Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 451 Der Kläger nahm die Beklagten auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund eines Unfallereignisses am 4.7.2016 in Anspruch. Rz. 452 An diesem Tag mähte der Beklagte zu 1 mit seinem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Traktor und dem von diesem angetriebenen Kreiselmäher eine als Weideland genutzte Wiesenfläche. Während der Mäharbeiten wurde der...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 35. Halterhaftung bei Arbeitsmaschinen (Traktor mit Kreiselschwader)

Rz. 439 BGH, Urt. v. 24.3.2015 – VI ZR 265/14, zfs 2015, 495 = VersR 2015, 638 Zitat StVG§ 7 Abs. 1mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 218 Das angefochtene Urteil hielt den Angriffen der Revision stand. Der Erstbeklagte hatte gegen § 10 S. 1 StVO verstoßen, als er aus einer Grundstücksausfahrt in die D.-Straße einfuhr, ohne die herannahenden Fahrzeuge zu beachten, und damit den Verkehrsunfall verschuldet. Nach dieser Vorschrift hat sich derjenige, der aus einem Grundstück auf die Straße einfahren will, s...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 509 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht ging zutreffend davon aus, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer oder Halter des bei der Beklagten versicherten Sattelzuges zustanden. Zutreffend ging das Berufungsgericht zunächst davon aus, dass die Klägerin im Hinblick auf die Rastanlage keine Ansprüche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

2.2.1 Vermietung Rz. 34 Nach alter Rechtsprechung des BFH war der Vermietungsbegriff nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen abzugrenzen, es war also auf das BGB abzustellen.[1] Der Vermietungsbegriff ist in § 535 BGB definiert. Danach wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Dingliche Nutzungsrechte an Grundstücken – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 126 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG sind auch die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken umsatzsteuerfrei. Davon betroffen sind insbesondere der Nießbrauch [1], die Grunddienstbarkeit [2], die beschränkte persönliche Dienstbarkeit[3] sowie das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht.[4] Damit ist z....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Begriff des Grundstücks

Rz. 41 Zivilrechtlich ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.[1] Zu einem Grundstück gehören auch seine wesentlichen Bestandteile: Gebäude und alles, was mit einem Gebäude nicht nur vorübergehend fest verbunden ist, z. B. Fahrstuhl, Treppenaufgang, Zentralheizung. Ein Bauwerk ist al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. b UStG

Rz. 124 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. b UStG ist auch die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrags oder Vorvertrags umsatzsteuerbefreit. Durch diese Regelung wird insbesondere die Steuerbefreiung der bei sog. Kaufanwartschaftsverhältnissen zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und der Au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Berechtigungen und staatlichen Hoheitsrechten – § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG

2.1 Überblick Rz. 29 Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, Verpachtungen von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 ABC der Vertragsgestaltungen

Rz. 68 Abbauverträge: Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze (z. B. Kohle, Sand, Bims, Kies, Kalk, Torf usw.) abzubauen, sind i. d. R. als Pachtverträge über Grundstücke anzusehen.[1] Das gilt auch, wenn das Entgelt nicht zeit-, sondern mengenbezogen ist, also nach der Abbaumenge bemessen wird.[2] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 122 Die private Nutzung einer Wohnung in einem dem Unternehmen zugeordneten Gebäude, bei dessen Anschaffung der Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen konnte, ist als steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. Unionsrechts zu beurteilen.[1] Der BFH ist dieser Entscheidung gefolgt.[2] Dies hat zur Folge, dass die Verwendung einer Wohnung in einem dem Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entnahme von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 13 § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG regelt die Entnahme von Gegenständen durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dieser Tatbestand ist nach dem gesetzgeberischen Willen identisch mit dem, der bis Ende März 1999 in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG geregelt war mit folgendem Wortlaut: Zitat Eigenverbrauch liegt vor, wenn ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Ort der Leistung

Rz. 5 Der Ort der Leistung bei Umsätzen nach § 4 Nr. 12 UStG dürfte sich regelmäßig nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG richten. Danach wird eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Als sonstige Leistung mit einem Grundstück sind nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a UStG insbesondere Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG anzusehen.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Aufteilungsgebot

Rz. 170 Nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), steuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Dieses Aufteilungsgebot soll auch keine Einbeziehung der Überlassung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Grundstücksgleiche Berechtigungen

Rz. 105 Steuerfrei ist nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des BGB über Grundstücke gelten. Hierzu gehören z. B. das Bergwerkseigentum [1], landesrechtliche Realgewerbeberechtigungen (z. B. Mühlen- und Abdeckereigerechtigkeiten), Fischereirechte und Wassernutzungsrechte nach Landesrecht, soweit j...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen

