Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 8 Bankrecht / e) Muster: Abtretung einer Grundschuld durch die Bank

Rz. 55 Muster 8.5: Abtretung einer Grundschuld durch die Bank Muster 8.5: Abtretung einer Grundschuld durch die Bank Im _____ (Bezeichnung: Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Erbbaugrundbuch) des beim Amtsgericht, Band _____, Blatt _____, Flur _____, Flurstück _____ eingetragenen Grundbesitzes, _____ (Name und Anschrift Eigentümer/Wohnungseigentümer/Erbbauberechtigter) ist/sind...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Differenzhaftung bei Sacheinlagen

Rz. 327 Bei Überbewertung einer Sacheinlage haftet gem. § 9 GmbHG zunächst derjenige, der die Sacheinlage einbringt; gem. § 24 GmbHG trifft die übrigen Gesellschafter eine subsidiäre Ausfallhaftung (vgl. Rdn 328).[1210] Der BGH verneint bei erheblicher Kritik in der Lit. die Differenzhaftung der Gesellschafter der beteiligten Rechtsträger bei der Verschmelzung von GmbHs im W...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 51 Nach den Grundsätzen des Haftungsrechts hat der Patient gegen den behandelnden Arzt, der einen Behandlungsfehler begangen hat oder sofern die Aufklärung bzw. Einwilligung unterblieben ist, einen Schadensersatzanspruch aus dem hieraus resultierenden Schaden.[190] Dies gilt sowohl für die vertragliche als auch die außervertragliche Haftung und umfasst materielle wie imm...mehr

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§ 35 Reiserecht / 7. Gewährleistungsrechte

Rz. 76 Einer der Schwerpunkte reiserechtlicher anwaltlicher Beratung auf Verbraucherseite ist die Haftung des Reiseveranstalters für Mängel. Das Reiserecht bietet ein in sich abgeschlossenes Gewährleistungssystem, das dem Reisenden die in § 651i Abs. 3 Nr. 1 bis 7 BGB benannten Rechte zur Verfügung stellt. Die Gewährleistungsrechte sind, mit Ausnahme der Schadensersatzansprü...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Vollmacht

Rz. 70 Muster 17.10: Vollmacht Muster 17.10: Vollmacht Die Taxelex Inc., eine nach den Gesetzen des Staates New York, USA, gegründete Gesellschaft mit Gesellschaftssitz in New York, N. Y. 10000, USA, bevollmächtigt hiermit die Rechtsanwälte P und H, geschäftsansässig _____, und zwar jeden einzeln, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Taxelex GmbH oder ei...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / II. Einführung/Problemstellung

Rz. 37 Immobilienkapitalanlagen werden privaten Anlegern zur Kapitalanlage in den unterschiedlichsten rechtlichen Konstellationen, z.B. als Eigentumswohnungen oder als Fondsbeteiligungen, angeboten. Argumente des Verkaufes sind hierbei in der Regel ein Vermögensaufbau zur Alterssicherung sowie sich – angeblich – durch die Kapitalanlage ergebende Steuerersparnisse. Wegen der a...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Ausländische Kapitalgesellschaften, § 13e HGB

Rz. 58 § 13e HGB gilt neben § 13d HGB für ausländische Kapitalgesellschaften. Diesen ergänzen § 13f HGB mit speziellen Anforderungen für die ausländische Aktiengesellschaft und § 13g HGB für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.[193] Gemeinsame Anforderungen für die Eintragung der Errichtung einer Zweigniederlassung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft sind:[194] a)...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 1. Die Stiftung & Co. KG

Rz. 91 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG)[167] übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier in Zusammenwir...mehr

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§ 28 Leasing / e) Bindung des Leasinggebers an das Ergebnis der Geltendmachung gegenüber dem Lieferanten

Rz. 77 Der Leasinggeber ist an das Ergebnis der Auseinandersetzung zwischen Leasingnehmer und Verkäufer gebunden, gleich ob es durch (gerichtliche oder außergerichtliche) Einigung oder durch (Versäumnis-)Urteil zustande gekommen ist. Die Grenze bildet lediglich § 242 BGB, wenn Verkäufer und Lieferant kollusiv zusammenwirken. Die Bindungswirkung folgt aus der Verweisung des L...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorgründungsgesellschaft

