Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gläubigerantrag

Rz. 22 Vgl. § 888 Rz. 10 ff. Den Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln kann nur der Gläubiger stellen (BGH, NJW-RR 2018, 960 = DGVZ 2018, 233 = JurBüro 2018, 603 = MMR 2019, 109). Hierfür sprechen Sinn und Zweck der Zwangsvollstreckung. Diese soll dem Gläubiger die Durchsetzung seines titulierten Anspruchs ermöglichen. Infolgedessen entscheidet allein der Gläubiger über ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 48 Gegen Zwangsvollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers kann sowohl der Schuldner, der Gläubiger als auch ein Dritter mit der Erinnerung nach § 766 ZPO vorgehen. Gegen die Erinnerungsentscheidung ist sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO möglich. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung nach § 766 ZPO gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers nach § 885 Abs. 1 ZP...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren bei Gerichtsvollziehertätigkeit (Abs. 1)

Rz. 4 Die Verwertung der Pfandstücke erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung in Form der Präsenzversteigerung (§§ 92 bis 96 GVGA); soweit dies landesrechtlich vorgesehen ist, ist auch die allgemein zugängliche Versteigerung im Internet (§ 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) möglich. Als Formen der anderweitigen Verwertung kommen insbesondere in Betracht: freihändiger Verkauf d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die privilegierten Gläubiger (Absatz 1 Satz 1) /Anwendungsbereich

Rz. 3 Privilegiert ist der Gläubiger, wenn er Verwandter in gerader Linie (§ 1601 BGB), insbesondere Kind, Adoptivkind, ehelich erklärtes Kind, jetziger oder früherer Ehegatte, jetziger oder früherer Lebenspartner (§§ 5, 12, 16 LPartG), Elternteil oder Elternteil nach §§ 1615l oder 1615n BGB ist. Hinter der für gesetzliche Unterhaltsansprüche angeordneten Herabsetzung der Pfä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018

Rz. 1.1 [Autor/Stand] Mit den Entscheidungen vom 18.4.2018[2] hat das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Einheitsbewertung mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt. Ursächlich hierfür sind flächendeckend auftretende Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung. Die Ungleichbehandlungen sind in der normativen Struktur der Einheitsbewertung in ihrer heutigen Handhabung an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetzes 1997[2] hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[3] zur Vermögensteuer und zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gezogen. Danach konnte die Vermögensteuer ab dem 1.1.1997 nicht mehr erhoben werden, während die Erbschaftsteuer und die dazugehörende Bewertung des Grundbesitzes ab dem 1.1.1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bedarfsbewertung ab 1.1.2009

Rz. 8 [Autor/Stand] Erläuterungen zu § 149 BewG sind nicht in die ErbStR 2011 aufgenommen worden, weil für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer die Regelungen des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG gelten, die auch die Bewertung der Grundstücke im Zustand der Bebauung umfassen (vgl. § 196 BewG). § 196 Abs. 1 BewG übern...mehr

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ZErb 02/2020, Verjährung ei... / 2 Gründe

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in ZEV 2018, 143 veröffentlicht ist, waren Pflichtteilsergänzungsansprüche des Klägers aus § 2329 BGB bereits bei Eingang der Klageschrift verjährt. Daher seien auch die mit der Stufenklage vorbereitend geltend gemachten Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung aus § 242...mehr

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FF 02/2020, Ablehnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Antragsteller begehrt die Außervollzugsetzung familiengerichtlicher Entscheidungen, mit denen er nach § 12 HKÜ zur Rückführung seiner Tochter in die Schweiz verpflichtet worden ist. Er macht geltend, eine einstweilige Anordnung sei erforderlich, weil die Gerichte weder den vom ihm vorgebrachten Verdacht des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter durch den Großv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 141 BewG wurde durch das Jahressteuergesetz 1997[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Sie enthält die Regelungen zum Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich seit dem 1.1.1996 auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab dem 1.1.1997 auf die Grunderwerbsteuer, soweit keine bezifferte G...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / I. Vorgeschichte

