Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 18 Unterbeteiligung / 3. Form des Unterbeteiligungsvertrags

Rz. 31 Der Unterbeteiligungsvertrag unterliegt als Gesellschaftsvertrag gem. § 705 BGB grundsätzlich keinem Formzwang. Die Wahl der Schriftform ist jedoch stets sinnvoll, da hierdurch Unklarheiten und Streitigkeiten über untereinander getroffene Regelungen vermieden werden. Auch zum Nachweis der Unterbeteiligung gegenüber dem Finanzamt ist die Schriftform empfehlenswert.[46]...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Stiftung und Co. KG

Rz. 82 Bei der Stiftung und Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der eine unternehmensverbundene Stiftung (Unternehmensbeteiligungsstiftung[112]) die Rolle der persönlich haftenden Gesellschafterin einnimmt.[113] Abgesehen davon, dass die Stiftung in dieser Funktion die persönliche Haftung zu tragen hat, ist die weitere Ausgestaltung äußerst variabel. So...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / I. Rechtsnatur

Rz. 45 Der Letter of Intent (kurz LoI) und das so genannte Memorandum of Understanding (kurz MoU) sind die typischen Erklärungen (LoI: einseitig oder zweiseitig) oder Absprachen (MoU: bilateral) der Parteien, die regelmäßig vor Eintritt des Erwerbsinteressenten in die zeitlich und kostenmäßig intensive Prüfung des Zielunternehmens abgeschlossen werden. Die genaue Bezeichnung...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / Literaturtipps

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Beraterpflichten

Rz. 35 Neben der Pflicht zur Willensermittlung muss der Berater den zugrunde liegenden Sachverhalt vollständig aufklären.[37] Prinzipiell muss der Berater den Beteiligten die sicherste, also auch die mit den geringsten rechtlichen (ggf. auch steuerrechtlichen) und tatsächlichen Risiken verbundene Gestaltungsmöglichkeit aufzeigen.[38] Der sicherste Weg muss auch dann als solch...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 264 Für die Übertragung von Kommanditanteilen gelten die obigen Ausführungen zur Übertragung von Anteilen persönlich haftender Gesellschafter entsprechend.[273] Der einzige, wenn auch wesentliche Unterschied zwischen Komplementär- und Kommanditanteilen besteht darin, dass der Kommanditist nicht unbeschränkt haftet, soweit seine Hafteinlage in voller Höhe erbracht wurde. ...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / III. GmbH

Rz. 32 An GmbH-Anteilen ist eine Testamentsvollstreckung grundsätzlich zulässig. Der Testamentsvollstrecker verwaltet dabei den Geschäftsanteil kraft eigenen Rechts und unter Ausschluss der Erben.[47] Etwas anderes gilt nur, wenn es die Satzung vorsieht. Im Rahmen der Verwaltungsbefugnis kann der Testamentsvollstrecker grundsätzlich alle Rechtshandlungen, die ein Gesellschaft...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / II. Wahlrecht nach § 139 HGB

Rz. 95 Rückt der Vorerbe aufgrund einer Nachfolgeklausel in die Gesellschafterstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters (einer Personengesellschaft) nach, steht ihm das Wahlrecht nach § 139 HGB zu.[181] Auch wenn die Vorerbschaft nur bis zum Eintritt des Nacherbfalles andauert und daher die Gesellschafterstellung des Vorerben nicht unbefristet ist, führt das Nachrü...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 2. Einzelunternehmen

Rz. 25 Das Vermögen des Erblassers geht nach § 1922 BGB insgesamt im Wege des Vonselbsterwerbs auf den oder die Erben über. Dabei wird zwischen privatem und unternehmerischem Vermögen nicht differenziert. Somit sind also auch Einzelunternehmen grundsätzlich vererblich.[23] Zum Nachlass des Verstorbenen gehören sämtliche dem Unternehmen zuzurechnenden Aktiva sowie auch die ent...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 1. Einzelunternehmen im Nachlass

Rz. 11 Besonderheiten bestehen bei der Behandlung unternehmerischen Vermögens im Nachlass. Teilweise gelten hier wesentliche Vereinfachungen gegenüber der lebzeitigen Übertragung auf den Minderjährigen. Rz. 12 Ist der Minderjährige Alleinerbe und umfasst der Nachlass (auch) ein gewerbliches Einzelunternehmen, kann der gesetzliche Vertreter ohne weitere Zustimmungserforderniss...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge bildet eine äußerst vielschichtige Aufgabe, die sich nicht allein auf rechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte reduzieren lässt. Betriebswirtschaftliche Aspekte sowie die familiäre Situation und das persönliche Verhältnis der Beteiligten sind für das Gelingen der Nachfolge von entscheidender Bedeutung. An einer...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Kaufgegenstand