Rz. 9 Mit dem internen Entschluss mehrerer Personen zur Gründung einer GmbH kommt eine Vorgründungsgesellschaft zustande. Sie ist BGB-Gesellschaft (ggf. OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt). Sie ist nicht identisch mit der durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages entstehenden Vorgesellschaft und erst recht nicht mit der GmbH, sie geht auch nicht in diese über.[28...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Kostentragung bei einer unberechtigten Mängelrüge

Rz. 179 Anders als gegenüber einem Verbraucher dürfte es nach § 307 Abs. 1 BGB zulässig sein, einen unternehmerischen Auftraggeber auch dann zum Ersatz aller Kosten und Aufwendungen des Auftragnehmers zu verpflichten, die diesem aus einer objektiv unberechtigten Mangelrüge entstehen – also auch, wenn der Auftraggeber insoweit ohne Verschulden handelt. Dies betrifft die Aufwe...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Verschuldensmaßstab

Rz. 24 Beliebt ist auch die Variante, nach der der Schuldner eine Vertragsstrafe lediglich für den Fall einer i.S.v. § 890 ZPO schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht. Diese Variante hat für den Abgemahnten den Vorteil, dass die Haftung für Erfüllungsgehilfen entfällt. Diese Einschränkung war lange umstritten. Mittlerweile mehren sich aber die Stimmen, die eine solche Eingre...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Auskunftsanspruch gegen den sonstigen Besitzer

Rz. 28 Da es immer wieder vorkommt, dass Sachen aus dem Nachlass entfernt werden, ohne dass sich damit jemand ein Erbrecht anmaßt, muss auch derjenige, der ohne eine solche Erbrechtsanmaßung Sachen an sich genommen hat, Auskunft erteilen. Nach § 2027 Abs. 2 BGB haftet derjenige, der eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

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§ 42 Transportrecht / V. Checkliste "Logistik"-Vertrag (nur Besonderheiten)

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§ 1 Aktienrecht / 3. Vor- und Nachteile

Rz. 145 Die KGaA teilt sich mit der AG das Privileg, für Unternehmen als Rechtsform zur Verfügung zu stehen, die im Wege eines going public am organisierten Kapitalmarkt Eigenkapital aufnehmen wollen. Gegenüber der AG zeichnet sie sich durch den erheblichen Gestaltungsspielraum aus, der insbesondere eröffnet ist, soweit es um die Geschäftsführungsverhältnisse und die Beziehu...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Inhalt, Haupt- und Nebenpflichten des Anwaltsvertrages

Rz. 7 Der Inhalt des Anwaltsvertrages ergibt sich aus der konkret getroffenen inhaltlichen Vereinbarung, was gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung zu ermitteln ist. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, kommt der Anwaltsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Deckungszusage zustande.[18] Mandate haben regelmäßig durch Zielsetzung bestimmte Grenzen. Eine Prozessvol...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Schiedsgutachtervertrag

Rz. 50 Die Vereinbarung, ein Schiedsgutachten einzuholen, kann spontan getroffen werden, sie kann auch schon im Vertrag für bestimmte Streitigkeiten vorgesehen sein. Es ist darüber hinaus sinnvoll, mit dem als Schiedsgutachter zu beauftragenden Sachverständigen eine Regelung über dessen Honorierung und dessen Befugnisse zu treffen. Das nachfolgende Muster ist eine ad hoc Ver...mehr

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§ 8 Bankrecht / 9. Auswirkung der Corona-Gesetzgebung auf Kreditsicherheiten

Rz. 49 Die anlässlich der COVID-19-Pandemie erlassenen Vorschriften (dazu auch Rdn 8) enthalten nur punktuelle Aussagen zu Kreditsicherheiten, wie etwa in Art. 240 § 3 Abs. 3 S. 1 EGBGB (keine kreditgeberseitige Kündigung im Stundungszeitraum wegen Wertverlusts einer gestellten Kreditsicherheit) oder in § 2 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (Sicherheite...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 11. Anmerkungen zum Muster

Rz. 40 Werden die Rechtsfolgen einer Garantie – wie hier – vertraglich nicht festgelegt, stehen dem Käufer im Zweifel sämtliche Rechte aus §§ 437 ff. BGB zu.[42] Die Garantierechte können jedoch auch gem. § 443 BGB vertraglich festgelegt bzw. begrenzt werden (z.B.: "Im Falle einer Garantieverletzung ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder innerhalb angemessen...mehr

