Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1.1 Grundsteuermessbeträge

Rz. 4 Steuergegenstand der GrSt ist nach § 2 GrStG der Grundbesitz i. S. d. BewG, d. h. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsgrundstücke und Grundstücke im Grundvermögen. Die GrSt ergibt sich aus der Multiplikation des Steuermessbetrags oder des Zerlegungsanteils mit dem als Hebesatz festgelegten Prozentsatz.[1] Örtlich zuständig für die Festsetzung und Zerlegung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Miete (Nutzungsüberlassung)

Literatur: Gebel/Merz, DStZ 2011, 145; Kohlhaas, BB 2017, 474; Renner, DStZ 2017, 458; Behrenz, IStR 2022, 865. Wird ein Haus oder eine Wohnung, deren Eigentümer die Kapitalgesellschaft ist, ohne oder zu einem zu geringen Mietzins einem Gesellschafter überlassen, liegt in der nicht vereinbarten Miete eine verhinderte Vermögensmehrung und damit eine verdeckte Gewinnausschüttun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erbbaurecht

Für die Angemessenheit des Erbbauzinses gelten die Regeln über den Mietzins entsprechend.[1] Der Erbbauzins muss den Umfang der durch das Erbbaurecht begründeten Rechte widerspiegeln, also etwa den Wert des überlassenen Grundstücks (bebaut oder unbebaut; erschlossen oder nicht erschlossen; Industrie- oder Bauland) sowie die Verteilung der Lasten (GrSt und andere Kosten). Ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Verwaltung der Realsteuern durch Landesfinanzbehörden (Abs. 2)

Rz. 7 § 22 Abs. 2 AO regelt den Fall, dass in einem Land zwar Gemeinden bestehen, diesen die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern aber nicht übertragen wurde. Obwohl es sich dabei ausgehend von Art. 108 Abs. 2 GG um den gesetzlichen Normalfall handelt, hat die Regelung zzt. nur für Bremen (mit den Gemeinden Bremen und Bremerhaven) Bedeutung. Bremen hat den Gemeinden die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kündigung

Eine Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung kann darin bestehen, dass die Gesellschaft von einer ihr rechtlich zustehenden Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, obwohl sie sich dadurch von einem sich für sie ungünstig entwickelnden Dauerrechtsverhältnis hätte lösen oder aufgrund der dann notwendig werdenden Neuverhandlungen bessere Bedingungen hät...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Non-Profit-Gesellschaften

Literatur: Gröpl, StuW 1997, 131 Eine Kapitalgesellschaft ist immer auf die Erzielung eines eigenen Ergebnisses ausgerichtet. Es kann daher steuerlich nicht anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung oder ihrer tatsächlichen Geschäftsführung Aufgaben nur im Interesse und auf Rechnung ihrer Gesellschafter erfüllt und daher die Entgelte im Leistungsverkehr mit den Gesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ausländisches Recht

Literatur: Behrenz, IStR 2022, 865 Ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist nach deutschem Steuerrecht zu beurteilen. Das gilt auch, wenn die auskehrende Gesellschaft im Ausland ansässig ist und nach ausl. Recht errichtet wurde. Allerdings richtet sich die Frage, ob die Körperschaft eine Vermögensminderung erlitten oder eine Vermögensmehrung unterlassen hat, bei Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gebäude

Literatur: Schäfer, DStZ 1991, 40 Errichtet die Gesellschaft auf dem Grundstück des Gesellschafters ein Gebäude, so geht damit das Eigentum an dem Gebäude auf den Gesellschafter über, wenn es nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde.[1] In dem Verlust des Eigentums an dem Gebäude liegt eine Vermögensminderung für die Gesellschaft, die mangels einer angemessene...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafterkosten

Eine Vermögensminderung der Körperschaft liegt darin, dass sie sich nicht auf die Erfüllung der eigenen Aufgaben beschränkt, sondern die Kosten für Aufgaben übernimmt, die an sich der Gesellschafter zu erfüllen hätte.[1] Beispiele sind etwa Pensionszusagen der Gesellschaft für Arbeitnehmer, die im Betrieb des Gesellschafters beschäftigt sind[2], die Übernahme von Erschließun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verwaltung der Realsteuern in Ländern ohne Gemeinden (Abs. 3)

