Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Allgemeines

Rz. 123 Gemäß § 2219 BGB haftet der Testamentsvollstrecker, soweit ihm Verschulden zur Last fällt, für den den Erben bzw. Vermächtnisnehmern aus einer Verletzung seiner Verpflichtungen entstehenden Schaden. Sind mehrere Testamentsvollstrecker bestellt, haften sie als Gesamtschuldner. § 2219 BGB ist im Verhältnis zwischen den Erben bzw. Vermächtnisnehmern und dem Testamentsvo...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / II. Keine Befreiung durch den Erblasser

Rz. 125 Eine Befreiung von der Haftungsverpflichtung gemäß § 2219 BGB durch Anordnung des Erblassers in seiner letztwilligen Verfügung ist aber wegen des in § 2220 BGB statuierten Verbots nicht möglich. Ebenso wenig kann der Erblasser die Haftung des Testamentsvollstreckers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder in irgendeiner anderen Art und Weise beschränken.[104]mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Steuerfreier Erwerb/Nachversteuerung Familienwohnheim

Rz. 199 Schulden und Lasten sind nicht abzugsfähig, sofern steuerfrei erworben wird nach § 10 Abs. 6 ErbStG. Rz. 200 § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG stehen unter dem Vorbehalt der Nachversteuerung, sofern der Erwerber innerhalb von zehn Jahren die Selbstnutzung aufgibt und dies nicht durch zwingende Gründe gerechtfertigt ist (Pflegebedürftigkeit; objektive Gründe, die eine e...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / VII. Neugründung und Umwandlung

Rz. 171 Die Neugründung eines einzelkaufmännischen Unternehmens oder einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft durch den Testamentsvollstrecker ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass dadurch keine über den Nachlass hinausgehenden Verpflichtungen für die Erben entstehen. Wegen des handelsrechtlichen Grundsatzes der unbeschränkten und – von den handelsrechtlichen Möglich...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Berichtigungspflicht gemäß § 153 Abs. 1 S. 1, 2 AO

Rz. 181 Gemäß § 153 AO ist ein Steuerpflichtiger bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist verpflichtet, eine richtigstellende Anzeige vorzunehmen, wenn er nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist. Diese Verpflichtung trifft gemäß ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / III. Haftungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 126 Möglich und aus der Sicht des Testamentsvollstreckers unbedingt zu empfehlen ist aber eine entsprechende Vereinbarung zwischen ihm und den Erben bzw. den Vermächtnisnehmern. Eine Möglichkeit, diese zum Abschluss einer solchen Vereinbarung mit dem Testamentsvollstrecker zu zwingen, besteht indes weder für ihn selbst noch für den Erblasser. Alle hierauf gerichteten Erb...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / e) Umfang der Testamentsvollstreckung

Rz. 164 Auch bei der Testamentsvollstreckung an Kommanditbeteiligungen gelten die aus der Kernbereichstheorie resultierenden Beschränkungen,[158] so dass die Testamentsvollstreckung auf solche Maßnahmen beschränkt bleiben muss, die nicht den Bestand der Beteiligung als solche betreffen oder den Anspruch auf Beteiligung am laufenden Gewinn bzw. am Auseinandersetzungsguthaben ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / Literaturtipps

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 5. Kreditinstitute

Rz. 88 Da im Rahmen der Testamentsvollstreckung unter anderem auch die Rechtsverhältnisse am Nachlass, d.h. die Rechtsverhältnisse der Erben untereinander sowie die Rechtsverhältnisse zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern zu regulieren sind, stellt die Testamentsvollstreckung in aller Regel mehr als eine Tätigkeit rein wirtschaftlicher Art dar. Es handelt sich meist u...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / B. Die Pflichten des Rechtsanwaltes/Steuerberaters

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt bei der Erstellung und Beratung einer Verfügung von Todes wegen verpflichtet, den Mandanten durch eine umfassende Klärung und Aufklärung vor Schädigungen zu schützen.[23] Übernimmt der Anwalt den Auftrag, die Verfügung von Todes wegen zu formulieren, so muss er dies eindeutig und zweifelsfrei tun. Wie auch den Notar, trifft den Anwal...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das deutsche Erbrecht ist geprägt durch die Testierfreiheit. Eine besondere Gestaltungsmöglichkeit, wie der Erblasser über seinen Tod hinaus noch besonders Einfluss auf die Verfügungen der Erben über seinen Nachlass nehmen kann, ist dabei die Testamentsvollstreckung. Neben dem Aspekt, dass dem Erben dabei weitestgehend jegliche Dispositionsverfügungen entzogen werden k...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Persönlich haftende Gesellschaftsanteile

