Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Dortants/Hansemann, Die Auslagerung von Aufgaben der Krankenkassen auf Dritte, NZS 1999 S. 542. Polaszek, Aspekte des Outsourcing bei Krankenkassen – bei Konflikten droht Haftung, Wel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.3 Finanzierung (Abs. 3)

Rz. 11 Die Hilfen werden von den Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes finanziert (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband macht die erforderlichen Beträge jeweils durch einen Bescheid bei seinen Mitgliedskassen geltend. Ausgenommen ist die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie die bedrohte Krankenkasse (§ 10 Abs. 2 Finanzhilfenordnung). Rz. 12 Bei der Aufteilung der Finanzierung...mehr

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Haftung

Zusammenfassung Begriff Schuldner der Umsatzsteuer ist i. d. R. der Leistende, beim innergemeinschaftlichen Erwerb der innergemeinschaftliche Erwerber. Beim Reverse-Charge-Verfahren (u. a. bei "im Ausland ansässigem Leistenden", Bauleistungen, Grundstückslieferungen, Gebäudereinigungen, Lieferung von sog. "Schrott" oder Handys etc.) ist anstatt des Leistenden der Leistungsemp...mehr

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Haftung / 8.1 Haftung für Lieferungen über die Plattform vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2021

Die zum 1.1.2019 eingeführte nationale Vorschrift des § 25e Abs. 1 UStG regelt die Gefährderhaftung des Betreibers einer elektronischen Schnittstelle (Marktplatz) für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf der von ihm bereitgestellten elektronischen Schnittstelle rechtlich begründet worden ist. Die Haftungsnorm gilt jedoch nicht für ...mehr

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Haftung / 9 Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 13c UStG)

§ 13c UStG regelt die Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen. Insbesondere fällt unter § 13c UStG die Abtretung bestimmter künftiger Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen zugunsten eines Dritten im Zusammenhang mit Waren- oder Bankkrediten (z. B. Sicherungsabtretung zugunsten eines Kreditgebers sowie Globalzes­sion). Gemeinschaftsrechtlic...mehr

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Haftung / 1 Haftung des Vertreters (§ 69 AO)

Vertreter i. S. d. §§ 34 und 35 der Abgabenordnung (AO) haften für die vom Vertretenen geschuldete Umsatzsteuer, wenn diese infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder bezahlt wurde. Die Haftung umfasst ggf. auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge. Di...mehr

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Haftung / 4 Haftung des wesentlich Beteiligten, wenn er ihm gehörende Gegenstände an die Gesellschaft überlässt (§ 74 AO)

Die Haftung des § 74 AO für den wesentlich beteiligten Gesellschafter dient der Realisierung von Betriebssteuerschulden der Personengesellschaft, wenn dem Betrieb der Personengesellschaft dienende Gegenstände (z. B. Grundstücke) vom wesentlich beteiligten Gesellschafter überlassen wurden. Die Haftung erstreckt sich jedoch nur auf die Steuern, die während des Bestehens der we...mehr

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Haftung / 3 Haftung des Gesellschafters einer Personengesellschaft

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als sehr einfache und beliebte Rechtsform hat ihre Tücken, wenn sie in eine finanzielle Schieflage gerät. Dann haften die Beteiligten mit ihrem privaten Vermögen für die Schulden, so wie das bei Personengesellschaften üblich ist. Insoweit kann das Finanzamt die Gesellschafter auch dann für Steuerschulden der GbR in Haftung nehmen, w...mehr

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Haftung / 7.2 Bis 31.12.2019 geltende Haftung nach § 25d UStG

Durch den zum 1.1.2020 weggefallenen § 25d UStG sollte die Haftung auf Fälle beschränkt werden, in denen vorsätzlich im Rahmen einer Steuerhinterziehung (insbesondere im Rahmen organisierter Kriminalität) Vorsteuern erschlichen werden sollten. § 25d UStG hat sich weitgehend mit der Haftung als Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung[1] gedeckt, sodass er zum 1.1.2020 durch §...mehr

