Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Gesellschafter

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Einsichtsrecht von Kommanditisten: Ausschluss im Gesellschaftsvertrag wirksam

Zusammenfassung Jahrelang bestand Streit darüber, ob das Einsichtsrecht von Kommanditisten zur Prüfung des Jahresabschlusses beschränkt oder gar ausgeschlossen werden kann. Das OLG München entschied nun zugunsten der Möglichkeit des Ausschlusses – zumindest wenn dieser nicht ersatzlos geschehe. Eine Parallele zu den nicht abdingbaren Einsichtsrechten von GmbH-Gesellschaftern...mehr

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Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche der GmbH aus Treuepflichtverletzung

Zusammenfassung Das OLG München hat eine Reihe von Fragen zu Rechten und Pflichten von GmbH-Gesellschaftern entschieden. Es stellte u.a. klar, dass gegen die Treuepflicht verstoßenden GmbH-Gesellschaftern das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten gegen Herausgabeansprüche der Gesellschaft untersagt ist. Für die hieran anknüpfende, auf Herausgabe gerichtete Klage der Gese...mehr

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Unzulässigkeit einer Sonderprüfung nur bei Rechtsmissbrauch

Zusammenfassung Eine Sonderprüfung ist nur dann unzulässig, wenn die Beantragung der Durchführung einer solchen rechtsmissbräuchlich ist und eine Treuepflichtverletzung des beantragenden Gesellschafters darstellt. Das gilt auch in der GmbH. Hintergrund Im August 2015 fand eine gemeinsame Gesellschafterversammlung einer GmbH & Co. KG und deren Komplementär-GmbH statt. Beide Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.6 Ausschließung oder Austritt eines GmbH-Gesellschafters gegen Entgelt

Ausgewählte Literaturhinweise Peetz, Voraussetzungen und Folgen der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen, GmbHR 2000, 749; Wehrstedt/Füssenich, Die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen – Alternativen und Gestaltungsvorschlag, GmbHR 2006, 698; Bacher/Blumenthal, Systematische Darstellung des Ausscheidens eines GmbH-Gesellschafters unter Verwertung seines Geschäftsanteils, GmbH...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis

Alber, Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch einen GmbH-Gesellschafter, GStB 2000, 404. Tz. 360 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen können mangels Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vermögensvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein und führen daher nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (s Tz 374, s Urt des GrS des BFH v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.2 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Tz. 161 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532; v 19.05.1992, BStBl II 1992, 902; v 28.05.1997, BStBl II 1997, 724 und v 29.07.1997, BStBl II 1997, 727) hat einen in der Fachliteratur vor Inkrafttreten des MoMiG ausgetragenen Streit über die Frage beendet, ob kap-ersetzende Maßnahmen des AE dessen Anteil an einer GmbH erhöhen . Der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Peetz, Voraussetzungen und Folgen der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen, GmbHR 2000, 749; Wehrstedt/Füssenich, Die Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen – Alternativen und Gestaltungsvorschlag, GmbHR 2006, 698; Bacher/Blumenthal, Systematische Darstellung des Ausscheidens eines GmbH-Gesellschafters unter Verwertung seines Geschäftsanteils, GmbHR 2009, 246. Tz. 113 Stand: E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Haßelberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Hoffmann, Nochmals: Pensionsverzicht des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 2211; Daragan, Abfindung der Versorgungszusage des Ges-GF einer GmbH d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bilsdorfer, Stliche Auswirkungen von Bürgschaften eines GmbH-GF, NWB F 3, 10 859; Dörner, Die Inanspruchnahme von Gesellschaftern und nahe stehenden Personen aus unmittelbaren und mittelbaren Bürgschaften zugunsten einer GmbH, INF 1999, 612 und 646; Paus, Veranlassung einer unentgeltlichen Bürgschaft, DStZ 2000, 93; Kohlhaas, Nachträgliche AK auf eine GmbH-Beteiligung und wirts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 113 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Ausschließung oder Austritt eines AE aus wichtigem Grund (s BGHZ 9, 157; 32, 17) können dessen Anteile entweder eingezogen werden (hierzu s Tz 146 ff und s Wehrstedt/Füssenich, GmbHR 2006, 698) oder es kann die Abtretung der Anteile verlangt werden. Ebenfalls hierzu s Bacher/Blumenthal (GmbHR 2009, 246). Im letztgenannten Fall, dh bei Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 1995

