Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einzelfälle

Rz. 8 Macht ein Gläubiger aus einem titulierten Anspruch lediglich eine Teilforderung geltend, so muss diese nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten hinreichend bestimmt sein (BGH, NJW-RR 2003, 1437; LG Bremen JurBüro 2011, 607). Stellt der Gläubiger klar, dass er nur einen Teilbetrag der Hauptforderung geltend macht, ist eine darüber hinausgehende Aufschl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung bei Forderungsabtretung

Leitsatz Bei der Haftung gemäß § 13c UStG ist von einer Vereinnahmung durch den Zessionar auszugehen, wenn der Zedent über sein beim Zessionar debitorisch geführtes Konto, auf dem die abgetretenen Beträge vereinnahmt werden, nicht mehr frei verfügen kann, da eine erhebliche Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie vorliegt und der Zessionar Belastungsbuchungen regelmäßig ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 regelt enumerativ, welche Personen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) unfallversichert sind. Eine Systematik der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 erfassten und in den Schutz einbezogenen Personenkreise lässt sich kaum noch ausmachen (zum Schutz bei Versicherungsfällen vgl. Rz. 5). Rz. 3 Historisch betrachtet war die GUV zunächst eine reine Arbeite...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14 Beratungshilfen und Checklisten Zwangsvollstreckung

Rz. 69a Die Beratung der an der Zwangsvollstreckung beteiligten Personen setzt die Kenntnis der Regeln der Zwangsvollstreckung voraus. Hier will der Kommentar helfen, indem er eine verständliche und für die Praxis brauchbare Kommentierung ohne großen "wissenschaftlichen Ballast" anbietet. Muster mit Erläuterungen und taktische Hinweise sollen den praktischen Wert des Werkes ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.1 Dritte bei der Forderungspfändung (§§ 829 ff. ZPO)

Rz. 79 Auskunftspflicht (§ 841 ZPO) Wirksam entstanden? Wirksame Zustellung des Pfändungsbeschlusses an Drittschuldner? Zustellung nur durch Gerichtsvollzieher, Aufforderung nach § 841 Abs. 1 ZPO bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfolgt und in Zustellungsurkunde aufgenommen? Auskunftspflicht auch bei Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) und Arrestvollstreckung (§ 930 ZP...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.1 Räumlicher, sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 48 Der Sozialplan wird – wenn es sich nicht um einen "unechten" Rahmensozialplan handelt – grundsätzlich für eine bestimmte Maßnahme vereinbart. Er gilt dann im Zweifel für diejenigen Arbeitnehmer, die von der Maßnahme betroffen sind. Äußerste Grenze der räumlichen und sachlichen Geltung ist bei Sozialplänen, die der Betriebsrat abgeschlossen hat, der Betrieb. Denn die Re...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4.1 Enger Ermessensspielraum der Einigungsstelle

Rz. 99 Die Einigungsstelle ist bei der Errichtung des Sozialplans an die Grundsätze – und gleichzeitig Ermessensgrenzen – des § 112 Abs. 5 BetrVG gebunden. Sie hat bei der Ausgestaltung des Sozialplans daher vor allem die sozialen Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen und auf die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens zu achten. Als soziale Belange der Arbeitnehmer ...mehr

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Einzahlung einer Abfindung auf ein unwirksam geführtes Zeitwertkonto begründet steuerpflichtigen Lohnzufluss

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg entschied mit Urteil vom 17.6.2021, dass Abfindungsbeträge auch dann steuerlich zugeflossen sind, wenn sie im Falle einer unwirksamen Wertguthabenvereinbarung auf ein Zeitwertkonto der Arbeitnehmer eingezahlt werden. Die anschließende Übertragung an die Deutsche Rentenversicherung kann nicht steuerfrei erfolgen. Sachverhalt Ein Pharmaunterne...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.1 Verhängung von Sanktionen und Geldbußen durch Aufsichtsbehörden

Sofern die Datenschutzaufsichtsbehörden aufgrund von Beschwerden Betroffener, anderweitiger Meldungen oder durch etwaige Stichproben Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erlangt haben, können sie weitere Ermittlungen und Untersuchungen, wie Datenschutzüberprüfungen, anstrengen. Beispielsweise können sie das betroffene Unternehmen anweisen, Informationen zu dem vermeintliche...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.1.1 (Un-) Mittelbare Verbandshaftung?

