Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 1. Mindestkapital

Rz. 68 In der Gründungsurkunde sind sowohl das gezeichnete Kapital, das in der Regel nicht weniger als 10.000 EUR betragen darf, als auch das eingezahlte Kapital betragsmäßig anzugeben. Dieser feste Betrag kann nur durch Änderung der Gründungsurkunde verändert werden. Sofern das Gesellschaftskapital unter das gesetzliche Minimum fällt und die Gesellschafter keine entsprechen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 12 Das Gründungsverfahren richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem die Gesellschaft gegründet werden soll. Es ist in allen Staaten ähnlich ausgestaltet. Die Gründung einer corporation erfolgt, indem der oder die Gründer (incorporator(s)) die Gründungsurkunde (articles of incorporation, in einzelnen Jurisdiktionen wie Delaware auch certificate of incorporation oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. Kosten der Vertragserrichtung

Rz. 31 Die Höhe der Kosten des Notars oder Rechtsanwalts für die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und des Firmenbuchgesuches samt allen Nebenurkunden hängt vom individuellen Beratungs- und Regelungsaufwand ab. Die Kosten betragen bei einer einfachen Gründung einer GmbH mit Mindeststammkapital ca. 3–5 % des Kapitals zuzüglich Barauslagen und 20 % Umsatzsteuer (die Umsatzs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / c) Aufbringung des Stammkapitals

Rz. 21 Für die Gründung der EPE gelten keine Mindestkapitalvoraussetzungen. Anders als im Falle der IKE muss dennoch für die Gründung einer EPE Stammkapital aufgebracht werden. Die Höhe des Stammkapitals kann gem. Art. 4 Abs. 1 G. 3190/1955 nach dem Willen der Gesellschafter frei bestimmt werden. Das Stammkapital kann aus Bargeld oder Sacheinlagen gebildet werden. Zu den Sac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / a) Findung von Gründungsgesellschaftern, ersten Geschäftsführern und ersten Gesellschaftssekretären

Rz. 46 Ltd.s müssen mindestens einen Gründungsgesellschafter (subscriber), einen Geschäftsführer (director) und können einen Gesellschaftssekretär (company secretary) haben, der nicht zugleich der alleinige Geschäftsführer sein kann. Ob ein company secretary vorhanden sein soll, entscheiden die Gesellschafter in den Articles of association. Rz. 47 Es besteht kein gesetzlich v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 4. Kosten der Gewerbeanmeldung

Rz. 33 Die Kosten der Gewerbeanmeldung sind in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung geregelt und sind je nach Gewerbe sehr unterschiedlich. Näheres unter www.help.gv.at. Zur Befreiung von diesen Kosten siehe Rdn 35 f.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Praktischer Leitfaden

Rz. 17 Die Gründung der GmbH beginnt mit der Erstellung des Textes des Gesellschaftsvertrags. Der Vertragstext wird meist von einem Notar oder Rechtsanwalt entworfen, er kann aber auch von den Parteien selbst stammen. Der Notar oder Rechtsanwalt prüft bereits vor Unterfertigung die Zulässigkeit des gewünschten Firmawortlautes, da dieser von den Firmenbuchgerichten sehr stren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 21 Die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Gesellschaftsvertrag umfassen folgende Angaben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 3. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 31 Die sog. Gründung auf Vorrat oder der "Mantelkauf" einer bereits bestehenden Gesellschaft haben in der griechischen GmbH-Praxis keine besondere praktische Relevanz.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / e) Eintragung der Ltd.