Rz. 146 Im Bereich der stets durch persönliche Haftung gekennzeichneten Anteile an Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offenen Handelsgesellschaften sowie Komplementäranteilen an Kommanditgesellschaften gelten hinsichtlich der Abwicklungstestamentsvollstreckung dieselben Grundsätze wie bei einzelkaufmännischen Unternehmen (vgl. Rdn 128 ff.). Anders stellt sich die Situati...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Zielsetzung und Durchführung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 84 Als Ausdruck einer über den Tod hinausgehenden Fürsorgepflicht des Erblassers für seine nächsten Angehörigen soll durch das Pflichtteilsrecht eine gesetzlich normierte Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers gesichert werden. Wäre der geschützte Personenkreis auf den aktuellen Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls angewiesen, könnten derartige Pflichttei...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 5. Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 14 Nachlassverbindlichkeiten, die auf einem Grundstück des landw. Betriebs dinglich gesichert sind, kann das Landwirtschaftsgericht auf Antrag mit Zustimmung des betreffenden Gläubigers aus dem Haftungsverband der Erbengemeinschaft herausnehmen und die alleinige Haftung des Zuweisungsempfängers bestimmen. Andere Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt des Eigentumser...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 188 Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist im Regelfall ohne erbschaftsteuerliche Auswirkungen (vgl. u.a. § 25 in diesem Buch). Ein steuerpflichtiger Erwerb des Testamentsvollstreckers könnte nur angenommen werden, wenn testamentarisch ein Entgelt für seine Tätigkeit ausgesetzt worden ist, das erheblich über eine angemessene Vergütung für seine Testamentsvollst...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Muster zu Nießbrauchsvermächtnissen

Rz. 140 Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staats...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 6. Späterer Ausgleich für die weichenden Erben

Rz. 15 Die Abfindung für die weichenden Erben auf Ertragswertbasis und die Haftung für Verbindlichkeiten mit dem hoffreien Nachlass sind für die weichenden Miterben gravierende Nachteile, die nur gerechtfertigt sind, wenn der Hof auch tatsächlich weitergeführt wird. Deshalb bestimmt § 17 Abs. 1 S. 1 GrdstVG: Zitat "Zieht der Erwerber binnen fünfzehn Jahren nach dem Erwerb (§ 13...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Allgemeines

Rz. 127 Einige Besonderheiten ergeben sich, wenn Gegenstand der Testamentsvollstreckung ein Nachlass ist, zu dem auch ein wirtschaftliches Unternehmen gehört. Gerade wenn durch den Erbfall ein Unternehmen auf den Erben oder eine Erbengemeinschaft übergeht, der der Erblasser eine umsichtige Führung des Geschäfts nicht zutraut, besteht ein großes Interesse, den Fortbestand des...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / C. Ehe- und Erbvertrag mit erb- und güterrechtlicher Rechtswahl

Rz. 53 Die am 16.8.2012 (vgl. Art. 84 EuErbVO) in Kraft getretene EuErbVO hat bekanntlich mit der Anknüpfung des Erbstatuts an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt und der damit einhergehenden Unterwerfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen unter das Recht, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte, einen Paradigmenwechsel – glei...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Wegen der Unvereinbarkeit der Haftungsgrundsätze des Handelsrechts und des Erbrechts (unbeschränkte Haftung des persönlich haftenden Kaufmannes bzw. Gesellschafters, §§ 22, 25, 27, 128, 130 HGB; beschränkte Erbenhaftung, §§ 1967, 1973 ff., 1980, 1990 BGB) wurde die Testamentsvollstreckung an einzelkaufmännischen Unternehmen und offenen Handelsgesellschaften zunächst ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / f) Aufstockung des Gesellschaftsanteils durch den Erbfall

Rz. 165 Soweit die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil zulässig ist, hat sie den gleichen Umfang wie in Fällen, die das Gesellschaftsrecht nicht berühren. Insbesondere ist der Testamentsvollstrecker nicht befugt, solche Verpflichtungen einzugehen, durch die eine über das Nachlassvermögen hinausgehende Haftung des Erben begründet wird.[160] Ansonsten bedarf er de...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 46 Die einfache Nachfolgeklausel führt zum Nachrücken sämtlicher Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung. Dies geschieht automatisch mit dem Erbfall, ohne dass hierzu weitere Maßnahmen erforderlich wären oder diese Rechtsfolge verhindert werden könnte. Sind mehrere Erben vorhanden, werden alle von ihnen Gesellschafter, und zwar jeweils ant...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 4. Befreiung von ordnungsgemäßer Verwaltung und Rechnungslegung