Obwohl es immer wieder Kritik an den Ungereimtheiten gab, dass zwar die Leistungen zur sozialen Grundsicherung beim Unterhaltsregress begünstigt waren, nicht aber die wenigstens ebenso drängenden Belastungen im Fall der Heimpflege,[2] hatte die Politik einen Handlungsbedarf für lange Zeit verneint.[3] Wie der geneigte Leser dem Koalitionsvertrag entnehmen konnte, soll es dam...mehr

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FF 02/2020, Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ

GG Art. 103 Abs. 1 6 Abs. 2;HKÜ Art. 12 Abs. 1 13 Abs. 1 Buchst. b;BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 § 32 Abs. 1 § 92 Leitsatz 1. Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 § 8 Abs 4 KStG idF des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590)

Tz. 23 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Im Ges zur Forts der Unternehmens-StRef hat der Gesetzgeber mit einer deutlichen Verschärfung des § 8 Abs 4 KStG, aber auch des § 12 Abs 3 S 2 UmwStG, reagiert. Um den im gleichen Gesetz geregelten Abbau der GewKapSt gegenzufinanzieren, wurde im Vermittlungsverfahren ua die Änderung der beiden genannten Vorschriften beschlossen, wobei Vorschr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einheitsbewertung zum 1.1.1964

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundstücke im Zustand der Bebauung werden bei der Einheitsbewertung 1964, soweit es um die Vermögensteuer bis Ende 1996 und die Erbschaft- und Schenkungsteuer bis Ende 1995 geht, in der Weise bewertet, dass zusätzlich zu dem Wert des Grund und Bodens die bis zum Besteuerungszeitpunkt geschaffene Bausubstanz angesetzt wird. Maßgebend ist hierfür der Grad ...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 4. Einkommen und Vermögen des Schwiegerkindes

Einkommen und Vermögen eines Schwiegerkindes sind für die Beurteilung eines Anspruchsübergangs ohne Bedeutung. Als Quelle des Familienunterhalts war das Einkommen des Schwiegerkindes nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Dies führt zu der Frage, ob sich diese nicht unumstrittene Rechtsprechung[57] auch angesichts der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Begriff "bebautes Grundstück" wurde zwar schon im BewG 1934 verwendet (vgl. § 52), war jedoch im Gesetz selbst nicht näher bestimmt. Aus den §§ 33a und 45 BewDV a.F. ergab sich aber, dass nach früherem Bewertungsrecht als bebaute Grundstücke solche Grundstücke anzusehen waren, auf denen sich am Bewertungsstichtag "bezugsfertige Gebäude" befanden. Mit d...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 11.12.2019 – 1 BvR 3087/14 Das Urteil des BGH v. 10.9.2014 – IV ZR 298/13, das Urteil des OLG Karlsruhe v. 6.8.2013 – 12 U 29/13 – und das Urteil des LG Karlsruhe vom 25.1.2013 – 6 O 47/12 – verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG, soweit sie einen Anspruch auf Zahlung der Rentendifferenz vor Mitteilung s...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / I. Fazit/Ausblick

Dieser kurze Rückblick auf die Reform des Schadensersatzrechtes im Jahre 2002, ihre im wesentlichen gelungene Umsetzung und die zwischenzeitlichen Entwicklungen zu den einzelnen Aspekten bestätigt, dass wir auch insoweit in einer dynamischen Welt leben. Viele der späteren Entwicklungen kann der Gesetzgeber bei Schaffung eines Regelwerkes noch nicht vorhersehen. Eine erheblic...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 1. Ungekürzte Rentenzahlung wegen besonderer Härte

Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs erleben ausgleichspflichtige Ehegatten bei Pensionierung eine Kürzung ihrer Rentenbezüge. Der Eingriff in den Rentenbestand des im Saldo ausgleichspflichtigen Ehegatten ist im Hinblick auf das grundgesetzlich geschützte Eigentum (Art. 14 GG) nur soweit gerechtfertigt, als der ausgleichsberechtigte Ehegatte davon profitieren kan...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der angemessene Eigenbedarf