Tz. 436 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bis einschl zum VZ 1995 konnten Veräußerungsverluste nach § 17 EStG, soweit nicht Sonderregelungen wie § 50c Abs 1 Nr 2 EStG 1999; § 42 AO oder (ab VZ 1994) § 23 Abs 3 S 4 EStG aF eingreifen, uneingeschränkt mit positiven Eink ausgeglichen werden. Ein danach nicht ausgeglichener Betrag konnte gem § 10d EStG als Verlustrück- oder -vortrag gen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Eigene Anteile, Anwartschaften, Genussscheine und ähnliche Beteiligungen

Tz. 186 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eigene Anteile, die die Kap-Ges selbst hält, sind bei der Ermittlung des maßgeblichen Nenn-Kap, auf das die Beteiligung des einzelnen AE bezogen wird, nicht zu berücksichtigen, dh sie sind von der Summe des tats Nenn-Kap abzuziehen. Dadurch ist die stlich maßgebliche Beteiligung höher als die nominelle (s Urt des BFH v 24.09.1970, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Eilers/Wienands, Gestaltungsmöglichkeiten und Fall-Bsp zur Veräußerung von GmbH-Anteilen – Erneute Verschärfung des § 17 EStG durch den Entw eines "StSenkG", GmbHR 2000, 405; Korezkij, EStliche Behandlung von Veräußerungsvorgängen iSd § 17 EStG nach dem Entw des StSenkG, BB 2000, 1273; Schulte, Die geplante Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17 EStG im System des ESt-Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.3 Einziehung eigener Anteile

Tz. 150 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einziehung von Aktien ist eine Kap-Herabsetzung (s § 237 Abs 2 S 1 iVm § 222 AktG), auf die § 17 Abs 4 EStG anzuwenden ist. Bei einer vereinfachten Kap-Herabsetzung durch Einziehung (s § 237 Abs 3 Nr 2 AktG) werden die Aktien zu Lasten des Bil-Gewinns oder einer freien Rücklage eingezogen. Ebenfalls hierzu s § 8 Abs 1 KStG Tz 124ff sowie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Rass, Der estliche VG und das Kj seines Bezugs, DStR 1972, 487; –en– Zahlung der Schulden einer GmbH und AK iSd § 17 EStG 1976, 1190; Uelner, Aktuelle Fragen des Ertrag-St-Rechts, StbJb 1975/76, 305; Böttcher/Hennerkes, Berechnung des VG einer wes Beteiligung – Sonderfall der Aufstockung einer unwes Beteiligung zu einer wes Beteiligung, RWP 14/D ESt II B 22a; Klauser, Stliche Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

(allgemein zu § 17 EStG; weitere Hinw s bei den Einzelthemen) Thiel, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges – der systematische Gehalt des § 17 EStG, BB 1965, 452; Uelner, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung – die Neufassung des § 17 EStG, DStZ/A 1965, 136; Littmann, Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung bei wes Beteiligungen nach § 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die Sanierung einer Kap-Ges durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 278 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der früheren Rspr des BFH und Verw-Auff (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 320 und v 16.04.1991, BFH/NV 1992, 94 mwHinw) führte, wenn sich ein AE aus gesellschaftsrechtlichen Gründen für Verbindlichkeiten der Kap-Ges verbürgte und er daraus in Anspruch genommen wurde, ohne eine gleichwertige Rückgriffsforderung an die Kap-Ges z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7a Anfrage... / 2.1.2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 17c Nach § 7a Abs. 1 Satz 2 leiten die Einzugsstellen in den Fällen, in denen die oder der Beschäftigte Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, zwingend von Amts wegen ein Anfrageverfahren ein (obligatorisches Anfrageverfahren). Diese Regelung wurde mit dem Vierten Ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 171 a) Insolvenzmasse Bange, Die Veräußerung einer Arztpraxis im Rahmen eines (Liquidations-)Insolvenzplanverfahrens, ZInsO 2006, 362 ff.; Becker, Die Einbeziehung des Kundenstamms in die Insolvenzmasse, DZWIR 2001, 41; Bork, Massezugehörigkeit von Rückgabe und Entschädigungsansprüchen aus §§ 3 ff. VermG, ZIP 1991, 988; Cepl, Lizenzen in der Insolvenz des Lizenznehmers, NZ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG"