Rz. 61 Nach der Vorschrift des § 2130 BGB kann vom Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung und der damit verbundenen Rechnungslegungspflicht, ebenso von der Haftung gemäß § 2131 BGB befreit werden, mit der Folge, dass der insoweit befreite Vorerbe entsprechend der Regelung des § 2138 Abs. 1 BGB auch nur die bei ihm noch vorhandenen Erbschaftsgegenstände herauszugeben hat, dem Nache...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / V. Keine Befreiungsmöglichkeit

Rz. 65 Unter keinen Umständen ist allerdings eine Befreiung möglich von folgenden Bestimmungen: Nach der Vorschrift des § 2113 Abs. 2 BGB darf der Vorerbe keine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vornehmen, außer für den Fall, dass es sich um eine sittliche Pflicht handelt. Ebenfalls nicht möglich ist die Befreiung des Vorerben von der Verpflichtung zur A...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / VIII. Wirtschaftliche Folgen

Rz. 12 Grundsätzlich braucht der Notar über wirtschaftliche Auswirkungen einer Verfügung von Todes wegen nicht zu belehren. Dasselbe gilt für steuerrechtliche Auswirkungen.[20] Weil eine Belehrungspflicht über wirtschaftliche und steuerrechtliche Folgen grundsätzlich nicht besteht, muss die Belehrung in zivilrechtlicher Hinsicht so präzise und verständlich erfolgen, dass der...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / X. Das Untervermächtnis

Rz. 92 Das Untervermächtnis ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wobei aber sowohl § 2147 BGB als auch § 2186 BGB von einer solchen Möglichkeit ausgehen.[134] Beschwert der Erblasser einen Vermächtnisnehmer seinerseits mit einem Vermächtnis, dann sollte er bedenken, dass er grundsätzlich mit der Erfüllung eines von ihm angeordneten Untervermächtnisses nur dann rechnen...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / I. Einzelunternehmen

Rz. 28 Der Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) gilt auch, wen sich im Nachlass ein Einzelunternehmen befindet. Dieses geht durch Erbfall auf den oder die Erben über. Das Unternehmen bildet einen Nachlassgegenstand (wie anderes Vermögen auch). Zum Nachlass zählen auch die dem Unternehmen zuzurechnenden Schulden (des Erblassers), für die der Erbe grundsätzlich haftet...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / II. Der Schuldner des Vermächtnisses

Rz. 15 Mit dem Vermächtnis beschwert ist grundsätzlich entweder der Erbe (auch der Vor- bzw. der Nacherbe) oder der Vermächtnisnehmer, Letzterer als Hauptvermächtnisnehmer. Andere Nachlassbeteiligte, insbesondere Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte und Erbeserben kommen als Beschwerte ebenso wenig in Betracht wie Empfänger lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers.[21]...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / G. Testamentsvollstrecker und Schiedsgerichtsbarkeit

Rz. 122 Einem der wesentlichen Zwecke der Anordnung einer Testamentsvollstreckung, nämlich der Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben, kann auch die Anordnung eines Schiedsgerichts (vgl. § 18 Rdn 1 ff.) sowie die Benennung eines Schiedsgutachters dienen. Tritt eine Schiedsgutachter-Anordnung neben die Anordnung der Testamentsvollstreckung, so kann der Testamentsvollst...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / bb) Schiedsklausel als Verfügung "sonstigen Inhalts"

Rz. 17 Walter [43] geht dagegen davon aus, dass es sich um eine Verfügung "sonstigen Inhalts" handele, die nicht unter eines der in den §§ 1937–1941 BGB ausdrücklich erwähnten Rechtsinstitute zu subsumieren sei. Er begründet dies damit, dass die Anordnung einer letztwilligen Schiedsklausel z.B. der Benennung eines Vormundes nach § 1777 Abs. 3 BGB oder einer Pflichtteilsentzie...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Die ausdrückliche Anordnung eines Pflegevergütungsvermächtnisses