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Haftung / 5 Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO, § 25 HGB)

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, liegt umsatzsteuerlich i. d. R. eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor.[1] In diesem Fall haftet der Betriebsübernehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 75 AO für betrieblich begründete Steuern (Umsatzsteuer, pauschalierte Lohnsteuer, Gewerbest...mehr

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Haftung / 8 Haftung des Betreibers einer elektronischen Schnittstelle (Marktplatz) für die nicht entrichtete Umsatzsteuer von Onlinehändlern (§ 25e UStG)

8.1 Haftung für Lieferungen über die Plattform vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2021 Die zum 1.1.2019 eingeführte nationale Vorschrift des § 25e Abs. 1 UStG regelt die Gefährderhaftung des Betreibers einer elektronischen Schnittstelle (Marktplatz) für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf der von ihm bereitgestellten elektronischen Schnitts...mehr

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Haftung / 6 Haftung der Organgesellschaft (§ 73 AO)

Bei einer Organschaft ist umsatzsteuerlich der Organträger der Umsatzsteuerschuldner (auch für die von der Organgesellschaft nach außen getätigten Umsätze). Wird die Organschaft beendet, haftet die ehemalige Organgesellschaft für solche Umsatzsteuern des früheren Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Auch die Enkel- bzw. Urenkel...mehr

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Haftung / 8.2 Eingeschränkte Haftung für Lieferungen über die Plattform ab dem 1.7.2021

Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. v. § 25e Abs. 1 UStG (Betreiber) haften für die nicht entrichtete deutsche Umsatzsteuer aus Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter § 3 Abs. 3a UStG fallen, wenn sie die Lieferung dieser Gegenstände mittels einer elektronischen Schnittstelle unterstützen. [1] Hinweis Statt Haftung des Marktplatzbetreibers ab 1.7.2021 fik...mehr

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Haftung / 2 Nebenhaftung neben dem Steuerschuldner wegen Steuerhinterziehung (§ 71 AO)

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet gem. § 71 AO für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO. Insoweit tritt eine unbeschränkt persönliche Haftung in Form der Nebenhaftung des Haftenden neben dem Steuerschuldner ein. In Betracht kommen insoweit P...mehr

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Haftung / Umsatzsteuer

1 Haftung des Vertreters (§ 69 AO) Vertreter i. S. d. §§ 34 und 35 der Abgabenordnung (AO) haften für die vom Vertretenen geschuldete Umsatzsteuer, wenn diese infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder bezahlt wurde. Die Haftung umfasst ggf. auch die infolge der Pflichtverletzun...mehr

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Haftung / 7 Beteiligung an einer Steuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und von Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG)

7.1 Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG) Sofern ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, das er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer v...mehr

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Haftung / Zusammenfassung

Begriff Schuldner der Umsatzsteuer ist i. d. R. der Leistende, beim innergemeinschaftlichen Erwerb der innergemeinschaftliche Erwerber. Beim Reverse-Charge-Verfahren (u. a. bei "im Ausland ansässigem Leistenden", Bauleistungen, Grundstückslieferungen, Gebäudereinigungen, Lieferung von sog. "Schrott" oder Handys etc.) ist anstatt des Leistenden der Leistungsempfänger Steuersc...mehr

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Haftung / 7.1 Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG)

Sofern ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, das er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs i. ...mehr

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Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns

Als Aufgabegewinn wird der Betrag angesetzt, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der im Zuge der Aufgabe verkauften Wirtschaftsgüter, aus den Verkehrswerten der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und der bei der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträge und Aufwendungen abzüglich etwaiger verbleibender Schulden und der Aufgabekosten den Buchwert des Bet...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 1. Schadensersatz/Haftung gem. § 826 BGB

