man, wenn das zumeist auf die bilanzpolitische Gestaltung einer Periode ausgerichtete Portfolio an bilanzpolitischen Maßnahmen zugunsten einer langfristig ausgerichteten Optimierung von bilanzpolitischen Instrumenten abgelöst wird, die sich an den langfristigen Zielen der Unternehmung und der an ihr interessierten Personengrupp...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.3 Beurteilung von Sachverhaltsgestaltungen als Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 39 Aus ökonomischer Sicht ist der Einsatz von Sachverhaltsgestaltungen als Mittel der Bilanzpolitik aus folgenden Gründen nicht unproblematisch: Insbesondere die vorübergehenden Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden, weisen zumindest vom Resultat her betrachtet eine gefährliche Nähe zu "rückwirkend vereinbarten Geschäften" auf. Die für Ge...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 5 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 94 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, für die die allgemeinen Grundsätze des Jahresabschlusses gelten. So gilt nach § 246 Abs. 1 HGB das Vollständigkeitsgebot und das Verrechnungsverbot. Die Gewinn- und Verlustrechnung hat daher alle Aufwendungen und Erträge zu enthalten, die in dem Geschäftsjahr bei der Kapitalgesellschaft a...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.5 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

Rz. 80 § 265 HGB enthält allgemeine Grundsätze für die Gliederung, die sowohl für die Bilanz als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung gelten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nicht für den Anhang, da es für den Anhang keine vorgeschriebene Gliederung gibt. Besondere Regelungen über die Gliederung der Bilanz sind in § 266 HGB, besondere Regelungen über die Gliederung der...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.1 Zweck des Anhangs

Rz. 106 Kapitalgesellschaften haben – mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. Rz. 38) – den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der integrierter Teil des Jahresabschlusses ist.[1] Kapitalgesellschaften haben daher in gewissem Umfange das Wahlrecht, erforderliche Angaben entweder in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen....mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Nach den allgemeinen Vorschriften des § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss für alle Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Für Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB – mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften – um einen Anhang erweitert. Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen, haben – m...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.2 Der "true and fair view"-Grundsatz

Rz. 70 Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft muss den für alle Unternehmen geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB entsprechen. Der Jahresabschluss ist insbesondere nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen (§ 243 Abs. 1 HGB).[1] Über diese Regelungen hinaus enthält § 264 Abs. 2 HGB für Kapitalgesellschaften den Grundsatz des "true and fair view". ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres an die das Unternehmensregister betreibende Stelle zu übermitteln.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da si...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 7 Lagebericht

Rz. 117 Pflichtmäßig ist der Lagebericht nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen.[1] Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein zusätzliches Berichtsinstrument und tritt damit als selbstständige Informationsquelle neben den Jahresabschluss. Angaben, die im Jahresabschluss zu machen sind, können daher nicht durch Angabe...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.6 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 31 Nach § 266 Abs. 3 C. 3. HGB sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen grundsätzlich unter den Verbindlichkeiten auf der Passivseite auszuweisen. Der Zusatz "auf Bestellungen" soll verdeutlichen, dass sich die erhaltenen Anzahlungen nur auf solche zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beziehen, die aus der eigentlichen Unternehmenstätigkeit resultieren und in de...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.2 Größenklassen

Rz. 28 Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften, mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften (vgl. Rz. 22, 27). Da aber die §§ 264 ff. HGB einen verhältnismäßig starren Rahmen bilden und ihre Erfüllung auch einen er...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.5 Übergangs- und Endkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind, während diese nach den IFRS weitgehend geklärt sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochteru...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.9 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (Passivischer Unterschiedsbetrag)

Rz. 42 In einer zweiten Abwandlung des Ausgangsbeispiels soll die Entstehung eines passivischen Unterschiedsbetrags verdeutlicht werden. Dazu werden die Bilanzen wie folgt verändert: Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende des Jahres 00 75 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von lediglich 2,5 Mio. EUR, da bei diesem Szenario schlechte Zukunftsaussichten bei der Toch...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise

Rz. 49 Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der passivische Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung weiterverrechnet, d. h., die vom Tochterunternehmen übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden werden mit ihren neuen Werten aus der Kapitalkonsolidierung fortgeführt (DRS 23.99...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.3 Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 102 Echte Aufrechnungsdifferenzen sind das Ergebnis unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsgrundsätze für Aktiva und Passiva. So ist z. B. bei einer innerkonzernlichen Forderung aufgrund des für die Aktivseite gültigen Niederstwertprinzips beim Vorhandensein entsprechender Gründe eine Abschreibung vorzunehmen, während das für die Passiva gültige Höchstwertprinzip dazu f...mehr

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Konzernberichterstattung: I... / 2 Erweitertes Konzernberichtswesen erfordert mehr Integration durch Transformation

These 1: Zunehmende Breite und Tiefe im Konzernberichtswesen erfordert mehr Integration durch Transformation Die Sicherstellung der Compliance mit neuen Regelwerken wie z. B. BEPS Pillar 2 oder mit den Anforderungen der ESRS legt eine zeitnahe "Neugestaltung" und Verzahnung des Konzernberichtswesens nahe. Damit wird das Berichtswesen sowohl breiter als auch tiefer. Die zunehm...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung sind durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.[1...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 4 Stammdaten für Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer

Für Personengesellschaften, die ihren Gewinn mithilfe einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung ermitteln, müssen (wie andere Unternehmen auch) ein sogenanntes Stammdatenmodul ausfüllen. Allerdings sind bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) einige Besonderheiten zu beachten. Wird das Stammdatenmodul nicht oder nicht richtig ausgefüllt, ist davon auszugehen, ...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 7 Besondere Regelungen für Betriebsstätten

Für die Veranlagungszeiträume ab 2015 sind für jede Betriebsstätte eigene E-Bilanzen abzugeben. Das gilt sowohl für inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen als auch für ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Datenbereitstellung wird davon auszugehen sein, dass zumindest in der Anfangsphase bei der Übermittlung einer E-Bil...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 5.2 Inhaltliche Anforderungen an Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Für den Sonder- und Ergänzungsbereich sind die Bilanz und die Berichtsbestandteile "GuV" und "Steuerliche Gewinnermittlung" zu übermitteln (Ausnahme: erstmalige Sonder- oder Ergänzungsbilanz; Eröffnungsbilanz). Da es sich bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen ohnehin um Steuerbilanzen handelt, ist eine steuerliche Überleitungsrechnung (Berichtsbestandteil "Steuerliche Modifikat...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.6 Stetigkeit

Rz. 19 Ein Vergleich der Posten ist nur sinnvoll, wenn sie vergleichbar sind. Dieser Maßstab gilt für die Postenbezeichnung, den Inhalt der Posten, die Ordnung der Posten in Bilanz und GuV und die Bewertung. Um dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, dass sie ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.4 Klarheit

Rz. 12 Gem. § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein. Während der Grundsatz der Wahrheit eine materielle Richtigkeit fordert (richtige Wiedergabe), muss der Jahresabschluss nach dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit formell richtig sein (eindeutige Wiedergabe). Der Grundsatz der Bilanzklarheit bezieht sich auf die eindeutige Bezeichnung...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G...mehr

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Rücklage für Zuschüsse / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Investitionszuschüsse erhöhen den steuerlichen und handelsrechtlichen Gewinn. Steuerlich und auch handelsrechtlich gibt...mehr

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Kapitalangleichungsbuchungen / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die festgestellten Berichtigungen buchen Sie auf das jeweilige Konto, z. B. auf das Konto ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialleistungen / 3 Wie Sozialleistungen zu buchen sind

Sozialleistungen sind betriebliche Aufwendungen und als solche über die Gewinn- und Verlustrechnung abzuschließen. Gebucht werden sie unter "Löhne und Gehälter" (z. B. Krankengeldzuschüsse, Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen), "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung" (z. B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) oder unter "sonsti...mehr

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Größenklassen / 2.3 Einzureichende Unterlagen der Kapital- und Personengesellschaften aufgrund der Größenklasse

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 2 Buchung der Aufwendungen und Auszahlungsbeträge

Der DATEV-Kontenrahmen hat für die Buchung der steuerfreien Sozialleistungen folgende Konten vorgesehen: Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei (SKR 03 4140; SKR 04 6130): Dieses Konto ist in der GuV der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung" zugeordnet. Freiwillige Sozialleistungen (SKR 03 4946; SKR 04 6822): Dieses Konto zähl...mehr

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Verbindlichkeiten, kurzfris... / 1 So kontieren Sie richtig

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