Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Haftungsinanspruchnahme geschieht nach vorheriger Anhörung der betroffenen Organgesellschaft[1] durch Haftungsbescheid.[2] Dieser ist zu begründen.[3] Die Haftung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn zur Zeit des Erlasses des Haftungsbescheids das Organschaftsverhältnis nicht mehr besteht, zur Zeit der Entstehung des Steueranspruchs aber bestanden hat.[4] D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.3 Zeitliche Beschränkung

Rz. 25 Voraussetzung für die Haftung ist, dass das Organschaftsverhältnis für den steuerlichen Anspruch gegen den Organträger auch unter Beachtung von Umwandlungsvorgängen von Bedeutung ist. Die Steuern müssen während der zeitlichen Dauer der Organschaft verursacht worden sein. Die steuerliche Bedeutung der Organschaft geht nicht dadurch verloren, dass ein Steueranspruch – z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.2 Ermessensausübung

Rz. 21 Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft kann dann ermessensfehlerhaft sein, wenn die Steuern eindeutig aus anderen Bereichen des Organkreises stammen (vom Organträger, seinen Gesellschaftern, anderen Organgesellschaften) und die Organgesellschaft keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Gestaltung (z. B. Vermögensübertragungen auf sie, Steuervorteile) gezogen hat. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Seinem Inhalt nach betrifft § 73 AO die haftungsrechtliche Inanspruchnahme von abhängigen Organgesellschaften. Diese haften für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Organträger kann eine Kapitalgesellschaft, eine sonstige Körperschaft, eine Personengesellschaft ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 28 Für die Zahlungsaufforderung ist § 219 AO zu beachten. Gegen den Haftungsbescheid ist gem. § 347 AO der Einspruch gegeben. Gegen die Zahlungsaufforderung ist ebenfalls der Einspruch gegeben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3 Haftungsinanspruchnahme; Ermessensausübung

3.1 Allgemeines Rz. 16 Die Haftungsinanspruchnahme geschieht nach vorheriger Anhörung der betroffenen Organgesellschaft[1] durch Haftungsbescheid.[2] Dieser ist zu begründen.[3] Die Haftung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn zur Zeit des Erlasses des Haftungsbescheids das Organschaftsverhältnis nicht mehr besteht, zur Zeit der Entstehung des Steueranspruchs aber best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.5 Insolvenz

Rz. 27 Besondere Rechtsfragen betreffen die Geltendmachung des Haftungsanspruchs im Insolvenzverfahren von Organträger und Organtochter.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.4 Erstmalige Anwendung des § 73 S. 2 AO

Rz. 26 Anzuwenden ist diese Regelung erst nach dem 17.12.2019.[1] Eine rückwirkende Anwendung dieser Vorschrift ist ausgeschlossen. Haftungsbegründender Tatbestand ist die Entstehung der Steuerschuld bzw. die Entstehung des Anspruchs auf Erstattung von Steuervergütungen, für die die "oberste" Organgesellschaft haftet (Primärschuld), und das gleichzeitige Bestehen der Organsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Parteiwechsel / 1.2.1 Voraussetzung und Rechtsfolgen

Soll der Neumieter in einen bestehenden Vertrag eintreten, kann diese Rechtsfolge durch eine vertragliche Regelung herbeigeführt werden, an der der Vermieter, der Altmieter und der Neumieter mitwirken. In diesem dreiseitigen Vertrag kann vereinbart werden, dass der Altmieter aus dem Vertrag ausscheidet und der Neumieter an dessen Stelle in den Vertrag eintritt. Hinsichtlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Parteiwechsel / 3.2 Juristische Personen (GmbH, AG)

Juristische Personen sind rechtlich selbstständig.[1] Ein Wechsel der Gesellschafter hat auf den Mietvertrag keinen Einfluss. Befindet sich eine juristische Person im Gründungsstadium, so kommt es darauf an, ob die Gründer den Mietvertrag im Namen der künftigen juristischen Person abschließen oder ob sie in eigenem Namen handeln. Im erstgenannten Fall kommt der Mietvertrag zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherungspflicht (... / 5.2 Checkliste für Verkehrssicherungspflichten für Vermieter von A-Z

Checkliste Verkehrssicherungspflichten für Vermietermehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Parteiwechsel / 3.1 Personen-Handelsgesellschaften (OHG, KG)