Rz. 143 Da die Vereinbarungen zum dinglichen Übergang dem Bestimmtheitserfordernis genügen müssen, sollte der Kaufgegenstand möglichst genau definiert werden. Dies gilt auch bei Kapitalgesellschaftsanteilen. Insbesondere ist im Falle der Durchnummerierung von GmbH-Geschäftsanteilen darauf zu achten, dass die vertragsgegenständlichen Anteile genau bezeichnet werden. Rz. 144 Of...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Anordnung der Testamentsvollstreckung im Rahmen letztwilliger Verfügungen

Rz. 51 Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Ich ordne Testamentsvollstreckung in Form der Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 BGB) bis zum Eintritt folgender Bedingung an _________________________. Die Testamentsvollstreckung bezieht sich ausschließlich auf mein Einzelhandelsgeschäft, eingetragen im Handelsregister des...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / A. Einführung

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge beschäftigt sich mit der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge. Bei der Unternehmensnachfolge wird die nächste Generation durch die Übertragung eines Anteils am Unternehmen beteiligt. Somit ist die Rechtsform des zu übertragenden Unternehmens auch für die Nachfolge von großer Bedeut...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / Literaturtipps

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Ärzte und Zahnärzte

Rz. 6 Die berufsrechtlichen Vorschriften der Ärzte sind in den Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Die jeweiligen Berufsordnungen enthalten neben den Aufgaben sowie ärztlichen Berufs- und Dokumentationspflichten auch Ausführungen über die Möglichkeiten der Berufsausübung. Ärzte dürfen ihren Beruf einzeln oder gemeinsam in allen für den Arztberuf zulässigen Gesell...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / A. Beschreibung des Problemfelds

Rz. 1 Mehr als ¾ der deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. EUR sind eigentümergeführte [1] Familienunternehmen (vgl. § 1 Rdn 12). Von den Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigen sind ca. 88 % eigentümergeführt, bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten immerhin noch ca. 84 %.[2] Vor diesem Hintergrund bilden die kleinen und mittleren Unternehmen...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 3. Einfluss der Due Diligence auf Gewährleistungsansprüche

Rz. 133 § 442 BGB, nach dem Ansprüche des Käufers ausgeschlossen sind, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt, wird in Unternehmenskaufverträgen, jedenfalls ab einer gewissen Größe, regelmäßig abbedungen und durch ein zu vereinbarendes System ersetzt (siehe Rdn 83, 125 und 125). Auf die damit einhergehende grundsätzliche Frage, ob und inwieweit der Erwerber beim Unterne...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Grundlagen

Rz. 17 Neben den eingangs geschilderten Problemen, die sich bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit der unbeschränkten Gesellschafterhaftung ergeben, werden bei Personengesellschaften noch weitere Fragen virulent: Die Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen grundsätzlich keine externe Entscheidungsträgerperson in ihren Reihen dulden. Es gi...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Auswirkungen auf die Gewährleistung

Rz. 82 Grundsätzlich besteht keine allgemeine Sorgfaltspflicht des Käufers, die Kaufsache eingehend zu untersuchen.[17] Dieser Grundsatz gilt jedoch im Bereich des Unternehmenskaufs nur sehr eingeschränkt. Denn je erfahrener der Käufer bezüglich M&A Transaktionen ist, desto mehr ist ihm zuzumuten bzw. von ihm zu erwarten, dass er die branchenüblichen Informationsquellen kenn...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / a) "Betrieb eines Erwerbsgeschäfts", § 1822 Nr. 3 BGB

Rz. 40 Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Norm des § 1822 Nr. 3 BGB, die ein Genehmigungserfordernis für den Abschluss von Gesellschaftsverträgen vorsieht, wenn die Gesellschaft zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen werden soll. Rz. 41 Der Begriff des Erwerbsgeschäfts ist nach ständiger Rechtsprechung weiter zu fassen als der des kaufmännischen H...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / cc) Finanzierung der Einlagen des Managements

