Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Nießbrauch im Ertragsteuerrecht

Rz. 19 Die Abspaltung der Erträge von der Eigentümerstellung durch den Nießbrauch führt dazu, dass nicht nur zivilrechtlich, wie vorstehend kurz ausgeführt, sondern auch ertragsteuerlich Probleme bestehen. Hinzu kommt, dass generell unterschieden werden muss, ob der Nießbrauch an einer Sache (z.B. einem Grundstück) oder einem Recht (z.B. Gesellschaftsanteil) bestellt wird un...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Gläubiger des Vermächtnisanspruchs

Rz. 24 Vermächtnisnehmer selbst kann jede natürliche Person sein, auch der Erbe. Ebenso kann eine juristische Person oder eine Gesamthandsgemeinschaft – z.B. die BGB-Gesellschaft[55] – Gläubiger des Vermächtnisanspruchs werden. Selbst der noch nicht gezeugte Mensch kann gem. § 2178 BGB ab seiner Geburt die Gläubigerstellung einnehmen.[56] Der Erblasser hat des Weiteren die M...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 686 Einkommensteuerrechtlich kommt es nicht allein auf den zivilrechtlich definierten Gesellschaftsanteil an, sondern vielmehr auf den so genannten Mitunternehmeranteil. Dieser umfasst neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters/Mitunternehmers.[1083] Rz. 687 Im Bereich des Sonderbetriebsvermögens wird unterschieden zwisc...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Nießbrauch an einzelnen Gegenständen oder Rechten

Rz. 151 Bei einem Nießbrauch an einzelnen Gegenständen oder an Rechten hat der Erblasser die Möglichkeit, die nach § 873 BGB erforderliche dingliche Einigung direkt in die Urkunde über die letztwillige Verfügung aufzunehmen. Die Einigungserklärungen brauchen im Gegensatz zur Auflassung, nicht gleichzeitig abgegeben zu werden. Der § 130 Abs. 2 BGB bestätigt, dass der Tod die ...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 2. Handänderungssteuer

Auch die Handänderungssteuer wird lediglich von den Kantonen,[29] nicht dagegen vom Bund, erhoben. Steuerauslösender Tatbestand ist hier u.a. der durch Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung begründete entgeltliche oder unentgeltliche Eigentumsübergang von Rechten an Grundstücken. Kantonsabhängig können u.a. Handänderungen zwischen nahen Verwandten und/oder aufgrund Schenkung/Er...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Anwachsungserwerb

Rz. 858 Die Ausnahmen von der Besteuerung nach § 3 GrEStG (insbesondere § 3 Nr. 2 und Nr. 6 GrEStG) sind auch auf Fälle der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)[1319] sowie in Anwachsungsfällen anwendbar.[1320] Dies gilt beispielsweise auch für folgenden Fall: Beispiel An der AB-GbR sind die Brüder A und B zu jeweils ½ beteiligt. Die GbR hält seit mehr als fünf Jahren...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 9. Klagen im Rahmen des § 2288 BGB

Rz. 181 Erfüllt der Erbe nicht freiwillig die Beschaffung des vermachten Gegenstandes bzw. kommt er dem außergerichtlichen Verlangen des Vermächtnisnehmers auf Beseitigung der Belastung nicht nach, ist der Vermächtnisnehmer gezwungen, Klage zu erheben. Rechtsgrundlage ist § 2288 Abs. 1, 2 S. 1 BGB.[382] Ist der Beschenkte nicht freiwillig bereit den Gegenstand an den Vermäch...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Das Recht zur Besteuerung des Veräußerungsgewinns einer Immobilie wird nach Art. 13 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland dem Staat des Belegenheitsorts zugewiesen. Die durch eine Veräußerung von in Deutschland belegenen Grundstücken entstandenen Gewinne werden gem. §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. f, 15 EStG besteuert, wenn – bei Abwesenheit einer Betriebsstätte oder eines ständi...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Erfüllung eines Wohnungsrechtvermächtnisses

Rz. 153 Nach § 1093 BGB ist das Wohnungsrecht eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Es ist beim Wohnungsrechtvermächtnis für die Grundbucheintragung die dingliche Einigung nach § 873 BGB erforderlich. Zusätzlich ist die Eintragungsbewilligung in der Form des § 29 BGO abzugeben. Der Antrag auf Eintragung ist durch den Berechtigten formlos gem. § 13 GBO möglich. Nach § 39...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / d) Erlöschen und Unterlassen des Bestimmungsrechts

