Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VII. Ersatzberechtigte; Umfang des Ersatzanspruchs, Haftungshöchstgrenzen; Verjährung

1. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches Rz. 49 Ersatzberechtigt für bei Bahnbetriebsunfällen erlittene Schäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 Abs. 1 HaftpflG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer ode...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Voraussetzungen der Haftung (§ 7 Abs. 1 StVG)

1. Fahrzeug a) Kraftfahrzeug Rz. 11 Für das Tatbestandsmerkmal "Kraftfahrzeug" enthält § 1 Abs. 2 StVG eine für das Straßenverkehrsrecht einschlägige, auf das StVG beschränkte Begriffsbestimmung. Danach gelten als Kraftfahrzeuge "Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein". Wesentliches Merkmal des Kfz ist es, dass es von einem m...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VIII. Ersatzansprüche Bahnreisender nach dem CIV

1. Haftungsgrundlagen Rz. 56 Für Fahrgäste gilt seit dem 29.7.2009 eine europaeinheitliche Schadenshaftung (vgl. oben Rdn 2). Haftungsgrundlage (und innerstaatliches Recht, § 1 Fahrgastrechte-Anwendungsgesetz) sind nach Maßgabe des Art. 11 der VO (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechteverordnung) die Art. 26 § 1 und Art. 36 § 1 CIV (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag ...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten und Lebenspartner untereinander

A. Haftungsverhältnisse in der Ehe – Grundlagen Rz. 1 § 277 BGB: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 1359 BGB: Umfang der Sorgfaltspflicht Die Ehegatten haben bei der Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhäl...mehr

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§ 34 Haftung der Ehegatten und Lebenspartner gegenüber Dritten

A. Außenverantwortlichkeit des Ehegatten und Lebenspartners Rz. 1 Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit gegenüber einem geschädigten Dritten trifft grundsätzlich, insbesondere im deliktsrechtlichen Bereich, (nur) denjenigen persönlich, dem ein schadensersatzrechtlich relevantes pflichtwidriges Tun oder Unterlassen angelastet werden kann. Demgemäß ist ein Ehegatte in der ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / Literaturtipps

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§ 38 Haftung der Unternehme... / V. Gesetzliche Vertreter

Rz. 362 § 111 SGB VII (§ 641 RVO a.F.) dehnt die Haftung im Falle der Vertretung auf die vertretenen Personen selbst aus. Sie erstreckt sich auf die näher benannten Personengesellschaften des Handelsrechts (z.B. OHG, KG) und auf gesetzliche Vertreter und begründet für das Unternehmen eine Haftung aus § 110 SGB VII. Rz. 363 Die Haftung setzt in persönlicher Hinsicht voraus, da...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / IV. Haftung des Vertragspartners für Dritte

Rz. 67 Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird.[178] Ob jemand nach diesen Grundsätzen als Erfüllungsgehilfe anzusehen ist, bestimmt sich nicht danach, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder dessen Gläubiger s...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / V. Haftungsausschlüsse

Rz. 30 Die Bahnhaftung gemäß § 1 Abs. 1 HaftpflG ist ausgeschlossen,mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 3. Haftungsumfang

Rz. 62 In zwei Fällen geht die Haftung nach den CIV über die Haftung nach dem HaftpflG hinaus. Einerseits erfasst die Haftung des Beförderers auch Unfälle während der Beförderung von Eisenbahnwagen auf einem Fährschiff (Art. 31 § 2 CIV), andererseits die Beschädigung, den Verlust oder die verspätete Auslieferung von Reisegepäck (Art. 36 § 1 CIV gegenüber § 1 Abs. 3 HaftpflG)...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Sachen

Rz. 38 Nach § 1 Abs. 3 HaftpflG haftet der Bahnunternehmer nicht für die Beschädigung von Sachen, die zur Aufbewahrung angenommen wurden. Das Gleiche gilt für beförderte Sachen, es sei denn, dass ein Fahrgast sie an sich trägt oder mit sich führt. Dieser Haftungsausschluss beruht darauf, dass der Geschädigte seine Sachen dem Bahnunternehmer in Kenntnis der mit dem Bahnbetrie...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / V. Mitverschulden

