Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Haftung für Altschulden beim Kauf eines Handelsgeschäfts vom Eigenverwalter?

Zusammenfassung Die Haftung des Erwerbers gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 HGB (für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers) greift weder beim Kauf eines Handelsgeschäfts vom Insolvenzverwalter noch beim Kauf von einem Eigenverwalter. Hintergrund Die insolvente Gesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 1.1 Funktion und Organisation der Pensionskassen

Rz. 1 Die Versicherung eines Arbeitnehmers durch eine Pensionskasse ist eine der fünf Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 4ff.). Sie beruht wie die Direktversicherung nach § 4b EStG, die Unterstützungskassenzusage nach § 4d EStG und der Pensionsfonds nach § 4e EStG auf einer mittelbaren Versorgungszusage des Arbeitgebers (§ 1 Abs. 1 S. 2 Betr...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 5.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 45 Bei der Veräußerung von eigenen Geschäftsanteilen gelten die bei der AG getroffenen Ausführungen für die GmbH entsprechend. Auch bei der GmbH ist das Vorgehen von der Höhe des Veräußerungspreises abhängig, sodass sich im Ergebnis die dargestellten Situationen ergeben können.mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 13 Anders als im Recht der AG findet sich bei der GmbH keine detaillierte Regelung hinsichtlich des Erwerbs eigener Anteile durch die Gesellschaft, was dabei auf den regelmäßig überschaubaren Gesellschafterkreis einer GmbH zurückzuführen sein könnte.[1] Im Gegensatz zur AG ist der Erwerb eigener Anteile bei der GmbH nicht an sachliche Gründe gebunden (§ 33 Abs. 2 GmbHG)....mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 27 Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ist der Erwerb eigener Geschäftsanteile nur zulässig, soweit diesbezüglich die Einlagen vollständig geleistet worden sind, und unter der Voraussetzung, dass die GmbH im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage i. H. d. Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine nach dem Gesellschaftsvertrag zu bildende Rücklage ...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 1 Einführung in "Bring Your Own Device at my Company"

Um das Phänomen "Bring Your Own Device at my Company", kurz BYOD, besser zu verstehen, ist es notwendig, sich zunächst den "Normalfall" vor Augen zu führen. In aller Regel stellt der Steuerberater die Räumlichkeiten und insbesondere alle Geräte, mit denen der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichten soll, zur Verfügung. Dies ist nicht nur ein gewichtiges Indiz dafür, dass derjen...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.3 Haftung der EU-Staaten für judikatives Unrecht

In Deutschland gilt das Spruchrichterprivileg, wonach Richter (und damit der Staat) nur wegen einer Amtspflichtverletzung in Anspruch genommen werden können, wenn ein Urteil oder eine urteilsähnliche Entscheidung gleichzeitig eine Straftat darstellt. Der EuGH hat jedoch in der Rechtssache Gerhard Köbler gegen die Republik Österreich die Staatshaftung bei einem Verstoß gegen E...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.1 Haftung der EU-Staaten für nicht umgesetzte Richtlinien

Der EuGH hat mit der Haftung eines Mitgliedsstaats bei nicht fristgerechter Umsetzung einer Richtlinie zur Sicherung der Einheitlichkeit des Gemeinschaftsrechts im Rahmen der Rechtsfortbildung ein Instrument entwickelt, den durch die Richtlinie begünstigten Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen. Es widerspricht dem europäischen Gedanken, wenn nur einige Länder die Richtlinie u...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.2 Haftung der EU-Staaten für legislatives Unrecht

Ein Haftungsanspruch gegen den nationalen Gesetzgeber besteht auch bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht, die dem nationalen Gesetzgeber unmittelbar zuzurechnen sind (Haftung für legislatives Unrecht).[1] Verstöße einzelner Mitgliedsstaaten gegen geltendes Gemeinschaftsrecht können unmittelbar vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden, wenn die Verstöße sich auf...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5 Haftung auf europäischer Ebene

Die unionsrechtliche Haftung der Mitgliedsstaaten ist nicht ausdrücklich geregelt, d. h. eine unmittelbare ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch von Privaten gegen die Mitgliedsstaaten der EU auf Ersatz der Schäden, die ihnen aus Unionsrechtsverstößen der Mitgliedsstaaten erwachsen, kennt das Unionsrecht nicht.[1] Der EuGH stützt die gemeinschaftsrechtliche Staatsh...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / Zusammenfassung