Bei den Personen-Handelsgesellschaften kommt der Mietvertrag nicht mit den Gesellschaftern, sondern mit der rechtlich selbstständigen Gesellschaft zustande.[1] Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn eine als Vermieterin auftretende Gesellschaft so klar bezeichnet ist, dass sie unzweifelhaft identifiziert werden kann. Dazu bedarf es weder einer genauen Bezeichnung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherungspflicht (... / 1.1 Öffentliche Straßen

Die Verkehrssicherungspflicht gilt zunächst für solche Wege, die nach dem Willen des Eigentümers für den öffentlichen Verkehr vorgesehen sind. Darüber hinaus muss der Eigentümer aber auch in einem gewissen Umfang für die Sicherheit sog. Schleichwege oder Trampelpfade einstehen, wenn er die Benutzung dieser Wege durch den öffentlichen Verkehr zugelassen und geduldet hat.[1] D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherungspflicht (... / 1.2 Zugang zum Haus, Kellerabgänge und Treppenhäuser

Der Zugang zum Haus und der an das Hausgrundstück angrenzende Gehweg sowie die Wege im Haus, insbesondere das Treppenhaus, müssen zu jeder Jahreszeit gefahrlos begehbar sein. Die Verkehrswege müssen hinreichend sicher sein. Der Verkehrssicherungspflichtige ist gehalten, die Zugangswege zum Haus in zumutbaren Intervallen von Laub zu reinigen, wenn dies erforderlich ist, um di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Haftung

Rn 18 Der Verwalter haftet unabhängig von einer Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung jederzeit eigenverantwortlich nach § 60 im Falle von Pflichtverletzungen. Er kann sich bei schadensersatzauslösenden Handlungen nicht darauf berufen, der Gläubigerausschuss oder die Gläubigerversammlung hätten zugestimmt,[38] doch kommt zumindest – wahrheitsgemäß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2020, Keine Zurechnu... / 2 Aus den Gründen:

"…" Die Bekl. ist nicht infolge des am 11.4.2017 abgeschlossenen Vergleichs mit dem Unfallgegner des Kl. gem. § 86 Abs. 2 VVG (bzw. der inhaltsgleichen vertraglichen Regelung aus § 11 Abs. 2 und 3 MB/KK 09) von ihrer – im Übrigen unstreitigen – Eintrittspflicht für krankheitsbedingte Aufwendungen aus dem Versicherungsvertrag i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 MB/KK 09 freigeworden. a) Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2020, Keine Erschütt... / Sachverhalt

Der Kl. fuhr auf das vor ihm fahrende Fahrzeug der Bekl. zu 1) auf, das bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversichert ist. Das AG hat nach Beweisaufnahme die Klage auf Zahlung von 50 % des Schadens des Kl. mit der Begründung abgewiesen, ein Mitverschulden der Bekl. zu 1) wegen eines grundlosen starken Bremsens sei nicht nachgewiesen. Die Berufung des Kl. führte zu einer Abänderun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 164 Wirksamkeit der Handlung

Gesetzestext Durch einen Verstoß gegen die §§ 160 bis 163 wird die Wirksamkeit der Handlung des Insolvenzverwalters nicht berührt. Hinweis Bisherige gesetzliche Regelung: § 136 KO – § 183 RegE Rn 1 Die Vorschrift entspricht der bisherigen Regelung des § 136 KO. Keine ausdrückliche Regelung dieser Themenstellung fand sich früher in der GesO. Die jetzt in § 164 skizzierten Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Profit-Center / 1 Was zeichnet ein Profit-Center aus?

Der Mittelstand in Deutschland bringt die erfolgreichsten Unternehmen hervor. Diese Erkenntnis, verbunden mit den positiven Erfahrungen der Kostenstellenorganisation, hat dazu geführt, dass große Unternehmen ihre Organisation auf Profit-Center umstellen. Ein Profit-Center ist eine wirtschaftlich selbstständig arbeitende Einheit, die Teil des Gesamtunternehmens bleibt. Die Le...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 158

