Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Österreich / VI. Mischformen

Rz. 14 Mischformen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften liegen dann vor, wenn der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft keine natürliche Person, sondern eine Kapitalgesellschaft ist. In Betracht kommen sowohl GmbH als auch AG. Die Kapitalgesellschaft haftet als persönlich haftender Gesellschafter der Personengesellschaft zwar unbeschränkt mit ...mehr

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Argentinien / M. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 86 Die Insolvenz der Gesellschaft ist im Ley de concursos y quiebras (LCQ) geregelt.[50] Als Insolvenzgrund kennt das argentinische Recht in Art. 1 Abs. 1 LCQ die Zahlungseinstellung (cesación de pagos). Rz. 87 Das argentinische Recht sieht in Art. 173 LCQ den speziellen Haftungstatbestand vor, nach dem der Geschäftsführer nur haftet, wenn er vorsätzlich (dolosamente) die...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Gesellschaftsformen

Rz. 2 Das französische Gesellschaftsrecht kennt im Wesentlichen folgende Gesellschaftsformen:mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XI. Niederlande

Rz. 16 Das niederländische Konzernrecht[46] wird in erster Linie durch die Rechtsprechung bestimmt. So wurde festgelegt, dass die Tochtergesellschaft grundsätzlich von der Muttergesellschaft autonom bleibt. Allerdings hat die herrschende Gesellschaft die ausschließliche Befugnis, die Ziele des Konzerns zu bestimmen. Die Muttergesellschaft haftet grundsätzlich nicht für die T...mehr

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Kanada / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 88 Die Rechtsgrundlagen, die im Insolvenzfall zu berücksichtigen sind, sind teilweise als allgemeine Regelungen im Bankruptcy and Insolvency Act, teilweise im Gesellschaftsgesetz selbst enthalten. Nach Sect. 192 (1) CBCA ist eine Gesellschaft insolvent, wenn sie ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit) oder wenn der realisierbare Wer...mehr

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Slowenien / III. Zweigniederlassungen ausländischer Personen

Rz. 117 Ausländische juristische Personen (außer Personen aus EU-Mitgliedstaaten aufgrund der freien Ausübung von Dienstleistungen) können in Slowenien nicht unternehmerisch tätig sein, außer sie gründen eine Zweigniederlassung (Art. 676 ff. ZGD-1). Der Gründer bringt eine Anmeldung zum Handelsregister ein, in dessen Bezirk sich die Zweigniederlassung niederlassen soll. Ihr ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Deutsch-US-amerikanisches Kollisionsrecht

Rz. 176 Für das Gesellschaftskollisionsrecht ergibt sich im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA eine Sonderregelung in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags vom 29.10.1954.[15] Danach gelten Gesellschaften, die gemäß den Gesetzen und sonstigen Vorschriften des einen Vertragsteils, in dessen Gebiet sie errichte...mehr

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Österreich / 1. Inhalt der Anmeldung einer neu gegründeten GmbH (§ 11 GmbHG)

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Kanada / V. Kapitalerhöhung

Rz. 31 Für eine kanadische Kapitalgesellschaft gibt es weder eine Mindestkapitalisierung noch zwingend einen Höchstbetrag für die Kapitalisierung der Gesellschaft. Grundsätzlich können deshalb die Direktoren der Gesellschaft unter Beachtung der Articles of Association, eventueller By-Laws und eventuell existierender einstimmiger Gesellschafterbeschlüsse Anteile nach ihrem Er...mehr

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Österreich / 4. Stammkapital, Stammeinlagen

Rz. 47 Das Stammkapital ist der im Gesellschaftsvertrag bestimmte Betrag, der zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch vorhanden sein muss (siehe Rdn 59). Das Stammkapital bildet den Haftungsfonds für die Gläubiger und ersetzt die fehlende persönliche Haftung der Gesellschafter. Es kann als Bareinlage und/oder als Sacheinlage aufgebracht werden und muss mi...mehr

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Estland / 1. Eintragung im Handelsregister