Rz. 10 Nach § 22 Abs. 3 AO gilt Abs. 2 sinngemäß, soweit einem Land nach Art. 106 Abs. 6 S. 3 GG das Aufkommen der Realsteuern zusteht, weil in dem betreffenden Land keine Gemeinden bestehen. Dies ist in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg der Fall. Da in beiden Ländern jeweils mehrere FÄ bestehen, ist nur die Verweisung auf Abs. 2 S. 2 von praktischer Bedeutung.[1] Die Verwa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.6 Gesetzliche Ansprüche

Rz. 171 Nach der Rechtsprechung[1] ist auch bei gesetzlichen Ansprüchen[2] eine vorherige, klare und eindeutige Vereinbarung erforderlich, weil es trotz des zivilrechtlichen Bestehens der Ansprüche in der Hand von Gesellschaft und Gesellschafter liege zu entscheiden, ob eine Beziehung zwischen ihnen schuldrechtlicher Art sein soll. Nur wenn dies der Fall ist, müssen Ansprüch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vermögensminderung

Literatur: Ahmann, DStZ 1998, 495 Eine Vermögensminderung der Körperschaft im Interesse des Gesellschafters beruht auf gesellschaftsrechtlicher Veranlassung und ist daher eine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Sie ist gegeben, wenn die Steuerbilanz nach der fraglichen Handlung ein geringeres Vermögen ausweist als eine (fiktive) Steuerbilanz ohne diese Handlung bzw. bei Durchfü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Stille Gesellschaft

Literatur: Schulze zur Wiesche, FR 1977, 492; Bitsch, GmbHR 1983, 56; Bitz, GmbHR 1997, 769 Die Bildung einer typischen stillen Gesellschaft zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter ist zulässig.[1] Bei einer unangemessenen Begünstigung des typisch Stillen bei der Gewinnverteilung kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.[2] Für einen Stillen, der g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verzicht

Eine Vermögensminderung kann auch daraus resultieren, dass die Körperschaft auf eine vermögenswerte Position zugunsten eines Dritten – z. B. in einem Vergleich – verzichtet, um dadurch den Weg für einen günstigen Vertrag zwischen einem Gesellschafter und dem Dritten frei zu machen.[1] Eine derartige unterlassene Vermögensmehrung liegt auch vor, wenn Gesellschaft und Gesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftschancen

Literatur: Röhricht, Wpg 1992, 766, 775; Thiel, DStR 1993, 1801; Gosch, DStR 1995, 1863; Wichmann, INF 1995, 715; Lawall, DStR 1996, 605; Schmid, DStZ 1996, 458; Wassermeyer, DStR 1997, 681; Weisser, GmbHR 1997, 429; Schulze- Osterloh, StuW 1994, 131; Gosch, DStR 1997, 442; Müller, BB 1997, 1441; Herlinghaus, GmbHR 2003, 373; Steck, GmbHR 2005, 1157; Serg, DStR 2005, 1916; W...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunäc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.3 Zeitpunkt der Gesellschafterstellung

Rz. 57 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn der Begünstigte im maßgebenden Zeitpunkt [1] Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung ist.[2] Maßgebender Zeitpunkt ist dabei grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem die Körperschaft sich verpflichtet, die Zuwendung vorzunehmen bzw. wenn sie dies ohne Verpflichtung tut, der Zeitpunkt der Zuwen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalerhöhung

Literatur: Schulze zur Wiesche, BB 1992, 1686, 1689; Tiedke/Wälzholz, GmbHR 2001, 223; Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Schulze zur Wiesche, DStZ 2017, 451, 453. Kapitalerhöhungen führen grundsätzlich nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil es an der Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung und der Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag nach § 4 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 5 Die Höhe (Bewertung) der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 266 Da die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Gesellschaft in einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung besteht, ist ihre Höhe damit gleichzeitig festgelegt. Sie besteht in dem erlittenen Vermögensnachteil bzw. der verhinderten Vermögensmehrung der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung mit dem Betrag der Vermögens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bilanzierungs- und Buchungsfehler

Literatur: Assmann, StBp 2007, 321; Paus, DStZ 2008, 650. Keine verdeckte Gewinnausschüttung sind Fehler in der Buchführung, die zivilrechtlich keine Wirkung haben können.[1] Es fehlt dann an einer Handlung, die der Gesellschaft zurechenbar ist.[2] Diese Fehler führen zu einer falschen Bilanz, die durch eine Bilanzberichtigung zu korrigieren ist.[3] Buchungsfehler i. d. S. lie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.5 Träger steuerlicher Pflichten