Aktuell ungeklärt ist zunächst die grundlegende Frage, ob Unternehmen allein aufgrund eines Datenschutzverstoßes eines ihrer Mitarbeiter unmittelbar für diesen haften müssen (unmittelbare Verbandshaftung) – oder ob für eine Haftung weitere Voraussetzungen erfüllt worden sein müssen. Bisher existieren zu dieser Frage noch keine Entscheidung eines höchstinstanzlichen Gerichts ...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 6.1 Einbezogene Rechtsformen

Da das Umwandlungsrecht eine Fülle von Umwandlungsfällen regelt, sollen im Folgenden praktische Arbeitshilfen in Form von Tabellenübersichten gegeben werden, um sich in den zahlreichen Vorschriften zurechtzufinden. Die nachfolgenden Übersichten beschränken sich auf die in der Praxis gebräuchlichsten Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftu...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 2 Zivilrechtliche Umwandlungsmöglichkeiten

Bei der Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen ist zivilrechtlich zwischen der Umwandlung in ein Einzelunternehmen und der Umwandlung in eine Personengesellschaft zu differenzieren:mehr

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Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer

Der Bundesrat hat am 28.5.2021 dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) zugestimmt. Durch das Gesetz wird auch die Auszahlungsfrist für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer verängert. Das AbzStEntModG zielt darauf ab, das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Haftung des Betreibers einer elektronischen Schnittstelle (eines elektronischen Marktplatzes)

2.1 Gefährdungshaftung (Abs. 1) Rz. 6 § 25e Abs. 1 UStG enthält die Voraussetzungen des materiellen Haftungstatbestands, der beim Eingreifen der nachfolgenden Absätze ggf. entfällt. Danach haftet für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung, wer mittels einer elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt (Betreiber). Diese Haftung greift je...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Keine Haftung bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(Abs. 2)

Rz. 22 Nach § 25e Abs. 2 UStG haftet der Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Nach der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung haftet der Betreiber nicht, wenn der liefernde Unternehmer i. S. v. § 22f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG im Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige, ihm vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Keine Haftung bei Nichtunternehmern (Abs. 3)

Rz. 38 Eine weitere Einschränkung der Gefährdungshaftung sieht § 25e Abs. 3 UStG vor, soweit die Registrierung beim Betreiber des elektronischen Marktplatzes nicht als Unternehmer (sondern als Privatperson) erfolgt und der Betreiber die nach § 22f Abs. 2 UStG vorgesehenen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erfüllt. Grundsätzlich entfällt in diesem Fall die nach § 25e ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG , UStG § 25e Haftung beim Handel über eine elektronische Schnittstelle

1 Allgemeines 1.1 Gesetzesentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 25e UStG "Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz" ist durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ursprüngliche Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2018") neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt wor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Elektronische Schnittstelle (Abs. 5)

2.5.1.1 Elektronischer Marktplatz (Abs. 5 i. d. F. bis 30.06.2021) Rz. 53 Nach § 25e Abs. 5 UStG i. d. F. bis zum 30.6.2021 (Rz. 2a) war statt des Handels über eine elektronische Schnittstelle (die einen elektronischen Marktplatz einschließt) der Handel über einen elektronischen Marktplatz definiert. Nach der in der alten Gesetzesfassung enthaltenen Definition ist ein elektro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Betreiber

2.5.2.1 Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Abs. 6 i. d. F. bis 30.6.2021) Rz. 57 Nach § 25e Abs. 6 UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung ist Betreiber im Sinne dieser Vorschrift, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen. Rz. 58 Unter den Voraussetzungen von § 25e Abs. 1 UStG ist der B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Haftungsumfang