Rz. 320 In seiner älteren Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Mitverschulden des Verletzten dem Sozialversicherungsträgers nicht entgegengesetzt werden könne.[396] Diese Auffassung stützte sich darauf, dass es sich bei § 640 RVO a.F. nicht um einen abgeleiteten Regressanspruch, sondern um einen originären Ersatzanspruch handele.[397] Rz. 321 Nach de...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / B. Haftung des Inhabers von Leitungsanlagen und des Unternehmers eines gefährlichen Betriebs

Rz. 68 § 2 HaftpflG (1) Wird durch die Wirkungen von Elektrizität, Gasen, Dämpfen oder Flüssigkeiten, die von einer Stromleitungs- oder Rohrleitungsanlage oder einer Anlage zur Abgabe der bezeichneten Energien oder Stoffe ausgehen, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 2. Voraussetzungen der Haftung

a) Pflichtverletzung und Beweislast Rz. 72 Der Tatbestand der Pflichtverletzung ist der zentrale Ausgangspunkt für die Schadensersatzverpflichtung. Das jeweilige "Pflichtenprogramm" ergibt sich aus den für das jeweilige Schuldverhältnis maßgebenden Normen. Von Bedeutung sind Leistungspflichten, Nebenleistungspflichten und Verhaltenspflichten. Nach der Art der Leistungsstörung...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / II. Der Verschuldensmaßstab

1. Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit a) § 599 BGB (Leihe) Rz. 7 § 599 BGB: Haftung des Verleihers Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 8 Diese Vorschrift ist nur für Pflichtverletzungen des Verleihers anwendbar, die das Erfüllungsinteresse des Entleihers an der Gebrauchsgestattung betreffen. Bei Verletzung von Schutz- und Verk...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 8. Haftung des Schwarzfahrers

Rz. 162 Der Schwarzfahrer selbst haftet gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 StVG an Stelle des Halters nach § 7 Abs. 1 StVG, mithin nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Es genügt daher zur Entlastung des Schwarzfahrers nicht, dass er den Mangel eines Verschuldens i.S.d. § 18 StVG nachweist. Er muss vielmehr, wie der Halter, den Entlastungsnachweis aus § 7 Abs. 2 StVG bzw. § 17 Abs...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Haftungsvoraussetzungen

Rz. 60 Die Haftung "für den Schaden, der dadurch entsteht, dass der Reisende durch den Unfall im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb während seines Aufenthaltes in den Eisenbahnwagen oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, verletzt oder sonst in seiner körperlichen oder geistigen Integrität beeinträchtigt wird" (Art. 26 § 1 CIV), trifft den Beförderer. Dieser Begriff meint...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 3. Haftpflichtversicherung

Rz. 54 Zur Deckung des Haftpflichtrisikos aus § 1 HaftpflG sind Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß § 14 Abs. 1 AEG verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt 20 Mio. EUR je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zwei Mal zur V...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 3. Befriedetes Grundstück

Rz. 95 Die Ersatzpflicht für Schäden, die innerhalb eines im Besitz des Inhabers der Anlage stehenden befriedeten Grundstückes entstehen, ist aus demselben Grund ausgeschlossen worden, wie die Haftung für Schäden innerhalb eines Gebäudes. Auch hier soll in erster Linie der Grundstücksbesitzer gegenüber Personen, die sein Grundstück betreten, und die dadurch regelmäßig die vo...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / IX. Konkurrenzen; Sonstiges

Rz. 102 Zustands- und Wirkungshaftung schließen sich nicht aus, sondern können gleichzeitig bestehen.[358] Neben der Haftung gemäß § 2 HaftpflG kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen in Betracht:[359]mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / E. Haftung der Kinder gegenüber den Eltern

Rz. 24 Führt ein Verhalten des Kindes zu einem Unfallereignis, bei dem die Eltern geschädigt werden, kann eine deliktische Haftung des Kindes gegenüber den Eltern in Betracht kommen. Für die Verantwortlichkeit des Kindes ist dann jedoch § 828 BGB zu beachten, der eine deliktsrechtliche Einstandspflicht vor Vollendung des siebten Lebensjahrs (im Fall des Unfalls mit einem Kra...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 2. Häuslicher Bereich des Abnehmers

Rz. 94 § 2 Abs. 3 Nr. 1 1. Alt. HaftpflG schließt den häuslichen Bereich des Abnehmers von der Haftung aus.[334] Hiernach haftet der Anlageninhaber nicht für Schäden in einem Gebäude, wenn der Schaden auf eine in diesem Gebäude befindliche Anlage zurückzuführen ist. Beide Voraussetzungen müssen für den Ausschluss des Ersatzanspruchs erfüllt sein. Gebäude ist grundsätzlich je...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / e) Neue Bahnsysteme

