Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Die Gesellschaft, eine KG, ist seit dem 6.4.1967 im Handelsregister des AG Charlottenburg eingetragen. Als Kommanditist der Gesellschaft ist im Handelsregister u.a. zur laufenden Nr. 7 LR in Tettnang mit einer Einlage i.H.v. 73.552,90 EUR erfasst. Er verstarb am 27.3.2021. Der gemeinschaftliche Erbschein des AG Tettnang vom 8.6.2021 weist als seine Erben D LR zu ½ sowie je...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Tz. 15 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen erfolgt nach den §§ 232–242 BewG. Anders als früher, bleibt dabei der Wohnteil außen vor (§ 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG). Dieser ist nach den Regelungen für das Grundvermögen zu bewerten. Da kein Bundesland für die Wertermittlung des land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / C. Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964

Rz. 31 [Autor/Stand] Gemäß § 21 Abs. 1 BewG wird der Einheitswert allgemein in Zeitabständen von je sechs Jahren festgestellt. Der letzte tatsächliche Hauptfeststellungszeitpunkt war der 1.1.1964. Seit diesem Zeitpunkt wurde seitens der Finanzverwaltung keine Hauptfeststellung mehr durchgeführt. Dies beruht auf Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BewÄndG 1965 i.d.F. des Art. 2 des Gesetzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkleistung/Werklieferung / 3.1 Steuerbarkeit und Steuerpflicht

Die Einstufung als Werklieferung oder als Werkleistung ist insbesondere für die Bestimmung des Orts der ausgeführten Leistung und die Anwendung einer Steuerbefreiungsvorschrift von Bedeutung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 240 Kleinga... / 2 Kleingartenland und Dauerkleingartenland als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 240 Abs. 1 BewG gelten Kleingartenland und Dauerkleingartenland i. S. d. Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) [1] als eigenständig zu bewertende Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sofern sie nicht durch eine Bebauung zweckentfremdet und damit als Grundvermögen zu erfassen sind (Rz. 11).[2] Mit dieser Fiktion wird die bisherige Verwaltungs- und Rechtspraxis be...mehr

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Roscher, BewG § 242 Übrige ... / 3.1 Binnenfischerei (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 15 Als Binnenfischerei wird die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern aufgrund von Fischereiberechtigungen verstanden. Hierzu gehört die Fischerei in stehenden Gewässern und in fließenden Gewässern einschließlich der Kanäle.[1] Die Hochsee- und Küstenfischerei gehören hingegen als gewerbliche Betätigungen nicht zur Landwirtschaft.[2] Bewertungsrechtlich ist unerheblic...mehr

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Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgt im reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrecht durch eine standardisierte Bewertung der Flächen und der Hofstellen unter der Prämisse einer weitgehenden Automation des Bewertungs- und Besteuerungsverfahrens. Da hierdurch auf einzelbetriebliche Differenzierungen und Abgrenzungen des Grund und Bodens ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Wirtschaftliche Eingliederung

Rz. 231 Die wirtschaftliche Eingliederung setzt voraus, dass die Organgesellschaft und der Organträger in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wirtschaftlich am Markt tätig sind. Dabei soll die Organgesellschaft gemäß dem Willen des Organträgers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit diesem, es fördernd und ergänzend, wirtschaftl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Entwicklung

Rz. 374 Nach Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Umsätze bewirken, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder Umsätzen Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgabe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.2 Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit

Rz. 395 Um einen Betrieb gewerblicher Art zu unterhalten, muss die Tätigkeit der jPöR eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit entspricht dabei der allgemeinen Definition des § 2 Abs. 1 UStG (Rz. 76). Nach gefestigter ertragsteuerrechtlicher Interpretation ist eine wirtschaftliche Tätigkeit dann gegeben, wenn die Voraussetzungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende Kapitalgesellschaft handelt oder ein Einzelunternehmen [1], wenn es sich später um eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft

Rz. 46 Ein Gesellschafter/Mitglied eines unternehmerischen Zusammenschlusses erlangt grundsätzlich nicht aufgrund seiner Gesellschafter- oder Mitgliederstellung die Unternehmereigenschaft. Der Gesellschafter bzw. das Mitglied muss durch eigene wirtschaftliche Tätigkeit (selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht) die Unternehmereigenschaft erlangen. Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Entscheidung durch den Unternehmer