Rz. 13 Die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG umfasst die nicht entrichteten Steuern aus der Lieferung. Eine Haftung für sonstige Leistungen von Unternehmern, die über die elektronische Schnittstelle (auf elektronischen Marktplätzen) angeboten werden, wird nicht erfasst. Die Vorschrift richtet sich damit vor allem an den Onlineversandhandel mit Waren. Rz. 14 Aus der systematische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 67 Die Vorschrift ist zusammen mit anderen Regelungen, die den Warenhandel im Internet betreffen, am 1.1.2019 in Kraft getreten.[1] Rz. 68 Die zeitliche Anwendung wird durch § 27 Abs. 25 UStG geregelt. Sie unterscheidet zwischen Unternehmern aus Drittstaaten, für die sich eine Haftung erstmals für Umsätze ab dem 1.3.2019 ergibt, und Unternehmern aus EU- bzw. EWR-Staaten, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ermessensausübung

Rz. 10 Nach § 191 Abs. 1 AO kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (s. auch Rz. 64). Daraus leitet sich auch für § 25e UStG ab, dass das FA ein Ermessen hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme des Betreibers der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) hat.[1] Da es sich beim Haftungsbescheid ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Beispiele zum Anwendungsbereich von § 25e UStG

Rz. 62e Da die Haftung nach § 25e UStG nur eingreift, wenn sich nicht bereits eine Steuerschuld nach § 3 Abs. 3a UStG ergibt, kommen insbesondere diese haftungsbegründenden Fallgestaltungen in Betracht[1]: Lieferungen an einen Unternehmer, unabhängig von der Ansässigkeit des liefernden Unternehmers, Praxis-Beispiel Der in Köln ansässiger Antikhändler K veräußert über die elekt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gefährdungshaftung (Abs. 1)

Rz. 6 § 25e Abs. 1 UStG enthält die Voraussetzungen des materiellen Haftungstatbestands, der beim Eingreifen der nachfolgenden Absätze ggf. entfällt. Danach haftet für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung, wer mittels einer elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt (Betreiber). Diese Haftung greift jedoch nicht in den Fällen des § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2.2 Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (Abs. 1 i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 62a Die bis zum 30.6.2021 in Abs. 6 a. F. geregelte Definition des Betreibers (eines elektronischen Marktplatzes) ist ersatzlos entfallen und kann damit ab dem 1.7.2021 nicht mehr zur Abgrenzung herangezogen werden. Damit leitet sich nun aus der in Abs. 1 enthaltene Klammerdefinition ab, wer ein Betreiber ist, nämlich jeder, der mittels einer elektronischen Schnittstelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 25e UStG "Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz" ist durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ursprüngliche Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2018") neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt worden. Zusammen mit § 22f UStG stellt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1.2 Elektronische Schnittstelle (Abs. 5 i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 56a In der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung ist eine elektronische Schnittstelle i. S. d. § 25e UStG ein elektronischer Marktplatz, eine elektronische Plattform, ein elektronisches Portal oder Ähnliches. Deshalb ist aufgrund der sehr weiten Auslegung jeder vergleichbare elektronische Handelsplatz erfasst.[1] Dies entspricht den begrifflichen Vorgaben von Art. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Gesetzesentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 25e UStG "Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz" ist durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ursprüngliche Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2018") neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt worden. Zusammen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2.1 Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Abs. 6 i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 57 Nach § 25e Abs. 6 UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung ist Betreiber im Sinne dieser Vorschrift, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen. Rz. 58 Unter den Voraussetzungen von § 25e Abs. 1 UStG ist der Betreiber als Haftender ein Steuerschuldner i. S. d. § 33 Abs. 1 AO, an den der Haft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Unterstützen (Abs. 6 i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 62b Unterstützen i. S. v. § 25e Abs. 1 UStG bezeichnet die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, um es einem Leistungsempfänger und einem liefernden Unternehmer, der über eine elektronische Schnittstelle Gegenstände zum Verkauf anbietet, zu ermöglichen, in Kontakt zu treten, woraus eine Lieferung von Gegenständen an diesen Leistungsempfänger resultiert. Rz. 62c Dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Offenbarungsbefugnis des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 46 Wenn andere Maßnahmen keinen unmittelbaren Erfolg versprechen, ist das FA nach § 25e Abs. 4 S. 1 UStG berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) mitzuteilen, dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt. Es handelt sich hierbei um eine Offenbarungsbefugnis nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Definitionen (Abs. 5 und 6)