Rz. 11 Im Vordringen befindliche neue Verkehrstechnologien entziehen sich durch ihre Funktionsmerkmale teilweise der sicheren Einordnung als Schienen- oder Schwebebahn nach den hergebrachten Kriterien. Die Haftung nach § 1 HaftpflG greift jedoch stets dann, wenn sich in der Betriebsweise des neuartigen Verkehrsmittels die typischen Momente der Bahngefahr verwirklichen. Das t...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 4. Vorzüge der Haftung aus Pflichtverletzung

Rz. 78 Kann der Verletzte sich auf einen Schadensersatzanspruch berufen, der auf vertraglicher Grundlage fußt, so ist seine Stellung in mehreren Beziehungen günstiger, als wenn ihm lediglich ein deliktischer Anspruch zusteht: Es gilt § 278 BGB statt § 831 BGB; dem Schädiger ist jede Exkulpationsmöglichkeit für fremdes Verschulden abgeschnitten. Während für die Haftung aus De...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Haftungsgrundlagen

Rz. 56 Für Fahrgäste gilt seit dem 29.7.2009 eine europaeinheitliche Schadenshaftung (vgl. oben Rdn 2). Haftungsgrundlage (und innerstaatliches Recht, § 1 Fahrgastrechte-Anwendungsgesetz) sind nach Maßgabe des Art. 11 der VO (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechteverordnung) die Art. 26 § 1 und Art. 36 § 1 CIV (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationa...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Grundlagen

Rz. 282 Nach § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII (§ 640 SGB VII a.F.) haften Personen, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben und deren Haftung nach den §§ 104–107 SGB VII beschränkt ist, den Sozialversicherungsträgern für die in Folge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzan...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / III. Die Haftung des Besitzers für sonstige Schäden infolge radioaktiver Einwirkung

Rz. 97 § 26 AtomG bildet als Auffangtatbestand eine Anspruchsgrundlage für sonstige Fälle, das heißt für alle anderen Gefahrenlagen, die nicht vom PÜ in Verbindung mit § 25 Abs. 1–4 AtomG erfasst sind (§ 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 1a AtomG). Der Ersatzanspruch nach dieser Norm setzt voraus, dass durch die Wirkung eines Kernspaltungs- oder Kernvereinigungsvorganges oder der Stra...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / II. Die Haftung des Inhabers einer Kernanlage für nukleare Ereignisse

Rz. 88 Anspruchsgrundlage der Haftung sind die gemäß § 25 Abs. 1 AtomG unmittelbar anwendbaren Art. 3 ff. PÜ. Eine Gegenseitigkeit wird nicht vorausgesetzt. Der Schadensersatzanspruch setzt hiernach voraus, dass ein Schadenmehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VI. Mitverschulden; Abwägungsgrundsätze; Haftungsausschluss

Rz. 42 Die Haftung des Bahnbetriebsunternehmers setzt als Gefährungshaftung kein Verschulden voraus. Das Eigenverschulden des Geschädigten kann seine Haftung gemäß § 254 BGB jedoch mindern oder ausschließen, wie der Gesetzesverweis in § 4 HaftpflG klarstellt. Für einen Unfall im Straßenverkehr, der bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs und einer Schienenbahn verursacht worden...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 4. Haftungsausschlüsse/Mitverschulden

Rz. 64 Haftungsausschlüsse gelten nach Art. 26 § 2 CIV, wennmehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Schutzzweck der Haftung

Rz. 755 § 833 S. 1 BGB begründet eine reine Gefährdungshaftung. Der Schutzbereich jeder Gefährdungshaftung umfasst nur Schäden, die eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren sind, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der jeweiligen Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll.[2241] Der Grund für die strenge Tierhalterhaftung nach § 833 S. 1 BGB und Schutzz...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 5. Haftungsbegrenzung

Rz. 66 Die Haftung nach den CIV ist der Höhe nach begrenzt. Da Art. 30 § 2 S. 1 CIV auf Landesrecht, mithin das HaftpflG, verweist, gelten auch hier die jeweils günstigeren Grenzen. Somit sind Ersatzansprüche wegen Personenschäden durch Kapitalbetrag gemäß § 9 HaftpflG auf 600.000 EUR und durch Jahresrente gemäß Art. 30 § 2 CIV auf 175.000 Rechnungseinheiten (per Juli 2019 r...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / J. §§ 833, 834 BGB Haftung des Tierhalters und Tieraufsehers