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§ 42 Transportrecht / d) Versicherung

Rz. 85 Zur Versicherung des Lagergutes ist der Lagerhalter nur auf Verlangen des Einlagerers verpflichtet, § 472 Abs. 1 HGB. Deshalb sollte im Vertrag klargestellt werden, ob der Lagerhalter eine Lagerversicherung eindecken soll oder nicht. Zum einen sollte zweckmäßigerweise festgehalten werden, welcher Versicherungsschutz eingedeckt werden soll (Risiken: Feuer, Einbruchdieb...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / b) Nichterreichbarkeit

Rz. 33 Nach § 80 WpHG sind Direktbanken als Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung notwendigen Mittel und Verfahren vorzuhalten und wirksam einzusetzen. Dazu zählen insbesondere ausreichende personelle und technische Kapazitäten, die den zu erwartenden Kundenverkehr bewältigen lassen.[125] In Zeiten vorh...mehr

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§ 1 Aktienrecht / e) Publikums-KGaA und Inhaltskontrolle

Rz. 151 Bei einer Kommanditgesellschaft mit einer GmbH oder GmbH & Co. KGaA als Komplementär-Gesellschaft fehlt es an der Steuerungsfunktion der unbeschränkten persönlichen Haftung einer natürlichen Person in der Geschäftsführerstellung. Dieses Defizit trifft zusammen mit der fehlenden Einflussnahmemöglichkeit der Kommanditaktionäre auf die in Geschäftsleitungsfunktion tätig...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Zahlungsverbote

Rz. 40 Die bisher in §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 6 AktG angeordnete Haftung der Organmitglieder für Vermögensabflüsse in der Krise der Gesellschaft ist nunmehr rechtsformübergreifend in den Vorschriften des am 1.1.2021 in Kraft getretenen § 15b InsO geregelt. Auf die obigen Erläuterungen (siehe Rdn 29 ff.) wird verwiesen.mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 7. Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs

Rz. 13 Die Belastung des Kaufobjektes mit Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken, Sicherungshypotheken) ist für die Durchführbarkeit des beabsichtigten Kaufvertrages insoweit von Bedeutung, als deren Höhe den Kaufpreis nicht übersteigen darf, damit sichergestellt ist, dass die bestehenden Belastungen durch den Kaufpreis abgelöst werden können. Hierbei ist jedoch zu berü...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Gewöhnlicher Nutzen der Reise

Rz. 146 Liegt schließlich auch kein vereinbarter Nutzen vor, so ist auf den üblichen Nutzen der Reise abzustellen, also das, was für die Art der Pauschalreise üblich ist und ein verständiger Durchschnittsreisender bei dieser Art der Pauschalreise erwarten darf.[160] Wenn auch eine günstige Reise keine Mängel haben darf, definiert der Preis auch das Pflichtenprogramm. Wenn de...mehr

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§ 28 Leasing / a) Zulässigkeit

Rz. 53 Von jeher gestattet es der BGH dem Leasinggeber auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sich mit Blick auf den leasingtypischen Beschaffungsvorgang von seinen mietrechtlichen Gewährleistungspflichten nach §§ 535 ff. BGB freizuzeichnen und dem Leasingnehmer als Ausgleich dafür seine kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte aus dem Beschaffungsvertrag mit dem Lieferant...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / g) Schadensersatz aus § 839a BGB

Rz. 9 Eine weitere Anspruchsgrundlage ist die deliktische Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB . Durch diese Haftungsnorm soll ein Sachverständiger zur Verantwortung gezogen werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet hat, das bei einem Verfahrensbeteiligten zu einem Schaden aufgrund einer gerichtlichen Entscheidu...mehr

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§ 28 Leasing / d) Checkliste: Leistungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers (bei wirksamer Abtretungskonstruktion)

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster 9.9: Erschließungsvertrag Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _____, vertreten durch _____, nachstehend "Stadt" genannt, und _____-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet _____ am _____ einen Vertrag über die städtebauliche Entwicklung geschlossen, in ...mehr

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§ 28 Leasing / b) Grenzen

Rz. 54 Umstritten ist die Frage, ob die leasingtypische Abtretungskonstruktion auch dann noch einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält, wenn die Ansprüche, auf die sich die Abtretung bezieht, hinter den Ansprüchen zurückbleiben, die der Leasingnehmer erworben hätte, wenn er selbst Partei des Kaufvertrages mit dem Lieferanten geworden wäre. Das Problem stellt sich seit...mehr