Rz. 61 Nach unbedenklichem Ausgang der Prüfung der Eintragungsunterlagen trägt der registrar die Ltd. ein. Sec. 16 CA 2006 enthält eine Aufzählung der Rechtswirkungen, die bei Eintragung eintreten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Gerichtskosten und Veröffentlichungskosten

Rz. 34 Die gerichtlichen Kosten der Ersteintragung einer GmbH betragen bei Bargründung pauschal 150 EUR und bei Vereinbarung mindestens einer Sacheinlage pauschal 240 EUR. Zusätzlich entstehen geringe Veröffentlichungskosten in Höhe weniger Euro (vgl. Rdn 141).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 2. Weitere Gebühren und Kosten

Rz. 27 Es wird keine Gebühr für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister erhoben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Die GmbH mit Mustersatzung

Rz. 57 Aufgrund des Scheiterns der S.L.N.E. im praktischen Wirtschaftsleben hat der spanische Gesetzgeber durch Schnellmaßnahme vom 3.12.2010 das Kgl. Dekret Nr. 13/2010 erlassen, welches einmal die Beschleunigung der Gründung und zum andern die Kostenherabsetzung für die Gründung der Gesellschaft zum Gegenstand und Ziel hat. Das genannte Dekret wurde durch Gesetz 14/2013 ("...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 2. Kosten für Büroraum

Rz. 54 Die Mietkosten sind je nach Lage der Büroräume sehr unterschiedlich (Stadtmitte oder Industriegebiet). Einen ersten Überblick erhält man in der Tageszeitung "Gulf News"[12] unter der Rubrik "Classified" (Kleinanzeigen).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kanada / II. Gesellschafter

Rz. 8 Eine Mindestzahl an Gesellschaftern ist nicht vorgeschrieben. Soweit Gesellschafter eine natürliche Person ist, darf im Hinblick auf sie kein Disqualifikationsgrund vorliegen. Dies wäre der Fall, wenn ein Gründer jünger als 18 Jahre ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wenn er gemäß Feststellung eines kanadischen oder ausländischen Gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 11 Die Gründung der Aktiengesellschaft wurde durch die Reform im Jahr 2006 erheblich vereinfacht. Sie hat folgende drei Voraussetzungen: 1. Abschluss des Gründungsvertrags Rz. 12 Das zentrale Gründungsdokument ist der Gründungsvertrag, der datiert und von allen Gründungsaktionären unterschrieben werden muss. Die Schriftform genügt, eine notarielle Beurkundung ist nicht erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Gründerhaftung

Rz. 35 Die Verpflichtung der Gesellschafter zur vollständigen Erbringung der Einlagen ist zwingend. Diese kann den Gesellschaftern nicht erlassen werden. Für die Verbindlichkeiten einer Sp. z o.o. in Gründung haften die Personen, welche in ihrem Namen tätig waren, gesamtschuldnerisch. Die Gesellschafter einer Sp. z o.o. in Gründung haften gesamtschuldnerisch mit den Personen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 32 Der Gründungsvertrag/die Gründungsordnung der Gesellschaft enthält nach Art. 7 T.2 AGG folgende Angaben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Finanzplan

Rz. 9 Eine wichtige Funktion insbesondere im Zusammenhang mit der Gründerhaftung erfüllt der sog. Finanzplan ("plan financier/financieel plan"). Wie unter Rdn 47 ff. weiter ausgeführt, kann eine GmbH seit Inkrafttreten des GGV gem. Art. 5:1 GGV ohne Einlage eines Mindestkapitals gegründet werden. Die Gründer sind allerdings verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / b) Bindung des Aufnahmestaates an die Niederlassungsfreiheit

Rz. 34 Diejenigen Staaten, in denen sich die Hauptverwaltung einer ausländischen Briefkastengesellschaft ansiedelt, unterliegen nach den Entscheidungen Centros, Überseering und Inspire Art engen Grenzen bei der Anwendung ihres eigenen Rechts. Die deutsche Rechtsprechung zog daraus die Konsequenz, im Anwendungsbereich der europäischen Niederlassungsfreiheit von der Sitztheori...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / II. Gesellschafter

Rz. 13 Gemäß Art. 473 ZGD-1 kann die Gesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Gesetz sieht damit die Gründung einer Ein-Mann-d.o.o. ausdrücklich vor. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt, diese Nummer kann aber mit Zustimmung des Wirtschaftsministers überschritten werden. Gesellschafter einer d.o.o. können in- oder ausländische geschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / II. Gesellschafter