Leitsatz Der gewerblichen Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG" steht nicht entgegen, dass der im Grundsatz allein geschäftsführungsbefugten Komplementärin im Gesellschaftsvertrag der KG die Geschäftsführungsbefugnis betreffend die Ausübung der Gesellschafterrechte aus oder an den von der KG gehaltenen Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH entzogen und diese auf die Ko...mehr

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Ordnungsgemäße Erbringung der Einlage und deren Nachweis

Zusammenfassung Übernehmen Gesellschafter einer GmbH bei Gründung oder Kapitalerhöhung eine Stammeinlage, müssen sie diese Einlage tatsächlich zur freien Verfügung der Gesellschaft leisten. Wichtig ist, dass die Einlagenleistung sorgfältig dokumentiert wird. Sonst kann auch noch Jahre später drohen, dass der Gesellschafter die Einlage noch einmal erbringen muss. Hintergrund: ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Gesellschafter-Geschäftsführers: Risiken für die Handels- und Steuerbilanz

Zusammenfassung Überblick Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mittels einer Direktzusage kann aus der Sicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von besonderem Reiz sein. Das liegt vor allen daran, dass er eine solide Altersvorsorge letztlich steuerfinanziert aufbauen kann. Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. So belastet die Direktzusage als eine ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / Zusammenfassung

Überblick Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mittels einer Direktzusage kann aus der Sicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von besonderem Reiz sein. Das liegt vor allen daran, dass er eine solide Altersvorsorge letztlich steuerfinanziert aufbauen kann. Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. So belastet die Direktzusage als eine der möglichen D...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 2 Reaktion auf Fehlentwicklung bei bestehenden Versorgungszusagen

2.1 Laufende Kontrolle Um Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit einer erteilten Versorgungszusage zu erkennen, müssen diese unter dem Gesichtspunkt sich wandelnder gesetzlicher Vorschriften, neuer Rechtsprechung und geänderter Verwaltungsregelungen ständig auf Aktualität hin überprüft werden. Erfolgt die Absicherung der Versorgungszusage über eine sog. Rückdeckungsversicherung...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1 Regeln für die Zusageerteilung

Nur wenn im Vorfeld der Zusageerteilung einige Regeln beachtet werden, ist sichergestellt, dass es in der späteren Anspar- und Auszahlungsphase nicht zu unliebsamen Überraschungen sowohl für die GmbH als auch den Gesellschafter-Geschäftsführer kommt. 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.1 Beispielsfälle

In den nachstehenden Fällen wird jedem Arbeitnehmer eine Festbetragszusage i. H. v. 4.800 EUR eingeräumt. Für die Bildung der Rückstellung im Jahr 2017 wird alternativ für eine Fallvariante unterstellt, dass der Versorgungsberechtigte verstorben ist und die Witwenrente i. H. v. 2.400 EUR sofort einsetzt.mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.5 Risikofeld Bilanzsprung

Beim Eintritt des Versorgungsfalls ist der Barwert am höchsten. Das liegt daran, dass die Pensionsrückstellung dann auf den vollen versicherungsmathematischen Barwert anzuheben ist. Daher gilt: Je früher der Versorgungsfall eintritt, umso größer ist der Unterschied zwischen dem rückgestellten Teilwert und dem dann zu passivierenden Barwert. Daraus kann im Einzelfall sogar di...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 2.2 Maßnahmen zur Neuordnung

