Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

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GmbH, Gründungskosten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Sind die Gründungskosten in der Satzung unter Angabe eines Höchstbet...mehr

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Fachliteratur / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Entscheidung, ob Aufwendungen für Fachliteratur als Betriebsausgaben abgezogen werden können, ist nicht immer...mehr

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Miete, kalkulatorische / 3 Kalkulatorische Kosten führen zu keinem Geldabgang

Aus diesem Grund können Sie kalkulatorische Kosten nicht der Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen. Da diese Kosten keine Aufwendungen darstellen, bezeichnet man sie als kalkulatorische Kosten. Wenn Sie z. B. Eigentümer des Betriebsgebäudes sind, würde der Gegenwert der Wertminderung des Gebäudes und der Nutzung des Grundstücks nicht in Ihrer Preiskalkulation erscheinen, da S...mehr

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Skonti, erhaltene / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ein Skonto ist ein Abschlag vom zu...mehr

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Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Miete, kalkulatorische / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Zur Optimierung der Aussagefähigkeit der betriebswirtschaftlichen Auswertung können Sie ...mehr

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Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig

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Anschaffungsnahe Aufwendungen / 1 So kontieren Sie richtig!

Sind Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen den anschaffungsnahen Aufwendungen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zuzuordnen, erfolgt die Bilanzierung der Aufwendungen auf den Konten des Anlagevermögens zum jeweiligen Gebäude. Die Aufwendungen sind aus den Konten für die sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (Erhaltungsaufwand) zu eliminieren.mehr

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Jahresabschluss, kalkulator... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Zwecks Erfassung kalkulatorischer Kosten in den Kennzahlen müssen statistische Buchungen erf...mehr

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Jahresabschluss, kalkulator... / 3 Kalkulatorische Kosten führen zu keinem Geldabgang

Aus diesem Grund können kalkulatorische Kosten nicht der GuV entnommen werden. Da diese Kosten keine Aufwendungen darstellen, bezeichnet man sie als kalkulatorische Kosten. Arbeitet beispielsweise der Unternehmer in seinem Betrieb selbst mit, entsteht hieraus rechtlich keine Verpflichtung zur Gehaltszahlung. Denn der Unternehmer (Einzelunternehmer) kann mit sich selbst keinen...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 3.1.1 Mindestlohnsumme

Im erworbenen Betrieb muss der Erwerber innerhalb der Lohnsummenfrist von 5 Jahren eine Mindestlohnsumme von 400 % der Ausgangslohnsumme einhalten (§ 13a Abs. 3 ErbStG). Achtung Sonderregelung für Kleinbetriebe Die Lohnsummenbedingung hat keine Bedeutung für Kleinbetriebe, die im Besteuerungszeitpunkt maximal 5 Beschäftigte haben. Hier muss der Erwerber aber die Behaltensbedin...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1 Zusammenstellen der Unterlagen

Die Erstellung des Jahresabschlusses kann grundsätzlich in 3 Arbeitsschritte unterteilt werden: Zusammenstellen der Unterlagen (Abschluss vorbereiten) und Abstimmen der Buchführung Umbuchungen laufender Bewegungen und Erstellen der Abschlussbuchungen Aufstellen des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggfs. Anhang und Lagebericht). Es gibt bei den Jahresabschl...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.2 Diese Unterlagen werden zum Abstimmen benötigt

Bereits zum Abstimmen der Buchführung werden vornehmlich nachfolgende Unterlagen benötigt: die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz; Steuerbescheide und sonstige Steuerunterlagen (Prüfungsberichte, Vorauszahlungsbescheide, Grundlagenbescheide, Kontoauszüge u. Ä.); Belege zu: Kassenbuchungen, Bankbewegungen, Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnu...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 75 In Analogie zur Regelung bei der Konzernbilanz bestimmt § 298 Abs. 1 HGB, dass für die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns die Gliederungsschemata des § 275 HGB für große Kapitalgesellschaften gelten,[1] sodass auch der Konzern die Wahlmöglichkeit zwischen dem Gesamt- und dem Umsatzkostenverfahren hat.[2] Rz. 76 Da sich die wesentlichen Erweiterungen auf assoziier...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4 Bestandteile des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 70 Nach § 297 Abs. 1 HGB, auf den auch das PublG verweist, sind die Bestandteile des Konzernabschlusses die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung sowie die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, die durch eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden können. Somit besteht bezüglich der Hauptbestandteile des ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.3 Vereinheitlichung des Ausweises