Rn 18 Bei fehlerhafter Zustimmung des Gläubigerausschusses zur Betriebsstillegung kommt eine Haftung gegenüber den absonderungsberechtigten Gläubigern und den Insolvenzgläubigern nach § 71 in Betracht, wenn die Mitglieder des Gläubigerausschusses schuldhaft die Fortführungschancen unzulänglich geprüft haben. Das Verschulden fehlt, wenn der Insolvenzverwalter unzureichend übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2020, Hinweispflicht ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: [4] Die Revision führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. [5] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: [6] Der dem Beklagten erteilte Beratungsauftrag habe sich nicht ausdrücklich auf eine Beratung der Klägerin in steuerlicher Hinsicht erstreckt. Dieser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2020, Institut für faire Schadensregulierung GmbH

Fachtagung Personenschaden 7./8.5.2020 in Köln Bei Ersatz eines Personenschadens, für den ein Schädiger verantwortlich ist, geht es um den Ausgleich des vom Geschädigten erlittenen Schadens ebenso wie um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Im Regelfall ist der Schädiger haftpflichtversichert, sodass dessen Versicherer sich darum kümmert, dass nicht zu viel gezahlt wird. Er b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Noch keine Zustimmung der Gläubigerversammlung

Rn 7 Fraglich erscheint allerdings, ob trotz des Vorliegens der in § 163 ausdrücklich normierten Voraussetzungen ein Antrag dann als unzulässig anzusehen ist, wenn die Gläubigerversammlung bereits über die geplante Veräußerung entschieden hat. Dies dürfte unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses dann unzweifelhaft zu bejahen sein, wenn eine bereits erfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschwerdeführer mit einer 156 Seiten umfassenden Anklageschrift die Begehung von 11 Straftaten des versuchten Totschlags gem. §§ 212, 22, 23 StGB sowie von 3 Straftaten der Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 StGB (Behandlung ohne medizinische Indikation) vor. Bereits im Ermittlungsverfahren bestellten sich Rechtsanwalt Dr. H. (am 7.6....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2020, Vergütung und ... / II. Pflichtverletzung vs. Mangelhaftigkeit der Arbeit

Um keinen solchen atypischen Sachverhalt handelt es sich, wenn der Insolvenzverwalter lediglich "schlecht" arbeitet. Der Einwand mangelhafter oder erfolgloser Leistung etwa beeinflusst nämlich die Höhe der Vergütung nicht.[9] Auch ein "Erfolg" oder "Misserfolg" wird wegen der Systematik der Vergütung außer Betracht gelassen. Vielmehr steht einzig der "Arbeitsaufwand" im Vord...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Ausdehnung auf Umgehungstatbestände (§ 162 Abs. 2)

Rn 9 Um Strohmanngeschäfte und Umgehungen zu vermeiden, dehnt § 162 Abs. 2 die Zustimmungspflicht der Gläubigerversammlung weiter aus. Rn 10 In seiner ersten Variante erklärt § 162 Abs. 2 es für unerheblich, ob eine Person direkt oder über ein von ihr i. S. d. §§ 16 bis 18 AktG abhängiges Unternehmen an dem Erwerber beteiligt ist. Es soll so die Umgehung der Beteiligungsgrenz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2020, Der gestellte ... / A. Einführung

Die Manipulation eines Verkehrsunfallgeschehens hat viele Gesichter. In der Praxis wird i.d.R. zwischen den folgenden Phänotypen unterschieden:[2]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Gegen den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss war gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft. Das Rechtsmittel, über das der Senat in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG zu entscheiden hat (OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.11.2017 – 1 Ws 196/17 [unveröffentlicht]; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.2.2018 – 1 Ws 140/17, jur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2020, Rezensionen: Das notarielle Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis Ulf Schönenberg-Wessel C.H.Beck, 2020, Buch. XXIV, 406 S., 99 EUR ISBN 978-3-406-73987-3 Als Neuerscheinung ist das in der Überschrift bezeichnete Werk beim Verlag C.H. Beck veröffentlicht worden. Bereits das Vorwort des Verfassers, Notars und Rechtsanwalts Ulf Schönenberg-Wessel, würde sich uneingeschränkt eignen, um als eigene Rezension für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerberater... / 7 Haftungs-Gedanken

Alle Fördermaßnahmen werden unter der einen grundsätzlichen Voraussetzung gewährt, dass der Antragsteller tatsächlich von der Corona-Krise betroffen ist. Wie "direkt" ist in vielen Fällen nicht ganz klar. Als Beispiel hier die Versicherung, die der Antragsteller auf "Soforthilfe" im Saarland unterschreiben muss: "Ich versichere, dass es sich bei der existenzbedrohenden Wirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 2.2 Schadenersatzansprüche