Befriedigt der Nachlasspfleger aus unzureichenden Mitteln noch Nachlassgläubiger, ist in der (insolvenzrechtlichen) Praxis nahezu unstreitig, dass der Nachlasspfleger zu Schadensersatz nach § 826 BGB verpflichtet sein kann.[8] Dies ist nach § 1979 BGB begründbar. Dass die Verpflichtung zur Beachtung des § 1979 BGB nur gegenüber den Erben besteht, diese aber keinen Schaden er...mehr

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AGS 05/2021, Wert eines Ant... / III. Bedeutung für die Praxis

Abzustellen ist auf den Auffangwert Geltend gemacht wird ein Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung. Mangels einer besonderen Wertvorschrift ist auf den Auffangwert des § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen. Dabei dürfte – ebenso wie bei einem Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung (§ 36 FamGKG) – auf den Wert des zugrunde liegenden Geschäfts abzustellen se...mehr

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zfs 05/2021, Verneinung ein... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Klage ist bereits unzulässig. Sowohl Haupt- als auch Hilfsantrag sind unzulässig. Der Partei fehlt das für eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse." Gem. § 256 Abs. 1 ZPO kann eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kl. ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung ...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / I. Nachlasspflegschaft: Schnittmenge aus Insolvenz-/Erbrecht

Der Blick auf die Schnittmenge aus Insolvenzen und Nachlässen ist zu empfehlen, und zwar für Insolvenzverwalter sowie Nachlasspfleger. Nicht selten fehlen nämlich Insolvenzverwaltern hinreichende Bezüge zu erforderlichen erbrechtlichen Besonderheiten – und andersrum.[1] Einer der Hinweise auf der Rückseite der Verpflichtungsurkunde für Nachlasspfleger lautet lapidar: "… Fall...mehr

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zfs 05/2021, Verkehrsunfall... / Sachverhalt

Der Sohn der in Deutschland wohnhaften Kl. musste am Steuer des Kfz der Kl. in Straßburg verkehrsbedingt hinter einem Kfz anhalten, dessen Fahrer sich nach links eigeordnet hatte, um abzubiegen. Der Sohn der Kl. wollte auf der breit ausgebauten Straße langsam rechts an dem vor ihm haltenden Linksabbieger vorbeifahren. Dabei erkannte er, dass sich in der Mitte der Fahrbahn ei...mehr

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zfs 05/2021, Auslegung der ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. ist verpflichtet, dem Kl. wegen der gegen ihn erhobenen Schadensersatzansprüche aus dem Haftpflicht-Versicherungsvertrag Versicherungsschutz zu gewähren." 1. Allerdings hätte der Klage mit dem ursprünglichen Klageantrag, der auf Freistellung des Kl. von einer Verbindlichkeit gegenüber der Rechtsnachfolgerin seines früheren Arbeitgebers gerichtet war, der Erfolg ...mehr

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zfs 05/2021, Verkehrsunfall... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Klage ist zulässig." Insbesondere ist das LG Karlsruhe international und örtlich zuständig. Nach Art. 13 Abs. 2, 11 Abs. 1 lit. b) EuGVVO ist für die Direktklage gegen den VR ein Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten begründet (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.2007 – C-463/06, juris; BGH, Urt. v. 6.5.2008 – VI ZR 200/05, juris; Greger/Zwickel in: Greger/Zwickel. Haft...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / III. Fazit: Obliegenheit des Nachlasspflegers zur Insolvenzantragstellung im Einzelfall

Die den Regeln einer ordentlich geführten Nachlasspflegschaft entsprechende Befriedigung von Nachlassgläubigern, gleich ob quotal, vergleichsweise oder in voller Höhe gegen Ende der Nachlasspflegschaft kann unstreitig Aufgabe des Nachlasspflegers sein. Gibt es doch dahingehend legitimierende Bestallungsurkunden mit entsprechendem Wirkungskreis oder/und dahingehende (schriftl...mehr