Rz. 344 Wird eine Eingangsleistung so genutzt, dass sich umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungs- oder Aufteilungswahlrecht ergibt, muss dieses Wahlrecht sich auch nachvollziehbar aus den Unterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmers ergeben. Ein Wahlrecht ergibt sich für einen Unternehmer aber nur in den Fällen, in denen er einen einheitlichen Gegenstand sowohl für seine unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6 Ruhen der unternehmerischen Betätigung

Rz. 320 Keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung liegt vor, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit nur vorübergehend ruhen lässt (vorübergehende Einstellung der Unternehmertätigkeit). Eine solche vorübergehende Einstellung der Unternehmertätigkeit ist dann anzunehmen, wenn aus den Begleitumständen die belegbare Absicht des Unternehmers erkennbar ist, die unternehmeris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Nationale Anwendung der unionsrechtlichen Bestimmungen

Rz. 382a Getrieben von den Vorgaben des EuGH und den systematischen Vorgaben der MwStSystRL hatte der BFH in diversen Urteilen in den vergangenen Jahren die bislang geltende – sehr ertragsteuerrechtlich geprägte – nationale Auslegung der gesetzlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 UStG immer weiter ausgehöhlt. Eine zeitnahe Umsetzung der Rechtsprechung des BFH war der FinVerw aller...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2.2 Unteilbare Leistungsbezüge

Rz. 354 Unteilbare Leistungsbezüge (z. B. die Anschaffung von Gegenständen), die sowohl unternehmerisch als auch für private Zwecke verwendet werden, ordnet der Unternehmer dem Unternehmen im Regelfall insgesamt oder gar nicht zu. Bei Bezug eines einheitlichen Gegenstands, der sowohl für unternehmerische als auch für nichtwirtschaftliche Zwecke verwendet werden soll, ist nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Einfluss des Unionsrechts auf die nationale Anwendung des Unternehmerbegriffs

Rz. 10 Das Unionsrecht hat einen immer größeren Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland, begründet durch den Anwendungsvorrang unionsrechtlicher vor den innerstaatlichen Normen, vgl. dazu ausführlich die Einführung in das EU-Recht. Es gibt kaum eine Entwicklung in der Rechtsauffassung bezüglich der Unternehmereigenschaft, die nicht durch die Re...mehr

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Roscher, BewG § 234 Betrieb... / 2.1.1 Landwirtschaftliche Nutzung (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die im Feststellungszeitpunkt (s. § 235 BewG) der Pflanzen- und Tierproduktion zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören die Acker- oder Grünlandflächen, die dem Ackerbau, dem Futterbau und der Tierhaltung (Veredlung) nach Maßgabe des § 241 BewG zu dienen bestimmt sind. Flächen, die dem Anbau von Tabak und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.4 Vorsteuer und Vorsteuerberichtigung

Rz. 194 Liegen die Voraussetzungen der Organschaft vor, hat der Organträger als der Unternehmer aus allen Eingangsleistungen des gesamten Organkreises den Vorsteuerabzugsanspruch. Für die Beurteilung, ob die Leistung für vorsteuerabzugsschädliche Ausgangsleistungen nach § 15 Abs. 1a bis Abs. 3 UStG oder ggf. im Rahmen einer Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG verwendet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beginn der Unternehmereigenschaft natürlicher Personen und Personengemeinschaften

Rz. 276 Die Unternehmereigenschaft beginnt nicht erst mit der Erbringung von Ausgangsleistungen, sondern schon mit den Vorbereitungshandlungen, die in direktem Zusammenhang mit einer geplanten unternehmerischen Betätigung stehen. Solche Vorbereitungshandlungen liegen ab dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden des Unternehmers ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 2 GrStG ist der inländische Grundbesitz i. S. d. Bewertungsgesetzes Steuergegenstand der Grundsteuer. Unter den Oberbegriff Grundbesitz subsumiert § 2 GrStG die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens, einschließlich d...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 1.4 Regelungszusammenhänge