Rz. 35 Verfügt das Management (wie im Regelfall) nicht über ausreichendes liquides Vermögen, um die Beteiligung aus eigener Kraft zu finanzieren, ist es auf die Inanspruchnahme von Fremdkapital angewiesen. Dieses kann entweder durch Banken oder auch andere Quellen, die die betreffenden Manager sich selbst erschließen, erfolgen oder durch Unterstützung des Unternehmens bzw. s...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB

Rz. 47 § 25 Abs. 2 HGB eröffnet eine Möglichkeit, die Mithaftung des Übernehmers für Altverbindlichkeiten mit Wirkung gegenüber jedermann auszuschließen.[54] Erforderlich ist hierzu aber nicht lediglich eine entsprechende Vereinbarung zwischen Übergeber und Übernehmer, sondern vielmehr eine diesbezügliche Eintragung in das Handelsregister. Rz. 48 Auch wenn das Gesetz eine die...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / X. Gewährleistungstatbestände/Haftungsbegrenzung/Verjährung

Rz. 184 Besonderes Augenmerk ist im Rahmen des Unternehmenskaufvertrages auf die Ausgestaltung des Gewährleistungskataloges zu richten (siehe Rdn 114). Aus der Sicht des Erwerbers sollten sämtliche Sachverhalte Gegenstand von Garantien sein, auf deren Vorliegen es für die erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens entscheidend ankommt. Im Falle des Share-Deals zählen hierzu...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Grundsatz: Entnahmefähige laufende Gewinne

Rz. 31 Der Nießbraucher ist berechtigt, die Nutzungen aus dem nießbrauchsbelasteten Gesellschaftsanteil zu ziehen (§§ 1068 Abs. 2, 1030 Abs. 1 i.V.m. §§ 99 Abs. 2 und 3, 100 BGB). Dazu zählen die Gewinnanteile als Rechtsfrüchte. Allerdings hat der Nießbraucher nach herrschender Meinung nur insofern einen Anspruch auf den Gewinnanteil, soweit es sich um den gesellschaftsrecht...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / VI. Übertragung gegen Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 143 Oftmals sind die zur Übertragung anstehenden Vermögensgegenstände, z.B. Gesellschaftsanteile, noch mit Verbindlichkeiten belastet. In dieser Situation liegt es oft im Interesse des Schenkers, dass die zum Erwerb des Vermögens eingegangenen Verbindlichkeiten vom Beschenkten mit übernommen, er – der Schenker – also von diesen freigestellt wird. Dies ist insbesondere da...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. AWH-Standard – Bewertungsansatz und Grundsätze

Rz. 23 Das Ertragswertverfahren (nach IDW S 1) unterscheidet von seinem dogmatischen Ansatz her nicht zwischen verschiedenen Unternehmensgrößen. Demzufolge ist es auch nicht auf die Spezifika kleiner und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten. Im Gegenteil: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Handwerksbetriebe und freiberufliche Praxen, verfügen in der Re...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 78 Die Übertragung bzw. Abtretung von Personengesellschaftsanteilen ist formfrei möglich. Ein Verstoß gegen das schenkungsrechtliche Beurkundungserfordernis kann durch Vollzug der Schenkung ohne Weiteres geheilt werden (§ 518 Abs. 3 BGB). Dasselbe gilt auch für die Übertragung von Aktien, wenngleich die Rechtsform der AG bei kleinen und mittleren Unternehmen eher selten ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 2. Rechte und Pflichten des Unterbeteiligten

Rz. 42 Auf die Geschäftsführung der Unterbeteiligungsgesellschaft sind grundsätzlich die Vorschriften der §§ 709–713 BGB anwendbar, abweichende vertragliche Regelungen im Unterbeteiligungsvertrag sind jedoch zulässig und nicht ungewöhnlich (vgl. Rdn 38). Rz. 43 Grundsätzlich obliegen dem Unterbeteiligten keine Verpflichtungen gegenüber der Hauptgesellschaft und deren Gesellsc...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Personengesellschaften

Rz. 56 Zivilrechtlich ist es – insbesondere bei Personengesellschaften – ohne Weiteres möglich, die Gewinnverteilung abweichend von der kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft auszugestalten.[111] Von dieser Möglichkeit wird gerade auch bei der Gestaltung von Familiengesellschaften sehr gerne Gebrauch gemacht, um für eine steuergünstige Verteilung des Familieneinkomme...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 2. Rechtsfolgen

