Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos und Wertberichtigung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe. Zumindest bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sind Darlehensforderun...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1 Kapitalgesellschaften, Genossenschaften

Rz. 5 Die AG, KGaA, GmbH und die eingetragene Genossenschaft sind nach dem Handelsrecht (§§ 266, 272 HGB für alle Kapitalgesellschaften, ergänzende Vorschriften in § 42 GmbH und § 152 AktG) und – infolge der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 EStG) – auch für das Steuerrecht gehalten, die Jahresbilanz in Kontoform aufzustellen und dabei das Eigenkapit...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.1 Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 42 Ein Gesellschafter kann seiner Gesellschaft ein Darlehen gewähren. Befindet sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (in der Krise), so kann die anstelle einer ansonsten erforderlichen Eigenkapitalzufuhr vorgenommene Darlehensgewährung in einen Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterkredit umqualifiziert werden. Wi...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.4 Rangrücktrittsvereinbarung

Rz. 47 Nach dem BFH-Urteil vom 19.8.2020[2]"löst eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus ,sonstigem freien Vermögen‘ vorsieht, selbst dann kein Passivierungsverbot aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden Geschäftstätigkeit nicht in der Lage ist, freies Vermögen zu schaffen, ...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 Die Definition des Geschäftswerts findet sich in § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, der folgenden Wortlaut hat: "Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.1.3 Steuerrecht

Rz. 10 Bedingt durch § 5 Abs. 2 EStG ergeben sich steuerlich aus der Aufhebung des § 248 Abs. 2 HGB keine Konsequenzen. Steuerlich sind die Aufwendungen für einen originären Geschäfts- und Firmenwert aufwandswirksam zu erfassen, da steuerlich für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens weiterhin nur dann ein Aktivposten anzusetzen ist, wenn ein entgeltlicher Erwerb...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 1 Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB ist in der Bilanz einer Gesellschaft das Eigenkapital gesondert von den Vermögenswerten, den Schulden und den Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Eine Definition des Begriffs "Eigenkapital" findet sich jedoch weder im HGB noch in anderen Wirtschaftsgesetzen (z. B. GmbHG, AktG); für Kapitalgesellschaften und AGs bzw. GmbH & Co KGs finden sich i...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.3 Steuerrecht

Rz. 20 Die handelsrechtliche Verpflichtung zur Aktivierung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes stimmt mit der steuerlichen Betrachtungsweise überein; hier ist der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ebenfalls zu aktivieren. Nach gefestigter steuerlicher Rechtsprechung ist Geschäftswert der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO – keine grundsätzliche Bedeutung allein durch eine rückwirkende Änderung der Rechtslage

Nach Auffassung des BFH rechtfertigt eine rückwirkende Änderung einer streiterheblichen Rechtsnorm nach Ergehen der finanzgerichtlichen Entscheidung für sich gesehen keine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. Im Besprechungsfall stritten die Kläger, die zur Tonnagenbesteuerung optierten, nach verschiedenen zivilrechtlichen Ges...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.5 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen

Rz. 22 Die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen (§ 272 Abs. 4 HGB) hat den Zweck, eine Ausschüttungssperre einzuführen und die Rückzahlung des Grundkapitals zu verhindern.[1] Die Rücklage ist in der Höhe zu dotieren, wie entsprechende Anteile das Vermögen der KGaA im Umlaufvermögen der Aktivseite erhöht haben (§ 272 Abs. 4 Satz...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 1 Begriff und Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die KGaA ist als Handelsgesellschaft ex lege Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs. Gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss bildet das 3. Buch des HGB sowie einzelne Vorschriften des Aktiengesetzes wie §§ 286 und 150-161 AktG. Das Recht der KGaA ist im Aktiengesetz 1...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer

Zusammenfassung Wenn die Steuerschulden einer GmbH nicht bei dieser selbst eingetrieben werden können, droht häufig dem Geschäftsführer ein Haftungsbescheid. Das Finanzamt kann den Geschäftsführer in Anspruch nehmen, wenn ihm eine steuerliche Pflichtverletzung nachweisbar ist. Gleichzeitig droht ihm ggf. ein Steuerstrafverfahren. Der Beitrag gibt einen Überblick über die haft...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.1 Entschließungsermessen

Für das Entschließungsermessen genügt es i. d. R., dass das Finanzamt angibt, dass eine Vollstreckung bei der GmbH voraussichtlich erfolglos sein wird bzw. erfolglos war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet wurde. Wichtig Wenn das Finanzamt seine Vollstreckungsmöglichkeiten gegen die GmbH nicht sorgfälti...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / Zusammenfassung

