Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.6 Verschmelzungsbeschluss

Rz. 19 Der Verschmelzungsvertrag bedarf zum Wirksamwerden gem. § 13 Abs. 1 UmwG eines Verschmelzungsbeschlusses, der von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei sowohl seitens der übertragenden als auch der übernehmenden Rechtsträger entweder der einstimmigen Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag o...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.4 Verschmelzungsbericht

Rz. 12 Der in § 8 UmwG normierte Verschmelzungsbericht ist durch die Vertretungsorgane der beteiligten Rechtsträger – für jeden Rechtsträger einzeln oder nach § 8 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwG auch gemeinsam – zu erstellen. Er umfasst gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz UmwG die Berichterstattung über die Verschmelzung, den Verschmelzungsvertrag oder seinen Entwurf. Konkret ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.5 Verschmelzungsprüfung

Rz. 16 In § 9 Abs. 1 UmwG ist eine Prüfung der Verschmelzung (konkret des Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs – nicht aber des Verschmelzungsberichts) festgeschrieben, die – in Abhängigkeit der Rechtsform der Rechtsträger – zum Tragen kommt, sofern in den jeweilig relevanten Abschnitten bzw. Unterabschnitten des UmwG auf die Regelung des § 9 UmwG Bezug genommen wird....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) § 3 Nr. 13 GewStG bei einer Einmann-GmbH

Der Gewinn aus Unterrichtserteilung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-GmbH kann nach § 3 Nr. 13 GewStG steuerfrei sein. Das FG gewährte die Steuerbefreiung in einem Fall, in dem ein nebenberuflich als Dozent tätiger Hochschullehrer seinen Lehrauftrag unter dem Mantel einer GmbH erbracht hatte. FG Düsseldorf v. 10.8.2023 – 9 K 1130/22 G, EFG 2023, 1789, Re...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / j) Zuflussfiktion beim beherrschenden GmbH-Gesellschafter

Dem freiberuflich als Ingenieur tätigen beherrschenden GmbH-Gesellschafter fließt eine Forderung gegen die Gesellschaft, an der er beteiligt ist, bereits mit deren Fälligkeit zu, wenn der Anspruch eindeutig und unbestritten ist, sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet und sich bei der Ermittlung des Einkommens dieser Gesellschaft ausgewirkt hat. Nach Auffassung des F...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / l) Anteile an Kapitalgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II?

Eine Zuordnung der Anteile des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn die Komplementärin einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält. Das FG entschied zudem, dass eine – zulässige – Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen II mit dem Ausscheiden der GmbH als ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.7 GmbH

Wie bereits der Name dieser Rechtsform "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" besagt, wird die GmbH bevorzugt gewählt, wenn es gilt die Haftung zu beschränken. Eine GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet den Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Für die Gesellschafter bedeutet dies, dass sie mit der...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.4 GmbH & Co. KG

Eine Optimierung stellt die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG dar. Es handelt sich dabei um eine KG, bei welcher die Komplementärstellung durch eine GmbH übernommen wird. Damit ist die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin, mit der Folge, dass die Haftung aller Gesellschafter – ähnlich einer Kapitalgesellschaft – begrenzt ist. Denn die Komplementär-GmbH haftet nur ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.11.1 GmbH + Still

Eine weitere Kombination der Rechtsformen ist die GmbH + Still. Zu dieser gibt es 2 Unterformen – die typisch stille Gesellschaft und die atypisch stille Gesellschaft. Dies eröffnet bei Bedarf weiteren Gestaltungsspielraum.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1.2 Kapitalunternehmen

Bei dieser Rechtsformgruppe dominiert das aufzubringende Kapital; die Person des Unternehmers tritt hierbei in den Hintergrund. Das zeigt sich auch an der grundsätzlich bestehenden beschränkten Haftung. Für Verbindlichkeiten hat nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen einzustehen, die Gesellschafter haben dazu lediglich die vereinbarte Kapitaleinlage zu erbringen. Gep...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.4.2 Nachteile

Als Nachteil stellt sich u. U. die etwas geringere Kreditwürdigkeit dar. Auch ist die GmbH & Co. KG als sog. Doppelgesellschaft deutlich komplexer bei der Gründung und in der täglichen Handhabung, verbunden mit erhöhten rechtsformspezifischen Kosten.mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.4 Öffnung für Freie Berufe

Grundsätzlich sollen alle Rechtsformen einer Personenhandelsgesellschaft für die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch die Gesellschafter zur Auswahl stehen. Freiberufler können sich damit auch z. B. in einer GmbH & Co. KG organisieren. Ziel ist die Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen der Freien Berufe.[6] Zu beachten sein werden jedoch auch weiterhin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA

Leitsatz 1. Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes – EStG –) ist bei Mitunternehmerschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder bei KGaA im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrages, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder a...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.4.1 Vorteile

Die Vorteile sind die gleichen wie bei der KG: die Zweiteilung der Haftung, eine erleichterte Kapitalbeschaffung und kein benötigtes Mindestkapital. Hinzu kommt die optimierte Haftung des Komplementärs beschränkt auf das meist gezielt gering gehaltene Vermögen der GmbH.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.8 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine seit 1.11.2008 neu geschaffene Gesellschaftsform, auch bekannt als sog. Mini-GmbH. Sie gilt als deutsche Antwort auf den Boom der Limited. Genau genommen handelt es sich dabei nur um eine vereinfachte Variante einer GmbH. Interessant ist diese Rechtsform vor allem für Existenzgründer, die wenig Startkapital haben bzw. benötigen. 2.8.1 Vort...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben kann ein Einzelunternehmer heute oft nicht mehr bestehen. Die erforderlichen Kenntnisse, das aufzubringende Kapital und eine Verteilung des unternehmerischen Risikos auf mehrere Schultern sprechen vielfach für die Gründung einer Gesellschaft. Dafür stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche ist die "richtige" Rechtsform? ...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1.1 Personenunternehmen

Wie schon der Name erahnen lässt, steht bei dieser Gruppe die Person des bzw. der Unternehmer im Vordergrund, welche das Unternehmen auch selbst leiten. Damit geht typischerweise die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens einher. Dies rechtfertigt es, dass grundsätzlich für die Gründung kein Mindestkapital aufgebracht werden muss. Zu den Pers...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.7.1 Vorteile

Der bedeutendste Vorteil ist die auf das Gesellschaftsvermögen beschränkte Haftung. Die Gründung ist auch durch Sacheinlagen möglich. Benötigt wird "nur" ein Mindestkapital von 25.000 EUR. Steuerrechtlich besteht ein großer Gestaltungsspielraum mit entsprechenden steuerlichen Vorteilen.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten

Leitsatz Die Anwendung des § 6e EStG auf Gründungskosten eines Schifffonds ist auch rückwirkend zulässig gewesen. Sachverhalt Die Klägerin betriebt einen geschlossen Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Nach der Gründung im Jahr 2007 schloss sie einen Chartervertrag und einen Vertrag über den Bau eines Schiffs ab. Im Emissionsprospekt, der herausgegeben wurde u...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.7.2 Nachteile

Die Gesellschaftsgründung ist etwas komplizierter, wie auch die gesamte Handhabung formell anspruchsvoller ist. Dies zeigt sich z. B. an einer erforderlichen Buchführung bzw. an der Rechnungslegung. Die Haftungsbeschränkung mindert die Kreditwürdigkeit; häufig werden deshalb weitere Sicherheiten gefordert.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.11 Kombinierte Gesellschaftsformen

In jeder Hinsicht interessant kann eine Kombination der beiden Gesellschaftsgrundformen sein. Hierzu wurde unter Tz. 2.4 bereits die GmbH & Co. KG dargestellt. Dadurch können die jeweiligen Vorteile der Rechtsformen kombiniert und optimal genutzt werden. 2.11.1 GmbH + Still Eine weitere Kombination der Rechtsformen ist die GmbH + Still. Zu dieser gibt es 2 Unterformen – die ty...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.10 Genossenschaft

Die Genossenschaft (eG) grenzt sich als Kapitalgesellschaft von der GmbH bzw. der AG durch die genossenschaftliche Idee einer solidarischen, gemeinschaftlichen Kooperation ab. Zur Gründung bedarf es mindestens 7 Mitgliedern – den Genossenschaftern. Diese schließen sich zusammen, um den Nutzen des Einzelnen zu mehren. Die Höhe des Grundkapitals ist gesetzlich nicht bestimmt, o...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.3 Gesellschaftsregister

Eine GbR kann ab dem 1.1.2024 in ein öffentliches Gesellschaftsregister eingetragen werden. Daraus ergibt sich für den Rechtsverkehr Gewissheit über Existenz, Vertretung oder Haftung. Die Eintragung wird grundsätzlich freiwillig sein. Die GbR führt dann den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" bzw. "eGbR". Die Eintragung im Gesellschaftsregister steht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Vollstreckung bei nachträglicher Rechtsfähigkeit

Rz. 9 Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] wurde § 267 Abs. 2 AO zum Zwecke der Anpassung an die durch das MoPeG eingeführten Rechtsänderungen neu eingefügt. Der Absatz 2 bestimmt insbesondere die Zulässigkeit der Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. § 705 Abs. 2 BGB, wenn bereits ein vollstreckungsfähiger Verwalt...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.2 Verlustverrechnung