Das Gesetz begrenzt die Unterhaltspflicht durch die Leistungsfähigkeit: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer … außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 Abs. 1 BGB). Der BGH hat diese Grenze treffend dahin umschrieben, dass der Unterhaltspflichtige "eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gründe für die gesonderte Bewertung von Betriebswohnungen

Rz. 61 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung werden Betriebswohnungen nicht gesondert bewertet. Sie sind im Wirtschaftswert des § 34 Abs. 1 Nr. 2 BewG enthalten. Diese Tatsache ist aus den allgemein in der Land- und Forstwirtschaft anzutreffenden Verhältnissen zu Beginn der 60er Jahre zu erklären. Damals waren in den meisten land- und forstwirtschaftlichen Haupterwerbsbetr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Bewertung bebauter Grundstücke wurde von Anfang an von unterschiedlichen Grundstücksarten – auch Grundstücksgruppen bzw. Grundstückshauptgruppen genannt – ausgegangen. Die Durchführungsbestimmungen zum RBewG für die erste Feststellung der Einheitswerte zum VStG für die Veranlagung 1925 und 1926[2] und die Verordnung über de Bewertung zwangsbewirts...mehr

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FF 02/2020, Moderne Familienformen. Symposium zum 75. Geburtstag von Michael Coester.

Katharina Hilbig-Lugani/Peter M. Huber (Hrsg.) De Gruyter Verlag Berlin 2019, geb., 216 S., 99,95 EUR, ISBN 978-3-11-055177-8 Im Sommer 2017 hat Professor Dr. Michael Coester seinen 75. Geburtstag gefeiert; ein Jubiläum, dass von Rudolf Streinz seinerzeit in der FF (vgl. Streinz, Prof. Dr. Michael Coester zum 75. Geburtstag, FF 2017, 309 f.; vgl. auch Peschel-Gutzeit, Ein une...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Der Begriff "Wohnung"

a) Überblick Rz. 29 [Autor/Stand] Wie schon nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 BewDV a.F. kommt auch nach § 75 Abs. 5 BewG dem Wohnungsbegriff für die Einreihung eines Grundstücks in die Grundstücksart Einfamilienhaus entscheidende Bedeutung zu. Der Begriff "Wohnung" wird in einer Vielzahl von Rechtsgebieten verwendet (z.B. in §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 2, 21 Abs. 2 EStG; § 5 Abs. 2 GrEStG; § 1...mehr

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ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das FG-Urteil und die angefochtenen Bescheide sind aufzuheben. Sie sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO). Die Zuwendung der Klägerin an B C ist weder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (dazu 1.) noch nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 Hs. 2 ErbStG...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kostenrecht: Update: Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

In HHG 7/2019 waren anhand der "Grundsteuerentscheidung" des BVerfG die kostenrechtlichen Folgen für die in der Folge vom BFH zurückgewiesene Revision des Klägers vor dem Hintergrund aufgezeigt worden, dass das BVerfG steuerliche Normen als mit der Verfassung für unvereinbar erklärt, aber deren Anwendung noch für eine gewisse Zeit zulässt (sog. pro futuro Rechtsprechung). Da...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.6.4 Atypisch stille Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften

Die Gestaltung "atypische Beteiligung" an einer ausländischen Kapitalgesellschaft wurde in der Vergangenheit einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform Kapitalgesellschaft), andererseits aber auch, um steuerlich den Verlustabzug nach § 2a Abs. 3 EStG bis 1999 in Anspruch nehmen zu können (Rechtsform: Mitunternehmerschaft). Des Weiteren kann s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 29 [Diplomaten und Konsulatsangehörige]

Rz. 1 Es entspricht internationalem Brauch, dass die diplomatischen Vertreter ausl. Staaten nur beschränkt dem Recht des Staats unterliegen, in den sie gesandt sind. Die Einzelheiten der besonderen Stellung der Diplomaten und ihres Gefolges sind im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) v. 18.4.1961[1] und die Einzelheiten der besonderen Stellung der Beruf...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 Entstehen eines DBA