Rz. 33 Gesellschafter einer EPE können natürliche oder juristische Personen (auch mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland) sein. Die Gründer müssen die Fähigkeit zur Durchführung von Handelsgewerbetätigkeiten haben. Diese Fähigkeit geht mit der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit einher. Minderjährige können eine EPE gründen bzw. an der Gründung einer EPE teilnehmen. Allerdings müsse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 6. Mantel- und Vorratsgesellschaften

Rz. 12 Die Errichtung einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft ist zwar möglich, zumal das kroatische Recht keinerlei Sanktionen vorsieht, wenn die Gesellschaft nicht geschäftstätig ist. Es ist jedoch zu beachten, dass auch eine nicht aktive Gesellschaft bestimmtes Vermögen[7] (z.B. Geldmittel auf Konten etc.) haben muss, um nicht aus dem Handelsregister gelöscht zu werden. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 6 Die Vorgründungsgesellschaft ist im GesG nicht geregelt. Nach den allgemeinen Regeln des rumänischen Zivilrechts ist aber ein auf Gründung einer Gesellschaft gerichteter Vorvertrag grundsätzlich möglich. In diesem Fall müssten jedoch die wesentlichen Elemente (zumindest Stammkapital und Gesellschafter) bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Vorvertrags bestimmt sein....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Gründungsphasen

Rz. 18 Die wichtigsten Schritte für die Gründung einer EPE sind die folgenden: a) Entwurf des Gesellschaftsvertrags Rz. 19 Zum Mindestinhalt der Satzung gehören gem. Art. 6 Abs. 2 G. 3190/1955 folgende Angaben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Japan / c) Erstellen der Satzung

Rz. 57 Die Gründer legen in einer Gründungssatzung die grundlegenden Eckpunkte der Organisation und der Aktivitäten der Gesellschaft fest. Die Satzung wird von allen Gründern unterschrieben. Sie kann auch als elektronisches Dokument erstellt werden. Dann tritt an die Stelle der Unterschrift eine elektronische Signatur. Bezüglich des Inhalts unterscheidet man absolute (zettai...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / e) Entrichtung der Kapitalakkumulationssteuer

Rz. 23 Im Jahre 2014 ist das Erfordernis der Entrichtung einer Kapitalakkumulationssteuer sowohl bei der Gründung neuer als auch bei den Umwandlungen bestehender Handels -oder Kapitalgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit abgeschafft worden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 54 Mit der Anmeldung sind die Originale der Urkunden, auf die sich die Anmeldung bezieht, einzureichen bzw. notariell beglaubigte Abschriften oder Kopien. Falls die Anmeldung elektronisch eingereicht wird, sind auch die erforderlichen begleitenden Unterlagen elektronisch einzureichen, wobei die Originale der Urkunden bzw. notariell beglaubigte Abschriften oder Kopien inn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 5. Kapital

Rz. 118 Gründungskapital ist das genehmigte Kapital, nicht das ausgegebene Kapital. Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht erforderlich, es muss jedoch mindestens ein Geschäftsanteil mit einem damit verbundenen Nennwert ausgegeben werden (Sec. 542 CA 2006, siehe Rdn 267 ff.), wobei die Währung frei gewählt werden kann. Eine Ltd. kann also als Ein-Mann-Ltd. im Extremfall m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / g) Geschäftsbeginn

Rz. 26 Nach ihrer Gründung muss die EPE für die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Steuerbehörde angemeldet werden. Nach Beginn der Geschäftstätigkeit werden alle steuerrelevanten Daten digital bei der Steuerbehörde angemeldet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Gesellschafter

Rz. 22 Für die Gründung einer Private Limited sind stets zwei Gesellschafter erforderlich, Section 3 (1) (b) CA. Gesellschafter können inländische oder ausländische natürliche oder juristische Personen sein. Aufgrund der Anforderungen der Dokumentation der Gesellschafterversammlung (siehe Rdn 80) wird ausländischen Investoren in der Praxis empfohlen, juristische Personen als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / II. Gesellschafter

