Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.2 Einzelveräußerung

Rz. 29 Der Begriff "Übereignung im Ganzen" steht im Gegensatz zur Einzelveräußerung verschiedener Betriebsgegenstände an verschiedene Personen, wenn keine Person den Betrieb in seinem bisherigen Charakter fortsetzen kann. Werden jedoch verschiedene Gegenstände des Betriebsvermögens in mehreren Akten nacheinander an dieselbe Person übereignet, so liegt hier eine Übereignung i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 4.1 Fehlen eines Vermögensvorteils

Rz. 14 Die Haftung tritt nicht ein, wenn der Vertretene aus der Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat. Der Vertretene, nicht dagegen der Vertreter (z. B. nach Veruntreuung des Vorteils), muss einen Vermögensvorteil erlangt haben. Als Vermögensvorteil ist dabei nicht der Steuervorteil im rechtlichen Sinn, sondern jede Verbesserung bzw. jede unterbliebene Verschlechterung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 3 Haftungsvoraussetzungen

3.1 Steuerhinterziehung – Steuerhehlerei Rz. 5 Die Steuerhinterziehung bzw. die Steuerhehlerei muss tatbestandsmäßig, rechtswidrig und vorsätzlich schuldhaft begangen worden sein.[1] Die Tat kann durch Handeln oder Unterlassung (unechtes Unterlassungsdelikt bei Rechtspflicht zum Handeln) getätigt worden sein. Zur Tatbestandsmäßigkeit gehört zwar die Verkürzung der Steuer. Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4 Übereignung im Ganzen

3.4.1 Wesentliche Grundlagen des Unternehmens oder Teilbetriebs Rz. 18 Die "Übereignung im Ganzen" erfordert den Übergang aller wesentlichen Grundlagen des Unternehmens.[1] Die Übereignung nur einiger wesentlicher Grundlagen reicht nicht.[2] Notwendig ist also die Übereignung sämtlicher zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Fortfü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3 Haftungsvoraussetzungen

3.1 Geschäftsveräußerung Rz. 4 Mit den Begriffen "Unternehmen" und "in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb" verwendet § 75 AO Begriffe, die auch im Umsatzsteuerrecht vorkommen. Da die Entwicklungsgeschichte in beiden Bereichen Berührungspunkte und Parallelen hat, kann für die Begriffsbestimmung hier auch auf die früher bei der USt entwickelten Gesich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.2 Unternehmen — gesondert geführter Betrieb

3.2.1 Unternehmen Rz. 5 Ein Unternehmen i. S. d. § 75 AO ist eine organisatorische Zusammenfassung von Mitteln oder dauernden Maßnahmen, die der selbstständigen Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit dienen.[1] Als Unternehmen kann also nicht ohne Weiteres jedes Unternehmen i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG genommen werden.[2] Das verwendete Tatbestandsmerkmal "Unterne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 3.1 Steuerhinterziehung – Steuerhehlerei

Rz. 5 Die Steuerhinterziehung bzw. die Steuerhehlerei muss tatbestandsmäßig, rechtswidrig und vorsätzlich schuldhaft begangen worden sein.[1] Die Tat kann durch Handeln oder Unterlassung (unechtes Unterlassungsdelikt bei Rechtspflicht zum Handeln) getätigt worden sein. Zur Tatbestandsmäßigkeit gehört zwar die Verkürzung der Steuer. Diese erfordert jedoch nicht, dass der hint...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.1.3 Ermittlungen und Entscheidung über die Voraussetzungen

Rz. 10 Über das Vorliegen der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Steuerhinterziehung und der leichtfertigen Steuerverkürzung sowie der Täterschaft oder Beteiligung der unter §§ 34, 35 AO fallenden Person entscheidet die für den Erlass des Haftungsbescheids zuständige Finanzbehörde.[1] Da die Haftungsvorschrift steuerlicher Art ist, muss das Delikt nicht geahndet ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3.1 Übertragung der Rechtsstellung

Rz. 13 Zum Begriff Übereignung gehört unter diesem Gesichtspunkt nicht nur die Übereignung einzelner Sachen, sondern auch die uneingeschränkte Übertragung der Rechtsstellung des Veräußerers an den zum Unternehmen bzw. Betrieb gehörenden Rechten und sonstigen Vermögenswerten. Der Begriff ist nur noch insoweit im bürgerlich-rechtlichen Sinn zu verstehen, als die Rechtsstellung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 4.3 Ausschluss bei Taten anderer Personen nach §§ 34, 35 (Abs. 2 S. 2)