Rz. 147 Als Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen kommen Grundstücke einschließlich Wasserflächen und Grundstücksteile in Betracht. Die Bezeichnung des Platzes und die bauliche oder technische Gestaltung (z. B. Befestigung, Begrenzung, Überdachung) sind nicht von Bedeutung. Auch auf die Dauer der Nutzung als Stellplatz kommt es nicht an. Die Stellplätze können sich im Frei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Kurzfristigkeit

Rz. 163 Nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG fällt auch die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen. Diese Vermietungen sind grundsätzlich als Grundstücksvermietungen i. S. v. § 4 Nr. 12 UStG anzusehen, wenn sie darauf gerichtet sind, dem Benutzer des Campingplatzes den Gebrauch einer bestimmten, nur ihm zur Verfügung stehenden Campingfläche zu gewähr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vermietung

Rz. 34 Nach alter Rechtsprechung des BFH war der Vermietungsbegriff nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen abzugrenzen, es war also auf das BGB abzustellen.[1] Der Vermietungsbegriff ist in § 535 BGB definiert. Danach wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Steuerbarkeit der Vermietung und Verpachtung eines Gegenstands

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 12 UStG sind – mit Ausnahme bestimmter in Satz 2 der Vorschrift abschließend aufgezählter steuerpflichtiger Umsätze – Vermietungs- und Verpachtungsumsätze im Zusammenhang mit Grundstücken, Nutzungsrechten an Grundstücken und anderen Berechtigungen von der USt befreit. Rz. 2 Die entgeltliche Vermietung und Verpachtung als Nutzungsüberlassung eines Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Vorsteuerabzug und Option zur Steuerpflicht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG schließt den Vorsteuerabzug aus.[1] Um der dadurch eintretenden Steuerkumulation zu begegnen, ist nach § 9 Abs. 1 UStG die Option zur Steuerpflicht eröffnet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermietungs- oder Verpachtungsumsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Vermietungs- und Verpachtu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verpachtung

Rz. 39 Durch den Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter zur Gewährung des Gebrauchs- und Fruchtgenusses einer Sache oder eines Rechts während der Pachtzeit, der Pächter verpflichtet sich zu einer Gegenleistung.[1] Vom Mietvertrag unterscheidet sich der Pachtvertrag also dadurch, dass der Verpächter nicht nur den Gebrauch des Pachtgegenstands, sondern auch dessen Fruch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Vermietung von Fahrzeugstellplätzen als Nebenleistung

Rz. 156 Die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen bleibt weiterhin steuerfrei, wenn sie als unselbstständige Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG (z. B. Wohnungs- oder Praxisvermietung) zu beurteilen ist.[1] Nach EuGH v. 13.7.1989[2] ist dies dann der Fall, wenn beide Vermietungen einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang darst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 166 Das deutsche Recht gibt das Unionsrecht nicht ganz zutreffend wieder. Allerdings hat auch der BFH in seinem Urteil v. 28.5.1998[1] für die Überlassung von Versorgungseinrichtungen für Mobilheimplätze auch bei langfristiger Vermietung eine Steuerpflicht angenommen. Bei (steuerfreier) Verpachtung von Grundstücken mit darauf errichteten Betriebsvorrichtungen führe das A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Vertrag besonderer Art

Rz. 66 Spielen neben einer Vermietungs- oder Verpachtungsleistung anders geartete Leistungen eine Rolle und sind die einzelnen Leistungsmerkmale nicht mehr klar voneinander trennbar, sondern sind sie unauflöslich verbunden und geben sie damit dem ganzen Rechtsverhältnis ein besonderes Gepräge, liegt ein Vertrag besonderer Art vor. Die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks tri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Verpachtung von Berechtigungen, für die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, Verpachtungen von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Vermietungs- u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vertragstypen

Rz. 54 In der Praxis wird bei Verträgen über die Überlassung von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen unterschieden zwischen Miet- oder Pachtvertrag im eigentlichen Sinne, gemischter Vertrag, Vertrag besonderer Art, Abbauvertrag und Ablagerungsvertrag. Rz. 55 Welcher dieser Vertragstypen vorliegt, beurteilt sich nach dem objektiven Inhalt und der Gesamtheit der Vertragsbestimmunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Gemischter Vertrag

Rz. 60 Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn er sowohl die Merkmale einer Vermietung/Verpachtung als auch die Merkmale anderer Leistungen, d. h. Elemente der Nutzungsüberlassung an anderen Gegenständen als Grundstücken oder aufgrund anderer Rechtsbeziehungen enthält. Die verschiedenen Merkmale müssen in dem Vertrag jedoch so stark vertreten sein, dass jedes Element umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Miet- oder Pachtvertrag