Rz. 20 Nach Abschluss und notarieller Beurkundung des Gründungsvertrags und der Satzung wird beim zuständigen Handelsregister ein Antrag auf Eintragung der Gesellschaft vorgelegt. Das Handelsregister wird von der Registerabteilung des Kreisgerichts Tartu geführt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 5 Arbeitstage. Rz. 21 Die Registereintragung ist notwendig, damit...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / X. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 86 Der Gesellschaftsvertrag ist notariell zu beurkunden. Er kann in zwei Spalten mehrsprachig abgefasst sein. Die Fassung in spanischer Sprache ist maßgeblich. Ein in einer Fremdsprache abgefasster Gesellschaftsvertrag sollte durch einen vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache übersetzt werden. Es ist auch möglich, dass der beurkundende Notar oder unter seiner Au...mehr

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Griechenland / a) Entwurf des Gesellschaftsvertrags

Rz. 19 Zum Mindestinhalt der Satzung gehören gem. Art. 6 Abs. 2 G. 3190/1955 folgende Angaben:mehr

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Italien / 1. Mindestkapital

Rz. 68 In der Gründungsurkunde sind sowohl das gezeichnete Kapital, das in der Regel nicht weniger als 10.000 EUR betragen darf, als auch das eingezahlte Kapital betragsmäßig anzugeben. Dieser feste Betrag kann nur durch Änderung der Gründungsurkunde verändert werden. Sofern das Gesellschaftskapital unter das gesetzliche Minimum fällt und die Gesellschafter keine entsprechen...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Abschluss des Gesellschaftsvertrags, Gesellschaft in Gründung

Rz. 8 Die SARL wird durch Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags (contrat de société) durch die Gesellschafter (associés) gegründet, bei der Ein-Mann-Gründung handelt es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung. Ab der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags bis zur Eintragung im Handelsregister besteht eine Gesellschaft in Gründung (société en formation); zur Haftu...mehr

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Weißrussland / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 15 Gemäß § 92 des Gesetzes über Wirtschaftsgesellschaften müssen in der Satzung einer GmbH folgende Punkte geregelt sein:mehr

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Belgien / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 80 Die Gesellschafterversammlung ("assemblée générale/algmene vergadering") ist das höchste Organ, das den Gesellschaftern der GmbH die gemeinsame Kontrolle der Geschäftsführung ermöglicht. In der GmbH wird die Restkompetenz jedoch dem geschäftsführenden Organ überlassen (Art. 5:73–5:81 GGV). Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung sämtliche Handlungen vornehmen kann, d...mehr

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England und Wales1 England ... / IV. Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführer

Rz. 514 Eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführer existiert nicht. Dies beruht auf den verschiedenen Alternativen, die das englische Recht für die Abwicklung der insolventen Gesellschaft zur Verfügung stellt. Besondere Pflichtenstellungen der Geschäftsführer bestehen nur vor dem Hintergrund ihrer möglichen persönlichen Haftung. Ansonsten treffen die Geschä...mehr

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Singapur / II. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 87 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind klar geregelt: Sie besitzen ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung (nach Anzahl der Anteile, nicht nach dem Betrag des eingezahlten Kapitals), ein Recht auf Dividendenbezug, ein Recht auf den Liquidationserlös sowie Auskunftsrechte über Angelegenheiten der Gesellschaft. Ihre Pflichten beschränken sich auf die v...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Satzungsgemäßer Sitz als Anknüpfungsmoment

Rz. 351 Zur Bestimmung des Gesellschaftsstatuts lässt sich in Ergänzung zu Art. 9 Abs. 11 CC auf Art. 8 LSC abstellen. Dieser stellt im Verhältnis zu Art. 28 CC eine vorrangige Sondervorschrift dar.[201] Nach Art. 8 LSC ist eine Gesellschaft spanisch, wenn sie ihren satzungsmäßigen Sitz in Spanien hat.[202] Rz. 352 So kann durch Ansiedlung des satzungsgemäßen Sitzes in Spanie...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Rechtsformen

Rz. 2 Art. 100–2 des Gesetzes über die Handelsgesellschaften erkennt sieben Formen von Gesellschaften an:mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Grenzüberschreitende Verschmelzungen