Rz. 52 In den Abs. 5 und 6 enthält § 25e UStG die vom Haftungstatbestand als Tatbestandsmerkmale vorausgesetzten Definitionen der elektronischen Schnittstelle (Gesetzesfassung bis zum 30.6.2021: des elektronischen Marktplatzes) und des Unterstützens (Gesetzesfassung bis zum 30.6.2021: des Betreibers). Diese richten sich inhaltlich nur an § 25e UStG ("im Sinne dieser Vorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1.1 Elektronischer Marktplatz (Abs. 5 i. d. F. bis 30.06.2021)

Rz. 53 Nach § 25e Abs. 5 UStG i. d. F. bis zum 30.6.2021 (Rz. 2a) war statt des Handels über eine elektronische Schnittstelle (die einen elektronischen Marktplatz einschließt) der Handel über einen elektronischen Marktplatz definiert. Nach der in der alten Gesetzesfassung enthaltenen Definition ist ein elektronischer Marktplatz im Sinne dieser Vorschrift eine Website oder je...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Haftungsverfahren

Rz. 63 Das Haftungsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften insbesondere über den Erlass, die Anfechtung und die Aufhebung von Haftungsbescheiden. Diese Vorschriften werden durch § 25e Abs. 7 und 8 UStG ergänzt. Rz. 64 Der Haftungsbescheid muss nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO schriftlich erlassen werden. Nach § 191 Abs. 1 AO steht der Erlass eines Haftungsbescheids ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzessystematik

Rz. 3 § 25e UStG ist eine Komplementärvorschrift zu § 22f UStG "Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (bis zum 30.6.2021: "Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes"), der zeitgleich zu § 25e UStG in das Umsatzsteuergesetz integriert wurde. Beide Vorschriften enthalten wechselseitige Verweise und bedingen einander. Als...mehr

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zfs 06/2021, Haftung bei Kfz-Unfall: Ausschluss der Haftung des Kraftfahrzeughalters bei Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers

StVG § 7 Abs. 1 § 8 Nr. 2; StVO § 12 Leitsatz Zur Reichweite des Ausschlusses der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges tätig war (hier: Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers). BGH, Urt. v. 12.1.2021 – VI ZR 662/20 Sachverhalt Der Kl. nimmt die Bekl. auf Schadensersatz wegen eines Verkehrs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Haftung der Auftraggeber

a) Regeln Rz. 48 Aus dem Zusammenspiel der Regelungen in § 7 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 ergeben sich folgende Regeln:[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Berechnung der eigenartigen Gesamtschuld und der alleinigen Haftung

Rz. 52 Die Berechnung dieser eigenartigen Gesamtschuld hängt davon ab, ob der Rechtsanwalt für die mehreren Auftraggeber wegen desselben oder wegen verschiedener Gegenstände tätig ist. aa) Derselbe Gegenstand und zwei Auftraggeber Rz. 53 Beispiel 1 (Anwalt vertritt zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für seine beiden Auftraggeber A und B einen Anspruch i.H.v. 5.000 EUR ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 11 Persönliche Haftung

Schrifttum: Gehm, Haftung für Steuerschulden, KStZ 2020, 161; Schmidt, Haftungsfalle Grundsteuer beim Immobilienerwerb – Persönliche und dingliche Haftung des Erwerbers, NWB 2020, 2822; Benne, Haftungsbescheid für rückständige Realsteuern, ZKF 2018, 202; Benne, Kommunaler Duldungsbescheid, ZKF 2018, 125; Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 4. Aufl. 2017; Banzhaf, Die Grund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz der vertretungsbezogenen Haftung

Rz. 44 § 7 Abs. 1 regelt die Gesamtvergütung oder obere Forderungsgrenze des Rechtsanwalts, der in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertritt. § 7 Abs. 2 regelt die Haftung der Auftraggeber im Innenverhältnis zum Rechtsanwalt,[55] und zwar die gesamtschuldnerische Haftung aller Auftraggeber sowie deren Einzelhaftungen.[56] Es wird bestimmt, in welcher Höhe der Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Haftung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 regelt die Haftung mehrerer Auftraggeber für die Vergütung des gemeinsamen Rechtsanwalts. Auf Rdn 44 ff. wird verwiesen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Umfang der Haftung