Rz. 56 Das Bestimmungsrecht ist nicht übertragbar.[139] Bei Geschäftsunfähigkeit oder Tod des Bestimmungsberechtigten erlischt es.[140] Die Mitglieder des vom Erblasser bestimmten Personenkreises werden dann gem. § 2151 Abs. 3 S. 1 BGB Gesamtgläubiger. Wenn der Erblasser bei dieser Fallgestaltung trotzdem eine Drittbestimmung wünscht, muss er einen Ersatzbestimmungsberechtig...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Dingliche Absicherung

Rz. 99 Da sowohl der Schenkungswiderruf als auch der Rücktritt lediglich schuldrechtliche Wirkung haben, müsste sich der Schenker im Fall der Insolvenz des Beschenkten, wenn er von einem vertraglichen Rückabwicklungsrecht Gebrauch macht, mit einer Quote zufriedengeben. Auch in sonstigen Fällen wäre er zudem für die Rückabwicklung von der Mitwirkung des Beschenkten abhängig. ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Nach dem Eintritt des Erbfalls

Rz. 180 Nach dem Eintritt des Erbfalls ist ein Sicherungsanspruch eventuell gegeben. Der Bedachte muss Verfügungsanspruch und -grund glaubhaft machen. Dies bedeutet bei § 2288 BGB, dass der Bedachte alle Anspruchsvoraussetzung darlegen muss.[378] Die einstweilige Sicherung und das Hauptsacheverfahren können parallel betrieben werden, da bei der einstweiligen Verfügung nur di...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 54 Trennt sich der Übergeber bereits lebzeitig von einem Teil seines Vermögens, der noch mit Verbindlichkeiten belastet ist, möchte er i.d.R., dass der Übergeber auch die bestehenden Verbindlichkeiten übernimmt. So soll bei der Übergabe einer fremdfinanzierten Immobilie der Übernehmer i.d.R. auch die noch bestehenden Darlehensverpflichtungen (Zins und Tilgung) übernehmen...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Entstehung des dinglichen und die Sicherung des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts

Rz. 124 Das dingliche Vorkaufsrecht bedarf als beschränkt dingliches Recht zu seiner Entstehung der Einigung und Eintragung gem. § 873 BGB im Grundbuch. Bezieht sich das schuldrechtliche Vorkaufsrecht auf ein Grundstück, so kann der bedingte Eigentumsübertragungsanspruch gem. § 883 BGB durch eine Vormerkung gesichert werden. Beide – schuldrechtliches und dingliches Vorkaufsr...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Verfügung gegenüber der Erbengemeinschaft

Rz. 40 § 2040 Abs. 1 BGB gilt auch entsprechend für Verfügungen gegenüber der Erbengemeinschaft, obgleich dies vom Wortlaut nicht ausdrücklich umfasst ist. Es folgt jedoch aus dem Rechtsgedanken des Abs. 1: Würde bspw. lediglich ein Miterbe auf Auflassung eines Grundstücks im Klagewege in Anspruch genommen und verurteilt werden, so nützt dem Gläubiger das rechtskräftige Urte...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 11. Vermächtnis und Verjährung

Rz. 183 Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts[389] ist am 1.1.2010 in Kraft getreten. In Bezug auf das Vermächtnis ist die Streichung des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. zu beachten. Folge ist, dass der Vermächtnisanspruch jetzt nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB innerhalb von drei Jahren verjährt.[390] Beginn der Verjährungsfrist ist der Ablauf des Jahres, in dem der ...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 2. Kauf von Ferienwohnungen

Für Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist der Kauf von Ferienwohnungen nur in den sog. Touristenkantonen und innerhalb dieser Touristenkantonen nur in den darin vorgesehenen sog. Fremdenverkehrsorten zulässig. Dabei beschränkt Art. 11 Abs. 2 BewG das gesamtschweizerisch zulässige Bewilligungskontingent auf 1.500, wobei dieses Kontingent auf die einzelnen K...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / g) Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 114 Der Inhalt des Wohnrechts besteht in dem Recht, ein ganzes Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Ein Wohnrecht kann sowohl schuldrechtlich als auch dinglich vereinbart werden (§ 1093 BGB). Das Vermächtnis dinglicher Wohnrechte bietet dem Erblasser die Möglichkeit, einer bestimmten Person die wirtschaftliche Nutzung des Grund...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 13. Einziehung von Forderungen