Rz. 133 Um die Pflegeperson im Erbfall angemessen zu berücksichtigen, kann ein so genanntes Pflegevergütungsvermächtnis testamentarisch angeordnet werden. Ist die Pflegeperson bereits bekannt, kann sie direkt im Testament benannt werden. Dann ist nur noch der Umfang zu bestimmen. Ist die Pflegeperson noch nicht bekannt und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / VII. Vermächtnis und Erbschaftsteuer

Rz. 35 Grundsätzlich bildet der Erwerb durch Vermächtnis einen eigenständigen Erwerb von Todes wegen, der als solcher nach § 3 Abs. 1 Nr. ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt. Steuerschuldner für diesen Erwerb ist (allein) der Vermächtnisnehmer.[40] Für den mit dem Vermächtnis Beschwerten (z.B. den oder die Erben oder auch ein anderer Vermächtnisnehmer) bildet die Vermächtn...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Vollmachtslösung und Treuhandlösung

Rz. 151 Wie bei einzelkaufmännischen Unternehmen können auch bei unbeschränkt haftenden Gesellschaftsanteilen die Vollmachts- und die Treuhandlösung zur Anwendung kommen, um eine Fremdverwaltung der Beteiligung auch hinsichtlich der sog. Innenseite des Gesellschaftsanteils zu erreichen. Zu beachten gilt es hier vorweg, dass die Ausübung der Gesellschafterrechte auf der Innen...mehr

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§ 15 Die Auflage / E. Beschwerung zu unterschiedlichen Quoten, Zweckauflage, Auflage mit Bedingung

Rz. 27 Wie bereits oben ausgeführt, kann mit einer Auflage nur ein Erbe oder ein Vermächtnisnehmer (oder auch mehrere aus den vorgenannten Gruppen) beschwert sein. Hat der Erblasser den Beschwerten nicht ausdrücklich benannt, gilt gemäß §§ 2192, 2147 BGB der Erbe als Beschwerter. Hat der Erblasser Vermächtnisse angeordnet, regeln §§ 2192, 2148 BGB, dass im Zweifel Erbe(n) un...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Erklärungspflicht nach § 31 Abs. 5 ErbStG

Rz. 192 Der Testamentsvollstrecker ist nach § 31 Abs. 5 S. 1 ErbStG zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet.[202] Die Angaben in der Steuererklärung sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen vorzunehmen. Treten nach der Abgabe der Erklärung neue Erkenntnisse ein, so hat eine Berichtigung zu erfolgen nach § 153 AO.[203] Mit der Unterzeichnung der Steuer...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 132 Ähnlich wie die Vor- und Nacherbschaft kann auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in vielen Konstellationen ein äußerst sinnvolles Gestaltungsmittel darstellen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur dann, wenn der Erbe (noch) nicht in der Lage ist, die unternehmerische Verantwortung selbst zu üb...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Bestehende Rechtsunsicherheit als vermeintlicher Nachteil

Rz. 58 Trotz der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die für die Vermächtnislösung entscheidende Rechtsfrage bislang anscheinend nicht entschieden worden: Es besteht nämlich eine Konkurrenzsituation nach dem Ableben des Behinderten zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers nach § 102 SGB XII und dem Anspruch des Nachvermächtnisnehmers auf Er...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer bei überwiegend nicht qualifiziertem Betrieb eines Handelsschiffes im Wirtschaftsjahr

Leitsatz Eine Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer nach § 41a Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG kommt nicht in Betracht, wenn das Schiff im maßgebenden Lohnzahlungszeitraum nicht im internationalen Verkehr betrieben wird. Ein qualifizierter Betrieb an wenigen Tagen im Jahr reicht daher nicht aus, um die einbehaltene Lohnsteuer für das gesamte Wirtschaftsjahr zu kürzen. Normenkette § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.6.1 Umfang

Rz. 12 Die Arbeitsgemeinschaften, die Leistungsträger und ihre Verbände sind nach § 94 Abs. 2 Satz 1 HS 1 an das Gesetz und Recht gebunden, das für sie maßgebend ist. Das bedeutet, dass die Arbeitsgemeinschaften auch das Recht, das für ihre Mitglieder gilt, zu beachten haben. Auf diese Weise wird eine nicht im Einklang mit dem Sozialgesetzbuch stehende Änderung der Ziele und...mehr

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AGS 12/2019, Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung

Von Dr. Brigitte Borgmann, Antje Jungk und Michael Schwaiger. 6. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XVIII, 672 S., 119,00 EUR Anwaltliche Haftungsfälle nehmen in der Praxis immer mehr zu. Dies mag zum einen daran liegen, dass Mandanten heute genauer hinschauen als früher und dem Anwalt nicht mehr blind vertrauen. Andererseits liegt dies aber auch daran, dass die Qualität...mehr

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zfs 12/2019, Auslegung des ... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Kl. steht kein Anspruch aus § 7 Abs. 1, § 8 Nr. 3 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG auf Ersatz des geltend gemachten Schadens zu, da es sich bei dem Rollstuhl um eine Sache handelt, für die eine Versicherungsleistung durch die Klausel A 1.5.5 der AKB 2008, die im Versicherungsvertragsverhältnis zwischen der Bekl. und ihrem Versicherungsnehmer Anwendung findet, ausge...mehr

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zfs 12/2019, VW-Dieselskandal / Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig

Am 18.11.2019 fand in dem Musterfeststellungsverfahren (Az. 4 MK 1/18) des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V. gegen die Volkswagen AG die zweite mündliche Verhandlung vor dem OLG Braunschweig statt. In dem Verfahren sollen die Grundlagen für Schadensersatzansprüche der Verbraucher wegen der in Fahrzeugen der Marken VW, VW Nutzfahrzeuge, Aud...mehr

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AGS 12/2019, Keine einheitl... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung weiterer 83,54 EUR gem. §§ 7, 17 StVG, §§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, §§ 249, 398 BGB. Der Kläger ist auch aktivlegitimiert aufgrund der vorgelegten Abtretungserklärungen der Mandantinnen. Soweit die Beklagte vorträgt, dass davon ausgegangen werden, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung übernommen habe, h...mehr

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zfs 12/2019, Regulierungszu... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. Die geltend gemachte Werklohnforderung i.H.v. 21.773,23 EUR ist durch die Hilfsaufrechnung des Bekl. wegen des brandbedingten Totalschadens an dem Feldhäcksler gem. §§ 387, 389 BGB erloschen. Das Schreiben der Versicherung vom 17.2.2015 stellt ein sowohl den Versicherer als auch die Kl. als Versicherungsnehmerin verpflichtendes deklaratorisches Anerkenntnis gegenüber d...mehr

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AGS 12/2019, Die Zeit – kei... / IV. Der Ermessenspielraum des § 14 Abs. 1 RVG

Dies setzt sich fort bei der Bewertung der Verfahrensgebühr: Geltend gemacht waren 300,00 EUR, die Mittelgebühr betrug 250,00 EUR, s.o. Kaum setzt sich das LSG mit dem in der Rspr. u. Lit. dem Anwalt zugesprochenen Ermessensspielraum auseinander, der nach allgemeiner Auffassung 20 % beträgt,[4] teilweise sogar mit 30 % angesetzt wird.[5] "Hält sich der Anwalt innerhalb diese...mehr

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zfs 12/2019, Notwendigkeit ... / 1 Aus den Gründen:

"[1] Die Entscheidung beruht auf Art. 267 AEUV." [2] A. Gegenstand des Ausgangsverfahrens [3] Die Parteien streiten um Entschädigungsansprüche wegen des Erwerbs eines Kfz. Die Klagepartei erwarb am 20.10.2015 zu einem Bruttokaufpreis von 46.220 EUR für ihren Gewerbebetrieb von der Bekl. ein gebrauchtes Fahrzeug Mercedes Benz C 220 BlueTEC T-Modell mit einer Laufleistung von 10...mehr

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zfs 12/2019, Fehlender Schä... / 2 Aus den Gründen:

"… [37] 1. Die landgerichtliche Entscheidung bejaht im Ergebnis – ohne dies so ausdrücklich zu benennen – aufgrund eines erhöhten NOx-Ausstoßes im tatsächlichen Betrieb auf der Straße das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung – wie in den Fällen des VW-Motors EA 189 –, und zwar mit der Begründung, dass der klägerische Sachvortrag hierzu nicht als bestritten angese...mehr

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zfs 12/2019, Die neuere Rec... / 1. Sachverhalt

Der Kläger, der bei der Beklagten seit dem 1.6.2015 eine Rechtsschutzversicherung hält, der Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen der Beklagten (A. ARB/2012, im Folgenden: ARB 2012) zugrunde liegen, verlangt die Freistellung von einer anwaltlichen Kostenforderung. In den Versicherungsbedingungen heißt es unter anderem: Zitat "§ 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf...mehr