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AGS 05/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 193 ff.) mit der Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs im Kostenfestsetzungsverfahren. Er beleuchtet insbesondere die Situation, wenn eine Kostengrundentscheidung im Laufe des Verfahrens aufgehoben oder abgeändert wird und erläutert, welchen Einfluss dies auf die Verzinsung hat. Darüber hinaus liefert Burhoff (S. 198 ff.) ei...mehr

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zfs 05/2021, Nicht angepass... / 2 Aus den Gründen:

"… III. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet." Die Feststellungen tragen die Verurteilung nicht. Nr. 8.1 BKat stellt eine qualifizierte Begehungsweise des Grundtatbestands des Nr. 8.2 BKat dar, die jeweils zur Umsetzung der Anforderungen des § 3 Abs. 1 StVO i.V.m. § 24 StVG und § 49 StVO bestimmte Verhaltensweisen im Straßenverkehr, nämlich das Fahren mit nicht angepa...mehr

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zfs 05/2021, Auslegung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat ihrem VN B.R. den durch die Explosion v. 5.2.2014 entstandenen Gebäudeschaden in der von ihr vorgetragenen Höhe ersetzt. Somit sind die Ansprüche ihres VN gegen den Schädiger auf sie übergegangen (§ 86 Abs. 1 VVG). (…)" Die Bekl. ist aus dem zwischen ihr und S.H. zustande gekommenen Haftpflichtversicherungsvertrag zur Deckung des durch die von S.H. verursachte...mehr

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zfs 05/2021, Die Kettenkollision: Eine Königsdisziplin

Hinweis "Ihrer tatsächlichen und rechtlichen Ansicht, dass aufgrund einer Kettenkollision zwingend eine Haftungsteilung vorzunehmen sei, treten wir entgegen. Die Schadenbilder an den beteiligten Fahrzeugen belegen, dass – angesichts der durchgehenden Abnahme der Schadensintensitäten – das bei Ihnen versicherte Fahrzeug mit derart hoher Geschwindigkeit auf das Fahrzeug unsere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Erweiterte Haftung für den Lohnsteuerabzug durch Dritte in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rz. 53 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In bestimmten Fällen der > Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs 3a EStG (> Rz 150/3 und Rz 150/4). Zusätzlich haftet aber auch der ArbG (BFH 245, 53 = BStBl 2014 II, 592). Diese Haftung erstreckt sich nicht nur auf die beim individuellen LSt-Abzug nicht einbehaltene, sondern auch auf die pauschal...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) ....nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Haftung des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rz. 150/2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Fällen der > Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs 3a EStG (> Rz 150/3 und > Rz 150/4) nach den das LSt-Verfahren betreffenden Vorschriften. Das ist § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Es besteht eine Gesamtschuldnerschaft (> Rz 95 ff) mit dem ArbN, aber auch mit dem eigentlichen ArbG (§ 42d Abs 1 Nr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Haftung des Programmherstellers oder Übermittlers

Rz. 184 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Sind nicht amtliche Programme dazu bestimmt, für das Besteuerungsverfahren erforderliche Daten zu verarbeiten, so müssen sie im Rahmen des in der Programmbeschreibung angegebenen Programmumfangs die richtige und vollständige Verarbeitung dieser Daten gewährleisten (§ 87c Abs 1 AO). Der Hersteller von Programmen haftet, soweit die Daten info...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Haftung bei gewerbsmäßiger Arbeitnehmer-Überlassung (§ 42d Abs 6–8 EStG)

Rz. 150/7 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit einem Dritten (Entleiher) ArbN gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden, haftet er grundsätzlich neben dem ArbG für die Einbehaltung und Abführung von LSt und ggf anfallendem SolZ. Ist der Entleiher ausnahmsweise selbst ArbG, haftet der Verleiher wie ein Entleiher (§ 42d Abs 6, 7 EStG). Im Einzelnen > Arbeitnehmerüberlass...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Haftung des fiktiven Arbeitgebers