In der steuerrechtlichen Behandlung von Verlusten kommt ein weiterer Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zutage. Bei einer Personengesellschaft können die anteiligen Verluste der Gesellschaft von den Gesellschaftern grundsätzlich mit deren anderen Einkünften bei der Ermittlung der Einkommensteuer verrechnet werden. Lediglich bei Personengesellschaften mit...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9 Aktiengesellschaft

Auch eine AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die AG kommt als Gesellschaftsform meist nur für größere Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf in Betracht. Das Kapital – eingeteilt in Aktien – wird häufig durch Fremdaktionäre aufgebracht. Die dadurch bestehenden Fremdeinflüsse können durch die Ausgabe...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.11.2 Betriebsaufspaltung

Im weiteren Sinne gehört auch die Betriebsaufspaltung zu diesen kombinierten Rechtsformen. Diese liegt vor, wenn ein bisher einheitliches Unternehmen aufgeteilt wird in ein sog. Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen. Im Besitz­unternehmen verbleiben die wesentlichen Betriebsgrundlagen, also insbesondere das Anlagevermögen, wie z. B. ein Betriebsgrundstück. Der aktive...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / Zusammenfassung

Begriff Eine der Voraussetzungen für das Bestehen einer Gesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen – der Gesellschafter. Damit ist der Gesellschafter die Grundlage jeder Gesellschaft. Die Gesellschafter schließen sich zu einem erlaubten Zweck zusammen und verpflichten sich, diesen gemeinsamen Zweck zu erreichen bzw. diesen zu fördern (§ 705 Abs. 1 BGB). Jede natü...mehr

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Gesellschafter / 2.1 Differenzierung nach der Rechtsform

Die Besteuerung des Gesellschafters wie auch die der Gesellschaften ist im deutschen Steuerrecht nicht einheitlich. Es erfolgt eine grundsätzliche Differenzierung nach den beiden Grundformen der Gesellschaft – der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Abgesehen von einer Differenzierung nach diesen beiden Rechtsformgruppen erfolgt – anders als im Zivil – bzw. Ges...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.1 Gewerbliche Einkünfte

Übt eine Personengesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit aus, erzielt sie damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegt auch der Gewerbesteuer. Eine solche Personengesellschaft wird steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft bezeichnet. Betätigt sich eine Personengesellschaft daneben auch noch nicht gewerblich, z. B. mit einer freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Tät...mehr

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Familiengesellschaft / 5.2.2 Kapitalgesellschaften

Als Familiengesellschaft sind auch die Rechtsformen der Kapitalgesellschaften interessant. Allerdings gilt es dann auch die körperschaftlichen Besonderheiten zu beachten. Dies geht einerseits einher mit einer größeren Komplexität, andererseits kann es aber auch die Handhabung in vielen Bereichen vereinfachen. Für eine Familienkapitalgesellschaft kommen in Betracht: Die GmbH. W...mehr

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Familiengesellschaft / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis sind Familiengesellschaften häufig anzutreffen, sei es als betrieblich tätige Gesellschaften oder auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung. Kernpunkt jeder Familiengesellschaft ist die Beteiligung von ­nahen Angehörigen, insbesondere Ehegatten und Kindern der Familie. In rechtlicher Hinsicht ist die Familiengesellschaft keine eigene Rechtsform, ...mehr

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Ausfuhrlieferung / 6.2 Steuerfreie Ausfuhrlieferungen

Steuerfrei ist jede Lieferung in einen Freihafen bzw. die o. g. Sondergebiete an einen Abnehmer, der Unternehmer ist und die Gegenstände für Lieferungen und Leistungen bezieht, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, unabhängig davon, ob die Gegenstände im Anschluss an die Lieferung in das Drittlandsgebiet gelangen, wieder in das Gemeinschaftsgebiet verbracht werden oder ...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.1 Zuordnung der Warenbewegung in das Drittlandsgebiet zum eigenen Umsatz

Oberste Priorität für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung hat, wie bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1], dass dem eigenen Umsatz die Warenbewegung über die Grenze zugeordnet werden kann. Die Zuordnung der Warenbewegung (über die Grenze) zum eigenen Umsatz bestimmt sich nach den Kriterien für eine Versendungs- oder Beförderungslieferung ge...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.6 Be- oder Verarbeitung des Gegenstands vor der Ausfuhr unschädlich für die Steuerbefreiung