Rz. 11 Das ursprünglich geltende Gebot einer Mindestgesellschafteranzahl von zwei natürlichen und/oder juristischen Personen wurde im Jahre 2019 durch Lei 13.874/19 aufgehoben; seitdem sind Einmann-Limitadas zulässig. Die Limitada kann jetzt also von einer oder mehreren Personen errichtet werden (Art. 1052 § 1 CC i.d.F. der Lei 13.874/19). War an der Gründung eine Mehrzahl vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / d) Prüfung der Eintragungsunterlagen

Rz. 58 Es besteht gem. Sec. 14 CA 2006 ein Rechtsanspruch auf Eintragung, wenn die Anmeldung vollständig ist. Der registrar überprüft, ob der angegebene Gesellschaftszweck rechtmäßig ist (lawful purpose). Eine Ablehnung ist mit einer Beschwerde (judicial review) überprüfbar. Rz. 59 Zum anderen überprüft der registrar materiell-rechtlich die Zulässigkeit der gewählten Firma. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / f) Ausstellung der Gründungsurkunde und deren Veröffentlichung

Rz. 62 Der registrar stellt dann eine entsprechende Gründungsurkunde (certificate of incorporation) aus, welche er unterschreibt oder mit seinem Amtssiegel versieht. Die Gründungsurkunde trägt den Firmennamen der Ltd., den Tag ihrer Eintragung und eine ihr vom registrar zugewiesene eigene und unveränderliche Nummer (registered number). Der registrar trägt die Firma in den Fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / II. Gesellschafter

Rz. 14 Das Gesetz sieht die Gründung einer Ein-Mann-Gesellschaft ausdrücklich vor. Gemäß Art. 139 ZPD kann die Gesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Gesellschafter einer Ein-Mann-Gesellschaft kann eine in- oder ausländische natürliche oder juristische Person sein. Die natürliche Person muss geschäftsfähig sein. Rz. 15 Es gibt weder Hindernisse noch b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 55 Bei der Gründung einer juristischen Person sind dem Antrag zur Handelsregisteranmeldung u.a. folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 4. Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft

Rz. 11 Um die bei der Gründung zwangsläufig anfallenden Kosten zu sparen, ist als Alternative zur Neugründung einer GmbH die Übernahme von Mantel- bzw. Vorratsgesellschaften in der Praxis relativ häufig anzutreffen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 6. Vorgesellschaft

Rz. 18 Art. 100–17 LSC erkennt die Vorgesellschaften indirekt an, indem dieser anordnet, dass "diejenigen, welche für eine Gesellschaft in Gründung, vor der Erlangung durch dieselbe der Eigenschaft der juristischen Persönlichkeit, irgendwelche Verpflichtungen eingegangen sind, sei es, dass sie für die zukünftige Gesellschaft einstehen oder deren Geschäfte führen, dafür persö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / K. Zweigniederlassungen

Rz. 111 Die Zweigniederlassung ist eine Geschäftseinheit der Gesellschaft, die von deren Sitz getrennt ist und selbstständig Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäftsgegenstand erbringt. Die Zweigniederlassung ist keine juristische Person. Die Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Handeln der Zweigniederlassung treffen die Gesellschaft (zur Firma der Zweigniederlassung si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 3 Der mexikanische Notar gründet die S. de R.L., nachdem er den Gesellschaftsvertrag überprüft und den übereinstimmenden Willen der Gesellschafter festgestellt hat. Die Identität der Gesellschafter muss dem Notar durch persönliches Erscheinen oder Vorlage von Dokumenten nachgewiesen werden. Die Gesellschafter können sich im Gründungsverfahren durch Bevollmächtigte vertre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 1. Allgemeines

Rz. 36 Die Gründung einer GmbH erfolgt direkt beim Handelsregister, wobei die Anträge elektronisch über das Datenbanksystem Mersis gestellt werden. Der Notar[33] spielt bei der Gründung einer GmbH keine zentrale Rolle mehr. Nach Vorbereitung der Gründungsdokumente werden diese beim Handelsregister eingereicht und die Eintragung der Gesellschaft beantragt. Die Beglaubigung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Schutzdefizite durch Anwendung des Gründungsrechts