Rz. 126 Wie auf Tatbestandsebene, so werden auch auf Rechtsfolgenseite die gesetzlichen Regelungen, die auf einen Unternehmenskauf weitestgehend schlicht nicht passen, von den Parteien abbedungen und soweit gesetzlich möglich durch eigene vertragliche Regelungen ersetzt. Dies gilt vor allem, weil der gesetzlich vorgesehene Rücktritt vom Vertrag und die Rückabwicklung von den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.2 Mehrere Haftende

Rz. 20 Unter Haftung ist das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld zu verstehen.[1] Gegenstand der Haftung können alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sein.[2] Gehaftet werden kann daher auch für die Haftungsschuld eines anderen.[3] In Bezug auf denselben Anspruch schließen sich Schuld und Haftung im Grundsatz wechselseitig aus.[4] Rz. 21 Die Haftung kann sich aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.3 Schuldner und Haftende

Rz. 25 Beim Zusammentreffen von Schuld und Haftung bezieht sich die Gesamtschuld unmittelbar nur auf den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, der Gegenstand der Haftung ist. Handelt es sich um einen Steueranspruch, werden Nebenleistungen nur erfasst, wenn auch insoweit die Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Übrigen gelten in Bezug auf Zinsen und Säumniszuschläge di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.3 Umfang der Leistungspflicht der Gesamtschuldner (Abs. 1 S. 2)

Rz. 33 Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet nach § 44 Abs. 1 S. 2 AO jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung. Dies entspricht dem Wesen der Gesamtschuld, das gerade darin besteht, dass mehrere eine Leistung in der Weise schulden, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist.[1] In ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 5 Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern

Rz. 73 Der Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern beurteilt sich ausschließlich nach Bürgerlichem Recht.[1] Nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB sind die Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Eine abweichende Bestimmung kann sich aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.5 Besonderheiten für Haftungsschuldner

Rz. 56 § 44 Abs. 2 S. 3 AO gilt zwar auch für das Verhältnis zwischen Haftungsschuld und Steuerschuld. Aus der Akzessorietät der Haftungsschuld ergeben sich aber Besonderheiten. Gegen die Höhe der dem Haftungsbescheid zugrunde gelegten Steuerschuld kann sich der Haftungsschuldner auch dann wehren, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar ist.[1] Drittwirkung gegenüber dem Haftung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerbefreiung

Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Wenn eine Körperschaft aufgrund eines wirksamen Freistellungsbescheids oder Feststellungsbescheids über das Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung (s. § 60a AO, Anhang 1b) Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) in Empfang nehmen und entsprechende Bescheinigungen ausstellen kann, sind diese Zuwendungen beim Zuw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.5.4 Haftung, § 5 Abs. 3

Für die Schadenshaftung der Praktikantinnen/Praktikanten finden gem. § 5 Abs. 3 TVPöD die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des TVöD entsprechende Anwendung. Dementsprechend ist die Schadenshaftung der Praktikantinnen und Praktikanten bei dienstlich oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (§ 3 Abs....mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / II. Voraussetzungen der Haftung nach § 2 Abs. 1 HaftpflG

Rz. 70 Die Haftung setzt voraus, dass durch die Wirkungen der von einer Strom- oder Rohrleitungsanlage ausgehenden Stoffe oder Energien (Wirkungshaftung) oder durch den Zustand einer Leitungsanlage für diese Stoffe oder Energien (Zustandshaftung) ein Körper-, Gesundheits- oder Sachschaden entsteht. Auf Ersatz des Schadens haftet der Inhaber der Anlage. Diese Haftung ist im G...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VIII. Haftung bestimmter Betriebsunternehmer (§ 3 HaftpflG)

Rz. 100 § 3 HaftpflG regelt als dritten Haftpflichttatbestand des Haftpflichtgesetzes die wenig bekannte und deswegen selten angewendete Haftung für gefährliche Betriebe. Hiernach haften die Betreiber von Bergwerken, Steinbrüchen, Gruben und Fabriken ohne Entlastungsmöglichkeit für Personenschäden, nicht Sachschäden, die von angestellten Aufsichtspersonen im Rahmen ihrer die...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 3. Haftung ohne Verschulden aus Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag

a) Aufwendungs- und Schadensersatz beim Auftrag Rz. 29 § 670 BGB: Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet. Rz. 30 Erleidet ein Beauftragter einen Schaden, den der Auftraggeber durch eine von diesem verursachte Pflic...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

a) § 599 BGB (Leihe) Rz. 7 § 599 BGB: Haftung des Verleihers Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 8 Diese Vorschrift ist nur für Pflichtverletzungen des Verleihers anwendbar, die das Erfüllungsinteresse des Entleihers an der Gebrauchsgestattung betreffen. Bei Verletzung von Schutz- und Verkehrssicherungspflichten, die zu Schäden des Entleihe...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / M. Beschränkung der Haftung anderer Personen