Rz. 18 Für alle anderen Personen nach §§ 34, 35, AO die nicht gesetzliche Vertreter natürlicher Personen sind, ist die Haftung nach Abs. 1 nur dann ausgeschlossen, wenn kein Vermögensvorteil des Vertretenen vorliegt und der Vertretene die Person, die die Tat begangen hat, sorgfältig ausgewählt und beaufsichtigt hat. Abs. 2 S. 2 enthält nämlich keine einfache Rechtsfolgenverw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3.3 Verpachtung — Sicherungsübereignung — Nießbrauchseinräumung

Rz. 16 An der Übertragung einer eigentumsähnlichen Rechtsstellung fehlt es, wenn ein Unternehmen verpachtet wird. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Verpachtung die zum Betriebsinventar gehörenden wesentlichen Grundlagen des Geschäfts übereignet werden. Ein Pachtbetrieb steht einem Eigenbetrieb nicht gleich.[1] Ebenso wenig ist eine "Übereignung" i. d. S. anzunehmen, we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 4 Haftungsschuldner kann mit Ausnahme des Steuerschuldners[1] jeder sein, der eine Steuerhinterziehung[2] oder Steuerhehlerei[3] begeht. Im Fall der Aufteilung der Steuerschuld von zusammen veranlagten Gesamtschuldnern nach §§ 268, 278 AO kommt eine Haftung nach § 71 AO insoweit in Betracht, als gegen den Steuerschuldner nicht vollstreckt werden kann.[4] Haftungsschuldne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3 Übereignung

Rz. 12 Das Unternehmen oder der selbstständige Teilbetrieb müssen "im Ganzen übereignet" werden. Diese Formulierung ist insofern unglücklich, als es im bürgerlichen Recht eine Übereignung von Sachgesamtheiten und Geschäften nicht gibt, und weil zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb auch Rechte und sonstige Vermögenswerte gehören, z. B. Gebrauchsrechte an Sachen, Patente, Lizenzen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.2.2 Gesondert geführter Betrieb

Rz. 7 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn eine mit einer gewissen Selbstständigkeit versehene für sich lebensfähige Einheit besteht, die unabhängig von der sonstigen wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmers betrieben worden ist und nach außen hin[1] als in sich organisch geschlossenes, selbstständiges Wirtschaftsgebilde in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 4.2 Ausschluss bei Taten gesetzlicher Vertreter natürlicher Personen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 17 Hat der gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern, Vormund, Betreuer, Pfleger) einer natürlichen Person die Tat begangen, so kann die vertretene natürliche Person nur in Anspruch genommen werden, wenn sie aus der Tat einen Vermögensvorteil erlangt hat (Abs. 2 S. 1). Auf ein Verschulden bei der Auswahl und Beaufsichtigung des Vertreters kann es nicht ankommen, da die natürli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.1.1 Steuerhinterziehung (Täterschaft, Teilnahme)

Rz. 8 Eine Steuerhinterziehung[1] muss tatbestandsmäßig[2], rechtswidrig und vorsätzlich schuldhaft begangen worden sein. Die Person nach §§ 34, 35 AO muss entweder ihr Täter (Allein-, Mit- oder Nebentäter) gewesen sein oder an ihr als Anstifter oder Gehilfe teilgenommen haben. Der Vorteil der Hinterziehung kann einer anderen Person zugekommen sein und sich sogar für den Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 3.1 Steuerliches Delikt

Rz. 7 Als Delikt der Personen nach §§ 34, 35 AO kommen nur die Steuerhinterziehung[1] in Täterschaft oder Teilnahme und die leichtfertige Steuerverkürzung[2] in Betracht. Auf andere Steuerstraftaten[3] und Steuerordnungswidrigkeiten lässt sich die Vorschrift auch nicht durch Analogie ausdehnen.[4] 3.1.1 Steuerhinterziehung (Täterschaft, Teilnahme) Rz. 8 Eine Steuerhinterziehun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.1.3 Rechtscharakter der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 3 Der Rechtscharakter der Duldungspflicht wird deutlich am Inhalt der aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierenden Pflichten. Dies sind außer der Duldungspflicht die Schuld und die Haftung. Der Rechtscharakter der Duldungspflicht muss sich also aus der inhaltlichen Gegenüberstellung mit den beiden anderen Pflichtverhältnissen ergeben. Schuld ist die Verpflichtung zur Er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.1 Geschäftsveräußerung