Wenn die Steuerschulden einer GmbH nicht bei dieser selbst eingetrieben werden können, droht häufig dem Geschäftsführer ein Haftungsbescheid. Das Finanzamt kann den Geschäftsführer in Anspruch nehmen, wenn ihm eine steuerliche Pflichtverletzung nachweisbar ist. Gleichzeitig droht ihm ggf. ein Steuerstrafverfahren. Der Beitrag gibt einen Überblick über die haftungs- und straf...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1 Haftungsvoraussetzungen

Damit ein Geschäftsführer durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein und das Finanzamt muss sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt haben. Der GmbH-Geschäftsführer haftet für die Steuerschulden der GmbH gem. §§ 34, 35 und 69 Abgabenordnung (AO). Diese Haftung umfasst nicht nur die Steuerschulden (also Körper...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 5 Fazit

Der Geschäftsführer sollte sich zumindest über seine grundlegenden steuerlichen Pflichten informieren, wenn er sein Amt annimmt. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Geschäftsführer auch eine Bestandsaufnahme für bereits bestehende Steuern durchführen (lassen). Es ist auch empfehlenswert, dass die steuerlichen Belange der GmbH durch einen Steuerberater erledigt werden, wenn dies A...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.2 Zeitliche Begrenzung

Ein aktuell bestellter Geschäftsführer muss nicht stets für sämtliche Steuerschulden aus vergangener Zeit haften. Insofern ist eine zeitliche Begrenzung zu beachten, wenn das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlässt. Die Haftung des Vertreters ist beschränkt auf den Zeitraum, für den der Vertreter als Geschäftsführer formell bestellt oder als faktischer Geschäftsführer aufge...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.1 Haftung des Vertreters

Nach dem Gesetz haftet der gesetzliche Vertreter einer GmbH für deren steuerliche Verbindlichkeiten einschließlich der Säumniszuschläge, die aufgrund der Pflichtverletzung entstanden sind (§ 69 Satz 1 und 2 AO). Vertreter ist primär der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer (nominell bestellter Geschäftsführer). Dies gilt auch, wenn er sich im Geschäftsverkehr nebe...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.2 Auswahlermessen

Weiterhin muss das Finanzamt entscheiden und begründen, wen es als Haftungsschuldner in Anspruch nehmen will. Insofern kommen in Betracht: Der amtierende Geschäftsführer, ein früherer Geschäftsführer, weitere Geschäftsführer und der faktische Geschäftsführer. Die Auswahl des im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers kann das Finanzamt – wenn die weiteren Haftungsvorausset...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.3 Pflichtverletzung

Die steuerliche Haftung des Vertreters kommt jedoch nur infrage, wenn er eine Pflichtverletzung leichtfertig oder vorsätzlich begangen hat (vgl. §§ 69 ff. AO). Er begeht eine Pflichtverletzung, wenn er durch sein Verhalten bewirkt, dass die Steuern der GmbH nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Insbesondere muss z. B. ein GmbH-Geschäftsführer dafür so...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.3 Ermessenserwägungen

Wenn das Finanzamt nur eine bestimmte Person unter mehreren potenziellen Haftungsschuldnern in Anspruch nimmt, ist stets zu prüfen, ob das Finanzamt diese Auswahl sachgerecht vorgenommen hat. Praxis-Beispiel Ein Haftungsbescheid gegen einen von zwei Gesellschafter-Geschäftsführern darf nicht damit begründet werden, dass dieser zu einem höheren Anteil beteiligt ist. Zulässig i...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 4 Steuerstraf- und Bußgeldverfahren

Neben der steuerlichen Seite, die die Zahlungspflicht des Geschäftsführers aufgrund eines Haftungsbescheides betrifft, kann auch das Risiko eines Straf- oder Bußgeldverfahrens bestehen. Nachstehend wird das Thema der steuerlichen Delikte angerissen, um ein Problembewusstsein zu schaffen. Im Einzelfall sollte der Geschäftsführer einen Verteidiger konsultieren. 4.1 Grundlagen Na...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3 Haftungsbescheid

Der Haftungsbescheid kann gegen den Geschäftsführer nur ergehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und das Finanzamt sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat. Ob die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung. Hingegen prüft das Finanzgericht die sich anschließende Ermessensentscheidung nur auf Ermes...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 2 Festsetzungsfrist

Für Haftungsbescheide hat der Gesetzgeber in § 191 Abs. 3 Satz 2 AO eine besondere Regelung vorgesesehen. Die Festserzungsfrist beträgt danach im Normalfall vier Jahre. In den Fällen des § 70 AO bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) 5 Jahre und in den Fällen des § 71 AO bei vorsätzlicher Hinterziehung 10 Jahre. Nach h. M. bleibt es ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.4 Rechtsschutz