In der täglichen Praxis gibt es einer Vielzahl von Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Neuausrichtung von Teils belastenden Versorgungszusagen diskutiert werden. Hierzu gehören neben dem Verzicht auf die Zusage oder deren Abfindung auch die sog. Auslagerungsszenarien. Einzelheiten dazu in den Beiträgen Betriebliche Altersversorgung: Praxisprobleme bei der Auslagerung von ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.4 Risikofeld Rentenanpassung

Nach dem BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.[1] Diese Verpflichtung entfällt, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens 1 % anzupassen[2] Wegen der gesetzlichen Anpassungspflic...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.3 Risikofeld Dienstzeit

Aus den hier betrachteten Varianten ergibt sich ein für die Bilanz beachtlicher Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt des Diensteintritts und erstmaliger Zusage. Je später die Zusage nach dem Diensteintritt erteilt wird, desto höher die bilanzielle Belastung im Jahr der Zusage. Das liegt daran, dass in die Berechnung des Rückstellungswerts auch die Jahre der Dienstzeit vor Ert...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.6 Risikofeld Handelsbilanzausweis

Die Bewertung der nicht wertpapiergebundenen Altersvorsorgeverpflichtungen richtet sich nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB. Es sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.[1] Künftige Preis- und Kostensteigerungen (Gehalts- und Rententrends) sind damit zwingender Bestandteil der handelsrechtlichen Bewertung d...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2 Finanzielle Vorsorge des Trägerunternehmens

Bereits in der Ansparphase zeigt sich bei vielen Unternehmen, die eine (rückgedeckte) Direktzusage erteilt haben, dass sie nur schwer in der Lage sind, die künftigen Verpflichtungen aus der Zusage zu erfüllen. Das liegt vor allem daran, dass die Renditen der Rückdeckungsversicherungen ständig sinken oder auf niedrigem Niveau stagnieren. Daher liegen die zu erwartenden Ablauf...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.2 Riskofeld Berufsunfähigkeit

Beim Vergleich der verschiedenen Varianten ist offensichtlich, dass die Zusage von Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit die bilanzielle Belastung des Unternehmens über die Last aus der eigentlichen Altersversorgung hinaus deutlich erhöht. Die Schlussfolgerung ist, dass auch das Risiko der Berufsunfähigkeit durch eine Rückdeckung abgesichert werden muss. Das arbeitgebende ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 2.1 Laufende Kontrolle

Um Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit einer erteilten Versorgungszusage zu erkennen, müssen diese unter dem Gesichtspunkt sich wandelnder gesetzlicher Vorschriften, neuer Rechtsprechung und geänderter Verwaltungsregelungen ständig auf Aktualität hin überprüft werden. Erfolgt die Absicherung der Versorgungszusage über eine sog. Rückdeckungsversicherung, ist zu beachten, das...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3.1 Überlagerung durch das Recht der subordinierten Gesellschafterdarlehen

Rn 4 Im Einzelfall kann § 136 durch das Recht der subordinierten Gesellschafterdarlehen (ehemals "Eigenkapitalersatzrecht") überlagert werden.[13] In Betracht kommen insoweit insbesondere zwei Fallgestaltungen: Rn 5 So kommt es in der Praxis häufig vor, dass ein Gesellschafter (etwa ein GmbH-Gesellschafter) neben seiner mitgliedschaftlichen Stellung eine stille Beteiligung er...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / 2. Erläuterung

Tz. 397 § 276 Satz 1 HGB lässt es für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften zu, dass diese bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens die folgenden Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammenfassen: Umsatzerlöse Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ee) Eingeforderte Einlage

Tz. 19 Die noch nicht eingezahlte, aber eingeforderte Einlage ist zu aktivieren als sonstiger Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens (§ 266 Abs. 2 B II 4 HGB).[61] Grundsätzlich soll eine Forderung nach dem Einzelrisiko eines jeden Schuldners beurteilt werden.[62] Das ist im Aktienrecht zutreffend. Im GmbH-Recht kommt es wegen der Ausfallhaftung gem. § 24 GmbHG hingegen ste...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ii) § 272 Abs. 5 HGB beim Gesellschafter einer GmbH & Co. KG?