Rz. 4 Mit den Begriffen "Unternehmen" und "in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb" verwendet § 75 AO Begriffe, die auch im Umsatzsteuerrecht vorkommen. Da die Entwicklungsgeschichte in beiden Bereichen Berührungspunkte und Parallelen hat, kann für die Begriffsbestimmung hier auch auf die früher bei der USt entwickelten Gesichtspunkte zurückgegriffen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.2.1 Unternehmen

Rz. 5 Ein Unternehmen i. S. d. § 75 AO ist eine organisatorische Zusammenfassung von Mitteln oder dauernden Maßnahmen, die der selbstständigen Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit dienen.[1] Als Unternehmen kann also nicht ohne Weiteres jedes Unternehmen i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG genommen werden.[2] Das verwendete Tatbestandsmerkmal "Unternehmen" ist nämlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.1.1 Zweck der steuerlichen Duldungspflicht

Rz. 1 Die selbstständige Duldungspflicht i. S. d. § 77 AO soll die Vollstreckung von Steuern in Vermögen sichern, das durch die Beitreibung der Steuerschuld oder Haftungsschuld sonst nicht erreicht werden kann. Sie unterscheidet sich in ihrem Umfang und in ihrer Zielrichtung von der Erfüllung der Steuerschuld und der Haftung. Die Duldungspflicht ist keine echte Leistungspflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Duldungspflicht des Verwalters nach § 77 Abs. 1 AO ist eine selbstständige und originäre steuerliche Duldungspflicht, die durch die Finanzbehörde mittels Duldungsbescheids festgestellt wird. Die Kodifizierung schafft damit eine materielle Voraussetzung für die Vollstreckung von Steuern. Unter diesem Gesichtspunkt ist sie gesetzessystematisch wohl dem Vollstreckung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 1.5.2 Vollstreckungsverfahren

Rz. 18 Nach § 249 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde den Duldungsbescheid selbst voll­strecken. Der Duldungspflichtige ist Stpfl. und als Beteiligter am Vollstreckungsverfahren Vollstreckungsschuldner gemäß § 253 AO. Erforderlich für den Beginn der Vollstreckung ist ein dem Leistungsgebot entsprechendes Duldungsgebot [1] gegen den Duldungspflichtigen. In die betroffenen Vermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.3 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 6 Die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere seit das gesetzliche Rentenversicherungssystem durch die demografische Entwicklung und andere Ursachen – vor allem Belastungen mit versicherungsfremden Ausgaben – in Finanzierungsschwierigkeiten geraten ist (Vor § 4b EStG Rz. 12). Rz. 7 Die Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 2 Begriff und Ausgestaltung des Pensionsfonds

Rz. 2 Ein Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die ausschließlich Altersversorgungsleistungen für einen oder mehrere Arbeitgeber im Kapitaldeckungsverfahren erbringt und den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch hierauf gewährt (§ 236 Abs. 1 VAG). Er steht damit der Pensionskasse nahe (§ 4c EStG Rz. 1a). Der Pensionsfonds ist zwar nicht wie die Pensionska...mehr

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Haftung für Altschulden beim Kauf eines Handelsgeschäfts vom Eigenverwalter?

Zusammenfassung Die Haftung des Erwerbers gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 HGB (für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers) greift weder beim Kauf eines Handelsgeschäfts vom Insolvenzverwalter noch beim Kauf von einem Eigenverwalter. Hintergrund Die insolvente Gesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 1.1 Funktion und Organisation der Pensionskassen

Rz. 1 Die Versicherung eines Arbeitnehmers durch eine Pensionskasse ist eine der fünf Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 4ff.). Sie beruht wie die Direktversicherung nach § 4b EStG, die Unterstützungskassenzusage nach § 4d EStG und der Pensionsfonds nach § 4e EStG auf einer mittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers (§ 1 Abs. 1 S. 2 Betr...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 5.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 45 Bei der Veräußerung von eigenen Geschäftsanteilen gelten die bei der AG getroffenen Ausführungen für die GmbH entsprechend. Auch bei der GmbH ist das Vorgehen von der Höhe des Veräußerungspreises abhängig, sodass sich im Ergebnis die dargestellten Situationen ergeben können.mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 13 Anders als im Recht der AG findet sich bei der GmbH keine detaillierte Regelung hinsichtlich des Erwerbs eigener Anteile durch die Gesellschaft, was dabei auf den regelmäßig überschaubaren Gesellschafterkreis einer GmbH zurückzuführen sein könnte.[1] Im Gegensatz zur AG ist der Erwerb eigener Anteile bei der GmbH nicht an sachliche Gründe gebunden (§ 33 Abs. 2 GmbHG)....mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 27 Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ist der Erwerb eigener Geschäftsanteile nur zulässig, soweit diesbezüglich die Einlagen vollständig geleistet worden sind, und unter der Voraussetzung, dass die GmbH im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage i. H. d. Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine nach dem Gesellschaftsvertrag zu bildende Rücklage ...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 1 Einführung in "Bring Your Own Device at my Company"

Um das Phänomen "Bring Your Own Device at my Company", kurz BYOD, besser zu verstehen, ist es notwendig, sich zunächst den "Normalfall" vor Augen zu führen. In aller Regel stellt der Steuerberater die Räumlichkeiten und insbesondere alle Geräte, mit denen der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichten soll, zur Verfügung. Dies ist nicht nur ein gewichtiges Indiz dafür, dass derjen...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.3 Haftung der EU-Staaten für judikatives Unrecht

In Deutschland gilt das Spruchrichterprivileg, wonach Richter (und damit der Staat) nur wegen einer Amtspflichtverletzung in Anspruch genommen werden können, wenn ein Urteil oder eine urteilsähnliche Entscheidung gleichzeitig eine Straftat darstellt. Der EuGH hat jedoch in der Rechtssache Gerhard Köbler gegen die Republik Österreich die Staatshaftung bei einem Verstoß gegen E...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.1 Haftung der EU-Staaten für nicht umgesetzte Richtlinien

Der EuGH hat mit der Haftung eines Mitgliedsstaats bei nicht fristgerechter Umsetzung einer Richtlinie zur Sicherung der Einheitlichkeit des Gemeinschaftsrechts im Rahmen der Rechtsfortbildung ein Instrument entwickelt, den durch die Richtlinie begünstigten Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen. Es widerspricht dem europäischen Gedanken, wenn nur einige Länder die Richtlinie u...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.2 Haftung der EU-Staaten für legislatives Unrecht

Ein Haftungsanspruch gegen den nationalen Gesetzgeber besteht auch bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht, die dem nationalen Gesetzgeber unmittelbar zuzurechnen sind (Haftung für legislatives Unrecht).[1] Verstöße einzelner Mitgliedsstaaten gegen geltendes Gemeinschaftsrecht können unmittelbar vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden, wenn die Verstöße sich auf...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5 Haftung auf europäischer Ebene

Die unionsrechtliche Haftung der Mitgliedsstaaten ist nicht ausdrücklich geregelt, d. h. eine unmittelbare ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch von Privaten gegen die Mitgliedsstaaten der EU auf Ersatz der Schäden, die ihnen aus Unionsrechtsverstößen der Mitgliedsstaaten erwachsen, kennt das Unionsrecht nicht.[1] Der EuGH stützt die gemeinschaftsrechtliche Staatsh...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / Zusammenfassung

Überblick Notwendige Steuerberaterkosten können unter bestimmten Voraussetzungen bei einem erfolgreichen Einspruch vom Steuerpflichtigen aufgrund eines Amtshaftungsanspruchs von der Finanzverwaltung erstattet verlangt werden. Dafür erforderlich ist insbesondere die schuldhafte Verletzung einer Amtspflicht mit drittschützender Wirkung durch den Finanzbeamten. Ersetzt werden m...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.1 Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amts

Eine Haftung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass ein Beamter handelt, während Art. 34 Satz 1 GG lediglich fordert, dass jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amts tätig wird (haftungsrechtlicher Beamtenbegriff).[1] Bei der Amtshaftung gilt dieser weite haftungsrechtliche Beamtenbegriff.[2] Jede Person, die von der zuständigen Stelle mit der Ausüb...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3 Schadenersatzanspruch des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat trotz fehlender Regelung über die Kostenerstattung im isolierten Rechtsbehelfsverfahren eine Möglichkeit, die Kostenerstattung zu verlangen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung geltend machen. Ein Amtshaftungsanspruch ist weder durch die AO noch durch § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ausgeschlossen.[1...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.1 Subsidiaritätsklausel

Der Geschädigte hat bei fahrlässigem Handeln des Amtsträgers nur dann einen Amtshaftungsanspruch, wenn er nicht auf andere Weise (d. h. von einem Dritten) Ersatz verlangen kann (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB), was er – der Geschädigte – darzulegen und zu beweisen hat.[1] Obwohl diese Subsidiaritätsklausel ursprünglich den Sinn hatte, den persönlich haftenden leistungsschwachen Beam...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.4 Durchsetzung des Anspruchs

Die Regelung des Verfahrens zur Geltendmachung sowie zur gerichtlichen Durchsetzung bleiben dem nationalen Recht überlassen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist es mangels gemeinschaftsrechtlicher Regelungen Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und das Verfahren auszugestalten, die den vollen Schutz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2.1 Beteiligtenstellung

Rz. 10 Nach § 41 Nr. 1 ZPO ist ein Richter von der Ausübung seines Richteramtes in einem Verfahren ausgeschlossen, in dem er selbst Partei ist oder in dem er zu einem Beteiligten im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht. Die Regelung ist Ausfluss des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf.[1]...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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zfs 03/2020, Die Entwicklun... / VIII. Unfallbegriff des Übereinkommens von Montreal – "heißer Kaffee"

Auf dem von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen ausgeführten Flug von Palma de Mallorca (Spanien) nach Wien (Österreich) kam es zu der körperlichen Verletzung einer jungen Passagierin. Dem Vater des Mädchens war heißer Kaffee serviert und auf seinem Abstellbrett abgestellt worden. Aus nicht geklärten Gründen kippte der Kaffeebecher um, wodurch das Mädchen Verbrühunge...mehr

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zfs 03/2020, Wegfall des Vo... / 2 Aus den Gründen:

"…" [29] Dem Kl. steht kein Anspruch gegen die Bekl. auf Zahlung von Schadensersatz wegen des Erwerbs des mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs zu. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus § 826 BGB noch aus einer anderen Anspruchsgrundlage[.] 1. [30] Das mit dem Motor EA 189 ausgestattete streitgegenständliche Fahrzeug war zwar bei seinem Inverkehrbringen durch die B...mehr

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zfs 03/2020, Haftungsabwägu... / Sachverhalt

Der Fahrer des geradeausfahrenden Pkw macht nach einer Kollision mit dem linksabbiegenden Kfz des Bekl. zu 1), dessen Fahrzeug bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversichert ist, die Verurteilung der Bekl. zur Zahlung von Schadenersatz geltend. Der Kl., der Verletzungen bei der Kollision der Fahrzeuge erlitten hatte, hatte nach den Feststellungen des Sachverständigen die zulässig...mehr

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zfs 03/2020, zfs Aktuell / Arbeitskreis VIII: Sicherheit und Passagierrechte auf Kreuzfahrten

Zahl und Größe der Kreuzfahrtschiffe nehmen stetig zu. Daher müssen die bereits bestehenden umfassenden Sicherheitsbestimmungen und -konzepte ständig weiterentwickelt und angepasst werden, insbesondere hinsichtlich ihrer Geeignetheit bei mehreren Tausend Personen an Bord sowie neuer Risiken und Terrorgefahren. Dabei sollten auch die internationalen Vorschriften für Rettungsk...mehr

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zfs 03/2020, Haftungsabwägu... / 3 Anmerkung:

1) Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit lässt das Vorfahrtsrecht nicht entfallen (vgl. BGH NJW 2013, 1953 Rn 8). Diese Feststellung dient der Klarheit der Verantwortlichkeiten der an einer Kreuzung aufeinandertreffenden Verkehrsteilnehmer und verhindert Fehleinschätzungen des Wartepflichtigen über sein Recht zur Weiterfahrt wegen angeblichen Wegfalls des Vorfahr...mehr

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zfs 03/2020, Wegfall des Vo... / Sachverhalt

Der Kl. kaufte das erstmals im Jahre 2011 zugelassene Kfz am 25.7.2016. Das von dem beklagten Hersteller produzierte Fahrzeug unterfiel dem sog. Abgasskandal. Auf dem Prüfstand zur Typengenehmigung verfälschte es den Stickstoffausstoß durch Umschalten in den Modus 1. Nach Aufdeckung des Abgasskandals ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf der 2,4 Millionen betroffenen ...mehr

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zfs 03/2020, Anfall und Ers... / Sachverhalt

Die Kl., ein großes, international tätiges Autovermietungsunternehmen, hatte die Bekl. vor dem AG Nürnberg auf restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit Beteiligung zweier Fahrzeuge in Anspruch genommen. Die volle Haftung der Bekl. für den Unfallschaden war unstreitig. Die Kl. hat den Reparaturschaden fiktiv auf der Basis eines Sachverständigengutachtens i.H.v. ...mehr

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AGS 03/2020, Ersatz vorgeri... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, ein großes, international tätiges Autovermietungsunternehmen, nimmt die Beklagte auf restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Die volle Haftung der Beklagten für den Unfallschaden steht dem Grunde nach außer Streit. Die Klägerin hat den Reparaturschaden fiktiv – auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens – i.H.v. 1.443,78 EUR netto...mehr