Rz. 754 § 833 BGB: Haftung des Tierhalters Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 3. Haftungsverteilung mehrerer Ersatzpflichtiger

Rz. 39 § 13 Abs. 1 und 2 HaftpflG regelt die Haftungsverteilung und Ausgleichspflicht mehrerer nach den §§ 1 und 2 HaftpflG Ersatzpflichtiger analog § 17 Abs. 1 und 2 StVG. Sein Anwendungsbereich umfasst gemäß § 13 Abs. 4 HaftpflG auch die Haftung mehrerer kraft Gesetzes Haftpflichtiger, z.B. des Tierhalters oder eines anderen aus Gefährdungshaftung Ersatzpflichtigen. Rz. 40...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftung des vertraglich Bestellten (§ 831 Abs. 2 BGB)

Rz. 712 Neben die Haftung des Geschäftsherrn tritt nach § 831 Abs. 2 BGB die Ersatzpflicht desjenigen, der durch Vertrag die Auswahl und Überwachung eines Verrichtungsgehilfen, die Beschaffung der Vorrichtungen oder Gerätschaften bzw. die Leitung der Verrichtung für den Geschäftsherrn übernommen hat.[2141] Voraussetzung ist die vertragliche Übernahme der Pflichten des Geschä...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 4. Beschädigung einer Verbrauchs- oder Abnahmeeinrichtung

Rz. 96 Der Haftungsausschluss bei Beschädigung einer Verbrauchs- oder Abnahmeanlage oder bei der Schadensverursachung durch eine solche Einrichtung (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 HaftpflG) bezweckt die Haftungsprivilegierung vornehmlich des Abnehmers für solche Einrichtungen der genannten Art, die außerhalb von Gebäuden und befriedeten Grundstücken betrieben und beschädigt werden oder se...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Anlagen zur Übertragung von Zeichen oder Lauten

Rz. 93 Anlagen, die nur der Übertragung von Zeichen oder Lauten dienen (§ 2 Abs. 2 HaftpflG), sind alle Telegrafen- und Fernsprechanlagen, ferner Funk-, Fernseh- und Radioanlagen. Die in diesen Anlagen geleitete Energie ist ungefährlich, weil ihre Einwirkung regelmäßig keine Schäden zur Folge hat. Lediglich die zur Stromspeisung von Fernmeldeanlagen verwendeten elektrischen ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Haftung von Mittätern und Teilnehmern als Gesamtschuldner

Rz. 1134 Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist nach § 830 Abs. 1 Satz 1 BGB jeder für den Schaden verantwortlich. Mehrere vorsätzlich als Mittäter oder Teilnehmer (§ 830 BGB Abs. 2 BGB) handelnde Schädiger haften dem Geschädigten daher unabhängig von der Art ihrer Beteiligung[3331] grundsätzlich gemeinsam nac...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / d) Schwebebahnen

Rz. 10 Schwebebahnen unterscheiden sich von Schienenbahnen dadurch, dass die Fahrzeuge nicht die Erde berühren, sondern sich an Schienen (Schienenschwebebahn) oder an Drahtseilen (Seilschwebebahn) fortbewegen. Beide Arten von Schwebebahnen galten nach den früheren Haftungsgesetzen als Eisenbahnen.[32] Die Merkmale, auf denen die Haftung für Schienenbahnen beruht (Rdn 5–8), g...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Weitere Fragestellungen

Rz. 233 Abs. 4 erstreckt das Haftungsprivileg auf Betriebsangehörige gegenüber den nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII kraft Satzung versicherten Personen, die sich an der Unternehmensstätte aufhalten. Rz. 234 Soweit § 106 SGB VII auf die Geltung der §§ 104, 105 SGB VII verweist, ist der Begriff der betrieblichen Tätigkeit für Lernende oder Schüler die gegenüber der Arbeitswelt ver...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / F. Eingliederung

Rz. 64 Wie eingangs dargelegt (Rdn 12) wirft die Behandlung in Fällen der sog. Eingliederung zur Frage der Einbeziehung in das Haftungsprivileg vor allem in tatsächlicher Hinsicht Probleme auf. In rechtlicher Hinsicht bereitet sie dagegen keine größeren Schwierigkeiten, weil die Einschränkung der Haftung nach § 104 SGB VII infolge einer "Eingliederung" im Wesentlichen in den...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / I. Allgemeines