Rz. 128 Rechtliche Probleme einer internationalen Verschmelzung können sich ergeben, wenn die kumulative Anwendung sowohl des Gesellschaftsstatuts der übertragenden Gesellschaft als auch des Gesellschaftsstatuts der aufnehmenden Gesellschaft zu unlösbaren Widersprüchen führen. Grenzüberschreitende Verschmelzungen i.S.d. ZTD sind Verschmelzungen, bei denen mindestens eine Gese...mehr

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Deutschland / 1. Grundlagen

Rz. 84 Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital (vgl. § 5 GmbHG) ist einer der Kernpunkte des deutschen GmbH-Rechts und sicherlich ein Garant für den Erfolg dieser Rechtsform im In- wie im Ausland. Das Mindestkapital sichert zum einen ab, dass die Gesellschaft über ein Minimum an Werten verfügt, um die Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Zum anderen stellt es den Gläubigern...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand

Rz. 115 Für Gesellschaften, die unter dem CA 2006 gegründet wurden, gilt die gesetzliche Regelung in Sec. 31 Abs. 1 CA 2006. Hiernach ist der Gesellschaftszweck unbegrenzt, es sei denn, er wird in den Articles eingeschränkt. Ist der Gesellschaftszweck unbegrenzt, kann auch das für die Ltd. handelnde Organ für jedes Rechtsgeschaft im Namen der Gesellschaft unbegrenzt bevollmä...mehr

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Serbien / 1. Der Gründungsakt

Rz. 5 Eine serbische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend "Gesellschaft") wird aufgrund eines Gründungsaktes (osnivački akt) errichtet. Zusätzlich gibt es einen fakultativen Gesellschaftsvertrag (Ugovor članova društva), dessen Bestimmungen subsidiär zum Gründungsakt anzuwenden sind (Art. 15 ZPD). Im Fall von Unstimmigkeiten zwischen dem Gründungsakt und dem Ge...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / X. Sanktionen des Handelsregisters bei Formverstößen

Rz. 67 Für die Mitteilung von Vorgängen bestehen jeweils spezifische Fristen für die zeitnahe Meldung an das Register. Die verspätete Abgabe von vorgeschriebenen Meldungen wird durch das Handelsregister sanktioniert. Dabei werden Verzögerungen bei Routinevorgängen durch formelhaft berechnete Verspätungsgebühren (basierend auf der Anzahl der Tage der Verspätung) sanktioniert,...mehr

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China / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 171 Am 1.6.2007 trat ein neues Konkursgesetz in Kraft, welches sowohl für innerchinesische Gesellschaften als auch für FIEs gilt und sich verstärkt an den Erfordernissen der Marktwirtschaft orientiert.[31] So ersetzt das Gesetz beispielsweise die bisherigen "Abwicklungsteams" durch ein Konzept der "Konkursverwaltung" und eröffnet die Möglichkeit von Sanierungsverfahren, ...mehr

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Slowakei / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 79 Die Gesellschafter werden im Handelsregister und gleichzeitig in der vom Geschäftsführer verfassten Liste der Gesellschafter eingetragen. Gemäß § 118 HGB führt der Geschäftsführer die Liste der Gesellschafter, in der der Name und die Geburtsnummer des Gesellschafters (natürliche Person) bzw. der Handelsname und die Identifikationsnummer des Gesellschafters (juristisch...mehr

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Rumänien / b) Ausschluss eines Gesellschafters

Rz. 67 Art. 222 GesG regelt, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann, falls er nach entsprechender Aufforderung der anderen Gesellschafter seine Stammkapitaleinlage nicht einzahlt oder er während der Zeit, in der er Geschäftsführer ist, einen Betrug gegenüber der Gesellschaft begeht oder die Firma oder das Stammkapital der Gesellschaft in sein...mehr

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Ungarn / 1. Gesellschafterversammlung

Rz. 117 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, §§ 3:16 f. Ptk. i.V.m. §§ 3:109 ff. Ptk und § 3:188 Abs. 1 Ptk. Das BGB enthält keine taxative Aufzählung des ausschließlichen Kompetenzbereichs der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ist jedoch für alle strategischen Entscheidungen der Gesellschaft zu...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 7. Verlegungsbeschluss