Rz. 31 Zahlreiche ausländische Staaten stellen keine oder nur geringe Anforderungen an die Kapitalausstattung ihrer Gesellschaften, beispielsweise England, Irland und Frankreich.[91] So verlangt etwa der englische Companies Act 2006 keine Einzahlung eines bestimmten Mindesthaftkapitals bei Gründung einer private limited.[92] Anders als bei Aktiengesellschaften bedingt auch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Japan / D. Aufhebungsgründe

Rz. 8 Die Aufhebung der in Rede stehenden Rechtsform kam nicht überraschend, weil schon viele Jahre darüber diskutiert wurde. Die Gründe sind aber trotzdem nicht einsichtig. Immerhin lag die Anzahl der gegründeten GmbHs schon seit den 1980er Jahren ständig oberhalb der von Aktiengesellschaften. Die GmbH war damit die beliebteste Gesellschaftsform unter den kaisha. Ende 2005 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Staatliche Genehmigung und Aufsicht

Rz. 25 Zur Gründung einer GmbH bedarf es keiner staatlichen Bewilligung. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Wirtschaftsfreiheit kann ein Erwerbstätiger zur Ausübung seiner Tätigkeit jede vom Privatrecht zur Verfügung gestellte Organisationsform wählen (sog. Organisationsfreiheit). Die Organisationsfreiheit ist vor allem beschränkt durch die wettbewerbs- und kartellrechtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 1. Der Gründungsakt

Rz. 4 Der Gesellschaftsvertrag wird in Form eines Notariatsakts oder einer solemnisierten privaten Urkunde [5] errichtet. Im Falle einer Ein-Mann-d.o.o. tritt an die Stelle des Vertrags eine Errichtungserklärung, die vor einem Notar abzugeben ist. Ein Vertrag, der nicht in dieser Form geschlossen wird, ist nichtig. Durch die Novelle des ZTD aus dem Jahr 2012 wurde die Möglichk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Weitere Gesellschaftsarten

Rz. 6 1. Sociedad Colectiva – Offene Handelsgesellschaft (Art. 125 ff. Ccom). Die Sociedad Colectiva spielt wegen der unbeschränkten Haftung ihrer Gesellschafter keine wichtige Rolle im spanischen Wirtschaftsleben. Die Sociedad Colectiva wird wie die übrigen spanischen Handelsgesellschaften durch notariellen Vertrag gegründet und im Handelsregister eingetragen. Die Eintragun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 3. Lokaler Partner

Rz. 55 Die jährliche Aufwandsentschädigung für einen lokalen Treuhänder (Sponsor), der bislang die 51 % des Gesellschaftskapitals treuhänderisch für den ausländischen Gesellschafter hielt, war frei vereinbar und lag im Durchschnitt bei rund 40.000 AED (10.000 EUR). Diese finanzielle Aufwendung ist seit dem Wegfall des Erfordernisses des 51 % lokalen Gesellschafters nicht meh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 7 Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen oder Rechte als Gründungskapital ein, wobei bei der Gründung einer j.d.o.o. nur Geld eingebracht werden darf. Für einzelne Unternehmensgegenstände muss eine Zustimmung eines staatlichen Organs oder einer Institution eingeholt werden. Vor Eintragung ins Handelsregister muss beim Handelsgericht überprüft werden, ob die gewünschte o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 2. Notwendigkeit der Registereintragung

Rz. 16 Die Verpflichtung zur Eintragung in das RPC ergibt sich aus Art. 19 HS 2 CC, wonach sich Handelsgesellschaften bei Gründung eintragen müssen. Rz. 17 In das Handelsregister eingetragen werden müssen zwingend im Falle der S. de R.L. nach Art. 21 CC: Firma, Gesellschafts- bzw. Geschäftszweck und Branche, das Datum der Aufnahme der Tätigkeit, welches in den meisten Fällen,...mehr