Rz. 128 Neben der Vereinheitlichung des Ansatzes und der Bewertung ist vor allem im Hinblick auf den Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit eine Einheitlichkeit des Ausweises notwendig. Grundlage sind die für große Kapitalgesellschaften in den §§ 265, 266 und 275 HGB geregelten allgemeinen Grundsätze für die Gliederung der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung, die g...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.2 Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Rz. 43 Die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts nach den vorstehend beschriebenen Kriterien würde dazu führen, dass unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße bei Erfüllung des § 290 HGB oder des § 11 Abs. 1 PublG eine Konzernrechnungslegungspflicht bestünde.[1] Im Fall mehrstufiger Mutter-Tochter-Verhältnisse wären zud...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.2 Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen

Rz. 16 Deutsche Mutterunternehmen sind zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, wenn sie die in § 290 Abs. 1 HGB oder § 11 Abs. 1 PublG genannten Bedingungen erfüllen. § 290 HGB bestimmt die grundsätzliche Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst nur für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie über Verweis in §...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.2 Aufgabe des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 60 Dem Konzernabschluss kommt daher die Aufgabe zu, Mängel in den Einzelabschlüssen konzernverbundener Unternehmen zu kompensieren, indem die einzelnen Geschäftsvorfälle einer Periode bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss aus der Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern neu beurteilt werden. Gem. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB ist dabei unter Beach...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen.[1] Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein ge...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.1 Konzernbilanz

Rz. 71 Durch die Gliederung und eindeutige Benennung der Positionen in der Konzernbilanz werden Vermögens- und Kapitalgegebenheiten geklärt, was somit eine Auswertung im Hinblick auf die zentralen Rechenzwecke der Bilanz erlaubt, die in Informationen zu Kapitalbindungsdauer, Risikobehaftung und Prognostizierbarkeit des Vermögens und Kapitals gesehen werden können. Gem. § 298...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.4 Vereinheitlichung des Abschlussstichtages

Rz. 130 Neben der Vereinheitlichung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises ist für den Informationsgehalt eines Konzernabschlusses auch die Vereinheitlichung der Abschlussstichtage des Konzerns und der einbezogenen Unternehmen von großer Bedeutung. Das Mutterunternehmen hat gem. § 299 Abs. 1 HGB den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens für den Konzern...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht aus, wenn es sich um ein verbundenes...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.3 Anhang

Rz. 78 Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313 und 314 HGB expliziert. Darüber hinaus ergeben sich aber aus weiteren handelsrechtlichen Einzelvorschriften sowie anderen Gesetzen zusätzliche Angabepflichten. Für den Konzernanhang von besonderer Relevanz sind zudem die sog. "soft-law"-Regelungen. So ergeben sich aus den verschiedenen verabschiedeten DRS[...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 82 Die bisher dargestellten Bestandteile des Jahresabschlusses lassen eine adäquate Beurteilung der Finanzlage nur begrenzt zu. Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel bietet sich die Kapitalflussrechnung an, durch die im Jahresabschluss neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der B...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 83 Weiteres selbstständiges, seit 2005 von allen Mutterunternehmen,[1] seit dem Geschäftsjahr 2017 unter Beachtung der Regelungen des DRS 22 pflichtgemäß zu erstellendes Rechenwerk des Konzernjahresabschlusses ist nach § 297 Abs. 1 HGB die Eigenkapitalveränderungsrechnung.[2] Der Zweck dieses Rechenwerks liegt darin, über die Veränderung des Eigenkapitals zwischen 2 Bila...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.4 Rechtsfolge der Konzernrechnungslegungsverpflichtung

Rz. 39 Bei Vorliegen der Tatbestände des § 290 HGB und keinen weiteren Befreiungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 und 293 HGB sind Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht nach den §§ 297 ff. HGB aufzustellen. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Monate, wobei diese Frist im Ergebnis aufgrund von früheren Offenlegungsfristen für kapitalmarktorienti...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)

Rz. 66 Auch wenn der Konzernabschluss nicht direkt aus einer Konzernbuchführung, sondern über die Konsolidierung von Abschlüssen erstellt wird, sind bei seiner Erstellung neben den kodifizierten Normen die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) zu beachten. Sowohl der für den Einzelabschluss gültige § 264 Abs. 2 HGB als auch § 297 Abs. 2 HGB, der die analoge...mehr

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Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.1.2 Bildung eines Sonderpostens auf der Passivseite der Bilanz

Alternativ zur Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann der Zuschuss auch in einen Sonderposten auf der Passivseite eingestellt werden. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB. Aus der Postenbezeichnung muss ersichtlich sein, welcher Art die darin erfassten Zuwendungen sind. In den Standardkontenrahmen 03/04 wird sowohl das Konto als auch die...mehr

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Skonti, gewährte / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Zunächst buchen Sie den vollen Rechnungsbetrag (brutto) auf das Konto "Erlöse 19 % USt" 8400 (SKR 03) bzw. 4400 (SKR 04). Die Gegenbuchung erfolgt auf das betreffende Debitorenk...mehr

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Zuschüsse: Buchung echter u... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Zuschüsse: Buchung echter u... / 6 Besonderheiten bei privaten Zuschüssen, dargestellt am Beispiel von Mietzuschüssen

Die dargestellten Grundsätze zur Bilanzierung von Zuschüssen der öffentlichen Hand gelten grundsätzlich auch für private Zuschüsse. Jedoch soll bei privaten Zuwendungen der Zuwendungsempfänger i. d. R. zu einer Gegenleistung in Form eines bestimmten Verhaltens bewegt werden. Im Unterschied zu öffentlichen Zuwendungen stehen sich bei privaten Zuschüssen dadurch Leistung und G...mehr

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Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.5.3 Buchung einer Rückzahlungsverpflichtung bei vorheriger Bildung eines Sonderpostens

Sofern ein Zuschuss handelsbilanziell in einem Sonderposten berücksichtigt wurde, muss zum Zeitpunkt der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung eine Verbindlichkeit (oder ggf. eine Rückstellung) ausgewiesen werden. D. h. der bislang als Sonderposten auf der Passivseite ausgewiesene Zuschuss ist nun auf ein Verbindlichkeits- oder Rückstellungskonto umzubuchen. Allerdings ist...mehr

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Businessplan: So überzeugen... / 2.5 Die Tabellen "GuVPlanung 1. Jahr" bis "GuVPlanung 3. Jahr"

Diese Tabellen erhalten alle Werte aus den vorgelagerten Tabellen zur Kapitalbedarfsplanung, zur Liquiditätsplanung, zum Unternehmerlohn und zum Investitionsbedarf. Hier wird die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens abgebildet und der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag in Form von Gewinn und Verlust ausgewiesen. Gewinn oder Verlust eines Unternehmens ergeben sich aus d...mehr

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Businessplan: So überzeugen... / 2.7 Die Tabelle "Rentabilitätsübersicht"

Diese Tabelle beinhaltet eine auf Jahreswerte aggregierte Übersicht der GuV-Planung und Berichtsgrößen und zeigt zusammen mit einigen Werten aus der Kapitalbedarfsplanung diverse Kennzahlen zu Cashflow und Umsatzrendite auf. Im vorliegenden Beispiel wird erst ab dem dritten Jahr ein positiver Cashflow erzielt. Der Cashflow definiert sich hierbei als positiver periodisierter Z...mehr

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Businessplan: So überzeugen... / 2.8 Die Tabelle "Kennzahlenübersicht"

Die letzte Tabelle des Tools bereitet noch einmal alle wesentlichen Kennzahlen in Form von Miniaturgrafiken auf. Die Werte und auch die Miniaturgrafiken werden über Verknüpfungen zu den Vortabellen gebildet. Die Miniaturgrafiken zeigen die Datenreihen aus den 12 Perioden eines jeden Jahres und visualisieren somit die Entwicklung des abgebildeten Jahreswertes. Der Vorteil dies...mehr

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Kurzarbeitergeld / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei Beantragung von Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber geht dieser bis zur Erstattung durch die Agentur für Arbeit...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.1 Grundsachverhalte der Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 24 Die Darstellung des Konzerns als ein fiktives einheitliches Unternehmen erfordert neben den bisher beschriebenen Konsolidierungen die Eliminierung aller konzerninternen Vorgänge, die sich in den Gewinn- und Verlustrechnungen einbezogener Unternehmen niedergeschlagen haben, sodass im Konzernabschluss nur die Auswirkungen aus Geschäften mit nicht in den Konsolidierungsk...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.2.1 Lieferungen in das Vorratsvermögen