Vor der Ausfuhr eines Gegenstands werden häufig sowohl im Auftrag des Lieferanten als auch seines Kunden noch Arbeiten an ihm durch Dritte durchgeführt, sog. Lohnveredelung. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 UStG sind diese vor der endgültigen Ausfuhr erbrachten Leistungen unschädlich für die Gewährung der Steuerbefreiung. Praxis-Beispiel Ausfuhr nach Lohnveredelung Die A-GmbH liefert an...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.3 Abnehmer befördert oder versendet in das Drittlandsgebiet

Werden die Liefergegenstände vom Abnehmer in das Drittlandsgebiet befördert oder ver­sendet, muss sich der Lieferant davon überzeugen, dass es sich um einen ausländischen Abnehmer[1] handelt. Ausländischer Abnehmer ist eine Person, die ihren Wohnort oder Sitz im Ausland hat, ausgenommen in den Freihäfen und in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jewei...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 5 Besondere Steuerbefreiungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Gemeinschaftswaren soll weitgehend der Abwicklung bei Drittlandswaren gleichgestellt werden. Insofern müssen im Zusammenhang mit der Einfuhr gewährte Steuerbefreiungen entsprechend für den innergemeinschaftlichen Erwerb Anwendung finden. Die Vorschrift des § 4b UStG regelt daher (in Analogie zu § 5 UStG) zunächst bestimmte auch bei I...mehr

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Lohnveredelung / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Nach der grundsätzlichen Systematik des Umsatzsteuerrechts ist auch bei Be- oder Verarbeitungsleistungen, bei denen die Gegenstände im Anschluss daran in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet werden, zunächst über die Steuerbarkeit dieser Leistungen zu entscheiden. Hierfür ist maßgebend, wo sich der Leistungsort befindet. Ist der Auftraggeber ein im Inland ansässiger ...mehr

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Familiengesellschaft / 5.2.1 Personengesellschaften

Wird von einer Familiengesellschaft gesprochen, ist im Regelfall eine Personengesellschaft gemeint. Hierzu steht eine große Vielzahl an Gesellschaftsformen zur Verfügung. Generell kann keine der Rechtsformen als besonders oder gar vorrangig geeignet für eine Familiengesellschaft bezeichnet werden. Jede einzelne Rechtsform kann im Einzelfall ihre Vor-, aber auch ihre Nachteil...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Die Gründung einer OHG erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags ist nur in seinen Grundlagen festgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Haftung für keinen Gesellschafter begrenzt werden kann (§ 105 Abs. 1 HGB). In weiten Teilen besteht hingegen Vertragsfreiheit. Damit können insbesondere die Rechtsverhältnisse der Gesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 4.2 Familienkapitalgesellschaften

Einfacher, aber auch durchgehend strenger sind die Formvorschriften bei der Gründung einer Familien-Kapitalgesellschaft. Wie bei Gründung jeder Kapitalgesellschaft ist auch für die Gründung einer Familien-GmbH oder einer Familien-AG stets eine notarielle Beurkundung erforderlich.[1] Ein Gesellschaftsvertrag bzw. eine Satzung ohne Mitwirkung eines Notars weist einen Formfehle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 5.2.4 Betriebsaufspaltung

Eine Sonderstellung nimmt die Betriebsaufspaltung ein. Hierbei handelt es sich um keine Rechtsform im engeren Sinne. Vielmehr liegt eine Auf­splittung eines bisher einheitlichen Unternehmens in mehrere rechtlich selbstständige Betriebe vor. Zu dieser Aufspaltung kommt es meist dadurch, dass zusätzlich zu einem bereits bestehenden Betrieb eine Ka­pitalgesellschaft, z. B. eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Gesellschaftsregister

Neu ist auch ein Gesellschaftsregister, in welches sich eine GbR ab 2024 eintragen lassen kann. Aus dieser Subjektpublizität ergibt sich für den Rechtsverkehr Gewissheit über Existenz, Vertretung oder Haftung. Die GbR führt dann den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" bzw. "eGbR". Die Eintragung als solche entscheidet jedoch nicht über die Rechtsfähi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 6 Personen- und Kapitalgesellschaften

Die dargestellten Grundsätze gelten unverändert auch für Personengesellschaften, z. B. eine gewerblich tätige KG oder eine Freiberuflersozietät. Die Gesellschafter können sämtliche Betriebseinnahmen über das betriebliche Guthabenkonto entnehmen und sämtliche Betriebsausgaben mit Kredit finanzieren. Auch hier sind die Einschränkungen des § 4 Abs. 4a EStG zu beachten, soweit e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Border Adjustment Me... / Zusammenfassung

Überblick Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist ein klimapolitisches Instrument der EU. Er soll einer potenziellen Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit geringeren Umweltstandards entgegenwirken. Der CBAM wird circa 20.000 deutsche Unternehmen in Industrie und Handel betreffen, die bestimmte Produkte aus Drittländern importieren.[1...mehr