Überblick Notwendige Steuerberaterkosten können unter bestimmten Voraussetzungen bei einem erfolgreichen Einspruch vom Steuerpflichtigen aufgrund eines Amtshaftungsanspruchs von der Finanzverwaltung erstattet verlangt werden. Dafür erforderlich ist insbesondere die schuldhafte Verletzung einer Amtspflicht mit drittschützender Wirkung durch den Finanzbeamten. Ersetzt werden m...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.1 Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amts

Eine Haftung nach § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass ein Beamter handelt, während Art. 34 Satz 1 GG lediglich fordert, dass jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amts tätig wird (haftungsrechtlicher Beamtenbegriff).[1] Bei der Amtshaftung gilt dieser weite haftungsrechtliche Beamtenbegriff.[2] Jede Person, die von der zuständigen Stelle mit der Ausüb...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3 Schadenersatzanspruch des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat trotz fehlender Regelung über die Kostenerstattung im isolierten Rechtsbehelfsverfahren eine Möglichkeit, die Kostenerstattung zu verlangen. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Amtshaftungsanspruch gegen die Finanzverwaltung geltend machen. Ein Amtshaftungsanspruch ist weder durch die AO noch durch § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ausgeschlossen.[1...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.1 Subsidiaritätsklausel

Der Geschädigte hat bei fahrlässigem Handeln des Amtsträgers nur dann einen Amtshaftungsanspruch, wenn er nicht auf andere Weise (d. h. von einem Dritten) Ersatz verlangen kann (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB), was er – der Geschädigte – darzulegen und zu beweisen hat.[1] Obwohl diese Subsidiaritätsklausel ursprünglich den Sinn hatte, den persönlich haftenden leistungsschwachen Beam...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.4 Durchsetzung des Anspruchs

Die Regelung des Verfahrens zur Geltendmachung sowie zur gerichtlichen Durchsetzung bleiben dem nationalen Recht überlassen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist es mangels gemeinschaftsrechtlicher Regelungen Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und das Verfahren auszugestalten, die den vollen Schutz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.2.1 Beteiligtenstellung

Rz. 10 Nach § 41 Nr. 1 ZPO ist ein Richter von der Ausübung seines Richteramtes in einem Verfahren ausgeschlossen, in dem er selbst Partei ist oder in dem er zu einem Beteiligten im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht. Die Regelung ist Ausfluss des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein darf.[1]...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Abkürzungsverzeichnis

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zfs 03/2020, Die Entwicklun... / VIII. Unfallbegriff des Übereinkommens von Montreal – "heißer Kaffee"

Auf dem von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen ausgeführten Flug von Palma de Mallorca (Spanien) nach Wien (Österreich) kam es zu der körperlichen Verletzung einer jungen Passagierin. Dem Vater des Mädchens war heißer Kaffee serviert und auf seinem Abstellbrett abgestellt worden. Aus nicht geklärten Gründen kippte der Kaffeebecher um, wodurch das Mädchen Verbrühunge...mehr

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zfs 03/2020, Haftungsabwägu... / Sachverhalt

Der Fahrer des geradeausfahrenden Pkw macht nach einer Kollision mit dem linksabbiegenden Kfz des Bekl. zu 1), dessen Fahrzeug bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversichert ist, die Verurteilung der Bekl. zur Zahlung von Schadenersatz geltend. Der Kl., der Verletzungen bei der Kollision der Fahrzeuge erlitten hatte, hatte nach den Feststellungen des Sachverständigen die zulässig...mehr

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zfs 03/2020, Wegfall des Vo... / 2 Aus den Gründen:

"…" [29] Dem Kl. steht kein Anspruch gegen die Bekl. auf Zahlung von Schadensersatz wegen des Erwerbs des mit dem Motor EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs zu. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus § 826 BGB noch aus einer anderen Anspruchsgrundlage[.] 1. [30] Das mit dem Motor EA 189 ausgestattete streitgegenständliche Fahrzeug war zwar bei seinem Inverkehrbringen durch die B...mehr

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zfs 03/2020, zfs Aktuell / Arbeitskreis VIII: Sicherheit und Passagierrechte auf Kreuzfahrten