Wenn die Voraussetzungen für den Haftungsbescheid nicht erfüllt sind oder ein Ermessensfehler vorliegt, kann der Bescheid mittels Einspruchs und ggf. Klage beim Finanzgericht angefochten werden. Gleichzeitig muss die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, damit der Bescheid gegen den Geschäftsführer nicht während des Einspruchs- und Klageverfahrens vollstreckt werden k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.3 Verhaltenstipps bei einer Steuerstraftat

Insbesondere im Steuerstrafrecht ist eine zeitnahe und einzelfallbezogene Beratung erforderlich. Als Leitlinie sollen hier 3 Empfehlungen gegeben werden: Der Geschäftsführer, der sich durch seine Aussage dem Verdacht einer Straftat aussetzen würde, darf schweigen. Dieses Schweigerecht sollte der Geschäftsführer als Schweigepflicht betrachten. Gegenüber Steuerfahndungsbeamten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.2 Täterschaft oder Teilnahme

Steuerhinterziehung kann von jedermann begangen werden, also auch durch den Geschäftsführer, obwohl er selbst nicht der Steuerpflichtige ist. Eine täterschaftliche Steuerhinterziehung durch den Geschäftsführer setzt voraus, dass dieser als Täter mit Täterwillen und Tatherrschaft gegenüber dem Finanzamt handelte. Für Beihilfe genügen hingegen "Rat & Tat" in jeder Form. Hierfür...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Haftungsrisiken... / 4.1 Grundlagen

Nach § 370 Abgabenordnung (AO) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer den Finanzbehörden gegenüber insbesondere unrichtige steuerliche Angaben macht oder erforderliche steuerliche Angaben unterlässt und hierdurch Steuern verkürzt. Die Verkürzung kann darin bestehen, dass zu wenig Steuern festgesetzt werden, oder auch darin, dass die Steuern ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 1. Eigenschaft des Auftraggebers/Kunden

Informationsbeschaffung: Weiter stellt sich die Frage, wie der Dienstleister, der den Transport ins Drittland durchführt, wissen soll, ob derjenige, der ihm den Transportauftrag erteilt, "liefernder Unternehmer" oder "Abnehmer des Gegenstandes" ist (wenn man einmal außen vor lässt, dass lt. EuGH auch die Leistungen an den "Ausführer" etc. steuerfrei sein können[41]). Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exportnation Deutschland? (... / 3. "Erklärung über die Versendereigenschaft"

Bestätigung des Kunden: Alternativ könnte sich F für jeden Transport von M.E. mitteilen lassen, ob diese "liefernder Unternehmer" ist oder nicht. Abschn. 4.3.4. Abs. 3 Satz 7 UStAE nennt ausdrücklich beispielhaft eine "beleghafte Erklärung über eine Versendereigenschaft".[44] Insbesondere bei festen Kundenbeziehungen könnten also die Kunden, die immer als "liefernde Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.7 Schuldner

Schuldner der Säumniszuschläge ist i. d. R. der säumige Steuerschuldner. Auch bei einer gesetzlichen Vertretung, z. B. Geschäftsführer einer GmbH, ist Schuldner des Säumniszuschlags der vertretene Steuerpflichtige. Führt der Arbeitgeber die angemeldete oder festgesetzte Lohnsteuer nicht rechtzeitig ab, ist er der Schuldner der Säumniszuschläge, da er mit der Abführung der Lo...mehr

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Keine Einreichung einer Gesellschafterliste durch den GmbH-Gesellschafter

Zusammenfassung Bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer GmbH reichen die Geschäftsführer oder ein Notar eine neue Gesellschafterliste ein – ein Gesellschafter ist dazu in keinem Fall befugt. Das gilt – so das KG Berlin – selbst dann, wenn eine einstweilige Verfügung die GmbH zur Einreichung einer neuen Liste verpflichtet. Sachverhalt Das KG Berlin befasste sich mit der F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erklärung über die Eignung als Geschäftsführer oder Liquidator einer GmbH

Zusammenfassung Ein neuer Geschäftsführer muss dem Handelsregister seine Eignung für das Amt versichern. Die Handelsregisteranmeldung muss nicht sofort eingereicht werden. Sachverhalt Der vom KG Berlin entschiedene Fall betraf die Erklärung eines Liquidators über seine Eignung für das Liquidatorenamt. Dem lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH wurde durch Beschluss de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterschriftsbeglaubigung durch ausländischen Notar

Zusammenfassung Die Unterschriftsbeglaubigung eines ausländischen Notars muss dem deutschem Recht gleichwertig sein. Der Abgleich von Unterschriften mit Schriftproben reicht nicht aus. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die betroffene GmbH hatte vier Gesellschafter. Diese erhöhten im Wege der Beschlussfassung das Stammkapital der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet hierfür die Geschäftsführung. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer keine Kenntnis von der Insolvenzreife hatte oder die Zahlungen aufgrund Weisung der Gesellschafter erfolgte. Hintergrund Dem Urteil des OLG Düsseldorf liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte war v...mehr