Rz. 228 Der Nachlassverwalter kann Forderungen einziehen. Der in Anspruch genommene Schuldner kann nicht einwenden, der geltend gemachte Betrag werde zur Befriedigung der Gläubiger nicht benötigt. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Erbe als Schuldner in Anspruch genommen wird. Dies ergibt sich aus der Stellung des Nachlassverwalters nach außen. Dieser hat die primäre Aufga...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Vergleich zur Übertragung von unmittelbar gehaltenem Vermögen

Rz. 71 Der bereits erwähnte Abzugsbetrag und vor allem der Verschonungsabschlag i.H.v. 85 % oder sogar 100 % sind erhebliche schenkung- bzw. erbschaftsteuerliche Vorteile des betrieblichen Vermögens gegenüber dem Privatvermögen. Aufgrund der bereits dargestellten Verwaltungsvermögensregelung gestaltet sich die Umwandlung von Privat- in Betriebsvermögen allerdings seit der Er...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundsätzliches

Rz. 779 § 3 GrEStG regelt die allgemeinen Ausnahmen von der Besteuerung. Diese verhindern nicht, dass der Erwerb als solcher grundsätzlich steuerbar bleibt, sie haben lediglich eine Steuerbefreiung für den in Rede stehenden Erwerb zur Folge. Dabei ist jeder grunderwerbsteuerlich relevante Erwerb stets isoliert zu betrachten und daraufhin zu prüfen, ob bzw. welcher Befreiungs...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / V. Verbot der Einzelzwangsvollstreckung

Rz. 68 Einzelzwangsvollstreckungen sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig, §§ 89, 90 InsO. Für die Immobiliarzwangsvollstreckung bewirkt das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO in Bezug auf persönliche Nachlassgläubiger Folgendes: Eine Zwangshypothek kann nicht mehr im Grundbuch eingetragen werden, der Eintrag selbst wäre ein Akt der Zwangsvollstreck...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 3. Anfechtungsgrund

Rz. 65 Als Anfechtungsgrund kommt auch ein Irrtum über wertbildende Merkmale oder den Bestand des gegenwärtigen Vermögens des Erblassers in Betracht.[125] Bei notarieller Aufklärung könnten relevante Irrtümer aber schwer darzulegen sein.[126] Spätere Entwicklungen im Vermögen des Erblassers sind bei diesem Risikogeschäft unbeachtlich.[127] Ein Irrtum über eine verkehrswesentl...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Vor dem Eintritt des Erbfalls

Rz. 179 Vor dem Eintritt des Erbfalls steht dem Bedachten weder ein Anspruch auf Sicherung durch Arrest noch durch einstweilige Verfügung zu.[375] Auch die Eintragung einer Vormerkung bei einem Herausgabeanspruch bzgl. eines Grundstücks ist erst nach dem Erbfalleintritt möglich.[376] Ist im Erbvertrag allerdings eine schuldrechtliche Unterlassungsverpflichtung vereinbart wor...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Entstehen des Nießbrauchs

Rz. 14 Die rechtsgeschäftliche Bestellung des Nießbrauchs in einem Übergabevertrag setzt voraus:mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 10. Absicherung der Erfüllung durch einen Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 182 Der Erblasser kann dem Vermächtnisnehmer einen eigenen Anspruch auf Sicherung der Vermächtniserfüllung mitvermachen. Der Erblasser hat die Möglichkeit, mit dem Bedachten einen sog. Verfügungsunterlassungsvertrag abzuschließen. Der Erblasser verpflichtet sich dabei schuldrechtlich bereits zu Lebzeiten, nicht mehr über den Vermächtnisgegenstand zu verfügen.[384] Der Ve...mehr

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zfs 12/2023, zfs Aktuell / 4.1 Kein Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße, um einem ausparkenden Fahrzeug Platz zu machen (BGH, Urt. v. 10.10.2023 – VI ZR 287/22)

Mit Urt. v. 10.10.2023 (VI ZR 287/22) hat der BGH klargestellt, dass ein Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen (Vorschriftszeichen 220) nur zum unmittelbaren Rückwärtseinparken ("Rangieren") oder zum Rückwärtseinfahren von einem Grundstück auf die Straße ausnahmsweise erlaubt ist. Demgegenüber sei ein Rückwärtsfahren auch dann nicht erlaubt, wenn es dazu diene, erst zu einer fre...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 137 Der Vermächtnisanspruch als einseitiges Schuldverhältnis (§§ 241–304 BGB) wird durch dinglichen Übertragungsakt nach sachenrechtlichen Grundsätzen erfüllt. Die Erfüllung selbst hängt vom Vermächtnisinhalt ab.[277] Ist eine Forderung der Vermächtnisgegenstand, erfolgt die Erfüllung durch Abtretung. Bei Grundstücken haben eine Auflassung und die Eintragung im Grundbuch...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / I. Teilungsanordnung; Schweigepflichtentbindungserklärung