Rz. 117 Der Verlegungsbeschluss ist beim Herausformwechsel rechtsformunabhängig nach §§ 193, 194 UmwG analog zu treffen und notariell zu beurkunden.[341] Rechtsformspezifisch sind zudem grds. die Bestimmungen der §§ 214 ff. UmwG zu beachten.[342] Bei einer deutschen GmbH als Ausgangsgesellschaft sind demnach die §§ 226 f. UmwG analog zu berücksichtigen.[343] Für die Zustimmu...mehr

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Dänemark / III. Geschäftsführung

Rz. 107 Besteht die Leitung der Gesellschaft neben der Geschäftsführung aus einem Verwaltungsrat, dann nimmt die Geschäftsführung – unter Beachtung der Richtlinien und Anweisungen des Verwaltungsrats – die tägliche Leitung der ApS wahr. Entscheidungen von außergewöhnlicher Art oder von größerer Bedeutung bedürfen grundsätzlich einer Ermächtigung durch den Verwaltungsrat (sie...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Liquidationsverfahren

Rz. 176 Ist die Sanierung der zahlungsunfähigen Gesellschaft nicht möglich, wird sie nach Art. L 640–1 C.com. mittels des Liquidationsverfahrens endgültig abgewickelt. Die Geschäftsführung ist nach Art. L 640–4 Abs. 1 C.com. verpflichtet, die Eröffnung des Liquidationsverfahrens innerhalb von 45 Tagen ab Zahlungseinstellung zu beantragen. Unabhängig davon, ob ein Schlichtung...mehr

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Estland / II. Gesellschaftsformen

Rz. 4 Grundsätzliche Regelungen zu juristischen Personen sind im Allgemeinen Teil des estnischen Zivilgesetzbuches (Tsiviilseadustiku üldosa seadus, im Folgenden TsÜS) festgehalten. Wie bereits ausgeführt, ist das estnische Gesellschaftsrecht im engeren Sinn maßgeblich im HGB geregelt. Die Auflistung der zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen befindet sich in den §§ 1 u...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 2. Personengesellschaften

Rz. 12 Eine Personengesellschaft (partnership) nach australischem Recht ist eine Vereinigung mehrerer Personen, die sich zur gemeinschaftlichen Verfolgung eines bestimmten Zwecks mit Gewinnerzielungsabsicht zusammengeschlossen haben.[13] Dabei sind Personengesellschaften mit mehr als 20 Gesellschaftern ausgeschlossen. Ausnahmen gelten allerdings für bestimmte freie Berufe. R...mehr

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Japan / B. Recht der Rechtsträger

Rz. 3 Die Anzahl der Rechtsträger in Japan, die nicht natürliche Personen sind, ist kaum zu überschauen. Ein einheitliches Recht der Rechtsträger, das die Grundlagen sowohl der Rechtsträger des öffentlichen Rechts als auch der Rechtsträger des Zivilrechts regelt, existiert hingegen in Japan ebenso wenig wie in der Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn man den Blick lediglich...mehr

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Rumänien / a) Voraussetzungen

Rz. 72 Gemäß Art. 202 GesG können Geschäftsanteile rechtsgeschäftlich übertragen werden. Da die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine geschlossene Zahl von Gesellschaftern bzw. einen "persönlichen Einschlag" hat, ist die Übertragung von Geschäftsanteilen weitaus restriktiver geregelt als etwa jene von Aktien. Geschäftsanteile sind gesetzlich vinkuliert und können an ein...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 144 Das US-amerikanische Gesellschaftsrecht kennt grundsätzlich keine strikte Trennung zwischen Geschäftsführungs- und Überwachungsfunktion. Beide Funktionen werden vom board of directors wahrgenommen. Obwohl die laufende Geschäftsführung i.d.R. an die officers übertragen ist, bleibt das board of directors weiterhin für die Geschäftsführung verantwortlich. Es erweist sic...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 2. Personengesellschaften