Rz. 150/5 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In weiteren Fällen sind andere Personen als der eigentliche ArbG zum LSt-Abzug verpflichtet (> Arbeitgeber Rz 30 ff). Dementsprechend haften sie für nicht einbehaltene und nicht abgeführte LSt nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG. Das betrifft in den Fällen des § 3 Nr 65 EStG die Versicherung/Pensionskasse, der der PSV die Abwicklung von Versorgung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Haftung anderer Personen anstelle des Arbeitgebers nach § 42d Abs 1 EStG

Rz. 150 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In bestimmten Fällen wird der > Arbeitslohn nicht unmittelbar vom ArbG gezahlt, sondern von einer anderen natürlichen oder > Juristische Person (Dritter). In diesen Fällen verpflichtet § 42d EStG den Dritten zur Wahrnehmung der ArbG-Pflichten, also vor allem zum LSt-Abzug und bürdet ihm die damit einhergehende Haftung auf. Damit folgt der G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Haftung der den Arbeitslohn auszahlenden Behörde

Rz. 150/6 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit eine > Öffentliche Kasse für eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts den > Arbeitslohn zahlt, sind dieser kraft Gesetzes die Pflichten des ArbG übertragen (> Behörden als Arbeitgeber). Dazu gehört der LSt-Abzug und – bei einer Pflichtverletzung – die Haftung gemäß § 42d Abs 1 EStG. Das schließt – uE aber nur im Auslegungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftung des Ausstellers einer Spendenbescheinigung

Rz. Stand: EL 126 – ET: 04/2021 > Spenden Rz 63, 77.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitliche Grenzen der Lohnsteuer-Haftung

Rz. 231 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Grundregel: Ein Haftungsbescheid kann ergehen, wenn der Haftungsanspruch entstanden ist (> Rz 28) und solange er weder erloschen (zu Einzelheiten > Rz 32) noch verjährt ist. Zur Entstehung > Rz 28–30, Rz 55 ff; zur Verjährung > Rz 235. Rz. 232 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine weitere zeitliche Begrenzung ergibt sich aus der Akzessorietät des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftung für den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum Steuerabzug vgl § 50a EStG und > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff; zur Haftung vgl § 50a Abs 5 Satz 4 EStG, > Künstler Rz 8.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftung für Lohnsteuer durch Dritte

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Vgl § 42d Abs 9 Satz 2ff EStG. Zu Einzelheiten > Haftung für Lohnsteuer Rz 3 und Rz 53 f.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Haftung bei Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 150/1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum LSt-Abzug ist auch dasjenige im > Inland ansässige Unternehmen verpflichtet, das einen von seinem ArbG entsandten ArbN aufgenommen hat und das dessen > Arbeitslohn entweder unmittelbar auszahlt oder doch zumindest im Verhältnis zum ArbG wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen; es ist unerheblich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Haftung des Arbeitgebers und Inanspruchnahme des Arbeitnehmers (§ 42d Abs 1–3 EStG)

I. Grundsätzliches 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck Rz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Haftung anderer Personen anstelle des Arbeitgebers nach der AO und anderen Gesetzen

I. Grundsätzliches Rz. 151 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Nicht nur nach § 42d EStG (> Rz 150 ff), sondern auch nach anderen Vorschriften können andere Personen neben oder anstelle des ArbG für die richtige Einbehaltung und Abführung der LSt haften. Soweit eine Haftung des ArbG oder des ArbN normiert ist, haften sie gesamtschuldnerisch (> Rz 95 ff). In Betracht kommen gesetzliche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftung des Anbieters für Altersvorsorge- und Sparzulage

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen (vgl § 80 EStG) haftet bei > Verschulden als Gesamtschuldner neben dem Zulageempfänger für nicht einbehaltene oder nicht zurückgezahlte Zulagen und gesondert festgestellte Beträge (vgl § 96 Abs 2 EStG). Zur Altersvorsorge > Private Altersvorsorge. Zur Haftung des Anlageunternehmens für die zu Unrecht gezahlt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftung für Lohnsteuer

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