Zahl und Größe der Kreuzfahrtschiffe nehmen stetig zu. Daher müssen die bereits bestehenden umfassenden Sicherheitsbestimmungen und -konzepte ständig weiterentwickelt und angepasst werden, insbesondere hinsichtlich ihrer Geeignetheit bei mehreren Tausend Personen an Bord sowie neuer Risiken und Terrorgefahren. Dabei sollten auch die internationalen Vorschriften für Rettungsk...mehr

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zfs 03/2020, Haftungsabwägu... / 3 Anmerkung:

1) Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit lässt das Vorfahrtsrecht nicht entfallen (vgl. BGH NJW 2013, 1953 Rn 8). Diese Feststellung dient der Klarheit der Verantwortlichkeiten der an einer Kreuzung aufeinandertreffenden Verkehrsteilnehmer und verhindert Fehleinschätzungen des Wartepflichtigen über sein Recht zur Weiterfahrt wegen angeblichen Wegfalls des Vorfahr...mehr

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zfs 03/2020, Wegfall des Vo... / Sachverhalt

Der Kl. kaufte das erstmals im Jahre 2011 zugelassene Kfz am 25.7.2016. Das von dem beklagten Hersteller produzierte Fahrzeug unterfiel dem sog. Abgasskandal. Auf dem Prüfstand zur Typengenehmigung verfälschte es den Stickstoffausstoß durch Umschalten in den Modus 1. Nach Aufdeckung des Abgasskandals ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf der 2,4 Millionen betroffenen ...mehr

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zfs 03/2020, Anfall und Ers... / Sachverhalt

Die Kl., ein großes, international tätiges Autovermietungsunternehmen, hatte die Bekl. vor dem AG Nürnberg auf restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit Beteiligung zweier Fahrzeuge in Anspruch genommen. Die volle Haftung der Bekl. für den Unfallschaden war unstreitig. Die Kl. hat den Reparaturschaden fiktiv auf der Basis eines Sachverständigengutachtens i.H.v. ...mehr

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AGS 03/2020, Ersatz vorgeri... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, ein großes, international tätiges Autovermietungsunternehmen, nimmt die Beklagte auf restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Die volle Haftung der Beklagten für den Unfallschaden steht dem Grunde nach außer Streit. Die Klägerin hat den Reparaturschaden fiktiv – auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens – i.H.v. 1.443,78 EUR netto...mehr

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zfs 03/2020, Wegfall des Vo... / 3 Anmerkung:

1) Die Entscheidungen, die den Hersteller von abgasmanipulierten Kfz von der Haftung mit der Begründung befreien, mit der Aufdeckung der Abgasmanipulation und mit den vom Hersteller entfalteten Maßnahmen sei jedenfalls ein sittenwidriges Verhalten des Herstellers gegenüber dem Erwerber entfallen, könnten zu einem deutlichen Rückgang der Verfahren zu den Abgasfällen und einer...mehr

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zfs 03/2020, Wegfall des Vo... / Leitsatz

1) Die Haftung des Herstellers eines abgasmanipulierten Kfz gegenüber dem Erwerber aus § 826 BGB setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Erwerbs ein sittenwidriges Verhalten des Herstellers vorlag. Daran fehlt es, wenn der Hersteller die Öffentlichkeit und damit potentielle Erwerber über die Abgasmanipulation unterrichtet hat. Ab Mitte Oktober 2015 entfällt aufgrund der Informat...mehr

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zfs 03/2020, Anfall und Ers... / 2 Aus den Gründen:

"… III." [18] Soweit das BG die Voraussetzungen eines Anspruchs der Kl. auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten für erfüllt erachtet hat, hält das angefochtene Urteil der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Für die Bestimmung der Höhe der diesbezüglichen Ersatzforderung bedarf es indes noch der Bezifferung der der Kl. zustehenden fiktiven Reparaturkosten als Teil ...mehr

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AGS 03/2020, Ersatz vorgeri... / 2 Aus den Gründen

II. Das Berufungsgericht ist der Auffassung, im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung seien (Großkunden-)Rabatte nicht schadensmindernd zu berücksichtigen. Die Klägerin habe daher nicht vorzutragen, ob und von wem sie Nachlässe (auf UPE-Aufschläge und auch sonst) erhalte. Anderenfalls werde im Ergebnis die grds. anzuerkennende Möglichkeit der fiktiven Schadensabrechnung in ...mehr