Rz. 56 Wesensbestimmend für den Mietvertrag ist die Einräumung des Gebrauchs. Besitz ist nur insoweit erforderlich, als der Gebrauch ihn voraussetzt. Der Gebrauch des Mieters braucht kein ausschließlicher Gebrauch zu sein, wenn nur die Gebrauchsberechtigungen verschiedener Personen nicht miteinander unvereinbar sind. Auch ein bloßer Mitgebrauch kann den Tatbestand der Miete ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Überblick

Rz. 130 § 4 Nr. 12 S. 2 UStG enthält insgesamt vier Ausnahmen von der Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, nämlich die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen, kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen, Vermietung und Verp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Staatliche Hoheitsrechte

Rz. 108 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung staatlicher Hoheitsrechte, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen, umsatzsteuerfrei. Hierzu gehören die Rechte, die einem Staatsvorbehalt unterliegen, wie insbesondere die Mineralgewinnungsrechte.[1] Weiterhin gehören zu den staatlichen Hoheitsrechten z. B. Bergwerks-, Brücken-, Flößerei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Abgrenzung zwischen Vermietung von Campingplätzen und Wohnwagenplätzen

Rz. 159 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG ist u. a. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Nicht befreit ist die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen.[1] Bei der Vermietung von Campingplätzen ist im Gegensatz zur Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nach wie vor zwischen der steuerfreien langfristigen und steuerpflichtigen kurzfristigen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 7 § 4 Nr. 12 UStG 1980 war aus § 4 Nr. 12 UStG 1973 übernommen worden. Allerdings fiel die Bestellung von Erbbaurechten bereits unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG und wurde daher aus der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. c UStG herausgenommen. In Anpassung an die damalige 6. EG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL) wurden aus der Steuerbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 ABC der Betriebsvorrichtungen

Rz. 181 Bei der Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen ist z. B. in folgenden Fällen von Betriebsvorrichtungen auszugehen[1]: Rz. 182 Abfertigungsvorfelder auf Flughäfen Abhitzeeinrichtungen (Kühltürme) Absaugevorrichtungen in einem gewerblichen Betrieb Abwasserfilterbassins, die mit dem Betriebsablauf in engem Zusammenhang stehen Aktenaufzüge (auch in Büro- und V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Rz. 132 Steuerpflichtig ist die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die der Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Hierunter fallen insbesondere die Beherbergungsumsätze in Hotels, Pensionen und Gaststätten. Die Unterbringung muss jedoch nicht zwangsläufig in diesen Sektoren stattfinden. Die Steuerpflicht kommt auch zur Anwendung, wenn außerhal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

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Der rückwirkende Entfall eines Grundstücks aus dem gewerblichen Grundstückshandel – Teil I (ErbStB 2022, Heft 11, S. 340)

Erläuterung ungeklärter Probleme in Ertrag- und Erbschaftsteuer anhand eines Realfalls Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] Dieser zweiteilige Beitrag thematisiert anhand eines tatsächlich aufgetreten Falles Einzelprobleme des gewerblichen Grundstückhandels und geht dabei insb. auf die einschlägige Verwaltungsauffassung und (teilweise aktuelle) Rspr. ein. Hauptsächlich behandel...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 5. Kein Präjudiz der freiwilligen oder "erzwungenen" anfänglichen Aktivierung

Eine von der Systematik der "fictio legis gewerblicher Grundstückshandel" nicht erfasste Argumentationsschiene, die von Seiten der Finanzverwaltung manchmal ins Spiel gebracht wird, ist die selbst vorgenommene oder bspw. i.R. einer Betriebsprüfung zumindest fortgeführte Duldung der Aktivierung eines Grundstücks. Diese Argumentation zielt auf die in einer Bilanz erfolgte Akti...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / II. Sachverhalt

Im Rahmen der Betriebsprüfung (BP) 2007–2009 (Bericht v. 21.7.2011) wurde das mit Notarvertrag vom 27.8.2009 (Übergang Nutzen und Lasten als steuerrechtlicher Übergang wirtschaftliches Eigentum zum 1.9.2009) vom Steuerpflichtigen (Stpfl.) erworbene Grundstück als zur kurzfristigen Vermietung mit Weiterverkaufsabsicht angeschafft qualifiziert und dem bereits bestehenden gewer...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 2. Die (nicht gesetzlich definierte) Zehn-Jahres-Frist für bebaute Zählobjekte