Rz. 183 Muster 7.13: Schweigepflichtentbindungserklärung Muster 7.13: Schweigepflichtentbindungserklärung Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit In der freien Verfügung über mein Vermögen vo...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Gemeiner Wert als oberster Wertmaßstab

Rz. 171 Gem. § 12 Abs. 1 ErbStG ist der gemeine Wert i.S.v. § 9 BewG im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung als oberster Wertmaßstab anzusehen.[221] Nach Auffassung des BFH handelt es sich beim gemeinen Wert um den Verkehrswert,[222] weil nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG eine gedachte Veräußerung zu unterstellen ist. Dennoch enthält das BewG vielerlei Vorgaben für die E...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 81 Das Sachvermächtnis ist nachfolgend die vermächtnisweise Zuwendung einer Sache gem. § 90 BGB. Dies können ein Grundstück, ein Pkw oder sonstige Gegenstände sein. Zu beachten ist, dass der vermachte Gegenstand bis zum Eintritt des Erbfalls eventuell nicht mehr im Nachlass vorhanden ist. Es ist dann anerkannt, dass bei Veräußerung des Gegenstandes seitens des Erblassers...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Einzelfallabwägung

Rz. 91 Die Beurteilung ob eine Maßnahme ein Fall der "ordnungsmäßigen" Verwaltung ist, bleibt stets einzelfallabhängig. Fraglich ist es bspw., ob man den Abschluss von Mietverträgen als einen Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung ansehen kann. Dies lässt sich nicht generell beantworten: Die Vermietung von Nachlassgegenständen ist fraglos eine Maßnahme der Verwaltung[241] und a...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Verfügung über Geldvermögen

Rz. 34 Bei Geldvermögen, das vom Vorerben verwaltet wird, ist zunächst zu unterscheiden zwischen Geld, das für die laufende Verwaltung benötigt wird, und Geld, das "dauernd anzulegen" ist. Liquide Mittel können auch größere Geldbeträge sein, wenn z.B. die Liquidität einer Firma erhalten werden muss. Im Einzelfall hat hier eine Klärung zu erfolgen, die sich in Anlehnung an ei...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Unwirksamkeit der Verfügung über Nachlassgegenstände

Rz. 24 Liegt ein gem. § 2033 Abs. 2 BGB unwirksamer Vertrag vor, so ist zu prüfen, ob der gewünschte Erfolg im Wege einer Umdeutung gem. § 140 BGB erreicht werden kann. Dies ist bspw. dann möglich, wenn der Nachlass lediglich nur noch aus einem Gegenstand besteht. In diesem Fall kann in der Verfügung über den Anteil am Nachlassgegenstand eine Verfügung über den Erbteil selbs...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VII. Testamentsvollstreckung und Kollisionsrecht

Rz. 33 Die Testamentsvollstreckung unterliegt dem Erbstatut.[52] Somit hat das Erbstatut Bedeutung für die rechtliche Einordnung und die Beurteilung der Zulässigkeit der Testamentsvollstreckerernennung, die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung selbst, die Einzelbefugnisse des Testamentsvollstreckers, seine Rechtsstellung nebst seiner Entlassung.[53] Bis zur Einführung der...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Erwerb aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts

Rz. 44 Zu dieser Gruppe gehören nur Erwerbstatbestände aufgrund dieses Rechts selbst, also ohne Hinzutreten eines Rechtsgeschäfts. Hierzu zählen die Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (§§ 946 ff. BGB), Ersitzung (§ 937 BGB), der dem Grundeigentümer zustehende Schatzanteil (§ 984 BGB) und die Annahme einer dem Erblasser angefallenen Erbschaft (§ 1952 BGB). Bei Grundstücken...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / b) Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Neben der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es aber auch in der Schweiz eine beschränkte Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit, die u.a. durch die folgenden Anknüpfungspunkte begründet wird:mehr

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ZErb 12/2023, Zur Anhörung ... / Leitsatz