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§ 28 Leasing / a) Kein Einwendungsdurchgriff nach den Bestimmungen über das Verbundgeschäft, §§ 358 ff. BGB

Rz. 55 Ist hiernach die leasingtypische Abtretungskonstruktion mit dem Verweis des Leasingnehmers auf die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte wirksam, berührt allein das Vorhandensein eines Mangels die Verpflichtungen des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag nicht. Insbesondere gibt die – angebliche oder tatsächliche – Mangelhaftigkeit der Leasingsache allein dem Leasingn...mehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Vermittlung von Angeboten aus Drittstaaten

Rz. 191 Art. 46c Abs. 1 EGBGB sieht vor, dass deutsches Recht auf einen Pauschalreisevertrag mit einem Reiseveranstalter aus einem Drittstaat (Nicht-EU oder EWR) Anwendung findet, wenn der Abschluss oder das Angebot im Geltungsbereich deutschen Rechts erfolgt oder der Reiseveranstalter seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet. Auch Reiseveranstalter aus Drittstaaten sind a...mehr

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§ 42 Transportrecht / 6. Versicherung

Rz. 69 Im engen Zusammenhang mit den Haftungsfragen steht auch die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes. Der Spediteur hat regelmäßig eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen, die seine speditions-, fracht- und lagervertragliche und ADSp-Haftung abdeckt. Bei der Übernahme weitergehender logistischer Tätigkeiten greift dieser Versicherungsschutz aber nicht mehr. Hier ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Vereinbarung zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB

Rz. 595 Muster 4.54: Vereinbarung zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB Muster 4.54: Vereinbarung zum Betriebsübergang gem. § 613a BGBmehr

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§ 17 GmbH-Recht / XI. Muster: MoMiG-Musterprotokoll – Gründung mit einem Gesellschafter

Rz. 60 Muster 17.7: MoMiG-Musterprotokoll – Gründung mit einem Gesellschafter Muster 17.7: MoMiG-Musterprotokoll – Gründung mit einem Gesellschafter UR. Nr. _____ Heute, den _____, erschien vor mir, _____, Notar/in mit dem Amtssitz in _____, Herr/Frau1 _____ _____ _____ _____ 2. 1. Der Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung un...mehr

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§ 35 Reiserecht / ee) Umfeldrisiken

Rz. 151 Der Reiseveranstalter ist auch nicht verantwortlich für alle Gegebenheiten im Umfeld der Reise.[165] Örtliche Einrichtungen, typische Gegebenheiten vor Ort, Wetter und Klima, die Nutzung eines öffentlichen Strands sind Umstände, die grundsätzlich nicht geeignet sind, einen Mangel zu begründen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Reiseveranstalter im Rahmen der Bewe...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (1) Wartung medizinischer Geräte/apparative Ausstattung

Rz. 32 Das Krankenhaus hat für die Einhaltung der Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und der Medizingeräteverordnung sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Gefahrenschutzbestimmung zu sorgen. Darüber hinaus hat der Krankenhausträger die benötigten medizinischen und technischen Geräte vorzuhalten und durch regelmäßige Wartung funktionstücht...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / j) Vertraglicher Haftungsausschluss/Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 12 Grundsätzlich ist festzuhalten, dass AGB, die einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung der Behandlungsseite in Bezug auf die medizinische Behandlung betreffen, als unzulässig gelten, vgl. § 309 Nr. 7 BGB.[72] Dies rechtfertigt sich aus dem dem Arzt oder Krankenhaus obliegenden Schutz der gefährdeten hohen Rechtsgüter des Patienten wie Leben, Gesundheit ...mehr

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§ 28 Leasing / cc) Recht zur Minderung, §§ 437 Nr. 2, 441 BGB

Rz. 60 Macht der Leasingnehmer gegenüber dem Verkäufer von seinem Recht zur Minderung Gebrauch, reduziert sich der vom Leasinggeber gezahlte Kaufpreis nach Maßgabe des § 441 BGB. Diesem Umstand hat der Leasinggeber durch eine Anpassung des Leasingvertrages gem. § 313 Abs. 1 BGB Rechnung zu tragen, indem er auf der Grundlage des geminderten Kaufpreises die Leasingraten neu be...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Vorbelastung des Stammkapitals – Unterbilanzhaftung (Differenzhaftung, Vorbelastungshaftung)