Rz. 10 Nach § 2 GrStG ist der inländische Grundbesitz i. S. d. Bewertungsgesetzes Steuergegenstand der Grundsteuer. Unter den Oberbegriff Grundbesitz subsumiert § 2 GrStG die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 BewG) sowie die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grun...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.1 Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 37 In § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG wird der in § 232 Abs. 1 BewG normierte Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter nach ihrer Zweckbestimmung einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sein müssen, durchbrochen. Unter den in § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG bestimmten Voraussetzungen werden Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die im Feststellungszeitpu...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 1.1 Konzeption zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 2 Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist von der Entscheidung des BVerfG vom 10.4.2018 zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke des Grundvermögens in den alten Ländern grundsätzlich nicht unmittelbar betroffen. Eine Übertragung der maßgeblichen Gesichtspunkte der Entscheidung auf die Beurteilung der Vorschriften zur ...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Eintragung einer Sicherungshypothek

Richtet sich die Klage gegen die Eintragung von Sicherungshypotheken, ist nicht der zugrundeliegende Forderungsbetrag, sondern der volle Verkehrswert der Grundstücke als Streitwert anzusetzen, weil das insoweit zu berücksichtigende Interesse dahin geht, dass die belasteten Grundstücke insgesamt nicht haften.[1]mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 3 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bei absehbarer Zweckänderung innerhalb von sieben Jahren (Abs. 2)

Rz. 13 Die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung zwischen dem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und dem Grundvermögen sind in Fortführung der bisherigen Regelungen in §§ 33 und 68 BewG zur Einheitsbewertung in den §§ 232 und 243 BewG geregelt. Während in § 243 Abs. 1 der Begriff des Grundvermögens lediglich negativ zum Begriff des land- und forstwirtschaftlichen V...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 14 Nach der Grundsatzregelung in § 232 Abs. 1 S. 2 BewG gehören zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen setzt somit zunächst eine gewisse planmäßige und ständige Bewirtschaftung voraus.[1] Der Wille des Ei...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Duldungsbescheid

Bei einem Duldungsbescheid ergibt sich der Streitwert aus der Höhe der Steuerforderung, aufgrund derer der Duldungsbescheid erlassen wurde. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Wert des Vollstreckungsgegenstands niedriger ist; in diesen Fällen ist der niedrigere Wert als Streitwert anzusetzen.[1] Bei einem Grundstück ist der Grundstückswert, vermindert um die Grundstücksbelastun...mehr

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Roscher, BewG § 233 Abgrenz... / 2 Standortflächen für Windenergieanlagen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 233 Abs. 1 BewG gehören die Standortflächen der Windenergieanlagen (Standortflächen der Windenergieanlage einschließlich der dazugehörenden Betriebsvorrichtungen), in deren Umgriff land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft liegen, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Ausweislich der Gesetzesbegründung wol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 5 Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gehört zu den Vermögensarten, die gem. § 218 S. 1 BewG nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des BewG für Zwecke der Grundsteuer zu bewerten ist. Für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, sind gem. § 219 Abs. 1 BewG Grundsteuerwerte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 4.1 Grund und Boden (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 26 Der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Grund und Boden umfasst i. S. d. § 232 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BewG insbes. die Oberfläche und den Untergrund von Äckern (Ackerland), Grünland, die Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen sowie die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen. Als sonstige zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Flächen kommen z. B...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren: A... / 5 Beauftragung eines Subunternehmers für Werkleistung – kreditorischer Sachverhalt

Auch zwischen inländischen Unternehmern findet in den gesetzlich abschließend geregelten Fällen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, z. B. im Fall der Beauftragung eines Subunternehmers, der Bauleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken erbringt, durch einen Bauleistenden. Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger selbst nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbrin...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.8 Nicht abziehbare Beträge

Zeile 87 nimmt mit negativem Vorzeichen nicht abziehbare Beträge auf. Nach den Erläuterungen zum Formular fallen hierunter Aufwendungen, die in den vorstehenden Zeilen bereits als Betriebsausgaben erfasst wurden, den Gewinn jedoch nicht mindern dürfen. Als Beispiele werden unangemessene Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, etwa für einen "überdimensionierten Firme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren: A... / 8 Getrennte Erfassungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind die verschiedenen unter das Reverse-Charge-Verfahren fallenden Vorgänge nach unterschiedlichen Tatbeständen sortiert, gesondert zu melden. In der Buchführung sollten die Vorgänge deshalb über gesonderte Konten bzw. spezielle Steuerkennzeichen entsprechend separiert werden. Ab 2023 wurden die Vordrucke der Umsatzsteuervoranmeldung etwas v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Antragsteller: Im Inland ansässiger Unternehmer