Rz. 31 Da die Konsolidierung der Innenumsatzerlöse von einer Vielzahl von Kriterien abhängig ist, soll für den Fall, dass die konzerninterne Lieferung in das Vorratsvermögen erfolgt, die in Abb. 2 wiedergegebene Fallunterscheidung vorgenommen werden und mit den im Anschluss dargestellten Prämissen gearbeitet werden.mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.3 Konsolidierung von Innenumsatzerlösen aus Leistungen

Rz. 64 Die Wahl zwischen dem GKV und UKV wirkt sich auch auf die Konsolidierung von Innenumsatzerlösen aus Leistungen aus. Sie resultieren nicht aus der Lieferung von Erzeugnissen oder Waren, sondern ergeben sich aus konzerninternen Geschäftsbeziehungen anderer Art und führen z. B. zu Miet-, Pacht- oder Lizenzerträgen. Diese Erträge sind immer dann als Innenumsatzerlöse zu v...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.2.2 Lieferungen in das Sachanlagevermögen

Rz. 53 Wurden im vorherigen Abschnitt Lieferungen in das Vorratsvermögen des EKU betrachtet, so behandelt dieser Abschnitt Lieferungen in das Sachanlagevermögen des EKU. Neben der grundsätzlich getrennt vorzunehmenden Betrachtung des GKV und des UKV werden folgende Fallunterscheidungen getroffen:mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.4 Konsolidierung anderer Erträge und Aufwendungen

Rz. 70 Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB und IFRS 10.B86 sind auch andere Erträge und Aufwendungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen und Erträgen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Obwohl das Gesetz explizit nur andere Erträge ne...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.3 Ermittlung und Verrechnung des Zwischenergebnisses

Rz. 16 Durch die Festlegung der Konzernbilanzwerte für die Anschaffungs- und Herstellungskosten und deren Vergleich mit den Werten in der Einzelbilanz bzw. HB II wird die Höhe des Zwischenergebnisses bestimmt, das im Rahmen der Vollkonsolidierung unabhängig von der Beteiligungshöhe soweit wesentlich vollständig eliminiert werden muss. Im vorliegenden Beispiel wären 20.000 EU...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 3 So werden Bestandsveränderungen gebucht

Beim Gesamtkostenverfahren fließen sämtliche Aufwendungen innerhalb einer Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.[1] Die betrieblichen Aufwendungen, die "Kosten" beziehen sich nämlich auf die gesamte produzierte Menge, die ggf. ins Lager wandert, und die verkauften Produkte. Den Kosten stehen somit nicht nur die Umsatzerlöse, sondern auch die Änderungen der Bestände ...mehr

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Inventur: Bewertung und Buc... / 5.3 E-Bilanz-Konten

Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind deutsche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform gemäß § 5b EStG verpflichtet, ihre Handelsbilanz einschließlich einer steuerlichen Überleitungsrechnung oder eine Steuerbilanz in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln (E-Bilanz).[1] Die hierbei anzuwendende Aufgliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5.1 Vorlagepflicht

Rz. 30 Nach § 97 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage von Urkunden verlangen, soweit dies zum Beweis eines steuerlich relevanten Sachverhalts erforderlich ist. § 150 Abs. 4 S. 1 AO normiert für den Beteiligten eine solche Vorlagepflicht für Unterlagen, d. h. schriftliche Beweismittel[1], bereits bei Abgabe der Steuererklärung.[2] Rz. 31 Die Unterlagen sind nicht notwe...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.2.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 11 Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung hat entsprechend § 275 Abs. 2 HGB oder § 275 Abs. 3 HGB i. V. m. § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB zu erfolgen. D. h., es ist nur eine Darstellung in Staffelform möglich. Es besteht hier für die bilanzierende Genossenschaft ein Wahlrecht zwischen Gesamt- und Umsatzkostenverfahren bei der Gewinn- und Verlustrechnung. Hier ist ...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2 Handelsrechtlicher Jahresabschluss der Genossenschaft

Rz. 3 § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet alle Kaufleute zur Aufstellung eines aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bestehenden Jahresabschlusses. Nach § 336 Abs. 1 Satz 1 HGB haben Genossenschaften diesen um einen Anhang zu erweitern und darüber hinaus grundsätzlich auch einen Lagebericht zu erstellen. Kleinstgenossenschaften können die Erleichterungen, die Kleinst...mehr