Rz. 15 Der Patient hat einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens durch erforderliche Heilbehandlungen, Ersatz des Verdienstausfalls sowie Schmerzensgeld, wenn der ärztliche Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden ist (haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität). Die Unterstützungsleistung durch die Krankenkasse wird unabhän...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen Stehleitern ni... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommt ein Arbeitgeber oder eine Führungskraft ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Verteidigung und Versi... / IV. Begrenzte Haftung

Rz. 102 Außer in Fällen einer Unfallflucht haftet die Verkehrsopferhilfe nur wie bei einem kranken Versicherungsverhältnis, d.h. nur auf die Mindestdeckungssumme, also mit bis zu 2,5 Mio. EUR für einen Personenschaden und bis 500.000 EUR für Sachschäden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Verteidigung und Versi... / III. Subsidiäre Haftung

Rz. 100 Die Verkehrsopferhilfe haftet nur subsidiär, d.h. erst dann, wenn Ansprüche gegen Dritte nicht bestehen bzw. realisiert werden können. Rz. 101 Tipp: Regulierung "für den, wen es angeht"" Häufig ist streitig, ob ein Haftpflichtversicherer oder die Verkehrsopferhilfe eintrittspflichtig ist (z.B. wenn der Versicherer die Auffassung vertritt, er hafte nicht, da sein Versi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Objektiver Tatbestand ... / b) Aufforderung, Eintreffen der Polizei abzuwarten

Rz. 127 Umstritten ist die Rechtslage, wenn der Geschädigte oder feststellungsbereite Dritte den Unfallfahrer aufgefordert hatte, das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Grundsätzlich besteht eine Pflicht abzuwarten nur, soweit noch nicht alle für die Schadensregulierung relevanten Feststellungen getroffen sind (OLG Zweibrücken zfs 1989, 322; NZV 1990, 78; LG Saarbrücken Besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Subjektiver Tatbestand... / 4. Wartepflicht

Rz. 29 Der Irrtum über die Wartepflicht ist ein vermeidbarer Verbotsirrtum (OLG Düsseldorf NZV 1993, 157). Das Gleiche gilt, wenn der Unfallbeteiligte meint, mit der Anerkennung seiner Haftung alles Erforderliche getan zu haben (BayObLG bei Bär, DAR 1988, 365).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Objektiver Tatbestand ... / c) Art der Beteiligung

Rz. 134 Der Unfallbeteiligte braucht lediglich zu erklären, dass seine Beteiligung infrage kommt. Eine darüberhinausgehende aktive Mitwirkungspflicht hat er nicht (BGHSt 30, 163). Er braucht insbesondere nicht Erklärungen zu der Art seiner Mitwirkung oder zur Haftung abzugeben (OLG Karlsruhe VRS 59, 420). Als Unfallverursacher braucht er sich schon gar nicht zu bezeichnen (Ba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Weitere in der Praxis ... / a) Für Dritte

Rz. 27 Der Fahrzeughalter ist (neben dem Fahrer) sowohl für Zulassungsmängel als auch für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges sowie für die Einhaltung der entsprechenden Verkehrsvorschriften durch seine Fahrer verantwortlich. Allerdings kann eine Zuwiderhandlung gegen das Gebot, nur Fahrzeuge in Betrieb zu nehmen, die die gesetzlich allgemein zugelassenen Maße nicht übersch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Objektiver Tatbestand ... / b) Unverzüglich

Rz. 35 Wer sich nach Erfüllung der Wartezeit bzw. berechtigt oder entschuldigt entfernt hat, bleibt straffrei, wenn er anschließend unverzüglich seiner Meldepflicht genügt (BayObLG zfs 1989, 213). Unverzüglich bedeutet nicht sofort, sondern nur "ohne schuldhaftes Zögern" (OLG Köln VRS 61, 432). Der Begriff ist nicht nach Maßgabe des § 121 Abs. 1 BGB, sondern nach fallbezogen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Öffentlicher Dienst