Rz. 15 § 18g UStG setzt weiterhin voraus, dass der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, ein im Inland ansässiger Unternehmer ist. Die Vorschrift definiert die Inlandsansässigkeit nicht. Wegen der Gleichheit des Wortlauts kann insofern auf die Definition in § 14b Abs. 3 UStG abgestellt werden. Danach ist ein im I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 2.3.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über seinen ur...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; Betreuung von Wohnungsbauten

Leitsatz 1. Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter (N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 7.2.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 71 Entgegen den Vorschriften des HGB sieht die Kerntaxonomie der E-Bilanz einen stärker differenzierten Ausweis der Sachanlagen vor. Der undifferenzierte Ausweis des HGB wird dafür kritisiert, dass eine Analyse aus externer Sicht nur schwer möglich ist.[1] Nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 A. II. HGB müssen die Unternehmen lediglich die Unterpositionen "G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.2 Dauerndes Dienen

Rz. 4 Auch wenn die Definition des Anlagevermögens durch Verwendung der Formulierung "dauernd … zu dienen" vordergründig auf ein zeitliches Abgrenzungskriterium abzustellen scheint, richtet sich die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen[1] grundsätzlich nach der betrieblichen Funktion der Vermögensgegenstände, die sich zum einen anhand der Art u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 2.3.4 Umwidmung

Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Steuerpflichtige an der Aufbereitung zum Bauland aktiv mit oder nimmt er darauf Einfluss, wechselt das Grundstück auch bei zunächst unveränderter Nutzung zum Umlaufvermögen.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzbaum, Grenzstrauch und... / 1.5 Kostentragung

Da jedoch die Beseitigung häufig mehr Kosten verursacht, als Gewinn verschafft, kann der eine Nachbar dem anderen, welcher die Beseitigung fordert, deren Ausführung auf eigene Kosten und zu eigenem Gewinn überlassen, indem er auf sein Recht am Baum oder Strauch verzichtet.[1] In diesem Fall erwirbt derjenige, der den Baum oder Strauch beseitigt, mit dessen Trennung vom Boden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzbaum, Grenzstrauch und... / 2.1 Definition

Steht eine Hecke auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze zweier Nachbarn, etwa seit unvordenklichen Zeiten oder im beiderseitigen Einverständnis gepflanzt, dann handelt es sich um eine Grenzeinrichtung i. S. des § 921 BGB. Auch hier muss die Hecke nicht mittig auf der Grundstücksgrenze stehen, es genügt vielmehr, dass sie nur anteilig von der Grenze ihrer Länge nach geteilt wi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzbaum, Grenzstrauch und... / 1.2 Eigentumslage

Wird der Baum bzw. der Strauch von der Grenze durchschnitten, gehört nach der neuesten Rechtsprechung des BGH jedem benachbarten Grundstückseigentümer derjenige Teil des Grenzbaums bzw. -strauchs, der sich auf seinem Grundstück befindet (vertikal geteiltes Eigentum).[1] Hinweis Kein Schadensersatzanspruch bei Beschädigung eines Grenzbaums Ein Grundstückseigentümer hat keinen S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 2.3.5 Land- und Forstwirtschaft

Der zur Urproduktion eingesetzte Grund und Boden eines Land- und Forstwirts ist aufgrund seiner besonderen Zweckbestimmung Anlagevermögen. Nach Einstellung der aktiven Bewirtschaftung der betreffenden Flächen erfolgt keine Zwangsumgliederung landwirtschaftlich genutzten Grund und Bodens vom Anlage- zum Umlaufvermögen, auch nicht durch Zeitablauf.[1] Grundstücke einer landwir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 2.3.1 Grundsatz

Grundstücke sind regelmäßig Anlagevermögen. Sie können auch Umlaufvermögen sein (Grundstückshändler oder aufgrund gewerblichen Grundstückshandels).mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzbaum, Grenzstrauch und... / Zusammenfassung

Überblick Streit um die Pflege oder das Fällen von Grenzbäumen und -hecken gibt es unter Nachbarn immer wieder. Dabei entbrennt häufig ein Streit darüber, ob sich das Gewächs tatsächlich auf der Grenzlinie befindet oder wegen des Wuchses und der Wurzeln nicht zum Grundstück eines der Nachbarn gehört.mehr