I. Allgemeines Rz. 228 § 106 SGB VII erstreckt das Haftungsprivileg auf weitere Personengruppen. Nach seinem Abs. 1 gelten die §§ 104, 105 SGB VII für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 SGB VII versicherten Personen. Dies sind Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in näher bezeichneten Betriebsstätten und Einrichtungen, Personen, die sich Untersuchungen, Prüfu...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / R. Haftung gegenüber den Versicherungsträgern (§ 110 SGB VII)

I. Grundlagen Rz. 282 Nach § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII (§ 640 SGB VII a.F.) haften Personen, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben und deren Haftung nach den §§ 104–107 SGB VII beschränkt ist, den Sozialversicherungsträgern für die in Folge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Sch...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / A. Das Verhältnis von vertraglicher Haftung zur Haftung aus unerlaubter Handlung und zur Gefährdungshaftung

I. Allgemeines/Überblick Rz. 1 Bei Unfällen spielt neben den in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen der Haftung aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung auch eine Haftung aus Vertrag eine nicht unerhebliche Rolle. Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlic...mehr

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§ 11 Arzthaftung / C. Haftung aus Behandlungsfehler

Rz. 20 Im Mittelpunkt des Arzthaftungsrechts steht die Haftung für Behandlungsfehler. Bei dieser Haftung geht es nicht um die Zuweisung persönlicher Schuld, sondern um den finanziellen Ausgleich des Schadens, der auf Qualitätsmängeln medizinischer Behandlung beruht. I. Behandlungsfehler Rz. 21 Der Arzt schuldet dem Patienten nach § 276 BGB die im Verkehr erforderliche Sorgfalt...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / A. Haftung des Bahnunternehmers für Personen- und Sachschäden

Rz. 1 Haftpflichtgesetz Haftpflichtgesetz vom 7.6.1871 (RGBl S. 207, als RHG) i.d.F der Bekanntmachung vom 4.1.1978 (BGBl I, S. 145), zuletzt geändert durch Art. 9 G zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebengeld vom 17.7.2017 (BGBl I, S. 2421). Für Ansprüche von Fahrgästen von Eisenbahnen gilt seit dem 29.7.2009 durch das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vors...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / K. Beschränkung der Haftung von Betriebsangehörigen

Rz. 204 Die Haftungsprivilegierung (Sperrwirkung) des schädigenden und in demselben Betrieb tätigen Betriebsangehörigen (§ 105 SGB VII) stellt im Vergleich zu der des Unternehmers (§ 104 SGB VII) eine Erweiterung dar, die erst nach Vorliegen zusätzlicher Tatbestandsmerkmale anzunehmen ist. Der versicherte Verletzte und der Schädiger müssen "demselben Betrieb" angehören; zum ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / II. Voraussetzungen der Bahnhaftung

Rz. 4 Nach § 1 HaftpflG haftet für Personen- oder Sachschäden, die bei dem Betrieb einer Schienen- oder Schwebebahn eintreten, der Betriebsunternehmer. Die Haftung setzt also voraus: Eine Schienen- oder Schwebebahn, bei deren Betrieb ein Personen- oder Sachschaden eintritt. Die Haftung nach dem CIV betrifft nur Eisenbahnverkehrsunternehmen, das heißt Schienenbahnen im eigentl...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / V. Haftung für Reaktorschiffe

Rz. 112 Die Haftung für Reaktorschiffe ist gemäß § 25a Abs. 1 AtomG ebenfalls mit entsprechender innerstaatlicher Wirkung durch das BRÜ geregelt. Dessen Bestimmungen treten nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 AtomG hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung des Inhabers eines Reaktorschiffes an die Stelle der entsprechenden Bestimmungen des PÜ. Diese zusätzliche Haftungsregelung wurde er...mehr