Zusätzlich wurde von Rspr. und Verwaltung eine Zehn-Jahres-Grenze für das Halten von Grundstücken eingeführt, deren Überschreitung grundsätzlich dazu führt, dass das Grundstück nicht mehr als Zählobjekt zu qualifizieren ist. In Tz. 32 des BMF-Schreibens heißt es insoweit: „Im Übrigen hat die Prüfung des Umfangs der gewerblichen Tätigkeit eines bereits bestehenden gewerblichen...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 3. Gebäudeabschreibung beim gewerblichen Grundstückshandel

Das BMF geht folgerichtig auch auf die (unzulässige) Abschreibung bei Grundstücken des gewerblichen Grundstückhandels ein, welche wegen der zumindest fingierten Veräußerungsabsicht dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Zum Umlaufvermögen gehören nach R 6.1 Abs. 2 EStR 2012 die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt w...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] Dieser zweiteilige Beitrag thematisiert anhand eines tatsächlich aufgetreten Falles Einzelprobleme des gewerblichen Grundstückhandels und geht dabei insb. auf die einschlägige Verwaltungsauffassung und (teilweise aktuelle) Rspr. ein. Hauptsächlich behandelt werden soll dabei die Problematik eines bereits bestehenden gewerblichen Grundstückha...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 4. Gewinnermittlung beim gewerblichen Grundstückshandel

Die im BMF getätigten Ausführungen gelten grundsätzlich für den zum Beispielsfall umgekehrten Fall – nämlich dass durch Berichtigung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (neue Tatsache, vgl. Tz. 33 BMF-Schreiben) ein gewerblicher Grundstückshandel rückwirkend fingiert wird und somit entsteht – und nicht den rückwirkenden Entfall der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 6. Folgen der Zuordnung zum Privatvermögen: Versuch eines Ansatzes für die Praxis

Das Grundstück ist in 2009 (i.R.d. Umqualifizierung durch die Betriebsprüfung) de lege bzw. qua fictione legis vorläufig als Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückhandels erfasst worden. Diese Zuordnung hat sich als tatsächlich unzutreffend erwiesen. Fraglich ist jedoch, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen ertragsteuerlichen Konsequenzen die Umqualifizierung des Grunds...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 1. Grundsystematik des gewerblichen Grundstückshandels

Der gewerbliche Grundstückshandel ist ein durch die Rspr. in zahlreichen Urteilen geschaffenes und durch die Verwaltung insb. im weiterhin geltenden Grundsatz-Schreiben des BMF v. 26.3.2004 – IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl. I 2004, 434, nachfolgend kurz BMF-Schreiben) weiterentwickeltes Rechtsinstitut, dessen Zweck es ist, den Erwerb und die Veräußerung mehrerer Grundstücke ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / I. Einleitung

Dieser Beitrag soll anhand eines tatsächlich aufgetreten Falles Einzelprobleme des gewerblichen Grundstückhandels thematisieren und dabei insb. auf die einschlägige Verwaltungsauffassung und (teilweise aktuelle) Rspr. eingehen. Hauptsächlich eingegangen wird dabei auf die Problematik eines bereits bestehenden gewerblichen Grundstückhandels und der materiell-rechtlichen Argum...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / III. Ertragsteuerliche Betrachtungen

1. Grundsystematik des gewerblichen Grundstückshandels Der gewerbliche Grundstückshandel ist ein durch die Rspr. in zahlreichen Urteilen geschaffenes und durch die Verwaltung insb. im weiterhin geltenden Grundsatz-Schreiben des BMF v. 26.3.2004 – IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl. I 2004, 434, nachfolgend kurz BMF-Schreiben) weiterentwickeltes Rechtsinstitut, dessen Zweck es ist...mehr

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Grundsteuerreform: Flächenb... / b) Grundvermögen

Ist die von der Windenergieanlage belegte Fläche dem Grundvermögen zuzuordnen, richtet sich die Bewertung nach §§ 243 ff. BewG. Da die Anlage selbst als Betriebsvorrichtung einzustufen ist, befinden sich auf der Fläche keine benutzbaren Gebäude, so dass die Bewertung der Fläche nach den Regeln für unbebaute Grundstücke zu erfolgen hat. Die Windenergieanlage als solche ist bei...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / d) Veräußerung von EFH 1

Die Veräußerung des vermieteten EFH 1 zum 1.1.2022 erfolgt bezogen auf die Anschaffung des Grundstücks zum 1.1.2010 außerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 23 EStG und hätte grundsätzlich keine weiteren einkommensteuerlichen Folgen. Allerdings hat A zum 1.1.2018 sein häusliches Arbeitszimmer entnommen und damit die Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG ausgelöst, wonach als...mehr