Rz. 17 Nach § 393 Abs. 1 S. 2 AO sind im Besteuerungsverfahren Zwangsmittel gegen den "Steuerpflichtigen" unzulässig. Der hier verwendete Begriff ist i. S. d. § 33 AO zu verstehen.[1]"Steuerpflichtiger" ist nach § 33 Abs. 1 AO, wer "ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat". Dies ist der in dem Strafverfahren Beschuldigte oder Angeklagte, der Tr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Lagefinanzamt (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten ist für die gesonderte Feststellung das sog. Lagefinanzamt zuständig. Dies ist dasjenige FA, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder das Mineralgewinnungsrecht liegt. Bei Erstreckung über den Bezirk mehrerer FÄ ist das FA zustän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einschränkungen bei der Opt... / 2 Zusätzliche Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG

Vermietet der Unternehmer an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen Gebäude oder Gebäudeteile nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei oder führt er andere steuerbefreite Grundstücksumsätze an diese Abnehmer aus, müssen für einen zulässigen Verzicht auf die Steuerbefreiung immer die weiteren Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG geprüft werden. Die Einschränkung bei der Optio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einschränkungen bei der Opt... / 2.2 Besonderheiten bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 11.11.1993 und Fertigstellung bis 31.12.1997

Bei Gebäuden, bei denen mit dem Bau vor dem 11.11.1993 begonnen und die auch vor dem 1.1.1998 fertiggestellt wurden, kann der leistende Unternehmer die in § 9 Abs. 2 UStG aufgeführten Leistungen steuerpflichtig behandeln, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und das Grundstück für seine unternehmerischen Zwecke verwendet. Soweit diese Voraussetzungen gegeben sind,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Zuständigkeit des Verwaltungsorts (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften, die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit sind und die nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellen sind, ist das FA zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte ausgeht[1], oder, wenn die Verwaltung dieser Einkünfte im G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3.2.2 Belegenheit des Vermögens

Rz. 10 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 AO richtet sich die Zuständigkeit in erster Linie danach, im Bezirk welches FA sich das Vermögen des Stpfl. bzw. – wenn dies auf mehrere FÄ zutrifft – der wertvollste Teil des Vermögens befindet. Nach der Verwaltungsauffassung kommt es dabei nur auf solche Vermögenswerte an, die zum Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG gehören.[1] Abweichend von §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.1 Vorsteuerabzugsberechtigung bei dem Leistungsempfänger

Wurde mit dem Bau eines Gebäudes ab dem 11.11.1993 begonnen oder das Gebäude erst ab dem 1.1.1998 fertiggestellt, kann eine Option bei der Nutzungsüberlassung von Grundstücken nur nach der einschränkenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in der aktuellen Fassung erfolgen. Eine Option auf die Steuerpflicht ist nur dann möglich, wenn der Mieter bezüglich der ihm gegenüber ausgef...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 3 Praxisfälle zur Nebenleistung

Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, liegen in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen vor: Transportkosten und Transportversicherung im Zusammenhang mit ausgeführten Lieferungen, Nebenkosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken – hier ist insbesondere darauf zu achten, dass bei steuerpflichtiger Vermietung alle Nebenleistungen (unabh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 1 Definition und Rechtsfolgen der Nebenleistung

Eine Nebenleistung liegt vor, wenn ein Unternehmer in der Folge der vereinbarten Hauptleistung auch Leistungen erbringt, an denen der Leistungsempfänger kein eigenständiges Interesse hat. Eine solche unselbstständige Nebenleistung ist dann gegeben, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einschränkungen bei der Opt... / Zusammenfassung

Überblick Bei steuerfreien Vermietungsumsätzen oder anderer Überlassung von Grundstücksteilen kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt. Der Gesetzgeber hat in zwei Schritten Mitte der achtziger Jahre und Mitte der neunziger Jahre die Möglichkeiten bei der Option in diesen Fällen durch wei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einschränkungen bei der Opt... / 1 Allgemeine Voraussetzungen für die Option