1. Beantragt der Kindesvater als befreiter Vorerbe die Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch, welcher dem Schutz seiner Kinder als minderjährigen Nacherben dient, kann auch die mit dem Vorerben verheiratete Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin der Nacherben angehört werden. 2. Sollte die mitsorgeberechtigte Kindesmutter die tatsächlichen Angaben, die für eine nich...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / III. Grundstücksvermächtnis oder Herausgabeanspruch aus §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 53 Bei einem Grundstücksvermächtnis sehen die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes wie folgt aus:mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. Vermögenssteuer

Alle Kantone,[16] nicht jedoch der Bund, erheben auf das Reinvermögen von natürlichen Personen eine allgemeine Vermögenssteuer. Dabei gilt das sog. Stichtagsprinzip, d.h. Bemessungsgrundlage bildet das steuerlich relevante Vermögen per 31. Dezember. Es gelten die folgenden Grundsätze:[17]mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 6. Wohnungsrecht in der Zwangsversteigerung

Rz. 115 Nach § 92 Abs. 2 ZVG hat der Wohnungsberechtigte beim Erlöschen desselben aufgrund der gesetzlichen Regeln des ZVG einen Anspruch auf Wertersatz des Wertes aus dem Versteigerungserlös durch Zahlung einer Geldrente, die dem Jahreswert des Wohnungsrechts entspricht. Im Übrigen gelten die Regelungen wie beim Nießbrauch. Muster 6.24: Wohnungsrechtvermächtnis Muster 6.24: ...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Grundzüge

Rz. 21 Das seit 1.4.1965 geltende Wohngeldgesetz (WoGG) – das rechtlich Bestandteil des Sozialgesetzbuchs ist (vgl. § 68 Nr. 10 SGB I), so dass bspw. die Rückforderungsrechte des Allgemeinen Sozialverwaltungsrechts (SGB X), entsprechend gelten –, gewährt einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) bzw. zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (sog. Lastenzuschuss)[17]...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Ertragsteuerrecht

Rz. 56 Die Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Übernehmer führt bei ihm zu Anschaffungskosten. Dies gilt selbst dann, wenn die übernommenen Verbindlichkeiten nicht im wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhang mit dem übertragenen Vermögensgegenstand stehen.[100] Beim Übergeber kann bei der (teil-)entgeltlichen Übertragung ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn e...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / g) Gegenständlich beschränkter Erbschein

Rz. 85 Der gegenständlich beschränkte Erbschein, ist ein Erbschein, der mit Beschränkung auf bestimmte Nachlassgegenstände erteilt wird, § 352c FamFG. Er bezeugt also das Erbrecht in Bezug auf bestimmte im Inland gelegene Nachlassgegenstände. Rz. 86 Muster 15.11: Fremdrechtserbschein Muster 15.11: Fremdrechtserbschein Nachstehend wird bezeugt, dass der am _____________________...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Muster

Rz. 111 Eine typische Rückabwicklungsvereinbarung in einem Schenkungsvertrag über eine Gesellschaftsbeteiligung könnte folgendermaßen aussehen: Muster 17.2: Vereinbarung eines Rückforderungsrechts Muster 17.2: Vereinbarung eines Rückforderungsrechtsmehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Ablauf der Abwicklungsvollstreckung (Generalvollstreckung)

Rz. 152 Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers ist die zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Zu unterscheiden ist hierbei die Anordnung und der bloße Wunsch des Erblassers. Nur erstere ist vom Testamentsvollstrecker auf jeden Fall – auch gegen den Willen der Erben oder sonstiger Dritter – zu beachten. Demzufolge hat der Testamentsvollstrecker seine...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / III. Berücksichtigung möglicher Entwicklungen

Rz. 20 Stets sollte der Berater auch die Entwicklung des Vermögens im Auge behalten. In personeller Hinsicht ist darauf zu achten, dass das Vermögen nicht einseitig einem Ehegatten zugeordnet ist. Es besteht sonst die Gefahr, dass erbschaftsteuerliche Freibeträge verschenkt werden. Ferner sollte gerade bei größeren Vermögen darauf geachtet werden, dass Vermögen vorhanden ist...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Einheits- und Trennungslösung

Rz. 137 Zunächst ist zu fragen, ob die Ehegatten das beiderseitige Vermögen als Einheit betrachtet haben und dies auch einheitlich an die nächste Generation übergeben wollten, ohne den Überlebenden, ggf. über §§ 2286, 2287 BGB hinaus, binden zu wollen (Einheitslösung), oder ob die Vermögensmassen getrennt behandelt werden sollten, sodass für das Vermögen des Erstversterbende...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 388 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 389 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Ges...mehr