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer mit Stichtagsprinzip. Die Steuer entsteht jeweils nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres jeweils zum 1. Januar eines Jahres (§ 9 Abs. 2 GrStG) Die Haftung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 erstreckt sich demgegenüber nur auf die Grundsteuer, die seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Haftung mehrerer Auftraggeber für die Dokumentenpauschale

Rz. 193 Die Haftung mehrerer Auftraggeber für die Dokumentenpauschale richtet sich nach § 7 Abs. 2 S. 1. Aus § 7 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ergibt sich, dass jeder der Auftraggeber die Gebühren und Auslagen schuldet, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Weitergehend bestimmt § 7 Abs. 2 S. 1 Hs. 2, dass jeder Auftraggeber die Dokument...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Haftung bei Zusammentreffen verschiedener Gegenstände und mehrerer Auftraggeber

Rz. 63 Treffen verschiedene Gegenstände, deren Werte gemäß § 22 Abs. 1 zusammenzurechnen sind, und mehrere Auftraggeber, die nicht zu einer Gebührenerhöhung nach VV 1008 führen, zusammen, ist es bei bestimmten Streitwertkonstellationen denkbar, dass keine Haftung der Auftraggeber für Vergütungsteile besteht. Beispiel: A wird wegen einer Forderung i.H.v. 125.000 EUR verklagt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Haftung des Erwerbers (Abs. 2)

I. Voraussetzungen Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Veräußerung eines Grundstücks sieht der Gesetzgeber offenbar die Gefahr, dass die Grundsteuer vom bisherigen Grundstückseigentümer und Steuerschuldner nicht entrichtet wird. § 11 Abs. 2 Satz 1 GrStG begründet daher eine gesonderte persönliche Haftung des Erwerbers neben dem Grundstückseigentümer für die Grundsteuer, die seit dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Haftung des Nießbrauchers (Abs. 1)

I. Nießbrauch Rz. 20 [Autor/Stand] Nießbrauch kann an Sachen (§ 1030 Abs. 1I BGB), übertragbaren Rechten (§ 1068 Abs. 1 BGB) und am Vermögen bestellt werden. Der sog. Zuwendungsnießbrauch wird vom Eigentümer des Nießbrauchsgegenstands zugunsten des Nießbrauchers bestellt. Beim sog. Vorbehaltsnießbrauch überträgt der der frühere Berechtigte das Wirtschaftsgut auf einen anderen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Haftung der Auftraggeber gegenüber ihrem Anwalt (Abs. 2)

1. Grundsatz der vertretungsbezogenen Haftung Rz. 44 § 7 Abs. 1 regelt die Gesamtvergütung oder obere Forderungsgrenze des Rechtsanwalts, der in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertritt. § 7 Abs. 2 regelt die Haftung der Auftraggeber im Innenverhältnis zum Rechtsanwalt,[55] und zwar die gesamtschuldnerische Haftung aller Auftraggeber sowie deren Einzelhaftungen.[...mehr

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zfs 06/2021, Haftung bei Kf... / Leitsatz

Zur Reichweite des Ausschlusses der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeuges nach § 7 Abs. 1 StVG, wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges tätig war (hier: Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers). BGH, Urt. v. 12.1.2021 – VI ZR 662/20mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Subsidiäre Haftung der Staatskasse

Rz. 2 Reichen diese Zahlungen an den Anwalt hin, um seine volle Vergütung in einer Angelegenheit nach Abs. 2 abzudecken, kommt die nur subsidiäre Haftung der Staatskasse uneingeschränkt zur Geltung. Sie braucht überhaupt nicht zu leisten und kann erbrachte Leistungen zurückfordern. Wird von der Partei oder dritter Seite nur ein Teil der vollen Vergütung gezahlt, konkurrieren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Haftung nach §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB

(1) Vorvertragliches Schuldverhältnis Rz. 84 Der zeitliche Anwendungsbereich eines Schadensersatzanspruchs nach den §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB ist mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, der Anbahnung eines Vertrages oder ähnlicher geschäftlicher Kontakte eröffnet (vgl. § 311 Abs. 2 BGB). Diese Voraussetzung wird in dem für die Erteilung des Hinweises maßgeblichen Zeit...mehr