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FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / 3 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung zeigt einmal mehr, unabhängig von ihrem Ergebnis, dass auch im Familienrecht steuerrechtliche Grundkenntnisse, jedenfalls in Bezug auf relativ häufige Problemstellungen, nicht völlig ausgeblendet werden und unberücksichtigt bleiben können. In der Entscheidung wird ein familienrechtlich tätiger Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch genommen,...mehr

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zfs 03/2020, Haftungsabwägu... / 2 Aus den Gründen:

"…" [11] Das angefochtene Urteil hält den Berufungsangriffen stand. Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. [12] 1. Zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass der Verkehrsunfall weder durch höhere Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG) verursacht wurde, noch für eine der Parteien unabwendbar (§ 17 Abs. 3 StVG) war. [13] Das LG hat ebenfalls zutreffend erkannt, dass der Bekl. zu 1) ein V...mehr

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ZErb 03/2020, Keine gefährl... / 1. Der Testamentsvollstrecker

Zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben besteht ein auf dem Willen des Erblassers beruhendes, aber durch das Gesetz ausgestaltetes gesetzliches Schuldverhältnis,[1] das insofern zwingenden Charakter trägt, als der Erblasser ungeachtet seines Anordnungsrechts nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB den Testamentsvollstrecker von den Verpflichtungen nach den §§ 2215, 2216, 2218 ...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Notars im Zusammenhang mit der Errichtung eines notariellen Testaments. Die Erblasserin A hatte am 22.8.1995 ein handschriftliches Testament errichtet, in dem sie ihre drei Schwestern als Erben einsetzte. Nachdem sie, so der Kläger, einen vom Kläger für sie vere...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.3 Haftung nur der Betriebskrankenkassen (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 20 Für nach § 173 Abs. 2 Nr. 4 geöffnete BKKen entfällt die Haftung des Arbeitgebers im Falle der Schließung völlig, denn nach der Öffnung ist ein eigenständiger allgemeiner Krankenversicherungsträger entstanden, der der Verantwortung des Arbeitgebers weitgehend entzogen ist. In diesen Fällen hatte bis zum 30.6.2008 bei Schließung (eine Auflösung ist dann nach § 152 Satz...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.1 Haftung des Arbeitgebers (Abs. 4 Satz 1 und 2)

Rz. 16 Aufgrund seiner Verantwortung für die Existenz und den Fortbestand der nicht geöffneten BKK haftet der Arbeitgeber für Verbindlichkeiten der BKK, die nach Abschluss der Abwicklung noch verbleiben. Dies gilt sowohl für wegen Vermögenslosigkeit der BKK nicht mehr erfüllbare zivilrechtliche Ansprüche als auch für Sozialleistungen. Die Haftung dürfte bei bisher nicht erfü...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.5 Haftung bei kassenartübergreifender Vereinigung (Abs. 5)

Rz. 29 Der mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz – GMG angefügte Abs. 5 enthielt ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für eine Satzungsregelung des Landesverbandes, mit der dieser für die Fälle der Haftung nach dem früheren Abs. 4 Satz 3 die Bildung eines Fonds vorsehen konnte. Da eine Haftung des Landesverbandes im Fall der Schließung einer BKK ni...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.2 Nachrangige Haftung der Betriebskrankenkassen (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 19 Satz 3 ist mit Art. 1 Nr. 124 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) dahingehend neu gefasst worden, dass nicht mehr die Landesverbände, sondern die übrigen BKKen haften, wenn das Vermögen des Arbeitgebers für die Haftung nicht ausreicht, was z. B. insbesondere bei Schließung der BKK...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.2 Haftung für unerfüllte Verbindlichkeiten (Satz 2)

Rz. 13 Können die Verpflichtungen der geschlossenen Ersatzkasse bei der Liquidation aus dem Restvermögen der geschlossenen Ersatzkasse nicht erfüllt werden, trifft nach Satz 2 die Haftung der verbliebenen Ersatzkassen nach § 155 Abs. 4 Satz 4 bis 7 und Abs. 5 ein. Rz. 14 Die Haftung der verbleibenden Ersatzkassen für nicht gedeckte Verbindlichkeiten, die der Abwicklungsvorsta...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.4 Haftung bei Öffnung einer Betriebskrankenkasse (Abs. 4 Satz 8)