Grundsätzlich kann ein Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerfreiheit bestimmter steuerfreier Umsätze verzichten, wenn er die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt.[1] Bei der Nutzungsüberlassung im Zusammenhang mit einem Grundstück treten aber neben diese allgemeine Anforderung noch weitere Voraussetzungen, die in § 9 Abs. 2 UStG geregelt si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 18 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für alle Fälle, in denen nach § 180 AO Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind oder festgestellt werden können. Abs. 1 regelt die örtliche Zuständigkeit für die verschiedenen Fälle der gesonderten Feststellung in Abhängigkeit von der Art des Betriebs oder Vermögens bzw. der Art der daraus erzielten Einkünfte. Nach Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 26 AO bezieht sich ausschließlich auf den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit, nicht hingegen den der sachlichen Zuständigkeit.[1] Im Fall der sachlichen Zuständigkeit müssen die Voraussetzungen im Zeitpunkt der Amtshandlung vorliegen.[2] Insoweit kann die nicht mehr zuständige Behörde allenfalls noch im Wege der Amtshilfe tätig werden.[3] Ein Zuständigkeitswechsel i....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3 Betreiben des Unternehmens

Rz. 7 Örtlich zuständig ist nach § 21 Abs. 1 S. 1 AO das FA, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend betreibt. Da diese Voraussetzung nicht an mehreren Orten zugleich erfüllt sein kann, ist es ausgeschlossen, dass nach dieser Vorschrift mehrere FÄ nebeneinander für denselben Unternehmer zuständig sind.[1] Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 17 AO enthält keine Sachregelung zur örtlichen Zuständigkeit, sondern ordnet lediglich an, dass sich die örtliche Zuständigkeit nach den folgenden Vorschriften richtet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit beruhen auf Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und weisen die örtliche Zuständigkeit zumeist der Finanzbehörde mit der ger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Zuständigkeitsregelungen außerhalb der §§ 18-29 AO

Rz. 5 Gem. § 17 AO richtet sich die Zuständigkeit nur vorbehaltlich einer anderen Bestimmung nach den Vorschriften der §§ 18 – 29 AO. Vorschriften, die anderes bestimmen, sind sowohl in der AO als auch in den Einzelsteuergesetzen enthalten. Dabei kann es sich um solche handeln, die die Zuständigkeit für nicht unter § 18 AO fallende Feststellungsverfahren oder nicht unter die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.5 Erfolgsrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen

Rz. 34 In Abhängigkeit der Art der Erfüllung der einzelnen Leistungsverpflichtungen kommen nach IFRS 15 für die Erlösrealisierung 2 alternative Modelle zur Anwendung: die zeitpunkt- und die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung. Gem. IFRS 15.38 Satz 1 prüft ein Unternehmen zunächst die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung, da andernfalls eine zeitpunktb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und ähnliche Umsätze (§ 4 Nr. 12 UStG)

Rz. 133 Die vom Gesetzgeber von Anfang an in § 9 UStG vorgesehene Möglichkeit, gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsleistungen und ähnliche Umsätze als steuerpflichtig zu behandeln, hat wohl die größte praktische Bedeutung bei der Anwendung des § 9 UStG. Ob sich wirtschaftlich die Behandlung von gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Umsätzen als steuerpflichtig lohnt, mus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Besonderheiten bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung (§ 9 Abs. 3 UStG)

Rz. 187 Wie in Rz. 17 und 30 erwähnt, regelt seit dem 1.1.2002 der zu diesem Zeitpunkt an den bisherigen § 9 UStG angefügte Abs. 3 die Frist, bis zu der bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung vom Vollstreckungsschuldner von § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht werden kann. Rz. 188 Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit dieser Vorschrift wie folgt ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 5 Um die aufgezeigten Nachteile der Steuerbefreiung mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, wurde bei der Konzeption der Mehrwertsteuer in Deutschland in Umsetzung des Regelungsauftrags in der 1. und 2. EG-RL zum 1.1.1968 von Anfang an vorgesehen, den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, bestimmte steuerfreie Umsätze durch Verzicht auf die Steuerbefreiungen fr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2 Rechtslage gem. § 9 Abs. 2 UStG ab dem 1. Januar 1994

Rz. 165 Mit der Neufassung des § 9 Abs. 2 UStG durch das StMBG zum 1.1.1994 (Rz. 14) lebt die a. F. des § 9 Abs. 2 UStG zwar noch indirekt über die in Rz. 157ff. dargestellte Übergangsregelung in § 27 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG weiter fort; sie ist aber zugleich von dem neuen Wortlaut des § 9 Abs. 1 UStG mitumfasst, denn ab dem 1.1.1994 ist danach der Verzicht auf die Steuerbef...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Unternehmen im Ganzen

Rz. 411 Die Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass – neben der Möglichkeit, einen gesondert geführten Teilbetrieb zu veräußern – ein Unternehmen im Ganzen übertragen wird. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten unternehmeris...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr