Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Existenzgründungsberatung d... / 18.2 Haftung und Versicherung

Es lässt sich erkennen, welche Gefahren Wissenslücken sind oder welche Folgen unterlassene Hinweise an den Mandanten haben können. Wichtig Haftungsfalle RDG Eine große Haftungsfalle ist der Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen für Steuerberater im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zu seinem ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 4.4 Kauf eines Einzelunternehmens

Folgendes muss der Steuerberater auf jeden Fall mit dem Gründer besprechen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist daran interessiert, die den Kunden und Geschäftspartnern bekannte Firma fortzuführen. Dies ist zulässig, wenn der Verkäufer es ausdrücklich erlaubt (§ 22 Abs. 1 HGB).[1]"Firma" heißt im Handelsrecht nicht das Unternehmen selbst, sondern es ist "der Name, u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Ausscheiden aus dem Haftungsverband durch Enthaftung

Rz. 22 Nach § 1120 BGB erstreckt sich die Hypothek auf die von dem Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile, soweit sie nicht mit der Trennung nach den §§ 954 bis 957 BGB in das Eigentum eines anderen als dem Eigentümer oder Eigenbesitzer des Grundstücks gelangt sind, sowie auf das Zubehör des Grundstücks mit Ausnahme der Zubehörstücke, welche nicht in da...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.3.2 Standard-GmbH

Die Gründung einer "normalen" GmbH ist nur mit einem Stammkapital von 25.000 EUR möglich. § 2 Abs. 1a GmbHG ermöglicht aber eine Standardgründung, wenn der bzw. die Gründer der GmbH das in der Anlage 1 zum GmbHG vorhandene Musterprotokoll verwenden. Eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des HGB, d. h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der Er...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 18.1 Gebühren

18.1.1 Erstberatungsgebühr Beschränkt sich die Tätigkeit gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), kann der Steuerberater, der erstmals von diesem Ratsuchenden in Anspruch genommen wird, keine höhere Gebühr als 190 EUR fordern. Dies gilt für ein Gespräch. Der Mandant muss zudem erstmals Rat beim Steuerberat...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Umfang der Pflicht

Rz. 2 Die Pflicht zur zügigen Einziehung der Forderung gilt für das gerichtliche wie für das außergerichtliche Beitreibungsverfahren. Eine Haftung besteht nur bei Verschulden (§ 276 BGB; LAG Hamm, DB 1988, 1703). § 278 BGB ist anwendbar, so dass der Gläubiger auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen (z. B. des beauftragten Rechtsanwalts) wie für eigenes Verschulden ha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Pfändung

Rz. 2 Die Pfändung des Herausgabeanspruchs erfolgt durch einen Pfändungsbeschluss des zuständigen Vollstreckungsgerichts (§ 828 ZPO) nach § 829 ZPO. Insoweit kann vollinhaltlich auf das zu § 847 ZPO (Rz. 2 ff.) Ausgeführte verwiesen werden. Eine Vorpfändung ist möglich (§ 845 ZPO). Wirksam wird die Pfändung mit Zustellung an den Drittschuldner gem. § 829 Abs. 3 ZPO. Eine Übe...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Neben dem Grundstück selbst haften für Hypothekengläubiger die in den §§ 1120 ff. BGB genannten Gegenstände (Hypothekenhaftungsverband). Die Regelungen der §§ 1120 ff. BGB gelten auch für Grundschuldgläubiger (§ 1191 Abs. 1 BGB) und Rentenschuldgläubiger (§§ 1199 Abs. 1, 1191 Abs. 1 BGB). Schließlich wird der Haftungsverband des Grundstücks auch für sonstige dingliche ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 9 In vollstreckungsrechtlicher Hinsicht müssen für die Eintragung einer Zwangshypothek ein Antrag des Gläubigers, zu dem der Schuldner nicht zu hören ist (OLG Frankfurt am Main, 2.2.2005, 20 W 121/05 – Juris), vorliegen (Abs. 1 Satz 1 ZPO). Zudem ist ein Titel erforderlich, aus dem neben dem verpflichteten Schuldner und der auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden fälli...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 18.1.1 Erstberatungsgebühr

Beschränkt sich die Tätigkeit gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV auf ein erstes Beratungsgespräch und ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), kann der Steuerberater, der erstmals von diesem Ratsuchenden in Anspruch genommen wird, keine höhere Gebühr als 190 EUR fordern. Dies gilt für ein Gespräch. Der Mandant muss zudem erstmals Rat beim Steuerberater einholen. Praxis-Tipp Im...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift bezweckt die Sicherung des Schuldners für dessen fortbestehende Haftung gegenüber dem Drittschuldner aufgrund eines für die gepfändete Forderung bestehenden Pfandrechts an einer beweglichen Sache (Zöller/Stöber, § 838 Rn. 1). Rz. 2 Der Begriff des Faustpfands meint im zivilrechtlichen Sprachgebrauch die Sicherung einer Forderung durch Einräumung eines Pfa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Vereinfachte Räumung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Beschränkung des Vollstreckungsauftrags des Gläubigers auf die Herausgabe der Räume hat lediglich zur Folge, dass der Gerichtsvollzieher von der Entfernung der nicht der Zwangsvollstreckung unterliegenden Sachen gem. § 885 Abs. 2 und 3 ZPO abzusehen hat. Sie berechtigt ihn dagegen nicht, den Schuldner daran zu hindern, Sachen aus den Räumen zu entfernen, die nicht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Eintragung der Zwangshypothek

Rz. 34 Bei einer Zwangshypothek ist diejenige Person nach § 1115 Abs. 1 BGB als Gläubiger einzutragen, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist. Auf den materiell-rechtlichen Forderungsinhaber kommt es bei der Zwangshypothek nicht an. Grundlage ist allein der Vollstreckungstitel (OLG München, MDR 2013, 812 = NJW-RR 201...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11.2 Ordnungshaft

Rz. 34 Im Fall der Nichtbeitreibbarkeit kann Ersatzordnungshaft angeordnet werden. Umfasst der Ordnungsmittelantrag des Klägers nicht die Bestimmung von Ersatzordnungshaft, ist letztere von Amts wegen anzuordnen (BGH, NJW-RR 1992, 1453 = MDR 1993, 38; vgl. auch Art. 8 Abs. 1 EGStGB). Sie beträgt mindestens einen Tag (§ 6 Abs. 2 EGStGB), höchstens 6 Monate; sie darf bei mehrf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Kein Ausschluss der Pfändung

Rz. 4 Die Pfändung darf nicht ausgeschlossen sein. Dies ist der Fall, wenn die Früchte mit der Trennung Zubehör werden (§ 865 Abs. 2 ZPO, §§ 97, 98 BGB) oder nach § 811 Nr. 2 bis 4 ZPO unpfändbar sind. Zubehör können bewegliche Sachen sein, die nicht bereits Bestandteile des Grundstücks sind. Die Haftung für das Grundstück setzt voraus, dass die Sachen im Eigentum des Grunds...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Pfändung

Rz. 2 Die Pfändung des Herausgabeanspruchs oder des Anspruchs auf Leistung einer beweglichen körperlichen Sache erfolgt nach den für die Geldforderungen geltenden Bestimmungen (§§ 846, 828 bis 845 ZPO) durch Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts. Die notwendige Bestimmung des zu pfändenden Herausgabeanspruchs verlangt die genaue Bezeichnung der Gegenstände, die herau...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Vorgefundene bewegliche Sachen (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 bestimmt, wie mit den in der Wohnung vorgefundenen beweglichen Sachen unmittelbar im Anschluss an die Vollstreckungsmaßnahme weiter zu verfahren ist. Satz 1 eröffnet dem Gläubiger die Befugnis, die beweglichen Sachen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind, sofort im Anschluss an die Durchführung der Herausgabevollstreckung aus der Wohnung zu entfernen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Allgemeines

Rz. 18 Zunächst hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner gem. § 59 Abs. 2 GVGA zur freiwilligen Leistung aufzufordern. Sodann erfolgt die Pfändung durch Inbesitznahme (Abs. 1; AG Reinbek, DGVZ 2011, 55 = FoVo 2011, 158) oder Belassen der Sache beim Schuldner (Abs. 2). Der Gerichtsvollzieher eröffnet dem Schuldner oder in dessen Abwesenheit den Familienangehörigen bzw. beim Sc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht braucht nicht zu einem Schaden des anderen Teils geführt zu haben; erforderlich ist aber, dass durch die Zuwiderhandlung ein Schaden der Art, vor der der Versprechensempfänger geschützt werden soll, entstehen könnte (OLG Köln, JurBüro 1993, 627; LG Köln ZVI 2009, 269 m. w. N.). Maßgebend ist hierbei zunächst de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11.1 Ordnungsgeld

Rz. 31 Das Ordnungsgeld muss mindestens 5 EUR (Art. 6 EGStGB), darf aber höchstens 250.000, EUR (Abs. 1) betragen. Bei Ausübung des Ermessens zur Bestimmung der Höhe des gebotenen Ordnungsgeldes ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (OLG Brandenburg, Magazindienst 2009, 325). Zu berücksichtigen sind insb. Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abruf zu Vollstreckungszwecken (Abs. 2)

Rz. 7 Das von der Befugnis i. S. v. § 802k Abs. 2 ZPO erfasste Auskunftsverlangen ist ein solches, das im Wege des Zwanges durchgesetzt werden kann. Eine derartige Befugnis verleihen vergaberechtliche Verfahrensvorschriften wie z. B. § 7 LVG LSA oder § 16 VOB/A nicht (OLG Sachsen-Anhalt, NJ 2018, S. 124). Satz 1 ermöglicht es nur den Gerichtsvollziehern, die Vermögensverzeic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Zubehör

Rz. 12 Zubehör können bewegliche Sachen sein, die nicht bereits Bestandteile des Grundstücks sind. Die Haftung für das Grundstück setzt voraus, dass die Sachen im Eigentum des Grundstückseigentümers stehen. Es handelt sich um Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks dienen und dem Grundstück räumlich zugeordnet werden (§ 97 BGB). Rz. 13 § 98 BGB enthält Beispiel...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 7 Sicherheiten

Zur Gründung eines Unternehmens werden i. d. R. Kredite benötigt, die nicht leicht zu bekommen sind. Auf die Frage nach Sicherheiten sollten Gründer vorbereitet sein, wenn sie ihre Bank davon überzeugen wollen, dass sie kreditwürdig sind. Dass die Geschäftsaussichten überzeugen, ist Grundvoraussetzung, aber kein ausreichendes Kriterium für eine Kreditvergabe. U. a. kommen fo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zwangsvollstreckung in Zubehör (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 24 In der Zwangsvollstreckung entscheidet die Frage der Zubehöreigenschaft über die Art der Vollstreckung: Zubehör wird gem. Abs. 2 vollstreckungsrechtlich wie unbewegliches Vermögen behandelt (Vieweg, JurisPK-BGB, § 97 Rn. 3). Rz. 25 Die Zubehöreigenschaft eines beweglichen Gegenstandes richtet sich allein nach materiellem Recht (§§ 97, 98 BGB). Zubehör sind gem. § 97 BG...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Gegenstand des Titels / Anwendungsbereich

Rz. 3 Die nach dem Titel zu erbringende Leistung muss in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen (OLG Braunschweig, 2.6.1958 – 2 W 82/58 – n. v.; zu Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden vgl. Rz. 2). Die Erklärung muss hierbei einen bestimmten Inhalt haben, die notfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.8.2014 – 5 W 56/14 –, juri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.6.2 (Isolierte) Pfändung auf Zahlung des Kaufpreises

Rz. 147c Der BGH (Vollstreckung effektiv 2017, 42; = DGVZ 2016, 253 = DNotZ 2016, 957 = Rpfleger 2017, 40) hat klargestellt, dass wenn eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewickelt wird, sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar erstreckt. Die mit der Pfändung des Hauptrecht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO Vorwort

Vorwort Da der Gesetzgeber und die Gerichte seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2015 nicht untätig waren, haben sich die Autoren und der Verlag veranlasst gesehen, Mitte des Jahres 2019 die 8. Auflage des bewährten Standardkommentars aufzulegen. Eingearbeit sind die zahlreichen Gesetzesänderungen die (auch) das Recht der Zwangsvollstreckung betroffen haben wie z. B.: Gesetz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsfolge

Rz. 5 Rechtsfolge ist ein umfassender Ausschluss der Gewährleistung nach §§ 437 ff. BGB (analog; BeckOK/ZPO-Fleck, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 806 Rn. 2); er betrifft sowohl Rechts- als auch Sachmängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften (Weber, DGVZ 2018, 149, 153 f.). Der Gewährleistungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Ersteher vor dem Erwerb im Einzelfall di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Anderweitige Verwertung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 7 In Abs. 1 sieht die Vorschrift alternative Möglichkeiten der anderweitigen Verwertung der gepfändeten Sache durch den Gerichtsvollzieher vor. Die Versteigerung kann abweichend von den nicht zwingenden Bestimmungen der §§ 816 ZPO (Frist), 817 ZPO (Beschränkung des Personenkreises; Stundung der Erlöszahlung, ggf. i. V. m. Eigentumsvorbehalt) erfolgen. Nicht abdingbar sin...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 18.1.2 Gebühren bei fortlaufender Beratung

Vergütungsvereinbarungen nach Aufwand (Stunden)[1] dürften bei der Existenzgründungsberatung für beide Parteien die fairste Lösung sein, weil der Umfang nicht vorhersehbar ist, aber vom Gründer mit beeinflusst werden kann, wenn er sich konzentriert an die Vorgaben des Steuerberaters hält und vieles selbst erledigt. Bei Vergütungsvereinbarungen nach § 4 Abs. 1 StBVV gilt Folge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Bruchteilseigentum am unbeweglichen Vermögen (Absatz 2)

Rz. 4 Nach § 864 Abs. 2 ZPO ist die Zwangsvollstreckung in den Bruchteil eines Grundstücks grundsätzlich nur zulässig, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht. Das kann jeder Anteil i. S. v. §§ 741 ff., 1008 BGB sein, auch der nach § 3 Abs. 6 GBO gebuchte, nicht aber ein Gesamthandsanteil wie Gesellschaftsvermögen (§ 719 BGB, §§ 736, 859 Abs. 1 ZPO) oder das Nachl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / a) Haftung der Miterben als Gesamtschuldner

§ 2046 BGB geht davon aus, dass aus dem noch ungeteilten Nachlass zunächst die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen sind und erst dann geteilt wird. Teilen die Miterben den Nachlass unter sich auf, ohne die Nachlassverbindlichkeiten vorher zu begleichen, dann haften sie auch nach der Teilung grundsätzlich noch gesamtschuldnerisch und nicht nur jeder Miterbe mit seiner Erbqu...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / b) Beschränkung der Haftung

Ab Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Nachlasses hat der Erbe unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen; andernfalls haftet er mit seinem Eigenvermögen (§ 1980 Abs. 1 BGB). Als Kenntnis gilt auch fahrlässige Unkenntnis (§ 1980 Abs. 2 S. 1 BGB). Als Fahrlässigkeit gilt es insbesondere, wenn der Erbe kein Aufgebot beantra...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 5. Die Haftung mehrerer Geschwister

Mehrere Geschwister haften entsprechend ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit anteilig nach § 1606 Abs. 3 BGB. Diese Vorschrift gilt weiterhin, verschoben haben sich nur die Maßstäbe. Ist das einzusetzende Einkommen geringer als der pauschale Eigenbedarf, gibt es auch keine Mithaftung. Dabei obliegt es der Verwaltung, die auf die einzelnen Pflichtigen entfallenden Ha...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / C. Haftungsgrenze 10. Lebensjahr für Kinder im motorisierten Straßenverkehr (§ 828 Abs. 2 BGB)

Ein Herzstück der Reform war die Erhöhung der Haftungsgrenze für Kinder – als Täter und als Opfer – im motorisierten Straßenverkehr auf das vollendete 10. Lebensjahr.[27] Mit dem neuen § 828 Abs. 2 BGB folgte der Gesetzgeber den mehrfachen Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags Goslar[28] und Erkenntnissen der Kinderpsychologie, dass die Kinder dieser Altersgruppe i...mehr

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zfs 02/2020, Verneinung ein... / 2 Aus den Gründen:

"… [13] 1. Das LG hat Ansprüche der Kl. gegen die Bekl. zu 1 als Halterin (§ 7 Abs. 1 StVG), den Bekl. zu 2 als Fahrer (§ 18 Abs. 1 S. 1 StVG) und die Bekl. zu 3 als Haftpflichtversicherer (§§ 1 PflVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG) des unfallbeteiligten Pkw BMW 5-er Reihe mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX … im Wege der gesamtschuldnerischen Haftung (§ 421 BGB) und auf der Grundlag...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 3. Folgen des privaten Aufgebots

Die Teilung darf erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist erfolgen;[18] eine Teilung vor Ablauf der Anmeldefrist führt zur Unwirksamkeit des privaten Aufgebots und schafft keine Quotenhaftung. Das Aufgebot des § 2061 BGB wirkt nach h.M. auch gegen die Gläubiger des § 1972 BGB (Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen).[19] Der Aufruf nach § 2061 BGB bringt ...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / E. Halterhaftung bei Anhängern (§ 7 Abs. 1 StVG)

Im Jahre 2002 wurde auch eine von der Zugmaschine unabhängige Gefährdungshaftung angekoppelter[88] Anhänger in § 7 Abs. 1 StVG eingeführt.[89] Der Handlungsbedarf auf dem Sektor ergab sich daraus, dass der Halter des ziehenden Fahrzeugs im Zuge einer verstärkten Internationalisierung und der steigenden Anzahl der Vermietungen von Anhängern immer häufiger von dem des Anhänger...mehr

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zfs 02/2020, Einstandspflic... / 2 Aus den Gründen:

"…" Der Kl. hat einen Anspruch gegen den Bekl. auf Ersatz des am Fahrzeug entstandenen Schadens i.H.v. 5.156,67 EUR nebst der Privatsachverständigenkosten i.H.v. 927,49 EUR gem. §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2, 278 BGB (dazu 1.). Ein Anspruch für das Abhandenkommen der im Fahrzeug befindlichen Gegenstände sowie des Dachgepäckträgers steht dem Kl. gegen den Bekl. indes nicht z...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 8

Anmerkung Die Dateien im eBAnz sind hilfreich für Erben, die Gläubiger ausschließen oder (als Miterben) die Quotenhaftung herbeiführen wollen. Auch für Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger sind die Dateien wegen Beschränkung der Haftung nützlich. Wer aus dem eBAnz klären will, ob er als Erbe oder Miterbe in Frage kommt, hat bei der Suche Schwierigkeiten, weil die Infor...mehr

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AGKompakt 02/2020, Streitwert wechselseitiger Berufungen zur Haftungsquote

Wechselseitige Berufungen bei Haftungsquote Wechselseitige Berufungen in Verkehrssachen kommen regelmäßig vor: Das erstinstanzliche Gericht geht von beiderseitigem Mitverschulden aus und trifft eine Haftungsquote, wonach es der Klage teilweise zuspricht und sie i.Ü. abweist. Keine der Parteien ist damit einverstanden, sodass jede in Berufung geht. Die eine Partei will die Haf...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / B. Entlastung (nur) bei "höherer Gewalt" (§ 7 Abs. 2 StVG)

Mit der Reform des Schadensersatzrechtes im Jahre 2002 sollten im Bereich der Haftung besonders die Schwachen im Straßenverkehr, also Fußgänger, Radfahrer, vor allem aber Kinder, besser geschützt werden.[13] Sie alle werden bei Unfällen mit Kfz bereits aufgrund der physikalischen Masseverhältnisse i.d.R. besonders schwer verletzt. Der Gesetzgeber hat darauf mit einer deutlic...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / A. Inhalte/Ziele der Schadensersatzrechtsreform

Mit den Neuregelungen zum 1.8.2002 wollte der Gesetzgeber[7] z.B. beim Schutz von Kindern und Fahrzeuginsassen bestehende Haftungs- und Gerechtigkeitslücken beseitigen und dabei den Schadensaufwand vom Sach- zum Personenschaden umschichten.[8] Gleichzeitig wurden die Haftungshöchstsummen an die veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst, das deutsche Schadensersatz...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 1. Zweck

Nach § 1970 BGB können die Nachlassgläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens vom Nachlassgericht zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden. Damit sollen die Erben einen besseren Überblick über die Nachlassverbindlichkeiten erhalten können, um gegebenenfalls eine Haftungsbeschränkung durch Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz (§ 1975 BGB) herbeiführe...mehr