Rz. 69 Die Haftungsregelung nach dem früheren § la RHG, die nur für Anlagen zur Fortleitung oder Abgabe von Elektrizität oder Gas galt, wurde durch § 2 HaftpflG mit Wirkung vom 1.1.1978 wesentlich erweitert.[249] Erstens gilt diese Gefährdungshaftung der Inhaber von gefährlichen Anlagen nun außer für die bisher davon einbezogenen Elektrizitäts- und Gasanlagen auch für Anlage...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Haftung für Haus- und Nutztiere nach § 833 S. 2 BGB

Rz. 780 Gemäß § 833 S. 2 BGB tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt e...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / a) Kennzeichen einer Schienenbahn

Rz. 6 Die Bindung an Schienen oder Gleise ist ein typisches Erkennungsmerkmal für eine Schienenbahn. Unerheblich ist, ob sich die Schienen auf einem eigenen Träger befinden oder in den öffentlichen Verkehrsraum eingebettet sind. Es kommt auch nicht darauf an, auf welchem Niveau die Schienen verlaufen. Nicht erforderlich ist ferner, dass die Schienen wie bei der herkömmlichen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Haftung der Eltern untereinander

Rz. 743 Die Haftung aus § 832 BGB kann auch für den Vater gegenüber der Mutter oder umgekehrt eintreten. In solchen Fällen wird die klagende Partei aber darzulegen haben, dass die Gegenpartei im Einzelfall zur Führung der Aufsicht verpflichtet war. Lässt z.B. die Mutter tagsüber zu, dass die Kinder aus dem Jagdschrank Gewehre entnehmen und wird der ahnungslos von der Arbeit ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Haftung für den Verrichtungsgehilfen gemäß § 831 BGB

1. Systematik und Funktion der Norm Rz. 682 § 831 BGB ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Die Norm weist dem Geschäftsherrn keine Haftung für fremdes Verschulden eines Gehilfen oder Vertreters zu, sondern begründet die Haftung für eigenes vermutetes Verschulden desjenigen Geschäftsherrn, der einen anderen zu einer Verrichtung bestellt (Verrichtungsgehilfe), für die vom...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / G. Unternehmer, Unternehmen

I. Unternehmer Rz. 135 § 104 Abs. 1 SGB VII befreit unter den dort genannten Voraussetzungen den "Unternehmer" von der Haftung. Für das Verständnis dieses Begriffs hat der Gesetzgeber auf das Schutzsystem der Unfallversicherung und damit auf die in § 136 Abs. 3 SGB VII verwandte Begriffsbestimmung abgestellt. Rz. 136 Hiernach ist Unternehmer derjenige, dem das Ergebnis des Unt...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / D. Sozialversicherungsverhältnis

I. Grundlagen zum Versicherungsschutz Rz. 30 § 104 SGB VII – ebenso § 105 SGB VII – setzt das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses voraus. Dies muss auch jeder Sozialversicherungsträger gegen sich gelten lassen.[13] Rz. 31 Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht in den Fällen des § 2 SGB VII kraft Gesetzes (vgl. auch § 2 Abs. 1 SGB IV)...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / D. Ausnahmen von der Haftung nach dem StVG

I. Allgemeines Rz. 192 Über die in § 7 Abs. 2 und 3 StVG normierten Fallgestaltungen hinaus[561] ist die Gefährdungshaftung unter bestimmten weiteren Umständen ausgeschlossen. Zum Haftungsausschluss kommt es nach § 8 StVG bei langsam fahrenden Fahrzeugen (Nr. 1), gegenüber bei dem Betrieb des Kfz oder des Anhängers tätigen Personen (Nr. 2) sowie schließlich im Falle der Beför...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / B. Haftung des Kraftfahrzeughalters, § 7 StVG

I. Grundlagen 1. Zweckrichtung Rz. 2 Das in § 7 StVG auf den Halter und in § 18 StVG auch auf den Führer eines Kraftfahrzeugs ausgerichtete Haftungssystem trägt der potenziellen Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugs als Verkehrsmittel Rechnung. Deswegen ist in § 7 StVG eine weitgehend von einem Verschulden unabhängige Haftung des Halters und zugleich in § 18 StVG eine vermutete Ve...mehr