Rz. 24 Der mit Wirkung zum 1.1.2004 angefügte (jetzt) Satz 8 enthält eine Haftungsregelung, die entgegen dem sonstigen Inhalt der Vorschrift nicht an die Auflösung oder Schließung einer BKK anknüpft, sondern an die frühere Öffnung einer BKK nach § 173 Abs. 2 Nr. 4. Danach haftet der Arbeitgeber für über das Vermögen der BKK hinausgehende Verpflichtungen der BKK, die zum Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4 Haftung für fehlendes Vermögen (Abs. 4)

2.4.1 Haftung des Arbeitgebers (Abs. 4 Satz 1 und 2) Rz. 16 Aufgrund seiner Verantwortung für die Existenz und den Fortbestand der nicht geöffneten BKK haftet der Arbeitgeber für Verbindlichkeiten der BKK, die nach Abschluss der Abwicklung noch verbleiben. Dies gilt sowohl für wegen Vermögenslosigkeit der BKK nicht mehr erfüllbare zivilrechtliche Ansprüche als auch für Sozial...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseinandersetzung, Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 115, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstruktur...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 102, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturge...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 102, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.1...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abwicklung der Geschäfte, Abwicklungsorgan (Abs. 1) Rz. 5 Mit der Wirksamkeit der Auflösung oder der Schließung einer BKK durch die Aufsichtsbehörde endet deren rechtliche Existenz als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit insbesondere auch deren Rechtsfähigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht aber die BKK noch und hat auch bis dahin ihre öffentlich-rechtlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.2 Verfahren der Abwicklung (Abs. 2)

2.2.1 Bekanntmachung und Information der Gläubiger (Abs. 2 Satz 1 bis 4) Rz. 10 Die Schließungsverfügung oder die Genehmigung der Selbstauflösung als Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde ist wegen ihrer Beendigungswirkung auch für die bei der BKK bestehenden Mitgliedschaften (in § 190 und §§ 173 ff. nicht geregelt) und wegen der Wirkung für sonstige Dritte wohl als Allgemeinve...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.4.5 Dienst- und Arbeitsverhältnisse (Abs. 4 Satz 9)

Rz. 28a Der mit Art. 1 Nr. 3 Buchst. b bb des Gesetzes über die Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) mit Wirkung zum 1.1.2009 in Abs. 4 angefügte Satz 9 verweist für den Fall der Schließung einer BKK auf die entsprechende Anwendung von § 164 Abs. 2 bis 4 , allerdings mit der Maßgabe, dass § 164 Abs. 3 Satz 3 nur für...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Bauchowitz/Kraft, Analyse der Abwicklung von gesetzlichen Krankenkassen per sozialrechtlicher Schließung oder per Insolvenzverfahren, ZVersWiss 2017 S. 425. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 92. Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die ge...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.3 Übergang von verbleibendem Vermögen (Abs. 3)

Rz. 15 Abs. 3 regelt die Folgen, wenn sich nach Abschluss der Abwicklung noch ein Vermögen der aufgelösten oder geschlossenen BKK ergibt. Dieses Vermögen geht nach Satz 1 auf den Landesverband über, dem die aufgelöste oder geschlossene BKK angehört hatte. Der Landesverband wird dadurch zwar Inhaber des Vermögens, jedoch nicht zum Rechtsnachfolger der geschlossenen BKK. Rz. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.2.1 Bekanntmachung und Information der Gläubiger (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 10 Die Schließungsverfügung oder die Genehmigung der Selbstauflösung als Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde ist wegen ihrer Beendigungswirkung auch für die bei der BKK bestehenden Mitgliedschaften (in § 190 und §§ 173 ff. nicht geregelt) und wegen der Wirkung für sonstige Dritte wohl als Allgemeinverfügung anzusehen (§ 31 Satz 2 SGB X). Das ließe an sich eine öffentlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.1 Abwicklung der Geschäfte, Abwicklungsorgan (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der Wirksamkeit der Auflösung oder der Schließung einer BKK durch die Aufsichtsbehörde endet deren rechtliche Existenz als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit insbesondere auch deren Rechtsfähigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht aber die BKK noch und hat auch bis dahin ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrzunehmen. Sie wird daher zum Schließungsze...mehr