Rz. 2 Für die Abgrenzung zwischen privater Wirtschaft (Betriebsverfassungsgesetz) und öffentlichem Dienst (Personalvertretungsgesetze) kommt es allein auf die formelle Rechtsform des Betriebs oder der Verwaltung an[1]. Alle Betriebe in privater Rechtsform (z. B. GmbH, Aktiengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) unterliegen dem BetrVG, auch, wenn sie der öffentliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.3 Art der Haftung

Rz. 4 Die Haftung des Vertretenen steht als persönliche Haftung neben der Schuld oder Haftung des Vertreters. Sie ist hinsichtlich des Vermögens nicht beschränkt. Zum Haftungsumfang vgl. Rz. 18.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 2 § 75 AO gibt einen eigenen steuerrechtlichen Haftungstatbestand, sodass privatrechtliche Vereinbarungen hierauf keinen Einfluss haben, insbesondere auch kein Haftungsausschluss durch Parteivereinbarung möglich ist. Die Haftung des Erwerbers steht neben der Schuld des Veräußerers. Es ist eine persönliche, keine dingliche Haftung, die jedoch ihrem Gegenstand nach auf den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 6 Geltendmachung der Haftung

Rz. 51 Die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners geschieht durch Haftungsbescheid. Sein Erlass liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Der Haftungsbescheid ist nach § 121 Abs. 1 AO zu begründen. Dies erfordert eine Aufgliederung der Steuern nach Steuerart und Zeitraum sowie Angaben über die gegenständliche und wertmäßige Beschränkung der Haftung, damit der in Anspruch genommen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 3 Die Vorschrift enthält einen eigenen steuerrechtlichen Tatbestand (vgl. Rz. 1), aufgrund dessen eine unbeschränkt persönliche Haftung in Form der Nebenhaftung des Haftenden neben dem Steuerschuldner eintritt.[1] § 71 AO ist keine Sanktionsnorm.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 5.1 Sachliche Beschränkung der Haftung

Rz. 42 Die Haftung besteht nur für: • Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet. Beim Übergang eines gesondert geführten Betriebs muss sich die Haftung noch enger, als der Wortlaut der Vorschrift sagt, auf die Steuern beschränken, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Teilbetriebs gründet. Eine weitergehende Haftung für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70 Haftung des Vertretenen

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Das Vertretungsrecht basiert auf dem in allen Rechtsgebieten geltenden allgemeinen Grundsatz, dass sich der Vertretene das Verhalten seines Vertreters zurechnen lassen muss.[1] Erlangt der Vertretene aus einem rechtswidrigen Verhalten des Vertreters steuerliche Vorteile, so sollen ihm diese wieder entzogen werden. Er soll, wenn er s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75 Haftung des Betriebsübernehmers

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die Haftung bei Unternehmens- bzw. Betriebsübernahme beruht auf dem Gedanken, dass im lebenden Unternehmen ein Haftungsgegenstand für die sich aus dem Unternehmen ergebenden Steuern vorhanden ist, der durch einen Unternehmerwechsel nicht dem Zugriff des Steuergläubigers entzogen werden darf.[1] Mit der wirtschaftlichen Kraft des leb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die Täterschaft oder Teilnahme an einer Steuerhinterziehung[1] oder einer Steuerhehlerei[2] führt nicht nur zur Strafbarkeit, sondern kann auch bewirken, dass der Täter oder Teilnehmer für die durch sein Verhalten eingetretene Minderung des Steueraufkommens haften muss. Die Vorschrift, die durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Moderni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 4 Ausnahmen von der Haftung (Abs. 2)

Rz. 36 Haftungsbegründend ist die rechtsgeschäftliche Übereignung (s. Rz. 18), wenn dadurch der Fortbestand des Geschäfts möglich ist. Unterliegt die wesentliche Grundlage des Betriebs jedoch der Beschlagnahme oder der Pfandverstrickung, so wäre die geschlossene Verwertung der wirtschaftlichen Einheit infrage gestellt, wenn der Erwerber noch mit unbekannten Steuerforderungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile sind der Haftungsgegenstand. Anders als nach § 69 AO wird also nicht für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gehaftet. Insbesondere erfasst sie nicht die steuerlichen Nebenleistungen wie z. B. die Hinterziehungszinsen.[1] Als Steuervorteile sind Steuererstattungen und Steuerverkürzungen anzusehen, die durch die T...mehr