Rz. 25 Die wesentlichen Vorteile einer Personengesellschaft sind:[31]mehr

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Argentinien / A. Einführung

Rz. 1 Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die argentinischen gesetzlichen Bestimmungen zur Gründung, organisatorischen Verfassung, Liquidation sowie zu wesentlichen steuerlichen Aspekten der argentinischen Sociedad de Responsabilidad Limitada (nachfolgend SRL).[1] In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Abgrenzung zur Sociedad Anónima (nachfolgend SA). Rz. 2 Bei der S...mehr

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Estland / II. Gründerhaftung

Rz. 39 Nimmt die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb schon vor Eintragung in das Handelsregister auf, haften die Handelnden für die entstandenen Verbindlichkeiten persönlich und gesamtschuldnerisch. Die Gesellschaft muss vor Eintragung in das Handelsregister den Zusatz "asutamisel"“ ("in Gründung") führen. Auf die Vor-OÜ finden die Grundsätze über die OÜ Anwendung, soweit di...mehr

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Schweden / V. Publizitätspflicht

Rz. 144 Im Buchführungsgesetz ist vorgeschrieben, dass jeder, der zur Erstellung eines Rechenschaftsberichtes verpflichtet ist, diesen auch nach den Regeln des Jahresabschlussgesetzes veröffentlichen lassen muss.[178] Innerhalb eines Monats nach der Hauptversammlung sind der Rechenschaftsbericht mitsamt dem Prüfungsvermerk und dem Protokoll der Hauptversammlung in Form von b...mehr

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Kanada / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 10 Das englische Common Law, das das kanadische Recht zunächst beeinflusst hat, sah aus dem Interesse heraus, unter anderem die Kontrolle über juristische Personen und deren Entstehen zu haben und zugleich ihre Publizität zu gewährleisten, die staatliche Mitwirkung bei der Gründung einer Gesellschaft von jeher vor. Eine diesen Zwecken dienende staatliche Kontrolle kann e...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / b) Ausschluss eines Gesellschafters

Rz. 66 Wird ein Gesellschafter, der auch innerhalb einer Nachfrist den geschuldeten Teil seiner Einlage nicht eingezahlt hat, wirksam aus der Gesellschaft ausgeschlossen und wird der geschuldete Betrag nicht durch seinen Rechtsvorgänger entrichtet – so er einen hatte – und auch im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht der zur Befriedigung der Forderung erforderliche Betrag ...mehr

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Liechtenstein / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 50 Mit der Anmeldung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind dem Handelsregister folgende Belege einzureichen (Art. 390 PGR; Art. 71 ff. ÖRegV):mehr

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Ukraine / 1. Grundlagen

Rz. 159 Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann als juristische Person nicht selbst handeln. Das übernimmt für sie ihr geschäftsführendes Organ, das für die Leitung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zuständig ist. Das geschäftsführende Organ einer Gesellschaft kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Rz. 160 Die Bildung des geschäftsführenden Organs und d...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / IV. Gesellschaften aus Drittstaaten

Rz. 11 Gesellschaften, die weder dem Recht eines Mitgliedstaates der EU noch eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)[47] unterliegen (Drittstaaten), genießen weder den Schutz der Niederlassungsfreiheit (vgl. Art. 65 Abs. 2 AEUV) noch fallen sie unter die Vorgaben der GesRL (vgl. Art. 119 Nr. 1 lit. a GesRL i.V.m. Anhang 2). Ein...mehr

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Belgien / 1. Grundlagen

Rz. 152 Die Einkünfte der steuerpflichtigen Gesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer ("impôts des sociétés/vennootschapsbelasting"). Eine Gesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:mehr

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Ukraine / 3. Mustersatzung

Rz. 40 Die GmbH kann aufgrund einer Mustersatzung[9] gegründet werden und auf deren Grundlage ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Die Mustersatzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist variabel und bietet die Möglichkeit, die verschiedenen Editionen auszuwählen, einschließlich der "Standard"-Version, die sich aus den vom Ministerkabinett der Ukraine empfohlenen Besti...mehr