Tz. 124 Ein weiteres Problem ist die Frage, ob § 272 Abs. 5 HGB auch auf Gesellschafter einer GmbH & Co. KG anwendbar sind. § 264a HGB verweist auf alle Vorschriften der §§ 264 ff. HGB, sodass es nahe liegt, die Vorschrift auch auf den Gesellschafter einer GmbH & Co. KG anzuwenden. Die Interessenlage ist vergleichbar – ob eine AG als Muttergesellschaft nun an einer GmbH oder...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / ee) Finanzanlagen

Tz. 82 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist (vgl. Tz. 276). Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. 1 HGB konzer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3. Rechenschaft gegenüber Außenstehenden (Fremdinformation)

Tz. 210 Fraglos im Mittelpunkt der Rechnungslegungszwecke steht die Rechenschaft gegenüber Außenstehenden durch Offenlegung des Jahresabschlusses (Fremdinformation durch Jahresabschlusspublizität). Soweit der Abschluss offengelegt wird (v. a. Kapitalgesellschaften gem. §§ 325 ff. HGB, große Gesellschaften gem. PublG und börsennotierte Gesellschaften nach der Transparenzricht...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / a) § 264c Abs. 1 HGB

Tz. 129 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[203] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[204] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kommt der Regelung eine e...mehr

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Kapitel 20: Haftung für feh... / II. GmbH-Recht

Tz. 55 Wäre bei zutreffender Bilanzierung eine Unterbilanz ausgewiesen worden, wären Ausschüttungen an die GmbH-Gesellschafter unzulässig gewesen. § 31 GmbHG statuiert einen strengen Erstattungsanspruch, der sich auf die volle Höhe des an den Gesellschafter ausgezahlten Betrags beläuft.[189] § 31 Abs. 3 GmbHG statuiert eine Ausfallhaftung der Mitgesellschafter, die sich jed...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / 1. Vertragliche Anspruchsgrundlagen

Tz. 39 Ein Auskunftsvertrag kommt nicht allein deswegen zustande, weil der Auskunftsempfänger ein besonderes Interesse an der Auskunft hat und der Erklärende besondere Sachkunde aufweist.[122] Es muss ein Bindungswille hinzukommen, der vornehmlich über einen persönlichen Kontakt hergestellt wird, z. B. wenn der Abschlussprüfer Zusicherungen abgibt bzw. verspricht, Anregungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke, Nochmals: Neue Fristen für G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung...mehr

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Anforderungen an Treuwidrigkeit der Stimmabgabe durch GmbH-Gesellschafter

Zusammenfassung GmbH-Gesellschafter sind verpflichtet, einer Abberufung von Geschäftsführern zuzustimmen, wenn der Verbleib der Geschäftsführer in der GmbH für die Gesellschaft unzumutbar ist. Das ist der Fall, wenn in der Person des Geschäftsführers wichtige Gründe für die Abberufung vorliegen. Hintergrund Der Kläger ist gemeinsam mit seinem Onkel Gesellschafter der beklagten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Sicherheit eines Gesellschafters des insolventen Unternehmens

Rn 32 Ein besonderer Fall der Bürgschaft war noch unter Geltung des § 32 a Abs. 2 GmbHG a. F. die seinerzeitige eigenkapitalersetzende Gesellschaftersicherheit, die zu prüfen war, wenn sich ein Gesellschafter gegenüber dem Gläubiger für die Rückzahlung des Darlehens durch die Gesellschaft (in der Praxis am häufigsten in Form der Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafters gegenübe...mehr

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BGH stärkt Informationsrechte des Kommanditisten

Zusammenfassung Dem nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft stehen nur eingeschränkte Informations- und Kontrollrechte zu. Regelmäßig erhalten die Kommanditisten nur eine Abschrift des Jahresabschlusses und dürfen diesen unter Einsicht der Bücher der Gesellschaft prüfen. Aus wichtigem Grund kann der Kommanditist jedoch weitere Auskünfte verlange...mehr