Die DBA sind zwischenstaatliche Verträge, die von Delegationen der zuständigen Behörden (in der Bundesrepublik das BMF und ggf. unter Beteiligung eines Landesfinanzministeriums) ausgehandelt werden. Den Abschluss der Verhandlungsphase bildet nach einer Vorabunterrichtung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages die Paraphierung durch die Leiter der Delegationen. Nach V...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.8 Einfügung eines § 50d Abs. 12 EStG für Abfindungen

Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses können grundsätzlich keiner bestimmten Tätigkeit zugeordnet werden. Sie dienen vielmehr dem Ausgleich der wegfallenden Einkunftsquelle. DBA-rechtlich obliegt das Besteuerungsrecht daher dem Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Auszahlung[1]. Unabhängig hiervon wurden mit vielen Staaten Konsultationsvereinbar...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.3 Verfassungsrecht

Rz. 27 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung können sich aus zweierlei Gesichtspunkten ergeben: § 34c Abs. 1 S. 4 EStG ordnet nur für bestimmte ausl. Einkünfte an, dass bei ihrer Ermittlung Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen abzuziehen sind, die mit diesen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Hierdurch wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.4 Europarecht

Rz. 28 Die Anrechnungsmethode nach § 34c EStG bzw. den DBA verstößt als Typus der Vermeidung einer Doppelbesteuerung – auch soweit sie die Anrechnung auf den inländischen Steuerbetrag begrenzt – nicht gegen das EU-Recht[1]. Rz. 28a Inwieweit eine Beschränkung der Anrechenbarkeit ausl. Quellensteuer auf ausl. Beteiligungserträge mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, war insbes....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / C. Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 12 In diesem Spannungsverhältnis zwischen Testierfreiheit einerseits und Verwandtenerbrecht andererseits steht das Pflichtteilsrecht. Es beschränkt die Testierfreiheit des Erblassers, indem es den nahen Angehörigen eine Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers sichert. Rz. 13 Der BGH[31] vertrat bereits in der Vergangenheit – ebenso wie die überwiegende Meinung im zivil...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Testierfreiheit und verfassungsrechtliche Garantie

Rz. 7 Das Erbrecht unterliegt ebenso wie das Eigentum der verfassungsrechtlichen Garantie des § 14 Abs. 1 S. 1 GG. Von der verfassungsrechtlichen Garantie umfasst ist sowohl das Recht des Erblassers, sein Vermögen zu vererben, als auch das Recht des Erben, Vermögen durch die Erbfolge zu erwerben.[7] Von den Grundprinzipien des Erbrechts gehören die Privaterbfolge und die Tes...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Sonderfall: Schenkungen unter Ehegatten

Rz. 103 Eine Ausnahme von den soeben dargestellten Grundsätzen enthält das Gesetz in Abs. 3 S. 3. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Zehnjahresfrist nicht vor Auflösung der Ehe zu laufen. Wird die Ehe erst durch den Tod des einen Ehegatten aufgelöst, sind also alle Schenkungen ergänzungspflichtig, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts des rechtlichen Leis...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2276 BGB verlangt für den Erbvertrag die notarielle Beurkundung; sie dient der Beweisbarkeit[1] sowie der Vollständigkeit, Verbindlichkeit und Authentizität des Erblasserwillens. Daher sind die Formen des privatschriftlichen Testaments (§ 2247 BGB) und des Nottestaments (§§ 2249 ff. BGB) ebenso wie eine öffentliche Beglaubigung für den Erbvertrag nicht vorgesehen. Fü...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Individualisierende Bestimmung

Rz. 5 Der Erblasser muss in seiner letztwilligen Verfügung eine Bezeichnung gewählt haben, die es ermöglicht, eine individualisierende Bestimmung vorzunehmen.[8] Des Weiteren müssen sämtliche vom Erblasser aufgeführten Kriterien auf mehrere Personen zutreffen. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn der Erblasser seiner Nichte Claudia etwas zuwendet, er aber drei Nichten dieses N...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / C. Erneute verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 12 Nachdem Auslöser für die Änderungen im Rahmen der Erbrechtsreform 2010 unter anderem verfassungsrechtliche Mängel des bisherigen Rechts waren, werden auch gegen die derzeitige Fassung der Vorschriften zur Pflichtteilsentziehung erneut verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Dies gilt insbesondere für § 2333 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB.[35] Kritisiert wird hier, dass der...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Mündlichkeitsprinzip