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§ 179a AktG kann auf eine Kommanditgesellschaft nicht analog angewendet werden

Zusammenfassung § 179a AktG kann auf eine Kommanditgesellschaft (KG) auch dann nicht analog angewendet werden, wenn diese ihr gesamtes Gesellschaftsvermögen veräußert. Hintergrund Die Gesellschafterversammlung einer sich mittlerweile in Liquidation befindlichen KG ("Klägerin") hatte einen Sanierungsbeschluss getroffen, wonach deren gesamten Vermögenswerte an die Beklagte veräu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags – Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung eines notariellen Nachtragsvermerks nach § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG

Leitsatz 1. Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die Korrektur einer Unstimmigkeit in einem Gewinnabführungsvertrag durch einen notariellen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.13 Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit, Abs. 11

Rz. 191 Diese Vorschrift zieht die Konsequenz aus der Regelung, dass die steuerliche Handlungsfähigkeit nach § 79 Abs. 1 Nr. 1, 2 AO an die bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit anknüpft. Ist der Stpfl. nicht geschäftsfähig, ist er steuerlich auch nicht handlungsfähig. Hat eine solche Person keinen gesetzlichen Vertreter, können Verwaltungsakte ihr auch nicht wirksam beka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.2 Persönlicher Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 136 Da der persönliche Umfang der Steuer- oder Zollfahndung nicht durch eine Prüfungsanordnung konkretisiert wird, richtet sich dieser Umfang nach den tatsächlichen Ermittlungen.[1] Aus diesen tatsächlichen Ermittlungen muss sich ergeben, gegen wen die Prüfung gerichtet ist. Dies muss vor Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist feststehen. Tritt danach in diesem Umfang ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.1 Handelsrechtliche Abbildung

Die Darlehensverbindlichkeit ist zum Zeitpunkt der Darlehensbereitstellung am 1.1.01 unter der Bilanzposition C.6. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" zu passivieren. Buchungsvorschlag 1.1.01:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Darlehen innerhalb eines Konzerns – Verbindlichkeit für steigende Zinsen

Die X-GmbH gehört dem A-Konzern an. Sie erhielt am 1.1.01 von einer anderen Gesellschaft des Konzerns (verbundenes Unternehmen) ein Darlehen i. H. v. 1 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die aufgelaufenen Zinsen sind am 31.12. des jeweiligen Jahres zu zahlen. Im ersten Jahr beträgt der Jahreszinssatz 1 %, im zweiten Jahr 1,5 %, im dritten Jahr 2 %, im vierten Jahr 2,5...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Maßgeblichkeit der Bilanzansätze bei der GmbH

Maßgeblichkeit der Bilanzansätze: Bringt ein Einzelunternehmer sein Unternehmen gegen Gewährung von neuen Anteilen in eine GmbH ein, so gilt nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG 2006 der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile. Drittanfechtung...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einbringungsgewinn II bei Formwechsel der GmbH in eine KG unmittelbar nach einem qualifizierten Tausch von GmbH-Anteilen

Ein unmittelbar nach einem qualifizierten Tausch von GmbH-Anteilen i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG 2006 erfolgter Formwechsel der GmbH in eine KG ist ein "schädliche" Veräußerung und löst einen Einbringungsgewinn II aus. Eine teleologische Reduktion des § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG 2006 kommt nicht in Betracht. Für die auf einen solchen Gewinn beruhende Steuer kommt eine abweichend...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Formwechsel KG in GmbH für Nutzung i.S.d. § 15a EStG verrechenbarer Verluste des Kommanditisten schädlich

Wird eine KG nach der Rechtslage vor dem SEStEG zum steuerrechtlichen Buchwert in eine GmbH formgewechselt (steuerliche Einbringung i.S.d. § 20 UmwStG 1995), mindern die am steuerlichen Übertragungsstichtag nach § 15a EStG festgestellten verrechenbaren Verluste des Kommanditisten nach § 15a EStG seinen Gewinn aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen GmbH-Anteil...mehr

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Verpfändung eines Kommandit... / 3. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Ist der Sicherungsgeber zugleich Mitgesellschafter der Komplementär-GmbH, wird der Sicherungsnehmer im Regelfall auch auf die Verpfändung des GmbH-Anteils bestehen (Muster zur Verpfändung eines Geschäftsanteils: Dahlbender, GmbH-StB 2012, 386 [387 f.]; Schwedhelm/Wollweber im Formularbuch Recht und Steuern, 10. Aufl. 2021, Muster A 6.12 m. Anmerkungen; Hingst/Kiefner in Meye...mehr