Rz. 323 Soweit sich durch Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft bei Eintragung im Handelsregister eine Differenz zwischen dem Stammkapital und dem Wert des Vermögens[1201] ergibt, haften deren Gesellschafter anteilig auf Ausgleich; die Haftung kann ebenso wie die restliche Einlagepflicht der Gesellschafter eine Ausfallhaftung der Mitgesellschafter gem. § 24 GmbHG auslösen (v...mehr

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§ 28 Leasing / bb) Anspruch auf Ersatzlieferung, § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB

Rz. 58 Ähnlich eindeutig wie für den Anspruch auf Mangelbeseitigung ist die Rechtslage für den durch die Schuldrechtsmodernisierung neu hinzugekommenen Primäranspruch auf Ersatzlieferung gem. § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB nicht. Für den Fall, dass der Lieferant eine Ersatzlieferung vornimmt, sehen die Leasingverträge regelmäßig vor, dass sich der Vertrag an dem ersatzweise geliefe...mehr

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§ 42 Transportrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Speziell: Die Ansprüche der Insassen

Rz. 295 Beispiel Auf einer Fahrt mit seiner Ehefrau (E) gerät der Mann (M) infolge überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve von der Fahrbahn ab. Bei dem Unfall wird E erheblich verletzt. Der Unfall ereignete sich ohne Drittbeteiligung oder Verantwortung eines Dritten. Bei den Ansprüchen von Insassen ist insbesondere daran zu denken, dass diesen gegenüber eine Haftung des Halt...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Wirkung

Rz. 170 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung wirkt nach h.M. ex nunc.[252] Bis zur Entscheidung sind daher Säumniszuschläge verwirkt worden, die das Gericht nur durch die Aufhebung der Vollziehung beseitigen kann.[253] Diese Folge muss man speziell beantragen. Rz. 171 Mit der Anordnung der Aussetzung der Vollziehung entfällt mit Wirkung für die Zukunft die Vol...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XVII. Verkaufsprospekt (zu § 20 des Mustervertrags)

Rz. 39 Der Textvorschlag zu § 20 des Entwurfs betrifft die Eventualität, dass ein etwaiger Verkaufsprospekt Angaben enthält, die fehlerhaft oder – weil vielleicht mehrdeutig oder unvollständig – irreführend sind. Stellen sich solche Informationen als wesentlich für die Erwerbsentscheidung des Käufers dar, so kann eine Prospekthaftung in Betracht kommen. Im Übrigen sind bei W...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 2. Haftungsbegründende Kausalität

Rz. 25 Die haftungsbegründende Kausalität spielt im Bereich der Anwaltshaftung praktisch keine Rolle, weil die Ursächlichkeit des anwaltlichen Verhaltens für die Pflichtverletzung in der Regel feststeht.[94] Die Kausalität kann allerdings dort Bedeutung erlangen, wo Dritte (z.B. Kinder oder die Ehefrau des Auftraggebers) in die Mandatserledigung einbezogen werden (siehe auch...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 7. Ansprüche bei Schlechterfüllung der Rückgabeverpflichtung

Rz. 26 Wenn sich die Mieträume bei der Rückgabe nicht im vertragsgemäßem Zustand befinden, haftet der Mieter dem Vermieter nach den allgemeinen Regeln der §§ 280, 281, 286 BGB wegen der Schlechterfüllung der Rückgabeverpflichtung auf Schadensersatz. Soweit die Schadensursache die Nichterfüllung von Nebenpflichten ist, richtet sich die Haftung nach den Regeln über die positiv...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ff) Organisationspflichten im Zusammenhang mit der ärztlichen Aufklärung und ihrer Dokumentation

Rz. 36 Aufklärung[140] ist ärztliche Pflicht: Jede Art von Formularaufklärung allein ist zu vermeiden; das Aufklärungsformular soll lediglich Merkblatt zur Vorbereitung und ggf. Ergänzung des eigentlichen ärztlichen Aufklärungsgesprächs sein. Der Krankenhausträger muss darauf hinwirken, dass über das individuelle Aufklärungsgespräch hinausgehende, ergänzende Bemerkungen hand...mehr

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§ 13 Erbrecht / Literaturtipps

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