Rz. 10 Durch diese persönliche Kundgabe muss dem Notar der letzte Wille des Erblassers auch verständlich werden, d.h. er muss die benutzten Worte inhaltlich verstehen. Dies bedeutete nach der alten – bis zum 31.7.2002 geltenden – Gesetzesfassung eine mündliche Erklärung des letzten Willens, so dass es für diese Testamentsform unerlässlich war, dass der Erblasser sprechen kan...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Zuweisung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Rz. 76 In den Bundesländern Bayern, Berlin, Saarland und in den neuen Bundesländern bestehen keine gesetzlichen Sonderregelungen im Höferecht. Allerdings gilt es §§ 13 ff. GrdstVG zu beachten, wonach der landwirtschaftliche Betrieb nach gesetzlicher Erbfolge nur einem Miterben zugewiesen werden kann. Die übrigen Miterben erhalten dann auf Grundlage des Ertragswerts einen Abf...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Nachfolge bei Einzelunternehmen

Rz. 7 Das Einzelunternehmen ist vererblich, § 22 Abs. 1 HGB, und geht auf die Miterben über. Die Miterben können in gesamthänderischer Verbundenheit ohne zeitliche Begrenzung und ohne gesellschaftlichen Zusammenschluss ein ererbtes Handelsgeschäft in ungeteilter Erbengemeinschaft fortführen.[13] Die Umwandlung in eine Handelsgesellschaft ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2333 ff.... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts ist es, den nächsten Angehörigen des Erblassers eine Mindestteilhabe an dessen Vermögen zu sichern. Deshalb setzt es der das deutsche Erbrecht im Übrigen prägenden Testierfreiheit Grenzen,[1] über die sich der Erblasser nicht hinwegsetzen soll. Tut er es doch, kann der benachteiligte Pflichtteilsberechtigte nach dem Tod des Erblass...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Freies Widerrufsrecht

Rz. 1 Die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs eines Testaments ist Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG.[1] Mit Ausnahme von wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten (§ 2271 BGB) und vertragsmäßig bindenden Verfügungen in Erbverträgen (§§ 2253, 2289 ff. BGB) kann der Erblasser daher ein Testament oder e...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Einzelvollstreckung

Rz. 33 Die Vollstreckung einer Geldauflage erfolgt nach den §§ 803 ff. ZPO. Die Auflage auf Herausgabe einer Sache wird nach § 883 ZPO vollstreckt. Vertretbare Handlungen werden nach § 887 ZPO, unvertretbare nach § 888 ZPO vollstreckt (diesen Fall hat § 2196 BGB im Auge), vorausgesetzt, sie sind überhaupt vollstreckbar. Fraglich erscheint das bei persönlichen Handlungen wie ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Mehrfachbehinderungen

Rz. 6 Auch nach der gesetzlichen Neufassung der §§ 2232, 2233 BGB sind noch nicht alle mit den Mehrfachbehinderungen[21] einhergehenden Probleme im Zusammenhang mit der Testamentserrichtung gelöst. Denn der zugleich Blinde und Stumme, der keine Blindenschrift zu lesen vermag, bleibt ebenso von den Testamentsformen ausgespart wie der Sprachunfähige, der sich auch nicht mittel...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verhältnis zu landesrechtlichen Vorschriften

Rz. 45 Die Nachfolge in einen "Hof" wird in einzelnen Bundesländern durch spezialgesetzliche Vorschriften geregelt, die die allgemeinen Vorschriften des BGB überlagern und einschließlich der Testierfreiheit einschränken.[83] In Bayern, dem Saarland und den neuen Bundesländern fehlen spezialgesetzliche Regelungen, sodass der Rechtsübergang im Erbfall ausschließlich nach den V...mehr